Si. Jahrgang.
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371» Verlags-Fernsprecher No. 28b».
Mittwoch» de« 12. August.
Nebaktions-Fernsprecher No. 52.
1903.
Biorgeii-iliasgabG.
Die Bekämpfung der Kurpfuscherei.
Gegen das Ausüben der Heilkunst durch nichtappro. bierte Personen wird jetzt das Reich Vorgehen. Das Reichsamt des Innern hat an die verbündeten Regierungen ein Rundschreiben gerichtet, in dem vorgeschlagen wird, Kurpfuschern, die bereits Leben oder Gesundheit der sich ihnen anvertrauenden Kranken gefährdet haben oder die nach Vergangenheit und Persönlichkeit eine Ausbeutung des Publikums befürchten lassen, den ferneren Gewerbebetrieb zu untersagen. Zu dem Zwecke soll der 8 35 der Gewerbeordnung, der die Befugnis enthält, für ähnliche Fälle den Gewerbebetrieb zu untersagen, auch auf die Ausübung der Heilkunde ausgedehnt werden.
Wird die Gewerbeordnung in diesem Sinne revidiert, so haben die Ärzte in ihrem Kümpfe gegen die Kurpfuscherei einen nennenswerten Erfolg zu verzeichnen, wohl aber kann es zweifelhaft fein, ob dadurch der Allgemeinheit gedient ist. Die praktische Heilkunst ist nicht in dem Sinne eine Wissenschaft wie die Chemie oder die Physik. Wohl hat man sich bemüht, die Medizin von den Schlacken zu befreien, die ihr von ihrer Entwickelung her anhafteten, aber das gilt nur für die Theorie, in der Praxis werden heute noch vielfach dieselben Methoden und Heilmittel angewandt wie vor Jahrhunderten. Zurzeit der Reformation entwickelte sich die kritische Beurteilung der Krankheitsprozesse, als deren Gipfel man die Humoralpathologie bezeichnen kann, d. h. die Rückführung der Krankheiten auf ungesunde Säfte. Diese Lehre wurde durch Birchows Zellularpathologie entthront, die die Ursache der Krankheiten in anatomischen Veränderungen der Organe sieht. Indessen wird die Frage nach den eigentlichen Krankheitsursachen durch die Zellrllarpatho- logie nicht gelöst, sondern nur verschoben, denn wenn Veränderungen in den Organen durch Sektion oder Mikroskop am Lebenden nachgewiesen werden können, so entsteht sofort wieder die Frage, wodurch sind die Veränderungen entstanden? Fm Publikum hat daher die Zellularpathologie verhältnismäßig wenig Anklang gesunden, während ihm die Lehre von den kranken Säften geläufig ist, so daß sich also geradezu ein Gegensatz zwischen wissenschaftlicher und populärer Medizin herausgebildet hat. Daß die wissenschaftliche Medizin in ihren praktischen Resultaten die erfolgreichere sei, läßt sich nicht behaupten, im Gegenteil, es sind Erscheinungen nachweislich, die für die Humorallehre sprechen. In erster Linie ist hier auf den merkwürdigen Symptomenkomplex hinzuweisen, den man unter dem Namen Myxödem zusammenfaßt, und seine Behandlung durch Darreichung von Hammelschilddrüse. Das Myxödem tritt nach Kropfoperationen auf, d. h. bei Leuten, die an einer Vergrößerung der Schilddrüse litten und denen man diese infolgedessen herausgeschnittcn hatte. Bircher kam auf den Gedanken, einer an Schwäche nach
.Kropfoperation leidenden Frauensperson Schilddrüse in die Bauchhöhle einzunähen, worauf sie sich erholte. Spätere Versuche haben gelehrt, daß die einfache medikamentöse Verabfolgung von Schilddrüse oder ihrer Präparate fast wie ein Spezifikum bei Kropflmden wirkte. Es ist dies ein einwandfreier Beweis für die Richtigkeit der Säftetheorie, wenigstens in einzelnen Fällen. Nun stelle man sich vor, ein Pfuscher wäre auf den gewiß sehr un- wissenschafüichen Gedanken gekommen, einem Kropfoperierten Schilddrüse einzugeben! Wie wäre wohl diese Behandlung von feiten der Schulmedizin beurteilt worden?
