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«• Jahrg-s«.

w zwei Ausgabe«. — BezugS-Prei»: durch den Verlag so Pfg. monatlich, durch di« Post a VH. SO Pfg. vierteljährlich für beide Ausgaben zusammen.

Verlag: Langgaffe 27.

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. .... - ’ scheinenden Ausgabe, wie für bte Anzergcn-Slufnahme an bestimmt vorgeichncbenen Tagen wird keine Gewähr übernommen, sedoch nach Möglichkeit Sorge getragen.

Mp. v«rlag».Fer«fprecher No. 2958 .

lopgen-flusgabe.

UGigiliiS Des ertappten lleibrettjcrn.

Von Dr. jur. W. Brandis, Berlin.

In Spandau ergriff unlängst ein Vater den noch Nicht festgenommenen Wüstling, einen mehrfach vorbe­straften Menschen, der einige Tage vorher das elfjährige ' Löchterchen jenes hatte vergewaltigen wollen. Der Vater prügelte den Unhold tüchtig durch und übergab ihn dann der Behörde zur gesetzlichen Bestrafung. Diese erfolgte Wahrend der Verbrecher in der Strafanstalt saß, stellte ,er einen Strafantrag gegen den Vater wegen Mißhcmd- Letztere mutz wohl arg gewesen sein, denn das Schöffengericht verurteilte den Vater zu einer Geldstrafe von 3 M„ die von der Berufungsinstanz auf 30 M. er­höht wurde. Damit begnügte sich der Verbrecher angeb- lich nicht, sondern da nun einmal feststand, daß der Vater eine unerlaubte Handlung begangen hatte, soll er diesem eine Rechnung über Schmerzensgeld, verursachte Gerichts- und Anwaltskosten und entgangenen Arbeits­verdienst im Gefängnisse an den Tagen, da er wegen der Privatklage zum Termin mutzte, geschickt haben

Allgemeines Schütteln des Kopfes über die Urteile und zivilrechtliche Konsequenz, ja allgemeine Entrüstung bei den Laien, insbesondere bei dm Frauen. Der Ge­danke des Rechts der Selbsthülfe, der sich in dem Worte aulprägt: „Selbst ist der Mann", ist so mächtig, daß er m Jahrhunderten nicht unterdriickt werden konnte durch den vom modernen Staate immer nachdrücklicher an seine Melle gesetzten Gedanken, daß es eine der ersten Auf­gaben des Staates sei, die Privatstrafe, die zum aus­nahmslosen Rechte des Mächtigeren führt, abzuschaffen und an ihre Stelle die ausschließliche Strafgewalt des Staates zu setzen. Allerdings hat auch die staatliche Ausübung der Strafgewalt ihre großen Mängel. Un- endlich viele Schuldige erreicht sie nickt und dies mag mit ein Grund sein, warum der Gedanke der Selbsthülfe gegenüber einem auf frischer Tat ertappten oder alsbald ergriffenen Verbrecher im deutschen Volke noch ungemein lebendig und stark ist, so stark, daß auch die Strafrechts­pflege ihm hat Rechnung tragen müssen.

Sie tut dies bei allen strafbaren Handlungen da­durch, daß sie die berechtigte Aufregung, den sogenannteii Affekt, in den der Verletzte gerät und der ihn zum Durch>- prügeln des Verbrechers veranlaßt, bei der Zumessung der Strafe als einen Milderungsgrund berücksichtigt, pcnr bei zwei leichten Vergehen, der Beleidigung und der mchten Körperverletzung, geht unser Strafgesetzbuch weiter, indem es dm Richter ermächtigt, dann, wenn die Beleidigung oder die leichte Körperverletzung auf der

Donnerstag» de« 20. August.

Stelle^ vom Beleidigten oder Geschlagenen erwidert ist, Straffreiheit des einen oder des anderen Teiles oder beider Teile eintreten zu lassen. Als Erwiderung auf der Stelle kann auch eine solche nach mehreren Tagen gelten, z. B. wenn der Beleidigte nicht eher Gelegenheit zur Erwiderung hatte. Das ist der Satz, dessen An- Wendung auf alle Straftaten diejmigen, die über das obige Urteil mtrüstet sind, verlangm müssen.

