Erscheinungstage:
Mittwoch und Samstag
Wiesbadener STngblatts
Verlags - Fernsprecher: Nr. 2953,
Po. 32.
Mittwoch, den 22. April.
1903.
Bekanntmachung.
Dienstag, den 2«. Mai 1903, des Nachmittags 3 Vs Uhr, werden auf richterliche Verfügung die den Eheleuten
Friedrich Wilhelm Biigcr und Caroline, gcb. Hng, zu Dotzheim gehörenden Immobilien, bestehend in einem daselbst belegenen einstöckigen Wohnhaus mit Kniestock, Scheune, Garten und Wiese nebst fünf in dasiger Gemarkung gelegenen Aeckern, zusammen an 17,054 Mark taxiert, auf dem Gemeindezimmer zu Dotzheim zwangsweise »ffentlich versteigert. F 267
Wiesbaden, den 16. April 1903.
Könialiches Amtsgericht 12.
Bekanntmachung,
betreff. das Aushebungsgeschäft pro 1903.
, Dar diesjährige Aushebungsgeschäft im Stadlkreise Wiesbaden findet am 30. April, 1., 2., 4.. und 6 . Mai statt.
Es kommen zur Vorstellung:
Ilm 3v. Avril: Die als tauglich Vorgemustertcu der Jahrgangs 1881.
Am 1. Mai: Ein Teil de? Jahrganges 1882.
Am 2. Mai: Ein Teil des Jahrganges 1882 Md Jahrgang 1883.
Am 4. Mai: Die zum Landsturm zugeteilten Leute, die dauernd Untauglichen und die zum einjährig freiwilligen Dienst berechtigten, von einem Truppenteil als nicht tauglich befundenen Militärpflichtigen.
Am 5. Mai: Die nach der Musterung hier zugczogenen Militärpflichtigen.
Am 6 . Mai: Die der Ersatzreserve zngeteiltcn Militärpflichtigen.
Vorladungen und Losungsscheine sind mitzn- vringen.
Gesuche um Befreiung bezw. Zurückstellung Militärpflichtiger wegen häuslicher Verhältnisse müssen, sofern dies nicht schon geschehen ist, uu- berzüglich an den Magistrat hicrselbst cingereicht
Werden.
Diese Gesuche gelangen an dem Tage, an dem die Reklamierten zur Vorstellung kommen und zwar unmittelbar nach Beendigung de« Mnsteruugs- geschäfls zur Verhandlung.
Dabei müssen diejenigen Angehörigen (Eltern und Brüder über 16 Jahre» wegen deren eveml. Erwerbsunfähigkeit die Befreiung bezw. Zurückstellung eines Militärpflichtigen beantragt worden ist, zugegen oder im Falle sie durch Krankheit am Persönlichen Erscheinen verhindert sind, durch ärztliches. Attest entschuldigt sein, da sonst keine Berücksichtigung ststtfinden kann.
Ist ein solches Attest von einem nicht amtlicf' ongestellten Arzt ausgefertigt, so muß es amtlich beglaubigt sein.
i Die Militärpflichtigen haben sich an den betreffenden Tagen pünktlich um 7"- Uhr morgens tm Saale des Hauses Goldgasfe 2», in ianberem Anzug, mit einem reinen Hemde gekleidet und sauber gewaschen, der Ersatzkommiision oorznstellen.
Innerhalb und außerhalb des MusterungS- wkales haben die Militärpflichtigen während der Dauer des Geschäfts sich ordnungsmäßig und anständig zu betragen und jede Störung des Geschäfts durch Trunkenheit, Widersetzlichkeit, nn- frlaubtc Entfernung, unnötiges Sprechen, sowie ähnliche Ungehöriakeiten zu vermeiden. Das Rauchen ist den Militärpflichtigen während der Abhaltung des Mustern,igsgcschästs verboten.