Es ist begreiflich, daß sich die Ärzte immer nur mit den Mißerfolgen der Kurpfuscherei beschäftigen, dagegen ihre Erfolge ignorieren, und leider folgt ihnen jetzt auch die Regierung. Wer aber jemals einer Versammlung von Anhängern der Naturheilmethode beigewvhnt hat, der hat Menschen auftreten sehen, die versicherten, daß sie jahrelang von wissenschafllichen Ärzten ohne Erfolg behandelt, dagegen von Naturheilkundigen in kurzer Zeit geheilt worden seien. Von Laien stammen sehr ausgezeichnete ärztliche Methoden, so das Kaltwasserversahren von Prieß- nitz, einem Landwirt, Soxhlet, der Erfinder des Milchkochapparats, war Chemiker, und Thure-Brandt, der Entdecker der Massage für die weiblichen Unterleibsorgane, war Heilgymnastiker. Zweifellos hatten diese Männer auch einige Mißerfolge bei Anwendung ihrer Kuren, welchen Schaden hätte man aber angerichtet, wenn man auf Grund der Mißerfolge diesen Laien die Praxis verboten hätte. Jedermann wird der Regierung Dank wissen, wenn sie notorische Betrüger von der Ausübung der ärztlichen Praxis ausschließt, aber durch Gesetz bestimmen, daß jeder Laienarzt, der in seiner Praxis Mißerfolge gehabt hat, von ihrer weiteren Ausübung ausgeschlossen werden kann, muß zu Bedenken Anlaß geben. Die praktische Medizin ist eine empirische Wissenschaft, daher ist es sehr wohl möglich, daß auch heute nach wirksame Heilmittel und Kuren von klugen Laien entdeckt und angewandt werden, wie es zu allen Zeiten geschehen ist.
Deutsches Deich.
Die Neuregelung des staatliche« Submissionswcsens
wird von der preußischen Regierung geplant, die zu diesem Zwecke mit den wirtschaftlichen Interessenvertretungen, denen sie den Entwurf der „Allgemeinen Bestimmungen, betreffend die Vergebung von Staatsbautcn, Leistungen und Lieferungen", zugängig gemacht hatte, zur Beschaffung von Material in Verbindung getreten ist. Durch mündliche Konferenzen von Vertretern staatlicher Ressorts mit den Angehörigen der beim Submissionswesen in erster Linie in Frage kommenden Gewerbe wird eine gesunde Basis für das staatliche Vorgehen geschaffen werden. Nach welcher Richtung die Wünsche der Beteiligten in den Hauptpunkten gehen, zeigt das dieser Tage von der Berliner Handelskammer mit Hülfe ihrer sämtlichen Fachausschüsse und unter Her
anziehung sachverständiger Personen ausgearbeitete und der Regierung überreichte Gutachten. Dieses geht zunächst davon aus, daß für alle Fälle zutreffende, allgemeine Bedingungen nicht aufgestellt werden könnten, sondern daneben immer besondere Bedingungen für den Spezialfall bleiben müßten. Das Verhältnis beider zueinander wird in den Gutachten eingehend beleuchtet. Gegenüber der Frage, ob bei der Vergebung staatlicher Aufträge die öffentliche oder die engere Submission zu bevorzugen sei, kommt das Gutachten zu dem Resultat, daß hier zwar eine einheitliche Richtschnur kaum aufzustellen, daß aber der Kreis der staatlichen Aufträge, für welche sich die engere Submission besser als die öffentliche eigne, ein großer sei. Bezüglich der Öffentlichkeit des Verfahrens bei der Submission wird die Zulassung sämtlicher Bewerber beim Vergebungstermin befürwortet, dagegen die Veröffentlichung des Ergebnisses der Ausschreibung mit der Begründung abgelehnt, daß dadurch erfahrungsmäßig Preisdrückereien sich ergäben, weil bei den Veröffentlichungen durch die Presse jede nähere Erläuterung der angesetzten Offerten ausgeschlosftft seit Beklagt wird das vielfach rücksichtslose Vorgehen der Behörden hinsichtlich der Gewährung der Unterlagen des Submissionsverfahrens, bei denen die Behörden auf Grund ihrer übermächtigen Stellung im Verhältnis zum Gegenkontrahenten diesem vielfach unbillig schwere Bedingungen auferlegten. Auch die Frage der Schiedsgerichte wird behandelt und hier gewünscht, daß die Regierung sich mehr als bisher der Beihülfe von Sachverständigen bediene, auch die wirtschaftlichen Vertretungen, namentlich Handels- und Handwerkskammern, mehr heranziche. Bei dem Kardinalpunkt des ganzen Submissionswesens, der Zuschlagserteilung, wird die Ausschließung von der Berücksichtigung für alle diejenigen Angebote gefordert, die in offenbarem Mißverhältnis zu der Leistung stehende Preisforderung enthalten. Diese Bestimmung bezieht sich namentlich auf Zurückweisung der Schleuderangebote. Endlich wird die Stteikklausel kurz gestreift und eine tunliche Berücksichtigung der Notlage, in die Lieferanten durch Ausstände gebracht werden« beantragt.
