Erscheinungstage:
Mittwoch und Samstag.
MesIMmrr TaMatts.
Verlags - Fernsprecher: Nr. 2453.
Auszug
, u « ber Polizei-Verordnung, betreffend das Melde wesen vom 17. Februar 1900.
Z 6. Durchreisende fremde.
Durchreisende Fremde (Badegäste, Reisende:c.), welche in Privathäusern für Entgelt oder unent- aeltlich Wohnung nehmen, sind binnen 24 Stunden durch den WoKnungsgeber bei dem Bureau der Nolizeircviers an- bezw. abzumelden.
Galt- und Herbergswirte haben täglich bis 11 Uhr vormitiags alle während des vorher- acgangenen Tages oder während der Nacht an- aekommenen bezw. abgercisten Fremden bei dem Bureau des Polizei-Reviers an- bczw. abzumcldcn.
Die Meldung der Fremden geschieht schriftlich durch zwei Meldezettel, welche enthalten müssen: Mur- und Zuname, Stand oder Gewerbe, Geburt« und Wohnort und Nationalität des Fremden.
Die Gast- und Herbergrwirte sind verpflichtet, ,j„ Fremdenbuch nach dem Muster 4 zu halten, dasselbe einem jeden Fremden alsbald nach seiner Ankunft zur Eintragung vorzulegen und auf die richtige und vollständige Ausfüllung der Rubriken ,u achten.
Vorstehendes wird hiermit wiederholt zur all uemeinen Kenntnis gebracht. *
v Wiesbaden» 2. Januar 1903.
_ Der Polizei-Direktor: v. Schenck
Bekanntmachung.
Interessenten mache ich darauf aufmerksam, daß die Rheinstraße in der Biebricher Ge. «larkung und zwar von der Landesgrenze (Kasteler Gemarkung) bis zur Wilhelmstratze in Biebrich zwecks Erbreiterung vom 23. März d. I. ab auf die Dauer von etwa 8 Wochen für den Fuhrverkehr polizeilich gesperrt wird.
Fuhrwerke nach Kaslcl und zurück müssen demnach die an der Eisenbahnstation Kurve vorbei führende Kaitelerstratze benutzen. *
Wiesbaden, den 14. März 1903.
Der Polizei-Direktor: v. Schenck.
Bekanntmachung.
Die Saalgasse von der Wcbergasie bis zur Nerostraße wird zwecks Reparatur einer Gasleitung auf die Dauer der Arbeit für den Fuhr perkehr polizeilich gesperrt.
Wiesbaden, 17. März 1903.
Der Polizei-Direktor: v. Schenck.
Bekanntmachung über Abhaltung der Frühjahrs »Kontrol-
Versammlnngen 1903.
Zur Teilnahme an den Frühjahrs-Kontra! Versammlungen werden berufen'
1 .
sämtliche Reservisten (mit Einschluß der Reserve der Jägerklassc A der Jahres Haffe 1890 bis 1894);
2. die Mannschaften der Land- und Seewehr I. Aufgebots, mit Ausschluß derjenigen, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1891 in den aktiven Dienst getreten sind;
3. sämtliche geübte und nicht geübte Ersatz Reservisten;
4. die zur Disposition der Truppenteile Be urlaubten;
5. die zur Disposition der Ersatzbehördcn Entlassenen.
Die zeitig Ganzinvaliden, sämtliche Halb invaliden, die zeitig Feld- und Garnifondicnst- nnfähigen und die nur Garnisondienstfähigen, sowie die Mannschaften der Jägerklasse A haben mit ihren Jahresklassen zu erscheinen.
Die Kontrolpflichtigen des Kreises Wiesbaven (Stadt) haben zu erscheinen wie folgt:
In Wiesbaden
(im Exerzierhause der Infanterie-Kaserne, Schwalbacherstraße 18):
I. Sämtliche Mannschaften der Garde, sowie die Mannschaften der Provinzial
Infanterie, und zwar: Jahresklasse 1890: Mittwoch, de« 1. April 1903, vormittags 9 Uhr;
Jahresklasse 1891 u. 1892: Mittwoch, den 1. April 1903, vormittags 11 Uhr; Jahresklasse 1893: Mittwoch, de« 1. April 1903, nachmittags 3H- Uhr;
Jahresklasse 1894: Donnerstag, den 2. April 1903, vormittags 9 Uhr;
Jahresklasse 1895: Donnerstag, dcn2. April 1908» vormittags 11 Uhr;
Jahresklasse 1898: Donnerstag, den2.April 1903, nachmittags 3'/> Uhr;
Jahresklasse 1897: Freitag, den 3. April 1908, vormittags 9 Uhr;
Jahresklasse 1898: Freitag, de« 3. April 1903, vormittags 11 Uhr;
Jahresklasse 1899: Freitag, den 3. April 1908, nachmittags 3', Uhr;
Jahresklasse 1900,1901«. 1902: SamStag, den 4. April 1903, vormittags 9 Uhr.
