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si. Jahrgang.

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BerlagS-Fernfprecher No. 2958.

Montag» den 16 . März.

Redaktions-Fernsprecher No. 52.

1903 .

Abend-Ausgabe.

Die Mehrsieuer.

Das Defizit im Reichshaushaltsetat des laufenden Rechnungsjahres, die voraussichtliche Unzulänglichkeit der ordentlichen Einnahinen inr bevorstehenden haben das noch immer ungelöste Problem der Reichssmanzreform Mieder in bcn Vordergrund des öffentlichen Interesses -erückt und eine Reihe von Steuervorschlägen Zur Hebung der Reichsfinanzen gezeitigt. Daher ist auch die «ehrstcuer aus der Vergessenheit, in die sie in den letzten stahren geraten war, wieder hervorgeholt worden und !jot voit neuem eine Beleuchtung der Gründe für und wider erfahren. Auch in: Reichstag hat sie bei Gelegen­st der Beratung des Reichsinvalidenfonds zur Debatte gestanden uitd eine Aufnahme gefunden, die in einem be­merkenswerten Gegensatz steht zu der einstimmigen Ab- Ichnung eines dahingehenden Regieruugsvorschlages im ^ahre 1881. Nicht nur die Konservativen, die sogar die Einbringung einer Resolution auf Einbringung der Wehrsteuer in Aussicht stellten, sondern auch die National- liberalen standen ihr sympathisch gegenüber, und die Aus­führungen des Zentrumsabgeordneten Kirsch in der Sitzung, daß die Ansichten, die man vor 20 Jahren über diese Materie gehabt hätte, sich geändert haben könnten, beweisen, das; hier die Erklärungen des Führers der Partei im Jahre 1881, v. Schorlemer-Alst, daß es sich um eine recht drückende Einkommensteuer, die namentlich die ländliche Bevölkerung belaste und die ärmeren Klassen mehr bedrücke als die anderen, handle, nicht mehr un­bedingte Anerkennung finden.

Es ist nicht zu leugnen, daß in der Begründung der Wehrsteuer, einen Akt ausgleichender Gerechtigkeit zu vollziehen und durch sie auch demjenigen, der nicht ein oder zwei Jahre ausschließlich in den Dienst des Staates gestellt und aus seiner bürgerlichen Erwerbstätigkeit herausgerissen wird, gewisse entsprechende Opfer aufzu- crlegen, etwas Bestechendes liegt. Aber abgesehen davon, daß durch diese Begründung der Grundgedanke der all­gemeinen Wehrpflicht, es sei eine Ehre, dem Vaterlande zu dienen, verschoben wird, würde der Akt ausgleichender Gerechtigkeit nur vollzogen werden, wenn die Ergebnisse der Steuer in irgend einer Forin den Wehrpflichtigen zu gute kämen. Da an einer Verteilung unter diese nicht zu denken ist, so würde vielleicht die von den Anhängern im Reichstag geforderte Verwendung als Veteranensold bezw. Unterstützung der Hinterbliebenen solcher einen Fingerzeig nach dieser Richtung bedeuten. Dem aber steht das Bedenken entgegen, daß eine Steuer immer nur zur Deckung der allgemeinen öffentlichen Ausgaben des Staates dienen soll und daß durch Erhebung einer solchen Abgabe für einen Sonderzweck eine gefährliche Durch­löcherung des Prinzips der Estcheitlichkeit des Etats er­folgen würde, die wie die ungünstige finanzielle Ent-

wickelung in Frankreich beweist, nicht ängstlich genug ver- niieden werden kann. _

Zu diesem Bedenken tritt die Schwierigkeit, die Steuer nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit in der Besteue- rnng, der Allgemeinheit und der Gleichmäßigkeit, zu ge­stalten und sie außerdem zu einer finanziell einträglichen zu machen. Ter Grundsatz der Allgemeinheit würde eine Besteuerung aller nicht zum Wehrdienst Tauglichen ver­langen. Dem steht aber die Erwägung gegenüber, der auch die bisher bestehenden derartigen Steuergesetze wie in Österreich, Frankreich und der Schweiz Rechnung ge­tragen haben, daß man nicht Krüppel, die erwerbsunfähig oder nur beschränkt erwerbsfähig sind, mit einer Steuer belasten kann. Man hat sich dadurch zu helfen gesucht, daß man die Bestimmung in das Steuergesetz aufnahm, nur solche, die im stände seien, für sich und ihre Familie den Unterhalt zu erwerben, sollteir von der Steuer ge­troffen werden. Kaum ein Begriff aber ist schillernder und unbestimmter als der der ausreichenden Erwerbs­fähigkeit. Es fehlt also hier von vornherein an einem soliden Fundament für eine gesunde Besteuerung.

