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61 . Jahrgang.

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Verlag: Langgaffe 27.

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Dd» 232. BerlagS^ernfprecher R». 2951.

Dienstaa. den 19.

Abend-Ausgabe.

Der Schutz des Wahlrechts.

Wie vor jeder Wahl, so werden auch diesmal Klagen und Beschwerden über Wahlbeeinflussungen unter Miß­brauch der Amtsgewalt erhoben, und es steht bereits jetzt fest, daß gegen die Gültigkeit zahlreicher Wahlen im Reichstage Einspruch erhoben werden wird. Wir wollen in folgendem kurz zusammenstellen, durch welche Mittel und Wege man in Deutschland das Wahlrecht nach Mög­lichkeit zu schützen und die Wahlfreiheit zu sichern ver­sucht hat.

Die gesetzliche Wahlfreiheit ist durch Bestimnrungen der deutschen Berfassungsurkunde, durch das Wahlgesetz für den deutschen Reichstag, durch das unlängst zu Gunsten eines verstärkten Schutzes der Wahlfreiheit ab- geänderte Reglement zur Ausführung dieses Wahlgesetzes und endlich durch Vorschriften des Reichsstrafgesetzbuches gegen widerrechtliche Einwirkungen geschützt. Die deutsche Verfassung enthält solche Schutzbestimmungen in den Artikeln 20 und 27. Artikel 20 der Verfassung bestimmt: „Ter Reichstag geht aus allgemeinen und direkten Wahlen mit geheimer Abstimmung hervor. Und Artikel 27 bestimmt: „Der Reichstag prüft die Legiti-

mafton seiner Mitglieder und entscheidet darüber." Der Reichstag ist hierbei in keiner Weise an bestimmte Vor­schriften, außer an seine Geschäftsordnung, gebunden, sondern urteilt ganz nach freiem Ermessen.

Ae Wahlprüfungskommission des Reichstags hat im Laufe ihrer Tätigkeit eine Reihe von Grundsätzen darüber aufgestellt, in welchen Fällen eine Wahlbeeinflussung die Wahl ungültig macht. Und wenn der Reichstag auch, wie schon betont, an diese Grundsätze wie überhaupt an irgend welche Regeln in dieser Beziehung nicht gebunden ist, so HÄ er sich doch bisher bei der Entscheidung über die Gültigkeit der Wahlen an diese Grundsätze gehalten. So wird eine die Wahlfreiheit beeinträchtigende Beein­flussung in der Tätigkeit der staatlichen und kommunalen Beamten zu Gunsten eines bestimmten Kandidaten dann erblickt, wenn dieselbe einm Umfang angenommen hat, welcher die Wahl dieses Kandidaten alsWunsch der Regie­rung erscheinen läßt. Eine unzulässige Wahlbeeinflussung wird ferner darin gesehen, wenn Landräte oder Land­ratsamtsverwalter Wahlaufrufe unter Beifügung ihres Amtscharakters unterzeichnen, wenn sie Gemeinden oder Privatpersonen für den Fall einer bestimmten Stimm­abgabe Vorteile oder Nachteile in Aussicht stellen, und wenn aus ihren Bureaus Flugblätter oder Stimmzettel

derart zur Versendung gelangen, daß die Herkunft der­selben zu Erkennen ist n.

Der Schutz des Wahlrechts wird ferner, wie schon hervorgehoben, durch das Wahlgesetz bewirkt, indem es anordnet, daß die Wahlhandlung sowie die Ermittelung des Wahlergebnisses öffentlich ist, daß das Wahlrecht durch verdeckte in eine Wahlurne niederzulegende Stimm­zettel ohne Unterschrift ausgeübt wird, und daß die Stimmzettel von weißem Papier und frei von äußeren Kennzeichen sein müssen. Diese. Schutzbestimmungen werden durch das Wahlreglement zum Wahlgesetz noch erweitert, und sie sind durch die kürzlich in Kraft ge­tretene Abänderung des Wahlreglements noch wesentlich verschärft worden. So bestimmt das Reglement, daß die Stimmzettel 9 zu 12 Zentimeter groß, von mittelstarkem Schreibpapier und frei von Kennzeichen sein sollen. Die Wahlcöuverts sollen 12 zu 15 Zentimeter groß und aus undurchsichtigem Papier hergestellt sein; sie werden von Amts wegen geliefert und sind im Wahllokal bereit zu halten. Ferner ist durch Bereitstellung eines oder mehrerer Nebenräume oder durch Borrichttmgen an einem oder, mehreren von dem Vorstandstisch getrennten Nebentischen Vorsorge dafür zu treffen, daß der Wähler seinen Stimmzettel unbeobachtet in den Umschlag zu legen vermag.

