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WitMemr TagblÄ.

si. Jahrgang

Erscheint in zwei Ausgabe». — Bezugs-Preis: durch den Verlag SO Pfg. monatlich, durch die Post S Mk. SO Pfg. vierteljährlich für beide Ausgaben zusammen.

Verlag: Langgasse 27.

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103 . BerlaEernsprecher Ro. L»I». DlkNStttg, dkN 3 . Wijr). Redakti°uS.Fer«spre»er No. 8k. 1803 .

BBorgen 4 usgahe.

Norbestrast!

Durch zwei Petitionen, mit denen sich die Petitions­kommission des Reichstags beschäftigt hat, ist eine Frage wieder angeschnitten worden, auf deren Bedeutung wir schon vor längerer Zeit in einem Artikel hingewiesen haben. Wir meinen die Frage der Borbestraften. Die Art, wie heute jegliche, auch die geringsten und unwesent­lichsten Bestrafungen in den Strafregistern festgelegt und den Angeklagten oder auch den Zeugen bei jeder Gelegen­heit in vollster Öffentlichkeit vorgehalten werden können, ist schon oft als ein schwerer Übelstand empfunden und cs ist nicht mit Unrecht gesagt worden, daß durch die Strafregister die Strafe gleichsam zu einer lebensläng­lichen werde.

Was die Vernehmung der Zeugell vor Gericht betrifft, sc kann übrigens mit Befriedigung festgestellt werdm, daß die richterliche Praxis im Laufe der letzten Jahre eine wesentlich humanere geworden ist. Die Richter pflegen heute bei der Zeugenvernehmung im allgemeinen nach den Vorstrafen nur so weit zu fragen, als es für die Zeugnisabgabe von Belang ist, also vor allem nach Meineidstrafen. Aber doch eben nur im allgemeinen; und es sind uns Fälle bekannt geworden, in denen Zeugen aufs allergründlichste über ihre Vorstrafen inguiriert worden, ohne daß ein zwingender Anlaß dazu vorlag.

Wird den Zeugen gegenüber hier immerhin fast dnrch- weg eine löbliche Rücksicht genommeu,. so ist eine solche Rücksichtnahme den Angeklagten gegenüber im allge­meinen nicht üblich. Und doch liegt in dieser Methode, dem Angeklagten auch bei den belanglosesten Sachen immer wieder seine Vorstrafen vor der breitesten Öffent­lichkeit aufs Konto zu setzen, eine unleugbare Härte. Eine Härte, die den Angeklagten unter Umständen weit schwerer treffen kann als die Strafe, die ihm zudiktiert wird, eine Härte, die ihn unter Umständen nicht nur ge­sellschaftlich, sondern auch wirtschaftlich ans das schwerste schädigen kann.

Aus diesen Erwägungen heraus sollten die Richter nicht nur durchweg, wie es idente zumeist schon üblich ist, bei der Zeugenvernehmung sich, abgesehen von den Fällen, wo etwa eine Erforschung der Glaubwürdigkeit und damit der Person des Zeugen nnabweislich ist, mit der Frage nach etwaigen Meineidsvorstrafen begnügen, sondern sie sollten auch bei der Vernehmung der Angeklagten mehr als bisher und in weitgehendstem Maße diese humane Rücksichtnahme walten lassen. Richter und Staatsanwälte sollten jederzeit erwägen, ob das Zurückgehen auf das Strafregister unumgänglich ist, ob es nicht jedenfalls bei Beginn der Verhandlungen unterbleiben kann, um erst aus dem Gang der Beweisaufnahme festzustellen, ob es überhaupt nötig erscheint, das Vorleben des Angeklagten unter die Sonde zu nehmen und seine Vorstrafen ans den Akten in die Öffentlichkeit wandern zu lassen.

