Einzelbild herunterladen
 

Aintlidje

An;eMN

Erscheinungstage:

Mittwoch und Samstag.

Bekanntmachung

betreffend den Beschauzwang bei Hausschlachtungen.

Nach § 24 d,« Reichsgesetze« betreffend die Schlachtvieh- und Fleischbeschau vom 3. Juni 1900 <R -G.-Bl. S. 547 ff.) und § 13 de» Preußischen Gesetzes. betreffend die Ausführung de,^Schlacht­vieh- und FleiichbtschaugesttzeS vom 28. Jum 1902 ?Ges.-S. S. 229) haben die bestehenden Polizei- Verordnungen, soweit sie de» Beschauzwang sur HauSschlachtmigen vorschreiben, ihre Geltung be­halten. Hiernach ist die Bestimmung im § 1 der Polizei-Verordnung vom 1. Juli 1892 wonach Pferde, Maulihiere. E,el. Rindvieh und Schweine auck dann einer amtlichen Untersuchung vor und nach der Schlachtung zu unterwerfe» find, wen« deren Fleisch ausschließlich im -,g-n-n SauShalt des Besitzers verwendet werden soll, rn Kraft

^^^Dar' Gleiche ist mit der Strafbestimmung de«

§ 8 Die Forschrift im § 2 de« Reichrgesetze» vom

3. Juni 1900, wonach auch Schafe, Ziegen und Hunde die zur Verwendung als Schlachtthiere im eigenen Haushalt bestimmt sind, dann «ner Untersuchung vor bezw. nach der Schlachtung unterliegen/wenn sie Merkmale einer die Genuß­tauglichkeit des Fleisches ausschließenden Erkrankung vor oder bei der Schlacht»»» ergeben, wird hierdurch nicht berührt. Auf das Versahrcn bei. und nach der Untersuchung bei Hansschlachtungen baden gemäß § 13 des Preußischen GeictzeS vom 28. Jum 1902 die Grundsätze des Rcichsgeietze« vom 3 Juni 1900 und der dazu von den zuständigen Stellen erlassenen AuSführungSbestimmungen sinn­gemäße Anwendung zu finden. Es sind demnach alle übrigen Vorschriften der Polizei-Verordnung vom 1. Juli 1892 und deren Ausfuhrung«- hestimmungen außer Kraft gesetzt Caffel. den 13. August 1903.

_ Der Ober-7-räsid'N». aez. Zedlitz

' Polizei-Verordnung.

Auf Grund de« 8 137 des Gesetz-» über die Allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 und der 88 6. 12 und 13 der Verordnung vom 20 September 1867 über di- Poliz->verwaltu„g in'den neu erworbenen Landesteilen wird mit Zustimmung de« Bezirksausschusses für den Umfang be» Regierungsbezirks Wiesbaden in Abanderung

de« § 46 ” der Wegepoliz-iverordniiiig vom

7 November 1899 <Amt»blatt Seite 418) folgende Polizei-Verordnung erlassen:

Einziger Paragraph.

Der 8 46 der Wegepolizeiverordnung vom 7 November 1899 erhält folgende Fassung:

„Niemand darf Mistjauche oder andere unreine oder übelriechende Flüssigkeiten, Glasscherben, Lese- oder andere Steine, Abfälle. Unkraut, Kehricht oder sonstigen Unrat auf oder >n öffentliche Wege, deren Gräben, Rinnen oder Kanäle aurschutten oder fließen lassen.'

Diese Verordnung tritt mrt dem 1. Mal d. I.

ta ^Wiesbaden, den 18. März 1903.

Der Königliche Regierungs-Präsident.

In Vertr.: Bat«.

Vorstehende Verordnung bringe ich hiermit zur allgemeinen Kenntnis.

* Wiesbaden» den 2 1. Marz 1903.

D-r Volftei-Direktor: von Schen«.

" Bekanntmachung.