Au diesen Besttmmungen über den Schutz der Wahl­freiheit treten endlich noch die strafrechtlichen Schutzbe­stimmungen, wobei jedoch hervorzuheben ist, daß die Fälle, in denen auf diesem. Gebiet ein strafrechtliches Ein­schreiten notwendig wird, erfreulicher Weise zu den Aus­nahmefällen gehören. Zunächst bedroht 8 107 des Reichsstrafgesetzbuches denjenigen, der einen Deutschen durch Gewalt oder durch Bedrohung mit einer strafbaren Handlung verhindert, in Ausübung seiner staatsbürger­lichen Rechte zu wählen oder zu stimmen, mit Gefängnis nicht unter 6 Monaten oder mit Festungshaft bis zu 5 Jahren. Auch der Versuch einer solchen strafbaren Handlung wird bestraft. Nach § 339 tritt dieselbe Strafe ein, wenn die Handlung von einem Beamten, wenn auch ohne Gewalt oder Drohüng, aber durch Miß­brauch seiner Amtsgewalt oder Androhung eines be­stimmten Mißbrauchs seiner Amtsgewalt begangen ist.

Endlich bedroht 8 109 des Reichsstrafgesetzbuches denjenigen, der in einer öffentlichen Angelegenheit eine Wahlstimme kaust oder verkauft, mit Gefängnis von einem Monat bis zu zwei Jahren; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. Diese so­genannte Wahlbestechung setzt nattirlich keinen civilrecht- lichen Kauf oder Verkauf voraus, sondern es genügt irgend ein Abkommen, wonach der Wahlberechtigte sich verpflichtet, gegen ein ihm von einem anderen gewährtes

oder zu gewährendes Entgelt in einem gewissen Sinne zu stimmen. Das Entgelt braucht nicht in Geld, jonderir kann auch in anderen Vorteilen bestehen, z. B. in Be­wirtung, Ersatz von Reisekosten oder von Arbeitsverlust.

Deutsches Deich.

Liberalismns «nd Sozialdemokratie.

In einer großen liberalen Wahlversammlung in Kiel hat Abgeordneter Barth Gelegenheit genommen, sich eingehend über sein Verhältnis zur Sozial­demokratie zu äußern. Um allen Mißverständnissen zu begegnen, verlas Abgeordneter Barth darüber eine schriftliche Erklärung. Nach dem Bericht der „Kieler Zeitung" ging der Redner von der Entwickelung der Sozialdemokratie aus, die eine bedeutsame poli­tische Emanzipation unserer Arbciterbevölkerung darstelle. Er hob die Schlacken hervor, die ihr an- yafteten, das moralische Protzentum und die politische Renommisterei,' aber er bekannte zugleich, daß die Sozialdemokratie doch als ein Fortschritt ans der Bahn unserer allgemeinen Entwickelung anzusehen sei. Eine solche große Volksbewegung dürfe man nicht unter klein­lichen Gesichtspunkten betrachten, brauche sie auch nicht nutzem kleinlichen Haß der politisch Depossedierten an. zusWen. Dann heißt es in der Erklärung weiter:

„Die Aufgabe eines in Wahrheit vorurteilsfreien Liberalis­mus — und das ist eine bedeutsame nationale Aufgabe — mutz vielmehr daraus gerichtet sein, den Gärungs- und Klnrurigsprozetz so zu beeinflussen, daß der einstweilen noch recht trübe Most schließlich doch noch einen guten nationalen Wein liefert. Die Massen, welche sich politisch in der Sozialdemokratie zusammen- gesunden haben, lassen sich nicht gewaltsam unterdrücken, aber sie lassen sich der bestehenden Staatsordnung, der sie jetzt noch ziem- lich fremd gegenüberstehen, wiedergewinnen, wenn man ihnen die Möglichkeit gewährt, sich im Reich und im Staat wie in der Ge- meindc an den positiven Aufgaben des Staatslcbeus zu beteilige». Deshalb keinerlei Ausnahmegesetze gegen die Sozialdemokratie, sondern die vollstcGleichberechtigung, auch in der Berivaltnng! Das liberale Bürgertum würde den denkbar schwersten Kehler be­gehen, wenn es sich durch das politische Verhalten der Sozial­demokratie nun auch seinerseits verärgern und zu einer Politir der Ungerechtigkeit und der kleinlichen Ranküne gegenüber der Arbciterbevölkerung, die in der Sozialdemokratie einftweileu noch ihr politisches Heil sucht, hinreißcn ließe. Will man gerecht sein, muß man übrigens auch anerkennen, daß die Sozialdemo­kratie im Laufe der Jahrzehnte sich entschieden zu ihrem Vorteil gemausert hat. Sie hat im Laufe der Zeit manches gelernt und manche Unart abgelegt. Es ist kein Grund cirrzusehen, weshalb dieser Entwickclungsprozeß sich nicht weiter vollziehen sollte. Die Sozialdemokratie hat insbesondere ihre utopischen Träumereien von einer gewaltsamen revolutionären Umwälzung tatsächlich längst aufgegeben. Sie ist heute eine Partei der politischen Evolution geworden. Auch ihr Kollektivismus — wenngleich der Hauptpunkt ihres alten politischen Programms — spielt heute für die praktische Politik so gut wie gar keine Rolle mehr."