Unser Strafgesetzbuch würde nun aber, wenn in einem Falle wie dem obigen nur wechselseitige Beleidigung oder Körperverletzung vorläge, wenn also der fremde Mann die Tochter lediglich beschimpft oder geohrfeigt hätte, dennoch den Vater, der dieserhalb den fremden Mann wieder geschlagen oder gescholten hätte, nicht straffrei lassm, weil nicht gegen seine Person, sondern lediglich gegen sein Kind die Beleidigung oder Körperverletzung begangen war. Ebenso ist entschieden, wenn ein Ehe­mann eine Beleidigung oder Mißhandlung seiner Ehe­frau seinerseits vergolten hatte. Es entspricht dies dem Be­griff „wechselseitige" Beleidigung oder Körperverletzung unseres Strafgesetzbuches nach Auffassung unserer Ge­richte. Ob es aber dem Rechtsbewußtsein unseres Volkes entspricht, das ist eine andere Frage und diese dürfte zu verneinen sein. Es ist dies ein bislang noch nicht her- vorgehobmer Punkt, der bei der Reform unseres Straf­gesetzbuches Berücksichtigung verdimte.

Aber mit dieser kleinen Ergänzung würde der. !vie ich sehe, sowohl in der liberalen als auch in der konser­vativen Presse hervortretenden ungemein starken Ent­rüstung nicht Genüge geschehen, keine Abhülfe gegen zn- kunftige gleiche Vorkommnisse geschaffen sein. Es be­darf einer weitergehenden Änderung des geltenden Rechts. Hat es Sinn, daß ich denjenigen, der mich ohr­feigt, straffrei wieder ohrfeigen kann, aber denjenigen, der mich sticht, mich einsperrt, meine Frau oder Tochter schändet und dann ruhig davongeht, nicht straffrei schlagm darf? Was bei leichten Vergehen straffrei bleiben kann, mußte dies noch eher bei schweren Vergehen sein. Denn der Grund, welcher dort zur Straffreiheit geführt hat, trifft in erhöhtem Maße hier zu. Dieser innere Grund ist nach Ansicht des heute wohl angesehensten Erläuterers unseres Strafgesetzbuchs, des Öberreichsanwalts Dr Olshausen: das Handeln im Affekt. Auch das Reichs­gericht hat sich in einer seiner ersten Entscheidungen in diesem Sinne ausgesprochen. Meine Erregung ist aber noch größer bei einem mir zugefügten schweren Ver­brechen.

Es ist vom Standpunkte des bestehenden Strafrechts durchaus richtig, wenn Olshausen über die Straffreiheit wechselseitiger Beleidigungen und Körperverletzungen sagt, es sei bei der Ausnahmenatur dieser Vorschrift un­zulässig, die Straffreiheit auch bei anderen strafbaren Handlungen ohne ausdrückliche Ermächtigung durch das

Redaktions-Fernsprecher No. 52 .

Gesetz zuzulassen. Das Gericht mußte deshalb den Vater verurteilen, wenn von Notwehr gar keine Rede sein kann, sondern der Vater lediglich geschlagen hat, um den Verbrecher auf der Stelle zu bestrafen. Das war nicht seines Amtes, sondern war Sache des Gerichts. Folglich war er, da nur, wenn er selbst geschlagen oder beleidigt wäre, Straffreiheit möglich war, zu bestrafen, und muß er den durch leine unerlaubte Handlung dem anderen verursachten Schaden diesem ersetzen, wobei er noch nicht einmal sich durch Aufrechnung des eigenen Schadens von der Barzahlung wird befreien können.

Tie in der Presse ausgesprochene Meinung, daß ein derartiges Urstil das Vertrauen in die Rechtspflege ge­waltig erschüttern müsse, möchte ich nicht teilen. Das Ware nur berechstgt, wenn der gute Wille nicht vorhanden wäre, ohne Sentimentalität die berechtigte Aufwallung über eine Untat anzuerkennen, nicht nur teilweise durch Strafmilderung, sondern unter Umständen auch durch Befreiung von Strafe. Dieser Fall sei für die bevor- stehende Reform unseres Strafgesetzbuches warm der Er­wägung empfohlen. Die Reform hätte meines Erachtens in der Richtung zu erfolgen, daß die Gerichte ermächtigt werden, bei allen Verbrechen und Vergehen nicht nur Strafmilderung, sondern selbst Straffreiheit für den­jenigen Verletzten eintreten zu lassen, der sich gegen den auf frischer Tat betroffenen oder alsbald ergriffenen Verbrecher einer leichten Körperverletzung oder einer Be­leidigung schuldig macht. Tatsächlich erhält ja schon jetzt der auf frischer Tat ertappte Verbrecher sehr häufig von dem Verletzten, z. B. dem Bestohlenen, wenn mög­lich, seine Prügel, die er in seinem Schuldbewußtsem auch ruhig einsteckt. Aber die Straflosigkeit darf doch nicht von der Gutmütigkeit des Verbrechers abhängen, sondern muß vom Gerichte stets zugebilligt werden können, wenn die Aufwallung des Verletzten eine verzeihliche war.