Noch schwieriger ist die Durchführung einer wirklich gleichmäßigen, d. h. einer Besteuerung nach der Leistungs­fähigkeit der Censiten. Zweifellos müßte die Steuer eine nach Einkommen unb- Vermögen genau abgestufte sein. Eine bloße Kopfsteuer von 10 Mk. jährlich auf die Tauer von 12 Jahren von dem Jahre cm, in welchen; über die Dienstpflicht endgültig entschieden wird, nebst einem Zu­schlag von 10% zur Einkommensteuer bei einem Ein­kommen von über 3000 Mk., ein Vorschlag wie er in diesen Tagen von militärischer Seite begründet wurde, würde der Forderung nach Gleichmäßigkeit keineswegs genügend Rechnung tragen. Aber selbst bei einer richtig abgestuften, progressiven Besteuerung würden noch eine Reihe 'von Bedenken, namentlich die Gefahr einer be­sonders starken Belastung der minder tragfähigen Schultern verbleiben. Angesichts der Tatsache, daß die Steuerpflichtigen noch ein ihrem Alter entsprechend ge- ringesEinkommen haben, dürfte das steuerfreie Minimuin nicht zu hoch bemessen werden, uni die finanzielle Er­giebigkeit der'Steuer nicht zu gefährden. Schon diese Er­wägung würde eine stärkere Heranziehung der Minder­leistungsfähigen bedingen. Hierzu kommt, daß die steuerkräftigeren Elemente schwer durch die Steuer zu erfassen sind-, da sie vielfach ein eigenes Einkomnien während der ersten Jahren ihrer eventl. Wehrsteuerpflicht noch nicht besitzen. Die Verpflichtung des Vaters zur Steuerleistung für den Sohn ist nicht genügend, da dessen Anteil an dem väterlichen Einkommen, namentlich wenn eine Anzahl Kinder vorhanden sind, steuertechnisch nicht erfaßbar ist.

Mit den angeführten Bedenken sind noch nicht alle Gründe gegen die Einführung einer Wehrsteuer erschöpft, sie genügen aber um zu beweisen, daß steuertechnische, wie sozialpolitische und im engen Zusammenhang damit auch finanzpolitische Erwägungen gegen eine solche sprechen. Solange so reiche Stenerqucllen wie in erster Linie die

Erbschaftssteuer, darnach die Tabak- und Biersteuer, die allerdings tragen der starken indirekten Besteuerung, die im Reich bereits bestellt, besser erst in zweiter Linie in Betracht gezogen werden, noch zur Verfügung stehen, sollte ein so dürftiges Flickwerk wie eine Wehrsteuer nicht zur Hebung der Reichsfinanzen ernstlich in Erwägung genommen werden.

Deutscher Reichstag.

Berlin, 14. März.

Tagesordnung: Etat des Schutzgebietes Kiautschou.

— Die Kommission beantragt außer verschiedenen Ab­strichen eine Resolution, betreffend Vorlesungen an den Universitäten, speziell in Berlin, über Kolonialrecht. — Abg. Müller- Sagan lfreis. Volksp.s spricht der Marineverwaltung seinen Dank aus für die große Energie, mit der sic für wirksame sanitäre Einrichtungen in Kiautschou gewirkt habe. — Abg. Freiherr v. H c r t - l i n g lZentr.) empfiehlt die Resolution der Kommission.