Es verdient bemerkt zu werben, daß Abgeordneter Barth sich nicht gescheut hat, dieses Glaubensbekenntnis

Im weißen Meide.

Roman von M. Böhme (O. Sandor).

(7. Fortsetzung.)

„Weiß Jott, wo er sich sonst noch rumjetrieben hat", seufzte der Ritmeister, der wohl wußte, daß Gottburgsen im Kreise guter Freunde einen kräftigen Spaß vertragen konnte.

Der Professor antwortete nicht gleich. Sein ohne­hin bleiches Gesicht war um einen Schein weißer ge­worden. Vor seinen geschlossenen Augen stieg ein Gespenst auf, ein drohendes, fürchterliches, wesenloses Etwas, das nur er allein kannte und begriff, ein Gespenst, das ihm sonst nur in einsamen Stunden erschien und das sich in lustiger Gesellschaft bei einem guten Trünke noch niemals eingestellt hatte. Auch jetzt verflüchtigte es sich, von seinem energischen Wollen bezwungen, im Zeiträume lveniger Sekunden zu Amst — Dirken hatte von dem kleinen Zwischenfall keine Notiz genommen. Gottburgsens leichte Kopfbewegung für eine Verneinung seiner Frage nehmend, fuhr er lebhaft fort: „Das größte Original der Vereinigten Staaten, dieser Pieter Gottburgsen. Ich glaube, Barnum ließe es sich eine halbe Million Dollar kosten, wenn er den wunderlichen Heiligen vierzehn Tage in New-Aork ausstellen könnte. Er soll sündhaft reich sein, an aftikanischen Aamantminen beteiligt und an kali­fornischen Bergwerken stark engagiert, was weiß ich! Dabei lebt der Mann wie weiland Diogenes, nicht in der Tonne, aber keineswegs besser. Sein gesamtes Ein­kommen wendet er auf die Besserung entlassener Zucht­häusler und ähnlichen Gelichters, deren Interessen er seine ganze Zeit und Tätigkeit widmet. Seine Wahl ins Repräsentantenhaus hat er abgelehnt, weil er dazu keine Zeit hatte. Nebenbei ist er menschenscheu in höchster Potenz, um an ihn heranzukommen und der Ehre seiner näherenBekanntschaft teilhaftig zu werden, muß man schon mit einem Bein unterm Galgen gestanden haben. Der Mensch beginnt erst vom Moment des begangenen Ver­brechens an ein psychologisches Interesse in seinen Augen zu gewinnen."

„Auch 'n Steckenpferd", knurrte Schönfeld. Und Nietschmannshausen, von dem alle Welt wußte, daß er

finanziell auf dem letzten Loch pfiff und daß er krampf­haft nach einer reichen Partie zur Neuvergoldung seines defekt gewordenen Wappenschildes ausschaute, gab die glaubwürdige Versicherung, daß er eventuell eine weit bessere Verivendung für Minenaktiendividende wüßte als jener wunderliche Heilige im Staate Ohio.

Professor Gottburgsen hatte seine Nervenschwäche mittlerweile überwunden. Mit sichtbarem Behagen leerte er das gefüllte Glas in wenigen Zügen bis auf die Neige.

„Ihre Vermutung ist richtig, Herr Dirken", sagte er, sich seinem Nachbar zuwendend, „Pieter Gottburgsen ist sogar ein recht naher Verwandter von mir: mein Vater."