* Eine Parallele. Der „Vorwärts" meldet: „Der Obcr-Landstallmeister Graf Lehndorff hat vor einigen Tagen den englischen Vollbluthengst Ard Patrick, den Sieger im Rennen zu Sandern Park, für das Graditzer Gestüt zum Preise von 420 000 M. erworben". Bei dieser Nachricht wird man, so bemerkt dazu die „Boss. Ztg.", unwillkürlich daran erinnert, daß der Minister Freiherr v. Hammerstein die Desinfektion und Aufräumung in den schlesischen Überschwemmungsgebieten der privaten Wohl, tätigkeit überlassen wollte.
* Pfarrer Naumann. Manche Mitglieder der Freisinnigen Vereinigung dürfte es interessieren, die Begründung kennen zu lernen, mit welcher die theologische Fakultät der Universität Heidelberg ans Anlaß der jüngsten Jubiläumsfeierlichkeiten lern Theologen Friedrich Naumann die Ehren-
Feuilleton.
Keisegepiick.
O. W. London, 1. August.
Cs gibt Dinge, dre nur „schwer sterben", wie der Engländer es nennt, und natürlich sind es im allgemeinen nicht die angenehmen Einrichtungen, sondern die Mißbräuche, die ein zähes Leben dokumentieren. Großbritannien besonders zeichnet sich ja darin aus, an Traditionen und Überlieferungen festzuhalten, nicht etwa aus Pietät, wie man wohl manchmal denken möchte, sondern ans einem angeborenen konservativen Sinn, der die Befürchtung her- dorrust, man könnte etwas Schlechteres an die Stelle des Bestehenden setzen. Denn die Briten sind konservativ, wenn sie auch ihre politische Freiheit sehr ängstlich behüten, d. h. sie bewahren gern das Vorhandene und stehen Neuerungen mißtrauisch gegenüber. Darin zeigt sich unter anderem die Verschiedenheit zwischen ihnen und den amerikanischen Vettern, welch letztere denr Neuen immer eine gewisse Sympathie entgegenbringen, einen Fortschritt da- wn erhoffen. Es ist eben doch ein ganz anderes Volk, bas stammverwandte jenseits des Ozeans und hat mit dem englischen eigentlich kaum mehr gemein als die Sprache und auch diese nicht einmal, wie der Brite behauptet, dem der amerikanische Akzent und die spezifisch amerikanischen Ausdrücke meist „entsetzlich" sind.
