*1. Jahrgang.
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K». 328.
LerlagS-Fernsprechee No. 2SS».
Samstag» de« 16. Mai.
RebaktionS-Fernsprecher No. Sk.
1903.
fibend-Ausgabe.
Mm JtMtritt des Erbprinzen von Meiningen nnd der Frage der KoidnlenmiRandinngen
erhalten wir von kuirdiger Seite nachfolgende dankenswerte und von vollster Sachlichkeit diktierte Darstellung:
Der Rücktritt des Erbprinzen voir Meiningen und die Gründe desselben beschäftigen und erregen die Presse seit einigen Tagen in ungewöhnlichem Grade. So bringt unter anderem die „Frankfurter Zeitung" täglich Äußerungen darüber. Wenn auch Klarheit über die Gründe des Riicktritts nicht vorliegt und der Natur der Sackte nach nicht vorliegen kann, so wird doch vielfach der Rücktritt mit dem Inhalt oder der Form eines Erlasses des Erbprinzen an die untergebenen Kommandostcllen über vorschriftswidrige Behandlung von Soldaten in Verbindung gebracht. Da die „Frankfurter Zeitung" diesen Erlaß vorher als eine Tat besonderer Art gefeiert hatte und immer wieder daraus zurückkommt, so ist ihr jetzt gestelltes Verlangen nach einer Aufklärung verständlich.
An sich ist der Vorgang der Einreichung des Abschiedsgesuches, und sei diese auch in der von der „Frankfurter Zeitung" gegebenen auffallenden Form erfolgt, nicht außergewöhnlich, um so weniger, als der Rücktritt seit dem Winter 1901/02 bestimmt erwartet wurde. Die wirklichen Vorgänge und die inneren G r ii n d e entziehen sich durchaus der Öffentlichkeit und läßt sich schwer sagen, wie die geforderte Aufklärung erfolgen könnte.
Soweit wie der Abgang mit dem eingangs erwähnten Erlaß in Verbindung gebracht wird, lassen sich indessen auch jetzt für den Kenner der Verhältnisse bestimmte Ge- sichtspunkte aufstellen.
Nach dem, was von dem Erlaß bisher in die Öffentlichkeit gekommen, enthält dieser nichts, was nicht zahlreiche Vorgesetzte in der Armee schon vorher angeordnet und durchgeführt haben. Niemand hat ein so warmes Interesse an der Unterdrückung von Soldatenmißhandlungen als die Armee selbst. Seit vielen Jahren ist in dieser Richtung unendlich viel geschehen. Ermahnung, Aufsicht, Bestrafung sind Hand in Hand gegangen, und das Ergebnis ist günstig, wenn es auch äußerlich wenig in die Erscheinung tritt, da die einzelnen Fälle von Soldatenmißhandlungen, die zur gerichtlichen Aburteilung kommen und die Presse durchlaufen, leider oft ungeheuerlicher Art sind und so die öffentliche Meinung erregen und in bestimmtem Sinne beeinflussen. Wenn dazu kommt, daß das Parteiinteresse es oft als seine
Aufgabe betrachtet, solche begreifliche Erregung noch künstlich zu steigern, ja die Soldatenmißhandlungen als Mittel zum Zweck auszunutzen, dann kann es nicht wundernehmen, wenn es in der Öffentlichkeit so wenig bekannt ist und so wenig gewiirdigt wird, wie i n d e r
Arm eevon allen Teilengearbeitet wird, u m M i ß h a n d l u n g v o n U n t e r g e b e n e n u n d
vorschriftswidrige Behandlung c i n z u - d ä m m e n. Derartige unbegründete Vorwürfe sollten nicht mit Stillschweige:: hiugenommcii werden.
