si. Jahrgang. Verlag: Langgasse 27.
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|jto, 162. Berlags-Fernfprecher No. 2953.
.. .
Montag, den 6. April.
RedaktionS-Fernsprecher No. 52.
1903 .
Abend-Ausgabe.
MMiMS, nfWdlg KttMler.
Im Jahre 1901 beschäftigten sich die beiden hessischen Kammern eingehend mit der Frage der Entschädigung unschuldig Verhafteter, und das Ergebnis dieser Beratung bestand darin, datz die hessische Regierung ersucht wurde, im Bundesrat für eine möglichst baldige Einbringung eines Gesetzentwurfes, betreffend die Entschädigung zu Unrecht Verhafteter, an den Reichstag zu wirken. Die Tätigkeit der hessischen Regierung hat erfreulicher Weise bereits einen Erfolg erzielt, denn nach einer soeben im hessischen Landtag von dem Justizminister gemachten : Mitteilung unterliegt der von der hessischen Regierung eingebrachte Gesetzentwurf über die Entschädigung unschuldig Verhafteter zur Zeit der Beratung in einem der Ausschüsse des Bundesrats.
Damit hat die ebenso wichtige wie dringliche Frage der Entschädigung unschuldig Verhafteter immerhm einen erfreulichen Fortschritt zu verzeichnen, wenn es auch selbstverständlich notf* nicht positiv feststeht, daß der Be- - ratung des erwähnten Gesetzentwurfs im Bundesrat auch die Annahme und die Einbringung des Entwurfs im Reichstag folgen wird. Doch darf man wohl damit rechnen, datz der Reichstag in seiner nächsten Legislaturperiode mit dieser Frage beschäftigt werden wird, denn cus früheren Äußerungen der Regierung ist bekannt, daß sie der Regelung dieser Frage keineswegs ablehnend gegenübersteht. . .
Was den Reichstag anbetrifft, so wurde eine solche Vorlage wohl auf eine Annahme mit überwältigender Mehrheit iit demselben rechnen können. Der Reichstag beschäftigt sich seit 20 Jahren mit dieser Frage, die m Verbindung mit der Frage der Entschädigung unschuldig Verurteilter immer wieder iu Anregung gebracht, aber, wie bekannt, nicht zusammen mit ihr geregelt wurde. Als das Gesetz vom 20. Mai 1898, betreffend die Eut- schädigung unschuldig Verurteilter, nach langen Kämpfen zu stände kam, hatte der Reichstag, um das Zustandekommen dieses Gesetzes zu ermöglichen, aus die gleichzeitige Regelung der Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft verzichtet, aber bei dieser Gelegenheit dem Verlangen nach einer spateren Regeliing dieser Frage sehr entschiedenen Ausdruck gegeben.
Schon bei der Konimissionsberatung des Gesetzentwurfs, betreffend die Entschädigung uiischuldig Verurteilter war eine vom Abgeordneten Beckh-Koburg beantragte Resolution zu Gunsten der Entschädigung
unschuldig Verhafteter einstimmig angenominen worden, und am 22. März 1898 stimmte auch das Plenum dieser Resolution zu. Nachdem dann am 20. Mai 1898 das Gesetz über die Entschädigung unschuldig Verurteilter in Kraft getreten war, beschäftigte sich der Reichstag int folgenden Jahre aufs neue mit der Frage der Entschädigung unschuldig Verhafteter und nahm am 23. Februar 1899 eine diesbezügliche Resolution mit großer Mehrheit an. Von Seiteii alter Parteieii wurde damals die Berechtigung dieser Forderung grundsätzlich zugestanden, wenn auch einige Bedenken gegen die finanziellen Folgen dieser Maßnahme geltend gemacht wurden.
Zwei Jahre später, am 4. Februar 1901, teilte dann der Staatssekretär des Reichsjustizamtes, Herr Nieder- ding, dem Reichstage mit, daß sich der Bundesrat nach längerer Erwägung dahin schlüssig gemacht habe, daß den bezüglichen Anträgen des Reichstages keine Folge zu geben sei. Es verstehe sich aber ganz von selbst, so erklärte der Staatssekretär, datz, wenn der Bundesrat einen solchen Beschluß gefaßt habe, dies so viel heiße, als: zur Zeit fei der Bundesrat nicht in der Lage, sich näher mit der Sache zu befassen; die gegenwärtigen Vorarbeiten genügten ihm nicht, um zu einer gesetzlichen Regelung zu gelangen.
