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351. Berlags-Fernfprecher No. 2853.
Freitag» de« 31. Juli.
RedaktionS-Fernfprecher No. 52. 1903.
Morgen-Ausgabe.
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Der gerichtliche Eid.
„Eure Rede fei ja, ja, nein, nein, was darüber ist, das ist vom Übel", meinte Jesus. Trotzdem hat sich der Eid im Rechtsleben sämtlicher > christlicher Völker ebenso fest eingebürgert, wie er fest eingebürgert war ln dem Rechtsleben der alten Kulturvölker. Die Kirche, als Hüterin des Evangeliums, hat sich zwar öfter entschieden gegen den Eid ausgesprochen, deshalb, weil der Eid der Voraussetzung unbedingter und allgemeiner Verpflichtung zur Wahrheitsaussage widerspreche und weil man Gott nicht mit jeder menschlichen Lappalie in Verbindung bringen solle, dann aber hat sie sich dem gerichtlichen Eide gegenüber zum mindesten passiv verhalten, weil sie sich der Einsicht nicht verschließen konnte, daß in einer Zeit, wo die weitaus größte Mehrheit auch der auf den Namen Christi Getauften weniger durch Gründe der Moral, als durch Gründe der Religion, durch den Glauben an einen über den Sternen wohnenden, allwissenden und alle Geheimnisse des menschlichen Herzens durchschauenden Gott zur Wahrhaftigkeit angchalten werden konnte, der Eid als Mittel zur Erforschung der Wahrheit nicht zu entbehren sei. Es war das praktische Bedürfnis, welches die Synoden und Bischöfe veranlagte, sich mehrmals entschieden für die Erlaubtheit des Eides auszusprechen. Die Verteidiger des Eides in Juristenkreisen aber beriefen sich stets in erster Linie auf die historische Entwickelung des Eides, wenn sie für die Beibehaltung der jetzigen Form der Eidesleistung plaidierten. Es kann ja gar keine Frage sein, daß es auch in unserer Zeit noch eine große Anzahl Menschen gibt, die durch die Anrufung Gottes beim Zeugeneide in ihrer Wahrheitsliebe bedeutend gestärkt meiden, und daß der Eid schon allein durch die Feierlichkeit seiner gegenwärtigen Form einen günstigen Einfluß aus die Erforschung der Wahrheit ausübt. Allein cs läßt sich auch nicht verkennen, daß dem Schwurakte, in dem Gott selbst eindringlich als Rächer
Unwahrheit angerufen wird, unter Umstünden etwas anhaften kann, das einer Geringschätzung Gottes recht
ähnlich sieht. Nur ein einziges Beispiel. Da hat einer ein Paar alte, zerrissene Strümpfe, die einen Nennwert von vielleicht fünf Pfennigen haben, von der Leine weg gestohlen. Damit hat er sich natürlich mit dem Strafgesetzbuch in Widerspruch gesetzt, und der Fall, so wenig er auch bedeutet, muß gerichtlich ausgetragen werden, wenn er zur Anzeige gebracht wird. Dieser gänzlich nichtssagenden Geschichte wegen müssen, wenn es darauf ankommt, zehn, fünfzehn und noch mehr Eide geleistet werden, und ebenso oft wird Gott, der Allwissende und Allmächtige, zum Zeugen angerufen, daß der Schwörende die Wahrheit sagen will. Würde es in einem solchen Falle nicht genügen, wenn die Zeugen unter Hinweis auf die gesetzliche Strafe, welche denjenigen trifft, der vor Gericht die Unwahrheit sagt, einfach versichern würden, daß sie der Wahrheit die Ehre geben wollen? Es kann nicht abgestritten werden, daß sich leider in den weitaus meisten Fällen die Zeugen viel mehr durch die auf dem Meineide ruhende hohe Strafe oder — das gilt besonders in unserer Zeit, wo beinahe der dritte Mensch von dem Glauben an einen persönlichen Gott abgekommen ist — durch das Bewußtsein, daß es verdammte Pflicht und Schuldigkeit jedes sittlichen Menschen ist, die Wahrheit zu sagen, veranlaßt fühlen, nach bestem Wissen und Gewissen ihre Aussage zu machen.
