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Mo. 237.

BerlagS-Ferufprecher N«. 295».

Samstag» den 23. Mai.

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1908.

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EemrdMWe fmutabetanWitiig.

Von Dr. jur. W. Brandts, Berlin.

Aus Anlaß des im März d. I. stattgehabten Prozesses gegen den Apotheker Narüenkötter in Berlin ist viel über Kurpfuscherei geschrieben worden. Bon ärztlicher Seite ist hierbei wieder der Standpunkt vertreten worden, daß nicht approbierte Personen überhaupt die Behand­lung von Kranken gewerbsmäßig nicht betreiben dürften. Bon andrer Seite will mau sich mit einer Verschärfung der bestehenden Gesetze begnügen, und zwar der Gewerbe- ordnung zu dem Zwecke, die Zulassung zur Ausübung dieses Berufs zu erschweren und den Umfang der Praxis einzuschränken.

Unsre Gesetzgebung steht zwar nicht auf dem Stand­punkt, daß dem einzelnen Menschen die unbeschränkte Freiheit der Verfügung über sein Leben und seinen Leib zusteht. Wennschon die jahrhundertelang bestandene Bestrafung des Selbstmordversuchs fallen gelassen worden ist, so wird doch noch derjenige bestraft, und zwar mit Gefängnis nicht unter drei Jahren, der jemand auf sein ausdrückliches und -ernstliches Verlangen^tötet. Bestraft wird ferner, „wer sich vorsätzlich durch Selbstverstümme­lung oder auf andre Weise zur Erfüllung der Wehrpflicht untauglich macht oder durch einen andern untauglich machen läßt." Bestraft wird auch die Frauensperson, welche die empfangene «-Leibesfrucht aus ihrem Körper absichtlich entfernt. Die Rücksicht auf das Wohl der Gesamtheit steht über der Freiheit des einzelnen. Aber in der Frage, welche Mittel und- Wege ein Kranker an­zuwenden für gut erachtet, um seine Gesundheit wieder­herzustellen, darin gibt unser Gesetzgeber dem erwachsenen Staatsbürger die vollste Freiheit. Der Kranke will ja, was sowohl in seinem Privat- als auch im öffentlichen Interesse liegt, die Wiederherstellung seiner Arbeitskraft. Ein bestimmtes Heilverfahren könnte man ihm nur vor­schreiben, wenn die medizinische Wissenschaft schon so weit vorgeschritten wäre, daß sie mit Bestimmtheit alle Krank­

heiten erkennen und auch heften könnte. Bekanntlich sind wir aber davon »och weit entfernt.

Es kann deshalb nur in Frage kommen, den Miß- brauchen entgegenzutreten, welche sich in der Kranken­behandlung seitens nicht geprüfter Personen herausge­stellt haben. In dieser Beziehung erscheinen mir höchst beachtenswert die Vorschläge, welche der Geheime Regie- rungsrat und Senatsvorsitzende im Reichs-Versicherungs­amt Dr. Flügge in einem Aufsatz in der „Deutschen Juristenzcitung" soeben veröffentlicht hat.

Von den bisherigen Gesetzen wendet sich nur eine einzige Bestimmung direkt gegen die sogenannten Kur­pfuscher, nämlich das Verbot, sich als Arzt (Wundarzt, Augenarzt, Geburtshelfer, Zahnarzt, Tierarzt) zu be­zeichnen oder sich einen andern Titel beizulegen, durch den der Glaube erweckt werde, der Inhaber sei eine geprüfte Medizinalperson. Diese Vorschrift hat nicht viel genützt, da die Naturheilärzte, die Magnetiseure, Kaltwasserbehandler gerade Nachdruck darauf zu legen pflegen, sich recht deutlich als Personen zu bezeichnen, welche nicht in der ärztlichen schule ausgebildet sind, sondern eine völlig abweichende, mehr oder weniger neue Heftmethode haben. -— Die Vorschrift des Gesetzes zur Bekämpfung des unlautern Wettbewerbs, wodurch die unwahre Reklame verboten wird, ist auch zur Bekämpfung der Kurpfuscherei herangezogen worden, aber gleichfalls ohne erheblichen Erfolg. Neuerdings, unter dem 28. Juni 1902, hat der preußische Minister für Medizinal­angelegenheiten den Landespolizeibehörden cmh-eimge- geben, Verordnungen zu veranlassen, durch welche nicht- approbierte Personen, welche gewerbsmäßig die Heil­kunde ausüben, verpflichtet werden, sich bei dem Kreis­arzt zu melden. Derselbe soll dadurch wenigstens Kennt­nis von den Personen, welche die Heilkunde in seinem Bezirk ausüben, erhalten, und es ihm ermöglicht sein, auf dieselben ein wachsames Auge zu haben. Es ist abzuwarten, ob diese Kontrolle einen Exfolg haben wird.