Diejenigen Besitzer von Garten-Anlagen, welche gemäß der Bestimmung des^8 4 ad 3 der Kaiser­lichen Verordnung vom 4. Juli 1883 (R R. BI. S. 153) die Genehmigung zur Ausfuhr von Vflanzen nach den bei der internationalen Reblaus- Konvention beteiligten Staaten erhallen bezw. bei- behalten wollen, werden hiermit aufgeiordert, die,« Garten-Anlagen binnen 14 Tagen behufs Vor- uabmc der vorgeschriebenen Besichtigung bei der Polizei-Direktion anzumelden.

Wiesbaden, den 20. August 1908.

Der Polizei-Präsident: »♦ Scher»«.

Gesetz,

betreffend den Schutz der Brieflanben vom 28. Mai 1894.

8 1 Die Vorschriften der LandeSgesetze, nach welchen da« Recht, Tauben zu bait-n. b-fchrankl ist und nach welchen ,m Freien betroffene Tauben der freien Zueignung oder der Todtung unterliegen, finden auf Militär-Brieftanden keine Anwendung. Dasselbe gilt von landesge,ctzliche» Vorschriften nach welchen Tauben, die »> -in fremdes Tauben, hau« übergehen, dem Eigentümer de» letzteren

erhören, ^rgweit auf Grund landeSgefttzlicher Bestimmungen Sp-rrzeitcn für den Tanbeiiflug bestehen finden dieselben auf die Reiftfluae der

Militär-Briestauben keine Anwendung. Die Sperr- zciten dürfen für Militär-Brieftauben nur einen zusammenhängenden Zeitraum von höchstens 10 Tagen im Frühjahr und Herbst umfasic». .

Sind längere als zehntägige Sp-rrze.te,. -ln- gefübrt, so gelten für Militär-Brieftauben immer

nur die ersten 10 Tage. . _ .

8 3 Als Militär-Brieftauben ttn Sinne des Gesetzes'gelten Brieftauben, welche der Mllitar- (Mariiie-)Verwaltung gehören und derselben ge­mäß den von ihr erlassenen Vorschriften zur Ver- fnguna gestellt und welche mit dem vorgeschriebenen Stempel versehen sind. .Privatpersonen gehörige Militär-Brieftauben genieße» den Schutz dleier Gesetze« erst dann, wenn in orisublicher Welse be­kannt gemacht worden ist, daß der Züchter seine Tauben der Militär-Vcrwaltung zur Versugung

gestellt bat. ^r ^ ^ dnti Kriege« kann durch Kaiserliche Verordnung bestimmt w-rd-n daß alle aeieelichen Vorschriften, welche das Tobten und Einfangen fremder.Tauben gestaUe"., f#t bo* Reichsgebiet oder e»izelne Teile desselben außer Kraft treten, sowie daß die Verwendung von Tauben zur Beförderung von Nachrichten ohne Genehmigung der Militärbehörde mit Gefängnis bl« zu 3 Monaten zu bestrafen ist.

Vorstehender Gesetz bringe ich hiermit zur all­gemeinen Kenntnis.

Wiesbaden, den 15. August 1903. _

Der Polizei-Präsident: v. Sitzen«!.

Auszua aus der Straften-Polizei- Verordnung vom 18. Sept. 1900 ,

§ 56.

4. Kinder unter 10 Jahren, welche sich nicht in Begleitung erwachsener Personen befinden, sowie Dienstboten oder Personen in unsauberer Kleidung ist die Benutzung der in öffentlichen Anlagen und Straßen aufgesiellten Ruhebänke, welche die Be­zeichnung „StadtMierbaden" oder„Kurverwaltung^ tragen, untersagt.

Wird veröffentlicht.

An«,», aus der Strafte» Verordnung vom 18. Sept. 1900.

§ 57.

Verkehr in der Kochbrunnen-Anlage.

1 Kinder» unter 10 Jahren ist ohne Begleitung erwachsener Personen. Kinberwärtennne.nedoch die

sich in Ausübung ihre« Berufs.befind-» ubcr- haupt der Aufenthalt in der Trinkhalle daselbst

unleAagt^-rsoE {n un(flll6tret Kleidung, ferner solchen Personen, welche Körbe oder Traglasten irgend welcher Art mit sich führen, "t der Aufent­halt in der Kochbrunnen-Anlage und Trinkhalle, sowie der Durchgang durch die Anla ie nicht gestattet.

