Amtliche
des
Erscheinungstage:
Mittwoch und Samstag.
N-^ 30.
Wiesbadener Tagblatls
Mittwoch, de« 15. April.
❖
Verlags - Fernsprecher: Nr. 2953.
1903.
Polizei-Verordnung,
betreffend die Abänderung des § 6 der Polizei-Verordnung über das Meldewesen vom 17. Februar 1000
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^ÄÜ! ^ rt ' nbt (Badegäste. Reisende u. s. w.). welche in Privathäusern sür Entgelt oder d-S^ustänMgm^PMi!eirevicrs"an-^bezw'?abzume^en^^" "" W°h"UNgSg-b-r bei den BureanS Taaes Z'SÄfft,!!? 1 " täglich bis 11 Uhr vormittags alle während des vorhergegangenen
^ te ^n» und Abmeldung derFremden geschieht schriftlich durch Meldezettel von 21 + 16Va Seiiti
bie t SlBmeIh?m n U nnÄ r m faie f " me -^“ n 2 lm * dem imten näher ^zeichneten Muster V vo.TwZßem und d^^dmcldung nach dem unten naher bezeichneten Muster VI von blaßgrünem Papier. Die Meldunaen
wmeld«ät!l bnr P besonderen in doppelter Ausfertigung einzureichenden An-, bezw.
Avmeldezcttel bewirkt werden; ausgenommen hiervon sind Familienmitglieder die der Reibe nach zusammen auf einem Zettel anfgeführt werden können (jedoch nicht Bedienstete) ^ ^
Auf die genaue und vollständige Ausfüllung der einzelnen Spalten ist zu achten.
Wiesbaden, den 30. März 1903.
Der Königliche Polizei-Direktor: v. Schcnck
Fremdenbuch (Muster) Muster IV
Hotel
1.
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Vor- und Zuname
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Wird der Aufenthalt voraussichtlich länger als eine Woche dauern? (Ja - Nein)
8.
Tag
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Abreise
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3» d Straße Nr.
^ . Muster V. (Weißes Papier.)
Polrzetlrche Frcmden-Anmeldung.
. unten bezeichneten Gasthof — Villa — Pension — Privathaus ist angekommen:
Monat
Tag
2.
Vor- und Zuname
Wiesbaden, den
3.
Stand oder Gewerbe
4.
Wohnort
5.
Wird der Aufenthalt voraussichtlich länger als eine Woche dauern?
(Ja - Nein)
National
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. . . . 190 . .
Name des Wohnungsgebers (Firma des Gasthofs pp.)
ti Anmeldung ist spätestens am Tage nach der Ankunft des'Fremden bis
11 Uhr vormittags bei dem zuständigen Polizeirevier abzugebcn.)
Muster VI. (BlaßgrüncS Papier.)
Polizeiliche Fremden-Abmeldung.
d . . unten bezeichneten Gasthof - Villa — Pension — Privathaus.
gtraee Nr. . . . ist abaereist:
1.
Monat Tag
2.
Vor- und Zuname.
Stand oder Gewerbe
4.
Wohnort
Bemerkungen
Wiesbaden. Len .. ten.190 . .
Name des Wohnungsgebers (Firma des Gasthofs pp.)
11 Uhr Abmeldung ist spätestens am Tage nach der Abreise des Fremden bis r Uhr vormittags bei dem ziistaiidlgen Polizeirevier adzugeben.)
Fremdem« 3 .°/>?°^«-Verordnung wird zusätzlich bemerkt, daß die Verwendung der bisher üblichen Fremdenh«^/h« ^"S'^ttel bis zum 1. Just und die Weitcrbenutzung der im Gebrauch befindlichen Fremdenbücher der Gastwirte u. s. w. bis zum 31. Dezember d. I. gestattet ist. *
w _ Der Polizei-Direktor: v. Sitzen«.
Nachweisnng
Lfd.
No.
Beginn
der
Giltigkeit. Tag und Monat
Name
Wohnort
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Ausländer
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19
14.3.03
v. Hagen, Adolf
Wiesbaden
1
20
13.3.03
Büsgc», Albert
1
21
12.3.03
Bahl, Wilhelm
1
22
14.3.03
Stamm, Friedrich
1
23
15.3.03
Danzig, Oskar
1
24
16.3.03
Borggreve, Richard
1
25
16.3.03
Groß, Rudolf
1
26
17.3.03
Schneider-Gindice, Wilh. Heinr.
