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Mg. 188. Berlags.Fernsprecher SB». 895». Mittwoch» de« 29. April.
Für die Aufnahme später eingereichter Anzeigen zur nächst- keine Gewähr übernommen, jedoch nach Möglichkeit Sorge getragen.
RebakiionS-Ferniprecker No. S2.
1803.
Abend-Ausgabe.
Per Sümpf s eg eil Pas SuipfuWicttüm.
Mt diesen Werten überschreibt sich ein Aufsatz in Nr. 182 dieses Blattes. Der Aussatz beginnt: „Kein Stand im Deutschen Reiche ist bedrängter als der der Ärzte. So segensreich die soziale Gesetzgebung gewesen ist und weiterwirkt» so hat sie auf die materiellen Interessen der Ärzte nicht die Rücksicht genommen, die verlangt werden mußte, die immer wieder verlangt werden wird, bis ihr Genüge geschehen ist. Vielleicht noch mehr aber leiden die Ärzte durch das Unwesen des Kurpfuschertums." Das ist gewiß wahr, leider nur zu sehr wahr. Gegen einige Folgerungen aber, die derselbe Artikel als Äußerungen des Senatsvorsitzenden im Reichsversiche- rimgsamte, Geheimrat Dr. Flügge, aus einem Aufsatz dieses Juristen aus der „Deutschen Juristenzeitung" bringt, muß im Interesse des ärztlichen Standes ganz entschieden Verwahrung eingelegt werden. Der Originalartikel des Herrn Geheimrats liegt mir nicht vor, ich muß also dem Verfasser des Artikels in Nr. 182 dieses Blattes die Gewähr für Richtigkeit der Äußerungen überlassen. Herr Geheimrat Flügge sagt darnach: „In den Millionen von Fällen, in denen der Laienbehandlung eine ärztliche Zulassung oder Anordnung nicht vorangegangen ist, entscheidet erst ex post die ärztliche Wissenschaft, ob der Akt der Laienbehandlung Kurpfuscherei war oder nicht. Würde die Kurpfuscherei schlechthin verboten und unter Strafe gestellt, so würde kein Laie mehr wagen dürfen, auch in dringendem Falle irgend einen Akt der Krankenbehandlung vorzunehmen, z. B. den Ertrunkenen zu frottieren, dem Verblutenden sein Taschentuch auf die Wunde zu drücken. Er müßte in jedem Falle gewärtig sein, daß die ärztliche Wissenschaft nachträglich erklärte, die Laienbehandlung würde vom Arzte nicht zugelassen oder angeordnet sein, der helfende Laie habe sich der Kurpfuscherei schuldig gemacht."
Bei aller Achtung vor der Gelehrsamkeit des hervorragenden Juristen kann ich doch die Meinung nicht unterdrücken, daß der Herr Geheimrat mit einigen Punkien seiner Ausführungen weniger in Rücksicht auf praktische Wahrscheinlichkeiten, als in Liebäugelet mit in der Praxis so gut wie ausgeschlossenen Möglichkeiten geurteilt hat. Mit anderen Worten: Der Herr Geheunrat hat sich stellenweise mit etwas einseitiger, wenn auch leicht erklärlicher Lust und Liebe in juristische Spitzfindigkeiten versenkt und dabei vergessen, daß solche Äußerungen zwar in die Studierstube ganz leidlich passen, m die Welt der Wirklichkeit übertragen aber entschieden Anstoß und Widerspruch erregen und den großen uiid geachteten Stand der Ärzte in gewissem Grade verletzen mnlsen. Man nehme doch nur an: Ein aus dem Wasser Gezogener
wird von einem Nicht-Arzte frottiert, bezw. es iverden an ihm die bekannten HUseleistungen von Laienhand vollzogen, einem Verbluteiiden wird von Laienhand das Taschentuch auf die Wunde, gedrückt, der Gefährdete kommt mit dein Leben davoii, und hinterher soll sich mm ein Arzt finden, der den Lebensretter wegen Kurpfuscherei verklagt! Sonderbar, höchst sonderbar! Herr Geheimrat Flügge hat da wohl ein wenig über das Ziel hinausgeschossen. Die Sache wird wohl einfach so liegen: Wenn jemand durch eiiien Unglücksfall in Lebensgefahr kommt und es ist kein Arzt anwesend, so ist ein jeder, der anwesend ist und helfen kann, moralisch Der* p f l i ch tet zu helfen. Der später hinzukommende Arzt wird ihm dann gewiß nur dankbar sein. Selbst wenn die erste Hilfeleistung des Laien erfolglos oder sogar direkt verkehrt gewesen sein sollte, wird sich der human denkende Arzt darauf beschränken, den Fehler zu verbessern. Eine Anklage aber kann und wird er nie erheben, weil er sich sagen muß: der Mann hat nur das Beste gewollt; daß es ihm nicht gelang, dafür kann er nicht. In muguis voluisse sat est.
