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Wiesbadner Ts

51 . Jahrgang.

Erscheint in zwei Ausgaben. — Bezugs-Preis: durch den Verlag 5« Pfg. monatlich, durch die Post S Mk. 50 Pfg. vierteljährlich für beide Ausgaben zusammen.

Verlag: Langgasse 27.

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später eingcrcichter Anzeigen zur

N-. 15«.

Verlags.Fernsprecher No. 2953.

Donnerstag» den 2. April«

Rebaktions-FernspretKer No. 52. 1903.

Abend-Ausgabe.

Die Ueichstagswahlen.

Mt der amtlichen Verkündung des Termins für die Neuwahlen zum Reichstag Hut die Wahlagitation, die schon vorher in den meisten Wcchlkreisen mit starker Energie eingesetzt hatte, selbstverständlich ein noch wesent- lich lebhafteres Tempo eingeschlagen. Trennen uns doch von dem Wahltermin, der auf den 16. Juni gelegt rst, nur noch 2% Monate. Durch die am 28. März erfolgte amtliche Verkündung des Wahltermins haben die Vor­bereitungen zur Wahlkampagne insofern eine Erleichte­rung erfahren, als damit die Bestimmung im § 43 der Gewerbeordnung in Kraft getreten ist, welche über die Verteilung auf öffentlichen Wegen,, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten folgendes besagt: „Zur Verteilung von Stimmzetteln und Druckschriften zu Wahlzwecken bei der Wahl zu gesetzgebenden Körper­schaften ist eine polizeiliche Erlaubnis in der Zeit von der amtlichen Bekanntmachung des Wahltages bis zur Be­endigung des Wahlaktes nicht erforderlich."

Fiir die Wahlen zum deutschen Reichstag ist mass­gebend das zum Reichsgesetz erhobene Norddeutsche Wahl­gesetz vom 31. Mai 1869, welches im wesentlichen dem von der Frankfurter Nationalversammlung im'Jahre 1849 beschlossenen Wahlgesetze nachgebildet ist. Die Wahlen zum Reichstag sind allgemeine, direkte, gleiche und ge­heime. § 1 des Wahlgesetzes bestimmt, daß bei den Reichstagswahlen jeder Deutsche wahlberechtigt ist, welcher das fünfundzwanzigste Lebensjahr zurückgelegt hat, und zwar wählt jeder in dem Bundesstaate, in dem er seinen Wohnsitz hat. Die erwähnte Altersbestimmung bezieht sich nicht auf die Zeit der Auslegung der Wählerlisten, sondern auf den Wahltag. Bei den bevorstehenden Wahlen darf mithin jeder wählen, der am 16. Juni das fünfund- zwanzigste Lebensjahr zurückgelegt hat.

Laut § 2 des Wahlgesetzes ruht die Berechtigung zum Wählen für Personen des Soldatmstandes (des Heeres und der Marine), ausschließlich! der Militärbeamten, so lange, als sie sich bei der Fahne befinden. Bei dieser Ge­legenheit sei erwähnt, daß der Kaiser nicht wahl­berechtigt ist, weil er als Oberbefehlshaber der Armee zu den aktiven Soldaten zählt, die kein aktives Wahlrecht habm. Das Gleiche gilt für alle deutschen Bundesfürsten, so weit sie Befehlshaber ihrer Truppen- kontingmte sind und einen militärischen Rang im deut- schm Heere bekleiden.

Laut § 3 des Wahlgesetzes sind von der Berechtigung zum Wählen folgende Personen ausgeschlossen: 1. Per- sonm, welche unter Vormundschaft oder Kuratel stehen; 2. Personen, über deren Vermögen Konkurs- oder Fallit­

zustand gerichtlich eröffnet worden ist, und zwar währmd der Dauer dieses Konkurs- oder Fallitverfahrens; 3. Per­sonen, welche eine Armenunterftützung aus öffentlichen oder Gemeindemitteln beziehen oder im letztm der Wahl vorhergegangenen Jahre bezogen haben; 4. Personen, dmen infolge rechtskräftigen Erkmntnisses der Voll- gcnutz der staatsbürgerlichen Rechte entzogen ist, für die Zeit der Entziehung, sofem sie nicht in diese Rechte wieder eingesetzt sind. Ist der Vollgenuß der staatsbürgerlichen Rechte wegen politischer Vergehen oder Verbrechen ent­zogen, so tritt die Berechtigung zum Wählen wieder ein, sobald die außerdem erkannte Strafe vollstreckt oder durch Begnadigung erlassen ist.

