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Amtliche

des

Anzeigen

Erscheinungstage:

Mittwoch und Samstag.

iesblldmer Tagblatts

Verlags - Fernsprecher: Nr. 2953.

N--

88 .

Mittwoch, den 22. Juli.

1903.

Bekanntmachung.

ES wird darauf hingewiese», dag er im eigenen Interesse der Arbeitgeber liegt, bei Errichtung oder wesentlichen Veränderungen ihrer gewerblichen 2In= laflfn den Königlichen GewerbeaufsichtSbeamtei, ,Gewerbe-Inspektor) zu Rate zu ziehen, damit zur Vermeidung nachträglicher Weiterungen und un­nötiger Kosten von vornherein diejenigen Ein­richtungen getroffen werden können, deren er zur Er­füllung der durch die Bestimmungen der §§ 120a—d L r Gewerbeordnung den BctricbSunlernehmern auferlegten Pffichten bedarf. *

Wiesbaden, den 8. April 1897.

Königliche Voiizei-Direktion. gez. Karl Prinz von Ratibor.

Wird hiermit veröffentlicht.

Wiesbaden, den 2. Mai 1903.

Der Polizei-Direktor: v. Scheint.

Bekanntmachung.

Um auch den in der Woche den Dag über durch ihreBcrnsSgeschäftc in Anspruch genommenen Personen Gelegenheit zur mündliche» Verhandlung mit den Beamten der König!. Gewerbe-Inspektion -u geben, finden für die Königliche Gewerbe- Inspektion zu Wiesbaden besondere Sprech­stunden am 1. und 3. Sonntag jeden Monats, vormittags von ll l lt bis mittags 1'/- Udr und am Sonnabend der 2. und 4. Woche jeden Monats nachmittags von 5'/- bis 7 1 /» Uhr in deren Ge- schäftslokal, Dotzheimcrstraße 5, hier statt. * Wiesbaden, den 8. Januar 1903.

Der Polizei-Direktor: v. Schenck»

Bekanntmachung.

Von beachtenswerter Seite ist darauf hin­gewiesen worden, daß die auf den Straßen pp. feilgehaltenen Mineralwässer, wie Selters-, Soda- Wasser u. a. m., an die Abnehmer oft eiskalt verabfolgt werden, und daß der Genuß so kalten Wassers, der schon in normalen Zeiten leicht ernste VerdauungsstöHingen von längerer Dauer nach sich ziehe, in der gegenwärtigen Jahreszeit die Neigung zu derartigen Erkrankungen befördere.

Auf Veranlassung des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegen- heiten werden die Verkäufer von Mineralwässer» im Ausschank angewiesen, das Getränk fernerhin nicht kälter als in einem der Trinkwasser-Tempcratur entsprechenden Wärmegrad von 10 Grad Celsius abzugeben.

Im Anschluß hieran nehme ich Gelegenheit, das Publikum vor dem Genuß eiskalter Getränke überhaupt, insbesondere aber solcher Mineralwässer zu warnen. *

Wiesbaden, den 1. Juli 1903.

Der Polizei-Direktor.

In Venr.:Fal<ke.

Bekanntmachung.

Zu den vielen Rebschädlingen denen die Reben­pflanzungen ausgesetzt sind, gehört, auch derTrauben- pilz (Oidium truckeri, Mehltau, Ascherich.Trauben- krankhcit).

Das Oidium befällt beim Wcinstock zuerst junge grüne Triebe, sodann überzieht es die Blätter und Traudcubeeren mir einem feinen, dichten, bläulich- weiß-grauen, staubähnlichen Pilzgcwebe; wodurch die Beeren späterhin zum Aufplatzcn gebracht werden und absterbe».

Zur Bekämpfung dieses verderblichen mikro- scopischeu Pilzes hilft sicher rechtzeitiges und richtiges Schwefeln. Die Weinstöcke sind, sobald die ersten Svuren des Pilzes erscheinen, bei warmem, wind­stillem Wetter mit gemahlenem Schwefel vermittelst der Schwefelblascbalgs zu schwefeln, sodaß alle Rebteile fein bestäubt sind. Dieses ist zu wieder­holen, wenn durch Regen oder Wind der Schwefel von den Blättern entfernt wl,rdc. *

Wiesbaden, den 6. Juli 1903.

Der Polizei-Präsident. In Vertr; Falcke.

Bekanntmachung.

