Amtliche
des
Ameigen
Erscheinungstage:
Mittwoch und Samstag.
Wiesbadener Tagblalls
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Verlags - Fernsprecher : Nr. 2953.
Samstag, den 13 . Juni
Das neue Reichstagswahl-Reglement.
Beschlossen vom Reichstag am 21. April 1903.
8 2. Die Wählerliste ist zu Jedermanns Einsicht mindestens acht Tage lang
aurzulegern^ an welchem die Auslegung beginnt, ist nach Maßgabe des § 8 d-s WahlgesebeS von der zuständigen Bebörde festzusctzen und von dem Gememdevorstand unter vinwnsung ouMja des Reglements, sowie unter Angabe des Lokals, in welchem die Auslegung stattsindet, noch vor dem Anfang der letzteren in ortsüblicher Weise bekannt zn machen. «-„„.tt na*
§ 8. Wer di- Liste für unrichtig oder unvollständig halt kann dies '""-rhalb 8 Tagm nach dem Beginn der gemäß 8 2 des Reglements b-kanntgegebcnen Auslegung derselben b-, dem G-m-moe Vorstand oder dem von demselben dazu ernannten Kommissar oder der dazu niedergeietzi-n Kommi st schriftlich anzcigen oder zu Protokoll geben, und muß die Beweismittel für seine Behauptung, saus
dieselben nicht auf Notorität beruhen, beibringen. ....... , „ . ihft trachtet
Die Entscheidung darüber erfolgt, wenn nicht die Erinnerung l°f°" 1 "r b-grund-t rramr-l
wird, durch die zuständige Behörde. Sie muß längstens innerhalb ^ d
der Auslegung der Wählerliste an gerechnet, erfolgt und durch Vermittelung oes Nemeindcvorstandes den Betheiligten bekannt gemacht sein. ... ...
§ 7. Jede Ortschaft bildet der Regel «ach einen Wahlberirk iur sich.
Jedoch können einzelne bewohnte Besitzungen und kleine, sowie solche Ortschaften m welchen Personen, die zur Bildung des Wahlvorstaudes geeignet sind, sich nicht i» «enug-nd-r Anzahl. vor^ fuidcn, mit benachbarten Ortschaften zu einem Wahlbezirke vereinigt, große Ortschaften h
ahlbezirk^geMift werden.^ mehr als 3500 Seelen nach der letzten «"«^"mnVolkSzSKlung^^kn.
8 8. Die zuständigen Behörden haben für feden Wahlbezirk den Wahlvorsteher, welcher o Wahl zu leiten hat, und einen Stellvertreter desselben für VerhinderungSsalle zu erueimen. sowie d Lokal, in welchem die Wahl vorzunehmen ist, zu bestimmen. . „ „ b g
Alle« dies, sowie die Abgrenzung der Wahlbezirke und Tag »nd Stunde der Wahl d l» ° Realements) ist mindestens acht Tag- vor dem Wahltermrn durch die zu Publikationen dienenden Blätter zu verösteiitlicheu und von den Gemeindevorstanden ortsüblicher Weise bekannt zu machen.
8 9. Der Tag der Wahl wird von dem Bundesprasidillm festgesetzt.
