Erscheinungstage:
Mittwoch und Samstag.
Weslm-ener Tuglilalts.
BerlagS - Fernsprecher: Nr. 2953.
. 21 .
Samstag, den 14. Mär;.
1903.
Beschluß.
Auf Antrag der Erben, nämlich: a) der Wittwe Maria Blum, geb. Flindt, d) deren Tochter Elisabeth Blum,
Beide zu Wiesbaden, wird über den Nachlaß des am 21. Februar 1901 verstorbenen Obertelegraphensekretärs Karl Blum die Nachlaßverwaltung an- gcordnet. F267
Der Rechtsanwalt Dr. Bickel zu Wiesbaden ist zum Nachlaßverwalter ernannt.
Wiesbaden, den 3. März 1903.
König!. Amtsgericht 7.
Bekanntmachung.
Der Herr Ober-Präsident der Provinz Hessen- Nassau hat durch Erlaß vom 16. Februar d. I. Nr. 980 die Neuanlagc einer Apotheke in dem Stadtteile zwischen der Günterode-, Jdsteincr- „nd Weilburgerstraße in Frankfurt a. M. genehmigt. Die Stelle, an der die Errichtung der Apotheke später zu erfolgen hat, wird dem dcm- näckuigen Konzessionär von mir s. Z. bezeichnet werden.
Ich fordere geeignete Bewerber auf, ihre Gesuche um Verleihung dieser Konzession unter Vorlegung der nach den bestehenden Bestimmungen erforderlichen, übersichtlich geordneten, mit einem Jahresverzeichnis versehenen und gehefteten Zeugnisse pp. im Original oder in beglaubigter Abichrift bis zum 1. Mai r>. I. portofrei mir cinzureichcu.
Ten Bewerbungsgcjiichen solcher Apotheker, die bereits eine oder mehrere Apotheken besessen haben, sind die Verträge über An- und Verkauf dieser Apotheken im Original oder in beglaubigter Abschrift beiznfügen. Unvollständig belegte Bc- werbniigsgesuche finden keine Berücksicbtiaiing. Bewerber, die nach dem Jahre 1889 approbiert sind, kommen voraussichtlich bei derKonzeffions-Erteilung nicht in Betracht.
Persönliche Vorstellung ist zwecklos. Bezüglich der Unverkäuflichkeit der Konzession u. s. w. wird auf die Bestimmunge» des Erlasses de« Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medi- ziiial-Angelcgcnhciten vom 5. Juli 1894 M. 6779 «Regierungs-Amtsblatt Seite 293) hiermit ausdrücklich hingcwiescn.
Zur Vermeidung von Bestrafung mache ich noch darauf aufmerksam, daß bei Vorlegung der Zeugnisse oder beglaubigter Abschriften solcher die Bestimmungen des Preußischen Stempelsteurr- -esetzeS vom 31. Juli 1895 zu beachten sind. *
Wiesbaden, den 6. März 1603.
Der Regiernngs-Prästdeni.
In V-rtr.: Bake.
Bekanntmachung.
Zur Verhütung von UnglLcksfällen mache ich den Führern von Fuhrwerken zur Pflicht, beim Passieren von Bahnübergängen die größte Vorsicht zu üben, und weise sie darauf hin, daß sie bei unachtsamen Passieren der Bahn nicht nur sich selbst und die ihnen anvertrautcn Zugtiere ge- sahrdeu, sondern sich auch einer empfindlichen Bestrafung auf Grund des § 316 de« Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich aussctzen.
Ein Fuhrmann, welcher im September v. I. eine Anzahl Personen nach Hause fuhr, hat mit seuiem Fuhrwerk im schärfsten Trabe das Lahn- plauum an der Schiersteincrslraße vor dem bereits heranbransendcn Zuge und zwar trotz aller Versuche des daselbst postierten Bahnwärters ihn zurückzuhalten, überfahren.
Zwei der Wagcninsaflen sprangen in ihrer Angst, gerade als der Wagen auf dem Gleise war, herunter und fielen dicht vor dem Zuge zwischen die Schienen, konnten jedoch von dem Bahnwärter und einigen Passanten noch zur Seite gerissen werden.
. Der Fuhrmann wurde vom Königlichen Landgericht hrcrselbst wegen fahrlässiger Transportgefährdung im einheitlichen Zusammentreffen mit Bahnpolizeiübertretung zu einer Geldstrafe von 100 Mark, ev. 10 Tagen Gefängnis, verurteilt.
Zur Warnung de» Publikums, insbesondere der Fuhrleute bringe ich dieses Vorkommnis zur öffentlichen Kenntnis. *
Wirsbade», den 7. März 1903.