Interessenten werden auf die ReqierungS- Volizei-Verordnnug vom 16. Juni 1903, Ämrsblatt Nr. 27, betreffend die „Heilgehilfen-Ordnung" aufmerksam gemacht. *

Wiesbaden, den 13. Juli 1903.

Der Polizei-Präsident.

._ I. V.: Falcke.

Bekanntmachung.

Er wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Hebamme Frau Margarethe Klomann von hier heute ihr Gewerbe als Hebamme niedergelegt hat. Dieselbe ist von jetzt an nicht mehr berechtigt, ihr bisheriges Gewerbe als Hebamme auszuübe» und ist auch die ihr seinerzeit erteilte Konzession zum Betriebe einer Privat-Entbiulungranstalt erloschen. *

Wiesbaden, de» 3. Juli 1903.

Der Polizei-Präsident. In Vertr.: Falcke.

Bekanntmachung.

Gefunden: 3 Portemonnaies mit Inhalt. 1 Hcrrenmanschette mit Knopf, 1 Schicßprämien- Medaillc, 1 ledernes Anhängeiäschchen mit Inhalt, 1 ledernes Handtäschchen mit Inhalt, eine Scheide von einem Extra-Jnfanterie-Seitengewehr.l Stativ zu einem photographischen Apparat, 1 mit Brillanten besetzte Rosette von einem Fingerring, 1 goldenes Kreuzchen. *

Zugelaufen: 2 Hunde.

Zugeflogen: 2 Pfautauben.

Wiesbaden, den 18. Juli 1903.

Der Polizei-Präfident.

Bekanntmachung.

Es wird vielfach nicht in genügender Weife dafür Sorge getragen, daß eine regelmäßige und sorgfältige Reinigung der Sand- »lid Fettfänge, sowie der Wafferverschlüsse statlfindet.

Mit Rücksicht darauf, daß bei unterlassener oder mangelhafter Reinigung sich in den vor­genannten Behälter» Substanzen ausammeln und ansetzen, die, wenn in Fäulnis überaetrcten, duräi Verbreitung übler Gerücbe eine nicht unerhebliche Gefahr für die menschliche Gesundheit bilden, werden die Eigentümer und Verwalter von Ent­wässerungs-Anlagen unter Hinweis auf § 5*) der Polizeiverordnung vom 1. August 1889 hiermit aufgefordert, die Sand- und Fettiängc u. f. w wenigstens zweimal monatlich entleeren und mit reinem Wasser füllen zu lassen.

Das Stadtbanamt, Abteilung für Kanali- satiourwesen, übernimmt die regelmäßige Ent­leerung und Reinigung von Sinkstoffbehältern, sowie auch die Abfuhr der aus denselben sich er­gebenden Sinkstoffen. Den Hauseigentümern

ii. f. w. wird daher empfohlen, die vorschrifts­mäßige Behandlung der genannten Behälter — soweit dies noch nicht geschehen — bei dem Stadt­bauamt zu beantragen. *

Wiesbaden, den 7. Juni 1903.

Der Polizei-Direktor. In Vertr.: Falcke.

*) 8 5. Der Eigentümer oder Verwalter einer Entwässerungsanlage ist verpflichtet, dieselbe in gutem Zustande zu erhalten. Er hat bei Tage jederzeit die zur Kontrole dieser Instandhaltung seitens der Polizeibehörde angeordnetc Untersuchung derselben durch die von geuanntcr Behörde mit Ausweis versehenen Polizei- bczw. städtischen Be­amten zu dulden.

Die Beseitigung etwa vorfindlicher Schäden und notwendigen Ausbesserungen hat der Eigen­tümer auf schriftliche Aufforderung der Polizei­behörde innerhalb einer von der Aufforderung fest­gesetzten Frist auf eigene Kosten zu bewirken.

Abläufe, Ausgüsse, Spülabtritte (Wasser- klosetS) u. f. w.. welche nicht mehr in Benutzung genommen werde», sind gänzlich zu beseitigen, und es ist die Öffnung im Abfallrohr luftdicht zu ver-

schlie^en. oi)tr Verwalter ist ferner

verpflichtet, die Entwässerungsanlagen fo rein zu halten, daß üble Gerüche vermieden werden.

Die Sand- und Fettsänge, sowie Wafferver- ichlüsse sind mindestens jeden Monat einmal, tm Bedürfnisfallc (namentlich im Sommer) auch

öfters, zu entleeren und mit reinem Wasser zu füllen.