II. Die übrigen gedienten Mannschaften, und zwar: Marin«, Jäger, Maschinen« gewehrtruppen, Kavallerie, Feldartillerie» Kußartillerie, Pioniere, Eisenbahn«, Telegraphen- und Suftschiffer»Truppen, Train (einschließlich Krankenträger), SanitätS« und Veterinärpersonal und sonstige Mannschaften (Ökonomie-Handwerker, Arbeit^
foldaten) u. s. w., wie folgt: Jahresklasse 1890,1891 u. 1892: SamStag, den 4. April 1903, vormittags 11 Uhr; Jahresklasse 1898 u. 1894: Samstag, den 4. April 1903, nachmittags 3'/» Uhr; Jahresklasse 1895 n. 1898: Montag, den 8. April 1903, vormittags 9 Uhr;
Jahresklasse 1897 u. 1898: Montag, den
6. April 1903, vormittags 11 Uhr; Jahresklasse 1899, 1900, 1901 u. 1902:
Montag, den 6 . April 1903, nachmittags 8'/, Uhr.
III. Die Ersatz-Reservisten: Jahresklasse 1890 u. 1891: Dienstag, den
7. April 1903, vörmittagS 9 Uhr; Jahresklasse 1892 n. 1893: DienStag, den
7. April 1903, vormittags 11 Uhr; Jahresklasse 1894 u. 1895: Dienstag, den 7. April 1903, nachmittags 3'/- Uhr; Jahresklasse 1896: Mittwoch, den 8. April 1903, vormittags 9 Uhr; „
JahreSklasse 1897: Mittwoch, den 8. April 1903, vormittags 11 Uhr;
Jahresklasse 1898: Mittwoch, den 8. April 1903, nachmittags 3'/- Uhr;
Jahresklasse 1899: Donnerstag, den 9.April 1903, vormittags 9 Uhr;
Jahresklasse 1900,1901 u. 1902: Donners- tag, den 9. April 1903, vormittags 11 Uhr.
Die Kontrolpflichtigen der Kreise»
Wiesbaden (Land) haben zu erscheinen wie folgt:
In Wiesbaden
(im Exerzierhause der Infanterie-Kaserne, Schwalbacherstraße 18): am Mittwoch, den 15. April 1908, vorm 9 Uhr, die sämtlichen Mannschaften aus Dotzbeim;
am Mittwoch, den 15. April 1903, vorm 11 Uhr, die sämtlichen Mannschaften aus Auringen, Bierstadt lind Breckenheim; am Mittwoch, den 15. April 1903, nachm 3'/- Ul,r, die sämtlichen Mannschaften aus Erbeuheini, Frauenstein und Georgenborn; an» Donnerstag, den 16 .April 1903, vorm 9 Uhr» die sämtlichen Mannschaften aus Ram bach, Sonnenberg und Wildsachsen.
In Biebrich a. Rhein (auf dem Kascrnenhofe der Unterosfizterschule): am Freitag, de»» 17. April 1903, vorm 9 Uhr, die Mannschaften der Land- und Seewehr I. Aufgebots der Jahresklassen 1890 bis 1894 einschließlich ans SfM'ridi a. Rb.; am Freitag, den 17. April 1903. vorm. 10'/- Uhr, die Mannschaften der Reserve der Jahresklassen 1895. 1896 und 1897 ans
Biebrich a. Rb.; .
am Freitag, den 17. Slprrl 1903, nachm. 3'"Uhr, die Mannschaften der Reserve der Jahresklassen 1898 bi« 1902 einschließlich, sowie die zur Disposition der Truppenteile und Er- satzbebörden entlassenen Mannschaften aus Biebrich a. Rh.; „„„
am Samstag, den 18. April 1903. vorm 9 Uhr» die sämtlichen Ersatz-Reservisten der Jahresklassen 1890 bis 1902 aus Biebrich a.Rd.; am Samstag, den 18. April 1903, vorm. 10'/, Uhr, die sämtlichen Mannschaften aus Schierstein.