3. In der Zeit vom I.Apnl bis \A Uloöembcr ift das Rauchen in der Kochbrnnncn-Anlage bis 9 Uhr Vormittags verboten.

4 Das Äiitbringen von Hunden t» die Koch- brunncn-Anlage und Trinkhalle 'fi verboten

5 Wäbrend der Brumienmusik darf die Ver-

bindungSstraße zwischen Taunusstraße und Kranz- vlatz mit Fuhrwerk jeder Art nur im Schritt be­fahren werden. ...

Wird veröffentlicht.

Wiesbaden» den 1. April 1903.

Der Magistrat.

Auszug -

au» der Polizei-Verordnung, betreffend da« Melde- wesen vom 17. Februar 1900.

8 6. Durchreisend« Fremde. Durchreisende Fremde (Badegaste, Reisende rc.), welche in Privathanser» für Entgelt oderunenr- qcltlich Wohnung nehmen, sind binnen 24 stunden durch den Wohnungsgcber bei dem Bureau des Polizeireviers an- bezw. abzumelden.

-Gast- und Herdergswirte haben täglich bi»

11 Uhr vormitiags alle wahrend de« vorher- gegangenen Tages oder wahrend der Nacht an- gekommenen bezw. abger-lsien Fr-mden b- dcm Bureau de» Polizei-RemerS an- bezw- abzum d-m Die Meldung der Fremden geschieht schriftlich durch zwei Meldezettel, welche enthalten mü sen. Vor- und Zuname, Stand oder Gewerbe, GeburtS- und Wohnort und Nationalität der Fremden.

Die Gast- und Herbergswirte sind verpflichtet, ein Fremdenbuch nach dem Muster 4 zu halten, dasselbe einem jeden Fremden alsbald nach feiner Ankunft zur Eintragung vorzulegen und auf die richtige und vollständige Ausfüllung der Rubriken

* U "Vorstehende» wird hiermit wiederholt zur all­gemeinen Kenntnis gebracht.

Wiesbaden, 2. Januar 1903.

Der Polizei-Direktor: v. Sitzen«.

Bekanntmachung.

ES wird hiermit zur Kcnutniß der Bauiu- tereffcnten gebracht, daß Anträge auf Erweiterung der Canalifalion in unfertigen Straßen des Stadt­bering« für die Folge i" der Regel nur unter der Bedingung genehmigt werden, daß die Weiter- sührung de« Straßenkanal» von Straßenkreuzung zu Straßcnkreiizung zu erfolgen bat.

Wiesbaden, den 20. August 1903

Der Magistrat.

Bekanntmachung.

Die Lieferung des in der Zeit vom 1- Oktober d I di» 30. September 1904 für da« städtische Fasselvied erforderlich werdenden Bedarf» au Hafer und Roggenstroh soll im SubmilsionSwege

UCtfl $ie Lftftru'nftSbedinguugen können im Rath, hause, Zimmer No. 44, während der VormrtlagS- dienst'stüuden eingeleden werden. , ,

Verschlossene Offerten sind w't entsprechender Ausschrisl bis Montag, den 7. Tept. d. I., Vormittaaö 12 Uhr» im Rathbause, Zimmer Ro Ä °b»ug-ben und werden alsdann in Gegen, wart der etwa erschienenen LftferungSbereiten

""^Wiesbaden, den 12. August 1903.

Der Magistrat.

Ausschreiben.

Die Stelle eines Direktors der städtischen höheren Mädchenschnle dahier soll infolge Ab­lebens de« feiiherige» Inhabers vom 1. April 1904 ab wieder besetzt werde».

