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223. verlagS-Fernsprecher No. 295».

Morgen-Ausgabe.

Sozialpolitik und Mchstagswahlr».

Unter den Faktoren, die das politische pnd Wirtschaft- liche Leben bewegen, nimmt heute die Sozialpolitik eine ^führende Rolle ein. Bei allen Politischei, Parteien, mögen sie ihr innerlich selbst ablehnend gegcniiberstehen, hat sie Aufnahme in das Parteiprogramm gefunden. Im ganzen ist die Legislaturperiode des Reichstages für die Fortführung der Sozialreform nicht unfruchtbar gewesen. Gegenüber der Stagnation in der vorange­gangenen bezeichnet sie einen unzweifelhaften Fortschritt. Sie brachte den Ausbau der Invalidenversicherung, die Seemannsordnung, die Novelle zum Krankenversiche­rungsgesetz, zur Gewerbeordnung, zürn Gewerbegerichts­gesetz und durch den 8 162 G. Q. die Aufhebung des Verbindungsverbotes für politische Vereine.

Noch aber bleibt vieles auszubauen, vieles neu zu schaffen. Für eine Reihe fundamentaler Fragen der sozialen Reform hat der alte Reichstag Pionierdienste getan und die Richtpunkte der Entwicklung aufgestellt, die Fortführung und der Ausbau dieser Gebiete bleiben dem neuen Reichstag Vorbehalten. Deshalb erwächst für einen jeden, der als Vertreter des Volkes in den Reichstag entsandt werden will, die Pflicht, klar und unzweideutig zu diesen Fragen Stellung zu nehmen.

Auf dem Gebiet der Versicherungsgesetz­gebung bedarf zunächst das Krankenversicherungs- gesetz dringend einer endlichen Reforni. Die vom Reichs­tag beschlossene Novelle hat unstreitig einige wesentliche Fortschritte gebracht, sie bedeutet jedoch, wie die Regie­rung selbst anerkennt, nur eine augenblickliche Slbschlags- zahlung. Die Erweiterung des Kreises der Versicherten auf alle nach dein Jnvalidenversicherungsgesetz versiche­rungspflichtigen Personen, jedoch unter Beseitigung der Altersgrenze, ist eine Fordenmg, deren Erfüllung nicht länger hinaus geschoben werden darf. Ebenso, notwendig ist eine Regelung der Verhältnisse zu den Ärzten und Apothekern. Bezüglich der Träger der Versicherung ist eine stärkere Zentralisierung der Verwaltungstätigkeit unter Ausscheidung des das Prinzip der Setbswerwal- iung störenden Elementes der Gemeindekrankenkassen 'anzustreben mit dem endlichen Ziel einer Vereinheit­lichung der gesamten Berficherungsges-etzgcbung, zunächst nach dem Freundschen Vorschläge durch Verschmelzung der innerlich verwandten Kranken- und Invalidenver­sicherung, danach, wenn sich die Wege dazu finden lassen, durch Mteinbeziehung der Unfallversicherung.

Die beiden großen Fragen auf dem Gebiet der Arbeiterversicherung, die noch am tiefsten in^den Kinder-

Dormerslag, de« 14. War.

schuhen stecken und am energischsten der Initiative des ' Reichstages zu ihrer Förderung bedürfen, sind die Hinterbliebenen- und die Arbeitslosenversicherung.

Die Fürsorge für die Hinterbliebenen hat durch die Annahme des Antrages Triniborn zu 8 Ha des Zolltarifs eine gewisse Regelung erfahren, indem bestimmte Mehrerträge aus einigen Lebensmittel­zöllen des neuen Zolltarifes zu einem Fonds ange­sammelt und mit Hülfe der dadurch geschaffenen Mittel spätestens bis zum 1. Januar 1910 eine Versicherung zur Einführung gelangen soll. Doch erscheint eine andersartige, vor allem nicht so weit ins ungewisse ver­schobene Regelung auf einer gesundem finanziellen Basis nach dem Muster der bereits bestehenden Vcr- sicherüngsgefetze geboten.

Die Frage der A rb eitslo senv er siche tun g ist so weit geklärt, daß die Möglichkeit ihrer Durch­führung unbestritten, die Notwendigkeit derselben von einer starken Majorität im Reichstage, anerkannt ist. Als Richtpunkte müssen gelten ihre obligatorische Ein­führung, stißend auf einem Zusammenwirken der Arbeiter, der Arbeitgeber, der Gemeinden und des Reiches nnt den Arbeitsnachweisen als Kontroll- und Hülssorgancn.

