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des

Erscheinungstage:

Mittwoch und Samstag.

Wirstilliirner Tagblatts.

Verlags - Ferusprecher: Nr. 2953.

Wo. 66.

Mittwoch, den 19. August.

1903.

Polizei-Bcrordnung,

betr. die Beschaffung und Anbringung von Haus­nummerschildern.

Auf Grund der §§ 5 und 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 20. September 1867 über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landes- teilc» und der §8 143 und 144 des Gesetzes über die allgemeine Landerverwaltung vom 30. Juli 1883 wird mit Zustimmung des Magistrats für den Umfang des Polizeibczirk» der Stadt Wiesbaden folgende Polizeiverordnung erlassen:

Z 1. Alle an öffentlichen Straßen und Plätzen gelegenen Gebäude müssen mit einer von dem StadtbauamtmitZustimmung der Polizei-Direktion zugcteilten Hausnummer versehen sei».

8 2. Zur Bezeichnung der Nummern sind emaillierte Schilder mit weißen Zahlen aus blauem Grunde zu verwenden und zwar müssen die Schilder bei einer einstelligen Zahl eine Mindestgröße von 10/10 am,

bei einer zweistelligen Zahl eine Mindestgröße von 12/10 am.

bei einer dreistelligen Zahl eine Mindestgröße von 14/10 cm

imb die Zahle» selbst eine Mindesthöhe von 7.4 cm haben, sowie eine deutliche Schrift auswcisen.

8 3. DieHausnummcrschildcrsind anzubringen

1. bei Häusern ohne Vorgärten

a) wenn sich der HauSeingang an der straßcn- wärts gelegene» Seite des Gebäudes be­findet, entweder in der Mitte unmittelbar über der Eingangrtür. bczw. dem Ein­gangs- oder Einfahrtstore des Hauses oder neben dem HauSeingang und zwar in diesem Falle 2 m hoch über dem Fußwege;

b) wenn sich der HauSeingang an der Giebel- oder Rückseite des Gebäudes be­findet, a» der Vorderseite des Gebäudes unmittelbar an der dem HauSeingange zunächst liegenden Gebäude - Ecke und zwar ebenfalls in einer Höhe von 2 in über dem Fußwege;

2. wenn da» Gebäude gegen die Straßenflucht- linie zurnckaebaut und das Grundstück durch eine Einfriedigung von der Straße abgeschlossen ist, an einem der Pfeiler der von der Straße aus zum Grundstück führenden, für den regel­mäßigen Zugang bestimmten EingangStürc. bezw. des Eingangstorcs.

8 4. Die Nummcrschildcr müssen fortdauernd >n gutem Zustande erhalten werden, die Nummer- schiidcr müssen stets sichtbar sein und dürfen nicht durch irgend welche Gegenstände verdeckt werden.

8 5. Zur Beschaffung und ordnungsmäßigen Anbringung der HauSnuinmcrschilder in Gemäßheit der vorstehenden Bestimmungen ist der Hans- ^gentümer oder der zur HanSnutznng dinglich -oerechligte auf seine Kosten verpflichtet und der Polizei-Direktion gegenüber verantwortlich.

8 6. Vorstehenden Vorschriften ist hinsichtlich der Gebäude, welche zur Zeit des Inkrafttretens dieser Polizeiverordnung noch nicht vollendet waren, sofort nach Fertigstellung zu genügen.

Bezüglich der bestehenden und bereit» in die Nummerierung einbegriffencn Gebäude find die Housnummerschilder nach Vorschrift der 88 2 und 3 vlo zum 1. Oktober d. I. anznbringen.

Für die Folge sind alle Schilder, deren Nuinmerbezeichnnng derart schadhaft werden, daß du Deutlichkeit leidet, sofort zu erneuern.

8 7. Eine weitere Anbrinaung der Haus­nummer <8 1), sowie die Belastung der vor­handenen Nummer ist zulässig.

8 8. Der Antrag aus Nummerierung eines nrnen Hauses oder auf Zuteilung einer anderen Nummer ist an das Stadtbauamt zu richten.

Ucber alle sonstigen, die Nummerbezeichnung oetreffende» Anträge entscheidet die Polizei-Direktion nach Anhörung des StadtbauanitS.

