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51. Jahrgang.

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Verlag: Langgasse 27.

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|I0. 235. Verlags-Fernsprecher R». 29W.

Morgen-Ausgabe.

•V* Wegen des Himmelfahrttags erscheint die nächste Ausgabe Freitag nachmittag.

Der österreichische Thronfolger.

t. Budapest, 18. Mai.

Der Inzidenzfall des beim letzten Hofballe nicht an­gesprochenen Grafen Albert A p p o n y i, des Präsi­denten des ungarischen Abgeordnetenhauses, hat in nicht ganz gerechtfertigter Weise das öffentliche Interesse so stark in Anspruch genommen, daß die Haltung, welche der Thronfolger anläßlich dieses Hoffestes einnahm, und die einen viel ernsteren politischen Hintergrund hat, nicht, wie dies sonst' sicherlich geschehen wäre, in den Mittelpunkt der Diskussion gestellt wurde. Erst heute, da Äußerungen des Thronfolgers bekannt wurden, welche dieser dem Führer der Volkspartei gegenüber getan, be­ginnt sich das Interesse diesem politisch eminent wichtigen Ereignisse zuzuwenden. Der Erzherzog zog nämlich den Grafen Johann Z i ch y (und was diesem Vorfall noch mehr Bedeutung verleiht, sonst auch niemand anderen mehr) bei dem Hofballe in der Budapester Burg in ein längeres Gespräch und fragte ihn im Laufe desselben ganz unumwunden: „Wären Sie, lieber Graf, in der Lage, in Ungarn ein konservatives Regime zu begründen, um diesem anwidernden Treiben der Liberalen endlich ein verdientes Ende zu machen? Ich meine, könnten Sie hierfür die nötige Majorität haben?" Ter Graf dachte eine Weile nach und sagte dann: „Gewiß, kaiserliche

Hoheit, wenn wir im Programm der Volkspartei dm Punkt nicht hätten: Revision des Civilehe- g e s e tz e s ; dann hätte die Sache auch kaum eine Schwierigkeit und könnte ich mit Zurechnung der ehe­maligen Nationalpartei, einzelner Frondmrc von rechts und links und meiner eigenm auf eine Partei von ungefähr 300 Mann rechnen." — „Und weshalb nicht mit der Revision?" fragte der Erzherzog weiter. „Weil", mtgegnete der Graf lächelnd, „weil in den Reihen der Liberalen heute noch zu viele sich befinden,' die vor nicht langer Zeit die Civilehe bewilligten und es für diese sehr genant wäre, in kurzen fünf Jahren nicht mehr ihrer Meinung sein zu können." — „Dann muß man", bemdcte der Thronfolger sehr entschiedm das Gespräch, „um des gutm Zweckes willen diese Frage einfach als nicht zeit­gemäß aus dem Programm ausschalten, eventuell nur vertagen. Sie würden hierdurch dem Lande und der Dynastie einen gleich großen Dienst erweisen, Graf." —

Donnerstag, den 21. Mai.

