Kl. Jahrgang.
Erscheint in zwei Ausgaben. — BezugS-PrciS: durch den Verlag SO Pfg. monatlich, durch die Post 2 Mk. so Pfg. vierteljährlich für beide Ausgaben zusammen.
Verlag: Langgasse 27.
Abonnenten.
Anzeigen-Preisr
Die einspaltige Pctitzeilc für lokale Anzeige» 15 Pfg., für auswärtige Anzeigen 25 Pfg. — Reklamen die Petitzeile für Wiesbaden SO Pfg., für auswärts 1 Mk.
Anzeigen-Annahme
für die Abenb-NuSgabe bis 12 Uhr mittags, für die Morgen »Ausgabe bis 3 Uhr nachmittags. — Für die Aufnahme später cingereichter Anzeigen zur nächst- erscheinenden Ausgabe, wie für die Anzcigcn-Aufnahme an bestimmt vorgefchricbenen Tagen wird keine Gewähr übernommen, jedoch nach Möglichkeit Sorge getragen.
Ap« 312. BerlagS^ernfprecher No. AS».
Donnerstag» den 7. Mai.
RedaklionS-FernfpreLer No. 52. 1903»
Abend-Ausgabe.
pit Pfändung von Lohn oder Gehalt.
Von Dr. jur. W. Brandts, Berlin.
' Seit dem 1. August 1869 ist die Beschlagnahme des Arbeits- oder Dienstlohnes, niag dieser Lohn, Gehalt, Salär. Gage oder sonstwie heißen, verboten. Es darf, wie das Gesetz sich ausdrückt, die „Vergütung" für Arbeite- oder Dienstleistungen, welche auf Grund eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses geleistet werde:!, das tie Tätigkeit des Arbeiters oder Angestellten vollständig oder hanptsächlich in Anspruch itimmt, zu Gunsten eines Gläubigers erst dann mit Beschlag belegt werden, wenn
1 die Leistung der Arbeit oder des Dienstes erfolgt und
2 der Tag, an welchem die Vergütung gesetzlich, ver- trags- oder gewohnheitsmäßig zu entrichten war, verstrichen ist, ohne daß der Arbeiter oder Angestellte diese omgefordert hat. Unpfändbar ist nicht nur Geld, Lohn oder Gehalt, sondern auch Naturalleistungen, kurz, jeder Bermögensvorteil, der dem Arbeiter oder Angestellten ous seinem Arbeitsverhältnis gebührt, einerlei ob die Berechnung nach Zeit oder nach Stück erfolgt.
Die Unantastbarkeit des noch nicht verdienten Lohnes oder des Gehaltes ist nun aber nicht nur gegenüber den Gläubigern und den von diesen angerufenen Gerichten ausgesprochen, sondern auch dem Arbeiter und Beamten selbst ist die Verfügung darüber entzogen. Jede Der- sügung über den noch nicht fälligen Lohn oder Gchalt durch Slbtretung, Verpfändung, Anweisung oder ein anderes Rechtsgeschäft ist ohne rechtliche Wirkung. Sobald der Lohn oder Gchalt erhoben ist und sich im Besitz -des Angestellten befindet, kann er natürlich frei darüber verfügen und kann ihm das Geld auch auf Antrag eines Gläubigers gepfändet werden. Zu Hilfe kommt den vermögenslosen Angestellten hierbei aber die Vorschrift, daß bei der Zwangsvollstreckung dem Schuldner so viel an barem GAde oder an Vorräten gelassen werden muß, wie erforderlich ist, um aus die Dauer von zwei Wochen sich, seine Familie und sein Gesinde ernähren und für die notwendige Beleuchtung und Heizung sorgen zu können.
Ursprünglich waren Lohn und Gehalt nur dann un- pfändbar, wenn sie für das Jahr den Betrag von 1200 Mark nicht überstiegen. Den steigenden Preisen der Wohnung und der Nahrungsmittel entsprechend ist seit mehreren Jahren die Grenze auf 1500 Mark jährliches Arbeitseinkommen hinausgesetzt worden. Wer einen geringeren Jahresverdienst hat, dem kann sein Lohn oder Gehalt nicht genommen, von ihm auch nicht im voraus abgetreten oder verpfändet werdm, mag er wöchentlich oder monatlich oder in sonsügen Fristen Gehalt oder Lohn ausgezahlt erhalten. Er wird geschützt ohne Rücksicht auf sein sonstiges Privatvermögen, so daß ein kleiner Beamter, dem z. B. auf dem Lande seine Ehefrau ein Häuschen mit in die Ehe gebracht hat und der durchaus nicht in beschränkten Verhältnissen lebt, der Pfändung seines Gehaltes widersprechen kann. Der Gläubiger
Die Welle.