In Hochheim a. Mai«
(auf dem Schloßbof bei der Kath. Kirche), am Montag, den 20. April 1903. vorm 8 Uhr 10 Min.» die sämtlichen Mannschaften aus Hochhcim a. Mam; am Montag, den 20. April 1903, vorm 9'/, Uhr» die sämtlichen Mannschaften aus Delkenheim, Massenheim, Wallau und Wicker. In Flörsheim a. Main (aus dem Ratbausbose):
Dienstag, de« 21. April 1903, vorm. 8'/, Uhr, die sämtlichen Mannschaften aus
a^Dienstäg, den 21. April 1903, vorm 9'/, Uhr, die sämtlichen Mannschaften aus Diedenbergen, Eddersheim und Weilbach.
Bekanntmachung.
1 Die Mannschaften der Reserve. Landwehr I und II und der Ersatz-Reserve haben für die Ze"t vom 10. bi» 2b. März - falls sie selbst nicht zil Sause fein können — eine andere erwachsene Person des Hansslande« (Anverwandter. Hauswirt oder sonst zuverlässiger Mitbewohner) mit Emp'ang- nabme der Kriegsbeordernngen oder Paß-Notizen
zu ^'gedtrMann, der bis zum 25.März, abends, keine Kriegsbeordernng oder Paß-Notiz erholten hat. soll hiervon sofort seinem Bezirks-Feldwebel mündli» oder schriftlich Meldung erstatten Die als unabkömmlich Bezeichneten und die vorläufig vom Waffendienst zurückgestellten Elsenbahnangestellte erbalten keine Kriegsbeorderung.
3. Die vom 1. April ad nicht mebr gültigen alten roten Kriegsbeorderungen und Paß-Notizen sind an diese»« Tage durch die Mannschaften selbst zu vernichte», die neuen gelben einznkleben. Königliches Bezirks-Kommando _ Wiesbaden.
Bekanntmachung.
betr. An- und Abmeldung von Gewerbebetrieben.
Die hiesigen Gewerbetreibenden werden zur Vermeidung von Verstößen gegen die bestellenden geetzlichen Bcstimmunaen darauf aufmerksam gemacht, daß gemäß 8 52 des GewcrbesteuergesetzeS vom 24. Juni 1891 und der dazu ergangenen Anweisung des Herrn Finanzminister» vom 4. November 1895. Abschnitt VI Artikel 2o, em Jeder, welcher hier den Betrieb eines stehenden Gewerbes anfängt, dem Magistrat vorder oder spätestens gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebes Anzeige davon zu machen hat. Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen; sie kann auch im NathbanS. Zimmer No. 5. mündlich während der üblichen Vor- miitagsdienststundeii zu Protokoll gegeben werden
Diese Verpflichtung trifft auch Denjenigen,
welcher^) ^ ^werbe eines Anderen übernimmt und fortsetzt.
b) neben seinem bisherigen Gewerbe oder an Stelle derselben ein anderes Gewerbe anfängt.
Wer di- gesetzliche Verpflichtung zur Anmeldung eine« stetierpflickrige» Gewerbe« innerbalb der vor- geschriebenen Frist nicht erfüllt, verfällt »ach § 70 des Gewerbestenergesctze« in eine dem doppelten Betrag der einjährigen Steuer gleichen Geldstrafe, daneben ist die vorcnthaltcne Steuer zu entrichten.
Das Aufbören eines steuerpflichtigen Gewerbes ist dagegen nach § 10, Absatz 2, des Gesetzes vom 14. Juli 1883 und Artikel 23 der crt. Anweisung bei den Herren Vorsitzenden der für die Veranlagung zuständigen StenerauSschüsse der Gcwerbe- steneiklaffcn 1.» 2.. 3. und 4. schriftlich abzumelden.
Wird ein Gewerbebetrieb eingestellt, aber nrcht rechtzeitig abgemeldet, so ist die Gewerbesteuernack 8 33 des Gemerbcsteucrgesetze« fortzuentrichtcn. * Wiesbaden, den 5. März 1903.
Der Magistrat. Steuerverwaltung.
Auf dem Deckel jeden Militär- und Ersatz Reserve-Passes ist die Jahresklasse des Inhabers angegeben. ... .
Zugleich wird zur Kenntnis gebracht:
1 Daß besondere Beorderung durch schriftlichen Befehl nicht erfolgt, sondern diese öffentliche Aufforderung der Beorderung gleich zn
2 Daß^jeder Kontrolpflichtige bestraft wird.
' welcher nicht erscheint, bezw. willkürlich zu
einer andern als der ihm befohlenen Kontrol- verfammlung erscheint. —
Wer durch Krankheit oder durch sonstige besonders dringliche Bcrhältriisie am Erscheinen verhindert ist, hat ein von der Ortsbehörde beglaubigtes Gesuch se'nem Be- zirksfeldwebel hier baldigst einzureichen. —
3. Daß diejenigen Mannschaflen, welche zu einer anderen als der befohlenen Kontrolvcr- fammluiig erscheinen wollen, dieses mindestens 3 Tage vorher dem B-zirksfeldwebel behufs Einholung der erforderlichen Genehmigung zu melden haben
Wer fortbleibt, ohne daß ihm die Genehmigung feines Gesuch» zugegangen ist, macht sich strafbar.