8.9. Die Bestimmungen de» 8 63 derStraßen- -bolizeiverordnung vom 18. September 1900 werden, soweit von denselben die Hausnummern betroffen und hierdurch aufgehoben.

. § 10. Zuwiderhandlungen geae» diese Polizei-

orrordnnng werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark.

im Unvermögcnsfalle mit entsprechender Haft geahndet.

8 11. Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ibrer Verkündigung in Kraft. *

Wiesbaden, den 1b. Juni 1903.

_Der Polizei-Direktor: v. Sckienck.

Polizei-Verordnung.

Auf Grund der 8 137 des Gesetzes über die Allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 und der 88 6, 12 und 13 der Verordnung vom 20. September 1867 über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landesteilen wird mit Zustimmung de» Bezirksausschusses für den Umfang de» Regierungsbezirks Wiesbaden in Abänderung des § 46 der Wegepolizeiverordnnng vom 7. November 1899 (Amtsblatt Seite 418) folgende Polizei-Verordnung erlassen:

Einziger Paragraph.

Der 8 46 der Wegepolizeiverordnnng vom 7. November 1899 erhält folgende Fassung:

„Niemand darf Mistjauchc oder andere unreine oder übelriechende Flüssigkeiten, Glasscherben, Lese- oder andere Steine, Abfälle, Unkraut, Kehricht oder sonstigen Unrat auf oder in öffentliche Wege, deren Gräben. Rinnen oder Kanäle aurschüttcn oder fließen lassen."

Diese Verordnung tritt mit dem 1. Mai d. I. in Kraft.

Wiesbaden, den 18. März 1903.

Der Königliche Regierungs-Präsident.

In Vcrtr.: Bake.

Vorstehende Verordnung bringe ich zur allgemeinen Kenntnis.

Wiesbaden, den 27. März 1903.

Der Polizei-Direktor: von Sthenck.

hiermit

*

Bekanntmachung.

Die Termine zur Prüfung über die Befähigung zum Betriebe des Hufbcschlagqewcrbcr sind für das 3. Vierteljahr de» Jahres 1903 wie folgt festgesetzt: in Diez ans den 14. August 1903;

„ Dillenburg „ „ 25. September 1903;

„ Wiesbaden „ „ 29. August 1903.

Meldungen zur Prüfung sind unter Einsendung:

1. de» Geburtsscheines,

2. etwaiger Zeugniffc über die erlangte technische Ausbildung,

3. einer Erklärung darüber, ob und bejahenden­falls wann und wo der sich Meldende schon einmal erfolglos einer Hufschmiedeprüfung sich unterzogen hat und wie lange er nach diesem Zeitpunkte — was durch Zeugnisse nachzuweisen ist — berufsmäßig tätig ge­wesen ist,

4. der Prüfungsgebühr von 10 Mark nebst 5 Pf. Postbestellgeld an den am Ort der Prüfung wohnenden Königlichen Kreirticr- arzt, in Wiesbaden an den Königlichen Dc- vartementStierarzt Dr. Augstein, welcher der Vorsitzende der Prüfungskommission ist, zu richten.

Die Prüfungsordnung für Hufschmiede ist im RegiernngS-AiniSblatt von 1885 S. 62/63 und im Frankfurter Amtsblatt desselben Jahres S. 58(59, die Erweiterung de? 83 derselben im Regierunas- AmtSblatt von 1894 S. 260 und von 1896 S. 151, sowie im Frankfurter Amtsblatt von 1894 Seite 266/67 und von 1896 S. 195 abgedrnckt. *

Wiesbaden, den 3. Juli 1903.

Der Regierungs-Präsident.

I. A.: gez. Seidel. -

Wird veröffentlicht.

Wiesbaden, den 8. Juli 1903.

Der Polizei-Präsident. I. V.: Fnlcke.

Bekanntmachung.

Das südliche Trottoir der Feldstraße wird zwecks Umlegung der Gasleitungen auf die Dauer der Arbeit für den Fußgängerverkehr polizeilich gesperrt. *

Wiesbaden, den 13. August 1903.

Der Polizei-Präsident: v. Schenck.

Anszng

aus der Polizei-Verordnung, betreffend das Melde- wesen vom 17. Februar 1900.