Der letztere Einwand kann wohl, nachdem unterdes zwei weitere Jahre vergangen sind, als hinfällig und erledigt gelten. Und dafür spricht auch die eingangs er- wähnte Mitteilung, wonach der Bundesratsausschuß sich zur Zeit mit einem diesbezüglichen Gesetzentwurf beschäftigt. Hoffentlich wird diese Beschäftigung diesmal ein positives Ergebnis zeitigen und zur Einbringung eines Gesetzentwurfs über die Entschädigung unschuldig Verhafteter in der neuen Legislaturperiode des Reichstags führen.
Über die Berechtigung dieser Forderung braucht kein Wort verloren zu werden, denn alle Gründe, welche für die Gewährung einer Entschädigung an unschuldig Verurteilte sprachen, sprechen nicht minder für die Gewährung eiiwr Entschädigung an unschuldig Verhaftete. Es ist selbstverständlich, datz eine solche Entschädigung in den Fällen nicht gewährt werden kann, in denen derVerhaftete seine Verhaftung selbst verschuldet hat, sei es, weil er sich dem Strafverfahren durch die Flucht zu entziehen, Spuren der Tat zu vernichten, Zeugen oder Mitschuldige zu falschen Aussagen zu verleiten suchte, oder endlich durch falsche Selbstanzeige oder ein unwahres Geständnis seine Verhaftung selbst veranlatzte. Das alles sind Fragen, über die sich ein Einverständnis unschwer erzielen lassen wird. Was aber die Kostenfrage aulangt, so darf sie selbstverständlich nicht mitsprechen, wo es sich um Fragen des Rechtes und der Gerechtigkeit handelt. Ilr. jur. P.
Der Kaiser in Kopenhagen.
hd. Berlin, 4. April. Nach einer Meldung des „Berliner Tageblattes" aus K o p e n h a ge n ist die Abreise des Kaisers auf morgen abend 9 Uhr verschoben worden. Während der gestrigen Soiree beim Kronprinzenpaare wurde neben anderen Spitzen der Kopen- hageuer Kommunal-Verwaltung auch der neu gewählte sozialdemokratische Bürgermeister Jensen dem Kaiser vom Kronprinzen vorgeflellt. Ter Kaiser sprach mit ihm einige Augenblicke über die Architektur des Rathauses in Kopenhagen. — Wie der „Lokal-Anzeiger" berichtet, schenkte der Kaiser dem Könige von Dänemark u. a. goldene Epauletten mit dem Namenszuge des Königs für seine Ulaneu-Uniform. Ter Kaiser sandte prachtvolle Blumen-Bouquette an sämtliche Damen der Königsfamilie. — Dem deutschen Gesandten in Kopenhagen schenkte der Kaiser sein Portrait mit kostbarem Rahmen und eigenhändiger Unterschrift.
wb. Kopenhagen, 5. April. Dem deutschen Kaiser wurde heute mittag die neue für die dänische Infanterie in Aussicht genommene Uniform gezeigt. Generalmajor Dalberg stellte einen Offizier, und zwar den jüngsten Sohn des kommandierenden Generals v. Hedemaun, und einen Mann vor. Tie joppenartige Uniform besteht aus grauem, leicht ins grünliche spielenden Zeug mit Klappkragen. Die Chargenabzeichen iverden ähnlich denjenigen der Marine, aber in sehr schmalen Streifen auf dem Ärmel getragen. Hierzu wird braunes Lederzeug, graues Käppi, Schnürschuhe und Gamaschen getragen. Die Offiziere führen den Degm am Koppel, an welchem auch die Kartentasche und der Revolver angebracht sind. Bei der Abendtafel führte der Kaiser die Königin von Eiigland und nahm seiiien Platz rechts neberi dem König ein' Ter König führte die Kaiserin-Witwe von Rußland, welche links von ihm Platz nahm. Kaiser Wilhelm, die Königin von England, die Kaiserin-Witwe von Rußland und die königliche Familie mit Gefolge wohnten an: gestrigen Abend einen: Konzert des Kopenhagenev studentischen Gesangvereins bei zum Besten des Denkmals für den verstorbenen dänischen Komponisten Hartmann. Das Konzert wurde im Konzertpalais abgehalten, dessen großer Saal von einem auserlesenen Publikum gefüllt war. Beim Eintritt der höchsten Herrschaften wurde aus dem Publikum ein Hoch auf den König, seinen hohen Gast und die Protektorinnen des Konzerts, nämlich die Königin von England und die Kaiserin-Witwe von Rußland, ausgebracht, welches mit einem brausenden neunfachen Hock beantwortet wurde. Das Programm enthielt Konchositionen von Hartmann und fand großen
Der Preis ist Magdeburg!