4 . Daß es verboten ist, Schirme und Stocke auf den Kontrolvlatz mitzubringen.
5. Daß jeder Mann feine Militärpapiere (Paß
und Führungszeugnis) bei sich haben muß. Hierbei wird noch besonders bemerkt, daß im Militärpaß die vom 1. Avril 1903 ad gültige Kriegsbeorderung bezw. Paßnotiz eingeklebt fein muß. . ^ ,
6. Daß bei den Leuten der Reserve der Fuß- truppen der Jahresklasse 1897 die Fuße gemessen werden, also sauber sein müssen.
Wiesbaden, den 4. März 1903. *
vo»» Zastrow,
Major z. D. und Bezirks-Kommandeur.
Wahle«
zur Handwerkskammer betreffend.
Gemäß § 6 der Wahlordnung für die Hand- Werkskammer zu Wiesbaden vom 14. August 1899 wird das zum Zwecke der bevorstehenden Neu- und Erfatzwahleu von Mitgliedern und deren Ersatzmännern der Handwerkskammer, aufgestellte Ver- zcichniß der im diesseitigen Gemeindebezirk befrnd- lichen Wablkörper in der Zeit vom 20. bis einschließlich 27. Mär, l. I voi» Vormittags 8'/- bis Mittags 1 Uhr, im Rathhausc. Zimmer No. 3. zur Einsicht der Betheiligte» öffentlich auSgelegt. .
Wir weifen darauf hin. daß etwaige Beschwerden binnen 14 Tagen, vom Beginn der vor- bezeichneten AuSlegungrfrist ab gerechnet, bei der Unterzeichneten Stelle anzubringen find. Wiesbaden, den 13. März 1903.
Der Magistrat. _ I. A.: Travers.
Bekanntmachung.
Das GefchäftSlokal der «önigl. KreiS- kaste befindet sich vom 23. d. M. ab in der Gerichtsstraße 3, Parterre. *
Wiesbaden, den 18. März 1903. _ Der Magistrat.
Bekanntmachung,
betreffend Kellcrverpachtnng.
Der südliche Theil de« MarktkcllerS mit einer Grundfläche von inSgefammt 88x8 Meter bei einer mittleren Höhe von 3,20 Meter soll im Ganzen odcr gethcilt auf mehrere Jahre als Lagerkeller verpachtet werden. Wegen Besichtigung desselben wolle man sich an den Marktmcister während der Wochenmarktstunden wenden. Erforderlichenfalls ist die Trennung obiger Keller von dem übrigen Marktkeller durch eine Steinwand ins Auge gefaßt worden.
Die allgemeinen Pachtbedingungeil können m der Hauvtkaffe des AccifeamtS (Neugaffe 6s, Eingang Schulgaffe) erfahren werden. Pachtangebote sind unter Angabe der Art der Verwendung des Kellers, der Pachtdauer, der Jahrespacht und etwaiger besonderer Wünsche bezüglich der Einrichtung pp. des Kellers bis zum 3. April er. unter der Aufschrift: „Pachtangebot auf den sud lichen Theil des Marktkellers" verschlossen in der Registratur des AccifeamtS (Neugaffe 6», Eingatig Schulgasse) abzugeben.
Das Recht freier Auswahl des Pachters wird Vorbehalten.
Wiesbaden, den 17. Marz 1903.
Städtisches Accise-Amt.
Bekanntmachung.
Di- Stelle eines fünften Stadtarzt«» mit einem Anfangsgebalt von jährlich 1100 Mark steigend von 2 z» 2 Jahren mit je 150 Mark bi« zum Höchstbetroge von 1400 Mark und außerdem jährlich 150 Mark für die Mitbesorgung der Jnwf- geschäfre ist vom 1. April 1903 ad zu besetzen. Bewerbungen find spätestens
biS zu»»» 24. März er.»
Mittags 12 Uhr,
bei uns einzureichen. . _
Die Anstellungsbedingunyen können im Rathhause, Zimmer No. 12, VormrttagS von 8—12 Uhr^ eingefehen werden.