Eine amerikanische Novellette von S. Barirrkay.
Im Zentral-Park in New-Dork saßen zwei junge Gentlemen. Sie stocherten mit den Spazierstöcken im Sande herum, gähnten bisweilen hinter den behandschuhten Fingern und ließen die Blicke gleichgültig umherschweifen. Sie langweilten sich sichtlich.
Es war auch eine schlimme Zeit jetzt. Die schlimmste des Jahres. An den Bällen, Konzerten, Theatern und den mannigfachen Vergnügungen des Winters genoß man sich satt, bis zum Überdruß satt; denn man machte aus schlechter Gewohnheit und als Sklave der Gesellschaft den Rummel noch mit, als man schon längst genug hatte. Für die Freuden des Sommers aber war es noch zu früh. Und was die Schönheiten der erwachenden Natur, von denen man übrigens in der Riesenstadt nicht viel bemerken konnte, anbetraf, so kamen diese für reiche Gentlemen wahrlich nicht in Betracht. Dafür waren ihre Gemüter zu trocken, ihre Sinne zu blasiert._
Wie nun den Tag totschlagen? Reitens Fahren, Dinieren. Flirten, das füllte den Tag doch nicht vollends aus und hatte auch keinen Reiz mehr, da man es täglich trieb. Man langweilte sich also jetzt und tröstete sich mit tausend anderen, denen es ebenso ging, machte auch manchmal einen dummen Streich und labte sich am Ansmalen neuer Pläne.
„Wohin diesmal im Sommer, Mr. Advingstone?" brach endlich der eine der beiden das Schweigen, steckte sich eine Havana an und blies die blauen Ringel in die Luft. „Mich reizt es einmal, statt in eines der öden Modebäder zu gehen, ein camping an einem schönen, berühmten Punkt zu genießen, zur Erholung meiner Nei->v. die Natur zu bewundern, jedenfalls aber noch
muß den Nachweis führen, daß das Jahreseinkommen aus der Arbeit 1500 Mark übersteigt.
Ist sonach der Gehalt der Unterbeamten und der Sold und die Jnvalidenpension der Unteroffiziere und Soldaten ganz unpfändbar, so ist bei den mittleren und höheren Beaniten und bei den Offizieren eine Gehaltspfändung nur in beschränktem Maße zulässig. Es gilt dres aber nur für die öffentlichen Beamten, d. h. solche, die im Dienste des Staates, der Provinz, des Kreises, der Gemeinde oder einer sonstigen öffentlichen Korporation stehen, desgleichen für die Offiziere, Militärärzte, Deckoffiziere, die Geistlichen, sowie solche Ärzte und Lehrer, die an öffentlichen Anstalten angestelll sind. Sowohl das Gehalt als auch die Pension dieser Personen unterliegen, wenn es die Summe von 1500 Mark für das Jahr übersteigt, nur wegen eines Drittels des Mehrbetrages der Pfändung, während zwei Drittel d-em Beamten oder Pensionär verbleiben. Dasselbe gilt von der Pension, lvelche die Witwen oder Waisen von Beamten beziehen.
Bei den höheren Privatbeamten ist eine gleiche Rücksicht auf die gewohnte höhere Lebensführung, die durch die bekleidete Stellung oft ebenso notwendig bedingt ist, wie bei den öffentlichen Beamten und Offizieren, vom Gesetzgeber nicht gutgeheißen worden. Den Privatbeamten kann ebenso wie den Arbeiten: der 1600 Mark für das Jabr übersteigende Arbeitsverdienst ohne jeden Abzug voll gepfändet werden. Der ursprünglich von dem Gesetz gemachte Unterschied, ob der Beamte dauernd angestellt sei oder nicht — in welch letzterem Falle die Pfändung überhaupt ausgeschlossen war — wird von dem jetzigen Gesetze nicht mehr gemacht. Sämtliche Privatbeamte, vom Kontordiener bis zum Bank- oder Versichernngsdirektor, werden in diesem Punkte völlig gleich behandelt, völlig gleich mit dem Arbeiter. Wer als Gläubiger das Gchalt pfänden will, muß, wenn die Zulässigkeit bestritten wird, beweisen, daß das Jahreseinkommen den Betrag von 1500 Mark übersteigt.