In dieses Gebiet gehören auch die Klagen, daß die gefällten Urteile nicht im richtigen Verhältnis zur Schwere der Mißhandlungsfälle ständen. Wo es sich um systematische Mißhandlung und Quälerei handelt, da kann das Urteil nicht streng genug ausfallen und diesem Gesichtspunkte entsprechen die meisten Urteile der Militärgerichte. Da, wo es sich aber um eine Ü bereit u n g handelt, etwa um einen Schlag in der Erregung, ist der gewöhnliche Urteilssatz 14 Tage bis 4 Wochen Mittel- Arrest nicht allein eine genügende, sondern eine sehr strenge Süh ne. Der Kenner d er Strafvollstreckung in der Armee weiß, was es bedeutet, 14 Tage Mittel-Arrest zu verbüße n. Man müßte eher für eine Milderung der Art der Strafvollstreckung in der Armee eintreten, die an mittelalterlicher Strenge gegenwärttg nichts zu wünschen übrig läßt. Neben der Verurteilung gehen Hand in Hand vielfache Nachteile und Maßregelungen, die den Verurteilten treffen, wie z. B. Aufhebung der Kapitulation, Ausschließung von der Beförderung ec. :c. Hiervon erfahrt die Öffentlichkeit nichts. Für den Eingeweihten st e h t e s f e st, daß die Ahndung der Mißhandlung von Untergebenen eine scharfe und folgenschwere i st. T a s l i e g t i m I n t e r e s s e sämtlicher Ko mma n do b eh ö r d en der Armee und es wird in diesem Sinne von allen I n - sta nz en gehandelt! — H ier deckt sich das allgemeine Interesse und das des Volkes durchaus mit dem der Armee!
Um nun auf den Erlaß des Erbprinzen zurück- zukommen, so ist zunächst nicht ersichtlich, was in demselben, soweit er bekannt. Anstößiges enthalten sein könnte, sei cs der Form, sei es dem Inhalte nach.
Zunächst ist jeder Vorgesetzte ex officio verpflichtet, von jeder zu seiner Kenntnis kommenden Soldaten-Miß- handlung Meldung zu erstatten. Wenn das in dem Erlaß betont wird, so ist es nur eine Erinnerung. Daß der Erlaß dreimal den Offizieren, Unteroffizieren und Mannschaften vorgelesen werden soll, deckt sich mit vielen bei diesem und anderen Armee-Korps seit langem gegebenen Befehlen. Es ist allgemein in der Armee, daß die Kennt
nisnahme der Allerhöchsten Willensmeinung und der bezüglichen Befehle der Behörden über Soldatenmißhandlung zu bestimmten Zeitpunkten durch Verlesen erneut wird, ja vielfach haben sämtliche Vorgesetzte durch Namensunterschrift die erneute Kenntnisnahme zu bestätigen. Daß diese Befehle in Vergessenheit geraten könnten, ist überhaupt ausgeschlossen, dafür sorgt jeder Vorgesetzte vom Compagnie-Chef aufwärts im eigenen Interesse, in dem der Untergebenen und in dem der Armee. Auch die Meldung über vorgekommene Mißhandlungen an die Vorgesetzten Behörden ist üblich und vielfach vorgeschrieben. Die Bestimmungen, über die Beschwerden der Soldaten enthalten Vorschriften, wonach an die Vorgesetzten Meldung zu machen ist. Wenn dev Erlaß anordnet, daß von jeder Mißhandlung oder von jeder Beschwerde über eine solche Meldung erstattet werden muß, so liegt auch darin nichts Bedenkliches. Die Beschwerde wird unabhängig davon, der Verordnung entsprechend, geprüft und entschieden. Auch muß hier auf die Bestimmung hingewiesen werden: „Die Verfolgung eines militärischen Verbrechens oder Vergehens ist unabhängig von dem Antrag des Verletzten." Über das Beschwerderecht werden die Soldaten auf das eingehendste belehrt, es geschieht bei den Truppenteilen alles nur mögliche, um ihnen die Scheu vor dem Betreten des Beschwerdeweges zu benehmen. Auch werden die Soldaten darauf hingewiesen, daß sie Mißhandlungen zur Anzeige bringen sollen. Eine Versetzung des Beschwerdeführers erfolgt vielfach und liegt in dem natürlichen Wohlwollen des Vorgesetzten, wenn ihm dev Fall geeignet erscheint. Dazu bedarf es keiner Meldung an das lGeneral-Kommando und keiner Mitwirkung des- selben: die Versetzung von Unteroffizieren und Mannschaften liegt in der Hand der Truppenkommandeure und erfolgt meist innerhalb des Truppenteils. Die Ten. denz, d en B e s ch w e r d e f ü h r e r vor allen U n billenzu schützen,i st in der Armeeall. gemein vorhanden und wird dementsprechend verfahren. Und sollte der Erbprinz hierüber in seinem Erlasse sich besonders ausgesprochen haben, so hat er damit nur an den schon üblichen Schutz , des Beschwerde- führers erinnern wollen und kann darin „ein zu weitgehender Übereifer" nicht gefunden werden. Er geht darin mit den Ansichten in der Armee einig.