Diesen schon oft beklagten Übelstand haben zwei Peti­tionen betont, welche der Petitionskommission des Reichs­tags zugegangen und von dieser der Regienmg als Material für die Erörterung der Reform des Strafgesetz­buches überwiesen worden sind. Die eine der Petitionen fordert, daß die Strafen in leichteren Fällen nach einer bestimmten Frist, wenn nicht eine neue oder ähnlicheStraf- tat hinzugekommen ist, aus den Personalakten gestrichen werden sollen. Die andere Petition verlangt, daß eine ge­setzliche Bestimmung getroffen werde, wonach nicht allein die Verfolgung von Straftaten in bestimmten Fristen verjährt, sondern auch verbüßte Strafen der Verjährung unterliegen, lind zwar soll die Verjährung der ver­büßten Strafe nach Ablauf der doppelten Frist erfolgen, welche für die Verfolgung der in Betracht kommenden Vergehen oder Verbrecheir im Gesetz vorgesehen ist. Diese Verjährung soll die Wirkung haben, daß der Bestrafte, wenn er sich seit seiner Verurteilung in dieser Frist nicht wieder strafbar gemacht hat, überall, insonderheit vor den Behörden und Gerichten, als unbestraft gelten soll.

In der Tat kann diese vollauf berechtigte Forderung gar nicht warm genug befürwortet werden. Wie manch einer begeht in seiner Jugend aus Leichtsinn, aus Mangel an Überlegung eine strafbare Handlung, die er später- tief bereut, deren strafrechtliche Ahndung ihm aber sein ganzes Leber, hindurch als Makel anhaftet. Und wie oft kommt es nicht vor, daß Personen es gelungen ist, in einem Leben voll ehrlicher Arbeit sich eine geachtete Position zu erwerben, um die sie dadurch gebracht werden, daß über ihre Vergangenheit sorgsamst Buch geführt wor­den ist, und dieses Buch eines Tages an Gerichtsstelle auf- geschlageir wird.

Die Forderung, die Strafen nach besümmten „Be­währungsfristen" aus den Strafregistern zu streichen, ist aber auch vom rein jurisüschen Standpunkt als durchaus berechtigt zu bezeichnen, denn es sprecheir hierfür dieselben Gründe, welche für die Verjährung überhai:pl geltend sind. Wenn sogar bei dm schwerstm Verbrechen eine solche Verjährung eintritt, warum soll dann derjmige, welcher der Strafverfolgung mtgangm ist, einen Vorzug vor dem genießm. der die Strafe verbüßt hat? Es wäre dringend zu wünschen, daß bei der bevorstehenden Reform des Stmfrechts diese Forderung der Humanität erfüllt wird in dem Sinne des Dichterwortes:

Unser Schuldbuch sei vernichtet! vr. P.

Englands imperialistische Politik.

Unser Londoner u-Korrespondmt schreibt unterm 28. Februar:

Der vormalige Schatzkanzler,, Sir Michael Hicks Beach, erfand dm Namen „Mudelei" für die Politik' des Kabinetts, dem er angehörte, und Mr. Balfour, der Premier-Minister, Lord Roberts und andere leitende Persönlichkeiten tateir sich seitdem wiederholt etwas darauf zu gute, daß es England stets versteht, sich auf eine oder die andere Weise durch seine Schwierigkeiten

