Beilage mm Wiesbadener Tagblalt.
Uo. 296. A1»rnd-Ausga!»r.
Montag, den 29. Juni.
51. Jahrgang. 1908.
Bekanntmachung. j
Er wird darauf hingewiefcn, daß er im eigenen Interesse der Arbeitgeber liegt, bei Errichtung oder Wesentlichen Veränderungen ihrer gewerblichen Anlagen den Königlichen Gewerbeaufstchtsbeamten (Gewerbe-Inspektor) zu Rate zn ziehen, damit zur Vermeidung nachträglicher Weiterungen und unnötiger Kosten von vornherein diejenigen Einrichtungen getroffen werden können, deren e« zur Er- . füllung der durch die Bestimmungen der §§ 120a—d der Gewerbeordnung den Betricbsunternehmern ouferlegten Pstichten bedarf. *
Wiesbaden, den 8. April 1897.
Königliche Polizei-Direktion, gez. Karl Prinz von Rativor.
Wird hiermit veröffentlicht.
Wiesbaden, den 2. Mai 1903.
Der Polizei-Direktor: v. Schenck.
Auszug
WS der Polizei-Verordnung, betreffend das Melde- weseu vom 17. Februar 1900.
8 6 . Durchreisende Fremde.
Durchreisende Fremde (Badegäste, Reisende :c.), welche in Privathäusern für Entgelt oder unentgeltlich Wohnung nehmen, sind binnen 24 Stunden durch den WohnungSgcber bei dem Bureau des Polizeireviers au- bezw. abzumeldcn.
Gast- und Herbergswirte haben täglich bis 11 Uhr vormittags alle während des oorher- gegangenen Tages oder während der Rächt an- »kommencn bezw. abgereisten Fremden bei dem Bureau des Polizei-Reviers au- bezw. abzumelde».
Die Meldung der Fremden geschieht schriftlich durch zwei Meldezettel, welche enthalten müssen: Vor- und Zuname, Stand oder Gewerbe, Geburls- und Wohnort und Nationalität des Fremden.
Die Gast- und Herbcrgswirtc sind verpflichtet, ein Fremdenbuch nach dem Muster 4 zu halten, dasselbe einem jeden Fremden alsbald nach seiner Ankunft zur Eintragung vorzulegen und auf die richtige und vollständige Ausfüllung der Rubriken zu achten.
Vorstehendes wird hiermit wiederholt zur allgemeinen Kenntnis gebracht. *
Wiesbaden, 2. Januar 1903.
Der Polizei-Direktor: v. Scheint.
Bekanntmachung.
Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 28. April d. I. bringen wir zur öffentlichen Kenntniß, daß die Zinsen aus der von der Frau Eommcrzienralh Markus Bert« Wwe. zum Andenken an ihren verstorbenen Herrn Gemahl rrrschleten Stiftung von 6000 Mk. für die Jahre 1908, 1904 und 1905 durch Beschluß der nach der Stiftungs-Urkunde zuständigen Cominffsion dem am 6. Juni 1889 hier geborenen Schlosserlehrling Heinrich Tasche zugewcndet worden sind. * Der Magistrat.
Auszug ans der Strassen-Polizei- Verordnung vom 18. Sept. 1999.
8 67.
Verkehr in der Kochbrunnen-Anlage.
1. Kindern unter 10 Jahren ist ohne Begleitung erwachsener Personen, Kinderwärtcrinnen jedoch, die sich in Ausübung ihres Berufes befinden, überhaupt der Aufenthalt in der Trinkhalle daselbst
untersagt.
2. Personen i» unsauberer Kleidung, ferner
solchen Personen, welche Körbe oder Traglasten irgend welcher Art mit sich führen, ist der Aufenthalt in der Kochbrunncn-Anlage und Trinkhalle, sowie der Durchgang durch die Aula ic nicht gestattet. . 3. In der Zeit vom 1. April bis 1. November
sii das Rauchen in der Kochbrunnen-Anlage bis 9 Uhr Bormittag« verboten.