Die „Frankfurter Zeitung" rechnet einen solchen Teil des Erlasses zur „anstößigen Form" (N. 133, zweites Morgenblatt). Warum? Das ist nicht ersichtlich. «Polchs Meldungen werden vielfach gefordert und ist die Kommando-Behörde zur Anordnung in diesem Sinns durchaus berechtigt.
Wenn nun die Meldung kommt (Schles.Morgenztg.)§ der Erlaß sei zurückgenommen worden, so bezweifeln wir
Im weißen Kleide.
Roman von M. Böhme (O. Sandor),
(5. Fortsetzung.)
Märike stützte den rechten Ellenbogen auf das Knie und legte das Gesicht in die Hand. Ihre Gedanken legten den langen Weg in die Vergangenheit zurück. „So war es", sagte sie endlich bestimmt. „Ich ging Euch an dem Abend entgegen und traf dich mit dem Wagen ein Stück hinter Lewislund am Moor. Wo ist Inge? fragte ich. Du antwortetest nicht, aber keine Antwort ist auch eine Antwort, und ich wußte genug. Dein Gesicht war blaß wie der Tod; ich hatte es ja gewollt. Zu Hause sah ich, daß dein Rock voll Blut war. Ich half dir aus- ziehen, und als du in deine Kammer gingst, wusch ich ihn aus und trug das blutige Wasser in die Moorkuhle hinterm Siel. Spät abends schrieb ich hier in der Stube den Zettel: Wenn sie dir was anhaben wollen, sage ich, er sei mit dir nach Hause gekommen und Tags darauf fort nach Amerika. Und am anderen Morgen, als wir einander in der Küche gegenüber saßen, schob ich dir den Zettel hin. Du lasest ihn, gingst zum Herd und warfst ihn ins Feuer und sagtest kein Wort. Gesprochen haben
wir nie darüber. Aber wenn du ihn nicht-warum
hast du es nicht dem Gerichte gesagt?"
„Ich habe dem Gericht gesagt, daß ich Inge Arfst nicht umgebracht habe. Wenn sie mir nicht glaubten, war das ihre Sache."
„Aber zu mir konntest du doch einmal ungefragt den Mund auftun. Du wußtest, ich glaubte an den Mord — wenn die Leiche, die sie nachher gefunden haben, Inges Leiche auch nicht war."
Über das Gesicht des alten Knechtes flog ein feines, ironisches Lächeln, das in die verwitterten Züge einen Ausdruck frappierender Intelligenz legte, aber es kam keine Antwort.
„Sprich! Rede!" schrie Marike heiser, indem sie aufsprang und dem Stuhl einen Ruck bis in die Mitte des Zimmers gab. „Ich will die Wahrheit wissen! Weshalb ist Inge nicht heimgekommen? Woher kam das Blut an deinem Rock? Erzähle alles! Ich will alles wissen!"
„Keine Aufregung, Marike, die Sache ist furchtbar einfach", sagte Kämt ruhig. „Daß ich deinen Mann haßte, weißt du, und ebenso gewiß trug ich mich mit dem Vorsatz, ihn zu töten. Als wir an jenem Abend über die Heide fuhren, wandte er sich auf einmal zu mir und sagte: „Am ersten gehst du ab. Ich mag keinen Messerheld zum Knecht, 'n Lump wie du findet sich alp Tage!" Nun — mir brüteten ohnehin gerad' allerhand schwüle Gedanken im Kopf, und das „Lump" ist mir erst gar in die Krone gefahren. Ilnd wie mir die Galle überläuft, sitzt mir auch schon das Messer in der Hand und fährt ihm übers Gesicht; wie tief, weiß ich nicht, es war zu dunkel, und das Blut, das mir über die Hand spritzte, brachte mich zur Besinnung. Er selbst gab keinen Laut von sich, und ich dachte selber, er sei tot. Da packte ich ihn, warf ihn ans dem Wagen und ließ ihn am Wege liegen. Gut zu Mute war mir's nicht dabei, denn ich wußte, sie würden ihn am anderen Tage finden und mich gleich abfassen; geleugnet hätte ich nichts. Es kam aber anders. Wenn er tot gewesen wäre, hätten sie ihn finden müssen, er ist aber nicht gefunden worden, und bei ruhiger Überlegung sagte ich mir selber, daß ihn der eine Messerstich wohl besinnungslos gemacht, aber unmöglich getötet haben kann. Wo er geblieben ist, weiß ich nicht, aber umgcbracht habe ich ihn nicht, das ist sicher."