Einige Gläubiger waren aber schon von jeher vom Gesetze begünstigt, derart, daß für sie Lohn oder Gehalt auch unter 1600 Mark jährlich mit Beschlag belegt werden kann, und Offiziere, Beamte rc. mit Gehalt über 1600 Mark nicht die Belassung von zwei Dritteln des übersteigenden Gehaltes beanspruchen können. Es sind dies der Staat wegen der direkten persönlichen Steuern, die Gemeinden, Gemeindeverbände und Kreise wegen der direkten persönlichen Gemeindeabgaben, Kirchen- und Schulverbände wegen gleicher Abgaben, jedoch mit der Beschränkung, daß es sich um Steuern und Abgaben Han- dein muß, welche nicht seit länger als drei Monaten fällig geworden sind. Es handelt sich hierbei in der Regel nicht um erhebliche Beträge. Bedeutsamer ist die zweite Gruppe der begünstigten Gläubiger, nämlich die Familienmitglieder; also die Eltern, die Kinder und der Gatte, wegen ihrer aus gesetzlicher Vorschrift beruhenden Ansprüche auf Unterhalt. Zu diesem bevorrechtigten Kreise gehören jetzt auch die unehelichen Kinder eines Mannes; auch für sie kann Lohn oder Gehalt gepfändet werden. Es war oft empörend, zu sehen, wie der Er-
zeugcr eines unehelichen Kindes, obwohl sein Einkommen den zum eigenen Unterhalt erforderlichen Betrag überstieg, dennoch der Erfüllung seiner gesetzlichen Pflicht zun> Unterhalt seines Kindes sich entzog und das Kind mit der Mutter der Not preisgab oder der öffentlichen Armenpflege anheimfallen ließ. Auch die Dienstprämien der Unteroffiziere unterliegen jetzt der Pfändung ; den Sold wird man wohl als unentbehrlich ansehon müssen. Auf den Anspruch der unehelichen Mutter gegen den Erzeuger ihres Kindes ans Ersatz der Kosten der Entbindung und des Wochenbetts ist dieses Vorrecht nicht ausgedehnt. Zu Gunsten eines unehelichen Kindes darf Lohn oder Gchalt übrigens auch nur so weit mit Beschlag belegt werdm, als der Arbeiter oder Angestellte desselben zur Bestreitung seines eigenen notdürftigen Unterhalts, sowie zur Erfüllung der ihm seinen Verwandten, seiner Ehefrau oder seiner früheren Ehefrau gegenüber gesetzlich obliegenden Unterhaltungspflicht nicht bedarf. _ Die Ansprüche der Ehefrau und der ehelichen Kinder siird also in erster Linie berücksichtigt und sollen durch die Ansprüche des unehelichen Kindes nicht gefährdet werden.
Schließlich sei erwähnt, daß nach den Unfallversiche- rungsgesetzm auch die von den Bernfsgenossmschaften zu zahlenden Unfallrenten, die ja einen teilweise,: Ersatz des entgangenen Arbeitsverdienstes darstellen, desgleichen die Haftpflicht-Entschädigungs-Rmten zur Befriedigung der Unterhaltsansprüche der Verwandten, mit Einschluß der unehelichen Kinder und des Ehegatten, sollen gepfändet werden könne::.
Im Gegensatz zu den Beantten und Arbeitern steht der selbständige Handwerker, der sich für das Stiefkind der Gesetzgebung hält und es im Sinne des Lohnbeschlag- nahme-Gesetzes auch ist. Dem selbständigen Schuhmacher und Schneider, dem Tapezierer, Schlosser :c. können seine ausstehendm Forderungen gepfändet werdm, auch wenn seine wirtschaftliche Lage nicht besser ist als diejenige eines nüttlcrm oder unten: Beantten. Dafür hat er die Ehre der Selbständigkeit. Es läßt sich bei diesen: Punkte unserer Rechtsordnung'chm auch schwerlich Helsen.
