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«erlag: Langgaffe 27 . . An,^-n.Pk^.

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Jlo* 417 . Berla«S 4 sernfprecher No. 2958

Dienstag» den 8. Keptemdrr.

Redaktions-Fernsprecher No. 52 .

1903 .

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Dik IJailaraentc im ttitfUti Staaten.

In den meisten größeren deutschen Bundesstaaten besteht zur -Zeit eine starke Bewegung, die auf eine in modernem Sinne gehaltene Reform der zweiten Kammer hinzielt. In dem größten Bundesstaate, Preußen, dürfte diese Bewegung in der nächsten Legislatur-Periode eine sehr aktuelle Gestalt annchmen. In Bayern hat die Reformbewegung bereits greifbare Gestalt angenommen. In Sachsen hat die Regierung eine Reform angekünöigt, ohne daß man bisher weiß, was dabei herauskommen wird. In Baden und Hessen endlich währt der Kampf nm die Reform des Laudtagswahlrechts bereits geraume Zeit. Angesichts dieser auf die Reform der zweiten Kammer abzielenden Bewegung ist es von Interesse, eine vergleichende Übersicht des status quo der parlamen­tarischen Vertretungen in den deutschen Bundesstaaten zu geben.

Im Königreich Preußen besteht ebenso wie in Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden und Hessen das Zweikammersystem. Das preußische Haus der Abgeord­neten setzt sich zusammen aus 483 aus allgemeinen, in­direkten Wahlen auf Grund des nach dem Steuerbetrag abgestnften Dreiklassenwahlrechts hervorgegangenen Mit. gliedern. Zur Wahlberechtigung ist ein Alter von 24, zur Wählbarkeit von 80 Jahren erforderlich. Die Legis­latur-Periode dauert fünf Jahre. Das Herrenhaus be­steht auS den vom König berufenen großjährigen Prinzen deS königlichen Hauses, 98 Vertretern des Adels mit erb­licher Berechtigung, 46 Vertretern als Inhabern «preußischer Landesämter und mit allerhöchstem Ver­trauen, sowie 170 infolge von Präsentation auf Lebens­zeit berufenen Mitgliedern. Von diesen 170 kommen 90 auf den alten und den befestigten Grundbesitz, 12 auf die Geschlechter mit ausgebrcitetem Familicnbesitz, 8 auf die Provinzial-Grafenverbände, 3 auf die Domstifter,

9 auf die Universitäten und 48 auf die Städte.

Die bayrische Kammer der Abgeordneten besteht aus 159 in indirekter Wahl sauf Grund des Zensus) für 6 Jahre gewählten Mitgliedern. Zur Wahlberechtigung ist ein Alter von 21, zur Wählbarkeit als Wahlmann von 25 und als Abgeordneter von 30 Lebensjahren er­forderlich. Die Kammer der Reichsräte besteht aus den mündigen Prinzen des Königshauses, den Kronbeamten, den Häuptern der standesherrlichen Familien, den zwei Erzbischöfen, einem vom König auf Lebenszeit ernannten Bischof, dem Präsidenten des protestantischen Ober­konsistoriums und anderen vom König zu erblichen oder lebenslänglichen Reichsräten ernannten Mitgliedern.

In Sachsen besteht die zweite Kammer zur Zeit aus 37 Abgeordneten der Städte und 45 des platten Landes, die von Wahlmännern nach einem dem preu­ßischen ähnlichen System auf 6 Jahre gewählt und alle zwei Jahre zu je einem Drittel erneuert werden. Zur Wahlberechtigung ist ein Alter von 25, zur Wählbarkeit von 30 Jahren erforderlich. Die erste sächsische Kammer besteht aus zwei Prinzen des königlichen Hauses, drei Standcsherren, zwei Vertretern der Schönburgschen Rezeß- und Lchenschaftcn, 12 von Gutsbesitzern gewählten Vertretern, 10 vom König ernannten Gutsbesitzern und

5 anderen vom König ernannten Mitgliedern, die sämt­lich auf Lebenszeit der Kammer angehören. Dazu kom­men auf Amtsdauer ein Repräsentant der Universität Leipzig, 8 der geistlichen Stifter, 8 der Städte und end­lich der evangelische Oberhofprediger und der Super­intendent von Leipzig.