hindurchzumudeln. Dieser wunderbaren Polittk ist es aber zu. verdanken, daß es bald in diesem, bald in jenem Teile der Welt gill, eine verfahrene englisck)e Staatskarre au§ dem Kot zu ziehen, so daß es nicht überraschen kann, wenn die nüchterneren unter den englischen Imperialisten sich nun endlich mit Lord Rosebery zu fragen beginnen, ob es nicht an der Zeit wäre, Mittel und Wege zu suchen, urn die Geschäfte des Reiches in etwas friedlicherer und ökonomischerer Weise als bisher zu leiten. Solange als Minister, wie die gegenwärtigen, an der Spitze des Staates stehm, und Leute, wie jener traurige Jahr- marktsdichter Kipling, dm Pöbel mit ihren Reimen gelegentlich zu sogmannter patriotischer Begeisterung erregen dürfen, setzt sich England einer Beschämung nach der anderen aus. Dadurch aber, daß man sich nach- träglich mit der eigenen Torheit entschuldigt, wird das Presttge des Staates nicht gehoben. Wie schnell man mit jener Entschuldigung hier stets bei der Hand ist, beweisen nicht nur fortwährend die Äußerungm leitender Staatsmänner, unter denm Mr. Balfour die letzten vier Jahre soebm als eine Periode imperialistischer Redm kmnzeichnete, sondern sogar die Gedichte Kiplings. Das neueste Wunderwerk dieses Mannes erschien vor­gestern in der „Times" und zeigt uns, daß er auf einmal vollständig umgesattelt hat. Dm „glorreichen Krieg" stellt er da nämlich jetzt gewissermaßen als ein Verbrechen hm und spricht von Buße für die starre Tollheit, vom roten Vergehen und von schwarzer Verwüstung. Der Premier-Minister ist indes viel zu bescheiden, wenn er die Vorgänge der letzten vier Jahre in der bewußten Weise beschreibt, denn sie brachtm ja eine Fülle von Mudeleien in allen Teilen der Welt, unter denen der afrikanische Krieg, den die Negierung nicht vorhersah. und für dm sie demmtsprechend auch nicht vorbereitet war, die Hauptrolle spielte. Dann kam die Kano- Expedition, ein bischen Grmzkrieg in Indem, die Vene- zuela-Affäre und schließlich der Somaliland-Feldzug. Der letztere wurde zuerst als eine ganz unbedeuteuds Angelegenheit hingestellt, entpuppte sich aber inzwischen als ein schwerwiegendes und schwieriges Unternehmen. Daß eine Regierung, die fortwährend mit aller Welt Streit und Hader sucht, nicht sparsam wirtschaften kann/ liegt auf der Hand, aber im Falle der engtischen wird das um so unmöglicher, als dieselbe in 'den Händen bemerkenswert unfähiger Leute liegt. Es beweist das unter anderm der neue Annee-Reförmplan, der so un- geheuerlich ist, daß man selbst in dm Kreisen der Regierungspartei allgemein befürchtete, die Regierung würde gelegentlich der jüngsten Debattierung desselben zum Strrrze kommen. Sie vermochte sich jedoch bei jmer Gelegenheit Wider Erwarten noch im letzten Augmblick den Beistand der meisten ihrer Anhänger im Unterhaus« zu sichern, doch wieder nur mit Hülfe einer nmen „Mudelei". Mr. Balfour malte nämlich mit allen Farben des Schreckens die russische Gefahr an der nord- westlichen Grenze Indiens aus und so erlangte er dmn die Zustimmung einer gewaltigen Majorität der Gemeinen

Feuilleton.

Fruhlingsahnrn.

Es wird Frühling! Wenn's uns auch die linden Lüfte nicht künden, so doch desto pünktlicher die Schau­fenster der großen Modegeschäfte. Da prangen sie aufge- rciht, die holden Frühlingsboten, nicht etwa Primeln und Schneeglöckchen, sondern die neuen Frühjahrs­kostüme, und bestehen die erste Probe vor den kritischen Blicken.

Wenn man ehrlich sein will, muß man gestehen: viel Erfreuliches ist nicht zu sehen. Wir sind auf einem toten Punkt angekommen. Es gibt wenig Neues, und das, was es gibt, ist nicht schön; wir können die Röcke nicht mehr enger und länger, die Taillen nicht mehr beuteliger, die Ärmel nicht mehr weiter machen. Wir können auch nicht noch mehr Volants, Biesen oder Blenden auf den Nöcken anbringen, nicht mehr Säumchen und Steppereien auf den Taillen. Und die Russenbluse ist so modern, daß es schon mehr eine Erquickung ist, einmal ein Kostüm zu sehen, das keine solche hat.

