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des

Erscheinungstage:

Mittwoch und Samstag.

Mrslm-ener TnMnlk.

Verlags - Fernsprecher: Nr. 2953.

Uo. 27.

Samstag, den 4. April.

1903.

/

Polizei-Verordnung.

Auf Grund der § 137 der Gesetzes über die Allgemeine Laudesverwaltung vom 30. Juli 1883 und der W 6, 12 und 13 der Verordnung vom BO. September 1867 über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landcsteileu wird mit Zu­stimmung des Bezirksausschusses für den Umfang der Regierungsbezirks Wiesbaden in Abänderung des 8 46 der Wegcpolizei-Verordnung vom

7. November 1899 (Amtsblatt Seite 418) folgende Polizei-Verordnung erlassen:

Einziger Paragraph.

Der 8 46 der Wegepolizeiverordnung vom 7. November 1899 erhält folgende Fassung:

„Niemand darf Mistjauche oder andere unreine oder übelriechende Flüssigkeiten, Glasscherben, Lese- oder andere Steine. Ab­fälle, Unkraut. Kehricht oder sonstigen Unrat auf oder in öffentliche Wege, deren Gräben. Rinnen oder Kanäle ausjchütten ob. fließen lassen."

Diese Verordnung tritt mit dem 1. Mai d. I. in Kraft.

Wiesbaden, den 18. März 1903.

Der Königliche Regierungspräsident.

In Vertr.: Bake.

Vorstehende Verordnung bringe ich hiermit zur allgemeinen Kenntnis. *

Wiesbaden, den 27. März 1903.

Der Polizei-Direktor: von Schenck.

Bekanntmachung.

Der Beginn des nächsten Kursus zur Aus­bildung von Lehrschmiedcmejstern bei der Lehr- schmiede in Charlottenburg ist auf Montag, de» 25. Mai 1903, festgesetzt.

Anmeldungen nimmt der Direktor des Instituts, Ober-Roßarzt a. D. Brand in Charlotteuburp, Spreestraße 42, entgegen. *

Wiesbaden, den 19. Februar 1903.

Der Rcgiernngs-Prästdenl.

In Vertr.: gez. Bake.

Wird hiermit veröffentlicht.

Wiesbaden. 2. März 1903.

. Der Polizei-Direktor: v. Schenck.

Bekanntmachung.

Der Ziethenring wird zwecks Herstellung einer Kaunlstraße und zwar vom Ende des bereits bestehenden Kanals bis zur Bülowftrahe auf die Dauer der Arbeit für den Fuhrverkehr polizeilich gesperrt. *

Wiesbaden, den 28. Mär, 1903.

- Der Polizei-Direktor: v. Schenck.

/ Bekanntmachung.

/ Zur Verhütung von Unglücksfällen mache ich /den Führern von Fuhrwerken zur Pflicht, beim Paffteren von Bahnübergängen die größte Vorsicht zu übe», und weise sie darauf hin, daß sie bei unachtsamen Passieren der Bahn nicht nur sich fllbst und die ihnen anvertrauten Zugtiere ge- sahrden, sondern sich auch einer empfindlichen Bestrafung auf Grund des 8 316 des Strafgesetz­buches für das Deutsche Reich aussctzen.

Ein Fuhrmann, welcher im September v. I. klne Anzahl Personen nach Hause fuhr, hat mit seinem Fuhrweik im schärfsten Trabe das Bahn- planum an der Schiersteincrstraße vor dem bereits heranbrausenden Zugeund zwar trotz aller Versuche des daselbst postierten Bahnwärters ihn zurückzu- haltcn, überfahren.

Zwei der Wageninsassen sprangen in ihrer Angst, gerade als der Wagen auf dem Gleise war, herunter und fielen dicht vor dem Zuge zwischen die Schienen, koiinteu jedoch von dem Bahnwärter "nd einigen Passanten noch zur Seite gerissen werden.