— Staatssekretär T i r p i tz erklärt, er werde alles tun, um solche Bestrebungen zu unterstützen. — Der Etat wird mit den von der Kommission beantragten Abstrichen genehmigt und die Resolution angenommen. Dann wird in der Beratung des Marine-Etats fortgefahren. — Die Abstimmung über den Antrag Frese lfreis. Ber.s auf unverkürzte Bewilligung der 2 Millionen zu Grund- Reparaturen der Kreuzer „Kaiserin Augnsta" und „Irene" wird ausgesetzt, da kaum 50 Abgeordnete an­wesend sind. — Bei den Forderungen für Artillerie- Armierung, sowie für die Torpedo-Armierung für neun Schiffe hat die Kommission überall größere und kleinere Abstriche vorgenommen. — Das Haus beschließt gemäß den Kommissionsbeschlüssen. — Die Forderung für den Bau eines neuen Dienstgebüudes für das Reichs-Marine­amt für Grunderwerb in der Bcllevuc-Statze von 80 000 Mark, erste Rate, hat die Kommission gestrichen. — Staatssekretär T i r p i tz bittet um Bewilligung der Forderung. — Abg. Singer iSoz.) tritt lebhaft für Ablehnung der Forderung ein, den gewählten Platz als zu teuer bezeichnend. Das Marineamt werde jedenfalls einen passenden Platz noch finden können, ohne daß man sich gerade auf den Häuserblock in der Bellevue- Straße versteift. — Abg. Liebermann v. Sonnen- b e r g (Antis.) bittet, an dem ablehnenden Beschluß der Kommission festznhalten. — Der Antrag der Kommission wird alsdann angenommen. — Damit ist der Marine- Etat erledigt. — Es folgen Wahlprüfungen. Bezüglich der Wahl der Abgg. v. Rantter und Boltz werden auf Antrag der Kommission Beweiserhebungen beschlossen. Bezüglich der Wahl des Abg. Sieg lnat.-lib.) beantragt die Kommission Ungültigkeit der Wahl. — Abg. Baffer- mann lnat.-lib.) beantragt Absetzung dieses Gegen­standes von der Tagesordnung. — Abg. Singer (SozF bittet um Weiterberatmig des Gegenstandes. — Abg. Dasbach lZentr.) appelliert an den Abg. Bassermann, seinen Antrag auf Absetzung zurückzuztehen. — Abg.

Der grausame Zweifel.

Novcllete von George Feri.

(Schluß.)

Allmählich kehrte in ihm die Ruhe der Seele wieder, und feine Augen hefteten sich mit einer Art von wollüsti­gem Schmerz aus alle Gegenstände im Zimmer, als wollte er sie mit den: Blick verschlingen. Ein ans einem Tisch­chen liegendes Taschentuch der Entschlafenen fesselte seine Aufmerksamkeit: er stand- auf, nahm es in die Hand und drückte einen heißen Kuß darauf.

Ta durchzuckte ihn plötzlich ein Gedanke: die Briefe sie er ihr zu verbrennen versprochen hatte, befanden sich hier. Eine andere Erinnerung an das teure Weib, und eine der intimsten. Sie mußten vernichtet werden, ohne auch nur Einblick in sie genommen zu haben! Er öffnete die Schublade des Schreibtisches und fand darin nur ein Päckchen Briefe, die mit einem rotseidenen Faden zu­sammengeschnürt waren.

Lustig brannte im Kamin das Feuer; schon wollte er die Briefe hineinwerfen, da fühlte er sich von einer unbe­wußten Kraft erfaßt, die oft über unseren Willen siegt, und legte das Päckchen neben sich. Es war ihm, als dürste ei diese teuren Reliquien, die ohne Zweifel Briefe waren, welche er vor seiner Verheiratung an seine angebetete Edith geschrieben hatte, nicht vernichten, ohne sie noch ein­mal gelesen und so die selige Vergangenheit noch einmal durchlebt zu haben. O, nur noch einen letzten Blick wollte er in jene Blätter werfen und sie dann den Flammen übergeben.

Einige Augenblicke zögerte er; er dachte an das Ver­sprechen, welches er der Sterbenden gegeben hatte, die Briese zu verbrennen, ohne sie durchzusehen, und als Ehrenmann mußte er sein Wort halten.

Aber unbewußt hatte er die Verschnürung gelöst, die Briefe fielen zerstreut auf den Boden; er ergriff einen

davon, und unwillkürlich fiel sein Blick auf die Adresse. Was? Eine unbekannte Handschrift! Tie ihrige war zierlich und- schwungvoll, diese hier grob und schwerfällig. Von wem waren also diese Briefe?

