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419* Verlags-Fernsprecher N». 2959.
Mittwoch, den 9. September.
Rcbaktionö.Fernsprechcr No. 52.
1903.
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Die Patlaraenie der deuWn Staaten.
Wir haben in einem früheren Artikel die parlamentarische Verfassung in den sechs größten Bundesstaaten Preußen, Bayern. Sachsen, Württemberg, Baden und Hessen und die „unparlamentarische" Verfassung in den beiden mecklenburgischen Großherzogtümern dargelegt. Am folgenden geben wir eine vergleichende Übersicht der 'parlamentarischen Verhältnisse in den übrigen deutschen Staaten.
Im Großherzogtum Oldenburg besteht die parlamentarische Vertretung in einem Landtag, der aus 37 durch indirekte Wahl auf 3 Jahre gewählten Mitgliedern zusammengesetzt ist. Zur Wahlberechtigung wie zur Wählbarkeit ist das 23. Lebensjahr erforderlich. Für die Fürstenttimer Lübeck und Birkenfeld bestehen besondere Prodinzialräte von 13 und 17 Mitgliedern. Im Herzogtum B r a u n s ch w e i g besteht die Landesversammlung aus 48 auf 4 Jahre gewählten Abgeordneten, und zwar 15 der Städte, 15 der Landgemeinden und 18 der Beruss- lstände, nämlich 2 der evangelischen Geistlichkeit, 4 der Großgrundbesitzer, 3 der Gewerbetreibenden, 4 der wissenschaftlichen Berufsstände und 5 der Höchstbesteuer- Km. Die Wahlen erfolgen in den Stadt- und Landgemeinden mittelbar, in den Berufsständen unmittelbar. Zur Ausübung des Wahlrechts ist das 25., zur Wählbarkeit das 30. Lebensjahr erforderlich. Im Herzogtum A n h al t besteht der Landtag aus 2 vom Herzog ernannten Mtgliedern, 8 Vertretern der meistbesteuerten Grundbesitzer, 2 der meistbesteuerten Handel- und Gewerbetreibenden, sowie 14 von den Städten und 10 vom Lande auf 6 Jahre indirekt gewählten Abgeordneten
Zur Wahlberechtigung wie zur Wählbarkeit ist das 25. Lebensjahr erforderlich.
Im Großherzogtum Sachsen-Weimar- Ei s e n a ch besteht der Landtag aus 33 auf 3 Jahre gewählten Mitgliedern, von denen 23 aus allgemeinen indirekten Wahlen hervorgehen, während die größeren Grundbesitzer 5 und ebenso die Höchstbesteuerten 5 Vertreter in den Landtag entsenden. Zur Wahlberechtigung gehört die Volljährigkeit, zur Wählbarkeit das 30. Lebensjahr^ Der Landtag des Großherzogtums Sachsen- Meiningen besteht aus 24 direkt und geheim auf 6 Jahre gewähltm Mitgliedern, von denen 4 Vertreter der höchstbesteuerten Grundbesitzer und 4 der persönlich Höchschesteuerten sind. Zur Wahlberechttgung wie zur Wählbarkett gehört das 25. Lebensjahr. In den Herzog- tümern S a ch s e n -C o b u r g und Gotha besteht der Sonderlandtag für Coburg aus 11, der für Gotha aus 19 durch allgemeine indirekte Wahlen auf 4 Jahre gewählten Abgeordneten. Diese 30 Abgeordneten bilden zugleich den gemeinsamen Landtag für die beiden Herzogtümer. Jeder 25 Jahre alte, direkte Steuern zahlende Staatsbürger hat das Wahlrecht, jeder 30jährige Wahlberechtigte ist wählbar. Der Landtag des Herzogtums Sachsen-Altenburg besteht aus 30 Abgeordneten, von denen 9 von den Städten, 9 von den Höchstbesteuerten und 12 von dem Platten Lande durch direkte Wahl aus 3 Jahre gewählt werden. Zur Wahlberechtigung wie zur Wählbarkeit ist das 25. Lebensjahr erforderlich. Im Fürstentum Sch warzburg- R u d o l st a b t besteht der Landtag aus 12 durch direkte geheime Wahl und aus 4 von den Höchschesteuerten aus 3 Jahre gewählten Mitgliedern. Zur Wahlberechtigung wie zur Wählbarkeit ist das 25. Lebensjahr erforderlich. Im Fürstentum S ch w a r z b u r g -So n d e r s - hausen besteht der Landtag aus 15 Mitgliedern, von denen 6 durch allgemeine direkte Wahlen und
6 von den Höchstbesteuerten auf 4 Jcchre gewählt werden, während 5 vom Fürsten auf Lebenszeit ernannt werden. Zur Wahlberechtigung ist das 25., zur Wähl- barkeit das 30. Lebensjahr erforderlich. Die Landesvertretung von Reuß jüngere Linie besteht aus 12 durch allgemeine direkte Wahl auf 3 Jahre gewählten Abgeordneten, aus 3 Vertretern der Höchschesteuerten und aus dem Besitzer des Paragiats Reuß-Köstritz. Die Vertretung von Reuß ältere Linie besteht aus 12 Abgeordneten, von denen 9 gewählt werden, und zwar 2 vom Großgrundbesitz durch direkte Wahl, 3 von den Städten und 4 von den Landgemeinden durch indirekte Wahl; 3 werden vom Fürsten ernannt.