. Der Fuhrmann wurde vom Königlichen Land- »ericht htcrscldst wegen fahrlässiger Transport- «ttahrdung im einheitlichci, Zusammentreffen mit Vahnpolizeiübertretung zu einer Geldstrafe von 100 Mark, ev. 10 Tagen Gefängnis, verurteilt.

Zur Warnung des Publikums, insbesondere drr Fuhrleute bringe ich dieses Vorkommnis zur öffentlichen Keniitnis. *

Wiesbaden, den 7. März 1903.

._ Der Polizei-Direktor: v. Schenck

Auszug

aus der Polizei-Verordnung, betreffend dar Melde- wcsen vom 17. Februar 1900.

8 6. Durchreisende Fremde.

Durchreisende Fremde (Badegäste, Reisenden:.), welche in Privathäusern für Entgelt oder uuent- Mtlich Wohnung nehmen, sind binnen 24 Stunden durch den Wohnungsgcber bei dem Bureau des Polizeireviers au- bezw. abzumeldcn.

Gast- und Herbergswirte haben täglich dir il Uhr vormittags alle während des vorher­gegangenen Tages oder während der Nacht an- Ukommenen bezw. abgercisten Fremden bei dem Bureau des Polizei-Reviers an- bezw. abzumeldcn.

Die Meldung der Fremden geschieht schriftlich durch zwei Meldezettel, welche enthalten müssen: Bor- und Zunanie, Stand oder Gewerbe, GedurtS- Und Wohnort und Nationalität des Fremden.

Die Gast- und Herbcrgswirtc find verpflichtet, E"> Fremdenbuch nach dem Muster 4 zu halten, dasselbe einem jeden Fremden alsbald nach seiner Ankunft zur Eintragung vorzulcgen uud auf die ochtigc und vollständige Ausfüllung der Rubriken iu achten.

Vorstehendes wird hiermit wiederholt zur all beweinen Kenntnis gebracht. *

Wiesbaden, 2. Januar 1903.

Der Polizei-Direktor: v. Schenck.

Bekanntmachung.

Der Bezirks-Ausschuß zu Wiesbaden hat in seiner Sitzung vom E>. März 1903 beschlossen, zur Verhütung von Unglücksfällen den Betrieb der Schiffsschaukeln im Regierungsbezirk Wiesbaden nur unter folgenden Bedingungen zu gestatten:

1. Je 2 Schiffe müssen so weit von einander entfernt und durch eine feste Vorrichtung derart von einander geschieden sein, daß eine Beschädigung der sie benutzenden Personen ausgeschlossen ist;

2. jedes Schiff muß mit einem müdesten? 0,78 Meter hohen, festen Geländer verselien sein. Die Einsteigeöffnungen sind während des Betriebes mit in gleicher Höhe be­findlichen Ketten geschlossen zu halten;

8. bei jedem Schiff muß sich eine Brems­vorrichtung befinden, die leicht und gefahrlos zu handhaben ist;

4. über die ganze Anlage ist ein festes Zeltdach nuszubrei'en, dessen äußere Kanten auf de» Längsseiten nicht mehr als 4 Meter vom Erdboden entfernt sein dürfen;

5. die Anlage ist durch ein festes Geländer so zu umgrenzen, daß die Zuschauer durch den Schaukclbclrieb nicht gefährdet werden können. An den Stirnseiten muß das Geländer mindestens 1 Meter von der Kante des nächsten Schiffes entfernt ieiu;

6. außerdem muß der von einen: in Betrieb gesetzten Schiffe durchstrichenc Raum, sofern wartendes Publikum innerhalb der äußeren Umgrenzung (Ziffer 5) sich bewegt, nach dieser Seite hin zum Schutze des Publikums »och mit einem besonderen Geländer umgeben sein; dieses Geländer kann beweglich sein; für den Abschluß des Zugangs genügt eine Kette;

7. sind 2 Schiffe nebeneinander in Betrieb, so müssen beide zu demselben Zeitpunkt an­gehalten werden;

8. her Unternehmer ist auch dafür verantwortlich, daß niemand während de? Schaukeln? auf den Sitzen der Schiffe oder außerhalb des Geländers auf dem Rande derselben steht

Ei» diesbezügliches Verbot ist an leicht sicht­barer Stelle und in leicht leserlicher Schrift an- zubringen. *

Der Bezirksausschuß zu Wiesbaden: gez. Linz.