Deutsches Deich.

* Vandcrbiltliches. Während man in Danzig die Königliche Regierung damit beauftragte, dafür zu sorgen daß dem jungen Herrn Vanderbilt bei seinem Besuch in Danzig möglichst wenig Zollschwierigkeiten bereitet würden, teilt der „Skew Yorker Herald", Pariser Aus­gabe vom 13. August, mit, daß betreffender Vanderbilt bei seiner jetzigen Ankunft in New York wegen unge­nügender Deklarierung seiner vierzig Koffer mit einer Strafe von 8000 Dollar belegt worden ist. Man vermute wohl mit Recht, Last ries genau derselbe Vanderbilt ist, dem man bei uns die hohe Auszeichnung hat zuteil werden lassen."

* Uber die Machtmittel d's Proletariats zur „Nieder, werfung der Klassenherrschaft" hat Br. Friedeberg am Freitag im sozialdemokratischen Wahlveretn des ersten

Feuilleton.

Die Zahl sieben beim menschlichen Aorper.

Bon Dr. Erwin Ploth.

Die Zahl sieben spielt beim menschlichen Organismus Me große Rolle. Um die Verhältnisse, die Proportionen «er Körperteile zu ergründen, wählten die Künstler aller «eiten diesen oder jenen Teil des Körpers als Maß- e nhert. Die alten Künstler hatten den Fuß als Matz- wyeit. Sie gaben ihren Statuen sieben Fußlängen, -vre modernen Künstler haben den Kopf als Maßeinheit .' die Gcsamtgröße des normalen Menschen ist kieich siebenmal der Höhe seines Kopfes. So sagen und •"Veiten die modernen Künstler.

Die Maßeinheit der alten Künstler ist zuverlässiger, venn der Kopf, nach dem die Modernen messen, ist bei Ichlankem Wuchs stets kleiner, so daß die Zahl 7% ein« •reten muß.

. Wissenschaftliche Größen ersten Ranges haben fest- Uellt, daß zwischen der Dauer des Wachstums und der "bensdaner ein Verhältnis von eins zu sieben besteht, sBi also die Dauer des Lebens diejenige des Wachsens bebenmal übersteigt.

. Soweit unsere Beobachtung möglich ist, bestätigt sich "teses Gesetz durch das ganze Tierreich. So wächst das ■n a dis zum dritten oder vierten Jahre und erreicht in Alter von 25 bis 28 Jahren. Der Hirsch ist mit dem Insten Jahre ausgewachsen und wird 35 Jahre alt.

Kamel wächst bis zum siebenten Jahre und erreicht "ü Alter von 50 Jahren.

^ Ein ähnliches Verhältnis ist beim Wachsen und -säuern vieler Bäume sestgestellt worden.

Da nun beim Menschen das Wachstum erst mit dem ^nzigsten Jahre sein Ende findet, so müßte er nach vtgern Gesetz 140 Jahre alt. werden. Diese Fälle, wo uklich ein solches Alter erreicht wurde, sind in der neueren Zeit schnell gezählt.

sm Die moderne Statistik hat festgesetzt, daß von tausend ^ enscheu nur 100 ein Alter von 70 Jahren erreichen, ^nzjg Jahre wird von dreitausend Menschen nur einer.

Viele Gelehrten bestreiten zwar, daß es jemals Zeiten

gegeben habe, wo der Mensch ein Durchschnittsalter von 140 Jahren erreichte, aber die Bibel weiß sehr oft von solchen und noch höherem»Alter zu erzählen. Es scheint also doch eine Zeit gegeben zu haben, wo der Mensch noch so kräftig und so wenig durch Kultur und Krankheits­anlage geschwächt war, daß er die Regel 1 : 7 innchielt.

Es gibt auch heute noch Ausnahmen, bie selbst ein Alter von über 140 Jahren erreichen. So kennt man zwei englische Landleute, die erst vor wenig Jahren starben, Thomas Parre im Alter von 159 und Peter Senktns im Alter von 169 Jahren.