Znwiderhaudluitgen gegen die Verordnung sterben aus Grund des 8 3 der Polizeiverordnuiig Vom 27. Juli 1898 mit Geldstrafe bis zu 30 Mark, tm UnvermögenSfallc mit verhältnismäßiger Haft bestraft.
Unpünktliches Erscheinen, Fehlen ohne genügenden Entschuldignngsgriind, wird, sofern die ^betreffenden Militärpflichtigen nicht dadurch zugleich eine härtere Strafe verwirkt haben, nach § 26 ad 7 der Webrordnnng vom 22. November 1888 mit Geldstrafe bi« zu 30 Mark oder Haft bis zu 8 Tnacn bestraft. *
Wiesbaden, den 4. April 1903.
Der Cibil-Borsitzcnde
der Ersatz-Kommission Wiesbaden, Stadt, v. Scheu ck.
Bekauutmachung.
Es wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß
1. vom 1. Mai d. I. ab die Droschken- Haltrstell« in der Paulinenstratze -
an der Mündung in die Bicrstadterstraße —
aufgehoben und
2. vom 1. Mai d. I. ab aus der Nordseste
der Parkstratzc — an der Mündung des Chaisenweges und gegenüber der Mündung der Bodeiistedtsiraße — ein .Halteplatz für zwei Droschken eingerichtet ist. Die Droschken nehmen hintereinander Aufstellung, die Köpfe der Pferde sind der Mündung des Chaisenweges zugelehrt. *
Wiesbaden, den 14. April 1903.
De- Polizei-Direktor, t». Scherns.
Bekanntmachung.
Die Kirchhofsgassc von der Lanagaffc bis z»r Dchützenhofstraße wird zwecks Neupflasterung auf die Dauer der Arbeit für den Fuhrvcrkthr polizeilich gesperrt.
Wiesbaden, den 15. April 1903.
Der Polizei-Direktor, b. Schena.
Polizei- Verordnung,
betr. Abänderung beziehungsweise Ergänzung des 8 62 der Polizei-Verordnung vom 18.' Scpt. I960.
Auf Grund der Paragr. 5 und 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 20. Sepieniber 1867 über die Polizciverwaltuiig in den ne» erworbenen Landesteilen, sowie der Paragr. 143 und 144 de« Gesetzes über die allgemeine Landesoerwaltung vom 30. Juli 1883 wird unter Anfbebnng der bisherigen Bestimmung des Paragr. 62 der Polizei- Verordnung vom 18. September 1900 mit Zn- stimmnng des Magistrats für den Polizeibezirk der Stadt Wiesbaden verordnet was folgt:
Der Paragr. 62 der Polizei-Verordnung vom 18. September 1900 erkält folgende Fassung:
8 62.
Aushängen und SluSklopfen von Gegenständen.
1. Auf öffentliche» Straßen und in Vorgärten, sowie an straßcnwärt« und nach Vorgärten zu belegenen Türen, Fenstern und Ballonen ist das Aushänge» und Auslegen von Wäsche und das Auslcgen, Klopfen und Ausstauben von Kleidern, Teppichen, Betten, Matratzen und ädnlickcn Gegcn- ständcn verboten. Ausgenommen hiervon ist da? Anslegen vo»i Teppichen zur Ausschmücknng bei öffentlichen Festveranstaltungen.
2. Das Ausklopfen der rrä 1 genannten Gegenstände ist in Höfen und Gärten innerbalb der Stadt nur an Werktagen von 8 bis 12 Uhr vormittags gestattet. Zimmerteppicke und Läufer, deren Flächeninhalt 16 Quadratmeter übersteigt, dürfen innerhalb der Siadt, sowie in der Nähe von öffentlichen StrcißenJPlützcii und Promenaden- wegen im Umkreise der Stadt Überhaupt nicht ausgeklopft oder gestäubt werden.
, 3. Zuwiderhandlungen gegen diese Bcstimm-
ungcn werden mit der in» Paragr. 75 der Polizei- Verordiiung vom 18. September 1900 angedrobten Strafe (bis zu 30 Mk., eventuell 3 Tagen Haft) gcabndet.
4. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihre Publikation in Kraft. *
Wiesbaden, den 8 . April 1903.
Der Königl. Polizei-Direktor: v. Tchcnck.
Auszug
aus der Polizei-Verordnung, betreffend das Melde- wcfeil vom 17. Februar 1800.
8 6. Durchreisende Fremde.
Durchreisende Fremde (Badegäste, Reisende rc.), welche in Privathäiiscrn für Entgelt oder unentgeltlich Wohnung nebmen, sind binnen 24 Stunden durch den 'Wohnungsgeber bei dem Bureau des Volizcireviers an- bezw. abzumeldcn.
Gast- und Herbcrgswirtc haben täglich bis 11 Uhr vormitiags alle während des vorher- legangcnc» Tages oder während der 'Nacht an- gekommenen bezw. abgereisten Fremden bei dein Bureau des Polizei-Reviers an- vezw. abzumclven
Die Meldung der Fremden geschickt schriftlich durch zwei Meldezettel, welche entbalten müssen- Vor- und Zuname, Stand oder Gewerbe, Geburts- nnd Wohnort und Nationalität des Fremden.
Die Gast- und Herbergswirte sind verpflichtet, ein Fremdenbuch nach dem Muster 4 zu halten dasielbe einem jeden Freinde» alsbald nach seiner Ankunft zur Eintragung vorznlegen nnd auf dir richtige und vollständige'Ausfüllung der Rubriken zu achten.
Vorstehendes wird hiermit wiederholt zur allgemeinen Kenntnis gebracht. *
Wiesbaden, 2. Januar 1903.
Der Polizei-Direktor: v. Schenck.
Bekanntmachung.
Nach dem Erlaß des Herrn Finanzminister? vom 31. Oktober d. I. findet wegen der Neubemessung der Porlopauschalsumme für die Postsendnugen in Staatsdienst-Angelegenheiten in der Zeit vom 1. Januar bis ciiischlieklicb 31. Dezember 1903 cine Portozäblnng in der Weite statt, daß alle unter dem Averfionierungsvermerk nbgebenden Postsendungen vom Absender mit Zählmarken beklebt, und diese von den Postanstaltcn durch den Aufgabestcmpel entwertet werden. Die Sendungen sind auch während des Zähljahres in der bisherigen Weise mit de»n Aveisionieiungd- stcmpe! und' dem Dienstsiegel vv. z» versehen.
Infolgedessen ist „es erforderlich, daß diejenige»» Herren Arzte, welche die von ihnen zu erstattenden Anzeigen von den» AuSbrnch ansteckender Krankheiten durch die Post avsenden, sich mit deni erforderlichen Markenvorral verjehen. beziehnngsweiie denselben im Kaffenviireau — Zimmer 'Jio. 24 des Polizei- Direklions-Gebändes — abholen lasse».
lieber die Verwendung der Zäblmarken wird die Kontrolle dicsseils anrgeübt ivcrden.
Zählmarken, welche nnverwendet geblieben sind, müssen bestimmlillgsmäßig zurückgcgeben werben und ivird um deren Rückgabe bis 3. Januar 1904 ersucht. *
Wiesbaden, den 8 , Dezember 1902.
Der Polizei-Direktor: v. Schcnck.
HolMkaus Ober?. Wiesbaden.
^ Donnerstag» den 23. April 1903, ans
dem Distiikt 3 Kisselborii, Buchen: 32 Hdt. Wellen. ZusammcnkNNft 9 llhr Plattcrstraße, am Platterpsad F 277
Bekanntmachung.