„Wird hiermit veröffentlicht."

Wiesbaden, 23. März 1903.

Der Polizei-Direktor: v. Schenck.

Bekanntmachung.

Im Verlage der Richard Schötzschen Buchhand­lung, Berlin, Luisenstraße 86, ist die von dem Geheimen Oberniedizinalrat Dr. Pistor im Jahre 1883 verfaßte Schrift: „Die Behandlung

Verunglückter bis zur Ankunft des Arztes" in neuer Bearbeitung erschienen.

Die iu Buchform, Plakatform und Taschen­format erschienene Schrift ist von der bezeichneten Buchhandlung zum Preise von 50 Pfennigen für da? einzelne Exemplar, bei Entnahme von 50 und mehr Exemplaren für 40 Pfennige, bei einer solchen von 200 Exemplaren und darüber für 35 Pfennige zu beziehen. *

Wiesbaden, de» 5. März 1903.

Der Polizei-Direktor: v. Schenck.

Betr. Abgabe von Bruteiern aus den Zuchtstationcn für A. das Raff. Legehuhn» B das Raff. Masthuhn, C. die Emdener Gans, ». die Peking-Ente, die Ahlesvury-Ente und die weiße indische Lausente.

Im nachstehenden bringen wir das vollständige Verzeichnis der im Kammerbezirke bestehenden Ge- flügclzuchtstationeu nach dem gegenwärtigen Staude zur Kenntnis der Landwirte.

Die Grflügelzuchtstationen haben den Zweck, de» Landwirte» Bruteier von Lege- und Mast- Irühnern und von Wassergeflügel zu einem möglichst billigen Preise abzugebcu. Um das frühe Brülen- laffcn zu fördern, ist angeordnet, daß bei den Hühnerstationen der Vorzugspreis von 10 Pf. per Stück nur bis 1. Juni eingehalten wird. Von da an sind die Stationsinhaber berechtigt, bis zu 15 Pf. pro Brutei zu verlangen. Gänseeier werden zu 50, Enteneier zu ,25 Pf. abgegeben. Die Bruteier sind mit dem Datum des Legetages versehen und dürfen nicht über 14 Tage alt, und nicht unter 60 g schwer sein. Dieselben werden nur in Sätzen von 10—15 Stück abgegeben.

Die Geflüüelzuchtstationen sind nicht verpflichtet, die Bruteicr zu verpacken und zu versenden. Wird der Versand qjewünscht, so hat der Besteller das Porto und di? Kosten der Verpackung zu tragen

Mit der Post versandte Bruteicr müssen vor dem Unterlegen einige Tage ruhig liegen bleiben.

Jeder Bezieher von Bruteiern erhält von der Zuchlstation sin Büchlein, enthaltend eine kurze Anleitung zrzr Geflügelzucht vebst den nötigen Tabellen zu einer geordneten Buchführung. Im Anschlüsse dstiran geben wir bekannt, daß alle Stationen MuÜerställe und vorzüglickicEiurichtungen für die Aufzucht von Kücken besitzen, welche jeder­zeit besichtigt werde» können, und daß die Stationen Ringe für de» Abstammungsnachwei» nur an die Bezieher von Bruieiern abgebcn dürfen. Auch be­findet sich igus jeder Station eine Rolle Draht geflecht, welches zur Anlaae von Kückenauslauf ställen zii 30 Pf. für den laufenden Meter abge­geben wird. Wir ersuchen die Landwirte, diese Gelegenheit fleißig zu benutzen.