Die Schule besteht au» 10 auffleigenden Klasien mit 19 Abtheilungen; mit derselben ist ein Lehrerinnen-Scmiiiar von 3 Klassen verbunden. Die Schülerinnenzabl betragt zur Zeit rund 750. Erwünscht ist, daß die Bewerber akad-misch-

^^Das Anfangsgehalt beträgt 5100 Mk. steigend mit 500 Mk. nach 3, mit je 400 Mk. nach 6, 9, 12, 15 Dienstjahren, aus ein Höchstgehalt von 7200 Mk. neben 1000 Mk. MiethSentschäbigung.

Meldungen mit Lebeurlaui und Zeugnissen über abgelegte Prüfungen und bisherige Tbatlgkeit sind bis zum 1«. September 1903 b«m Magisiral dabier eiuzurelchcn, woselbst auch nähere Auskunst ertheilt wird.

Wiesbaden, den 15. Augiisi 1903.

Der Magistrat. In Vertr.: Heß.

Verlags - Fernsprecher: Nr. 2953.

1903.

Verdingung.

Die Herstellung und Anlieferung von Mobiliar

fUr a) die Schulen Schulberg 10 u. l2. L°or I. b) die Schul- an der Bleichstraß-, ^oo« U. o) die Schule am Blücherplatz, Loo» 111,

d) die Gewerbeschule, Loos IV,

e) die Oberrealschul-, Loo« V,

f) die Sckule an der Rheinstraße, Loo» VI.

^) die Schule an der Luisenstratze, Loo« VlI,

sollen im Wege der öffentlichen Aurschreibung ver

bUnfl $nf£bot«jonnuIatt, Verbingunasunterlagen könne,, während der NormittagSd«,' ststunden ,m Büreau für G-baudeunterdaltung, Fnedrichstr. 15, Zimmer No. 22, cin»-s°h-n. die Verdingungs­unterlagen auch von dort gegen Baarzahlung oder bestcllgeldfreie Einsendung von b0 Pf. und zwar bis znm 7. September er. bezogen werden.

Verschlossene und mit der Aufschrift „G.U.10 Oeff Loos l-VII' oersehene Angebote sind

^°^Diensta«. den 8. September 199»,

DormrttagS 10 Uhr,

Eröffnung der Angebote erfolgt in Gegen­wart der etwa erscheinende» Anbieter.

Rur die mit dem vorgeschriebenen und ans- gesüllten Verdingungssormular cmgereichten Ange­bote werden berücksichtigt^ 1903 ^ ^ ^ *

Wiesbaden, den 28. August 1908. Stadtbanamt,

«Krean für Gebändeunie rhaltnng.

Verdingung.

Die Herstellung und Anlieferung von S»ul-

"^)?i?Schul.it Schulbcrg 10 und 12, Loos I.

o) bk Schüft ln d»"Kftllstr°be°, Loo- HI,

sollen im W-fl-^r öffentlichen Ausschreibung ver.

""" ß Ank"büts-Formulare, VerdinaungSnnterlagen könne!, während der VormittagSdi-nststundcn >m Büreau für Gebäüdeunterhaltung, Fnedrichstr. 15, Zimmn No 22. eingesehen. die V-rdingungSunter.

Ln auch von dort gegen WÄ' 5 aeLbfreie Einsendung von 50 Pf. und zwar v,S zum 7. September er. bezogen werden.

^ “ÜS Äfc? %

''“"SiÄi’o«. »->! ». 1M ®'

Vormittags 11 Uhr,

mX %:'TmuW der Angebote erfolgt unter Einbaltung der obigen Loor-Reibensolge in Gegen- der etwa erscheinenden Anbieter.

"Nur dft mit dem vorgeschrftbenen unb aut. gefüllten Verdingungssormular emgerelchten Ange^ bote werden berücksichtigt.

Zuschlagsfrist: 4 Wochen.

Wiesbaden, den 28. August 1903. Ttadtbauamt,

Abth. kür Gebändennt erhaltun«.

Bekanntmachung.

In der verlängerten Nicolasstraße und im Kaiftr-Wilhelm-Ring kann gegen Abladekarten ü 0 30 Mk. pro Karren Boden abgeladm werden.

' ^nteresienten wollen die Abgabe von Ablade- karte» im Rathhauft. Ziwm-r N°- beantragen.