Die Entleerung der Sand- und Fettfänge darf nur in vollkommen geruchloser Weise erfolgen. Der Hauseigentümer oder Verwalter ist dafü,

verantwortlich, daß hierzu geeignete Mittel in

solcher Menge verwendet werden, daß jede Ver­breitung eines üblen Geruch» ausgeschlossen wird Die Fortschaffuug des Sandfanginhaltcs muf gleichfalls auf geruchlose Weise geschehen, und ist der Fortschaffende dafür verantwortlich, daß du Entfernung in festgeschlossene», keinerlei Flüssigkeit durchlasscnden. sauberen Behältern dergestalt ge­schieht. daß jeder üble Geruch vermieden wird.

Sämtliche WobnungSinhabcr sind zur Rein- und Geruchloshaltung der Abtritte, der Abläus. aus den Küche», sowie der Abläufe der Wasser­leitungen verpflichtet.

Wird veröffentlicht. Der Magistrat.

Bekanntmachung.

Bekanntmachung.

Betrifft: Die Vernichtung der Blutlaus.

Das allgemeine starke Auftreten der Blutlaur au den Apfelbäumen veranlaßt mich, die Orts­polizeibehörden darauf hiuzuweisen, daß eine Be kämpsung dieses Schädlings dringend geboten ist

Die Ortspolizeibehörden haben daher den Be­sitzern von Apfelbäumen unter Hinweis auf § 7 der RegicrungS-Polizeiverordnuug vom 6, Mai 1882 — A.-Bl. S. 152 — und auf die in § 34 bet Feld- und Forstpolizeigesetzes vom 1. Avril 1880 vorgesehene Strafe aus»»geben, die Blutläuse binnen einer genau zu bestimmenden Frist zu ver­nichten.

Mittel zur Bekämpfung sind:

1. Abbürstcn der befallenen Stellen mit einem steifborstigen Pinsel oder einer langborstigen Bürste unter Verwendung von starke, Scbmierscifenlösung (auf 50 Liter Wasser 3 Pfund Schmicrseiiei; oder Schmierseifen- lösuug mit Tabaksabsud.

2. Bespritzen und Ausbürsten der befallenen Steilen mitPktrolevm-Seifenbrühe (2 Pfund Schmierseife in heißem Wasser gelöst; 2 Liter Petroleum zugegeben, bis zur sahnenartige» Emulsion verrührt, sodann niit Wasser aus 10» Liter aufgcfüllk und gut verrührt.)

3. Bespritzen und Ausbürsten der befallenen Stellen mit verdünntem Sagokarbol.

Die Feldhüter sind anzuweisen, die Aus­führung der getroffene» Anordnung zu controlliren und die Säumigen zur Anzeige zu bringen.

Wiesbaden, den 19. Juni 1903.

Der Königliche Landrath: von Hertzberg.

Wird veröffentlicht mit dem Aussigen, daß die Unterlassung der Vernichtung der Blutlaus auch diesseits nach den oben angezdgenen §§ mit Geld­strafe bis zu 150 Mk. oder mit entsprechender Hast bestraft wird. Die Ausführuug der Arbeiten hat binnen 6 Woche», vom Tage der Bekanntmachung ab, zu erfolgen. *

Wiesbaden, den 7. Juli 1908.

Der Oberbürgermeister.

In Vertr.: Dr. Scholz.

Donnerstag, den 2». Juli d. I., Vormittags II Uhr, will Frau Dr Peter Kremers, Wittwe, ihre nachstehend bezeichneten Grundstücke in dem Rathhause, Zimmer No. 42, freiwillig versteigern lassen

1 Lagcrb.-No. 3258 Acker „Langelswciuberg" 1. Gewann, zwischen der Stadtgemeinde Wiesbaden und Wilhelm Thon, mit 22 ar 43 qm,

2. Lagerb.-No. 4903 Acker „Oberherligenborn", zwischen der Stadt

Wiesbaden und'Peter Fassel, Witlwe, mit 21 ar 55,50 qm, _ .

