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U0. 27 7. «erlaEern,-reche, No. 2W. Donnerstag, >ftt 18. gut«. R^ktw^F«», -reche-Ro. L 1903.
Horgew-ilMggabe.
Die Durchführung des Kinderschuhes
in gewerblichen Betrieben.
Seit etwa zwölf Jahren ist durch eine Ergänzung der Gewerbeordnung den in Fabriken beschäftigten Kindern ein kräftiger Schutz gegerr übermäßige Anstrengung gemährt. Um so übler wurde cs daher empfunden, daß die Gesetzgebung keine Handhabe bot, auch die in vieleir Fällen leider sehr rücksichtslose Ausbeutung zartester Kinder zu verhindern, die in zahlreichen Zweigen der Hausindustrie und des Kleingewerbes sich entwickelte. Nach jahrelangen Voruntersuchungen hat bekanntlich der Gesetzgeber auch hier endlich eine Grenze gezogen. Das vom Reichstag vor einigen Monaten angenommene Gesetz über den Kinderschutz in gewerblichen Betrieben wird der erbarmuitgslosen Abrackerung zahlloser Kinder ein Ende machen, w«rn es in zweckentsprechender Weise durchgeführt wird. Daß das möglich ist, wird von verschiedenen Seiten bezweifelt und in der Tat steht man vor einer schwierigen Aufgabe. Es ist ein alter Grundsatz der Staatsklugheit, daß man keine Gesetze oder Verordnungen erlassen soll, deren Durchführung unmöglich ist. Da man an der Möglichkeit der letzterem stark zweifelte, hat man den Kinderschutz in kleingewerblichen Betrieben immer wieder vertagt, obwohl man von seiner Notwendigkeit längst überzeugt war.
Natürlich ist auch im Reichstage darüber beraten, in welcher Weise eine möglichst wenig lästige Beaufsichtigung der Durchführung des Gesetzes stattfinden könne. Diese Erörterungen werden gegenwärtig bei den einzelnen Regierungen fortgesetzt, da dem Bundesrat überlassen ist, nähere Bestimmungen für die Beaufsichtigung zu treffen. jDaß diese von Polizeibeamten ausgeübt wird, wünscht man nicht. Man fürchtet, daß bei der Eigenart der hier bestehenden Verhältnisse das Aufsichtsrecht der Polizei „zu schweren und peinlichen Belästigungen" führen werde. Auch der Reichstag scheute sich, den Polizeibeamten das Eindringen in die Familie zu gestatten, ihr das Recht zu sieben, nächtlicherweile die Wohnungen der Haus- industriellen zu betreten. Tie Übertragung der Aufsicht an die Gewerbeinspektoren stößt auf dieselben Bedenken, wmn sie durchgreifend sein soll. Aber bekanntlich sind diese Beamten schon gegenwärtig stark überbürdet; sie können schon jetzt nur einen verhältnismäßig kleinen Teil der ihnen unterstellten Betriebe revidieren, sollen sie nun auch noch die Durchführung des gewerblichen Kinderschuhes beaufsichtigen, so mutz ihre Kraft weit hinter den ihnen gestellten Aufgaben zurückbleiben. Eine sehr erhebliche Vermehrung der Gewerbeinspektionsbeamten würde dann notwendig sein. Im Reichstage wurde von den Abgeordneten v. Hehl und Rösicke der Vorschlag gemacht, die Zahl der weiblichen Vertrauenspersonen bei
den Gewerbeinspektionen zu vermehren und sie mit der Aufsicht zu betraum. Auch einige Handelskammern, so jene in Plauen, habm diesen Vorschlag befürwortet. Der Abgeordnete Hitze vom Zentrum wünschte, man möge den Gewerbeinspektionen untergeordnete Beamte ohne akademische Vorbildung beigeben und diesem dann die Aufsicht übertragen, also ein ähnliches Personal schaffen, wie es etwa die Einfahrer im preußischm Bergbau bilden.
