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Die AusWcn Ser ReiltzOmfleftr«.

Der Ministerwechsel im Reichsschatzamt hat die Frage der Reichsfinanzresorm wieder in den Mittelpunkt der öffentlichen Erörterungen gerückt. Die außerordentlich ungünstige Entwickelung des Reichsfinanzwesens nament- sich im letzten Jahrzehnt, das stetig zunehmende Mißver- hältnis zwischen den wachsenden Ausgaben und den zur Verfügung stehenden Mitteln, das Anschwellen der ^Staatsschuld, vor allem auch die Hineinziehung der Ein­zelstaatsfinanzen in die Reichsdefizitwirtschaft durch das iunhaltbare System der Matrikularbeiträge haben dazu geführt, daß die Notwendigkeit der Reichsfinanzreform Vicht mehr in Zweifel gezogen wird und daß, nur das „Wie" derselben noch zur Debatte steht. Mit jedem Jahre sind die Rufe nach der endlichen Durchführung einer „großzügigen Finanzreform" namentlich aus den Einzel­staaten dringender geworden. Diesmal ertönten sie zu­erst aus Sachsen, wo man voraussieht, daß das Mehr der Matrikularbeiträge über die Überweisungen sich für 1903 auf über 3 Millionen Mark belaufen wird. In ent­sprechendem Maße werden naturgemäß auch die übrigen Staaten getroffen.

Angesichts dieser Tatsachen müssen die Stimmen »urückgewiescn werden, die eine Hinausschiebung der Reichsfinanzreform bis nach Abschluß der Handels­verträge und Feststellung der finanziellen Ergebnisse der Zolltarifreform verlangen. Das hieße nur den Karren noch tiefer in den Sumpf fahren, was um so weniger zu rechtfertigen wäre, da sich vorausschen läßt,, daß auch Mehreinnahmen aus den indirekten Steuern infolge des Zolltarifs die Notwendigkeit der Reichsfinanzreform nicht

beseitigen würden, da ein nicht unbeträchtlicher Teil,dieser

etwaigen Mehreinnahmen bereits für ganz bestimmte Zwecke, in erster Linie die Hinterbliebenenversicherung, festgelegt ist. Die Ernennung eines neuen Reichs­schatzsekretärs Mm gegenwärtigen Zeitpunkt läßt die Ver­mutung gerechtfertigt erscheinen, daß die Finanzreform bereits in kurzer Zeit in Angriff genommen werden soll. Stände nicht eine derartige einschneidende Veränderung bevor, so wäre der plötzliche Wechsel in , der Leitung des Reichsschatzamtes kaum erfolgt, da Frecherr von Thiel- mann immerhin eine schätzenswerte, Arbeitskraft dar­stellte, der es nur an genügender Initiative und Energie zu Fortschritte fehlte.

Auf das „Wie" der zu erwartenden Reform läßt die Person des neuen Reichsschatzsekretärs und seine bisherige Wirksamkeit einige, vielleicht nicht unzutreffende Mut­maßungen zu. Zunächst ist kaum anzunehmen, daß Frei­herr v. Stengel in die Fußtapfen seines Vorgängers treten und in erster Linie das Bier wird bluten lassen wollen. Als Bayer weiß er, was die Biersteuer für die süddeutschen Staaten zu bedeuten,hat und wie eine An­ziehung der Steuerschraube auf diesem Gebiet zugunsten des Reiches die Finanzen jener Staaten in Mitleidenschaft zöge.