Nun, dieses Gespräch gibt doch reichlich zu denken und wirft ein Helles, vielleicht sogar ein grelles Licht auf die Zukunft Ungarns. Wie groß überhaupt der Einfluß ist, den die Klerikalen auf den künftigen Herrscher Östcrreichs-Ungams ausübm, geht auch aus folgendem hervor: Ter Thronfolger war ursprünglich gar nicht ge­willt, derzeit nach Budapest zu kommen. Erst auf den ausdrücklichen Wunsch des Monarchen entschloß er ^sich hierzu. Doch erklärte er hierbei, daß er nur für den Hof- ball Herkommen und sofort nach demselben wieder ab- reisen werde. So geschah es auch! Die Ursache dieser Aversion des Thronerben gegm Ungarn soll in folgendem liegen: Der Prinz vermeidet es, seit er verheiratet ist, sich, wenn auch nur für ganz kurze Zeit, von seiner Ge­mahlin zu trennen. Deshalb verbringt er auch die Zeit meist in Konypischt, und führt ihn fein Weg doch nach Wim, so wohnt er dort mit seiner Frau in seinem, den E st h e s gehörigen Palais Belvedere. In Budapest ist der Platz des Thronfolgers in der königlichen Burg. Dahin aber kann der Prinz seine Gemahlin nicht bringen, da der Gräfin C h o t e k die Pforten dieser Burg verschlossen sind. Nun kann aber der Thronerbe es auf keinen Fall zugeben, daß seine ihm ehelich ange­traute Frau in einem Hotel Quartier nehme oder aber bestenfalls die ihr allerdings gerne gebotene Gastfreund­schaft irgend eines aristokratischen Hauses annehme, Um dieses Dilemma, das auf die Dauer immer unerquicklicher wird, iju lösen, machten einzelne Herren der ungarischen Hocharisiokratie dem Prinzen den Vorschlag, in Budapest einen Grund anzukaufen und hier ein Palais zu er­richten, was auch gleichzeitig, ihrem Dafürhalten nach, das beste Mittel wäre, den Thronfolger der ungarischen Nation näher zu bringen, ja, ihm im Fluge alle Herzen zuklopfen zu machen. Anfangs war der Prinz hierzu auch feerett und die Pläne für ein Donau-Palais in der Nähe des Parlaments waren ihm auch schon vorgelegt. Da erhielt plötzlich der Hof von diesem- Projekte Kunde und die Klerikalen wandten ihren ganzen Einfluß auf, um den Thronfolger von diesem Plane abzubringen. Besonders Pater Abel, der Beichtvater des Prinzen, führte seine ganze Beredsamkeit gegen das glaubens- und gottlose, freimaurerisch-liberale magyarische Rebellenvolk ins Treffen und -— der ganz im Banne Roms stehende Thronfolger gab nach. Wohl wandten sich die ungarischen Herren an den Ministerpräsidenten S z e l l um politischen Succurs, dieser jedoch erklärte, er habe die Sache nicht inauguriert, von derselben erst jetzt erfahren und fühle sich daher nicht beruseir, die später in dieser Angelegen­heit aufgetauchten Schwierigkeiten durch seinen politischen Einfluß, d. h. durch- sein direktes Eingreifen, zu zer­streuen. So siegten also die Klerikalen.

RebaktionS-FeraspreLer No. 52. 1903«

Deutsches Deich.

Staatliche Pcnfionsbcrsichcrung der Privatbramtcn.

Die sozialpolitische Kommission des österreichischen Abgeordnetenhauses hat den Regierungsentwurf über ble staatliche Pensionsversicherung der Privatbeamten ein­gehend beraten und ihr Obmann, der jungtschechische Abgeordnete Dr. Fort, hat einen Gegenentwurf einge­bracht. Dieser läßt die in dem Regierungsentwurf vor­gesehene Klasseneinteilung fallen und will dafür die Höhe der Renten und der Prämien nach dem Gehalt bemessen^ Angestellter und Prinzipal sollen zu gleicher: Teilen 131/2 % des Gehaltes, der Angestellte dazu noch % des ersten Jahresbetrages jeder Gehaltserhöhung einzahlen.- Dafür soll nach 10-jähriger Dienstzeit vom vollendeten 20. Dienstjahre an im Jnvaliditätsfalle eine Rente von 40 % des Gehalts, steigend 35 Jahre lang jährlich um je 1 % bis zu % des Gehalts, gezahlt werden. Nach 35 Beitragsjahreil, also in: Alter von 65 Jahren, kann jeder Versicherte einen Ruhegehalt von 66 % des Ge- Haltes fordern. Die Witwenrente beträgt die Hälfte, den Erziehungsbetrag für jedes halb verwaiste Kind 10 %„ jedes doppelt verwaiste Kind 20 % der Invalidenrente, die der Versicherte im Augenblick des Todes bezog oder ini Falle der Invalidität bezogen hätte. Auf Grund dieses Entwurfes ist die Regierung mit Herrn Dr. Fort in Unterhandlungen getreten, die einen Vergleich ennäg- lichen sollen. Wie wir aus guter Quelle erfahren, bieten diese Verhandlungen im gegenwärtigen Augenblicke sehr große Aussicht auf Erfolg. In Deutschland- hat die Be­wegung besonders infolge des ausdauernden Eintretens des eifrigen Hütteningenieurs A. Ennesch in Forst in der letzten Zeit bedeutende Fortschritte gemacht. Bei Ge­legenheit einer Besprechung vor: Vertretern der beteiligten Privatbeamtenverbände in Berlin hatte Herr Ennesch in Gemeinschaft einiger anderer Herren, darunter des Vor­sitzenden des Verbandes reisender Kaufleute, Gelegenheit, in: Reichsamt des Innern mit den Regierungsräten Dr.Kaufmann und Dr. Beckmann, beide aus derGeschichtö der bestehenden Invalidenversicherung bestens bekannt, die Angelegenheit zu besprechen. Tie Regierungs-Ver­treter nahmen die Mitteilungen über den Stand der Be­wegung mit lebhaftem Interesse entgegen imd erklärten sich bereit, den Privatbeamten bei der Weiterverfolgung der Angelegenheit mit Rat und Tat zur Hand zu gehen. Sie erklärten jedoch ausdrücklich, daß die Privatbeamten auf einen Reichszuschuß zu den Renten der erstrebten Ver­sicherung nicht rechnen dürften. In den Kreisen der Privatbeamten ist man einstweilen noch nicht im klaren darüber, was man verlangt. Gegenwärtig wird von einer in der erwähnten Zusammenkunft der Verbands-

FeuMrLorr.