Bemerkenswert in dieser Hinsicht ist eine Auslassung des Professors Dr. Kahl-Berlin in der „Deutschen Juristen-Zeitung": „Es geschieht täglich," schreibt er,
„daß bei vielbeschäftigten Strafgerichten in einer lang andauernden Sitzung in den einander rasch folgenden Bagatellstrafsachen Eide sozusagen heruntergerasselt werden. Ich teile mit vielen den Eindruck, daß unter dieser drangvollenGeschäftsmäßigkeit die Würde deSSchwuraktes ungemein leidet. Ebenso wird dadurch begünstigt, daß es mit der unter Eid gestellten Aussage leichtfertig genommen wird. Solcher Mißbrauch des Namens Gottes für menschliche Zwecke ist anstößig. Aus diesem Grunde möchte ich mindestens in causis xninoribus den Eid durch eine einfache Wahrheitsversicherung, und zwar diese mit der gleich schweren Straffolge im Falle ihrer wissentlichen Verletzung, ersetzt wissen. Ich folgere dies aus der Psychologie der Eidesverbrechen. Der kraft seiner sittlich religiösen Eigenschaften zur Aussage der Wahrheit ohnehin entschlossene Zeuge bedarf nicht der Gewissensstärkung durch Beeidigung. Der aus Furcht oder Eigeninteresse mit der Wahrheit zurückhaltende oder zur positiven Unwahrheit bereite Zeuge hat mit dem Glauben, daß ein lebendiger Gott schützend oder rächend hinter seiner Aussage stehen werde, innerlich bereits gebrochen. Nicht das im Eide liegende religiöse Moment wird ihn zur Wahrhaftigkeit bestimmen, sondern die im Hintergründe drohende schwere Strafe kann ihn widerwillig zur wahrheitsgemäßen Aussage drängen . . . Der Aberglaube, daß man mit dem Zeigefinger der gesenkten Linken das mit der erhobenen rechten Hand Beschworene straflos wieder abschwören kann, wird keinen mehr zum
Meineidigen machen. Endlich wird die Gewissensfreiheit an einem rückständigen Punkte verwirklicht sein. Man soll niemanden zur Anrufung Gottes nötigen, der an keinen Gott glauben will. Der Eid soll der Wahrheit dienen, der Eideszwang nötigt zur Lüge."
Wer den Glauben an einen persönlichen Gott verloren hat, braucht sich unseres Erachtens aus diesem Grunde allein noch lange nicht an der Anrufung Gottes bei der Eidesleistung zu stoßen, denn für ihn ist öer Eid nur eine Form, deren wesentlichster Inhalt in der Versicherung besteht, die reine Wahrheit sagen zu wollen. Trotzdem verkennen wir nicht, daß cs wohl fanatische Gottesleugner geben mag, denen die Anrufung Gottes beim Eide im höchsten Grade mißfällt. Der Schwerpunkt bet der Entscheidung der Frage, ob Eid oder ob Wahr- heitsverstcherung, liegt darin: ist der Eid zur Erforschung der Wahrheit notwendig oder nicht? Und da müssen wir auf Grund unserer Erfahrungen sagen, daß diese Frage wohl verneint werden kann, da der Eid kein unfehlbares, sondern eigentlich doch nur ein recht mangelhaftes Mittel zur Erhaltung wahrheitsgemäßer Zeugenaussagen ist. Jeder Richter wird es uns bestätigen, daß er unendlich oft das Gefühl nicht los wird: dieser Zeuge hat, rrotzdem er Gott als Zeugen angerufen, nicht die Wahrheit gesagt. Welche Szenen spielen sich da oft im Gerichtssaal ab, wenn öer Richter trotz der Eidesleistung die Wahrheit geradezu aus den Zeugen heranspressen muß! Und wie oft müssen Zeugen unvereidigt-gelassen werden, weil man ihnen nicht zutrant, daß sie der Wahrheit wenigstens dann die Ehre geben würden, wenn sie vor Gott gestellt werden.