Auch sonst spielt die Zahl sieben beim menschlichen Körperbau eine interessante Rolle. Sieben Fuß mißt in der Regel der Dickdarm des Menschen, der in drei Teile zerfällt und dessen erster Teil der gefürchtete Blind- oarm rst.

Sieben Zoll beträgt im Mittel die Höhe des Kopfes bei der Frau, beim Manne acht. Sieben Zoll ist die Lange der Hand bei einer erwachsenen Frau, beim Manne 7y 2 . Die Größe der Hand wechselt allerdings sehr, besonders nach den verschiedenen Menschenrassen. Die kleinste Hand haben die als Langfinger verschrieenen Zigeuner. Sie haben die kleinste und schmälste Hand. Die größten Hände haben die gelben Rassen, wie Chi­nesen und Japanesen.

, ., streckt ein normal gewachsener Mensch die Arme seitwärts aus, so ist die Entfernung von den Finger­spitzen der einen Hand bis zu denen der anderen sieben- mal so groß wie der Fuß des Betreffenden, oder mit anderen SSoRen, die Größe, die Länge des normal ge­bauten Menschen ist genau so groß wie di- Länge der seit­wärts ausgestreckten Arme, von Fingerspitze zu Finger- kpltze.

Eine merkwürdige Übereinstimmung herrscht zwischen Hand und Gesicht. Hat die Hand sieben Zoll Länge, so hat auch das Gesicht dieselbe Länge. Es ist bie Regel

Hand v°n der Spitze des Mittelfingers bis zum Hand­gelenk ist genau so lang wie das Gesicht.

.Will jemand wissen, wie laug seine Nase ist, so kann er das schnell, bequem und sicher erfahren, er braucht nur die beiden oberen Glieder seines Zeigefingers zu messen,

awLÄ r ’ U \ regelmäßig genau so groß wie die Nase. Daraus folgert, daß langfingerige Menschen auch lange

Nasen haben müssen,' und dieses ist tatsächlich so, denn Ausnahmen bestätigen auch hier nur die Regel.

Die Wirbelsäule oder das Rückgrat ist die Grunö- stste unseres Körpers, die einzige Stütze unseres Hauptes. Der Teil der Wirbelsäule, welcher den mensch- lichen Kopf trägt, heißt der Halsteil. Dieser Teil wird ans sieben Wirbeln gebildet, den bekannten Halswirbeln

Zwar hat der Mensch auf jeder Seite zwölf Rippen, aber davon sind nur sieben die wahren Rippen,' die an­deren fünf heißen die falschen Rippen.

'?j c .^ e k cn wahren Rippen bilden im Verein mit dem Brustbein den menschlichen Brustkasten, auch Thorax

Der menschliche Fuß besteht ans drei Abteilungen, der Fußwurzel, dem Mittclfuß und den Zehen. Die ssUMvurzel aber weist wieder die Zahl sieben ans, denn 6 dL^ht aus sieben Futzwurzelknochen. Auch bei den menschlichen Krankheiten spielt die Zahl sieben eine große Rolle Sieben Tage lang steigt der Schnupfen, und dann nimmt er sieben Tage lang ab. Innerhalb sieben Tage kommt und schwindet bei Masern und Scharlach der Aus­schlag, der bekanntlich für die Umgebung sehr gefährlich !!!' ba er für diese den Ansteckungsstoff enthält, während für den Kranken der Ausschlag ganz indifferent ist.

Sieben Tage dauert bei diesen Kinderkrankheiten in der Regel d,e Anstecknngszeit, dann tritt Fieber mit Schlingbeschwerden ein, die Mandeln und der Gaumen sind geschwollen.

Sieben Wochen dauert in der Regel der schlimme Keuchhusten bei den Kindern, wo bekanntlich kein Arznei­mittel helfen will, so viele mau auch dagegen angibt Nur durch diätetische Mittel können die sieben Wochen auf fünf herabgemindert werden.

Sieben Stunden lang schläft der normal gesunde Mensch ununterbrochen. Wer durchschnittlich weniger [f“]' der leidet an Schlaflosigkeit, wodurch schließlich die Gehirnnerven leidend werden. Jede Erregung des Gehirns aber schließt gesunden Schlaf aus. Schlaf wirkt nur heilsam und stärkend, wenn er ruhig ist, ohne Unter­brechung, ohne Traum. Sieben Stunden Schlaf genügen für leden erwachsenen Menschen vollständig. Hat man einen solchen Schlaf täglich, so wirkt die böse Zahl sieben Wunder in bezug ans daö Wohlbcfiudeu des Gesamt- Organismus.