3. Lagerb.-No. 8191 Acker „Kleinhainer" 1 . Gewann, zwischen vr. Peter Kremers und Panline Scholz, mit 15 ar 11 qm.

4. Lagerb.-No. 8207 Acker „Bierstadterberg" 2. Gewann, zwischen Wilhelm Schweißguth und Johann Georg Heinrich Thon, mit 47 ar 72,7» qm,

5. Lagerb.-No. 8100 Acker „Kleinhainer" 1. Gewann, zwischen Dr. Peter Kremers und Daniel Kraft, mit 10 ar 51 qm,

6 Lagerb.-No. 5203 und 5202 Acker „Heiligenstock", zwischen Johann Baptist Wagemänn und Karl Wilhelm Poths und Karl Ziß, mit 22 ar 09 qm,

7. Lagerb.-No. 5271 Acker „Heiligenstock", zwischen dem Centralstudien­fonds und Goupil Leoni Fils L Comp., mit 42 ar 28,50 qm, und

8. 8agerb.-No. 5272 Bauland an der Neudorferstrafte, zwischen Dr. Peter Kremers und der Neudorferstraße, mit 1 ar 21 qm Flächengehalt. F 293

Wiesbaden, den 18. Juli 1903.

Der Oberbürgermeister.

In Vertr.: Dr. Scholz._

Bekanntmachung.

Betrifft: Die Vernichtung der Raupen de» Ringel­spinners und der Apfelbaumgespinnstmotte.

Durch da» allgemeine starke Auftreten der Raupen, de» Ringelspinner» und der Apfelbaum- qespinnstmotte wird dem Obstbau ein sehr großer Schaden verursacht. Ich veranlasse daher die Ortspolizeibehörde, unter Hinweis auf 8 368 Ro. 2 des Reichsstrafgefetzbuchs, den Obstbaumbe­itzern die sofortige Vertilgung der Schädlinge aufzugcben.

Die Vertilgung der Ringelkpinnerraupen er­folgt durch Zerstörung der in de» Astgabeln be- sindlichen Gespinnste, was besonder» zur Morgen- 'lühe, wo die Raupen sich am Stamm oder in den Astgabeln in Klumven befinden, zu geschehen hat. Auch mittelst Raupenfackeln ist eine erfolgreiche Bekämpfung möglich.

Die Gespinnstmotten werden durch Ab- chnejde» und Vernichten der Gespinnste und mittelst Raupenfackeln bekämpft; dabei ist zn be­achten, daß keine Raupen entschlüpfen, da sich dieselben bei Berührung des Gespinnsies rasch an sineni Fade» zur Erde lassen. Die gesammelten Gespinnste sind sogleich zu verbrennen.

Die Feldhüter haben die richtige Ausführung ser Bekämpiungsmaßregeln zu controlliren.

Wiesbaden, den 18. Juni 1903.

Der Königliche Landrath: von Hertzburg.

Wird veröffentlicht mit dem Anfügen, daß auch diesseits zur Vernichtung der Schädlinge hiermit aufgefordert wird. *

Wiesbaden, den 7. Juli 1903.

Der Oberbürgermeister.

In Vertr.: Dr. Scholz.

Auszug aus der Straften-Polizei- Verordnuug vom 18. Sept. 1800.

8 56.

4. Kinder unter 10 Jahren, welche sich nicht in Begleilung erwachsener Personen befinden, sowie Dienstboten oder Personen i» »nsanberer Kleidung ist die Benutzung der in öffentlichen Anlagen und Straßen ausaestellten Ruhedänke, welche die Be­zeichnung „Ruhebänke" oder „Kurverwaltung" tragen, untersagl. *

Wird veröffentlicht,

Wiesbaden, den 1. April 1903.

Der Magistrat.

Bekanntmachung.

Nachdem dar König!. Oberverwaltungsgcricht entschieden hat. daß unter „Fleisch" im Sinne der ReichsgesetzeS vom 27. Mai >885 auch Wildpret und Geflügel zu verstehen ist, sind wir nicht mehr in der Lage, für zollauSländifcheS Wildpret und Geflügel Befreiung von der Acciic zu gewahren, wenn auch der zollansländische Ursprung und die staltgebabte Verzollung der Waare erwiesen ist.

Die städtische Acciseverwaltung ist angewiesen, hiernach bei der Acciscerhebung vom 15. Jult l. «jk ab zu verfahren.

Wiesbaden, den 9. Juli 1903.

Der Magistrat.

Auszug aus der Strafte»-Polizei- Verordnung vom 18. Sept. 1000.

8 57.

Verkehr in der Kochbrunnen-Anlage.

1. Kindern unter 10 Jahren ist ohne Begleitung erwachsener Personen. Kinderwärteiinne» jedoch, die sich in Ausübung ihres Berufes befinden, über­haupt der Aufeiithalt in der Trinkhalle daselbst untersagt.

2. Personen in unsauberer Kleidung, ferner solchen Personen, welche Körbe oder Traglasten irgend welcher Art mit sich führen, ist der Ausent­halt in der Kochbruniien- Anlage und Trinkhalle, sowie der Durchgang durch die Aula ,e nicht gestattet.