Darin hat Herr Professor Pr. Kahl zweifellos recht: der sittliche, religiöse Mensch braucht keine Gewissensstärkung durch Beeidigung, und der unsittliche und un. religiöse Mensch läßt sich auch von der Anrufung Gottes, an den er nicht glaubt, nicht abhalten, die Unwahrheit zu sagen. Vielleicht würde nian wahrhaftigere Zeugenaus- sagen dann erzielen, wenn man neben dem Hinweis auf die ewigen Strafen Gottes, welche den Meineidigen treffen, vor allem immer recht nachhaltig und eindring, lich darauf aufmerksam machen würde, wie ungeheuer schwer sich der Zeuge an seinem Nebenmenschen versündigt, der durch eine unwahre oder nicht rückhaltslos gemachte Aussage den Richter zu einem ungerechten Erkenntnis verleitet. d.
Deutsches Deich.
Geschriebenes Recht «nd Volksempsinde«.
Wie sehr das geltende formale Recht mit dem unverfälschten Volksempfinden in klaffenden Widerspruch geraten kann, lehrt ein Fall, der sich kürzlich, der „Rhein. Wests. Ztg." zufolge, in der Nähe von Spandau zugetragen hat. Ein Stallmeister ertappt einen Verbrecher
Feuilleton.
Mer Dosegger.
Ein Gedenkblatt zum 60. Geburtstage des Dichters.
— 81. Juli 1903. —
Won Sophie v. Khncnbcrg (Graz).
Das hat sich der Kluppeneggcr, vulgo Rosegger, zu Niederalpl bei Krieglach in Steiermark in seinen glücklichsten Nächten nicht träumen lassen, daß sein Peterl einmal höher steigen würde als alle Berge der Heimat, — auf den Gipfel des Ruhms.
Der Peterl! Bei den Ziegen, Kühen und Öchseln aufgewachsen, Halterbub und Fuhrknecht gewesen daheim, beim Vater, dann als Schneider auf der Wanderschaft Lederhosen und graue Lodenjoppen verfertigt — und jetzt einer der berühmtesten und sicherlich der populärste unter den lebenden deutschen Dichtern!
Früh hat sich der Drang zum Fabulieren in ihm geregt. Wenn er seine Ziegen oder das Jüngvieh auf der Alm hütete, begann er zu reimen. Über sich den tiefblauen Sommerhimmcl, ringsum die weite, große Einsamkeit, den Almboden als Teppich, summende Bienen, Waldvogelgesang — das weckt den Dichter, wenn er in irgend einer jungen Menschenbrust schläft. Und an langen, füllen Winterabenden, wenn die Mütter am Spinnrad saß, der Vater sein Pfeiflein rauchte auf der Ofenbank, die Geschwister in Stall und Stube hantierten oder schläfrig hindämmerten um den großen, kantigen -Eichentisch — da saß der Peterl in einem Winkel oder auf dem Fensterbrett, klebte seine Reirnereien, die er mühsam ausgeschrieben hatte, aneinander und malte allerlei Figürlein dazu, — ähnlich den bunten, kleinen Bauernkalendern, die im Hochgebirge noch sehr der- breitet sind.
In diesen illustrierten Reimereien — die der Dichter als erste, originelle Proben seiner Kunst pietätvoll in einer Lade seines Bücherschrankes bewahrt — steckt eine kräftige Beobachtungsgabe, und es ist wabrbaft erstaunlich. wie sich schon damals in der tiefen Bergcinsamkeit
im Kopf des Bauernbübels die Welt so lebhaft spiegeln konnte. Allerlei lusüge Schnadahüpfel und Gedichte, die von ernsten Grübeleien und naiver Weltanschauung erfüllt waren, kamen später hinzu, als er ins Jünglingsalter trat und- seine Tage bald auf dem heimatlichen Gehöft, bald als Schneider auf den umliegenden Bauernhöfen, bald auf Wanderungen durch Berg und Tal hinbrachte.
Ilnd eines Tages wanderte der ganze poetische Schatz in den großen Buckelkorb eines Herrn Vetters und der Herr Vetter wanderte damit bergab und talein, immer weiter, bis er nach Graz kam. Hier trug er seine sonderbare Ware dem damaligen Chefredakteur der „Tagespost", weiland Herrn Pr. Adalbert Swoboda aus die Bude und schüttete den literarischen Inhalt seines Buckelkorbes auf den Tisch der Redaktionsstube aus — das war Peter Roseggers erster Eintritt in die literarische Welt.