4. Das Mitbringen von Hunden in die Koch- brmincn-Anlage und Trinkhalle ist verboten.
.. 5. Während der Bninnenmusik darf die Ver- bmdungsstraße zwischen Tannusstraßc und Kranz- Rotz mit Fuhrwerk jeder Art nur im Schritt bc- sahren werden. *
Blird veröffentlicht.
Wiesbaden, den 1. April 1903.
Der Magistrat.
Auszug ans der Straften-Polizei- Verordnung vom 18. Sept. 1900.
8 56.
4. Kinder unter 10 Jahren, welche sich nicht Begleitung erwachsener Personen befinden, sowie Dienstboten oder Personen in unsauberer Kleidung P die Benutzung der in öffentlichen Anlagen und Straße» aufacstellten Ruhebänke, welche die Be- vichnung „Ruhebänke" oder „Kurverwaltung" »ogen, untersagt. *
Wird veröffentlicht.
Wiesbaden, den 1. April 1903.
^ Der Magistrat.
Bekanntmachung.
Die Abgabe der auf der städtischen Gasanstalt gewonnenen Kokes erfolgt vom 1. Juli d. I. ab unter den nachfolgenden geänderten Preisen.
Es werden zum Verkauf gestellt:
1. Sorte: Gesiebte Nußkokes zum Preise v.Mk. 0,95,
2. Sorte: Gegabelte Stückkokes z. Preise v. Mk.0,80, 3.Sorte: Gesiebte Kleiukokes z. Preise v.Mk.0,70,
pro Centner (50 Kg.)
loco Gasanstalt, beziehbar in offenen Wagenladungen und in jeder beliebigen Menge.
Wird eine Anlieferung der Kokes nach den Häusern oder den Lagerplätzen der Abnehmer gewünscht, so kann der Bezug sowohl in offenen Wagenladungen von je 5«0 Kg., als auch in einer beliebigen Zahl von plombirten Säcken mit je 60 Kg. netto Inhalt erfolgen und werden in diesen Fällen berechnet:
A. Für eine offene Wagenladung von 500 Kg. srci ins Haus geliefert:
1. Sorte: Gesiebte Nußkokes Mk. 10,50
2. Sorte: Gegabelte Stückkokes Mk. 9,- 8. Sorte: Gesiebte Kleiukokes Mk. 8,—
Für einen plombirten Sack mit netto 50 Kg Inhalt frei ins Haus oder auf den ohne besondere Umstände zu erreichenden Lagerplatz geliefert:
1. Sorte: Gesiebte Nußkokes Mk. 100,
2. Sorte: Gegabelte Stückkokes Mk. 95.1
3. Sorte: Gesiebte Kleiukokes Mk.85. Bei Lieferungen nach entfernteren oder höheren Stadttheile», welche in der sest- gelegten äußeren Zone liegen, wird ein Aufschlag von 50 Pf. für eine offene Wagenladung von 500 Kg. bezw. einer solchen von 5 Pf. für jeden einzelnen Sack berechnet.
Bestellungen werden nicht auf der Gasfabrik und auch nicht brieflich, sondern ausschließlid) in dem Verwaltungsgebäude, Marktstraße Nr. 16. Zimmer 1a, Vor- und Nackmittags während der üblichen Dienststunden mündlich gegen Baarzahlung eutgegengenommen und wird ebendaselbst jede weiter gewünschte Auskunft, insbesondere auch über Vorrath und Lieferzeit ertheilt. *
Wiesbaden, den 24. Juni 1908.
Die Direktion
der städt. Master«, Gas- u. Elettr.-Werke.
Staats- und Gemeindesteuer.
Die Steucrzcttel für das Rechnungsjahr 1903 ldcii soeben auSgetragen. ..