Die Erweiterung des Arbeiterschutzes bedingt eine weitere Beschränkung der Kinderarbeit und eine Verkürzung der Arbeitszeit für Frauen und erwachsene Arbeiter. Für den Kinderschutz bildet, das erstrebens­werte Endziel das Verbot jeder gewerblichen Betätigung aller schulpflichtigen Kinder, wobei das Schutzalter auf 14 Jahre festzusetzen ist. Das Kinöerschutzgesetz vom 2. April d. I. bedeutet einen Schritt weiter auf diesem Wege. Die nächste Etappe muß die Ausdehnung des Schutzes auf die in der Landwirtschaft arbeitenden .Kinder bringen. Für die Fabrikarbeit der Frauen muß unbedingt die gesetzliche FMegung des 10-stündigcn Maximalarbeitstages gefordert loerden. Auch bei den erwachsenen männlichen Arbeitern würden die Schwierig­keiten gegen den 10-stündigen Maximalarbeitstag bei gutem Willen ohne Gefährdung der industriellen Ent­wicklung zu überwinden sein.

Zu den wichtigsten Fragen der Sozialreform zählen die Ausgestaltung des K o a l i t i o n,s r e ch t e s und die Schaffung eines einheitlichen R e i ch s v e r e i n s - g e s e tz e s. Trotz aller dahingchenden Resolutionen im Reichstag hat sich'die Regierung hier zu einem positiven Entgegenkommen noch nicht entschließen können. Das Kvalitionsrecht ist durch 8 162 G.-Q. in negativem Sinne geregelt worden, insofern als die Strafbesstm- mungen gegen Vereinigungen und Verabredungen zur Erlangung' günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen aufgehoben worden sind, dagegen fehlt es noch immer an der positiven Ergänzung dieses, ersten Schrittes zum

RedaktionS-Fernsprecher No. 52. 1903.

Ausbau des Koalitionsrechtes, nämlich an der, gesetzlichen Anerkennung der Berufsvereine und der Errichtung der damit in enger Beziehung stehenden Arbeiterstämmen!, llwrch die immer erneuten Verhandlungen im Reichstage ist' diese Frage soweit geklärt, daß ihre endliche gesetz­liche Regäung gefordert werden kann.

Das'gleiche gilt von dem Erlaß eines einheitlichen Reichsvereinsgesetzes. Die hier infolge der veralteten Bestimmungen, deren Auslegung vielfach der Willkür unterer Polizeiorgane überlassen ist, herrschenden voll­ständig unhaltbaren Zustände werden täglich durch so viele Beispiele belegt, daß sie allein vollständig zur Bl> gründung der Forderung genügen.

Die Wohnungsgesetzgebung ist neuerdings in den Einzelstaatcn mehrfach in Angriff genommen worden; in Preußen befindet sie sich in der Vorbereitung. Im Interesse einer einheitlichen Regelung dieser nament­lich sozialhygienisch hochbedeutsamen Frage erscheint ein Reichsgesetz erwünscht.

Endlich mutz zu der angesichts der ungünstigen Lage der Reichsfinanzen unabweisbar hervortretenden Not- ivendigkeit einer Erhöhung der Reichseinnahmen die Bevorzugung direkter, die leistungsfähigeren Schultern mehr belastender Steuern, wie sie die Reichserbschafts- steucr darstellen würde, vor weiteren indirekten Steuern^ wie der Bier- und Tabaksteuer, mit Entschiedenheit ge- fordert werden.

Diese Forderungen bezeichnen etwa das Ziel,, dem die Anhänger einer maßvollen Sozialreform, wie sie die historischen kaiserlichen Erlasse in Aussicht gestellt habeii, zustreben. Bedarf es auch noch mancher Jahre mühevoller Arbeit, um es zu erreichen, so wird durch ernstes Wollen mit Hülfe einer einsichtsvolleii Regierung seine Verwirklichung möglich werden. Die Männer, die mit diesem Ziel vor Augen in den neuen Reichstag ein- treten, werden sich als wahre Vertreter des Volkes erweisen.

Deutsches Reich.

Die zweite Sitinng der deutschen Kartellenquetc.

