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•l. Jahrs»«,«.

<&fcbttn» 7» zwei Ausgabe». — BezugS-PreiS: durch den Verlag 50 Pfg. monatlich, durch du Post » Mk. 50 Pfg. vierteljährlich für beide Ausgaben zusammen.

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U0. 365. «erlagS^ernfprecher No. 2959. KllMStttg, de« 8. Altguff.

Redaktions-Fernsprecher No. SS. 1903»

Morgen-Ausgabe.

Die fachmännische Schulaufsicht.

Ter geschäftsführende Ausschuß des über hundert­tausend Mitglieder zählenden Deutschen Lchrervereins hat seinen Zweig-, Provinzial- und Landes-Lehrerver- ernen für die Geschäftsperiode 1902/04 auch die seit Jahrzehnten lebhaft ventilierte Frage der fachmännischen Schulaufsicht zur Beratung und Erörterung überwiesen, und di« Deutsche Lehrerversammlung zu Königsberg in Preußen zu Pfingsten kommenden Jahres wird sich gleich­falls mit der die deutsche Lehrerwelt bewegenden Frage zu beschäftigen haben. Da nun die ernzelnen Provinzial- und Landeslchrervereine auf ihren Hauptversammlungen bereits in die Beratung dieser wichtigen Frage einge- treten sind, so erscheinen auch in den politischen Tages­blättern kurze Berichte über jene Verhandlungen mit Anmerkungen, die davon Zeugnis ablegen, daß man über das Wesen der fachmännischen Schulaufsicht in den Redaktionsbureaus, sowie in gewissen Volkskreisen noch gar nicht klar ist, so daß angezeigt erscheint, darauf ein­mal näher einzugehen.

Im vorigen Jahrhundert und früher waren die Gastlichen mit Schulaufsicht nebenamtlich betraut, die nicht immer und überall die nötige Einsicht in den Schul­betrieb und die notwendige Unterrichtsfertigkeit besaßen, weil ja chre pädagogische Ausbildung für ihren Haupt­beruf nicht gerade unbedingtes Erfordernis war. Man leitete vielmehr die Berechtigung zur Schulaufsicht der Geistlichen her von der Entstehung der Volksschulen, in­dem man behauptete, die Volksschule sei eine Tochter der Kirche, und infolgedessen stehe auch der Mutter das Auf­sichtsrecht über die Tochter ec» ipso zu: „denn", sagt man, „die Volksschule fei erst durch die Reformation begründet worden". Wenn das in Wirklichkeit der Fall wäre, so schließt das doch nicht ein unbeschränktes Recht der Aus­sicht über die Volksschule tit sich; denn auch eine „Tochter" wird einmal selbständig und entwächst der Aufsicht ihrer Mutter. Allein nach Konrad Fischer: „Geschichte des deutschen Volksschullehrerstandes" gab' es bereits vor 1500 sin Deutschland Schulen, die unzweifelhaft den Volksschulen zugezählt werden müssen, und die ohne Zu­tun der Kirche, ja sogar gegen ihren Willen, entstanden waren. „Die Volksschule ist ursprünglich weder Kirchen- noch Staatsanstalt gewesen. Wollte man sie ihrem ersten Begründer zurückgeben, so müßte sie der Gemeinde zu­fallen; denn hier, aus emer größeren oder kleineren Zahl der Familien heraus, ist die allgemeine Bildungsanstalt erwachsen. Von gleichmäßiger Lebensanschauung ge­tragen, fühlten einzelne Familien das Bedürfnis, ihren Kindern eine den Forderungen des Lebens entsprechende Bildung zu geben. Sie gründeten eine Schule und stell­ten einen Lehrer an, den sie allein besoldeten." Und so bildÄen sich nach Fischer allmählich vier Arten der nie­deren Schulen: die Schreibstuben in den Hansastädten, die deutschen Schulen, die Schulen für Mädchen und end­lich die Winkel- oder Klippschulen. „In diesen vier Arten der niederen Schulen, die insgesamt wenigstens