8 6. Durchreisende Fremde.

Durchreisende Fremde (Badegäste, Reisenderc.), welche in Privathäusern für Entgelt oder unent­geltlich Wohnnilg nehmen, sind binnen 24 Stunden durch den WohnungSgcber bei dem Bureau des Polizeireviers an- bczw. abzumeldcn.

Gast- und Herbergswirte haben täglich bi» 11 Uhr vormittags alle während des vorher- gegangenen Tages oder während der Nacht an- gekomnienen bezw. abgereisten Fremden bei dem Bureau des Polizei-Reviers an- bezw. abzumeldeit.

Die Meldung der Fremden geschieht schriftlich durch zwei Meldezettel, welche enthalten müssen: Bor- und Zuname, Stand oder Gewerbe. GebnrtS- und Wohnort und Nationalität des Fremden.

Die Gast- und Herbergswirte find verpflichtet, ein Fremdenbuch nach den, Muster 4 zu halten, dasselbe einem jeden Freniden alsbald nach seiner Ankunft zur Eintragung vorzulegeu und auf die richtige und vollständige Ausfüllung der Rubriken zu achten.

Vorstehendes wird hiermit wiederholt zur all­gemeinen Kenntnis gebracht. *

Wiesbaden, 2. Januar 1903.

_Der Polizei-Direktor: v. Schenck.

Bekanntmachung.

Die Lieferung deS KohlenbedarfS für

das Polizei-DirektionSgebäudc und das Polizei- Gefängnis während der Fenernngsperiode 1903/04 soll vergeben werden.

Die Bedingungen können während der Vor- inittagsdienststunden im Zimmer No. 24 des Polizei- Direktions-Gebäudcs eingefehen werden.

Angebote sind verschlossen mit der Aufschrift „Kohlenliescrung" bis zum 31. d. M. Hicrhe- einzureichen. *

Wiesbaden, den 11. August 1903. _Der Polizei-Präsident: v. Schenck.

Bekanntmachung.

Er wird darauf hingcwiescn, datz er im eigenen Interesse der Arbeitgeber liegt, bei Errichtung oder wesentlichen Veränderungen ihrer gewerblichen An­lagen den Königlichen Gewerbeaufsichtsbeamte» (Gewerbe-Inspektor) zu Ratezu ziehen, damit zur Vermeidung nachträglicher Weiterungen und un­nötiger Kosten von vornherein diejenigen Ein­richtungen getroffen werden können, deren er zur Er­füllung der durch die Bestimmungen der 88 120a—ä der Gewerbeordnung den Betriebsuntcrnchmern aufcrlegten Pflichten bedarf. *

Wiesbaden, den 8. April 1897.

Königliche Polizei-Direktion, gez. Karl Prinz von Rattbor.

Wird hiermit veröffentlicht.

Wiesbaden, den 2. Mai 1903.

_ Der Polizei-Direktor: v. Schenck.

Bekanntmachung.

Der Plan für die Herstellung eines zweiten Gleises der elektrischen Straßenbahn am Rondel liegt vom 14. d. M. ab während 14 Tage im Polizei - Direktionsgcbäude. Friedrichstraße 32, Zimmer No. 9, innerhalb der Vormitlagsdienst- stunden zu Jedermanns Einsicht offen. Während dieser Zeit kann jeder Beteiligte im Umfange seine» Interesses Einwendungen gegen den Plan erheben und zwar entweder schriftlich oder mündlich zu Protokoll. *

Wiesbaden, den 10. August 1903. _Der Polizei-Präsident: v. Schenck.

Bekanntmachung.

Von dem im Distrikt „Kirschbaum" belcgencn Feldwege, sowie von daselbst belegenen Fluth- graben, No. 9077 und No. 9084ca des Lagcrbnchs solle» die auf dem Plane mit rother Farbe kenntlich gemachten Theile eingezogcn werde».

Gemäß 8 b7 des Zust.-GesctzeS vom 1. August 18 .3 wird dieses mit dem Bemerken zur öffentlichen Keniitniß gebracht, daß Einwendungen gegen die Einziehung innerhalb einer mit dem 13. d. M. beginnenden Frist von vier Wochen bei dem Magistrate schriftlich vorzubringen oder im Rath­hause auf Zimmer Ro. 44 zum Protokolle zu erklären sind.