Die genannte Handelskammer glaubt, daß weibliche Fabrikinspektionsbeamte ganz besonders zur Aufsicht geeignet seien, da sie mit Takt und ohne das Familienleben wesentlich zu stören, auch noch nach 8 Uhr abends eine Kontrolle ausüben könnten. Es will uns nicht einlmchtm, inwiefern der amtliche Abendbesuch einer Frau im Familienkreise wmiger störmd ist als der eines Mannes. Die Handelskammer von Plauen hat auch darauf hinge- wiesen, daß jene Kontrolle ein sehr passendes Arbeitsfeld für Handarbeitslehrerinnm sei. Dieser Gedanke liegt nahe, da derartige Lehrerinnen heute auch an den meisten Dorfschulen tätig sind. Aber die Sache hat doch ihre Be- denken. Sicher besitzen diese Lehrerinnen nicht nur die Fähigkeit, sondern im allgemeinen auch dm gutm Willen und die notwendige Energie zu einem derartigm Amt. Das gleiche ist der Fall bei dm Lehrern, die man von ver- schiedmm Seiten und auch von der Reichsregierung zur Kontrolle ebenfalls vorgeschlagen hat. Gerade in Lehrerkreisen kennt man am bestm, wie außerordentlich schwer an Geist und Körper die Kinder durch die starke Anspannung ihrer schwachen Kräfte zu gewerblicher Arbeit geschädigt werden. Bekanntlich hat man ganz besonders in Lehrerkreisen die Anregungen der Sozialpolitiker mit einer seltenen Liebe und großem Opfermut aufgegriffen und durch überaus reichhaltige, in ihren Einzelheiten oft erschütternde Statistiken erst die Grundlage zu der gesetz- lichen Regelung der gewerblichen Kinderarbeit gegeben. Was der Lehrer Konrad Agahd auf diesem Gebiet geleistet hat, wird in der Geschichte des deutschen Arbeiterschutzes unvergessen bleiben!
Doch wir fürchten, daß die Übertragung der Kontrolle an die Lehrer und Lehrerinnm die Zwecke der Schule erheblich beeinträchtigen würde. Die Schulorgane wer- dm schon jetzt mit so vielfachm Angelegmbeitm, die mit der Pädagogik nur in sehr losem Zusammmhange sichen, in Anspruch genommen, daß man eine weitere Belastung dieser Kräfte nur mit großem Vorbehalt gutheißen kann. Es ist auch etwas anderes, Material über böse soziale Zustände sammeln und die Ausführung gesetzlicher Be- sümmungm überwachen. Man trägt Bedenken, die Polizei in dm Familimkreis eindringen zu lassen, aber man fürchtet sich nicht, dm Lehrer zur Polizei zu machen. Man muß sich die bestehmden Verhältnisse vergegmwärtigen, um zu begreifen, in welche üble Lage Lehrer und Schule durch die Übertragung des Aufsichtsamtes gebracht werden. Eltern und Arbeitgeber, die schulpflichtige Kinder gewerblich beschäftigen, wollen sich natürlich durch der,. Gesetzgeber so wenig als möglich in ihre Betriebe hinein- redm lassen. Sie sind meistens der Ansicht, daß die
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Arbeit dem Kinde keinen Schaden zufüge, daß sie notwendig sei zur Erhaltung der Familie, und das ist ja leider in dm meisten Fällen die bittere Wahrheit. Selbst die längste und schwerste Kinderarbeit wird aber mit dev „Notwendigkeit" entschuldigt und viele Eltern und Arbeit- geber werdm nur schwer dahin zu bringen sein, etwa durch eine bessere Arbeitsmethode, durch Einstellung Er- wachsener und vermehrte eigme Arbeit den Wegfall kindlicher Arbeit auszugleichen. Die Anschauung von der Unentbehrlichkeit ausgedehnter Kinderarbeit wird immer wieder gerade die ärmsten hausindustriellm Familim zur Übertretung des Gesetzes drängen und nun denke man sich in diesm Kreis armseliger, völlig unsozial denkmdee und kurzsichtiger Menschen dm Lehrer als Polizeiorgan eintretend, mit der ihnm bekannten Wsicht, etwaige Ge- setzesverletzungen der zuständigen Behörde anzuzeigen.
In größerm Städten wird dem Lehrer diese Rolle vielleicht wmiger verhängnisvoll werdm, da die Verhält- nisse zu weitläufig und persönliche Beziehungen des Lehrers zu dm Eltern der Kinder meistens leider unmöglich sind. Aber ganz wesmtlich anders liegen die Verhältnisse in Kleinstädten und Jndustriedörfern, wo oft die Mehrzahl der Bevölkerung von hausmdustriellM Arbeit mit ausgedehnter Kindcrbeschäftigung lebt. Ginge der Lehrer hier ernsthaft an die Erfüllung dieser Auf- gäbe, so würde er bald der am meisten gehaßte Mann im Orte sein. Seine nme Pflicht wird ihm zu einer schwerm Bürde werden, die er sobald als möglich niederlegt, wmn er ein guter Schulmann ist. Mit den Pslichtm des Lehrers ift bie Rolle eines Aufpassers und Anzeigers —■ denn so würde sie im Volk aufgefaßt werden — ganz unvereinbar. Ter Lehrer soll der Vertrauensmann dev Eltern sein: er darf keine Pflichten übernehmen, die ihn aus dieser Stellung verdrängen könnten. Im Interesse der Schule wollm wir lieber dm Gendarm als den Ähre« bei den Hausindustriellm sehen.