Roman von Max Dornmg.
(17. Fortsetzung.)
„Du bist ein braver Bursch, Karl!" .
„Warum mußten die Franzosen mich auch tn ihre Armee stecken! Ich mache mir nichts aus ihnen und wollte, ich wäre erst wieder Bauernknecht auf Ihren ©iltcrix!"
„Die Zeit wird kommen, wo du es wieder bist! Aber was hast du mir zu sagen? Weshalb kamst du?" .
„Sie müssen sich eilen! Heute Stacht um 2 Uhr wird Herr Ernst Fahrenbach erschossen!"
Ein leichter Schrei aus dem Munde Sckcnks — dann eilte er beflügelten Schrittes durch die Gajseit, ohne noch ein einzig Wort mit dem Soldaten gewechselt zu haben. Besorgt blickte ihm dieser nach. . . , ,
„Es soll mich wundern, ob er's fertig kriegt! sprach er vor sich hin. Ein verwegener Gesell war er immer, und dem ganzen Dorfe daheim hat er durch seine Streiche zuweilen einen Schreck eingejagt! Vorbereitet ist alles — gebe Gott, daß er auf kein Hindernis stößt!"
Auch Georg von Schenk führte ein Selbstgespräch. Das war aber erheblich kürzer als das seines Helfershelfers. endete keineswegs mit einem frommen Wunsch und lautete so:
„Der Teufel holt euch alle, wenn ihr ihm ein einzig Haar krümmt!"
XII.
Cs war am Nachmittage desselben Tages, an dessen Abend Georg von Schenk zur Ausführung seines verwegenen Planes die Festung Magdeburg betreten hatte. Vier Uhr schlugen die Turmuhren.
In seinem Tienstzimmer in der Kommandantur saß ber Vicomte de Charillon und sah sinnend auf einen Brief, den er in der Hand hielt.
Es war der kaiserliche Bescheid auf [ein Gnadengesuch für Ernst Fahrenbach.
Mit Schmerzen und Ungeduld hatte er auf den Ein- gang des Schriftstückes gewartet, jedeii Tag geglaubt, daß es eintreffen werde, und jeden Tag bisher seine Hoff- nnng getäuscht gesehen.
Schon längst war die Bestätigung des Todesurteils
durch den König Järüme eingelaufen, und täglich war zu erwarten, daß der Kommandant die Vollstreckung an- ordne. Zwar hatte ihm Charillon Mitteilung gemacht von den: Schritt, den er zu Gunsten des Verurteilten getan; aber dieser Schritt konnte die Vollstreckung des rechtskräftigen und bestätigten Todesurteils natürlich nicht aufhalten, und nur dem Entgegenkommen des Kommandanten gegen feinen von ihm hochgeschätzten Adlatus war es zu danken, daß er die Vollstreckung h:naus- geschoben hatte. ~ ■'
Nun endlich war das kaiserliche Schreiben da. Charillon fühlte, datz er vor einer schicksalsschweren Entscheidung stand, und kaum wagte er, das große Siegel zu erbrechen. Schien es ihm doch fast, als könne er durch sein Zögern auch das Verhängnis, das schnell hcranschntt, zum Zögen: veranlassen.