Flügge schlägt deshalb neue Wege vor. Er erinnert daran, daß in der Sitzung des Preußrschen Mgeordneten- hauses vom 18. März d. I. der Abgeordnete Eckels vor­geschlagen habe, ebenso wie den Handel mit Drogen und chcmischen Präparaten, welche zu Heilzwecken dienen, wie die gewerbsmäßige Auskunftserteilung über Ver- mögensverhältnisse oder persönliche Angelegenheiten, wie den Gschäftsbetrieb der gewerbsmäßigen Vermittelungs- agenten,*Auktionatoren und Rechtskonsulenten, auch den gewerbsmäßigen Betrieb der Krankenbehandlung dann zu untersagen, „wenn Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit der Gewerbetreibenden in Bezug auf diesen Gewerbebetrieb dartun."

Hierdurch erhält die Landesregierung das Recht, den betreffenden Personen die Führung von Büchern mit bestimmtem Inhalt vorzuschreiben. Flügge zählt schon die Punkte auf, worüber die Bücher Auskunft geben müßten: Name, Anfang der Behandlung, Zustand des Kranken zu Beginn, Zahl der Besuche, verordnete Heilmittel k. Er will die Einführung dieser Bücher

auch nicht von dem Ermessen der Landesregierungen ab­hängig nmchen, sondern gesetzlich für das ganze Reich vorschreiben. Noch wertvoller als dieser Vorschlag er­scheint mir der, die Behandlung von abwesenden Kranken bei Strafe zu verbieten. Ten Ärzten ist es zwar nicht durch Gesetz verboten, wohl aber durch die Standessitte und der zuwiderhandelnde Arzt setzt sich der Gefahr schwerer Disziplinarstrafe seitens seiner Berufsgenossen aus. Gestattet ist es natürlich dem Arzt, Personen, welche er regelmäßig sieht, in einem Ausnahmefalle brief- lich Rat zu erteilen. Mit dem Verbot der Behandlung abwesender Kranker würde dem bestehenden Unfug, wie er in Prozessen mehrfach zu Tage getreten, gesteuert werden.

Man darf von den erwähnten Vorschlägen aber nicht alles hoffen. Z. B. Pfarrer Kneipp würde davon nicht betroffen worden sein, denn er behandelte meines Wissens nur Patienten, welche zu ihm kamen, diese auch ohne Vergütung, und er hatte kolossalen Zulauf. Es wäre auch verkehrt, allein gegen nicht approbierte Personen vorzugehen, denn es ist noch in unser aller Erinnerung, daß ein vr. Polbeding in Elberfeld in ganz ähnlicher Weise wie jetzt ein Apotheker zahllose Kranke behandelt hat und verurteilt ist. Da für den Erfolg im Leben alles auf die Persönlichkeit ankommt, so wird es auch immer Personen geben, welche durch sicheres Auftreten ihre Mitmenschen zu täuschen verstehen, wie auf jedem Gebiete, so auch auf dem der Heftung von Kranken. Man mag der Ansicht sein, daß die medizinische Wissen­schaft die'beste Lehrmeisterin für die Heilung von Krank- heften ist, und kann dennoch, z. B. auf dem Lande, im einzelnen Falle einem sogenannten Kurpfuscher den Vorzug geben, weil man zu dem Können oder dem Eifer des einzigen erreichbaren Arztes kein Vertrauen hat oder zu dem betreffenden Nichtarzte ein ungewöhnlich großes. Ein solches Vertrauen ist vernünftigerweise nur denkbar, wenn man es mit einem Manne zu tun hat, der nicht nur über die allgemeine Bildung, sondern auch über genaue Kenntnis des Baues und der Verrichtungen der einzelnen Organe des Körpers verfügt. Aber das Vertrauen ist ein sehr wickstiger, ja unentbehrlicher Heilfaktor.