In Württemberg besteht die Kammer dcr Ab­geordneten ans 93 Mitgliedern, und zwar aus 23 so­genannten privilegierten (13 Vertretern der Ritterschaft,

6 Vertretern der evangelischen, 3 der katholischen Geist­lichkeit und einem Vertreter der Universität Tübingen) und aus 70 in direkter Wahl ivon den größeren Städten 7, von den Landbczirken 68) auf sechs Jahre ge­wählten Mitgliedern. Zur Wahlberechtigung ist das 25., zur Wählbarkeit das 30. Lebensjahr erforderlich. Die Kammer dcr Standcsherren besteht aus den erblichen Mitgliedern, den Prinzen und Standesherren, und den vom König auf Lebenszeit ernannten.

Im Großherzogtum Baden besteht die zweite Kammer aus 63 Abgeordneten, die (20 von 18 Städten und 43 von den ländlichen Ämtern) durch indirekte Wahl auf 4 Jahre gewählt und alle zwei Jahre zur Hälfte er- neuert werden. Zur Wahlberechtigung ist das 25., zur Wählbarkeit das 80. Lebensjahr erforderlich. Die erste Kammer besteht aus den Prinzen, den Standcsherren, 8 auf 8 Jahre gewählten Vertretern des grunöherrlichen Adels, 2 Vertretern der Universitäten, dem Erzbischof von Freiburg, dem evangelischen Prälaten und höchstens 8 vom Großhcrzog ernannten Mitgliedern.

Die zweite hessische Kammer besteht aus 50 in indirekter Zensuswahl auf 6 Jahre gewählten Mitglie­dern,' hiervon kommen l0 auf die privilegierten Städte. Die erste hessische Kammer besteht aus den großjährigen Prinzen, den Häuptern der standesherrlichen Familien, zwei Vertretern des grundbesitzenüen Adels, je einem

Vertreter der protestantischen und der katholischen Kirche einem Vertreter der Universität Gießen und 12 au Lebenszeit ernannten Mitgliedern.

Während in diesen 6 größten deutschen Staaten da- Zweikammersystem herrscht, weisen die kleineren deur schen Staaten nur eine Kammer auf. Eine unerfreulich Ausnahmestellung nehmen die beiden Großherzogtüme Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg Strelitz ein, die noch immer einer parlamentarische! Vertretung ermangeln. Die rückständige Staatsform de beiden Großherzogtümer ist die einer durch Feudalständ beschrankten Monarchie. Beide haben eine gemeinsam! ständische Vertretung, die aus der Ritterschaft (den lanö tagsjahigen Grundbesitzern) und der Landschaft (der Obrigkeiten von 42 Städten) besteht, während der Bauernstand überhaupt nicht vertreten ist,- Ratzeburg ha eine eigene ständische Vertretung von 21 Mitgliedern Verschiedene Versuche, diesen mit den modernen Rechts und Verfassungsverhältnisscn in Deutschland nicht zr vereinigenden Zustand zu beseitigen, waren bisher ohm Erfolg.

Einem weiteren Artikel werden wir eine über sicht über die parlamentarischen Vertretungen in dev übrigen deutschen Bundesstaaten geben.

Feuilleton.

Don den öeutfdicn Cmerb5- m MrWsts- genOlWsien.

Das soeben erschienene (Verlag I. Guttentag, Berlin 1003), von Dr. Hans Crüger, Anwalt des Allgem. Ver­bandes der deutschen Erwerbs- und Wirtschaftsgenosien- scbaften, herausgcgebene Jahrbuch für 1902 des von Schulze-Delitzsch begründeten Allgemeinen Verbandes dcr deutschen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften gibt in seiner ausführlichen Statistik den Beweis von der großartigen Entwickelung und den bedeutenden Leistungen der Schnlze-Delitzschschcn Genossenschaften aus den verschiedensten Gebieten. Das Jahrbuch enthält ein. gehende statistische Nachweisungen über:

899 Kreditgenossenschaften,

20 Handwerkergenossenschaften,

11 Produktivgenosseuschaften,

332 Konsumvereine,

173 Baugenossenschaften.

Die Gesamtzahl der Mitglieder beträgt bet 1435 Ge- nvssenschasten 883 088.