Nun ist zu all der Uniformierung noch eine neue ge­kommen, die leider nicht gerade reizvoll zu nennen ist. Es ist die Gleichförmigkeit der Farbe oder eigentlich nur der Färbung; denn eine Farbe kann man das öde Gran nicht nenne«, das in den diesjährigen Frühlingstoiletten so sehr dominiert, daß ftde andere Farbe verdrängt ist. Und dies Grau ist nicht einmal rein, sondern durch die weißen Noppen gemustert, an denen man sich so leicht satt sieht und teilweise schon im Winter übergesehen hat, — besonders an den grauen Mänteln mit den dicken Schnee­flocken. Es wird ja das Mögliche versucht, wenigstens neue originelle Besatzstoffe zu finden. Aber auch das mißlingt, oder das Gefundene ist viel zu bizarr und ge­wagt, als daß es eine Dame von wirklich gutem Ge­schmack tragen könnte. Und wenn man in den größten Salons die seiöenrauschenden Konfektioneusen nach Neu­

heiten fragt, so häufen sie beflissen Kleider vor uns auf, k die uns als merkwürdig gute alte Bekannte erscheinen I und nur durch einzelne Zutaten, besonders durch aller­hand Passementerie-Motivc mit Bommeln und Quasten einen Schein der Neuheit heucheln, der ganz unberechtigt

Sig. 1, Fjg. 4.

ist. Bei all den Russenblusen trägt man neben den ver­schiedensten Kragenformen auch öeu sogenannten Geisha- Kragen, die einfache Einfassung mit einer en forme ge­schnittenen und vielfach gesteppten Blende glatt oder in verschiedenen Ausbiegungen. Ganz unter uns gesagt, diese Geishaform kleidet nur ganz tadellose Schulter- linien; wo da ein kleiner Mangel ist, wirkt der deckende

Kragen vorteilhafter, mit dem man ein zu viel oder zu wenig so völlig verdecken kann.

Es ist also nicht anders, wir müssen uns schon, um modern zu sein, ein graues, weiß genopptes Kostüm mit einer Russenblusc zulegen, wobei es recht vorsichtig zu wählen gilt, damit das „Grat" nicht „schmutzig" erscheint. Die obligate Russenblusc läßt dann am Kragenausschnitt ein kleines Stückchen Taillenverzierung samt Stehkragen erscheinen und unter den weiten Ärmeln den ebenso obli­gaten Bausch, der ebenfalls abstechend ist. (Fig. 1.) An uns ist es nun, hier eine Ergänzung zu wählen, um das monotone Grau, das noch viel monotoner wirken wird, wenn jede Dame darin erscheint, — ein wenig zu heben. An Kragen- und Taillenschlnß, ans den Ärmeln und an den Nähten der Vorderbahn werden Passemcnterie- Motioe angebracht, an denen baumelnde Enden nicht fehlen dürfen.

)öt|on fern uno für alle diejenigen, die sich ohne vieles Nachdenken den Modegesetzen fügen. Als Kragen und Ärmel,tulpen werden dann einigermaßen selbstständige Gemüter vielleicht eine der schönsten bunten Stickerei­borten wählen, die so sehr beliebt sind und in das mono­tone Grau wenigstens einen reizvollen bunten Farben­leck bringen ^ Rumänische, türkische, japanische, schwedische Sticcereien sind dazu gleichbeliebt. Diese bunten Borten werden auch zu Kleiüerverzierungen gern verwendet. (Fig. 2.) An glatten grauen, tabak­braunen oder schwarzen Satintuchlleidern werden sie in Latzform auf die Taille garniert, auch von der Schulter ausgehend bis zum Ellenbogen auf die Ärmel gesetzt ja sogar als Abschluß der Blendengarnituren auf den Rock verwendet. Die Wirkung ist immer eine originelle, doch muß sie sorgfältig ausgeprobt werden, damit kein siuviel sie beeinträchtigt.

Vornehmer als die graue Uniform sind einfarbige Tuchkostüme, deren Jackets originellen Schnitt haben Hier gelangt auch noch das „Mni-e tailleur" zu seinem Recht, das ihm in letzter Zeit stark bestritten wurde. Für