Der Plan liegt an genannter Stelle während der Dienststunden zur Einsicht aus. *

Wiesbaden, den 8. August 1903.

Der Oberbürgermeister. In Vertr.: Körner.

Ausschreiben.

Die Stelle eines Direktors der städtischen höheren Mädchenschule dahier soll infolae Ab­lebens des feiihcrigen Inhabers vom 1. April 1904 ad wieder besetzt werde».

Die Schule besteht aus 10 aussteigendew Klasse» mit 19 Abtheilungcn; mit derselben ist ein Lchrerinnen-Scminar vo» 3 Klaffen verbunden. Die Schülerinnenzahl beträgt zur Zeit rund 750. Erwünscht ist, daß die Bewerber akademische Bildung haben.

Das AnfangSgebalt beträgt 5100 Mk.,steigend mit 500 Pik. nach 3, mit je 400 Mk. nach 6. 9, 12, 15 Dienstjabren, auf ein Höchstgehalt von 7200 Mk. neben 1000 Mk. Miethseiitschädignug.

Meldungen mit Lebenslauf und Zeugnissen Über abgelegte Prüfungen und bisherige Tbätigkeit sind bis znm 10. September 1903 beim Magistrat dahier einzureichen, woselbst auch nähere Auskunft erthcilt wird. *

Wiesbaden» den 15. August 1903. _ Der Magistrat. In Vertr.: Lest.

Bekanntmachung.

Betr. die Unfallversicherung der bei Regiebautcn beschäftigten Personen.

Der Auszug aus der Heberolle der Ver­sicherungs-Anstalt der Tiefbau-Berufsgenoffenschaft für da» IH. u. IV. Quartal 1902 und das I. u. II. Quartal l. I. über die vo» den Unternehmern zu zahlenden Vcrsichcruugr-Prämien wird während zweier Wochen, vom 12. l. M. ab gerechnet, bei der Stadlhauptkasse im Ratdhause während der VormittagS-Dicnstsiundcn zur Einsicht der Be- theiligten offengclegt.

Gleichzeitig werden die berechneten Prämien­beträge durch die Stadthauptkasse eingezogcn werden.

Binnen einer weiteren Frist von zwei Wochen kann der Zahlungspflichtige, unbeschadet der Ver­pflichtung zur vorläufigen Zahlung, gegen die Prämienbercchnung bei dem Gcnosseiischafts- vorstande oder dem nach 8 21 des Bannnfall- versicherungsgcsctzes zuständigen anderen Organe der Genossenschaft Einspruch erheben. (8 28 des Gesetzes.) *

Wiesbaden, den 7. August 1903.

Der Magistrat.

Interessenten mache ich ans die No. 30 des Amtsblattes der Königlichen Negierung zu Wies­baden erfolgte Bekanntmachung der Griindiätze für die Ausbildung und Prüfung solcher Trichinen- fchauer, welche vom 1. April 1903 ab bei der Untersuchung für inländisches Fleisch ans Trichinen und zur Unterstützung der tierärztlichen Sach­verständige» bei der Finnenschau amtlich Ver­wendung finden dürfen, hiermit aufmerksam. * Wiesbaden, den 31. Juli 1903.

Der Polizei-Präsident. In Vertr.: Falcke.

Bekanntmachung.

Die drei städtischen Volköbadcanstattcn befinden sich

1. im Gebäude der Höh. Mädchenschule, Kellergeschoß, Eingang neben der Mädchenschule,

2. am Kirchhofrgäßchen,

3. im Hause Roonstraße No. 3.

E» werden verabfolgt:

Brausebäder in sämmtlichen Ansialten, Sih- brauscbäder in den Anstaltcii am Schloßplatz und Roonstraße, Wannenbäder in der Anstalt an der Roonstraße für Männer und Frauen.

Wannenbäder in der Anstalt am Schloß­platz für Frauen den ganzen Tag, für Männer nur zwischen 1 und '/-4 Uhr. Die Fraucii- abtheilnng ist in allen Bädern von 1—4 Uhr geschlossen. *

Das Stadtbauamt.