Swoboda, dem der Dichter eigentlich seine „Entdeckung" verdankt, war ein Mann, der■. dm richtigen Scharfblick für schlummernde, geistige Kräfte hatte und der gleichzeitig den guten Willen besaß, diesen Kräften nachzuspürcn, sie zu heben und zu festigen. Manche bedeutende schriftstellerische und journalistische Begabung hat er ans Licht gehoben und in die richtigen Bahnen geleitet. Er ließ sich also auch bei Rosegger die Mühe nicht verdrießen, versenkte sich mit Interesse in des Alm- peterls bergfrische Jugendweish-eit und Verträumtheit und las, las, bis er den ganzen bunten Inhalt des Buckelkorbes in sich ausgenommen hatte. Das Ergebnis dieser Lektüre war die Erkenntnis, daß er es hier mit einem zwar völlig ungeschulten, aber originellen, leicht schaffenden Talente zu tun habe.
Swoboda, der alles eher als ein kleinlicher Nörgler war, ließ sich durch allerlei formelle Mängel in seinem Urteile nicht irre machen und wies mit energischem Finger auf diese neue poetische Kraft hin, — das heißt, er veröffentlichte eine Anzahl von Roseggers Versen in der „Tagespost", schrieb einen überzeugend warmen Artikel als Einleitung dazu und ließ deutlich durch- blicken, daß hier ein Geist gefunden sei, den man materiell unterstützen müsse, damit er sich bilden und unbeirrt von Sorgen seinen Flug nehmen könne.
Von dieser Stunde ab war Roseggers Schicksal entschieden. Ter Waldbauernbub, wie er sich mit Vorliebe nennt, kam in die Stadt, reiche Grazer Kunstfreunde — darunter vor allem der Senior des berühmten Brauergeschlechts, der kürzlich verstorbene Remingshaus — gaben die nötigen Mittel zu seiner Ausbildung her, öffneten dem jungen, weltfremden Poeten Herz und Haus und ließen ihn so allmählich sich zurechtfinden in den ihm völlig fremden Sphären der Bildung und der geselligen Formen.
Überraschend schnell ging es. Mit der ganzen Findigkeit des intelligenten Bauern, mit dem tastenden Spürsinn des nach einer Richtung ungewöhnlich Begabten, sog Rosegger in verhältnismäßig kurzer Zeit den. ganzen frischen Hauch einer fremden Welt in sich und verband so in glücklichster Weise die angestammte, poetische Kraft mit den notwendigsten Zutaten universeller Bildung.
Und nicht nur der Dichter, auch der Mensch Rosegger gewöhnte sich rasch an das neue Leben. Die Stadt, dis seinen literarischen Ruhm begründete, schenkte ihm zugleich auch das erste, volley Herzensglück in Gestalt eines schönen, vermögenden Mädchens aus gutem Bürgershause, Anna Pichler, das er am 13. Mai 1873 zum Altar führte.
Nur wenig Jahre währte diese überglückliche junge Ehe, der zwei Kinder, Sepp und Anna, entsprossen und der der Dichter in „Heidepeters Gabriel" ein unvergängliches Tcnknial der Liebe und des Schmerzes setzte. Das Herzeleid um die Verlorene war ein neuer Pfad zur inneren Reife, zur Geklärtheit, das unermüdliche Schaffen ein Trost für den Kummervollen.
So wuchs Rosegger von Jahr zu Jahr. Als er sich am 1. Mai 1879 zum zweitenmal vermählte, mit Anna Knaur, der interessanten, geistig regsamen Tochter eines Bauunternehmers, und als das Nest des Sängers sich allmählich mit drei neuen Insassen — Hans, Grete und Martha — füllte, als das Leben und Strebe:: des groß und größer werdenden Pölkleins immer weitgehendere Ansprüche an den Erbauer des Nestes stellte, da trat auch die eiserne Notwendigkeit an den Dichter heran, reichlich zu verdienen. So spornte unermüdlicher Fleiß die hohe Begabung zu den größten Leistungei: an.
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