Wenn keine geeigneteren Organe für die Kontrolle» gefundm werdm können, so ist uns in der Tat dev Gendarm oder der Gewerbeiuspektionsbeamt? noch lieber. Ist es denn überhaupt klug, die Rücksicht bei dem Kinder- schütz so weit zu treiben, daß man sich scheut, abends in hausindustrielle Arbeitsräume einzudringen? — Nach unserer Meinung haben Eltern und Arbeitgeber, die sich kein Gewissen daraus machen, die vollberechtigten gesetz. lichm Kinderschutzbestimmungm zu übertreten', eigmllich auch wmig Anspruch darauf, daß sie von dm Behörden besonders taktvoll und zart behandelt werden. Wmn die Auffichtsbeamten angewiesen werdm, nur dann dis Arbchtsräume zu betreten, wenn ein dringender Verdacht vorliegt, daß der gesetzliche Kinderschutz verletzt wird, so liegt darin bereits ein Entgegenkommen, das schwere und peinliche Belästigungen Unsclmldiger wohl meistens ver- hindert. Gänzlich werdm sich Härten und Mißgriffe, wie sie bei der Durchführung aller Gesetze vortön,men, auch hier nicht vermeiden lassen.
Wmn Polizei, Gewerbeinspektion und Lehrer nichts geeignet zur Kontrolle sind, so sollte man einfach für
Feuilleton.
Koch einmal die „eiserne Maske".
Wieder einmal eine Schrift über die Frage betr. des Mannes mit der „eisernen Maske", die in Wirklichkeit eine Samtmaske war, diesmal aber eine Schrift, die durch ihre Hypothese verblüffend wirken dürfte.
Daß dieser geheimnisvolle Gefangene Ludwigs XIV. unmöglich eine unbedeutende Persönlichkeit sein konnte — wie z. B. Mattioli, der als Agent oder Gesandter vom Herzog von Mantua an Ludwig XIV. geschickt war —, sondern daß er ein Mann von ganz hervorragender Bedeutung gewesen sein muß, das beweisen Dokumente, welche in den Archiven von Paris aufbewahrt liegen, sehr klar. Greifen wir nur einige dieser Dokumente heraus, die im Original im V6püt de la guerre liegen. Es sind Berichte des Gouverneurs St. Mars an den Minister Louvois aus den Jahren 1687 und 1688. Laut dieser Berichte wurde eigens für diesen Gefangenen, und zwar nur zu zeitweiligem Aufenthalt, ein Gefängnis gebaut, das St. Mars als so schön, hell und stark bezeichnet, daß keinS in ganz Europa sich mit ihm messen könne und welches in dem heutigen Gelde etwa 50 000 Francs kostete. Und dies Gefängnis sollte, so meint die Verfasserin, gebaut sein für einen Mann wie Mattioli, einen frechen Abenteurer, der sein betrügerisches Spiel nicht allein wit seinem eigenen Herrn, sondern auch mit dem stolzen König selbst getrieben hatte, wo es Kerker genug gab, die inan als sicher genug ansah für die gefährlichsten Verbrecher und alö gut genug für Herzöge und hohe Würdenträger von Frankreich? Dies Gefängnis sollte unter der Oberleitung des grausamen Louvois errichtet sein für einen italienischen Gauner, zu einer Zeit, wo durch fortwährende Kriege und durch die unerhörte Verschwendung des Hofes die Finanzen Frankreichs derart zerrüttet waren, daß cs eine immer schwierigere Aufgabe für die Minister wurde, dem König die Gelder zu schaffen, deren
er bedurfte und daß bereits 1684 Tausende von Bürgern sogar in den Straßen von Paris dem Elend erlegen waren? Unmöglich!"
Wer aber war nun dieser merkwürdige Mann, welcher die Neugierde seiner Zeitgenossen in solch hohem Maße erregte und der selbst heute noch die Gemüter vielfach beschäftigt?