Lesen und Schreiben lehrten, erkennen wir die Anfänge der heutigen Volksschule. Alles, was später in großem Maßstabe auf diesem Gebiete geschah, erregt unsere Be­wunderung im Hinblick auf die Tatkraft und Opferwillig­keit, die dabei entwickelt wurde; aber immer baute man auf dem bescheidenen Grunde fort, der von den Familien und der Stadtgemeinde noch vor der Reformation gelegt wurden war." Also das vermeintlich geschichtlich begrün­dete Recht der Schulaufsicht seitens der Kirche wäre hin­fällig. Und zu dieser Erkenntnis erhob sich auch die letzte „Bdeißener Konferenz", welche über die „Ortsschulauf­sicht der Geistlichen" verhandelte. Der Referent über diese Frage, Pfarrer Hincke-Kötzschenbroda, kam zu fol­genden Schlußfolgerungen: „1. Die Rechte, mit denen man die Beibehaltung der geistlichen Schulaufficht be­gründet, sind nicht stichhaltig; denn historische Rechte sind der Entwickelung unterworfen; das innere Recht der Kirche fordert nicht die ganze Schulaufsicht, sondern nur die Wahrung des christlichen Geistes in der Schule; das bestehende Gesetz und alle Opportunitätsrücksichten sind auch nur geschichtlich. 2. Wenn die Weiterentwickelung der Schulgesetzgebung auf Aufhebung der Aufsicht zu­drängt, so hat die Kirche keinen Anlaß, grundsätzlich dem zu widerstreben: die Kirche muß nur Gewährleistung für die Erhaltung des christlichen Geistes, höchstens des kon­fessionellen Charakters der Volksschule fordern und dazu gewisse Teilnahme an der Schulverwaltung (im Schul­vorstand) und die Aufsicht über den Religionsunterricht verlangen, die ihr auch im großen und ganzen nicht ver­sagt worden sind. Bis dahin aber sollen die Geistlichen nicht müde werden, um des Gewissens willen das auf Grund wes Gesetzes in sie gestellte Vertrauen möglichst zu rechtfertigen. So liegt die Beibehaltung der Aufsicht nicht so sehr im Interesse der Kirche, die damit nur einen Dienst, keine Herrschaft ausüben will, als vielmehr im Interesse der Schule. Ist doch der Segen der geistlichen Aufsicht für die Schule nie geleugnet worden; wird doch die Befähigung der Geistlichen dazu noch immer aner­kannt; kann doch ihre Ausübung ohne Beeinträchtigung der Selbständigkeit des Lehrers und seiner Ehre ge­schehen, so daß sich Lehrer und Geistliche aus dem Grunde des Bestehenden zusammenschließen können in freund­lichem Nebeneinander, ja in freundschaftlichem Für­einander." Das Recht über die Beaufsichtigung des Reli­gionsunterrichts durch die Geistlichen wird ihnen auch von der deutschen Lehrerschaft gern eingeräumt werden, ist sie sich> doch der hohen Bedeutung des Religionsunter­richts als ihres Kleinodes immerdar voll und ganz be­wußt gewesen und widmet sie diesem Unterrichtsgegen- stande mit ihre beste Kraft, so daß sie mit dem von ihr erteilten Religionsunterrichte die vollste Anerkennung und Wertschätzung seitens der Geistlichen gefunden hat, wie das zahlreiche Beispiele und Äußerungen von Geistlichen beweisen. Es ist daher niederschmetternd und höchst be­klagenswert, wenn von gewisser Seite der deutschen Lehrerschaft „Entchristlichung der deutschen Volksschule" vorgeworfen wird. Die Lehrerschaft denkt nicht daran, den Religionsunterricht aus der Schule zu entfernen, wenn sie die Forderung fachmännischer Schulaufsicht er­hebt. „Unter fachmännischer Schulaufficht versteht die deutsche Lehrerschaft die Besetzung sämtlicher Schulauf-