Die Erhebung der 1. Rate (April. Mai. Inn, Rat vom 8. Juni ab straßenweise nach dem auf 11 Steuerzetlcl angegebenen Hebeplan. Die Hebc- e sind nach den Anfangsbuchstaben der Straßen - folgt festgesetzt (die auf den, Steuerzettel an- tbene Straße ist maßgebend):
Y, Z und außerhalb de» StadlveringeS A und 30. Juni. . ..
©6 liegt im Jntereste der Steuerzahler, 9 ste die vorgeschriebe»»«»» Sevetage bc- chrn, „ur da»»»» ist rasche Beförderung »glich.
Geld, besonders die Pfennige, find "au ab,u,üblen, damit Wechseln an der 'ne vermiede,, wird.
Wiesbaden, den 8. Juni 1903.
Städtische Ste,»erlasse.
Rathhaue. Erdgeschov. Zunwer No. 17.
L.
6 .
Bekanntmachung.
Der Fruchtmarkt beginnt während der Sommermonate (April bi« einschließlich September) um 9 Uhr Vormittag?.
Wiesbaden, de» 9. April 1903.
Städtisches Slceise-Amt.
Stadt, öffentl. Güter-Niederlage.
In die städt. öffentliche Güter-Niederlage unter dem Accise-Amtr-Gebäude,Neugasse 6a hier.werden jederzeit nuverdorbcne Waaren zur Lagerung ausgenommen.
Das Lagergeld beträgt zehn Pf. für je 50 kg und Monat. Die näheren Bedingungen sind in unserer Buchhalterci, Eingang Neugasse 6a, zu erfahren.
Städtisches Aeeise-Amt.
Brennholz-Berkanf.
Die Nat»»ral-V«rpstegungsstation dahier verkauft von heute ab die nachverzeichneten Holz- sorten zu den deigesetzten Preisen: Buchenholz, 4-schnittig, Raummeter 12.50 Mk., Buchenholz, b-schuittig, Raummeter 13.50 Mk., Kiefern-Anzünde- bolz per Sack 1.— Mk. Das Holz wird frei ins Haus abgeliefert und ist von bester Qualität. Bestellungen werden von dem Hausvater St»»r»n, Evang. Vereinshau», Platterstraße 2, entgegcn- genommen. Bemerkt wird, daß durch die Abnahme von Holz die Erreichung de« humanen Zwecke« der Anstalt gefördert wird._ *
Morgen Dienstag, von Vormittags 7 Uhr ab, wird das bei der Untersuchung minderwerthig befundene Fleisch eines Ochsen zu 45 Pf. da« Pfund unter amtlicher Aufsicht der Unterzeichneten Stelle auf der Freibank verkauft. An Wiedcr- verkäufer (Fleischhändler, Metzger, Wurstbereiter ». Wirtbc) darf da« Fleisch nicht abgegeben werden.
. Städtische Schlacht!,a»»S-Berwalt„ng.
Bekanntmachung.
Freitag, den 3. Juli d. I., Bormittags 9 Uhr beginnend, sollen in der Heil- und Pflege-Anstalt Eichberg im Rheiugau eine Anzahl ausrangirler Jnventarstücke, ausrangirtes Handwerkszeug, eine Parthie Lumpen, altes Metall u. s. w. gegen Baarzahlung versteigert werden.
' Eichberg im Rheingau, F249
den 27. Juni 1903.
Die Direktion.
Hans- und Grundbesitzerverein.
E. V.
Für unsere Mitglieder empfiehlt es sich, leeratelwnde «der jgeliUndiKte Wohnungen baldigst zur Aufnahme in den Vereins- Wohnungsanzeiger und die Vermictungsregister anzumelden. Gleichzeitig bringen wir unsere Mietverträge, llansordnungen etc., sowie die VermletusiBrnplaUate (aufgezogen aufstarker Pappe ä 40,50 u. 60 Pf.) in empfehlende
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