Ein Buch mit dem Titel: „Die e i s e r n e M a s k e oder nachzweiJahr Hunderte n", (R. Herrosäs Verlag (H. Hcrrosö), Wittenberg -- Preis Mk. 1.50 — sucht diese Fragen in ganz neuer Weise zu beantworten und bringt die der historischen Forschung allerdings schon bekannten Dokumente, welche die ausgestellten Behauptungen stützen sollen. Die Verfasserin, Frl. Anna W a g e m a n n, ist in Wiesbaden nicht unbekannt. Sie war im letzten Winter hier ansäfftg und hielt mehrere interessante Vorträge. Sie war langjährige Erzieherin der Schwester unserer Kaiserin, der Prinzessin Fcodora von Schleswig-Holstein, der das Buch auch gewidmet ist. Durch verschiedene Umstände kam sie auf eine bisher noch nicht beachtete Fährte, und ihren Fund für beachtenswert haltend, entschloß sic sich zu einer Ver- ösfentltchung desselben, als sie glaubte, daß die Persönlichkeit des von ihr als die „eiserne Maske" angcsproche- nen Mannes alles erklärte, was bisher in Bezug auf den Gefangenen rätselhaft erschien und daß gerade die Dokumente und Schriften zuverlässiger Zeugen, welche bruchstückweis und zuweilen stark geändert hier und da als Belege für die verschiedensten Hypothesen angeführt waren, ihr als bestes Beweismatcrial dienten, da sie in ihrer ursprünglichen und vollständigen Form durchaus auf den von ihr entdeckten Mann paßten. Dieser Mann ist kein anderer als Karl I. von England. Wie die Verfasserin glaubt, ist nicht er, sondern ein anderer, der sich für den König opferte, von HenkerShand gefallen und der unglückliche König hat noch mehr alö ein halbes Jahrhundert nach seinem vermeintlichen Tode als französischer Staatsgefangener, als der Mann mit der ..eisernen Maske" gelebt. i
Das interessante Buch wird vielleicht einiges Aufsehen erregen und man darf gespannt darauf sein, wie» es im Falle die historische Fachkritik aufntmmt. Was uns, selbst, die wir mit der einschlägigen Literatur nicht näher bekannt sind, bei der Hypothese des Frl. Wagcmann gleich stutzig machte, ist nicht sowohl das Abenteuerliche einer Rettung des Königs aus der Gewalt des Parlaments. a.S vielmehr der Umstand, daß Karl I. im Jahre 1600: »eborcn wurde und daß die „eiserne Maske" im Jahre 1703 starb. Wenn immerhin auch die Möglichkeit vor, Händen, daß Karl I., wenn er dem Henker entronnen sein sollte und ein anderer statt seiner geköpft wurde, ein Alter von.— 103 Jahren erreichte, so ist doch die Wahrscheinlichkeit eines so hohen Alters uuht gerade sehr groß. Auch sollte man denken, daß, wen,: Karl I. wirklich ge- rettet wurde, doch irgend eine Spur von ihm Hütte auf. gefunden werden müssen vom Datum der Hinrichtung im Jahre 1640 an bis zur Gesängen nähme der „eisernen Maske" im Jahre 1661. So strikte hätte das Geheimnis des Königs, der doch Helfershelfer bei seiner vermeintlichen Rettung hatte, wohl nicht geivahrt werden können, daß er sich jahrelang vollständig ungeahnt und unge- kannt vor der Welt Hütte verbergen können. Man sieht, das Buch löst noch nicht die Frage, sondern es regt nur neue Fragen an, und es fragt sich, ob wir uns nicht mit dem begnügen müssen, was bedeutende, methodisch vor, gehende historische Forscher bis jetzt als wahrscheinlich aufstellten und ob der vermeintliche Karl I. der Verfasserin doch nicht Mattioli war, zumal in neuerer Zeit doku- mcntarisch nachgewicsen wurde, daß in der Bastille zu Zeiten der ttberfüllung, der geheimnisvolle Gefangene sein Gemach mit zwei Sträflingen gewöhnlichster Her- kunft teilen mußte, was wohl kaum für eine besondere Ehrerbietung vor der angeblichen hohen Stellung der „eisernen Maske" spricht.
Doch, wie gesagt, wir fühlen uns nicht berufen, hier eine historische Kritik zu üben. Jedenfalls aber kann man das Büchlein allen zur Lektüre empfehlen, welche sich für die Frage interessieren.