Eine heftige Angst überkam seine arme Seelc^ Hatte er das Recht, so fragte er sich, den Zweifel zu zerstreuen, der seinen Geist zu verwirren begann? Wenn Edith ge­glaubt hatte, einen Teil ihres Lebens vor ihm verborgen zu halten, war es nicht eine Lieblosigkeit zu versuchen, das Geheimnis zu lüften? Und dann, wenn jene Briefe ihm etwas Schmerzliches enthülleir sollten, war es nicht besser für ihn, ihren Inhalt überhaupt nicht zu kennen, als da­durch eine ganze glückliche Vergangenheit zu zerstören? ... Ja, Alles legte ihm die Verpflichtung ans, nach seinem gegebenen Wort zu handeln: Tie Pflicht, die Ehre und — die Vernunft. Wenn er die Briese vernichtete, blieb ihm noch die Illusion eines ungetrübten Glückes, das er einst sein genannt hatte, und er konnte den Rest seiner Tage in der sonnigen Heiterkeit eines Menschen verbringen, dessen kühnste Träume in Erfüllung gingen. Warum sollte er sich die Seele zermartern, warum das Bild derjenigen trüben, die einst sein Abgott gewesen war? Und andererseits, war denn Edith überhaupt fähig, ihre heiligsten Liebesschwüre zu brechen? Ties alles bei sich erwägend, kan; Adrian zu dem Schluß, daß der letzte Wille der Entschlafenen unbedingt erfüllt werden müßte, umsomebr, als sie selbst, wenn ihr Zeit dazu geblieben wäre, diese Briefe verbrannt haben würde, deren Vor­handensein er nicht einmal gekannt hatte. So würde er wenigstens die Tote, die er im, Leben über alles aus der Welt geliebt hatte, nicht noch durch einen schimpflichen Verdacht beleidigen.

Mit schnellem Entschluß nahm er die Briese zu­sammen und warf sie ins Feuer. Eine belle Flamme, ein wenig Rauch und von all' dem, das in seinem Innern einen so heißen Kampf gekostet hatte, blieb nichts als ein Häuflein Asche.

Tie erste Zeit fühlte sich der llnglücklichc wie von einer schweren Last erleichtert, ähnlich einem zum Tode Verurteilten, der im letzten Augenblick begnadigt wird 5 er war glücklich in seiner Unkenntniß, die ihm erlaubte, noch an diejenige zu glauben, die auch jetzt noch sein ganzes Leben war.

Trotzdem fing er allmählich- an sich zu fragen, von wem jene Briefe wohl sein konnten. Tie dicke und schwer­fällige Handschrift kam ihm nicht aus dem Sinne, und so­sehr er auch- unter seiner Korrespondenz suchte, er fand oder glaubte wenigstens keine ähnliche zu finden. Das eine konnte er sich fast mit Gewißheit sagen, daß es nicht die Handschrift einer Dame war. Aber wer unter Ediths und seinen Freunden konnte ein Interesse daran gehabt haben, ihr heimlich zu schreiben? Und was konnten diese Briefe enthalten, da Edith ihn gebeten hatte, sie zu ver­brennen, ohne Einblick in sie zu nehmen? Nein, es konnten keine alltäglichen Briefe sein, deren Vernichtung noch die Gedanken der Sterbenden beschäftigt hatten. Ach, warum mußte er diese verwünschten Briefe unter die Hände bekommen haben, die sein ganzes Dasein stör­ten und, indem sie in ihm einen grausamen Verdacht auf­steigen ließen, von Minute zu Minute seine moralische Kraft schwächten, seine männliche Energie brachen! Und je mehr er sich den Kopf zermarterte, desto inehr kam er allmählich ganz unbewußt zu der Überzeugung, daß Edith ihn zwanzig Jahre lang verraten hatte, daß ihre Liebe ihre Zärtlichkeiten einem anderen gehört hatten und daß ihre Liebesbeteuerungen gegen ihn, den Gatten, heuchlerisch und erlogen gewesen waren. Ein anderer! Für einen anderen sollte dieses reine und zarte Herz ge­schlagen haben! Ach, seine Seele wollte überströmen von Bitterkeit bei diesem Gedanken, eine unaussprechliche Wut überkam ihn und durchschüttelte seinen ganzen Körper. Und der grausame Verdacht wurde in ihm mehr und mehr zur Wirklichkeit, so daß er endlich sicher war, daß jene Briefe, wenn er sie gelesen hätte, dm Beweis von der Schuld seiner Gattin geliefert haben würden.