Tie 899 Kreditgenossenschaften hatten 533 888 Mit­glieder, die sich aus Gewerbetreibenden aller Kreise zu- san mensetzcn. Nach der besonderen Mitgliederstatistik bilden die selbständigen Landwirte auch diesmal wieder mit 28,5 Prozent den größten Prozentsatz der Mitglied­schaft. Ihnen schließen sich die selbständigen Handwerker mit 24,5 Prozent an, denen die selbständigen Kaufleute und Händler mit 9,9 Prozent folgen.

An Krediten und Prolongationen wurden im Jahre 1902 in den verschiedenen Geschäftszweigen 2 492 723 163

Alltägliche Redensarten.

Bon Walther Kleinschmidt.

Der Mensch soll reden, wie ihm der Schnabel gewach­sen ist, diese Forderung wird oftmals an Männlein und Weiblein unter der deutschen Bevölkerung gestellt, aber der Kulturmensch kann nicht immer so frei von der Leber wegsprechen, wie's ihm ums Herz ist, sondern er muß vielfach mit vollem Bewußtsein einen kleinen Haken schlagen, um die Fehler seiner lieben Nächsten und seine eigenen mit dem Mantel der Liebe zuzudecken. Dagegen gebraucht er ohne große Überlegung in seiner tagtäglichen Unterhaltung beständig eine Reihe von Redensarten, deren Sinn allen offenbar ist, deren Ursprung aber nur wenige kennen, weil sie auf Anschauungen und Ge­bräuchen längst vergangener Zeiten beruhen, und nun rrie alte Münzen noch lustig von Hand zu Hand gehen, obwohl der Herrscher, der sie prägen ließ, seit langem den Thron mit dem Jenseits vertauscht hat.

Die Menschen des Mittelalters waren Freunde eines fröhlichen Treibens, sie liebten Speise und Trank, Pracht und Prunk und lebten gern „auf einem großen Fuß". Gottfried von Plantagenet, Graf von Paris, war die Ursache dieser vielgebrauchten Redensart. Ein glänzender und geistreicher Kavalier des 11. Jahrhun­derts, hatte er doch den Fehler, daß dcr große Zeh seines rechten Fußes durch einen starken Fleischauswuchs ver­unziert wurde. Zur Verbergung dieses Gebrechens ver­fiel er auf den Gedanken, Schuhe mit aufwärts geboge­nen Schnäbeln zu tragen. Die höfische Mode bemäch­tigte sich sofort dieser auffälligen Fußbekleidung, ä la poulaine genannt, und bald trug ein jeder schneidige Edelmann Schnabelschuhc, deren Spitzen mit Werg aus­gestopft wurden und zuweilen eine solche Länge hatten, daß sie mit einer Kette oder Agraffe am Knieband be­festigt werden mußten. Da der Adel zuerst dieses unge­heuerliche Schuhwerk ausbrachte, so wurde für die Nicht­adeligen der große Fuß ein Zeichen der Vornehmheit.