Preise für Naturalien und andere Lebensbedürfnisse zu Wiesbaden

vom 8. bis einfchl. 14. August 1903.

fs

Eerfte Hafer Stroh «eu .

1. Fruchtmarkt

per 100 Kg. 100 .. 100 .. 100 „ 100 „ 100 ..

2. Dieümarkt.

'"chstn: i. Qualität per 50 Kg.

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, 60 ..

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Kühe:

II.

I.

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Utiweinc . ^ast-Kälber ^»d-Käibcr Hammel . .

3. Viktualienmarkt.

Mutter.per Kilogr.

2b Stück

Eier

L-ndkäfe °. :; Nbrikkäf- . . . Ukartoffeln . .

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100 100 ..

100 Kg. Kilogr.

Höchst.

Preis.

Nirdr.

Preis.

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14

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1

40

1

20

1

40

1

30

2

40

2

20

2

—

1

75

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4

—

5

--

4

—

10

9

—

12

—

11

—

10

—

10

Zwiebeln . . Blumenkohl . Kopfsalat . . Gurken. . . Spargel . . Grüne Bohnen Grüne Erbsen Wirsing . . Weißkraut. . Weißkraut. . Rotdkraut. . Gelbe Rüben . Reue gelbe Rüben Weiße Rübe» Koblrabi, obererd. Kohlrabi . . Grün-Kohl . Römisch-Kohl Petersilien. . Porree . . . Sellerie. . . Kirschen. . . Saure Kirschen Erdbeere» . . Himbeeren. . Heidelbeeren .

Höchst-

'Jiittor.

Preis.

Preis.

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A

A

A

. per 50 Kg.

3

—

3

—

. „ Stück

—

50

—

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—

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. . Kilogr.

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—

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S Stachelbeeren . . per Kilogr. reißelbceren ... .

ohannirbecren

Trauben .... . .

Aepsel . . . . I l

Birnen.

Zwetschen .... „

Kastanien ....

Eine Gaur.

Eine Ente.

©me Taube.

Ei» Hahn.

Ein Huhn.

Em Feldhuhn.

Ei» Hase.

Aal.per Kilogr.

Hecht. „

Backfische .... „

4. Brod und Mehl.

Schwarzbrod: Langbrodp.0,» Kg.

„ P. Laib

Rundbrod p. 0,- Kg. „ p. Laib

Weißbrod: a. 1 Wasserweck . .

d. 1 Milchbrödcheit .

HSLst.

Preis.

Niedr.

Preis.

Höchst.

Preis.

Niedr.

Preis

A

A

A

A

A

—

70

60

Weizenmehl: No. 0 per 100 Kg.

31

50

28

—

60

—

40

No. I „ 100

27

—

26

—

—

00

—

50

No. II 100

25

—

24

—

Roggenmehl: No. 0 „ 100

24

50

—

—

10

31 o. I 100

22

—

21

—

—

50

—

36

—

60

--

50

ß. Fleisch.

—

—

—

—

Ochsenfleisch: bon der Keule p. Kg.

1

52

1

44

7

—

6

—

Bauchfleisch „

1

36

1

28

3

50

2

80

Kuh- oder Rindfleisch . . .

Lm

1

40

1

32

—

70

—

60

Schweinefleisch . ... m

1

80

1

60

1

70

1

20

Kalbfleisch..

1

70

1

50

2

50

2

—

Hammelfleisch..

1

60

1

20

—

—

—

—

Schaffleisch . . . . .

1

40

1

20

—

—

--

—

Dörrfleisch..

1

80

1

60

3

20

2

20

Solpcrflcisch.

1

80

1

60

3

20

2

40

Schinken..

2

—

1

84

—

80

—

50

Speck, geräuchert ....

1

84

1

80

Schweineschmalz...

1

80

1

60

Rierenscit..

1

—

80

—

15

—

13

Schwarteiiniage», frisch

2

—

1

60

—

52

—

43

Schivartcnmaqen, geräuchert „

2

—

1

80

—

13

—

13

Bratwurst.

1

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1

60

—

45

—

45

Fleischmnrst.

Leber-n. Vlntwursi, frisch

1

60

1

40

—

3

_

3

96

96

—

3

—

3

Leber- u. Blutwurst,geränch. „

2

1

80

Städtisches Aceise-Amt-