A. Inhaber der Zuchtstationen sür das Raff. Legehuhn (Rebhuhns. Italiener naff. Zulhtrichtung).

1. Kreis Biedenkopf.

1. Landwirt Adam Thomae. in Oberdieten.

2. Land- und Gastwirt L. Oelse in Biedenkopf.

3. Mühlenbesitzer Konrad Jacobi, Kämmcrsmühle bei Allendorf a. d. E.

2. Kreis Dill.

1. Fabrikant Peter Prinz in Herborn sür den Gefiügelzuchtvereni iu Hcrborn. 2. Landwirt Robert Weimar in Wissenbach bei Frohnhausen.

3. Kreis Oberwesterwald.

1. Landw.-Jm'pektor Schneider, Hofgut Klee­berg bei Hachenburg. 2. Lehrer H. Schmidt in Marienberg. 3. Landwirt und Feldgerichtsschöffe Klöckner in Niedermörsbach.

4. Kreis Westerburg.

Lehrer Schneider in Westerburg.

5. Kreis Untcrwesterwald.

1. Domäuenvächter Stektcr in Welschneudorf. 2. Gastwirt Louis Schwinn in Steinen bei Frei- linaen. 3. Job. Karl Schilling in Höhr. 4. Geflügel- zuchtvercin zu Wirges «Lehrer Schnupp) in Wirges.

6. Kreis Oberlabn.

1. Landwirt und Bürgermeister F. W. Neu in Selters bei Weilburg. 2. Lehrer Klamp in Wolfen- hausen bei Laubuseschbach. 3. Lehrer G. Bastian in Heckholzhause».

7. Kreis Limburg.

1. Direktor WehrbciminCamberg. 2.Domäncn- pächter Frühe, Burggut Waldniannshausen bei Frickhofen. 8. Landwirt Christ. Emmelius in Neesbach.

8. Kreis Unterlahu.

1. Friedrich Grün auf der Kalkbrennerei in Altendiez bei Diez.*) 2. Aug. Kuhn in Nassau.

9. Kreis St. Goarshausen.

1. Pfarrer Boriisckiein in Holzhauscna.d. Haide. 2. Lehrer Lobonts in Filsen. 3. Landwirt W. A. Hell in Niederwallmenach. 4. Amtmann Zahn in Osterspai.

10. Krei« Rhcingau.**)

I. Konsul Schwedeler-Meyer, Villa Rhcinfried bei Eltville. 2. Gastwirt Klein (Klein'« Gasthaus) iu Geiienheim. 3. LandwirtJoiepb Riedel in Ransel.

II. Kreis Wiesbaden, Stadt und Land.

1. Lehrer Wittgc» in Nordensladt. 2. Landwirt Jakob Scbleidt III. in Flörsheim. 3. Gutspächter Merrem, Hof Geisverg bei Wiesbaden. 4. Lehrer Kauferstein in Biebrich, Waldstraßenschule.

12. Kreis Ilnterlaunus.

1. Lehrer Alberti in Holzhause» ü. A. 2. Bürger­meister Schwindt in Wingsbach.

13. Kreis Usingen.

1. MLhlenbesitzer Kötter in Usingen für den Keflügelzuchivercin Usingen. 2. Gerbereibesitze: Stahl in Brandoberndorf. 3. Landwirt Adolf Buhlmann in Arnoldshain.

14. Kreis Obertaunus.

1. Förster Franke in Schloßborn. 2. Lehrer W. Heybach in Neucnhain. 3. Anton Brötz in Stierstadt.

16. Kreis Höchst.

1. Bürgermeister Simon in Nied. 2. Bild­hauer Müller iu Schwanheim. 3. Lehrer Oster in Kriftel.

16. Kreis Frankfurt.

1. Gastwirt Stimme! in Oberrad. 2. Lehrer

1. Georg! in Seckbach.

B. Für das Naff. Masthuhn s Snndheimer f.

1. Administrator Dem, Schloß Reinhards- Hansen bei Erbach a. Rh. 2. Landw.-Jnspcktor Schneider, Hofgut Kleeberg bei Hacvenburg. 3. Land­wirt Cbr. Werner in Flörsheim a. M. 4. Lehrer Kanferstein in Biebrich, Waldstraßenschnle.