Die Wahlhandlung beginnt um 10 Uhr Vormittags und wird UM ? «yr
Nachmittags aZAloffen (8^17). ^ ^ fccg Reglements) ernennt aus der Zahl der Wahle,:(«« Wahlbezirkes einen Protokollführer und drei bis sechs Beisitzer und ^"det dieselbe» mindestens 2 Tage vor dem Wahltcrmin ein. beim Beginn der Wahlhandlung zur Bildung des Wahlvorstande» zu erschemem Die Wahlvorsteher, Beisitzer und Protokolltuhrer erhalten keine Bergütigung. Sie our,c
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oltn ^ ^ minM @(jä6 (gBaWurnp zum ©incinlegtn d-r Stimmz-tt.l
gestellt. Vor dem Beginn der Abstimmung hat sich der Wahlvorstand davon zu uberzeugen, daß
ahlurne^eer Ej^mzettel müssen von weißem Papier und dürfen mit keinem Kennzeichen versehen sein (8 10? Abs. 2. des Gesetzes) sie sotten 9 zu 12 Zentimeter «roß und ^von mittelstarkem Schreibpapier sein und sind von dem Wähler in eine»« mit amtlimem
Stempel versehenen Umschläge, der sonst kern Kennzeichen haben darf, adru«eve»
Die Umschläge sollen 12 zu 15 Zentimeter groß und aus undurchsichtigem Papier hergcstellt Kt
sie sind in der erforderlichen Zeit bereitzudaiten. die nur
Es ist entweder durch Bereitstettnng eines oder mehrerer Nrb^i^ume. di- nu durch das Wahllokal betretbar und unmittelbar mit chm verbunden stnd oder durch Vorrichtungen an einem oder mehreren von dem Borstandstrsche getrennte» Nebentrschen V s g dafür zu treffen, daß der Wähler seine« Stimmzettel unbeobachtet in de» Umschlag
»u legen vermag.^ ^ Wahlgesetzes und des Reglements ist im Wahllokal- auszulegen.
8 12. Die Wahlhandlung wird damit eröffnet, daß der Wahlvormher den Proto °llsuhr Md di- Beisitzer mittelst Handschlages an Eid-rstatt verpflichtet und ,o den Wablvorstand bildet.
■>,, fcitier leit der Wahlhandlung dürfen weniger als sre» Mitglieder o o Wahlvorstandcs gegenwärtig sein. Der Wahlvorsteher und der Protokollführer dürfen stcb während der Wahlhandlung nickt gleickzeitig entfernen; Derldfet kw" v°n ihilcn °°rubkrach ud das Wahllokal, so ist mit seiner zeitweiligen Vertretung ein anderes Mitglied des Wahlvorstanocs z
beauftragen.^ ^^^„ b fcer Wahlhandlung dürfen i» dem Wahllokal- weder B-ratbliNgen ft""fi>,d-„.
noch Ansprache» gehalten, noch Beschlüsse gefaßt, noch Stimmz-tt-l aufg-l-gwelche durch Aurgenommen hiervon sind die Berathungen und Beschluffe des Wahlvorstaudes, welche ourm
mmm m> M». «»« ta WW.,» «»f «tntmmtnjmb (^8 ®W;> ([ Bll(t tart «kr Ml an bn JWK.Kf'St»
8 15. Der Wähler, welcher seine Stimme abgcben Witt, Nimmt von einer surm den Wahlvorst.,nd in der Nähe des Zuganges zu dem NebenraitM oder ^ebentttch kJ 11 Abs. 4) aufzusteNenden Person einen abgestempelte« Umschlag> an^ fich.^Gr vegKvr sich sodann in den Nebcnraun» oder an den Nebentisch» wo er f* *** ® . J . unbeobachtet in den Umschlag steckt, tritt an den Vorstandstisch. nennt.seinen Manien, iowl i
Erfordern seine Wohnung und üdergiebt. sobald der Protokollführer be " »"sBertreter (8 12)
ausgefunden hat, den Umschlag mit dem Stimmzettel dem Wahlvorsteher oder dessen Vertreter (8 i ),
der ihn sofort uneröffnet in die Wahlurne legt. . ^ * r *. ic,.... «stimmu-ttel eiaen-
Wähler, welche durch körperliche Gebrechen behindert S«»' ihren Stimmz-tt-l eig n bändig in den Umschlag zu legen und diesen dem Wahlvorsteher zu ubergeben. dur,en stch
Beihülfe einer Vertraue,isperson bedienen. . nh . r weich, sie in
Stimmzettel, welche die Wähler nicht >n dem abgesiempelten> Umschlag oder welche str.m