1
27
18.3.03
Günther, Leopold
1
28
18.3.03
Krell, Willy
'
1
29
19.3.03
Gastell, Franz
Mainz
1
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30
20.3.03
Zollinger, Friedrich
Wiesbaden
1
31
21.3.03
Schweitzer, A»g. Otto
1
32
21.3.03
Schwarz. Wilhelm
1
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33
23.3.03
Eller, Richard
1
34
25.3.03
Kögler, Kaspar
1
35
25.3.03
Kögler, Karl
1
36
29.3.03
Rückert, Theodor
1
37
28.3.03
Winkler, Hans
1
—
—
—
Wiesbaden, den 1. April 1903.
Der Polizei-Direktor: v. Sitzen«.
Bekanntmachung.
Benachrichtigung und Anleitung über die Behandlung von Luftballons und zugehörigen Apparaten, welche im Kreise Wiesbaden (Stadt) anfgefundcn werden.
Zwecke wissenschaftlicher Erforschung der höheren Luftschichten, in welche Menschen nicht mehr vorzudringen vermögen, läßt ckan fast in allen Staaten Europas von Zeit zu Zeit kleinere oder größere Luftballons steigen, die Instrumente tragen, welche an einer geschivärzten Papicrfläche sclbst- *j?"9 Aufzeichnungen über die Temperatur, die Feuchtigkeit und so weiter ausfübren. Für die nachiten Jahre finden derartige Auffahrten an dem ersten Donnerstag eines jeden Monats gleichzeitig m England, Frankreich, Elsaß-Lothringen, Bayern, Preußen, Oesterreich und Rußland statt, außerdem aber noch gelegentlich an andern Tagen. In Preußen erfolgen dieselben seitens des Aeronautische» Observatoriums des Königlichen Meteorologischen Instituts am Tegeler Schießplatz o bie Ballons, Instrumente und aller
Zubehör sind demnach fiskalisches Eigentum.
Da diese Ballons „unbemannt" sind, d. h. nur Apparate, aber keine Person tragen, muß man erwarten, daß sie, von verständigen Leuten gefunden, in zweckmäßiger Weise ausbewahrt und zurück- geschickt werden. Ilm den Bewohnern des Stadt- ^sssts Wicsbaden die Möglichkeit einer sachgemäßen Mitwirkung bet diesen wichtigen und in allen »nlturstaaten geübten Versuchen zu gewähren, seien folgende Erläuterungen und Vorschriften bekannt gegeben:
1. Zum Emporheben der Instrumente werden meistens Luftballons, die mit Gas gefüllt sind, gelegentlich aber auch Drachcnflächen verwandt, die an einem Stahldraht gehalten und durch die Wirkung des. Windes zum Anfsteigen gebracht werden. Die Ballons sind entweder aus Stoff oder aus Gummi oder aus Papier hergestellt, an ihrem unteren Teile haben sie eine Oeffnung, aus der man durch vorsichtiges Drücken auf den Ballon das Gas entfernen kann, besonders leicht, wenn man diese Oeffnung hierbei nach oben bringt.
... Papicrballous, deren Hülle an sich ohne Wert ist, können ohne Weiteres durch Zerreißen entleert werden. Bei dieser Tätigkeit ist selbstverständlich ,ebcs offene Feuer (Zigarre. Pfeile, Streichholz oder anderes) mit größter Sorgfalt fern zu tzalten, da Gas leicht zum Explodieren gebracht werden könnte. Ballons aus Stoff und Gummi müssen mit tunlichster Sorgfalt behandelt "vd deshalb z. B. ans Bäumen möglichst ohne Verletzungen frei gemacht werden.
. , Die zu demselben Zweck benutzten Drachen yaben die Gestalt eines viereckigen offenen, ans volzstaben bestehenden Kastens, der teilweise mit Baumwollstoff bekleidet ist. Befindet sich, was '««st nicht der Fall ist, noch ein längeres Stück Stahldraht an dem Drachen, so ist. falls die Möglichkeit vorliegt, daß dieses eine elektrische Starkstrom- Leitung berühren kann, jedes Ergreifen desselben
i’, en bstchkli Händen oder Berühren mit unbedeckten Körperteilen sorgfältig zu vermeiden. Dagegen beseitigt ein um die Hände gewickeltes trockenes Tnch jede Gefahr. Man vermeide jede unnötige Beschädigung des sehr zerbrechlich ae bauten Drachen.