Nachdem durch Kaiserliche Verordnung vom 28. März d. I. -- Neichs-Gesttzbl. S. 111 — bestimmt worden ist, daß die Neuwahlen für den Reichstag am 16. Juni d. I. vorzunebmen sind, setze ich hierdurch auf Grund des Z 8 des Wahlgesetzes für den Reichstag vom 31. Mai 1869 nnd des § 2 des Wahlreg'emcii!« voni 28. Mai 1870 lest, daß die Auslegung der Wählerlisten am * Montag, den 18. Mai d. I. zu beainnen hat.
Berlin, de» 14. April 1903.
Der Minister des Innern.
Indem wir vorstehende Besanntmachung hiermit zur öffentliche» Kenntniß bringen, geben wir nach Maßgabe des 8 2 des Neglcn»ents vom 28. Mai 1870 zugleich bekannt, daß die Wäbler- lisirn von» 18. bis incl. 28. Mai d. I., also 8 Tage lang, in dem Ratdhanie, Marktplatz 6 , Zimmer No. 6 , zu Jedermanns Einsicht ansgelcgt sind. Wer die Listen für unrichtig oder unvollständig hält, kann dies innerhalb 8 Tnaen nach dem Beginn der Auslegung bei dem Magistrat »christlich anzeigen oder in dem oben bezeichncten Zimmer zu Protokoll geben und muß, die Bcw is- mitiel für seine Behauptungen, salls dieselben nicht auf Nolorietät beruhen, zngleick beibringen. * Wiesbaden, den 18, April 1903.
__ Der Magistrat.
Beschluß.
Von dem Feldweg im District „Schöne Aussicht" No. 9307 des Lagcrbuches werden die zwischen den Häusern von Brüning und Dieterich belegenen Theile von 59,50 gm lind 61 qm nach ordniinasmcißiger Durchführung des gemäß § 57 des Zuständigkeitsgcsetzes vom 1 . August 1883 ein- gcleiteten Versavrcns hierdurch eingezogen. * Wiesbaden, den 17, April 1903.
_ Der Oberbürgermeister.
Bekanntmachung.
Es ist in der letzten Zeit oster vorgekommen, baß Gewerbeunternebmer die bei ihnen beschäftigten ächrlinge erst einige Wochen nach ihrem Eintritt zum Besuche der gewerblichen Fortbildungsschule allgemeldet und die verspätere Anmeldung damit entschuldigt haben, daß sie den betreffenden Lehrling seither zur Probe gehabt hätten. Die? kann j-doch als ein den Arbeitgeber entschuldigender Einwand nicht angeielien werden, da in dem OrtS- statut weder von einer Probezeit »och vom Abschluß eines Lehrvertrages die Rede ist.
Es wird daher iviedcrholt daraus aufmerksam gemacht, daß die Gewerbcimternehiner nach § 6 ses Orlsstatuts verpflichtet sind, jeden von ihnen beichäftigleii, schulpflichtigen, gewerblichen Arbeiter wätestens am 6 . Tage, nachdem sie ihn angenommen habe», zum Eintritt in die Fortbildungsschule bei aeni Magistrat anzumelden und spätestens am
3. Tage, nachdem sie ibn ans der Arbeit entlassen haben, bei dem Magistrat wieder abznmelden.
Arbeitgeber, welche die im 8 6 vorgeschriebciien An- und Abmeldungen überhanvt nicht oder nicht rechtzeitig mache», werden nach 8 150 No. 4 der Gewerbeordnung in der Fassung des Gesetzes, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung vom 1. Juni 1891 (Reichs-Gesetzblatt, Seite 287) mit Geldstrafe bis zu 20 Mark oder im Unvermögensfalle mit Haft bi? zu drei Togen bcstrast.
Wiesbaden, den 17. April 1903. *
_ Der Magistrat.
Bekanntmachung.
Die Eheleute Taglöhner Paul Bnllmann und Therese, geh. Löhr, geboren am 2. März 1875 zu Wiesbaden, und 16. April 1877 zu Wiesbaden, zuletzt Feldstraße 1 wobnhasr, entziehen sich der Fürsorge für ihre fünf Kinder, sodaß dieselben ans öffentlichen Mitteln unterhalten werden müffcn.