Des weiteren sagt Herr Geheimrat Flügge: „Gegen das Verbot der Kurpfuscherei spricht aber auch eine Erwägung juristischer Natur. Jeder Geschäftsfähige hat das Recht der Verfügung über den eigenen Körper. Daraus folgt, daß er in Krankheitsfällen das Recht hat, sich überhaupt von Dritten nicht behandeln oder sich von denjenigen behandeln zu lassen, die er nach seiner Wahl damit betrauen will, von Ärzten oder von Nicht-Ärzten.
Das Recht der Verfügung über den eigenen Leib ist nahezu absoluter Natur; die Rechtsordnung darf dieses Recht und seine Konsequenzen nur in den seltensten Fällen einschränken. Solange man den Kranken nicht zwingen kann, sich überhaupt behandeln zu lassen, so lange kann man ihn auch nicht zwingen, sich nur von Ärzten behandeln zu lassen. Hiergegen wird man vielleicht einwenden, das Verbot der Ktrrpfuscherei enthalte nicht ein Verbot an den Kranken, sich von Kurpfuschern behandeln zu lassen, sondern nur ein Verbot an den Kurpfuscher, den Kranken zu behandeln. Darin würde ich aber nur ein Spiel mit Worten sehen: darf außer dem Arzte niemand einen Kranken behandeln, so ist eben der Kranke gezwungen, sich, wenn überhaupt, vom Arzte behandeln zu lassen. Daraus ergibt sich, daß ein Verbot der Kurpfuscherei nebst Strafandrohungen schwer zu erreichen und kaum zu wünschen ist."
Das erscheint streng logisch und unanfechtbar. Und dennoch hat die Sache einen Haken. Schließen wir folgendermaßen: Das Angebot regelt die' Nachfrage
Nehmen wir nun weiter einen „Jdealzustand" derart an, daß ein strenges Pfuschereiverbot das Unterbleiben jeglicher Pfuscherreklame uiid damit jeden Angebotes von Pfuscherhllfe zur Folge habe. Wo kein Angebot, ist auch keine Nachfrage. Das Kurpfuschertnni müßte in sich aussterben. Hierdurch entfiele von selbst der Zwang, von
dem der Jurist in Anbetracht der freien Selbstbestimmung des Menschen nichts wissen will. Nur der Arzt böte dann seine Hilfe an, nicht etwa durch Reklame, sondern weil er da ist, uiid weil das Publikum weiß, warum er da ist. Dieser „Jdealzustand" ist nun freilich nach menschlichem Ermessen auch nicht durch das strengste Pfuschereiverbot zii erreichen, schoii allein deshalb, weil dev Psuscherstand stets eine Hintertür finden wird, zu entschlüpfen, und nie uni einen Ausweg, so krumm er fein mag, verlegen sein wird. Nehmen wir aber an, der „Jdealzustaiid" sei durch ein streng durchgeführtes Gesetz erreicht. Es würden sich dann sicher keine oder doch ganz verschwindend wenige Personen finden, die, mit der Hilfe der Ärzte unzufrieden, nach anderer „besserer" Hilfe verlangen würden. Der Anspruch des Juristen an freie Selbstbestimmung des Individuums wäre damit erledigt. Um der strengen Forderung des Juristen an die Form zn genügen, könnte man die Sache auch noch folgendermaßen fassen: Zu bestrafen ist der Kurpfuscher nur dann, wenn er seine Hilfe unverlangt anbietet. Wird er aber, ohne Reklame getrieben und ohne seinen Rat unverlangt angeboten zu haben, um Hilfe angegangen und leistet sie, so bleibt er straffrei. Das ist freilich ein recht dehnbarer Begriff und schließt Mißbräuche nicht aus, aber dem strengen Juristen ist Genüge getan.