Wählbar zum Reichstagsabgeordneten ist laut 8 4 des Wahlgesetzes jeder Deutsche, welcher die Berechtigung zum Wählen besitzt, also das fünfundzwanzigste Lebens­jahr zurückgelegt hat und nicht einem der im vorigen Absatz erwähnten Wahlausschließungsgründe unterliegt. Doch ist für die Wählbarkeit zum Mitglied des Reichs­tags (also nicht für die Beteiligung an den Wahlen) weiter erforderlich, daß der zu Wählende seit mindestens einem Jahre einem zum Reiche gehörigen Bundesstaat angehört.

Wer das Wahlrecht ausüben will, muß laut 8 7 in dem Wahlbezirke, oder wenn eine Gemeinde in mehrere Wahlbezirke geteilt ist, in einem derselben zur Zeit der Wahl seinm Wohnsitz haben. Jeder darf nur an einem Orte wählen. In jedem Bezirke sind, laut 8 8, zum Zwecke der Wahlen Listen anzulegen, in welche die zürn Wählen Berechtigten nach Zu- und Vornamen, Alter, Ge­werbe und Wohnort eingetragen werden. Diese Listen sind spätestens vier Wochen vor dem zur Wahl bestimm, tcn Tage, also in diesem Falle spätesterrs am 19. Mai, zu jedermanns Einsicht auszulegen, und ist dies zuvor unter Hinweisung auf die Ginsprachefrist öffentlich be­kannt zu machen. Einsprachen gegen die Listen sind binnen acht Tagen nach Beginn der Auslegung bei der Behörde, welche die Bekanntmachung erlassen hat, anzubringcn und innerhalb der nächsten vierzehrr Tage zu erledigen, worauf die Listen geschlossen werden. Nur diejenigen sind zur Teilnahme an der Wahl berechtigt, welche in die Listen ausgenommen sind.

Die Wahlhandlung, sowie die Ermittelung des Wahl­ergebnisses sind (8 9) öffentlich. Das Wahlrecht wird (8 10) in Person durch verdeckte, in eine Wahlurne nieder­zulegende Stimmzettel ohne Unterschrift ausgeübt. Die Stimmzettel sind (8 11) außerhalb des Wahllokals mit dem Namen des Kandidaten handschriftlich oder im Wege der Vervielfältigung zu versehen. Über das neue Wahl­reglement, welches das Wahlverfahren im einzelnen regelt, ist dem Reichstag bekanntlich eine Vorlage zuge­gangen, welche nach den Osterferien zur Entscheidung und zwar zweifellos zur Annahme gelangen wird.

Preußischer Landtag.

Herrenhaus.

Berlin, 1. April.

Beratung des Etats. Eine Generaldebatte findet nicht statt. Beim Etat des Finanzministeriums fordert Graf Hutten-Czapski die Regierung auf, den Landtag früher einzuberufen, damit der Etat rechtzeitig erledigt werde, und begrüßt die geplante Errichtung eines Schlosses in Posen, das dazu beitragen werde, die dortige Bevölkerung mit der Dynastie zu verbinden. — Minister v. R h e i n b a b e n glaubt nicht, daß die recht­zeitige Erledigung des Etats durch eine etwas frühere Einberufung des Landtags gesichert werbe. — Herr v. Chlapowski bedauert die Polenpolitik der Regie­rung, die sich als eine Politik der Nadelstiche gegen loyale Staatsbürger darstellt. Sogar Richtersprüche gegen Polen würden uv irato gefaßt. Der Redner bekämpft speziell die neuen Beamtenzulagen, die er Strebergelder nennt. Die Polen dächten nicht an eine Losreißung von Preußen, aber ihre Sprache und ihre Nationalität woll­ten sie behalten. — Minister v. Rheinbaben weist die schweren Anschulöigungeir des Vorredners gegen den Richterstand zurück. Die Beamtenzulagen seien keine Strebergelder, sondern würden allen Beamten im Osten gewährt, die bestimmten Voraussetzungen entsprächen. Um jede Willkür zu vermeiden, sei in Aussicht genommen worden, sie nicht durch die lokalen Behörden, sondern durch die Ressortchefs zuteilen zu lassen. Die Polen könnten ihre Sprache pflegen, aber sie müßten deutsch sein und bleiben. (Beifall.) — Die Herren v. D z i e m - bowski und Wilamowski äußern sich im Sinne des Finanzministers. — Graf v. Finkenstein be­dauert, daß an den Zulagen nicht auch die Kreise Danzig, Elbing und Marienburg teilnehmen sollten. — Minister v. Rheinbaben erwidert, daß von diesen Kreisen nur Marieuburg eine erhebliche polnische Bevölkerung habe. Die dortigen Beamten könnten aus dem Generalfonds Zulagen erhalten. — Morgen um 12 Uhr findet Fort­setzung der Beratung und Schluß der Sitzungen vor Ostern im Herrenhause statt.