löschen. Ist das Schiff auch hier unhaltbar, so mutz es eben verlassen werden. — Fällt ein einzelner Mann im Hafen über Bord, so ertönt gleich darauf von der Kom­mandobrücke der Ruf: „Mann über Bord!" und in der nächsten Sekunde fliegen dem Verunglückten schon ein paar Rettungsringe nach, sogenannte „Seelenberger", welche rot gestrichen und in weitzen Buchstaben den Namen des Schiffes tragen. Der in das Wasfer gefallene Mann sucht den Scelenberger zu ergreifen und wartet nun, bis er entweder von einem schnell zu Wasser ge­lassenen Boote oder von einem ihm nachspringenden Manne ausgenommen wird. Fällt auf See ein Mann während der Fahrt über Bord, so geht das Schiff, nach­dem das Kommando: „Mann über Bord!" erschallt ist, sofort rückwärts. Liegt cs dagegen unter Segel, so wird „beigedreht" (in den Wind drehen, so dah der Wind direkt von vorn kommt) und „backgcpraht". (Die Vorsegel werden niedergeholt, die Vorraasegel so gedreht, datz der Wind von vorn und die Naasegel des Groß- und Kreuz­topps so, datz der Wind von hinten in diese steht. Selbst­redend mutz nun das Schiff beim Winde liegen.) Das Schiff geht nun etwas voraus. In der „Leekante" (an der dem Winde und der See nicht ansgesetzten Seite) wird ein Kutter zu Wasser gelassen, in welchem sich die Kuttergäste der Wache (Rettungsbootsmauuschaften, welche beim Verfangen jeder Wache gemustert werben und den betreffenden Kutter zum Gebrauche fertig zu machen haben) begeben haben. Ein Signalgast hat sich mit zwei Winkflaggen in den Kreuzmars begeben und gibt nun dem Boote den Aufenthaltsort des Seeleu- bergers und des Mannes an. Falls das Boot bei schwerem Seegänge der Gefahr des, Kenterns ausgcsetzt sein sollte, ziehen die Bootsgäste die im Kutter befind­lichen Korkwesten an, um so, falls es ein Unglück gebe, vor dem Ertrinken geschützt zu sein.

Des Nachts läßt man an einer am Heck des Schisses

Feuilleton.

Die Schulschiffe der deutschen Marine.

Technische Studie von Edgar R. Möller.

VII.

Ncttnngsvcrhältnisse an Bord.

Für die Rettung der an Bord befindlichen Personen ist wohl aufs allerbeste gesorgt. Hat das Schiff ein Leck bekommen und der Kommandant gelangt zu der Einsicht, daß dieses unrettbar verloren ist, so läßt er „Alle Mann klar zum Vombvrögehen!" pfeifen. Sämtliche Leute haben dann so, wie sie sind, vor den Booten, zu wel­chen sie bei der Rollenverteilung angewiesen wurden, anzutreten. Damit nicht alle Mann mit einem Male in ein Boot springen und dieses durch zu hastiges Hin- und Herschlingern in Gefahr bringen, werden bei den Booten, sobald die bewußte Gefahr im Anzuge ist, vor diesen Posten mit aufgepflanztem, geladenem Gewehr gestellt. Diese haben Anweisung, den den Booten sich nähernden Personen energisch entgcgenzutreten und sie nötigenfalls über den Haufen zu schießen. Es geht daher bei- einem solchen Manöver alles glatt ab und würden im Ernstfälle wohl große Störungen selten Vorkommen. Sind die Boote nicht mehr zu bekommen, so haben die Leute nur noch ihre Hängematten zu ihrer Rettung zur Verfügung. Eine gut gezurrte Hängematte trägt einen Mann 4 bis 5 Stunden. Das Kommando hierzu heißt: „Alle Mann klar zum Uberbordspringen mit Hängematten an Back­bord Fallreep!" Wird ein Schiff von der Mannschaft verlassen, so gehen zuerst die Mannschaften, bann die Vorgesetzten, und als der letzte der Kommandant von Bord. Bei Feucrsgefahr werden, wie gesagt, die Räume luftdicht verschlossen und man versucht das Feuer zu

sichtsinstanzen mit Männern, die aus ihren Rechen her- vorgegangen und durch theoretische Durchbildung und langjährige praktische Tätigkeit im Schulamte bewährt sind, die ferner eine gereifte Lebenserfahrung, einen weiten Blick und ein warmes Herz für Schule und Lehren besitzen." (Wagner.) Weitere Auskunft über diese Materie bieten die grundlegenden Werke von Dörpfeld, Karl Frey und Leonhard Göckel.

Und ttms erwartet die deutsche Lehrerschaft von der Durchführung der fachmännischen Schulaufsicht? Wir antworten mit Hauptlehrer Wagner - Zimmerbude: „1. Me Befriedigung einer gerechten Forderung, 2. die zweckmäßigste Organisafton der Schulleitung und Schul­aufsicht, 3. eine bedeutende Förderung des LchrerftaudeS hinsichtlich seiner Bildung, Besoldung, sozialen Stellung; und Beförderungsmöglichkeit, 4. eine kräftige Hebung des Volksschulwesens und damit 5. eine Hebung der gesamten Volkskultur."