Im Fürstentum Lippe besteht der Landtag aus 21 Abgeordneten, von denen 7 durch die Höchstbesteuerten,
7 von den geringer Besteuerten und 7 von den anderen Staatsangehörigen durch direkte geheime Wahlen ge
wählt werden. Zur Wahlberechttgung ist das 25., zur Wählbarkeit das 30. Lebensjahr erforderlich. Der Landtag des Fürstentums S ch a u m b u r g - L i p p e besteht aus 15 Mitgliedern, von denen 13 von den mindestens 25 Jahre alten Staatsangehörigen durch direkte Wahlen gewählt und 2 vom Fürsten ernannt werden. Im Fürstentum Waldeck besteht der Landtag aus 15 (einschließlich der 3 Abgeordneten für Pyrmont) durch allgemeine indirekte Wahlen für 3 Jahre gewählten Abge- ordneten. Zur Wahlberechtigung ist das 25., zur Wählbarkeit das 30. Lebensjahr erforderlich.
In den 3 freien Städten Hamburg, Bremen und Lübeck übt der Senat die vollziehende und mit der Bürgerschaft Zusammen die gesetzgebende Gewalt aus. In H a m b u r g besteht die Bürgerschaft aus 160 Vertretern aller Staatsbürger; von diesen werden 80 durch allge- meine direkte Wahlen, 40 von den Grundeigentümern der Stadt und 40 von den zu einem Wahlkörper vereinigten gegenwärtigen und früheren Mitgliedern der Gerichte, der Verwaltungsbehörden und der Handelsund der Gewerbekammer ans 6 Jahve gewählt; die Hälfte derselben scheidet alle 3 Jahre aus. Zur Wahlberechtigung ist das 25., zur Wählbarkeit das 30. Lebensjahr erforderlich. Der Senat besteht aus 18 niindestens 30 Jahre alten, aus Lebenszeit gewählten Mitgliedern, von denen 9 juristisch gebildet und 7 Kaufleute sein müssen. In Bremen besteht die Bürgerschaft aus 150 Vertretern, die auf 6 Jahre gewählt werden, und zwar 82 nach Bc- rufsklassen, die übrigen direkt nach örtlichen Bezirken; von den letzteren scheidet alle 3 Jahre die Hälfte aus.. Zur Wählbarkeit, sowie zum Wahlrecht ist das 26. Lebens- fahr erforderlich. Der Senat besteht aus 16 mindestens 80 Jahre alten, auf Lebenszeit gewählten Mtgliedern. In L ü b e ck besteht die Bürgerschaft aus 120 Vertretern, welche direkt auf 6 Jahre gewählt werden und alle zwei Jahre zu je einem Drittteil ausscheiden. Wahlrecht und Wählbarkeit hat jeder mündige Staatsbürger. Der Senat besteht aus 14 Mitgliedern, die mindestens 30 Jahre alt sein müssen und von denen 8 dem Gelehrten- (5 Juristen) und 6 dem Kaufmannsstande angchören müssen ; sie werden indirekt auf Lebenszeit gewählt.