_Der Polizei-Direktor: v. Schenck.
Bekanntmachung.
_ Die Lieferung der Fonragc für 7 Pferde der hiesigen berittenen Schutzmaunschaft soll für das Etatrjahr 1903, d. i. vom 1. April 1903 bis einschließlich 31. März 1904, int Wege der öffentlichen Ausschreibung vergeben werden.
Der Bedarf beträgt im Ganzen ungefähr:
287 Zentner Hafer.
128 „ Heu,
. . 179 „ Roggenstroh.
Liefert«rrgsanerbiete», welche auf einen bestimmten Durchschnittspreis oder zu de» jeweilig mittleren Marktpreisen, bezw. einer bestimmten Erhöhung der letzteren gerichtet werden können, und mit entsprechender Aufschrift
bis zu«» 15. März d. I. tm diesseitigen Dienstgebäude. Friedrichstraße 32, Zimmer No. 4, einzureichen, woselbst auch die näheren Lcdiiigunge» cingesehen werden können. I» de» Liescrungsanerbieten ist anzugeben, daß diese Bedingungen bekannt sind. *
Wiesbaden, 3. März 1908.
Der Polizei-Direktor: v. Schenck.
Bekanntmachung, betreffend den Verkauf des Düngers von 7 SchutzmannSpferdcn.
Der Verkauf des Düngers von 7 Schutzmanns- Pferden soll für das Etatrjahr 1903, d. i. für die Zeit vom 1. April bis einschließlich 31. März 1904, im Wege der öffentlichen Alirschreibuug vergeben werden.
Die Angebote sind für je ein Pferd und für je einen Monat zu mache» und ist der Dünger halbmonatlich vo» dem Grundstück Dotzheimer- straße 18, woselbst sich die Stallung befindet, von dem Käufer abzuholen.
Die Bezahlung hat am Ende eines jeden Monats zu erfolgen.
Angebote mit der Aufschrift „Angebot auf den Dünger von Schutzmannspferden" sind verschlossen
bis zum 15. Mär, d. I.
im Dicnstgebäude der Königlichen Polizei-Direktion. Friedrichstraße 32, Zimmer No. 4, einzureichen.
Wiesbaden» 2. März 1903. *
Der Polizei-Direktor: v. Schenck.
Bekanntmachung,
betreffend daS Droschkenfuhrwesen.
Es wird hiermit zur Kenntnis der Mitglieder
des Wiesbadener Droschkcnvefitzer-Bereins gebracht, daß vom 1. April d. I. ab auf den folgenden Droschkenhalteplätzen der Stadt Wtesbaden die daneben angegebene Zahl Droschken Aufstellung zu nehmen hat:
Zahl der Droschken.
1. Am Krieger-Denkmal im Nerothal . . 2
2. In der Saalgassc an der Mündung in
die Taunusstraße.8
3. Auf dem Kranzplatz.3
4. In der Sonncubergerstraße, an dem durch
die Kuranlagen führenden Chaiscnweg 2
5. Vor der alten Kurhaus-Kolonnade . . 20
6. Vor der neuen Kurhaus-Kolonnade (auch
Theater-Kolonnade genannt) ... 20 An allen Abenden, an welchen Vorstellungen im Königlichen Theater statt- findcn, bleibt der vorgenannte Halteplatz nur bi« 8'/- Uhr abends mil20 Droschken, nach 8'/, Uhr abends nur mit 10 Droschken besetzt.
7. An der Südseite des Rathauses ... 4
8. Aul der Südseite der Museumstrabe . 3
9. Auf der Ostseite der Victoriastraße.an der
Mündung in die Franksurterftraße . 6
10. In der Paulincnstratze — Ostseite — an
der Mündung in die Bierstadtcrstraße 3
11. Auf dem südlichen Fahrdamm der Rhein
straße vor dem Ludwigebahnhof . . 20
12. Auf dein Reitwege der Rhcinstraße, an
fangend au der Rdeinbatmstraße . . 10
13. Auf dem Reitwege der Rbeinstraßc, an-
sangend an der Moritzstraße ... 10
14. Auf dem Reitwege der Rheinstraße, an
fangend an der Wörlhstraße ... 3
15. Auf dem östlichen Fahrdamm d. AdolfS-
allce an der Mündung der Goethestraße (südliche Ecke derselben)... 3
16. Auf dem MauritiuSplatz.3
Den für den Eisenbahndienst bestimmten
Droschken ist der nachfolgende Halteplatz angewiesen worden:
Für den Dienst auf den hiesigen drei Bahnhöfe» auf dem Reitwege und auf der südlichen Fahrbahn der Rheinstraße, anfangend an der Ädolsstraße in der Richtung nach der Nicolasstraße.