Endlich öffnete er das Schreiben. Es war von der Hand des Fürsten von Neuschatel, Berthier, und lautete:
„Auf Befehl Sr. Majestät des Kaisers habe ich Ihne,: mitzuteilen, daß Se. Majestät Ihre Einmischung in d:e Fahrenbachsche Angelegenheit sehr übel ausgenommen hat. Se. Majestät läßt Ihnen sagen, es solle doch jeder Offizier seiner Armee endlich wissen, daß Se. Majestät solchen Gesuchen aus politischen und militärischen Gründen völlig unzugänglich bleiben, ::nd daß es bei einem in solchen: Falle ausgesprochenen Todesurteil sein Bewenden Haben müsse. Die Erschießung des Ernst Fahrenbach se: daher ungesäumt vorzunehmcn."
Charillon ballte das Papier in der Faust zusammen; heftig warf er de:: Knäuel auf den Tisch und erhob sich.
„Ich habe es vorausgesehen!" murmelte er dumpf vor sich hin. „Das Spiel ist aus!"
Mit raschen, schweren Schritten ging er in: Gemach auf und nieder. „Und keine Rettung mehr? Keine?"
Ter Eintritt einer Ordonnanz unterbrach ihn in seinen Gedanken. Der Herr Vicomte möge zum Herrn Kommandanten kommen, meldete der Soldat; es habe Eile. Sofort kam der Vicomte dem Befehl nach. Wenige Augenblicke später stand er dem Kommandanten gegenüber.
„Ich habe Sie Litten lassen, lieber Vicomte", nahm dieser das Wort, „um in der Fahrenbachschen Angelegen- beit mit Ihnen zu rede::. Der Fürst voi: Neufchatcl teilt
mir soeben mit" — dabei wies er auf ein _ offenes
Schreiben -—, „daß der Kaiser sich keinesfalls in die Sache einmischen wolle. Auch Sie werden ja diese Mitteilung erhalten haben?" Ter Vicomte nickte stumm.
„Nun wohl", fuhr der Kommandant fort, „an mich ergeht der gemessene Befehl, das Urteil ohne Verzug zur Vollstreckung zu bringen. Als Mensch bedaure ich das um so mehr, als Sie, mein lieber Vicomte, zur Familie Fahrenbach ja in engeren Beziehungen stehen und Ihnen somit auch ein großer Schmerz bereitet wird.; als französischer Offizier aber und als Diener meines Kaisers und Königs kann ich mein Einverständnis mit der aller- höchsten Entscheidung nicht zurückhalten — jede Gnade in solchen Fällen würde unserer Sache nur schaden. Ich habe daher die Vollstreckung des Urteils auf heute Nacht um 2 Uhr festgesetzt. Bei der Beliebtheit der Familie Fahrenbach hier in der Stadt und bei der Gärung, welche in diesen Tagen durch viele Kreise der Bevölkerung geht, ist es durchaus notwendig, daß über die Exekution völliges Stillschweigen beobachtet wird. Auch den Vater des Verurteilten, sowie seine Pflegeschwester zu benachrichtigen, halte ich nicht für angezeigt. Ein solcher Schritt wiirde die Geheimhaltung der Urteilsvollstreckung, die im Interesse des Staates mir geboten erscheint, unmöglich machen. Sie, mein lieber Vicomte, wollen alles weiter« veranlassen, den Offizier und die Mannschaften für die Exekution bestimmen, einen Geistlichen zu Ernst Fahrenbach senden und ihm selbst bei seinen letzten Wünschen mit Rat und Tat zur Hand gehen. Ich gebe Ihnen unbedingte Vollmacht, unter Beobachtung der vorhin erwähnten Gesichtspunkts jede Ihnen geeignet erscheinende Verfügung zu treffen." Der Vicomte verneigte sich.
„Haben Sie noch irgend eine Frage tn dieser Angelegenheit oder sind Sie sich über irgend einen Punkt zweifelhaft?" fragte der Kommandant weiter.
„Sollte es nicht im Interesse der Humanität liegen", entgcgncte Charillon, „die Angehörigen Fahrenbachs trotz aller Bedenken zu benachrichtigen und zu ihm zu lassen?"
„Nein", gab der Kommandant kurz zurück. „Es gibt Fälle, in denen die Interessen der Humanität und alle schönen Gefühle vor den» Gebot einer harten Notwendig, keit zurücktreten und schweigen müssen. Hier liegt ein solcher Fall vor."' (Fortsetzung folgt.)