Im sogenannten Reichsland Elsaß-Lothringen endlich besteht die parlamentarische Vertretung in einem Landesausschuß, von dessen 68 Mitgliedern 34 durch die Bezirkstage aus deren Abgeordneten, 4 von den Gemeinderäten der größten Städte und 20 durch Wahlmänner der übrigen Gemcinderäte aus 3 Jahre gewählt werden. Bekanntlich macht sich in Elsaß-Lothringen seit längerer Zeit eine starke Bewegung geltend, welche neben der weiteren Ausgestaltung der verfassungsrechtlichen Befugnisse Elsaß-Lothringens vor allem auch die Umwandlung des Landesausschusses in einen aus einem modernen Wahlrecht aufgebauten Landtag anstrebt
Feuilleton.
Vorspiel auf dem Theater.
(Bon unserem eigenen Korrespondenten.)
Berlin, Anfang September.
Den Mittelsatz einer dramatischen Sinfonie hörte man als ersten künstlerischen Eindruck der neuen Theaterwende im Köuigl. Schauspielhaus. Ein Scherzo war es, das Werk aber, daraus es stammt, ist eine Tragödie des bitteren Lachens, Fritz Lienhards „Till Eulenfpiegel". Das Zwischenspiel dieser Trilogie „D er Fremde", das aus dem Zusammenhang gelöst hier auf die Bretter kam, besteht aus einer Serie genrehafter Holzschnitte,- die derben Szenen der schtvankhasten Volksbücher des 16. Jahrhunderts werden Wendig; der bunte Narrengarten der Gäuche ustd Bärenhäuter tut sich auf. Wie Joseph Satter in seinen Schwarz-Weißblättern diese Zeit nachempfunden und im Umriß gebannt, so wollte auch Licnhard in seinen Bildern aus der Dorfschenke an der Landstraße die Stimmungen wilder vagabundierender Humore in wüsten, zerrissenen Zeitläuften anklingen lassen.
Die Fahrenden, die Heimatlosen, die „verlorenen Leute" — um ein Wort Gorkis anzuwenden, denn der Typus kehrt in immer neuen Variationen immer von neuem wieder — sind die Weisen dieser Welt, über dem Leben stehen sie und sie lachen sich frei von den engen und kleinen Sorgen der Alltagsmenschen. Und am Narrenseil zieh'n sie die Philister, die Kleinlichkeitsrechner und die kurzsichtigen Vorteilsjäger. Das Hohnlachen solcher Verachtenden gellt durch diese Szenen, in denen Eulenspiegel als Wanderer in der Herberge Gevatter Schneider und Handschuhmacher und den geldgierigen Wirt nach seiner Pfeife tanzen läßt, ein psychologischer Hexenmeister. Eine Stimmung capriccio — es ergibt, nebenbei gesagt, eine sehr dankbare schauspielerische Aufgabe für Bonn — spielt sich in raschem Tempo ab. Als blöder Schwartenhals, als tumber Stotterer und Stammler lockt Eulenspiegel die platten Kneipgesellen, ihren schalen Witz an ihm zu üben, doch ehe sie sich's versehen.
> wendet sich das Blättchen, um Haupteslänge wächst der Fremde und wie Schwertschläge fährt auf die erschreckten Spießer sein Herrengeist. Und über das Gesindel hinweg, das sich demütig vor dem eben Verlachten beugt, treffen des Fremden Blicke in zwei Augen, die gleich den seinen in herber Verachtung, dunklem Stolz und Höhensehnsucht schimmern. Diese Augen, erst widerstrebend dem tollen Mummenschanz des Unbekannten, leuchten auf, da aus seinem wilden Wesen heraus nun Adel, Männlichkeit und Überlegenheit sieghaft sich aufschwingen. Kunigunde, die Wirtstochter, und Eulenfpiegel, der Hofnarr, erkennen sich als Schicksalsgefährten in nächtiger Stunde, verbannte Königskinder, verschlagen in eine verstörte, ans den Fugen geratene Welt, die mit ihrer Gemeinheit sie aufreibcn und vernichten wird. Und nicht einmal zusammen werden sie ihren Untergang in Schönheit adeln können. Der Ruhelose muß einsam seine Straße ziehen, keine Frauenliebe kann ihm Stäke geben.