Aber kehren wir zur Praxis zurück. Ich wiederhol« nochmals den Satz: _ Das Angebot regelt die Nachfrage. Würden die Herren Kürpfuscher sich bescheiden, nur gerade so viel oder vielmehr so wenig Reklame zu machen wie die Ärzte, so wäre es bald um sie geschehen, denn nur die Maßlosigkeit, um nicht zu sagen Unverschämtheit ihrer Reklame sichert ihnen den Zulauf. Was da an Verdrehungen, Unterstellungen und Vorspiegelungen falscher Tatsachen geleistet wird, geht oft ins Aschgraue. Mit kurzenWorten seien einige Elementarunterschiede zwischen Kurpfuscher und Arzt gekennzeichnet. Der Kurpfuscher treibt unbehindert seine maßlose Reklame. Hat er irgend einen Erfolg oder scheinbaren Erfolg — der Laie urteilt gar zu gern nach deqi Satze: Post hoc, ergo propter hoc — erreicht, so stößt er kortissimo in di« Lärmtrompete. Hat er keinen Erfolg gehabt, oder ist die Sache gar schief ansgegangen, fo schweigt er weislich still, und der Patient schweigt erst recht still, weil er sich eben schämt, so dumm und plump hereingefallen zu sein. Anders beim Arzte: Hat dieser einen Erfolg erreicht, so erscheint das ihm wie dem Patienten als nichts Besonderes, er hat eben nur seine verfluchte Pflicht und Schul- digkeit getan. Hat er nichts erreicht oder gar einen Mißerfolg gehabt, einen sogenannten „Kunstfehler" begangen, dann wehe dem Ansehen und der Praxis! Man schaff« also dieserhalb erst einmal wenigstens gleiche Verhält- nisse und gleiche Bewertung, dann tvollen wir Ärzte schon getrost Zusehen und abwarten, wen's trifft. Solange aber eben eine gewisse Klasse von Menschen nicht alle geworden
Am sonnigen Strande.
Bon Henryk Sienkiewicz.
Aus dem Polnischen übersetzt von L. Berner.
(10. Fortsetzung.)
Nachdeni er dies gesagt hatte, blickte er sie mit seinen treuherzigen Augen teilnehmend an und nach einer Leite lwlrmelte er:
„Armes Kind!
Hierauf entfernte er sich einige schritte von ihr und Machte sich daran die Staffelei an den früheren Platz )u schieben, wobei er sprach:
„Es wird heute nichts aus dmi Modellsttzen, Sie sind zu sehr erschüttert. Morgen früh werden wir an die Arbeit gehen und heute wollen wir ein wenig plaudern. Wer hätte es denken können, daß Marre E rw eine Polin sei. Also Ihr Großvater rjt Pole, nicht wahr?
Lebt er noch?" . r , ,
„Er lebt, aber seit zwei Jahren kann er nicht mehr
gehen."
StfSs-'mtMrtde fic, indem sie i «8 Bort »Ich,
'ch-n k,
m der Heimat Vorerst war er w ltaliemschen Militär- Diensten, hernach in einer Bank m Rizz .
| „Wie alt ist er?" . „
„Großpapa, ist schon neunzig ^ahre an.
iS' ^Te? Pap/stammte aus Nizza, doch war er guch m italienischen Militärdiensteii.
^ »Wie lange ist er tot?"
„Fünf Jahre."
P „Und Ihre Mutter lebt nichts fflrr , 6hfthrt
■ „Die Mama lebt. Wir wohnen mit Großpapa zu-
Ignnnen im alten Nizza.''
„Gut", jagte Swirski. „Und jetzt wollen Sie mir
noch eines sagen: weiß es Ihre Mutter, daß Sie als Modell sitzen wollten?"
Darauf erwiderte sie mit unsicherer Stimme:
. „Nein. Mama weiß es nicht. Frau Lageat sagte mir, daß man auf diese Weise fünf Francs täglich der-. dienen könne und da bei uns zu Hause großes Elend ist ... ein sehr großes . . . deshalb . . . hatte ich keinen anderen Ausweg."