rmcm mit einem Keunzeicheii versehenen Um,chlag abgeben wollen hatde au den Nebentisch
»nweisen. ebenso die Stimmzettel solcher Wähler, welche sich in den Rebenraum oder an den ^eoeniiM
| ® 6f ' 1} "SgrÄoÄ hat darauf zu halten, daß die Wähler in dem n XTi™mttlelVZ istebeiitisch (Abs. 1) nur so lange verweilen, als unbedingt erforderlich ist, um den Otlinmzctiet >n
Umschlag zu ^ck-n.^ P^^kollsührer vermerkt die Stimmabgabe jedes Wählers neben dessen Namen
in der ^3al,Ierliste.^ ^ Nachmittags erklärt der Wahlvorsteher die Abstimmung für geschloffen. Nachdem dieses geschehen ist, dürfen keine Stimmzettel mehr angenommen
werden. «wschläae werden ans der Wahlurne genommen »nd uneröffnet gezählt. wird
die Zahl d-r AbstimmnngSvermerke in d-r Wählerliste f-sta-st-llt (8 16). Drg»bt sich dK-i amh nach wi-d-rholtcr Mlung eine Verschiedenheit, so ist dies nebst dem etwa zur Aufklatung Dienlichen >m
Protokoll anzngcb^^^^ ^^lgt die Prüsung der Umschläge und Stimmzettel Einer der Best,her öffnet jeden Umschlag, nimmt den Sti».mz-tt-l heraus und> übergiebt^ diesen d'"' W"b v°i steh-r d-r ihn laut vortiest und nebst dem Umschlag einem anderen Beisitzer zur Ausbewahrung bis zum i>noc
dabei jede dem Kandidaten z»gciaUe»e Stimme und sablt btc ; 6t mm n • ^ . « e 6{t
fährt einer der Beisitzer eine Gegenliste, welche -b-, w. wie d.e Wählerliste^ 8 1« d->« ^iu„e Wahlhandlung von dem Wahlvorstande zn untcrfdjietben und dem Protokolle beiznsugen „r.
^ ^l' Stftnmzcttel^ welche nicht in einem amtlich abgestempelten Umschlag oder welche in L Litern mit einen, Kennzeichen versehene» Umschläge ub°rgeben worden sind,
2. Stimmzettel, welche nicht von weißem Papier sind'
9 Stirirrrnettel, welche mit einem Kennzeichen versehen .
i giSlÄk unzweifelhaft
§ 20. Die Stimmzettel. ub,r deren ^/tigftit oder Ungul gftst de^l ^„^mern zu versehen einer Bescblußsassnng des Wahlvorstandes b-durft bat' n*,t foUlaur^ i n bje Stimmzettel
und dem Protokoll beizufügen; in d.eiem sind die Grunde kurz anzugeven,
unflültui^ertlart^^«^>vbcm^jtnb.^^^ .^ftels au- der Beschaffenheit d-S Umschlag-,
abgeleitet wurde, ist auch der Umschlag anzuftbl>eßkn. aunbleraebnisses nicht in Anrechnung.
° Die ungültigen Stimmen l°mm-n b« F-ststell ng d°-WM-rgevnm^^^„ dem Protokoll 8 21. Alle Stimmzettel und Umschläge, d«^ nicht nach 8 versiegeln und so lange auf»
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Blätter bekannt gemacht.
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der gütigen und imgiltigen Stimmen und> d e Zahl der auf vte bie Bedenken zu erwähnen
Stimmen für jeden einzelnen Wahlbezirk « « ™ CaZffunn geaeben haben. m a . ff"d. zu denen die Wahlen '«mt r öefuflt, di- von
irncn bie fflöweni« einzelnen Wahlvorstehern
jtssssa ttb «.
BfHintat.
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inständige Behörde sofort eine neue Wabl »» veranlassen. Für bestimmte achttägige Frist
z 81; bei den zu crlaffenden Beka»ntmachungen ist i-doch die im 8 °
-inzuhalten „erfaßen, wenn für auSg-schi-den- Mitglieder d-S R-lchStage»
während des Laufes derselben L-gi«laturp-riodc allgemeine« Wahlen ein. so muffen die
Tritt einer dieser Fälle spater a s -m Jah "KA °Ugem m »^ ^ Wählerlisten.
gesammten Wahlvorbereitungen, mit Einschluß der Aufstellung un_
erneuert werden. (§ 8. Abs. 3. de, Ge>etz-«> -
6 .
7.
Stimmzettel, welche auf eine nicht wählbare Person lauten; . b Gewählten Stimmzettel, welche eine Verwahrung oder einen Borbehall gegenuver oem vs »
Ttlmmzettet sin» nngütti-.