2. Ist der Ballon oder Drache bei starkem
Winde noch in schneller Bewegung, so ist bei den Versuchen, ihn festzuhalten, mit aller Vorsicht zu verfahren, um nicht nmgerissen und hierbei beschädigt zu werden. Ein schnelles Umschlingen der kerabhangenden Leine um einen festen Pfahl oder Baum ist am vorteilhaftesten, um seine Bewegung aufzuhalten. '
3. Das an dem Ballon oder Drachen hängende Instrument ist von besonderem Werte und'muß deshalb mit der äußersten Vorsicht behandelt werden. Sobald man das mit Metallpapier bekleidete kleine Körbchen, in dem der Apparat untergebracht ist. in der Luft ergreifen kann oder wenn man cs am Erdboden oder in einem Baume hängend findet, schneide man es, ohne im Geringsten mit den Fingern bineinzugreifen, ab und stelle es uncröffnet vorsichtig bei Seite, wenn möglich, in einen geschützte» Raum, wo es auch vor dem Regen bewahrt ist. Sind an dem Körbchen noch besondere Vorschriften angebracht, so führe man diese sofort aus, z. B., wenn gebeten wird, an einer besonders bezeichneten Schnur so lange zu ziehen dir eine Feder ansschnappt, was zni» Zwecke hat, eine nachträgliche Zerstörung der auf mit Ruß geschwärztem Papier erfolgten Aufzeichnungen zu verhindern.
4. Ballon, Netz, Fallschirm, Drachen und alle zugehörigen Teile sind ebenfalls sorgfältig aus- zubewabren.
5. Bei allen innerhalb des Köuigsreichs Preußen und der übrigen deutschen Bundesstaaten, außci dem Reichslande Elsaß-Lothringen, Bayern Württemberg und Baden gefundciien Ballon?! Drachenund Apparaten,istsofort eine telegraphische DepeicheandasAeron-tutisitzeObfcrvatorium. Reinickendorf-West bei Berlin, abznschickcn. ln der d>e Adresse de- Finder? genau anqeaeben >t. Auch bei ausländischen Ballons, die nicht elten in Nord- und Mitteldeutschland landen, ist zuerst eine solche Depesche nach Reinickendorf-Berlin zu schicken. Ballon und Apparat werden entweder abgcholt oder nach weiter erfolgender Vorschrift durch die Post znrückgefordert werden.
,6. Für jeden aufgcfundenen und in sachgemäßer Weise behandelten Ballon oder Apparat wird an den oder die Finder eine Belohnung gezahlt, die von 5 bis 20 Mark betragen kann, je nachdem die Bergung inehr oder weniger sorgfältig erfolgt ist, worüber sich dar Königliche Meteorologische
Institut die Entscheidung vorbebält, außerdem werden alle sonstigen Kosten, auch für die Depesche, znrückerstattet.
Im Falle von Streitigkeiten wird die Königliche Polizei-Direktion entscheiden, welchen Personen die Belohnung gebührt.
Ganz besonders wird darauf aufmerksam gemacht, daß jedes Oeffne» oder Berühren der Apparate in ihren inneren Teilen, die sehr leicht zerbrechlich sind, ganz besonders aber an der mit geschwärztem Papier oder Metall überzogenen Walze oder Trommel den wissenschaftlichen Wert des Aufstieges unwiderruflich vernichtet und daß auch aus diesem Grunde die Höhe der Belohnung in erster Linie davon abhängt, ob die Aufzeichnungen durch die Schuld oder Ungeschicklichkeit der Finder verdorben worden sind oder nicht. *
Wiesbaden, den 2. April 1903.
__ Der Polizei-Direktor: v. Sitzen«.
Bekanntmachung,
betreff, das Slnöhcbnngsgeschäft pro 1903.
Das diesjährige AuShcbungsgeschäft im Stadtkreise Wiesbaden findet am 30. April, 1., 2., 4, 0. und 6. Mai statt.
Es kommen zur Vorstellung:
Am30. Avril: Die als tauglich Vorgemusterten des Jahrgangs 1881.
Am 1. Mai: Ein Teil des Jahrganges 1882.
Am 2. Mai: Ein Teil des Jahrganges 1882 und Jahrgang 1883.