Trat schon bei den ersten Verhandlungen der deutschen Kartellenguete über das Rheinisch-Westfälische Kohlen­syndikat ziemlich unverhüllt zu Tage, daß die Kartelle, wenn sie auch auf die Regelung von Produktion und Absatz der in ihnen kartellierten Rohstoffe oder Fabrikate einen gewissen regulierenden, volkswirtschaftlich förder­lichen Einfluß ausüben, doch in erster Linie Interessen- Vereinigungen sind, mit dem Bestreben, den eigenen Profit auf Kosten der Konsumenten nach Möglichkeit durch Hinaufschrauben der Preise zu erhöhen, so ist in der zweiten Sitzung, die sich nach dem soeben veröffent.

Feuilleton.

Etwas über Lurustiere.

Von M. Koßak.

Der Begriff „Luxustiere" ist zweifellos sehr schwer zu umschreiben. Der eine versteht darunter nur rein­rassige, der zweite sehr kostbare Tiere, am richtigsten aber wäre wohl zu sagen, daß alle Tiere, die man sich nicht aus Nützlichkeitsgründen, sondern zum Vergnügen hält, Luxustiere sind. Wie überall, so spricht freilich auch hier die Mode ein gewichtiges Wort mit. Manche Tier­gattung, der wir sonst nicht leicht einen Platz in unserer Häuslichkeit anzuweisen pflegen, hat die Ällgebieterin zeitweise zu unseren Lieblingen gemacht. So war cs z. B. in der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts Sitte, weiße Mäuse zu zähmen und in der Tasche zu tragen. Besonders alte Edelleute huldigten dieser Gewohnheit; Friedrich Haase, der berühmte Schauspieler, der seine Rollen auch bezüglich des dekorativen Beiwerks stets so naturgetreu wie möglich ausgestaltete, zog in einigen Lustspielen aus den dreißiger und vierziger Jahren mindestens ein halbes Dutzend der kleinen langge­schwänzten Geschöpfe aus seinen Rocktaschen. Am Ende des neunzehnten Jahrhunderts wiederum hielten die Damen sich die vielbesprochenen Terrapins — Miniatur­schildkröten — sowie große bunte japanische und indische Käfer, mit denen sie sich ihre Toiletten schmückten.

Am häufigsten ist jedoch wohl den Hunden die Rolle der Luxustiere zugeteilt worden, und zwar sind es meist die ganz kleinen Raffen, die den Menschen für diesen Zweck am geeignetsten erscheinen. Schon auf den Bildern van Dycks und seiner Zeitgenossen finden wir häufig den King Charles, sowie allerliebste kleine Löwen­hündchen, die mit den runden schwarzen Augen in den weißen Gesichtern wie Kinderspielzeug aussehen. Diese Löwenhündchen genießen denn auch noch heutigen Tages die Gunst der Damenwelt; der Sachverständige erkennt sie freilich nicht als reinrassige Hunde an, doch tut das ihrer Beliebtheit keinen Abbruch. Sie erzielen sogar im allgemeinen noch höhere Preise als Zwergpudel und Zwergspitze, obgleich hervorragend schöne Exemplare der letzteren in Hundezüchtereien auch bis 200 Mark kosten.

Im großen und ganzen bezahlt man allerdings bei diesen Tierchen die Kleinheit noch höher als die Schönheit. Eines der winzigsten, das wohl überhaupt existiert hat, wurde vor einigen Jahren der Erzherzogin Elisabeth, der Tochter der jetzigen Gräfin Lonyay, von einer Wiener Vürgersfrau zum Geschenk gemacht. Das zierliche Dingelchen hatte bequem auf einer Untertaffe Platz. Eine gewisse Ähnlichkeit mit den Zwergspitzen besitzen die Zwergpintscher, die, sofern sie eine lange seidige Be­haarung aufweisen, auch Seidenpintscher genannt werden. Es gibt unter ihnen welche, die nur 2, ja zuweilen sogar nur t% Kilogramm wiegen. Eine Spielart derselben stellen die 6rikkon8 bruxellois — die Lieblingshündchen der t Königin von Belgien — dar, die vorzugsweise in Belgien und Holland gezüchtet werden. Das merk­würdigste an ihnen ist ihre Farbe, ein fast reineS Stroh­gelb. Eine andere Raffe kleiner Damcnhunde, die Bologneser, die um die Mitte des vorigen Jahrhunderts sehr beliebt waren — ältere Leute erzählen, daß die Damen sie ehedem im Pompadour überall mit sich führten — sind heutzutage fast ausgestorben.