Der Kaiser in Dam.
lick. Berlin, 6. Mai. Aus Monte Cassino wird nach der „Germania" berichtet, daß der Kaiser bei dem gestrigen Besuch telegraphisch den Erz-Abt Bcuron und den Bischof Benzler von Metz begrüßte. — Weiter wird demselben Blatt vom Kaiser-Besuch im Vatikan gemeldet, daß der Kaiser bei der Begrüßung der deutschen Bischöfe auf eine kurze Huldigungsansprache des Erzbischofs von Freiburg erwiderte, er sei sehr erfreut, hier in der Umgebung des Papstes Deutsche zu finden, und darunter auch die hochwürdigen Vertreter des deutschen Episkopats begrüßen zu können. In hohem Grade sei er erfreut gewesen, den Papst in so außerordentlich blühender Gesundheit angetrofsen zu haben. Er könne nur zu Gott beten, daß er den Papst noch recht lange erhalten möge zum Heil der ganzen Welt. Mit dem Bischof von Limburg sprach der Kaiser über die Kunstschätze der dortigen
mehr und lieber die summer girls! Ich statte mir ein elegantes Zelt mit allem Komfort aus, mit rocking- cliairs, piano, literature, sowie gun und powder uni) sporting-dog, um der Jagd nach Beliebm zu huldigen. Auch mein buggy mit der windschnellen sunflower darf mir nicht fehlen, damit ich meine Gehwerkzeuge nicht allzu sehr strapazieren und ein delikates Diner in dem ersten Hotel einer nahen Stadt nicht entbehren muß! So lang es mir gefällt, bleib ich! Und was haben Sie vor?"
„Ihr Gedanke ist originell, Mr. Triang!" erwiderte der Angesprochene, ein schlanker, schmaler, etwa fünfund- zwanzigjähriger Mann mit ernsten, nachdenklichen Augen und einem sarkasttschen Zug um den feinen Mund, „ich plane, nächsten Monat mit meiner Schwester eine Reise nach Europa zu machen, will mich in einem der hervorragendsten Badeorte ausruhen und dann Städte, Gegenden, Menschen und Sitten kennen lernen. Es ist möglich, daß ich etliche Jahre darauf wende, vielleicht auch des Zeitvertreibs halber noch einige Semester an einer Universität studiere!"
„Da haben Sie schöne Aussichten, Mr. Advingstone! und das Europe-going ist ja außerdem gerade fashionable! Zunächst aber langweilen Sie sich noch mit mir! Was könnte man nur tun, um die Zeit leidlich hinzubringen? Haben Sie keinen Vorschlag? Sie sind doch berühmt Ihrer famosen Einfälle wegen! Also losgeknallt!"
„Benutzen wir die nächsten Wochen dazu, uns zu be- kebren!" entgegnete der junge Mann lächelnd.
Helles Gelächter.
„Dazu ist die Zeit viel zu kurz!"
„Nehmen wir uns das Leben!"
„Das Elixier, das wieder lebendig macht, wenn man den Tod satt hat, ist noch nicht erfunden!"
„Tun wir ein gutes Werk!"
„Welcher Art? Tag für Tag durch New-Aork wandern und jedem, der ihn annimmt, einen Dollar schenken, da hätten wir selber keinen mehr! Sie neigen ganz entschieden zu ravivals, Mr. Advingstone!"
„So pfuschen wir der Natur ins Handwerk! Korrigieren wir ihre Bosheit! Wäre es nicht ein Vergnügen, dieses kleine Scheusal da in ein hübsches, appetitliches girl zu verwandeln?!"
Mr. Advingstone deutete mit dem Stock auf ein zwölfjähriges Mädchen, das sich in der Nähe herumtrieb. Es war außergewöhnlich abscheulich, mager, mit einem Höcker behaftet, hatte einen brandroten, struppigen Haar- Pelz und in dem fahlen Gesicht eine aufgedunsene Nase und ein Paar große, widerwärtige Augen, widerwärttg, weil sie eine unreine, bläulich-verwischte Farbe besaßen und von entzündeten, wimpernlosen Lidern umsäuntt waren; auch schielten sie.
Mr. Triang lachte amüsiert.
„Da müßte man schon Wunder wirken können, um aus dieser verkrüppelten Knospe ein passables Blümchen hervorzuzaubern!"
„Sie irren, Mr. Triang!" meinte Advingstone, und der bis jetzt leicht gehaltene Ton wurde etwas ernster. „Wunder wären nicht nötig! Der geniale erfinderische Menschengeist mit seiner Energie und den außerordent- lichen technischen Hilfsmitteln brächte es wohl fertig!“
„Das nicht! Das gewiß nicht! Achtung vor dem Menschenhirn, aber das hieße Kartoffeln in Goldklumpen umgestalten können!" sagte der junge Mann voll lebhafter Zweifel.
In Mr. Advingstones schlaffes Gesicht kam ein fanatischer Zug.
„Sie kennen den hohen Standpunkt der ärztticher , Wissenschaft nicht, wenn Sie so reden! Was hier Natur