Deutsches Deich.

* Zur Jesnitenfrage. Graf Bttlow wird sich längst darüber klar geworden sein, daß er in ein Wespennest griff, als er die Aufhebung des 8 2 des Jesuitengesetzes ailkundigte. Nicht bloß der Evangelische Bund mit seinen Massenversammlungen trat ihm entgegen, sondern auch der Evangelische Oberkirchcnrat hat seine warnende Stimme erhoben. Wie wenigstens die „T. N." versichern zu können glaubt, hat diese oberste kirchliche Behörde in Preußen in doppelter Richtung ihres Amtes gewaltet und neben einer Eingabe an das Staatsnftnisterium sich unmittelbar an die höchste Stelle mit ihrer Vorstellung gewandt. Wenn freilich, so schreibt das „B. T.", das

Feuilleton.

Wfsberette Tiere.

So lange die Welt steht und es Tierliebhaber und -Gegner derselben gegeben hat, dürfte der Streit darüber, ob die niederen Geschöpfe der Mutter Natur in gleicher Weise, wie der Mensch, Schmerz und Freude, Liebe und Haß, Zorn, Großmut re. empfinden, bestanden haben. Daß die genannten Eigenschaften bei den Tieren zum Ausdruck gelangen, wird jeder bemerken, der ihnen eine etwas eingehende Beobachtung widmet, nur wollen viele behaupten, daß ein instinktives Gefühl das Tier leitet und es weder für seine guten, noch seine schlechten Taten verantwortlich sei.

Aber im gewissen Sinne würde dies nur die Über­legenheit des Tieres über den Menschen dokumentieren. Wenn dieser etwas Gutes vollbringt, so pflegt auch sein Verstand dabei mitzusprechen und wird er sein eigenes Interesse nicht so hintansetzen, daß ihm ein großer Schaden daraus erwachsen kann — wenigstens wenn wir den gewöhnlichen und nicht den Ausnahmemenschen in Betracht ziehen —, das Tier handelt ohne Überlegung, impulsiv, durch seine Natur angespornt.

Gewiß gibt es heroische Personen, die nicht nur an ihren Vorteil nicht denken, sondern ihr Leben in die Schanze schlagen, wenn es sich darum handelt, einem an­deren zu dienen, das gleiche ist jedoch auch bei den Tieren der Fall, und diese eilen unbedenklich zur Hülfe, selbst wenn es sich um ihnen völlig unbekannte Menschen oder Tiere, ja um solche einer anderen Spezies handelt.

Gewöhnlich haben Menschen sowohl wie Tiere aller­dings die meiste Gelegenheit, heroische Taten auszn- führen, wenn sie in Gemeinschaften zusammen leben, und unter den Gesellschaftstieren sind denn auch solche sehr viel zu beobachten. Fällt der Wolf z. B. ein einsames

Pferd an, so wird er leicht Herr über dasselbe, sucht er sich aber ein solches aus einer Herde herauszuholen, so pflegt es ihm schlecht zu ergehen. Die Pferde der russi­schen Steppe z. B. gehen, sowie ein Wolf sich an eines der Tiere herannaht, auf denselben los und bearbeiten ihn mit den Hinterhufen, und wenn ihm nicht schnelle Flucht gelingt, ist er verloren. Unter den Vögeln greifen die Krähen den Habicht gemeinschaftlich an, der eine von ihnen fortzuholen sucht. Die Assen helfen nicht nur ihren Ge­nossen in der Gefahr, sondern bringen die Verwundeten fort und ziehen die Waisen aus.