Slvirski streifte mit seinen Augen rasch die Gestalt des jungen Mädckjens und überzeugte sich, daß es die Wahrheit gesprochen. Von Armut zeugte alles, vom Hute und dem Kleide angefangen, welches so fadenscheinig und verschossen war, daß nmn die ursprüngliche Farbe daran nicht niehr erkennen konnte, bis zu den abgetragenen und geflickten Handschuhen.
„Gehen sie jetzt nach Hause", sagte er, „und erzählen sie ^hrer Mutter, daß ein gewisser Maler Swirski Sie als Modell zu einem Bilde verwenden möchte, und setzen Sie noch hinzu, daß dieser Maler auf Empfehlung der Frau Lageat kommen wird, um zu bitten, daß Sie zum Modellsitzen mit Ihrer Mutter in sein Atelier kommen möchten, wofür er zehn Francs für die Sitzung anzu- bieten gedenkt."
Fräulein Eervi wollte danken, konnte jedoch keine passenden Worte finden, wurde verlegen, sprach verwirrtes Zeug mit einer Stimme, die durch Freudentränen fast erfüllt war. Als er sah, was in ihr vorging, sagte er
„Schon gut, schon gut! In einer Stunde werde ich dort sein. Sie machen auf mich den Eindruck eines rechtschaffenen Mädchens. Haben Sie Vertrauen zu mir. Ich bin ein wenig derb, aber ich bin im stände vieles zu begreifen und einzusehen. Wir werden schon Rat schaffen und alles wird wieder gut sein. Ach! noch Etwas! Ich will ^hnen nicht gleich jetzt Geld mitgeben, damit Sie sich nicht deshalb vor Ihrer Mutter zu rechtfertigen brauchen, aber in emer Stunde werde ich es selbst bringen und auf Rechnung so viel zurücklassen, als nötig sein wird Mit r* *?r Qr e J A ud > "Uders, daher kann ich ermessen, was schnelle Hilfe bedeutet. Sre haben keinen Grund zu
danken, denn ich tue nichts Übriges. Auf Wiedersehen, mein Kind —- in einer Stunde!"
Und nachdem er sie noch nach der genauen Adress« befragte, führte er sie die Treppe hinuter und nach einer Stunde stieg er in einen Wagen, um sich nach dem alten Nizza fahren zu lassen. Alles, was sich zugetragen, kam ihm so merwurdig vor, daß er an nichts anderes zu denken im stände war. Er empfand eine solche Freude, wie sie nur em rechtschaffener Mensch empfindet, wenn er so gehandelt, wie es die Pflicht erheischt, und er Gelegenheit gehabt, die Vorsehung im Leben des Nächsten zu spielen.
„Wenn dies nicht ein ehrliches und gutes Mädchen ijt", dachte er von Fräulein Eervi, „so bin ich das dümmste Maultier in ganz Ligurien."
Aber er setzte garnicht voraus, daß sich etwas Ähn- liches herausjtellen sollte. Im Gegenteil war er sicher, daß er auf eine rechtschaffene Seele getroffen und war zugleich froh, daß diese seele in einem so jungen und frischen Körper stecke.
Ter Wagen hielt endlich vor einem alten, verfallenen Hause in der Nähe des Hafens. Die Türschließcrin zeigte ihm ziemlich geringschätzend die Wohnung der Frau Eervi.
„In der Tat ein Elend!" dachte der Maler, die steilen Stiegen hmaufjteigend.
Bald klopfte er an die Türe.
„Herein!" rief eine Stimme von innen.
Swirski trat ein. Es empfing ihn eine Frau, di« ungefähr vierzig Jahre alt sein mochte, sie war schwarz gekleidet, traurig mager, vom Schicksal augenscheinlich stark heimgejucht, doch besaß sie nichts Gemeines in ihren Zugen. Neben ihr stand Fräulein Marie.
„■odf weiß alles und danke Ihnen von ganzer Seele!" sagte Frau Eervi, „möge es Ihnen Gott vergelten und Sie segnen.
Indem sie dies sagte, ergriff sie seine Hand und beuate ihren Kopf sehr tief über dieselbe, als ob sie die Absicht hatte, diese Hand zu küssen. Aber er zog sic rasch zuruck und um das Eis der ersten Bekanntschaft so schnell
