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**. Jahrgang.

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369. «erlagS-Fernfprecher R». 29t».

Dienstag, den 11. August.

Rebakti»»D<Fer»Ipre«ber No. SI.

190».

Borgen-Ausgabe.

in ntutt mm der eiglW» Tories.

Unser Londoner n-Korrespondmt schreibt uns unter dem 8. August: Mr. B a l f o u r, der gegenwärtige englische Ministerpräsident, verkündete soeben im Unter­hause, daß die Regierung in -der nächsten parlamentari­schen Session eine Revision des neuesten, auf das Schank- wesen bezüglichen Gesetzes beabsichtige, da dasselbe sich in der Praxis als eine Quelle der Ungerechtigkeit für die Publicans, d. h. die Besitzer der Schnaps- und Bier­paläste, erwiesen habe. Das Haupt der Regierung lehnte es ab, das Unterhaus jetzt bereits auch nur mit den vor- nehmlichsten Punkten bekannt zu machen, die der Revi­sion unterworfen werden sollen, und so weiß man vor- läufig noch nicht, ob die Trinkanstalten etwa, wie die Kirchenschulen, fortab aus den Steuern finanzielle Unter­stützung empfangen, oder solche Besitzer, die sich ihre Kon­zession verscherzt haben, vom Staate pensioniert werden sollen. Mehrere Konzessionsentziehungen, die in neuerer Zeit stattfanden, scheinen die Regierung ganz besonders schmerzlich berührt zu haben, und Mr. Balfour zitierte einen der Fälle, der, wie er sagte, „allgemeine Konster­nation" erregte. Ganz kürzlich wurden erst die üblichen staatlichen Irrsinn-Statistiken veröffentlicht, die ein ge­wisser vr. Forbes-Winslow analysierte und dabei fest­stellte, daß von 113 000 registrierten Irrsinnigen in Eng­land nahezu der dritte Teil, nämlich 36 000, durch den Trunk m das Tollhaus getrieben wurden. Eine große Aahl Geisteskranker ist aber in jener Aufnahme gar nicht inbegriffen, denn namentlich Angehörige der begüterten und sogenannten besseren Klassen, unter denen der Whisky-Genuß am stärksten ist, werden von ihren Fami­lien in der Regel privater Obhut anvertraut. Die Opfer der Trunksucht füllen außerdem einen großen Teil der Gefängnisse und Arbeitshäuser in immer wachsender Zahl, und auch die Irrsinnigen mehren sich in erschrecken­der Weise. Die sogenannte Mosely-Kommission aber, die mit Ermittelungen darüber beauftragt war, weshalb der amerikanische Arbeiter beziehungsweise Handwerker dem englischen auf allen Gebieten den Rang abläuft, gab als einen der Gründe des ersteren Nüchternheit und des letz­teren Trunksucht an. Mr. Balfour, dieser schwärmerische Schöngeist, der sich so oft darin gefällt, seine völlige Un­kenntnis dessen zu erklären, was um ihn herum im Volke vorgeht, weiß auch von alledem wahrscheinlich nichts. Doch nein, das wäre wohl kaum möglich, und es handelt sich bei der ganzen Geschichte in erster Linie nur um ein Wahl­manöver. Die Regierung, oder richtiger gesagt Mr.