Bekanntmachung.
Durch Kaiserliche Verordnung vom 28. März 1903 ist bestimmt worden, daß die Neuwahlen mr den Reichstag am 16. Juni d. I. vorzunehmen sind Nach 8 9 des WablreglementS vom 28. Mal 1870 unter Berücksichtigung der auf der Bekannt machung vom28. April er. beruhenden A-nderung- hat die Wahlhandlung um 10 Ubr Bormittag« zu beginnen und ist um? Ubr NachmNtagS zu schließen.
Für diese Wahl ist die Stadt W'-Sbade» m 26 Wahlbezirke eingetheilt und für I-den Wahlbezirk ein Wahlvorsteher und «"Stellvertreterdes selben ernannt und ein Lokal bestimmt worden, m welchem die Wahl vorzunehmen ist.
Es gehören:
Zum 1. Bezirk: Adelheid strab-.Albrechtstraß-. Möhrinastraße, Neudorserstraße und die, Mischen der Bievricher- und Schierstemerstraße vereinzelt stehenden Wohngebäude bis zur GemarkiMgSgrenze.
Wabllokal: Zimmer Nr. 2 der Schule an d-r Oranienstraße. , , cr-t.. Ä v Ä .
Wahlvorsteher: Herr Oberlehrer Theodor
Schneider, Stellvertreter Herr Lehrer Philipp Hopp.
Zum 2. Bezirk: Adolfsall-e. Alexandrastraß-. Adolfftraße. Bievricherstraße. Fisch-rstraße, Jahn- strane, Kaiser-Fnedrick-Ning, Ranenthalersrratze, Scklichterstraß- und Rüdesheimerstraße.
Wahllokal: Zimmer Nr. 5 der Schule an der
Wahlvorsteher: Herr Stadtverordneter Wilh. Neuendorff, Stellvertreter desselben: Herr Rentner Wilhelm Ballmann. „ , _ , .
Zum 3. Bezirk: Ariidtstrabe. Erbacherstraße, Herrnaart-nstraße. Karlstrane, ^ Lu^mburaplatz, Luxemburgstraße, Niederwaldstraße, Schsersteiner- straße, Walluferstraße, Wielandstraße, Worthstraße »nd die zwischen der Schierstemer- ""-ö T>°tzb«mer- straße vereinzelt stehenden Wohngebäude vis zur GemarklingSgrenze. m nn h ,r
Wahllokal: Zimmer Nr. 6 der Schule an der
^°'SLt-h-r: Herr Lehrer Mlh. Carpari 11.. Stellvertreter desselben: Herr Rentner Arnold
1 Zum 4. Bezirk: Gerichtsstraße, Goethestraße, Luisenplatz. Lnisenstraße und Moritzstraße.
Wahllokal: Zimmer Nr. 7 der Schule an der
^^Wahlvorsteher: Herr Buchdrucker Karl Ritter. Stellvertreter derselben: Herr Glasermerster Karl
@ n?„, b. Bezirk: Gutenberaplatz. Htrderstraße.
Körnerstrabe.Morbach-rslraße.Oranienstraße,Riehl-
straße, Scheiikendorfstratze, Scheffelitratze.
^Wahllokal: Zimmer Nr. 8 der Schule an der
Dtfl ÄWr: Herr Stadtrath Hermann Rühl. Stellvertreter desselben: Herr Lehrer Karl ischauß Zum 6. Bezirk: Dotzbeimerstraße. Dreiweidew straße. Rheinstraßr.Kiedricherstraße, Eltvillerstraße und Klarenthalerstiaße. . .
Wahllokal: Zimmer Nr. 9 der Schule m der
^^Wahlvorsteher: Herr Rentner Heinr. Schreiber, Stellvertreter bcsselben: Herr Oberlehrer 0r. H.
® au ä,; m 7. Bezirk: Bertramstraße. Bl-ichstraße. Blücherplatz. Btücherstraße und Göbeustraße.