„Tie Torfgräber haben dich aber vom Moore kommen sehen —"
„Fabel!"
„Schwöre, daß es wahr ist, wie du sagst, Knut."
„Ich habe noch niemals gelogen. Daß es mit dem Schwören weiter nichts auf sich hat, weißt du selbst am besten."
Marike brach auf dem Stuhl zusammen und bedeckte das Gesicht mit der Schürze; ein trockenes, krampfhaftes Schluchzen erschütterte ihren mächtigen Körper.
Auch Knut schien plötzlich von Unruhe erfaßt; die Wiedererweckung jener alten Geschichten, die von einschneidender Bedeutung für sein eigenes Leben gewesen waren, rüttelte seine erschlafften Geister auf,, er verließ seinen Platz am Ofen und ging mit gleichmäßigen, dröhnenden Schritten zwischen Tür und Schatulle auf und nieder. Einmal hielt er bei der Tür an und zog nicht ohne Anstrengung das Messer aus dem Holz, um es gleich
mütig zusammen zu klappen und einzustecken. Bei dem Geräusch ließ Marike die Schürze von den Augen sinken.
„Wenn du Thygo es gesagt hättest —" flüsterte Marike verstört.
Unter den halb gesenkten Lidern des Alten funkelte wie vorhin sekundenlang der Wahnsinn hervor. „Vor dem Lassen mich rechtfertigen? Nein! Nein! Nein!" schrie er. „nicht an die kalten Kleider war mir's gegangen, hätt' ich ihn wirklich getroffen. Seit zwanzig Jahren schreit meine Seele nach Blut. So oder so —"
Mitten im Satz brach er mit einem schweren Atemzug ab und ließ den Kopf sinken.
Marikes Arme fielen an beiden Seiten matt herunter. Wie gebrochen hing sie auf dem Stuhl. Als sie nach langer Zeit die Augen aufschlug und sich aufrichtete, schien ihr Gesicht seltsam verändert durch den fremden weichen Zug, der ihren Mund umzuckte.
„Wenn du es mir damals doch gleich gesagt hättest
-o Knut-" Und nach einer Weile entschlossen:
„Morgen fahre ich nach Oland aufs Gericht und beantrage Todeserklärung. Und dann heiraten wir."
Knut schüttelte den Kopf: „Zum Heiraten gehören
zwei, die wollen, Marike. Ich will nicht. Wir beide sind die Trauspesen nicht mehr wert."
„Ich am Ende nicht; aber du wirst mich noch lange überleben. Wenigstens bleibst du dann bis an dein Ende Herr über mein Tiefsieler Land, das von meinem Eingebrachten gekauft ist."
„Nein", sagte Knut rauh, „ich will nicht heiraten. Bin als Höriger auf die Welt gekommen und mein Leben lang Höriger gewesen und will sterben als Knecht. Das ist Weltordnung, Marike. Damit Punktum."
Marike machte eine unwillige Handbewegung; sie begriff weder den tieferen Sinn noch die herbe Bitterkeit in seinen Worten. An seine Eigentümlichkeiten und seine ihr oft unverständlichen Äußerungen gewöhnt, faßte sie die Ablehnung ihresAnerbietens vielmehr als eine trotzige Dickköpfigkeit von seiner Seite auf, die sich nicht verstehen wollte, etwas, das ihm Jahre hindurch vorenthalten worden war, jetzt gewissermaßen als eine Art Gnadengeschenk anzunehmen. Aber war es ihre Schuld, wenn der Wahn, das Blut des Ermordeten fließe zwischen ihm und ihr die vor langer Zeit geplante Verbindung bis jetzt