C. Für die Emdener Gans.

1. Job. Karl Schilling in Höhr. 2. Landwirt Ludwig Tönnemaun, Feldbachcr Hof bei Dillen- burg. 3. H. H. Franz in Allendorf (Dillkreis).

4. Bürgermeister Schlichen in Stein (Öberwester- wald). 5. Rangirmeister Heilscher in Obcrlahnstein. 6. Gastwirt Joh. PH. Müller in Arnoldshain (Kreis Usingen). 7. Fritz Henn in Freilingen (Kreis Untcrwesterwald). 8. Fabrikant Stephan Stuutz in Montabaur.

i». Für die Peking-Ente.

1. Spediteur Chr. Henndorf in Rüdesheim.

2. Louis Schneider, Hammermühle bei Selters (Westerwald).

«l. Für die Aylcsbury-Ente.

1. Christ. Will, Brückenmühle bei Wehrheim (Kreis Usingen). 2. Lehrer Klamp in Wolfen- Hausen (Kreis Oberlabn). 3. Oberlehrer Or. Opper­mann in Niederjosbach (Kreis Untertaunus). 4. Förster Schölzel auf Forstbans Struthmühle bei Wallmerod. 5. Gerbereibesitzer Stahl iu Brandoberndors.

Für die weiße indische Lauf-Ente.

1. Administrator Dein in Erbach (Rheingau). 2. Geflügelzücbtcrei Wirges iu Wirges (Uuter- westcrwald). 3. Lehrer Heilman» iu Riedcrerbach (Kreis Westerburg). 4. Knust- u. handelsgärtuer Wilhelm Spitzlay in St. Goarshausen. *

Wiesbaden, den 5. Februar 1903.

Der Vorsitzende der Landwirtschafts-Kammer für den Reg.-Bezirk Wiesbaden: Sartorius.

*) Der frühere Stations-Inhaber, Herr E. Kuraudt-Diez, hat sich bereit erklärt, die Abgabe von Eiern dieser Station in seiner Wohnung zu vermitteln.

**) Die Station Reinhardsbausen ist geteilt worden in die Stationen zu Eltville und Geisen­heim. I» Reinhardsbausen sind daher Bruteicr des Naff. Legehuhnes nicht mehr zu haben.

Ortsstatut.

Auf Grund des Beschlusses der Stadtver-

ordneren-VersammIung vom. 1903 werden

nachstehende ortrstatuarischc Bestimmungen erlassen:

8 1 .

Für diejenigen Minderjährigen, welche von dem OrtSarmenverband Wiesbaden im Wege der öffentlichen Armenpflege unterstützt und unter Auf­sicht der Beamten der städtischen Armenverwaltung entweder in einer von dieser ausgewäblten Familie oder Anstalt, oder, sofern es sich um uneheliche Kinder handelt, in der mütterlichen Familie erzogen oder verpflegt werden, werden alle_ Rechte und Pflichten eines Vormundes einem jeweils vom Magistratzn bestimmenden,in der Armenverwaltung tkätigcn städtischen Beamten übertragen.

Dieser Ortsstatut tritt mit dem 1. Juli 1908 in Kraft.

Wiesbaden, den. 1903.

Der Magistrat.

In Gemäßheit der 8 13 der Städteordnung sür die Provinz Hessen-Nassau vom 4. August 1897 bringen wir den vorstehenden Entwurf zu einem zu erlassenden Ortsstatute mit dem Bemerken zur öffentlichen Kcnutniß, daß jedem Bürger freisteht, innerhalb der nächsten zwei Wochen, vom Tage nach der Veröffentlichung an gerechnet, bei uns Einwendungen zu erbeben, welche wir der Stadt- verordneten-Vcrsammlung zur Beschlußfaffung vor- lcgen werden. *

Wiesbaden, den 10. Februar 1903.