Zu der Frage der Reichseinkommensteuer hat der Minister bereits' in ausgesprochener Weise Stellung ge- nommen. In seiner programmatischen Rede im Reichs­tage am 13. Januar 1902, in der er die Notwendigkeit einer durchgreifenden Reform, namentlich einer besseren Regelung des Verhältnisses des Reiches zu den Einzel- staaten, anerkannte, betonte er gleichzeitig, daß diese nrcht durch Übertragung der direkten Steuern — genreint sind Einkommens- und Vermögenssteuer — auf das Reich er­folgen könne, da diese Steuerquellen den Einzelstaaten zur Erfüllung ihrer Kulturaufgaben Vorbehalten bleiben müßten. In derselben Rede deutete Freiherr v. Stengel auch die Richtung an, in der sich die Reform nach seiner Ansicht bewegen müsse. Er führte aus, daß die Vor­lagen, die die Regierung namentlich in den neunziger Jahren wiederholt an den Reichstag zur Anbahnung ge­sunderer Finanzverhältnisse habe ergehen lassen, ber manchen Schwächen einen guten Kern besessen hätten, den man hätte herausschälen sollen, anstatt die Vorlagen voll­ständig abzuweisen. Ta die Vorschläge der Regierung namentlich 1895 auf eine Einführung der Tabakfabrikat­steuer hinausliefen, so würde also aus diesen Worten zu entnehmen sein, daß der Minister im Tabak das geeig­nete Objekt sähe, uin die Lücken im Reichssäckel zu füllen.

Gegen eine derartige Reform müßte allerdings von vornherein Stellung genommen werden. Es ist nicht angängig, daß die durch die notwendige Erhöhung der

Einnahmen bedingte Mehrbelastung der Steuerzahler wieder auf die schwächeren Schultern abgewälzt werde, sondern eine Reichsfinanzreform muß sich, nach dem Grundsätze der Gerechtigkeit auf der Basis einer Mehr- belastung der steuerkräftigeren Schultern vollziehen. Hierzu ist in der Reichserbschaftssteuer ein nach jeder Richtung hin befriedigendes Mittel gegeben, sie bietet die Möglichkeit einer geirauen Verteilung der Steuerlasten nach der Leistungsfähigkeit des Steuerzahlers und läßt sich ohne tiefgreifenden Einfluß auf die Finanzen der Einzelstaaten auf das Reich übertragen, auch leistet sie vor allem die Gewähr einer vollständig ausreichenden finan- ziellen Ergiebigkeit. Gegenwärtig beläuft sich der Ge­samtertrag der Erbschaftssteuer in allen deutschen Staaten auf 22 Millionen Mark bei einer Einzelbesteuerung von durchschnittlich 0,39 Mark pro Kopf der Bevölkerung, während Frankreich 160—155 Mllionen Mark bei einer Einzelbelastung von 3,95 Mark und Großbritannien so­gar 320 Millionen Mark bei einer Einzelbelastung von zirka 8 Mark pro Kopf erzielt. Ohne erhebliche Schwierig­keiten würde sich nach dem Muster der englischen bezw. der französischen Besteuerung in Deutschland der Ertrag auf 125 Millionen Mark steigern lassen, was einer Ein­zelbelastung von durchschnittlich 2,31 Mark gleichkommen würde. Die Einführung der Reichserbschaftssteuer muß die conditio sine qua non bleiben, mit der alle An­hänger der Gerechtigkeit in der Besteuerung an die Reichs- sinanzreform herantreten. s. r.

Die DedeiitW der MeMWepebWseii.

Von Hermann Stenz.

Einer der Helden, denen man die Abschaffung der Negersklaverei in Amerika verdankt, Garrison, hat ge­sagt: „Das beste, was man in der Welt tun kann, ist dies: Hand an eine Sache anzulegen, die gerecht, aber unvolks­tümlich ist. Ausdrücklich bemerke ich: gerecht, aber un­volkstümlich, denn die Menschen können auch eine unpopu­läre Sache ergreifen, welche es verdient, unpopulär zu sein."

Diese Worte lassen sich durchaus auf die Tierschutz- Bestrebungen anwcnden. Seit fast 100 Jahren redet man von „Tierschutz", seit fast 80 Jahren gibt es Tierschutz- Vereine, aber daß die Tiere nunmehr wirklich gegen Grausamkeiten geschützt seien, kann man nicht behaupten, Und volkstümlich ist der Tierschutz auch nicht.

Es gibt Tausende von Städten und großen Ortschaf- ten in Deutschland, jedoch nur etwa 300 Tierschutzvereine. Während in jedem Nest die verschiedensten Vereine für alle möglichen Zwecke zu finden sind, ist eine Vereinigung, die sich dem traurigen Los der Tiere widmet, eine große

Feuilleton.