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Chamberlain, wird jedenfalls inzwischen die unange- nehme Wahrnehmung gemacht haben, daß das neue Schutzzollprojekt gerade unter der Arbeiterbevölkerung die größte Unzufriedenheit hervorruft, wie unter anderm die heftigen Proteste der in allen Teilen des Landes ab­gehaltenen Versammlungen der Arbeiterverbände be­weisen. Zuerst suchte er die Arbeiter mit der Verteue­rung der Nahrungsmittel, durch das Versprechen eines Altersversorguugsgesetzes und eine Reduklion der Tabak­steuer auszusöhnen, was aber nicht zog. Daher kam er wahrscheinlich auf den genialen Gedanken, die Beseitigung des neuen, selbstredend höchst unpopulären Schank- und Trunkgesetzes itt Aussicht zu stellen. Zudem ist es eine altbekannte Tatsache, daß die Tories mit Hülfe des Brauers und Schnapsbrenners, sowie des Klerus der Staatskirche schon gar manchen großen Wablsieg errungen haben. Diese Genossenschaft mag dem Fernstehenden be­fremdlich erscheinen, ist es aber ganz und gar nicht, denn ebenso wie die Bischöfe sitzen auch alle die geadelten großen Brauer und Brenner im Hause der Lords als lebens­längliche Gesetzgeber, und was von zahllosen Kanzelst und hinter Schanktischen hervor dem Volke gepredigt wird, das glaubt es in der Regel. Die Publieans oder Schnapspalastbesitzer sind zwar alle Konservative, be­ziehungsweise in neuerer Zeit Unionisten, da sie wissen, daß die Liberalen heutzutage mehr denn jo darauf bedacht sind, der Trunksucht mit allen verfügbaren Mitteln zu steuern, aber die rigorose Anwendung des bewußten Ge­setzes, namentlich überall da, wo die Liberalen über­wiegen, hat sie gegen das unionistische Ministerium auf­gebracht, das durch dasselbe den Liberalen seinerzeit ein Zugeständnis gemacht hatte. Sie sollen also nun ver­söhnt, und die Arbeiterbevölkerung für die Regierung gewonnen werden. Man glaubt indes vielfach, diese halte den Wählern auf diese Weise nur eine Lockspeise vor und würde gar nicht daran denken, das Land wirklich wieder vollständig dem Brauer und Brenner auszuliefern, was freilich nicht unmöglich wäre, denn Zeit gewonnen, alles gewonnen, gilt ja nur zu oft auch in der Politik.

Deutsches Deich.

Krankenkassen und Oberverwaltnngsgericht.

Zu der schwankenden Rechtsprechung bei denjenigen Behörden, welche die ReichSversicherungs- gesetze durchzuführen haben, bringt die Königsberger „Hart, giß." folgenden Beitrag: Nach 8 IS des Kranken­oersicherungsgesetzes sind die Gemeinden berechtigt, Orts­krankenkassen zu errichten, und zwar in der Regel für die in einem Gewerbszweige oder in einer Betriebsart beschäftigten Personen. Auf Grund dieser Bestimmung

hatten die Gemeinden allerorts Krankenkassen für gewisse Personenkreise errichtet, z. B. Ortskrankenkassen für Handlungsgehülfen und Lehrlinge, Schneidergesellen usw. Das vom Bundesrat veröffentlichte Normalstatut für Krankenkassen erachtete derartige Ortskrankenkassen für zulässig. Dreizehn Jahre, bis 1867, haben diese Krankenkassen unangefochten bestanden. Da kam die Ent­scheidung des Oberverwaltungsgerichtes vom 4. Februar 1897, welche die Ortskrankenkasse für Hanölungs- gehülfen und -Lehrlinge in Berlin für unzulässig und ungültig erklärte. Da die Ortskrankenkassen nur für die in einem Gewerbszweige oder in einer Betriebsart beschäftigten Personen zu errichten seien, hätten nicht Ortskrankenkassen für Handlungsgehülfen, Schneider­gesellen usw. errichtet werden dürfen, sondern nur Orts- krankenkafsen für das Handelsgewerbe, Schneidergewerbe usw. Nun begann die große Umwälzung. Die nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes zu Unrecht errichteten Krankenkassen wurden aufgelöst, und die übrigen Kassen, insbesondere die sogenannten Gesellen­kassen, wurden gezwungen, ihre Statuten der Auffassung des Oberverwaltungsgerichtes anzupassen. Sie mußten auch die ungelernten, in dem betreffenden Gewerbe tätigen Arbeiter aufnehmen. Die abgeänderten Statuten wurden vom Bezirksausschuß genehmigt, und das Ver­mögen der aufgelösten Kassen nach Beendigung der aus der Auflösung entstandenen Prozesse unter die umge­wandelten Kassen verteilt. Nachdem sich die beteiligten Kreise in die veränderten Verhältnisse eingelebt haben, wird in der Nr. 20 der Arbeiterversorgung vom 11. Juli 1903 eine neue Entscheidung des Oberverwaltungs­gerichtes veröffentlicht, welche den durch die frühere Ent­scheidung getroffenen Zustand wieder vollständig über den Haufen wirft. Die frühere Entscheidung habe sich nur auf diejenigen Krankenkassen bezogen, die nach Erlaß des Krankenversicherungsgesetzes von den Ge­meinden errichtet worden seien, nicht dagegen auf die­jenigen, die schon vor Erlaß des Gesetzes bestanden und nach Inkrafttreten desselben gemäß 88 85, 86 a. a. O. bestehen geblieben sind, nachdem sie unter Genehmigung des Bezirksausschusses ein den Anforderungen des neuen Gesetzes entsprechendes Kassenstatut angenommen hatten. Derartige Krankenkassen seien nicht verpflichtet gewesen, anderen Personen ihre Einrichtungen zugänglich zu machen, aber auch nicht ermächtigt, ihre Wirksam­keit über den engeren Personenkreis auszudehnen, für den sie seiner Zeit errichtet worden seien. In der Ent­scheidung von 1897 war aber nicht die geringste Andeu­tung darüber enthalten, daß sie nur für einen Teil der Krankenkassen gelten sollte. — Die neuere Entscheidung betrifft die Ortskrankenkasse für das Buchöruckergewerbe. Die meisten anderen Königsberger Krankenkassen befin­den sich offenbar in derselben Rechtslage. Wir stehen also anscheinend wieder vor einer neuen großen Um­wälzung. Sie müssen die ungelernten Arbeiter, die sie