und das stets freie und selbständige Bürgertum beeilte sich,

schleunigst Schnabelschuhe anzulegen, um ebenfalls auf großem Fuße zu leben. Auch bei anderen Kleidungs­stücken bevorzugte die Mode verschiedentlich ein ver­schwenderisches Übermaß. In der spätniittelalterlichen Zeit wurden außergewöhnlich weite Ärmel getragen. Man benutzte diese Ärmel gleichzeitig als Taschen, in denen man allerlei Kleinigkeiten unterbrachte. Wollte man sie hervorholcn, so hatte man nur nötig, die Arme stärker zu bewegen. Die verborgenen Gegenstände sielen heraus, und man hatte sie daun tatsächlich „a u s d e n A r m e l n g e s ch ü t t e l t". Reiche und Vornehme sahen es gern, bei Gastereien und Gelagen zahlreiche Gäste an ihrer Tafel versammelt zu haben. Schon da­mals galt es als eine besondere Ehre, in der Nähe des Gastgebers „hoch am Brette zu sitzen". Das Brett war die Tafel mit ihrem oberen Ende. Denn da­mit wurde der sichtbare Beweis geliefert, daß der. der diesen Ehrenplatz cinnahm, sich dcr Huld und Gunst des mächtigen Wirtes erfreute. Im Trinken stellten die Deutschen immer ihren Mann. Man hatte ein Wohlge­fallen an wundersam geformten Gefäßen und trank aus Hirschen, Bären, Löwen, Windmühlen, Schiffen, Hörnern und Stiefeln, die sehr oft auf einen Zug geleert werden mußten. Wer dieses mit den zuletzt genannten Gefäßen konnte, hatte dann dargetan, daß er „einen Stiefel vertragen konnte". Es wurde mit Strenge darauf gehalten, daß in den Gefäßen höchstens einige wenige Tropfen zurückblieben, die man auf den Nagel des Dau­mens schütten konnte. Ergab sich, daß der zurückgebliebene Rest wirklich nicht größer war, so hatte man „die Nagelprobe gemacht". Vor der Aufhebung dcr Tafel reichten an den Fürstenhöfen Edelknaben den Güsten Wasser herum. Denn man aß meistens mit den Fingern. Der Edelknabe goß das Wasser aus einem Krua tu eine vorgehaltene Schüssel. Wer nicht befähigt war, „j e m a n- d e m das Wasser z u reichen", der stand so tief unter ihm, daß er nicht einmal wert war, bet ihm Knappen- und Knechffchastsdienste zu verrichten.

Aber man konnte nicht immer tafeln und bechern,

isnöern mußte auch in Handwerk und Handel tätig sein.

Im 12. und 13. Jahrhundert wanderten in viele deutsch Städte zahlreiche Vläminger ein. Sie brachten die Woll Weberei mit ins Land, so daß sich bald eine blühend -ruchfabrikation entwickelte. Als Mangel an Wolle ent stand, nahm man seine Zuflucht zu Haaren, die unte' die Wolle gemischt wurden. Die Verschlechterung dei Tuches wurde behördlich untersagt. In einem alten Ge setzbuch von Görlitz heißt es: „Kein Vläming soll seim Wolle fälschen, weder mit Haaren, noch mit Flocken, noä mit keinerlei Untat". Wurden die Käufer jetzt auch vor sichtig, so machten sie später doch oft genug die Entdeckung daß das Tuch gefälscht war und sie „e i n H a a r ö a r i r fände n". Mit derartig gefälschten Waren konnten di> Weber allerdings keine Ehre einlegen und sie als Aus bund benutzen. Denn als Ausbund, der bei einer ver packten Ware außen öraufgebunden wurde, wählte mar selbstverständlich nur ein Stück, das ganz tadellos war. Wer ein Ausbund von Klugheit oder „Schönheit" ist, wir! nun wissen, wieso er zu dieser Bezeichnung kormnt. Bei allen Handelsgeschäften bestrebt sich der Verkäufer, seine Ware zu loben und „h e r a u s z u st r e i ch e n". Ur­sprünglich fand das Herausstreichen oder Kolorieren bei Holzschnitten und Federzeichnungen statt, die sich durch die Umrahmung mit bunten Linien besser hervorheben sollten. Die bunte Einrahmung diente demnach zur Folie für das eigentliche Bildwerk. In der Gold- schmiedekunst ist die Folie ein feines Metallblättchen, das den eingefaßten Edelsteinen untergelegt wird, um ihren Glanz zu verstärken. Bei dem Einkauf von Edelsteinen kann man, wenn man nicht Kenner ist, leicht übervorteilt oder „über den Löffel barbiert werden". Ein derartiges Verfahren wurde früher von unzarten Barbieren bei alten, zahnlosen Männern angewandt. Statt die eingefallene Wange vorsichtig zu barbieren, steck, ten sie einfach einen Löffel in den Mund ihrer Kunden, um die Wölbung der Backe herzustellen. Eigentlich han­delte es sich demnach bei dieser Redensart nur um die Kennzeichnung einer Unglimpflichkeit, und erst später er­hielt sie einen Sinn, der auf Betrug deutet.

Betrüger und selbst solche, die „S t e t n u n ö B e i n schwöre n", hat es zu allen Zeiten gegeben. In dieser