Daß die Erfüllung des Wunsches der deutschen Lehrer- schüft nach fachmännischer Schulaufsicht nahe bevorstehe, glaubt wohl kein Lehrer; denn in Preußen ist in letzter Zeit ein bemerkenswerter Süllstand in der Ernennung weltlicher Schulinspektoren eingetreten, und in Sachsen hat die Ministerrede bei Einweihung des Stollberger Lehrerseminars gezeigt, daß in nächster Zeit auf keine Erfüllung des Wunsches zu rechnen sei; die Lokalschul­aufsicht ist in den Orten mit einem Schuldirektor diesem bereits durch das Schulgesetz übertragen; aber in Orten ohne Schuldirektor recht die Lokalschulinspekfton noch in den Händen des Ortsgeistlichen. Wohltuend aber be­rührten die „Worte des Friedens" des Herrn Mnisters in jener Rede: „Die Kirche soll nach wie vor warmen, lebendigen Anteil an der Entwickelung der Volksschule nehmen; die Schule soll nach wie vor von der Kirche be­fruchtende Kraft erhalten; Kirche und Schule sollen nach wie vor einander unterstützen, helfen, fördern und ein« ihrer schönsten und höchsten Aufgaben darin finden, daß sie harmonisch Zusammenwirken wollen zum Wöhle, zum Segen unserer Heranwachsenden Jugend."

28 . Deutscher Hausbescherlag.

U. F. Dresden, 6. August.

Heute erstattete zunächst der Verbanösdirektor, Stadt­rat Hartwig (Dresden) Bericht über die Tätigkeit des Zentralverbandes. Der Redner bezeich- nete es als notwendig, daß die Hausbesitzer bemüht seien, in den Stadtverwaltungen Einfluß zu gewinnen. Jur weiteren sei es notwendig, die verschiedenen Angriffe zurückzuweisen. Es sei bedauerlich, daß selbst Männer der Wissenschaft, wie Prof. I)r. Lohmann in Erlangen, den Mitgliedern des Zentralverbandes den Vorwurf machen, sie hätten nur das Bestreben, die Mieter zu terro­risieren. Schon vor längerer Zeit haben einige „irrende Sozialpolitiker", ganz besonders die Professoren Schmollcr und Wagner, gegen den Zentralverband Ver­dächtigungen erhoben. Er werde bei den Herren anfra- gen, ob sie noch heute auf diesem Standpunkte stehen, eventuell werde er sich mit den Herren auseinandersetzen. Er habe gestern schon erwähnt, daß die Mitglieder des

angebrachten Rettungsboje einen Posten stehen, welcher, sobald der Ruf: „Mann über Bord!" erschallt, diese Boje, die nur in einer Schlippvorrichtung hängt, fallen läßt. Sobald sie auf den Wasserspiegel aufschlägt, entzündet sich auf dieser selbständig eine Laterne. Dieses Licht dient nun dem Verunglückten als Wegwescr, ebenso dem nach ihm suchenden Boote.

Zum Bootsinventar gehören die richtige Anzahl Riemen, welchen noch zwei Reservcriemen veigegeben sind, Masten und Segel, als auch zwei Bootshaken, ein Steuer mit Ruderpinne und der nötigen Anzahl eiserner Rudergabeln. Damit die Mannschaften, falls sie ge­zwungen werden, sich längere Zeit in den Booten auf- znhaltcn, nicht verhungern und verdursten, hat man in Fässern frisches Wasser, in luftdicht verschlossenen Blech­büchsen Hartbrot in den Booten verstaut. Das Wasser wird beinahe jeden Tag frisch gefüllt.

VIII.

Zweck und derzeitige Verwendung eines Schulschiffs.

Die Schulschiffe dienen lediglich nur der Ausbildung des Nachwuchses der Kaiserlichen Marine. Sie machen mit ihren Zöglingen lange Auslandsreisen, welche meistens vom August bis zum April des nächsten Jahres dauern. Hier erhalten die Schiffsjungen wie Kadetten ihre seemännische und militärische Ausbildung. Erst zwei Jahre nach ihrem Eintritte bei der Marine werden sie im Futzdienst und im Gebrauche der Handwaffen aus­gebildet.

Im Auslande sollen sie Handel und Wandel fördern, als auch das Deutschtum fördern und schützen. Auch schickt man sie öfters, um Strafexpeditionen auszuführen. Einen Gefechtswert besitzen diese Schisse überhaupt nicht mehr. Wenn man auch bei „Klar Schiss zum Gefecht* Stangen und Raaen an Deck nirumt, so bieten sie immer, hin noch einen zu großen Äielvunkt.

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