Feuilleton.

Air Poesie der Kommersprojsen.

Ästhetische Skizze von vr. Hubert Sandl.

„Pfuil" höre ich im Geiste meine liebenswürdigen Leserinnen ausrufen. Sommersprossen und poetisch? So wenig wie Tag und Nacht, sauer und süß zusammen ge­hören, so wenig schön und häßlich sich zueinander gesellen, so wenig können jene widerlichen braunen Flecke, die auch vas einnehmendste Antlitz zu entstellen vermögen, etwas wit der Poesie gemeinsam haben! Und doch, halt ein! Zunächst behaupten wir ja nicht, daß jene, bekanntlich unter dem Einflüsse der Sonnenstrahlen in der Schleim­schicht der Oberhaut sich bildenden „Märzen"- oder „Laub­flecken" als ein Attribut der Schönheit von der Poesie verherrlicht werden. Diese hat vielmehr einzig die Auf­gabe, sreudeverklärend und leidversöhnend auf des Erdenpilgcrs Leben einzuwirken, und wenn sie dies ver- wag, fürwahr, dann hat sie als guter Genius der Mensch­heit ihres heiligen Amtes vortrefflich gewaltet! Wie, wenn sie nun in letzterem Sinne auch hier ihre Aufgabe erfüllte? Wenn sie den „dupfeten", „gemerlten" oder „gerieselten" Menschenkindern, wie man sie in Tirol nennt, den armen „Getätzelten", wie sie in Franken und ttt > Elsaß heißen, ein Wort des Trostes spendete über die verpönten Flecken, die als eine immerhin unangenehme Beigabe unserer schönen Jahreszeit empfunden zu wer­den pflegte? Hauptsache im ganzen Menschenleben bleibt ooch immer, auch dessen weniger erfreulichen Zugaben stne lichte Seite abzugewinnen und den schlimmen Tag vuch für gut zu nehmen. Diese einzig praktische Lebens­weisheit lehrt uns auch in bezug auf die Sommersprossen oie Poesie! Kein Geringerer als der Dichter des „Liebes- srühlings", unser Friedrich Rückert, ist es gewesen, der vjner mit Sommersprossen bedachten Schönen folgende» östlichen Trost spendete:

„Du zürnst, ln deinem Spiegel zu entdecken.

Daß auch auf deiner Wange Frühlingsflur

Der Sommer schon — wie dürft' er sich's erkecken —

In leichten Fleckchen zeichnet seine Spur.

£>, laß den Flor der Nacht den Spiegel decken Und sieh' hinaus zum leuchtenden Azur!

Dort sind mehr Stern' als auf der Wange Flecken,

Und jeder Stern ist eine Zierde nur!"

Ist das nicht geradezu köstlich gesagt? Was die Sterne am nächtlichen Himmelsgewölbe, das sind jene gelb-braunen Fleckchen auf einem dunkelleuchtenden Mädchenantlitz! Freilich ist's ja nur ein Dichter, der so etwas behauptet, und Dichtern ist nie recht zu trauen, denn man weiß nie, woran man mit ihnen ist. Das zeigt sich wieder so recht deutlich, ebenfalls bei Rückert. Schon stutzig muß uns folgendes Sonett aus dem „Liebesfrüh- ling" machen:

„Im Sommer draußen, als durch Busch und Hecken Auf deinen Fußtritt meiner sich erpichte,

Beklagt' ich deine Schönheit, daß zu Nichte Daran ein Teilchen wird durch Sonnenflecken.

Jetzt, wo dich die Erinnerungen wecken,

Bor meinem Geiste staun' ich, wie im Lichte Du dastehst mit so reinem Angesichte,

Daß ich kein cinz'ges Fleckchen kann entdecken.