Die vorstehend zu 2, 3, 5, 6, 11 und 13 genannten Halteplätze sind von morgens 6 Uhr ab mit je 2 Droschken zu besetzen.
Der zu 16 genannte Halteplatz ist erst von 3 Uhr nachmittags ab mit der angegebenen Zahl Droschken zu besetzen, während die Dienstzeit sämtlicher übrigen Droschken auf den vorge- uannten Halteplätzen um 7 Uhr morgens beginnt.
Mit Ausnahme von 10 Droschken aus dem Halteplatz vor der alten Kurhauskolonnade, bezw. nach beendigter Vorstellung im Königlichen Theater
— oder wenn solche Vorstellung nicht stattfindet
— auf dem Halteplatz vor der neuen Kurhaus
kolonnade «auch Thcaterkolonnade genannt), deren Dienstzeit bis nachts 12 Uhr währt, dauert die Dienstzeit sämtlicher übrigen Droschken auf den Halteplätzen bis 11 Uhr abend». *
Wiesbaden, den 6. März 1903.
Der Polizei-Direktor: von Schenck.
/ Bekanntmachung.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß
1. vom 1. April d. I. ab die Droschkenhaltc- stellc in der Blumenstraße, an der Mündung in die Bierstadterftraße, aufgehoben und
2. voni 1. April d. I. ab auf der Ostseite der
Paulinenstraße, und zwar an der Mündung derselben in die Bierstadtcrstraße, ein Halteplatz für drei Droschken eingerichtet ist. Die Droschken nehmen hinter einander Aufstellung, die Köpfe der Pferde sind der Bierstadterftraße zngckebrt. *
Wiesbaden, den 5. Marz 190.,.
Der Polizei-Direktor: v. Schenck.
Bekanntmachung.
Die Göbcustratze von der Dreiweidcu- bis zur Wcrdcrstraße und die Hellmnndstraße von der Wellritz- bis zur Emserstraße werden zwecks Herstellung von Wasser- und Gasleitungen auf die Dauer der Arbeit für den Fuyrvrrkehr polizeilich gesperrt. *
Wiesbaden, den 9. März 1903.
Der Polizei-Direktor: v. Schenck.
Bekanntmachung.
Die Walluferstratze zwischen Kaiser-Friedrich- Ring und Erbacherstraße wird zivecks Ncuvflnste- rung auf die Dauer der Arbeit für den Fnhr- verkehr polizeilich gesperrt. *
Wiesbaden, den 9. März 1903.
_ Der Polizei-Direktor: v. Schenck.
Bekailntmachnng.
Die Mittelfahrbabn der Biebricherstraße zwischen der Fischerstraße und Möhringstraße wird zweck« Neuvflasterulig auf die Dauer der Arbeit
für den Fnhrverkehr polizeilich gesperrt.
Wiesbaden, den 9. Mär, 1903. *
_ Der Polizei-Direktor: v. Schenck.
Bekanntmachung.
Im Verlage der Richard Schötzfchen Buchhand- Inng, Berlin, Luisenstraße 36, ist die von dem Geheimen Obermedizinalrat Dr. Pistor im Jahre 1883 verfaßte Schrift: „Die Behandlung Verunglückter bis zur Ankunft des Arztes" in neuer Bearbeitung erschienen.
Die in Buchform, Plakatform und Taschenformat erschienene Schrift ist von der bezcichneten Buchhandlung znm Preise von 50 Pfennigen für das einzelne Exemplar. bei Entnahme von 50 und mehr Exemplaren für 40 Pfennige, bei einer solche» von 200 Exemplaren und darüber für 35 Pfennige zu beziehen. *
Wiesbaden» den 5. März 1903.
_ Der Polizei-Direktor: v. Schenck.
Bekanntmachung.
Es wird darauf hingewiesen, daß es im eigenen Interesse der Arbeitgeber liegt, bei Errichtung oder wesentliche» Veränderungen ibrcr gewerblichen Anlagen den Königlichen Gewerbeaufsichtsbcamtcn (Gewerbe-Inspektor) zu Rate zu ziehen, damit zur Vermeidung nachträglicher Weiterungen und unnötiger Kosten von vornherein diejenigen Einrichtungen getroffen werden können, deren es zur Erfüllung der durch die Bestimmungen der §§ 120a—d der Gewerbeordnung den Betriebsuntcrnehmern aufcrlegten Pflichten bedarf. *
Wiesbaden, den 1. November 1902. _ Der Volizei-Direktor: v. Schenck.