Ein gleiches war auch mit den Möpsen der Fall. Bis vor etwa zwei Dezennien sah man sie nirgends, dann wurden nach langem Hcrumsuchen einige aufgetriebcn und von diesen Junge erzogen. Jetzt trifft man sie wieder in Massen, allerdings behaupten Kenner, daß es keine echten wären. Auch die früher sehr verbreiteten Wachtelhunde sind völlig verschwunden, zum mindesten haben die so genannten recht unedlen und hochbeinigen Kreuzungsprodukte wenig Ähnlichkeit mit ihren angeb­lichen Stammeltern. Ich entsinne mich noch eines sehr reinraffigcn, braun und weiß gefleckten Pärchens, das ich als Kind zu sehen Gelegenheit hatte und das sich durch seine langen seidigen, fast den Erdboden berührenden Ohren und den prächtigen buschigen Schwanz auszeich- ncte, der Preis dieser beiden Tiere belief sich zusammen auf 120 Taler. Diesen Prachtexemplaren gegenüber verdienen die heutigen Wachtelhunde wahrlich nicht Luxustiere genannt zu werden.

Von großen Hunden wären Bernhardiner, Leon­berger, Windhunde, schottische Schäferhunde und dänische, englische und Ulmer Doggen zu erwähnen. Die meisten anderen, mögen sie auch noch so enorme Preise erzielen, wie z. B. manche, die man zu Jagdzwecken benutzt, dürfen

kaum so bezeichnet werden, da ihr Wert hauptsächlich in ihrer Nützlichkeit besteht, Ja, selbst hinsichtlich der ange­führten erscheint es sehr zweifelhaft, ob man sie trotz ihrer Schönheit den Luxustieren im engeren Sinn zuzählcn darf. Diese Frage läßt sich nur von Fall zu Fall ent­scheiden.

Unbestritten sind jedoch zur Zeit schöne seltene Katzen Luxustiere. Manche werden das vielleicht nicht gelten lassen wollen, da angeblich jede Katze Mäuse fängt, was sicherlich eine außerordentliche verdienstvolle Be­schäftigung ist; doch steht dieser Behauptung die unan­fechtbare Tatsache gegenüber, daß, die sehr teueren Katzen dem Mäusegcschlecht eigentlich nie verderblich werden. Man läßt sie doch nicht so leicht aus der Wohnung, da sie scnst abgefangen würden, und in besseren Häusern pflegt es in der Regel nicht von den kleinen Nagern zu wimmeln. Außerdem hat meiner Erfahrung nach eine Katze aus vornehmer Familie auch selten sportliche Passionen. Meine eigenen Rassekatzen ergreifen mit Ausnahme einer Dame in mittleren Jahren, die aller­dings eifrige Jagdliebhaberin ist, vor einem Mäuschen angsterfüllt die Flucht. Schöne seltene Katzen haben nur die Pflicht, die Wohnung zu schmücken, liebenswürdig zu sein und tüchtig zu schnurren.

Dank der Bewegung zu Gunsten dieser graziösesten unter unseren Haustieren und der an den verschiedensten Orten veranstalteten Katzenausstellungen hat man in den letzten Jahren mehr rassenreine Katzen gezüchtet, als dies vordem in Deutschland während eines ganzen Säkulums geschehen ist. Sehr geschätzt werden braun und gelb ge­stromte algerische und reinweiße Angorakatzen, schwarze Pußta-, chinesische, graue Karthäuser- und siamesische Katzen, doch sind auch gewöhnliche Hauskatzen, wenn sie sich durch weichen dichten Pelz, Größe, eleganten Bau und Augen von ungewöhnlicher Farbe auszeichncn, recht gesucht. Die algerischen haben runde gelbe Augen, die der Pußtakatzcn sehen auch gelb aus, sind aber im Grunde hellbraun, nur die leuchtenden goldigen Flecken lassen sie intensiv gelb erscheinen — man spricht daher auch von „Goldaugen", indes die der algerischen Katzen mit „Glas­augen" bezeichnet werden. Sehr anmutig machen sich die vergißmeinnichtblauen Augen weißer Angorakatzen. In Verbindung mit den rosa Näschen und Mäulchen geben sic ihren Besitzern etwas förmlich Seraphisches. „Das