Was ist das? Ist es wohl der keusche Winter,

Der mit dem Schneeglanz deine Flecke sauber Gemacht hat, daß du strahlst als wie die Lilien?"

Das klingt nun freilich schon etwas anders. Die „Sommerflccken" erscheinen hier schon als Zerstörer der Schönheit des Antlitzes — wie wär's, wenn wir demsel­ben Dichter glaubten, der das Geheimnis der rätselhaften „Flecken" mit der Deutung löst:

„An der Mango meiner Liebsten steht ein kleiner Fleck, Amor hat ihn hingestellet, darum steht er da so keck. Art'gen Schreck um sich verbreitend,

Hier im Garten steht der Mohr,

Daß er vor Beraubung schirme AmorS zarten Blumenflor . . ."

„Ja", lachen meine schönen Leserinnen, „das läßt sich schon ertragen, ein einziges Fleckchen — das vielleicht nicht einmal zur Gattung der „echten" gehört!" Im Grunde aber verleugnet unser Dichter seine wahre An­sicht nicht: Sommersprossen entstellen ein Mädchenantlitz, wenigstens im Urteile der Betroffenen, und so vermag er sich einmal zu dem frevelhaften Wunsche zu versteigen:

„Sproßte doch für jeden Kutz,

Den dir raubt ein Geckchen,

Gleich der Sünde auf dem Fuß Dir ein Sommersleckchen!

Weil die Mädchen eitel sind Und die Fleckchen hassen,

Würdest du, mein schönes Kind,

Fein das Küssen lassen —"

wobei wir übrigens dahingestellt sein lassen wollen, ob, wenn jene Strafe in der Tat eingetrvffen wäre, sich das

Heer der sommersprossigen Schönen auch wesentlich ver­mindert hätte. Selbst unser Altmeister Goethe erwähnt die verpönten Flecken, ein Beweis, wie sehr wir im Rechte waren, wenn wir eingangs für dieselben die Poesie in Anspruch nahmen. Und zwar ist es das unübertroffene Meisterwerk Goethes, sein „Faust", das auf die Sommer­sprossen Bezug nimmt. Im zweiten Teile desselben hören wir eine reizende Blondine sich an Mephisto mit den Worten wenden:

„Ein Wort, mein Herr! Ihr seht ein klar Gesicht, Jedoch so ist's im leid'gcn Sommer nicht!

Da sprossen hundert bräunlich-rote Flecken,

Die zum Verdruß die weiße Haut bedecken."

Unser Hexenmeister Mephisto ist natürlich sogler^ mit einem jener gepriesenen „unfehlbaren" Hautmittel, chen zur Hand:

„Schade, so ein leuchtend Schätzchen!

Im Mai getuscht, wie Eure Pantherkätzchen!

Nehmt Froschlaich, Krötenzungcn, kohobiert,

Im vollsten Mondlicht sorglich destilliert,

Und wenn er abnimmt, reinlich aufgestrichen,

Der Frühling kommt, die Tupfen sind entwichen!"

Wie wär's, wenn die verehrte Leserin das Mittel einmal probieren möchte? Nützt's nichts, so schadet es auch nichts! würde es ja auch hier heißen. Immerhin versucht man ja gern alles, um eine Unzierde, eine Ent­stellung des Körpers zu beseitigen. Und eine solche bil­den die Sommersprossen doch. Wer entsinnt sich nicht jenes Mannes, mit dem uns Fritz Reuter in seiner „Festungs- tid" bekannt macht? „Ein oller, langer, dröger Mann, sin Gesicht mit Summersprutten bemalt: er sah schön gel un brun ut" — nicht wahr, Verehrteste, der reinste Adonis? Und Abraham a Santa Clara, eigentlich Ulrich Megerle geheißen, Hofprediger in Wien, gestorben 1709, dem man gewiß nicht nachsagen kann, er habe die Welt der Unvollkommenheit mit Glacehandschuhen ange­griffen, erzählte einst von der Kanzel von einer Frau, sie habe ein übel gestaltetes und gar ungeschaffenes Ge- sicht bekommen, ein Fell, ganz braunauerisch über und über getüpfelt in dem Angesicht — eine gar possierliche Miniaturarbeit, wobei er leider verschweigt, wodurch das beklagenswerte Weib dies Mißgeschick verschuldet habe.

Und doch ist dies das erste: man muß die Ursache des Übels kennen, wenn man an die Heilung desselben denken will. Was meint nun die Dichtung hierüber?