Am 4. Mai: Die zum Landsturm zugeteiltcn Leute, die dauernd Untauglichen und die zum einjährig freiwilligen Dienst berechtigten, von einem Truppenteil als nicht tauglich befundenen Militärpflichtigen.
Am 5. Mai: Die nach der Musterung hier zvgezogeneu Militärpflichtigen.
Am 6. Mai: Die der Ersatzreserve zngeteilten Militärpflichtigen.
Vorladungen und Losungsscheine sind mitzu- bringcn.
Gesuche um Befreiung bezw. Zurückstellung Militärpflichtiger wegen häuslicher Verhältnisse müssen, sofern dies nicht schon geschehen ist, unverzüglich an den Magistrat Hierselbst cingereicht werden.
Diese Gesuche gelangen an dem Tage, an dem die Neklamierteu zur Vorstellung kommen und zwar unmittelbar nach Beendigung des Milstcrungs- gcschäfls zur Verhandlung.
Dabei müssen diejenigen Angehörigen (Eltern und Brüder über 16 Jahres wegen deren eventl. Erwerbsunfähigkeit die Befreiung bezw. Zurückstellung eines Militärpflichtigen beantragt worden >st, zugegen oder im Falle sie durch Krankheit am persönlichen Erscheinen verhindert sind, durch ärztliches Attest entschuldigt sein, da sonst keine B-rücksichtigung statisinden kann.
Ist ein solches Attest von einem nicht amtlich angestelltcn Arzt ansgefcrtigt, so muß es amtlich beglaubigt sein.
Die Militärpflichtigen haben sich an den betreffenden Tagen pünktlich um 7 S !» Uhr morgens ■nt Saale des Hauses Goldgasse 2», in sauberem Anzug, mit einem reinen Hemde gekleidet und ■'Uber gewaschen, derErsatzkommissionvorzustellen.
Innerhalb und außerhalb des Musterungs- lokalcs haben die Militärpflichtigen während der Dauer des Geschäfts sich ordnungsmäßig und anständig zu betragen und jede Störung des Geschäfts durch Trunkenheit, Widersetzlichkeit, unerlaubte Entfernung, unnötiges Sprechen, sowie ähnliche Ungehörigkeiten zu vermeiden. Das Rauchen ist den Militärpflichtigen während der Abhaltung des Mnsterungsgeschästs verboten.
Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung werden auf Grund de« fl 3 der Polizeiverordnung vom 27. Juli 1898 mit Geldstrafe bis zu 80 Mark, im Unvermögensfallc mit verhältnismäßiger Haft bestraft.
Unpünktliches Erscheinen, Fehlen ohne ge- nügenden Entschuldiaungsgrnnd, wird, sofern die betreffenden Militärpflichtigen nicht dadurch zugleich eine härtere Strafe verwirkt haben, nach fl 26 ad 7 der Wehrordnung vom 22. November 1888 mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen bestraft. *
Wiesbaden, den 4. April 1903.
Der Civil-Borsitzende der Ersatz-Kommission Wiesbaden, Stadt, v. Scheu«.
Bekanntmachung.
Um auch den in der Woche den Tag über -'»rch ibre BeriisSgeschüstc in Anspruch genommenen Personen Gelegenheit zur mündlichen Verhandlung ■■'0 den Beamten der Köiitgl. Gewerbe-Inspektion ... geben, finde» für die Königliche Gewerbe- Inspektion zn Wiesbaden besondere Sprech» ftunde« am 1. und 3. Sonntag jeden Monats, vormittags von 117» bis mittags 17» Uhr und a»> Sonnabend der 2. und 4. Woche jeden Monats nachmittags von 57, bis 77, Uhr in deren Ge- ichäftslokal, Dotzheimerstraße 5, hier statt. * Wicsvadcn, den 8. Januar 1903.
_ Der Polizei-Direktor: v. Scheu«.
Bekantltmachnng.
Gefundenr 1 Rosenkranz mit Stahlperlen 1 Porienionnaie mit Inhalt, 1 goldener Kneifer!
1 Stativ zu einem photographischen Apparat,
2 Damen-Taschenuhren, 1 goldener Bleistift, ein Pompadour mit Inhalt.
Zugelaufen: 1 Hund. *
Wiesbaden» den 9. April 1903.
König». Polizei-Direktion.