3. In der Zeit vom 1. April bis 1. November ist das Rauchen in der Kochbrnnnen-Anlage bis 9 Uhr Vormittags verboten.

4. Das Mitbringcn von Hunden i» die Koch- brunnen-Anlage und Trinkhalle ist verboten.

5. Während der Brunnenmuffk darf die Ver-

binduilgsstrabe zwischen TaiinuSstraße und Kranz- vlatz mit Fuhrwerk jeder Art nur im Schritt be­fahren werden. ______ *

Wird veröffentlicht.

Wiesbaden, den 1. April 1903.

Der Magistrat.

Bekanntmachung.

Um Angabe dcsAusenthalts folgender Personen, welche sich der Fürsorge für hülfsbedürflige An­gehörige eniziehen, wird ersucht:

1. des Arbeiters Karl Baum, geboren am 20. 5.

1868 zu Wiesbaden, . „„„„

2. des Taglöhuers Jakob Bengel, geb. 12.2.1853 zu Niederhadamar.

3. der ledigen Dicnstmagd Karoline Bock, geb. 11. 12. 1864 zu Weilmünstcr,

4. des Taglöhuers Karl Börner, geboren 31. 8.1870 zn Wiesbaden,

5. der ledigen Katharine Christ, geb. am 16. 4. 1875 zu Oberrod,

6. des Monteurs Johann Adam Delp, geb. am 23. 10. 1869 zu Egelsbach, _ _ „„„„

7. des Taglöhuers Anton Etz, geb. 22. 10. 1866 zu Hahn,

8. des Taglöhners Mathias Fcffelhoscr, geboren

25. 8. 1860 zu Heimersheim, _

9. der Ehefrau des Arztes Theodor Ford»

Hermine, geb. Steinberger, ged. am 2. 2.1875 zu Eppelsheim, t .. .

10. de« Reisenden Alois Heilmann, geboren 11. 4. 1856 zu Hainstadt,

11. des Taglöhncrs Wilhelm Horn. gen. Dietrich, geboren am II. 2. 1863 zu Hadamar,

12. des Taglöhuers Albert Kaiser, geboren am 20. 4. 1866 zu Sömmerda.

13. der ledigen Modistin Adele Knapp, geb. 13. 2. 1874 zu Mannheim,

14. der ledige» Näherin Anna Kolbe, geb. 29. 4. 1881 zu Kamen;.

15. der ledigen Näberin Pauline Krämer, geb. am 2. 1. 1880 zu Caub,

16. des Taglöhuers Karl Lehmann, geh.

27. 3. 1853 zu Ehrenbreilstein,

17. der ledigen Marie Mathes, geb. 18. 4. 1377 zu Kreuznach,

18. des Asphalteurs und PlattenlegerS Johann Baptist Maurer, geb. 4. 5. 1862 zu Mainz,

19. des Maurers Karl Menk, geb. 15. 3. 1872 zu

BiSkirche», , ,

20. de» Buchhalters Georg Michaelis, geb. 18.10. 1870 zu Wiesbaden,

21. des Taglöhuers RabanuS Nauhcimer. geb.

28. 8. 1874 zu Winkel,

22. der ledigen Dienstmagd G-rtraud Rheinberger, geb. 19. 4. 1879 zu Frauenstein,

23. des Maurergehülfm Karl August Schneider, geb. 9. 3. 1868 zu Wiesbaden,

24. der ledigen Margaretha Schnorr, geb. 23. 2. 1874 zu Heidelberg,

25. de« Musikers Johann Schreiner, geb. 20.1. 1863 zu Probbach.

26. der Ehefrau des Gärtners Wilhelm Seif, Karoline, geb. Zorn, geb. 17. 11. 1869 zu Säiwalbach,

27. der ledigen Lina Simons, geb. 19. 2. 1871 zu Haiger,

28. der ledigen Katharina Stoppler, geb. 7. 5. 1874 zu Emmerich,

29. der Dienstmagd Regina Bolz, geb. 7.10,1872 zu Jttlingc»,

30. der ledigen Bertha Weyand, geb. 21. 12. 1880 zu Walrdorf,

31. des Bierbrauer« Johann Bapt. Zapf, geb.

16. 9. 1870 zu Oberviechtach. *

Wiesbaden, den 1b. Juli 1903.

Der Magistrat. Armcn-Verwaltung.