Ein herrenloses Fänüchen.

Von T. Kellen.

Die jetzt durch die Presse gehenden Mitteilungen über die Einrichtung einer SpielbankinNeutral- M o r e s n e t haben wohl manchen Zeitungsleser veran­laßt,auf einerLandkarte nach diesemLändchen zu suchen. Es ist dies ein kleiner Staat für sich, denn er ist neutral ge blieben, weil er nunmehr seit fast 100 Jahren ein Gegen­stand des Streites zwischen Deutschland und Belgien ist. Da ich dieses Gebiet aus eigener Anschauung kenne und mich näher mit den dortigen Verhältnissen befaßt habe, möchte ich den Leser einmal nach diesem herrenlosen Ländchen führen, das etwa 2 Stunden von Aachen ent­fernt ist.

Im Südwesten der Stadt Aachen erstreckt sich der acht Kilometer lauge und etwa 2y 2 Kilometer breite Aachener Wald, den man durchschreiten muß, um nach Moresnet zu gelangen. Vom Marschiertor — einem Überbleibsel der alten Umwallung — geht man an dem von Aachen eingemeindeten Burtscheid vorbei nach dem Walde hin. Rechts am Wege steht aus einer mäßigen Anhöhe die Alexianeranstalt Mariaberg, ein großes Gebäude aus Ziegelsteinen. Durch den Wald führen gut angelegte Spazierwege, die aber von den Aachener Kurgästen wenig benutzt zu werden scheinen. Beim Verlassen des Waldes folgt man der Chaussee, neben der sich die Eisenbahn nach Verviers und Lüttich hinzieht. Bald gelangt mau in ein kleines Dorf, an dessen Fuß ein Bergwerk liegt. Hier sind wir auf dem Gebiete von Moresnet. Es ist eine schöne fruchtbare Gegend: überall sieht man Felder Und Tristen und auf den umliegenden Anhöhen Wälder.

Moresnet zerfällt eigentlich in drei Teile, einen preußischen, einen neutralen und einen belgischen. Ersterer und letzterer gehören ausschließlich zu Preußen ' und Belgien, während das neutrale Gebiet zum Teil von preußischer Seite verwaltet wird, ohne daß jedoch Belgien seine Ansprüche darauf aufgegeben hätte.

Der Streitfall — wenn man überhaupt von einem solchen reden kann, denn in Morcsnet geht es sehr fried­lich zu, obschon die Verhältnisse äußerst verwickelt sind —

besteht seit dem Wiener Kongreß. In dem Vertrage von 1818 waren über die Grenzen zwischen Belgien und Preußen ungenaue Bestimmungen getroffen, und da die zur Absteckung der Grenzen ernannten Kommissare sich nicht einigen konnten, wurde die Entscheidung über das streitige Gebiet ausgesetzt. Im Gegensatz zu Preußisch- Moresnet und Belgisch - Moresnet nannte man es Neutral - Moresnet , und noch bis heute ist die Frage nicht entschieden, wem dieses ge­hört. Es wird gemäß dem Vertrag vom 16. Juni 1816 gemeinschaftlich von beiden Ländern verwaltet. Das Gebiet gehörte mit Preußisch- und Belgisch-Moresnet von 1783 bis 1811 zu Frankreich und vorher zu den österreichischen Niederlanden.

Preußisch- und Neutral-Moresnet, das aneinander liegt, während Belgisch-Moresnet jenseits der Grenze zu finden ist, wird häufig unter dem Namen Altenberg be­zeichnet, und zwar ist dieser Name die Übersetzung von Vieille-Montagne, einer Aktiengesellschaft, die das Galmeibergwerk in Neutral-Moresnet betreibt. Ein anderer Name ist Kelmis (französisch Calamine), mit dem es folgende Bewandtnis hat. Im 18. Jahrhundert bestand eine kleine Gemeinde dieses Namens, zu der die Bergwerke gehörten. Durch die französische Revolution wurde Kelmis mit Moresnet unter dem Namen Moresnet vereinigt. Den früheren Namen hat die Spielgesellschaft wieder aufgefrischt, indem sie den Namen „Cercle privd des dtrangers de Calamine" annahm. Im Volks­munde wird meistens nur der jetzt belgische Teil als Moresnet, dagegen Preußisch- und Neutral-Moresnet fast stets als Kelmis oder Altenberg bezeichnet. Der Name Moresnet dürfte wohl als französisches Wort aus- zusprechcn sein („Moreneh"): in Aachen und Umgegend spricht man ihn aber ganz deutsch aus.