Kt. Bureaickrattus.

Allerhand Launiges vom grünen Tisch von Th. V. Gall.

Jedermann rühmt die Nation, deren Beamte sich durch pünktliches und gewissenhaftes Wesen sehr zu ihrem Vorteil von denjenigen anderer Völkerschaften aus- zeichnen; aber ebenso läßt sich nicht in Abrede stellen, daß jene Eigenschaften auch gar leicht in Ubertriebenheit und Kleinlichkeit ausarten können. Wir alle haben wohl mehr oder weniger den Bureaukratismus schon einmal von dieser Seite kennen gelernt und Verdruß darüber empfunden, daß eine Angelegenheit, die an sich vielleicht nicht der Rede wert war, zu einem ganzen Ballast von Mißlichkeiten und — Kosten anwachsen konnte.

Ein Kaufmann, so wird erzählt, hatte bei einer Zahlung, zu der er mit Recht verpflichtet war, 12 Pfennig zu wenig entrichtet. Der Aufforderung, auch diese zu er­regen, kam er aus irgend einem Grunde nicht nach: vielleicht hatte er es vergessen oder aber die Angelegen­heit erschien ihm nicht so dringlich. Die Folge davon war, da jene kleine Summe der Rest eines ausgeklagten Be­trages, ein Pfändungsurteil, das dann auch zur Voll­streckung gelangte. Es mußte somit wegen dieser Bagatelle eine ganze Reihe umfangreicher Schriftstücke ausgefertigt werden und schließlich kam folgende, gewiß ganz nette Rechnung zustande: nämlich für Ausfertigung des Ur­teils 50 Pf., Abschrift 50 Pf., Vollstreckungsgebühr des Rechtsanwalts 1 Mk. Postanweisung zur Abschickung der 12 Pf. mit Kopialien 40 Pf., Abrechnungsbrief des Rechts­anwalts 33 Pf., Auftrag zur Pfändung 46 Pf., Zu­stellung des Schuldtitels 50 Pf., Jnkassogebühr für die 12 Pf. 1 Mk. Der kleine Restbetrag war also im ganzen zu einem Kostenaufwand von 4 Mk. 68 Pf. angewachsen, machte demnach nahezu das 40-fache der eigentlichen Schuldsumme aus.

Ein anderer Fall, der gleichfalls typisch ist und be­stimmt nicht vereinzelt dasteht: Das Wasserglas, das zu dem notwendigen Mobiliar einer Eisenbahnstation gehört, geht in Scherben. Der Vorsteher reicht bei der zuständigen Behörde pflichtschuldigst ein Gesuch ein, man möge ihm das Anschaffen eines neuen Glases bewilligen und die für solchen Kauf notwendigen 20 Pf. anweisen. Die

Eingabe durchläuft regelrecht sämtliche Instanzen, um schließlich mit der Randbemerkung zurückzugelangen: Der Erwerb eines neuen Glases sei bewilligt, allein mehr als 10 Pf. dürften nicht dafür verausgabt werden. Der Stationsvorsteher begibt sich nun zu einem Kaufmann, um sich darüber zu vergewissern, ob er tatsächlich bereits für 10 Pf. ein Glas käuflich erhalten könne. Es ist der Fall, aber um es zu bekommen, darf er nicht etwa sofort den Kauf abschließen, sondern er muß sich genau au das vorgeschriebenc Reglement halten. Ein pflichtgctreucr Be­amter, kehrt er in sein Bureau zurück, trennt die geeig­neten Formulare los und schickt sie durch einen Gepäck­träger der Station dem Kaufmann mit der Bitte zu, sie auszufüllen und sodann au der Stationskasse die ihm zu­kommenden 10 Pf. cinzuziehen. Der Kaufmann durch­blättert die Formulare entsetzt und schiebt dann das Glas dem Gepäckträger mit den Worten zu: „Hier mein Lieber! Nehmen Sie das Glas als Geschenk für die Station!" Da­bei komme ich immer noch besser fort, als wenn ich eine Stunde Zeit beim Ausfüllen dieser Schriftstücke verliere und dann noch eigens einen Boten an Ihre Kasse sende, um mir die 10 Pfennig einfordern zu lassen!"