„Ihr Herr Vater! Na, da habe ich mich nett ver­plaudert!" rief Dirken geärgert. „Hoffentlich nehmen Sie mir meine Schwatzhaftigkeit nicht übel. Ich hatte keine Ahnung, daß unser moderner Diogenes verheiratet gewesen ist, sonst wäre ich —"

„Bitte, es bedarf durchaus keiner Entschuldigung Ihrerseits," unterbrach Gottburgsen den Amerikaner höflich. „Sie haben nur die allgemeine Ansicht über den lieben, wunderlichen Heiligen wiedergegeben. Seine Menschenscheu und die großen Lebensaufgaben, die er sich gestellt hat, machen ihn zum Einsiedler, und so ist es gar nicht verwunderlich, wenn sich allerhand Legenden und Anekdoten an seinen Namen knüpsen, von denen die meisten allerdings mit dem leibhaftigen Pieter Gott­burgsen wenig zu tun haben. Unsere raschlebige, egoistische Welt steht einer solchen Selbstlosigkeit, solcher auf jede äußere Anerkennung verzichtenden, das ganze Volk der Ärmsten umfassenden Nächstenliebe verständnis­los gegenüber. Ter Mann mit dem großen goldenen Herzen, dessen ganzes Leben ein Aufgehen in eine selbst gestellte Mission bedeutet, ist dem modernen Menschen ein Unikum, eine Art geistiger und psychischer Mnormi- tät, und dabei ist nichts Erstaunliches. Der Mensch ist eben ein Produkt seiner Zeit, wir Gegenwartsmenschen leben nun einmal im Zeichen der Ichsucht, und deshalb muß jeder, der sich als Ausnahme geriert, es sich ge­fallen lassen, kopfschütelnd angestaunt und bekrittelt zu werden. Ich selbst stehe seit Jahren in keiner Verbindung mit meinem Vater. Er behauptet nämlich. Briefschreiben sei eine sündhafte Zeitverschwendung. Was will man wachen! Man mutz den alten Herrn nehmen wie er ist;

vielleicht entschließe ich mich in den nächsten Jahren zu einer Besuchsreise nach Ohio."

Me Herren lauschten den Auslassungen des Pro­fessors mit unverhohlenem Interesse. Es war das erste Mal, daß man Gottburgsen über seine Herkunft sprechen hörte. Die Vergangenheit des genialen Meisters, der sich gegenwärtig auf jenm ruhmbekränzten Höhen der- Menschheit sonnte, wo „Künstler und Könige Hand in Hand gehen", war bis jetzt von einem mystischen Dunkel umhüllt geblieben, das selbst die schneidigsten Reporter mit ihren oft die Eigenschaften der Röntgenstrahlen be- . sitzenden Augen nicht durchdrungen hatten. Man wollte dem berühmten Porträtmaler sogar eine recht bewegte und abenteuerliche Vergangenheit nachsagen, aber nie­mand wußte, woher das Gerücht stammte und woraus es sich stützte. Auf jeden Fall konnte es sich nur um eine ferne Lebensepoche des Künstlers handeln; denn in Berlin lebte er seit Jahren wie in einem Glas­hause. Seine Ehe war musterhaft glücklich gewesen, die Professorin, eine ebenso schöne wie elegante Frau, die in erster Ehe mit einem vornehmen Schweden vermählt ge­wesen war, spielte eine tonangebende Rolle in der Gesell­schaft, und die Salons des Ehepaares hatten immer den Brennpunkt des Berliner Kunst- und Geisteslebens ge­bildet, in denen sich alles, was die Reichshauptstädt an be­rühmten Personen, an Kinstlern, Schriftstellern und her­vorragenden Namen aufzuweisen hatte, zusammenfand. Seit dem Tode seiner Frau hatte Gottburgsen allerdings wieder seine Junggesellengewohnheiten angenommen.

Er weilte gern in heiterer Gesellschaft, je übermüttger die Stimmung seiner Umgebung, je mehr man sich um ihn herum gehen ließ, desto behaglicher fühlte er sich, ob­gleich man ihn selber äußerst selten wirklich herzlich lachen hörte. In seinen Verkehrskreisen schätzte man ihn als vornehmen Charakter und liebenswürdigen Gesell­schafter, und die jüngeren Maler hoben den großen Kollegen wie einen Halbgott auf ihren Schild.

. Es war unter den Künstlern allgemein bekannt, daß jeder, der sich in irgend einer Angelegenheit oder Be­drängnis an Gottburgsen wandte, ein freundliches, wohl­wollendes Anhören und meistens auch Rat und Hülfe bei ihm fand. Trotzdem er zu manchen Zeiten förmlich über­laufen wurde, erlahmte seine Geduld nie. Schon manchem