So bleiben hier denn auch Einrichttmgen bestehen, die sticht nur in der fortschrittlichen neuen Welt, sondern auch w den meisten Ländern der alten längst beseitigt worden sind oder auch nie eingeführt wurden, weil man von vornherein ihre Nachteile erkannte. Und die Engländer, die so viel reisen und das Festland häufig besser kennen als eine Bewohner selbst, gehen an denselben vorüber oder stachen sie sich auch fern von Hause zu nutze, ohne auf die ?dee zu kommen, sie nachzuahmen. Wer je eine Reise wch England unternomincn, resp. dort von einen: Platz
zum anderen gefahren ist, wird an jeder bedeutenderen Station ein merkwürdiges Schauspiel beobachten können. Das Gepäck gelangt nicht in eineir bestimmten Raum, in dem die Passagiere es dann in Empfang nehmen, sondern Koffer, Schachteln, Taschen usw. werden einfach aus dem Wagen heraus auf die Plattform geworfen. Die Reisenden, mit deren Eigentum so unachtsam nmgegangen wird, sammeln sich an, etwas nervös und aufgeregt. Jetzt beginnt ein allgemeiner Vorswß gegen das Gepäck, jeder möchte das seinige so schnell als möglich haben, um sich entfernen zu können und muß es sich selbst herausholen. Damen werden hin- und hergestoßen, alten Herren wird auf die Füße getreten, Kinder, an das Kleid ihrer Mutter oder Mädchen geklammert, geraten im Gedränge in Angst und schreien, man könnte fast meinen, in einen erregten Volkshausen geraten zu sein. Hat man sein Gepäck endlich glücklich in seinem Besitz, dann kann man sich gratulieren, denn es kommt gar nicht so selten vor, daß jemand sich damit davon macht. Irgend ein elegant aussehender Herr ergreift einen Koffer, der ihm vielversprechend aussieht, und wenn der Besitzer nicht seine Augen überall hat, wandert er ruhig damit davon, ohne daß sich jemand auch nur im geringsten darum kümmert. Ein Risiko läuft er in keinem Falle. Manchnial bemerkt ja der, welchem das Gepäck gehörte, daß sich ein Unbefugter desselben bemächtigt und eilt ihm nach. Gewöhnlich entwickelt sich dann folgendes Gespräch: „Heda, wo gehen Sie mit meinem Koffer hin?" — „Ihr Koffer?" lautet dann die im Tone unschuldigsten Erstaunens gegebene Antwort, „es ist meiner!" — „Durchaus nicht", antwortet wütend der Besitzer, „mein Name steht oben darauf". Der so festgenagelte, elegante Dieb tut natürlich immer noch, als ob er sein Eigentum in Händen habe, kann das Verlangen, eine genauere Prüfung vorzunehmen, aber natürlich nicht ab- fchlagen und setzt mit der Miene beleidigter Unschuld den Koffer hin. Natürlich zeigt es sich nun, daß es so ist, wie der wirkliche Besitzer gesagt hat, aber letzterer begnügt sich
dann gewöhnlich damit, sein Eigentum wieder erlangt zu haben und der Dieb bleibt straffrei. Es wäre ihm ja auch nicht so leicht nachzuweisen, daß er nicht wirklich genau solch einen Koffer besessen und sich in der Tat geirrt hat und man möchte doch nicht einen Unschuldigen anklagen, ganz abgesehen davon, daß man nicht eine.Szene auf dem Bahnsteig inachen will und die späteren Umstände scheut.
Aber es gibt noch eine andere Art für die Diebe, sich in bequemster Weise eines Koffers zu bemächtigen und die Gefahr der Entdeckung ist dabei eine wett kleinere. Da das Gepäck in England nicht eingeschrieben wird, so schreibt jeder seinen Namen und den Bestimmungsort auf einen daran hängenden Zettel, resp. ersteren auch auf den Koffer selbst. Nun braucht ein Dieb sich nur bei der Ausgabe Raine und Adresse zu merken, begibt sich auf irgend einer Zwischenstation an den Gepäckwagen und erklärt den Koffer haben zu wollen, da er die Fahrt unterbrechen und erst mit dem nächsten Zuge weiter wolle. Ohne die geringsten Einwendungen gibt ihm der Beainte das Gepäck und der wirkliche Eigentümer ist bestohlen.
Nun ist die Elsenbahngesellschaft ersatzpflichtig, wenn man beweisen kann, daß die Koffer in der Tat in den Gepäckraum gelangt sind, aber das ist eben fast unmöglich. Der Beamte, der sie in Empfang nimmt, sieht sie sich natürlich gar nicht an, es wäre ja auch unmöglich für ihn, sich die einzelnen Stücke zu merken und so gelingt es nicht, den Nachweis zu erbringen. Es gibt allerdings eine Möglichkeit, sich zu schützen, indem man das Gepäck einschreiben läßt, danir muß aber für dasselbe bezahlt werden, als ob man Waren verschickte und dies stellt sich so teuer, daß dazu in den wenigsten Fällen die Zuflucht genommen wird. Freigepäck zu gewähren oder, da man die Koffer doch nnisonst befördert, sie einzuschrciben und dafür eine Gebühr zu erheben, entschließeir sich die Gesell- schäften nicht. Es ist all die Jahre so gegangen, warum sollte man also eine Änderung treffen, der freie Brite soll sich sein Eigentum selber schützen. L. L a n d.