Deutsches Deich.

Zur Äopcnhagcucr Reife.

Mit Genugtuung nimmt inan wahr, mit welcher Herzlichkeit die Presse Kopenhagens den Kaiser begrüßt. Namentlich der Arttkel des dortigen sozialdemokratischen Blattes verdient Aufmerksamkeit. Es heißt in diesem Blatte, daß alle vernünftigen Dänen die beste nachbar- Uche Freundschaft mit Deutschland wünschen. Der Kaiser vertrete die deutsche Nation; darum möge ihm ein schöner, freundlicher Empfang zu teil werden. Das sind Worte, von denen man sich nicht vorstellen kann, daß sie etwa dev „Vorwärts" einem fremden Fürften widmen möchte, der

Der Preis ist Magdeburg!

Roman von Max Dorniug.

(14. Fortsetzung.)

Herr Friedrich Wilhelm erhob sich.

„Wohin willst du, Vater?"

„In mein Büreau, liebes Kind! Die Pflicht ruft mich!"

„Tu gönnst dir keine Zeit und Ruhe —"

„Wer Pflichten hat, wird wenig Ruhe finden!" ent- Eegncte er schlicht. „Meine Leute warten auf mich!"

Mit einem Kuß auf die Stirn verabschiedete er sich von Gertrud.

Als sie sich allein sah, sank sie gebrochen in einen Stuhl. Ihr ganzer Körper bebte konvulsivisch, ihre Lippen zuckten, und Träne auf Träne rollte über die blassen Wangen herab.

„Keine Rettung mehr?" murmelte sie. „Keine Reüung Mehr? Du prüfst uns schwer, Vater im Himmel!"

Lange verharrte sie so schluchzend und weinend im Stuhl, während von Zeit zu Zeit über den Körper ein krampfhaftes Zucken flog. Erft ganz allmählich wurde sie ruhiger. Die Tränen versiegten, und nur die brennmde Röte der Augen sprach davon, daß sie geweint hatte.

Tie ganze Vergangenheit, die sie mit Ernst durchlebt, stieg vor ihren Blicken auf. Sie sah sich wieder als Kind an seiner Seite, wie er sie im Winter sicher an seiner Hand über die von Schnee und Eis glatten Straßen führte, wie sie mit ihm spielte, und wie er sich mit unendlicher Geduld allen ihren Wünschen und Anordnungen fügte, lind dann sah sie ihn wieder, wie er zum Jüngling ge­reift, von großen Reisen, die ihn der Vater hatte machen lassen, heimgekehrt, erstaunt vor ihr, der erblühten Jung­frau, gestanden und sein Auge sinnend und mit einem fremden Ausdruck, vor dem sie bebte und der ihr doch ein unaussprechliches Gefühl von Glück im Herzen wachrief, auf ihr geruht hatte. Sie hörte noch immer seine Worte, als er.sie eines Tages, da sie beide allein im Zimmer

waren, sanft zu sich herangezogen und ihr einen Küß auf die Lippen gedrückt hatte.

„Das soll", so sagte er damals, „kein Kuß sein, wie ihn der Bruder einer Schwester gibt! Sondern, lieb Kind, merke es wohl! Das soll ein Kuß sein, wie ihn der Mann einem Mädchen gibt, das er als sein liebes Weib heim­führen will!"