Wir bitten um Mittheilniig ihres Aufcnlhalts- ortcs. *
Wiesbaden, den 18. April 1903.
Der Magistrat. — Armcnvcrwaltnng.
Bekanntmachung.
Die Ehefrau des Taglöbners Franz Armbrust, Susanua, gcb. Gradier, geboren am 20. März 1877 zu Haßloch (Bayern), zuletzt Scharnborststraße 14 mobn» ait, enizikbt sich der Fürsorge für ihre Kinder, sodaß dieselben aus öffentlichen Mitteln uiiterballcn werden müssen.
Wir bitten um Mittheilung ihres Aufenthaltsortes, »
Wiesbaden» den 18, April 1903.
Der Maaistrat. — Armeuvcrwaltung.
Gaben für das warme Frühstück für arme Schulkinder
sind »och kingeaanpen: Von Ph. B. 50 Mk.. Cary. Heim, Adi ». Ferna ihren kleinen Kollegen aus der Sparbüchse 5 Mk., den Stammgästen „Holzhacke, Häuschen" 7 Mk. 20 Pf., durch den „Tagblatt" - Verlag 23 Mk., Herrn Rentue. Lcarisbrick 150 Mk.. der Gesellichciit Sprudel 100 Mk.. F. L, 2 Mk.. H. 1 Mk., Herrn Dr. Emu Pfeiffer 10 Mk,. Fräulein Rebe 20 Mk., Hcrin von Obernitz, Ma,or o. D., 1 Mk.. L. Schäker 50 Pk., G. Schreiner 50 Pf., Alex. Petitjean 1 Mk,, Ph. Trantb l Mk,, Rentner Kukat 3 Mk., Agent Wagner 1 Mk,, Wintermeier 1 Mk.» Ziniet 3 Mk., zusaiiimen 2145 Mk,, worüber hiermit »nit Dank quittirt »vird. *
Wiesbaden, den 17. April 1903.
Der Magistrat. Armcn-Berwaltnng.
Zur Anschaffung von Koblen, für verschämte Arme sind noch cinaegangcn: Von Ph. B. 50 Mk.» von dem Verein Süd-Wiesbaden 50 Mk,, von V, K. 5 Mk., durch den „Tagblc>tt"-Verlaa 47 Mk., von Herrn William Scarisbrick 100 Mk,, zu- samme» 1694 Mk, 50 Vf., worüber hierdurch- mit Dank qnittirt wird.
Wiesbaden, den 17. April 1903.,
Der Ma gistrat. Armen-Verwaltung.
Obligatorische kaufmännische Fortbildungsschule in Wiesbaden.
Das neue Schuljahr beginnt Mittwoch, den 22. April. Scküler und Schülerinnen haben sich Nachmittags 2 Uhr in ihren bisherigen Klassen einzusinden.
Diejenigen Schüler, tvelche im Vorjahre kür die Mittelstufe zurückgestellt worden sind, habe» sich Mittwoch, den 22. April, Nachmittags 2 Ubr, in der Schule an der Lehritraße, Zimmer Nr. 21 »nd diejenigen Schülcrinnen, welche im Vorjahre für die Oberstuie zurückgestellt worden sind, an demselben Tage, Nachmittags 2 Uhr, in der höheren Mädchenschule, Zimmer Nr. 20, einziifinden.
Neu einiretende Schüler ivollen sich DonnerS» tag, den 23. Slpril, Nachmittags 2 Uhr, in der Schule an der Lchrstraße, Zimmer Nr. 88 , Schülerinnen Freitag, de»» 24. April, Nach- »nittags 3 Uhr, in der höheren Mädchenschule, Zimmer Nr. 20, zur Prüfung einfinden.
Dieselben haben ihre Schulentlassungszeugnisse, sowie Feder und Diarimn mitzubringen. *
Wiesbaden, den 15. April 1903.
Der Schulvorstand.
Verdingung.