Bekanntmachung
über Abhaltung der Frühjahrs-Kontrol- Versammlungen 1903.
Zur Teilnahme an den Frühjahrs-Kontrol- Versammluugen werden berufen:
1. sämtliche Reservisten (mit Einschluß der Reserve der Jägerklassc A der JahrcS- klaffe 1890 bis 1894);
2. die Maniifchaftc» der Land- und Seewehr I. Aufgebots, mit Ausschluß derjenige», welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1891 in den aktiven Dienst getreten sind;
3. sämtliche geübte und nicht geübte Ersatz- Reservisten ;
4. die zur Disposition der Truppenteile Beurlaubten;
5. die zur Disposition der Ersatzbchörden Entlassenen.
Die zeitig Ganzinvaliden, sämtliche Halb- invaliden, die zeitig Feld- und Garnisondienst- unfähigen und die nur Garnisondienstfähigen, sowie die Mannichaften der Jägerklasse A haben mit ihren Jahrcsklassen zu erscheinen.
Die Koutrolpflichtigen des Kreises Wiesbaden (Stadt) haben zu erscheinen wie folgt:
In Wiesbaden
(im Excrzierhause der Infanterie-Kaserne, Schwalbacherstraße 18):
i Sämtliche Mannschaften der Garde, sowie die Mannschaften der Provinzial- Jnfanicrie, und zwar: JahreSklasse 1890 r Mittwoch, den 1. April 1903, vormittags 9 Nhr;
JahreSklasse 1891 u. 1892: Mittwoch, den 1. April 1903, vormittags 11 Uhr; JahreSklasse 1893: Mittwoch, den 1. April 1903, nachmittags 3'/, Uhr;
JahreSklasse 1894: Donnerstag,ben 2. April 1903, vormittags 9 Uhr;
JahreSklaffe 1895: Donnerstag, den 2. April 1908, vormittag- 11 Uhr;
JahreSklaffe 189«: Donnerstag, den 2.April 1903» nachmittags 3 ,« Uhr;
JahreSklasse 1897: Freitag, den 3. April 1903, vormittags 9 Uhr;
JahreSklaffe 1898: Freitag, den 3. April 1903, vormittags 11 Uhr;
Jahresklasse 1899: Freitag, den 3. April 1903, nachmittags 3' - Uhr;
JahreSklaffe 1900,1901 u. 1902: SamSiag, pen 4. April 1903, vormittags 9 Uhr.
II Die übrigen gedienten Mannschaften, und zwar: Marine, Jäger. Maschinen- aewehrtrnppen, Kavallerie, Feldartillerie, Fnßariillcrie, Pioniere, Eisenbahn-, Telegraphen- und vnftschiffer-Truppen, Train (einschließlich Krankenträger), Sanitärs- und Bcicrinärprrsonai und sonstige Mannschaften (Ökonomie-Handwerker, Arbcils- soldate») u. s. w., wie folgt: JahreSklaffe 1890.189« ». 1892: Samstag, den 4. April 1903, vormittags 11 Uhr; JahreSklaffe 1898 u. 1894: SamSiag, de» 4. April 1903, nachmittags 3'/, Uhr; JahreSklaffe 1895 u. 189«: Montag, den
6. April 1903, vormittags 9 Uhr;
JahreSklaffe 1897 n. 1898: Montag, den «. 'April 1903, vormittags 11 Uhr; JahrcSttaffe 1899. 1900, 1901 «. 1902» Montag, den 6. April 1903, nachmittag- 37- Uhr.
III. Die Ersatz-Reservisten: JahreSklaffe 1890 ü. 1801 r DienStag, den
7. April 1908, vormittags 9 Uhr; JahreSklaffe 1892 n. 1893: DienStag, de« 7. April 1903, vormittags 11 Uhr; JahreSklaffe 1894 «. 1895: DienStag, de« 7. April 1903, nachmittags 3'/- Uhr; JahreSklaffe 189«: Mittwoch, den 8. April 1903, vormittags 9 Uhr;
JahreSklaffe 1897: Mittwoch, de« ». April 1903, vormittags 11 Uhr;
JahreSklaffe 1898: Mittwoch, de«».April 1903, nachmittags 37» Uhr;
JahreSklaffe 1899: Donnerstag, den 9.April 1903, vormittags 9 Uhr;
JahreSklaffe 1900,1901 u. 1902: D-nnerS. tag» den 9. April 1903, vormittags 11 Uhr. Die Koutrolpflichtigen de« Kreise» Wiesbaden (Land) haben zu erscheinen wie folgt:
In Wiesbaden
(im Exerzierhause der Infanterie-Kaserne, Schwalbachcrstraße 18):
am Mittwoch, den 18. April 190», vorm. 9 Uhr, die sämtlichen Mannschaften au»
Dotzheim;
am Mittwoch, den 15. April 1903, vorm. 11 Uhr, die sämtlichen Mannschaften au» Auringen, Bierstadt und Breckenbeim; am Mittwoch, den 15. April 1903, nachm. 37, Uhr, die sämtlichen Mannschaften au» Erbeuheim, Frauenstein und Georgenborn; am Donnerstag, den 16. April 1903» vorm. 9 Uhr, die sämtlichen Mannschaften aus Ram» bach, Sonnenberg und Wildsachsen.