Wiesbaden, den 17. Marz 1908.
Der Magistrat.
Da» Rafire« und Haarschneiden der
Patienten in unserer Anstalt soll im SnbmlssionS- wcge an einen hier wohnenden, mmdestfordernden Barbier für da» Etatsjahr 1903/04 vergeben werden. Restectanten wollen ihre Offerten blS zum 2t. d. M., Vormittag- 10 Uhr, bei unserer Kasse einrcichen, wo auch die Bedingungen bekannt gemacht werden.
Wiesbaden, den 16. Mar, 1903.
Städtische Krankenhaus-Vertvaltnng.
Ausschreiben.
Da« Gefpül au» unserer Anstaltrküche für den Zeitraum vom 1. April 1903 bis dabmid04 soll an den Meistbietenden öffentlich versteigert werden.
Termin hierfür wird am
Montag, de»» 23. d. M.» Vormittags 10 Uhr,
anberaumt. .ono
Wiesbaden, den 11. Marz 1903.
Städtische Krankenhans-Verwaltnng.
Verdingung.
Die Lieferung des Bedarfs an gußeisernen Schieber«, Schachtdeckeln» Dinkrasten» Röhren und sonstigen Eisentheilen im
Rechnungsjahre 1903 soll im Wege der öffentlichen Ausschreibung verdungen werden.
Angebotsformulare, Verdingunasunterlagen und Zeichnungen können während der VormittayS- dienststunden im Rathhause. Zimmer 'No. 57 eim gesehen, die Verdingungsunterlagen auSschlleßlich Zeichnungen auch von dort gegen Baarzablung oder
bestellgeldfreie Einsendung von 2 Mk. bezogen
^"^Verschlossene und mit entsprechender Aufschrift versehene Angebote find spätestens bis
Montag, den 23. März 1903» Vormittag- 11 Uhr,
^"^Di/Eröffnung' der Angebote erfolgt in Gegenwart der etwa erscheinenden Anbieter.
Rur die mit dem vorgeschriebenen und aus-
gefüllten Verdingungsformular cingereichten Angebote werden berücksichtigt. Zuschlaassrist. 14 Tage. Wit-baden, den 5. März 1903.
Dtadtbanamt,
Abtheilung für Canalifationöwefe«.
Verdingung.
Der Berkanf de« in de« städtische« Gebäuden und Schulen stch ansammelnde» Ersen-, Blei-, Messt»,g-, Zink- und Kupfer- schrotts für die Zeit vom 1. April 1903 vis zum 31. März 1904 soll »m Wege der öffentlichen Ausschreibung verdungen werden.
AngcbotSformulare und VerdvigunaSunter- lagen können während der Vorm,ttagsdicnststunden im Büreau für Gebäude-Unterhaltung. Friedrich, ftraße 15, Zimmer No. 2, Part., -ing-f-hen. d,e Verdingunasunterlagen auch von dort und zwar bis zum 23. d. M.. Vormittags 9 Uhr, bezogen
""^Verschlossene und mit der Aufschrift .G.U.SS Oeff." versehene Angebote sind spätestens bis Montag» den 23. März 1908, Vormittag- 10 Uhr,
^"^Dü Eröffnung der Angebote erfolgt in Gegenwart der etwa erscheinenden Anbieter.
Nur die mit dem vorgejchriebenen und ausge- füllten Verdingungsformular eingcretchten Angebot- Werden berücksichtigt. »
Zuschlagsfrist: 4 Wochen.
Wiesbaden, den 10. März 1903. Stadtbanamt, Abtheil,»ng für Hochbau. B üreau für Gebäudenuterhaltnng.
Bekanntmachung.
Im Hinblick auf das demnächst beginnende neue Vierteljahr werden hiermit diejenigen Haus- eigenthümer, Hausverwalter oder Pächter, welche wünschen, daß die Reinigung der Sand-und Fettsänge in ihren Hofraithen durch da» Stadt- bauamt auf ihre Kosten bewerkstelligt werde, gebeten, die hierzu erforderlichen schriftlichen oder mündlichen Anmeldungen schon jetzt besorgen zu wollen, damit die Aufnahme rechtzeitig erfolgen und alsdann sofort zum 1. April d. I. mit den Reinigungen begonnen werden kann. Für diejenigen Grundstücke, deren Sinkstoffbehalter bereit» durch das städtische Reinigungsunternehmcn gereinigt werden, ist eine erneute Anmeldung nicht mehr erforderlich. *
Wiesbaden, den 16. März 1903.
Das Stadtbauamt,
Abtheilung für Eanalisationswes««.