Die Aussührnng der Schlofferarbrite»t
(Beschläge ec.) kür den Um- und ErweiterungSbou Kurhaus-Provisorium (Paulincnschlößchen) hier- sclbst soll im Wege der öffentlichen Ausschreibung verdungen werden.
Die VerdingungSilnterlagen sind während der Vormittagsdienstüunde» im Rathhausc, Zimmer No. 41, die Zeichnungen im Baubüreau auf der Baustelle einzuleken.
Die VerdinguiigSniiterlagcn können auch von der krstgenannteii Stelle gegen Baarzahlung oder bestellgeldsreie Elnsendnng von 50 Pf. und zwar vis zum 23. Aprjl 1903 bezogen tverden.
Verschlossene nnd mit der Aufschrift „H. A 1" bersehene Angeboie sind spätei'cns bis
Samstag, de,» 2». Slpril 1903, Borrnittags 10 Uhr, hierher eiiiznreichen.
Die Eröffnung der Angebote erfolgt in Gegen« wart der etwa erscheinenden Anbieter.
Nur die mit dem vorgcschriebenen und auS- gcfüllten Verdingunqsformular eingcrcichtm Ange» bote werden bcrücksichliot. *
ZuschlagSsrist: 28 Tage.
Wiesbaden, den 14. April 1903.
Stadtbauamt, Avtheilung für Hochbau.
Verdingung.
Die Jahresliefernng von 106 rbm Mosaik» steinen ans Hartvasalt für die Bauverwaltung ver Stadl Wiesbaden soll im Wege der öffentlichen AuSschreibniig verdünge» werden,
AiigebolsformnlareundVerdinguiigSunlerlagcn können tvährend der Voriniltagsdienststunden im Ratbbaiisc, Zimmer No. 44, cingesehen, die Verdingungsunterlagen auch von dorr gegen Baac- zahlung oder bestellgeldfreie Einsendung voni Mark, bezogen werden.
Verschlossene und mit der Aussckrist „Mosaik" versehene Angebote, sowie eine kleine Probesendung obigen Materials sind spätestens bis
Son»»abend, den 28. Avril 1803, Bormittags 10 Uhr,
hierher cinznreichen.
Die Eröffnung der Angebote erfolgt in Gegenwart der etwa erscheinenden Anbieter.
Nur die mit dem vorgeichriebenen und anS- gefüllten V-rdingiingSformiilar cingercichten Angebote werden berücksichtigt. *
ZuichlagSfrisi: 3 Wochen.
Wiesbaden, den 11. April 1903, Stadtbauamt, Avtbeiluna kür Stratzenba«.
Verdingung.
Die Jahreslieferung von 800 cbm Hart- basalt-Feinschlag (Korngröße 20—30 mm) für die Banverwaltnng der Sladt Wiesbaden soll im Wege der öffentlichen Ausschreibung verdungen werden,
AngchotSsormnIarcundVerdingnugsunterlagen können während der Vormiltagsdienstsinnden im Rattzhauie, Zimmer No. 44, eiiigesehen, die Ver- dinanngSunlerlagcn auch von dort gegen Baar- znhlung oder bestellgeldfreie Einsendung von 1 Mk. vezogen werden.
Verschlossene und mit der Aufschrift „Fcin- schotier" vciiehene Angebote, sowie mit dem betreffenden Material gefüllte Probekistchcn sind ipälesten« dir
Sonnabend, den 28. April 1903, Bor»nittags 12 Uhr,
hierher einzlireicheii.
Tie Eröffnung der Angebote erfolgt in Gegenwart der etwa ericheinenden Anbieter.
Nur die mit dem vorgeichriebenen und aus» geiüllten Derdiilgiiiiasiormnlar elagcrcichtcn Angebote werden berücksichiigt. *
Zuicklagsirist: 3 Wochen.
Wiesbaden, den 1l. April 1903. Stadtvana»nt, Abtyeilnng für Straßenbau.