Ein Intermezzo nur aus einem gedankenvollen Maskenzug, ging dieses Stücklein vorüber. Erst sein Ausgang ließ nach der possenhaften Situationskomik den tieferen Sinn, den der Dichter feiner Eulenspirgelgestalt leiht, ahnen. Es reizt, ihr näher zu treten, sie anzu- schauen, wie sie im Zusammenhang der Trilogie sich darstellt.
„Ein bitt'rcr Narr", mit diesem Learwort charakterisiert der Dichter selbst seinen Helden, und er entwickelt sein Wesen aus dem tragischen Widerspruch, daß dieser Mensch mit seines Geistes Erkennen hoch über seine Umgebung ragt, und daß dabei diese Geistes- und Gesühls- mächte nicht zu schöpferischem Handeln erwachen können. Ein Unfruchtbarer ist Eulenspiegel, ein Tatensehnsüchtiger, seinen eigenen Träumen und hochflicgcnöen Menschheitswünschen nicht gewachsen. Und ans diesem Überschuß des Wollens, der sich nicht umzusetzen vermag, aus der unbefriedigten Lebensfülle, zu deren wahrhaft wirksamer Betätigung die starke, energische Entschluß, kraft fehlt, quillt das tolle in Streichen und Schelmen- stücken sich austobcnde Narrenwesen.
Die Tragik dieser Gestalt liegt — so könnte man definieren — darin, daß die Natur ihr falsche Proportionen gegeben, sie aus Heroen und Hanswurst zu einer
Spottgeburt zusammenmischte. „Zwittergevurt, halb Held, halb Narr, halb Herr, halb Knecht", so spiegelt sich dies buntscheckige Menschenkind selber.
An sich leidet er, weil er sich dauernd selbst enttäuschen muß, und an der Zeit leidet er, weil sie ihn quält mit ihren Zerrbildern entarteten Krämertums, weil sie seine idealen Forderungen mit ihrer brutalen Gewissenlosigkeit reizt, weil sie mit der Dummheit und der servilen Erbärmlichkeit der Massen-Majorität ihn peinigt. Ihn locken ungezählte Wnnschaufgaben, Erwecken und Erlöser zu werden der versunkenen und verschütteten Menschlichkeit, durch eine Tat die Stumpfen aufznrütteln und mtt Flammenbrand die Lauen aufzuschüren zu heiligem Feuer. Wie durch Florian Geyers Herz wallt durch das seine ein „brennend Recht". Der Unterdrückten Sache möchte er führen, und in seinen verborgensten Stunden träumt er von dem hohen Ritterideal vergangener Zeit. Es ist, als ob in der geflickten Seele Erinnern an frühere Existenz erwachte, als wäre, wandelnd durch die Zeiten, das letzte Fluidum eines Sagenrecken in diesen Körper verwunschen, gebannt und lodere stolz für Momente auf, bis der Alltag cs wieder erdrückt: „ich muß mich oft einhüllen in tolle Redensarten, ja, ich muß in einer Wolke von Fabeleien und Narrheiten durch die Welt gehen, um nur dies alltägliche Volk nicht zu sehen, noch die heiseren Stimmen dieser Zeit zu hören" . . ., „es ist ein heimlich Kämpfen, voll Gift und Falschheit. Alles gilt der Batzen — Mannestum gilt nicht, iöaben sie nicht den Kaiser Max den letzten Ritter genannt? Jawohl, die Ritter sind tot — das Gewimmel des Klein, volles hat sie erstickt."
Lienhard führt diese Charakteristik auf Messcrs- schneide, er vermeidet die sehr naheliegende Gefahr, daß Eulenfpiegel in solchen Momenten des „Seelenrausches" als hohler Großsprecher erscheint; man empfängt immer richtig den Eindruck, daß hier verschiedene kontrastierende Wesenheiten in einer Erscheinung zusammengesperrt sind, und daß sie, so sehr sie auch einander zu widersprechen scheinen, doch jede für sich acht sind. Durch die Momente des Selbsterkenncns und der Selbstbespicgelnng wird das Balanzicren dieses Charakters erreicht: „Wäre ich ein Mann" — aber ich bin ein Feigling und begnüge mich