Zwei schlagende Beispiele von dem Heldenmut der Affen erzählt Brehm. Während einer seiner Reisen in Afrika hörte er bei einer Jagd im Urwalde das Geräusch, welches der Flügelschlag eines Raubvogels hervorbringt, und bald darauf den durchdringenden Schrei eines Affen. Ein Adler hatte sich von oben auf ein Äffchen herab­gestürzt und suchte cs mit fortzunehmcn, um es später in Ruhe zu verspeisen. Das kleine Tier klammerte sich mit seinen vier Armen fest an einen Ast und schrie aus Leibes­kräften. Mit eincmmal umgaben 10 Assen, die plötzlich auf der Bildfläche erschienen, den Vogel, und dieser hatte Mühe, sich loszumachen und davonzukommen, wobei er einige Federn lassen mußte.

Noch heroischer ist die Tat eines alten Affen. Reisende näherten sich einem Felsen, der unbelebt schien, als sich plötzlich eine Anzahl Affen, die dem Stein selbst glichen, davon loslöste. Die älteren, männlichen Tiere kamen vorwärts, bereit zum Kampf, die weiblichen und jungen blieben zurück. Nun hetzten aber die Reisenden zwei große schottische Hunde gegen sie und schossen ihre Flinten ab, worauf die Affen sich eilig davon machten. Ein Tier­chen von vielleicht 6 Monaten aber kann nicht mit, die Hunde sind ihm schon nahe und es schreit jammervoll. Ein großer, männlicher Affe, der von fern der Scene beigewohnt hatte, nähert sich jetzt dem Kleinen, ohne sich um' die Hunde und Reisenden in anderer Weise zu be­kümmern, als daß er ihnen wütende Blicke zuwirit. die

die Hunde zurückschrecken. Er ergreift das Junge, streichelt und beruhigt cs und trägt cs in seinen Armen fort. Diese mutige Tat rührte die Reisenden so, daß keiner daran dachte, auf das Tier zu schießen.

Aber, wie gesagt, nicht nur ihrer eigenen Spezies helfen die Tiere, indem sic das eigene Leben aufs Spiel setzen. Brehm ist es wieder, der uns berichtet, daß sein Vater Zeuge der folgenden Scene war. Ein Habicht fällt eine Krähe an, zwei andere, die in der Nähe sind, eilen zur Hülfe herbei und treiben den Habicht davon. Dieser läßt die Krähe, sieht aber in einigerEntfernung eine Taube und stürzt auf diese los. Da fliegen aber in Hast alle drei Krähen der Taube zum Beistand und greifen den Habicht so kräftig an, daß er seinen Raub fahren läßt. Die wunderbarsten Heldentaten werden aber von Tieren ansgeführt, die ihren Herren zu Hülfe kommen. Im Londoner zoologischen Garten lebten in einem Käfig ein Pavian und ein kleiner amerikanischer Affe, der vor ersterem große Furcht hatte. Eines Tages wurde der Wärter, als er am Boden kniete, von dem Pavian über­fallen. Kaum sah dies das Äffchen, als es dem Wärter, seinem Freunde, zum Beistand herbeieilte und durch sein Schreien und sein Beißen den Pavian einen Augenblick ablenlte, sv daß der Wärter fliehen konnte, nicht ohne einige tiefe Wunden davonzutragen.

Über die großartigen Taten, die Hunde im Dienste der Menschheit verrichtet haben und noch täglich verrich­ten, braucht eigentlich kaum gesprochen zu werden. Ge­nügt es doch an die Bernhardiner zu erinnern, deren ganzes Leben eine Kette von Werken des Heroismus und des Opfermutes ist. Manche werden vielleicht einwendcn, daß die Erziehung sie dazu gebracht hat. Aber, wo die Natur nicht das meiste mitgegeben hat, kann die Er­ziehung nichts machen, und wirb nicht auch der Mensch von Kindheit an gelehrt, das Gute zu tun, dem anderen zu helfen, den Nächsten zu lieben wie sich selbst? Nur daß die Lehre beim Menschen viel seltener auf fruchtbaren Boden lällt.