Mit einem leichten Schrei war sie damals von ihm ge­flohen, und an dem ganzen Tag hatte sie nicht gewagt, wieder zu ihm auszusehen. Aber tief drinnen im Herzen fühlte sie mit glückseligem Schauern, daß er mit seinen. Worten Recht gehabt hätte.

lind nun?

Nun war das alles vorüber. Vorbei Jugend und Glück, Wonne und Hoffnung. Was noch kam, war allein das Gräßliche, das Uirbeschrcibliche — und dann das große Schweigen, ewiges, endloses Schweigen, ein Grab­hügel, ein paar Kränze, vielleicht ein Glockengeläut-

Sie schauerte zusammen.

Und wieder sah sie vor ihrem Auge alle Bekannten, mit denen sie beide einst verkehrt. Was würden sic wohl sagen, wenn er iobt wäre? Oder ob wohl einer da sein würde, der eine Hand zu seiner Rettung rege? Jene Jugendfreunde des reichen Kaufmnnnssohncs, jene Ge- schästsfreunde des Vaters, die den Sohn so wohl gelitten hatten, jene Gastfreunde des Hauses, die so manchen Trunk mit ihm getan?

Ob wohl einer von ihnen, ein einziger nur, zu finden sein würde in der Stunde der Gefahr?

Jener da, und der dort, und dieser hier — wo waren sie heute?

Plötzlich fuhr es wie ein Schlag durch ihren Körper. Ein leiser Schrei drängte sich unwillkürlich über ihre Lippen.

Vor ihr auf stiey die vornehme, ritterliche Gestalt eines fremden Offiziers mit dunklen, träumerischen Augen, aus denen aber dennoch kraftvolle Entschlossenheit und hoher Mut blitzten-

„Charillon!"

Mit dem feinem Gefühl des Weibes hatte sie damals an jenen: Gesellschaftsabcnd in ihrem Hause, wo er zu

ihr gesprochen hatte, empfunden, daß dieser Mann eine tiefe Nneiguug für sie im Herzen trage, und es hätte nicht der lersen Andeutungen des Vaters bedurft, um ihr darüber volle Gewißheit zu geben. Ängstlich hatte sie seitdem jedes Zusammentreffen mit dem Vicomte ge- mieden, und er schien eben so ängstlich ihr aus dem Wege zu gehen. Seit Wochen hatten sie kein einzig Wort mit- einander gewechselt.

Und nun, in dieser Stunde, da Ernsts, ihres Gelieb. ten, Schicksal dumpf auf sie drückte, nmr sah sie den Vicomte plötzlich vor sich stehen, so deiitlich, so klar, als stände er leibhaftig da. Das war das seltsame, viel­sagende Auge, der festgeschlossene Mund mit dein sardoni- sckien Zug um die Lippen, die hohe Stirn, hinter der hohe Gedanken wohnteii und auf der Ernst und Mlde in glück­lichem Verein lagerten — wie kam es, daß das BUd dieses Fremden sich plötzlich in die Stille dieser weihevollen Stunden drängte?

„Er kanii es, wenn er will!" murmelte sie erregt

Ein eigentümlicher Ausdruck erschien auf ihrem Ge- sicht: ein frauenhafter, gereifter Zug, der das mädchen­hafte Antlitz plötzlich älter, aber auch fesselnder erscheinen ließ. Einige Augenblicke stand sie still in stummem Ringen mit sich selbst.

„Es soll so sein!" flüsterte sie ruhig.

Sie legte Hut und Mantel an mrd ging festen, sicheren Schrittes in das Arbeitszimmer des Vaters.

„Ich habe einen Weg, Vater", sagte sie, „ich kehre viel- leicht erst nach einiger Zeit zurück!"

„Wohin willst du, Kind? Kannst du es nicht besorgen lassen?"

„Nein, Vater! Es ist ein Geschäft, bei dem einer mit seinem ganzen Herzen dabei sein muß — da kann ich Niemand schicken."

„So geh, mein Kind!"

Er reichte ihr die Hand. Dann ging sie.

Schnell, leichten Schrittes eilte sie durch die Straßen. An einer Kirche kam sie vorüber. Die Tür stand offen.' Unwillkürlich trat sie hinein.

Durch die hohen Bogenfenster fiel der Schein der' Maiensonne und warf seine Strahlen auf das Gemälde,