Neutral-Moresnet liegt zwischen der belgischen Pro­vinz Lüttich und den Kreisen Aachen und Eupen. Das 330 Hektar große Gebiet hat eine keilförmige Gestalt, eine Länge von etwa S, eine größte Breite von etwa 3 Kilo­meter. Die Aachen-Lütticher Landstraße trennt Preutzisch- und Neutral-Moresnet. Das neutrale. Gebiet erstreckt sich bis in den Aachener Wald hinein, wo an einem von Ausflüglcrn oft besuchten Punkte vier Länder zusammen­stoßen: Preußen, Holland, Belgien und Neutral-Mvres- net. Dieser Ort verdient jedenfalls zu den geographi­

schen Merkwürdigkeiten gezählt zu werden. Da die Be­wohner von Moresnet Deutsch sprechen, so könnte man glauben, Preußen habe sein Recht darauf geltend zu machen gewußt, sondern es handelt sich nicht bloß um das kleine Gebiet, sondern mehr um das in demselben gelegene Galmeibergwerk, dessen Alleinbcsitz wenigstens früher von den beiden Nachbarstaaten für sehr erheblich erachtet wurde. Galmei ist bekanntlich die Bezeichnung für zwei verschiedene Erze des Zinks: edler Galmei oder Zink­spat' und Kieselgalmei. Beide Arten kommen hier wie auch an einzelnen anderen Stellen auf Lagern und Gängen nebeneinander, auch in dichtem Gemenge vor. Von Altenberg aus erstrecken sich verschiedene Lager längs der Maas noch weit nach Belgien hinein. Aber auch nach der preußischen Seite hin, im sog. Geultal oder Göhltal, fand ich noch einzelne Gruben im Betrieb. Moresnet war früher nur wegen dieses Galmeibergwerks bekannt.

Die Geschichte dieses Werkes läßt sich bis ins 14. Jahrhundert hinein verfolgen. Wegen des Galmeiberg­werkes hatte die Stadt Aachen schon seit 1384 einen Streit mit den Limburgern. Im Jahre 1423 bestätigte Kaiser Sigismund der Stadt den Besitz, allein 1439 nahm Herzog Philipp von Brabant und Limburg der Stadt Aachen die Galmeibergwerke wieder ab. Es gibt noch eine Schrift von 1421, worin die Aachener ihr Eigentumsrecht auf die Galmeigrube gegen den Herzog verteidigen. In den Rechnungen und Nachweisungen der Einkünfte des Her­zogtums Limburg aus dem 15. Jahrhundert kommt das Werk mehrfach vor. In den Rechnungen des Jahres 1485 heißt es bereits, der alte Galmeiberg sei nebst den übrigen Limburger Galmeigruben von dem Herzog Phi­lipp dem Guten von Burgund gegen jährlich 600 Gulden auf 12 Jahre in Pacht gegeben worden. Während der spanisch-österreichischen Herrschaft wurde das Werk bald von der Regierung selbst verwaltet, bald verpachtet. Als die Franzosen gegen Ende des vorigen Jahrhunderts Limburg eroberten, wurde der „Altenberg" als National­bergwerk ausgebeutet. Im Jahre 1805 gab es der Prä­fekt des Ourthe-Departements einem gewissen Dony aus Lüttich gegen einen Jahreszins von 40 500 Frank in Pacht: im folgenden Jahre erhielt die Verpachtung die landesherrliche Genehmigung Napoleons I. Seit dem Jahre 1837 ist die Konzession zur Ausbeutung des Werkes auf die Gesellschaft: Socidtö des mines et fonderie«