In Biebrich a. Rhein (auf dem Kascriicnhofe der Unterosfizierschnle): am Freitag, den 17. April 190», vorm. 9 Uhr, die Mannschaften der Land- und See- wehr I. Aufgebot« der JahreSklaffen 1896 bi» 1894 einschließlich aus Biebrich a. Rb.; am Freitag, den 17. April 1903, vorm. 107- Uhr, die Mannschaften der Reserve der JahreSklasse» 1896. 1896 und 1897 au,
Biebrich a. Rh.;
am Freitag, den 17. April 1903, nachm. 3'/- Uhr, die Mannschaften der Reserve der JahreSklasse» 1898 bis 1902 einschließlich, sowie die zur Disposition der Truppenteile und Er- satzbehörden entlassenen Mannschaften au» Biebrich a. Rh.;
am Samstag, den 18. April 1903» vorm. 9 Uhr, die sämtlichen Ersatz-Reservisten der Jahresklassen 1890 bi« 1902 ans Biebrich a.Rb.; am Samstag, den 18. April 1903, vorm. 107- Uhr, die sämtlichen Mannschaften au» Schierstein.
In Hochheim a. Mai«
(auf dein Schloßhof bei der Kath. Kirche):
am Montag, de» 20. April 1903, vorm. 8 Uhr 10 Mn., die sämtlichen Mannschaften aus Hochheim a. Main;
am Montag, den 20. April 1903, vorm.
97» Uhr , die sämtlichen Mannschaften au» Delkenheim, Massenheim, Wallau und Wicker. In FlörSheim a. Main (auf dem Rathaushofe):
DienStag, den 21. April 1903, vorm. 87» Uhr, die sämtlichen Mannschaften au»
Flörsheim;
am Dienstag, den 21. April 1903, vorm.
97- Uhr, die sämtlichen Mannschaften au» Diedenbergen, Eddersheim und Weilbach.
Anf dem Deckel jeden Militär- und Ersatz- Reserve-Basses ist die JahreSklaffe des Inhaber» angegeben.
Zugleich wird zur Kenntnis gebracht:
1. Daß besondere Beorderung durch schriftlichm Befehl nicht erfolgt, sondern diese öffentliche Aufforderung der Beorderung gleich zu erachten ist.
2. Daß jeder Kontrolpflichtige bestraft wird, weicher nicht erscheint, bezw. willkürlich zu einer andern al» der ihm befohlenen Kontrol- versammlung erscheint. —
Wer durch Krankheit oder durch sonstig« besonders dringliche Berhältniffe am Erscheinen verhindert ist, hat ein von der Ortsbchördc beglaubigte« Gesuch seinem Be- zirkSfeldwebel hier bäldiast einzureichen. —
3. Daß diejenigen Mannschaften, welche zu einer anderen als der befohlenen Kontrolver» iammliing erscheinen wollen, dieses mindesten» 3 Tage vorher dem Bezirksfcldwcbcl bednf« Einholung der erforderlichen Ge- uebniigung z» melden haben.
Wer fortbleibt, ohne daß ihm die Genehmigung feines Gesuchs zngegangen ist, niachl sich strafbar.
4. Daß e« verboten ist, Schirme und Stöcke auf den Kontrolplatz mitzubringen.
5. Daß jeder Mann seine Militärpapierc (Paß und Führungszeugnis) bei sich haben muß. Hierbei wird noch besonders bemerkt, daß in, Militärpab die vom 1. Avril 1903 ab gültige Kriegsbeorderung bezw. Paßnotiz eingeklebt sein muß.
6. Daß bei den Leuten der Reserve der Fnß- truppen der JahreSklasse 1897 die Füße gemessen werde». al!o sauber sein müssen.
Wiesbaden. dc>« 4. Mär- '903. *
Von Zastr--«^
Major z. D. und Bez'U' ■ ommandcur.