Stadt, öffentl. Güter-Niederlagc.

In die städt. öffentliche Güter-Nftderlage unter dem Accise-Amtr-Gebäude.Ncugaffe 6a hier,werden jederzeit unverdorbene Waaren zur Lagerung auf genommen ^^er^eid zehn Pf. für je 50 kg

und Monat/ Die Ȋderen B-dmguugen sind m Unserer Buchhalterei, Eingang R-ugass- 6a, zu-

ersahren. Städtisches Aecise-Amt.

II UIIV -

vom 22. bi« einschl. 28. August 1903.

1. Frachtmarkt.

Weizen.p" 100 Kg.

Roggen.» 7^ ”

Gerste. 190»

Laser.^ »

Stroh.- U '

Heu., iuu „

2. Viehmarkt.

Ochsen: I. Qualität per 50 Kg II. .. » ß0

Kühe: I. „ » o0 „

H- ' ' '

Schweine . . . . » Kltogr. Masi-Kälber .... Land-Kälber ...»

Hammel..

8. Bietnalienmarkt.

Butter

Eier.

Handkäse . . . Fabrikkäse. . . Eßkarioffcln . . Neue Kartoffeln. Zwiebeln

per Kilogr. „ 25 Stück . 100 „ 100 . 100 Kg . Kilogr.

15

4

7

72

68

68

58

1

1

1

1

Ri-dr.

Preis.

40

70

66

64

56

1

1

1

1

Wiesbaden, den 23. August 1908.

Zwiebeln . . . . Blumenkohl . . . Kopfsalat . . . , Gurken.... Spargel ... Grüne Bohnen . Grüne Erbsen . Wirsing . . . Weißkraut. . . Weißkraut. . . Rothkrant. . . Gelbe Rüben . . Reue gelbe Rüben Weiße Rüben Kohlrabi, obererd. Kohlrabi . . . Grün-Kohl . . Römisch-Kohl . Petersilien. . . Porree .... Sellerie.... Kirschen.... «saure Kirschen . Erdbeeren . . . Himbeeren. . . Heidelbeeren . .

per 50 Kg. . Stück

Kilogr.

50"Kg.

Kilogr.

Stuck

Kilogr

45

5

6

20 18 12 8

8

- 8 - 10 12

Stachelbeeren . . per Kilogr.

Preißelbecren . . » .

Johannisbeeren . , »

Trauben .... » »

Aepsel .... m m

Birnen .... » ■

Zwetschen ...» •

Kastanien ...» >

Eine Gan« ..»«•••

Eine Ente.

Eine Taube.

Ein Hahn ...«•••

Ein Huhu.

Ein Feldhuhn ••••••

Ein Hase . . >

Aal ... .

Hecht . . .

Backfische.. >>

4. Brod nnd Mehl.

Schwarzbrod: Langbrodp.O.ö Kg „ p. Laib Rundbrod p. 0,5 Kg „ p. Laib

Weißbrod: ». 1 Wafferweck .

d. 1 Milchbrodchen

'per Kilogr

Weizenmehl: No. 0 per 100 Kg.

No. I „ 100 „ No. II . 100 „ Roggenmehl: No. 0 . 100 „ No. I .. 100 „

5. Fleisch.

Ochsenfleisch: von der Keule p. Kg.

Bauchfleisch . . Kuh- oder Rindfleisch . . » . Schweinefleisch ....„»

Kalbfleisch.» »

Hammelfleisch. »

Scbasflcisch . » » » « *

Dörrfleisch. »

Solpcrfleisch.. »

Schinken _. «

Speck, geräuchert . • • » « Schweineschmalz. ..»»<- Nicrcnsctt . . • ■ • • « » Schwartenmageu, frisch » »

Schwartenmagen,geräuchert „ » Bratwurst. »

E leischwurst . . - .- > » » cber-u. Blntwursi. frisch „ - Leber- u. Blutwurst, geräuch. „

52

36

40

80

70

60

40

80

80

84

80

Städtisches Aceise» 2lmt.