Solche Scherereien und Kleinigkeiten am vielver­zweigten Baume der Bureaukratie sind jedoch keineswegs erst neuen Datums, und öfter als einmal haben gewichtige Stimmen mit aller Entschiedenheit dagegen anzukämpfen gesucht. Der berühmte Jurist von Cocceji, der Präsident der Oberamtsregieruug in Groß-Glogau, hatte seine Rechnungen für das verflossene Jahr bei der Ober- Rechnungskammer, die damals in Berlin war, eingereicht. Da kam von dieser das merkwürdige Monitum zurück: für jeden Kanzlisten seien nur zwei Federn täglich be­willigt, nicht drei; wozu denn diese dritten zur Ver­wendung kämen. Cocceji antwortete kurz und bündig: „Um solche unnützen Anfragen, wie diese hier, zu beant­worten!" . . . Geradezu köstlich nimmt sich der folgende Fall aus, dessen eigentlicher Schauplatz wiederum die vor­hin erwähnte preußische Oberrechnungskammer war oder vielmehr eine Zweigbehörde dieser, das Pupillen­kollegium, dessen Wesenheit vorzugsweise darin bestand, die Vormünder zu kontrollieren. Eines Tages bekam Freiherr Georg von Vincke, der berühmte Parlamen­tarier und wackere Mann, als Vormund minderjähriger Neffen und Nichten, deren Gut er verwaltete, von dem stets nörgelnden Pupillenkollegium eine Zuschrift. In

der zu vorletzt eingereichtcn Jahresrcchnung finde sich ein trächtiges Muttcrscknvein aufgcführt, in der jetzigen aber stände nichts vou Ferkeln. Man frage deshalb, ob das Schwein geworfen und was aus den Ferkeln ge­worden sei. Vincke schrieb als Antwort: das Schwein habe allerdings geworfen, aber auch in derselben Nacht sämtliche Ferkel sofort wieder anfgefresseu. Mau habe cs deswegen selbstverständlich sehr energisch zur Rede gestellt, allein die unnatürliche Mutter verweigere jede Auskunft. Wenn er, der gehorsamst Unterzeichnete Vormund, seine unmaßgebliche subjektive Meinung äußern dürfe, so ver­mute er, das Schioein habe seine Jungen vor der Gefahr schützen wollen, sie könnten etwa gleichfalls unter das Pupillenkollegium geraten. Die genannte Behörde war außer sich ob solcher Antwort und verhängte über den Satyriker deswegen eine Ordnungsstrafe von 10 Talern. Vincke hat sie mit großem Vergnügen bezahlt.

„Beim heiligen Bureaukratius ist alles möglich!" läßt Otto Ernst in seinem Stücke „Flachsmann als Er­zieher" den wirklichen Helden desselben, den idealen Lehrer Flemming, ausrufen. Um diesen Ausspruch zu erhärten, könnte man einen ganzen Strauß von Beispielen anführen, und die meisten davon wären in der Tat im stände, uns die Galle zu erregen — wenn sie sich nicht oft­mals gar zu urkomisch ausnähmen.

Der Oberpostmeister eines kleinen Städtchens hatte seinen Beamten das Tragen von Schnurrbärten streng verboten. Einer von ihnen wagte es jedoch, um die Er­laubnis, einen mäßigen Bart tragen zu dürfen, einzu- kvmmen, und der Oberpostmcister schrieb: „Bewilligt, aber nur außer Dienst!" ... Es mag ja sein, daß diese Anekdote erfunden oder wenigstens in ihrem Inhalt über­trieben ist, doch den Ton, der innerhalb der burean- kratischen Hierarchie herrscht, charakterisiert sie jedenfalls ganz genau.

Oder ein Gespräch, das sich folgendermaßen abspann:

Diurnist: „Ich bitte um eine kleine Aufbesserung: ich kann mit meinem Gehalt nicht auskommenl"

Kanzleichef: „Wenn die anderen auskommen, müssen Sie es doch auch!"

Diurnist: „Die anderen kommen aber auch nicht aus!"

Kanzleichef: „Nun also, warum wollen Sie denn einen Vorzug haben?" . . .

Auch an Dilemmas fehlt es in solchem Bureau keines­wegs