Wahllokal: Zimmer Nr. 16 der Schiile andern
^^^Wch'lv^'rsteher: Herr Lehrer Jakob Jacobi, Stellven-t-r derselben: Herr Schreineriiieister
Bezirk: Helenenstraße, Hellmnndstraße,
^^"^Lahllokal: Zimmer Nr. 1 der Schule an der
Wahlvorsteher: Herr Lebrer Adolf Schmidt, Stellvertreter derselben: Herr Lehrer Peter Schmitt.
Zum 9. Bezirk: A» der Ringkirche, Bismarck- rinp.Frankeiistraße.Gneisenaustraxe »nd Herniann-
^^"^Wahllokal: Zimmer Rr. 3 der Schule an der Bl-ichstraße.
Schanibörststraße.^^Sedanstraße, 'Werderstraße. Stellvertreter desselben: H«rr Lehrer Kart
Wgit Bezirk: Walramstraße.W-ißenburg.
^°W°hllokÄÄmMr Nr. 22 der Schule am
^^rfteber • Herr Rektor Karl Groß, Stellvertreter derselben: H-rr Lehrer Ernst Hill, 'stum 12 Bezirk: Clarenthal. Drudenstraße.
«§,'!> KtÖBUU
aebäude bi, zur Gemarlungsgrenz-/ sowie da,
kSKÄÄfSSLKZS
Häuschen b-i Hof Adamsthal.das Hofgut Adams-
‘ l *ÄÄu 3taS N-. 25 k. Sch» ««
^^Wahlvörst-h-r: Herr Lehrer Johann Kilp. Stellvertreter desselben: Herr Privatier Ferdinand
^Ä3. Bezirk: Aarstraße. Bachmayerstraße. Gnstav-Adolfstratze, ^"NTippsberchtraße'
^Ri-ÄKkrgstZ?'RöchstraL Sckstltzenstraße' Walkmühlstrabe. Walkmüblthal- nirrl, der Lahnstraße und Platter-
' d-- s»-„
^Wabwoitteh-r: L»r Leb«. Aaion Jöa-r. Stellvertreter desselben: Herr Lehrer Anton Lauth.
14 Bezirk: Kantstraße. Kellerstraße, «»nwiallraße' Platterstraße. Ruhbergstraße und di-zwMe» der PlaUttstrab-und den. R-rotbal stehenden Wohngebäude bis zur Ge- markungsgrenze " einschließlich d-S Jagdschlöße»
Zimnrn Rr. 5 der Schule an d-r
^"^Wahlvorsteher: Herr Lehrer Rudolf Diez, Stellvertreter desselben: Herr Lehrer Heinrich «chol. Zum 15. Bezirk: Schwalbacherstraße. große
und UE. und 7n der Bl-ichstraße.
Mablvorstih-r H-rr Lehrer Jakob Trum. Stellvertreter desselben: Herr Privatier Wilhelm
~ t,0 a UM lg Bezirk: Bahnhosstraße. Bnrgstraße.
oroße und kleine, Delaspcestraße.Elleiibogrngass-.
Fliedrichstraße. Herrnmiihlgasse. Marktplatz, Markt-
WabllokaU Zftnmer Nr. 5 d-r Schule an der
WM Vorsteher: Herr Fabrikant Christian
KalkLnne^^St-llvsrtr-trr desselben: Herr
Schreiuermeister Karl Blnmer.
tlum 17 Bezirk: Faulbrunnenstraße. Hoch- siötte Kirckaasse, große und kleine. Mauergasse. Mauritiiisvlatz, WauritiiiSstraße.NeNgasse. Schiller-
^^Wahfal: ^Zmituet Nr. 6 der Schule an der
^"^Wahlvorsteher: Herr Kaufmann Ludwig Daniel Jung. Stelloertretcr dessclbcn: H-rr Rentner
^^^Znin ^"Bezirk: Bärenstraße, Gemeindebad- aäßchen. Goldgasie. Grabens,raße. Hnfnergasse. KirchhosSgasie. Kochbrunneiivlatz, Laiiggasie. grone und kleine, M-tzaergass-, MichelSberg, Mühlgasse, Schlossplatz, Schützendosstraße und Schnlberg Wahllokal: Turnsaal der Schule am Schloß- Platz (Höhere Mädchenschule).
Wahlvorsteher: Herr Stadtratb Karl Spitz.