Der Magistrat.

In Vertr.: Dr. Scholz.

Bekanntmachung.

Von dem Feldwege Schiersteinerlach, zwischen

1b

2. und 8. Gewann ans der Lagerbuch-No. 9043 wird der auf dem Plane mit a, b, d, f, e, o, a bezeichnet« Theil, nachdem Einsprachen fristgemäß nicht erhoben worden sind, hierdurch eingczogen. * Wiesbaden, den 26. März 1903.

Der Oberbürgermeister. In Vertr.: Körner.

Bekanntmachung.

Diejenigen Personen, welche in dem städtischen Walddistrict Schläferskopf Holz ersteigert haben, werden an die möglichst baldige Abfuhr wegen der unbedingt nothwendigcn Kulturarbeiten erinnert. Wiesbaden, den 31. März 1908. *

_ Der Magistrat.

Hundesteuer.

Die Besitzer von Hunden im Stadtbezirk Wiesbaden werden hiermit davon in Kenntniß ge- ietzt, daß die Anmeldung der Hunde für das Rechnungsjahr 1903 bis spätestens 21. Avril d.J. bei der städtischen Steuerkassc im Rathhaus, Zimmer No. 17, zu erfolge» hat und daß mit der Anmeldung die Zahlung der Hundesteuer bewirkt werden kann.

Gleichzeitig geben wir bekannt, daß auch me» jeuigen Hunde wieder anzumelden sind, welche im vorigen Jahre schon versteuert waren, sowie die­jenigen,für welcheSteuerbefreiung beansprucht wird.

Die Unterlassung der Anmeldung wird mtt einer Ordnungsstrafe bi« zu 30 Mark bestraft. */

Wiesbaden» den 27. März 1903. -

Der — Sleuer-Berwattuna.

Verdingung.

Die Lieferung des Bedarfs an Seife und Soda für die städtischen VolkSbadeanstalte» im Rechnungsjahre 1908/4 soll im Wege der öffent­lichen Ausschreibung verdungen werden.

Angebotsformulare und Verdingungsunter­lagen können während der Vormittags-Dienst- stnnden im Rathhause, Zimmer No. 59a, ein­gesehen, die Verdingungsunterlagen auch von dort vom 26. März bis zum Termintage bezogen werden.

Verschlossene und mit entsprechender Aufschrift versehene Angebote sind spätestens bis

Mittwoch, den ». April 1903, Vormittags 11 Uhr, hierher einzureichen.

Die Eröffnung der Angebote erfolgt m Gegenwart der etwa erscheinenden Anbieter.

Nur die mit dem vorgeschricbenen und au«* gefüllten Verdingungsformnlar eingereichtcn An­gebote werden berücksichtigt. *

Zuschlagsfrist: 8 Tage.

Wiesbaden, den 21. März 1903.

Stadtbauamt.

Verdingung.

Die Lieferungen von 232 lfd. m Treppen­stufen, 38,5«) lfd. m geraden Bordsteine« und 21,35 lfd. »» gebogene» Bordsteinen aus Granit sollen im Wege der öffentlichen Aus­schreibung verdungen werden.

Angebotssormnlareiind Verdingungsunterlagen können während der Vormittagsdieuftstunden im Rathhause, Zimmer No. 44. eingesehen, die Ver­dingungsunterlagen auch von dort gegen Baar» zahlung oder bestellgeldfreic Einsendung von 1,50 Mk. bezogen werden.

Verschlossene und mit der Aufschrift „Granit- stufen" versehene Angebote sind späiestens bis

Samstag, den 11. April 1903, Vormittag» 11 Uhr,

hierher einzureichen.

Nur die mit dem vorgeichriebeneu und aus- gefüllten Verdingungsformnlar eingcreichten An­gebote werden berücksiilitigt. *

Zuschlagsfrist: 3 Wochen.

Wiesbaden, den 80. März 1903.

Stadtbauamt, Avth. für Straßenbau.