Wiesbadener Tsgblstt.
i Jahrgang.
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Samstag, de« 28. Februar.
Rebaktions-Fernfprecher No.
1903.
Morgen-Ausgabe.
Der notleidende Reichstag.
Berlin, 26. Februar.
Der Reichstag ist altersschwach und notleidend geworden und er weist alle Anzeichen der nahenden „Auflösung" auf. Von den Nöten, an denen der dem Schluß der Legislaturperiode zueilende Reichstag leidet, ist die schlimmste die „Leutenot". Der Reichstagspräsident tonnte jeden Tag die Verhandlungen mit dem geflügelt gewordenen Wort jenes Professors begrüßen, der sein Kolleg mit den Worten einleitete: „Ich sehe viele, die nicht da sind!" Daß der Reichstag aus 397 Mitgliedern besteht, ist eine Tatsache, die man nur noch aus den Reichstagshandbüchern entnehmen kann. Die Durchschnittsbesetzung des Reichstags beträgt zur Zell günstigsten Falles zwei Dutzend Männer, und es erscheint fast als ein Hohn auf den Sinn der Sprache, wenn man besagte Zwei- dutzendmännerversammlung als das „Plenum" des Reichstags bezeichnet, denn Plenum bedeutet voll, während im Reichstag gähnende Leere herrscht.
Und dabei ist man noch froh, wenn sich die zwei Dutzend Männer im Reichstag glücklich „versammelt" haben, dmn zu Beginn der Sitzung pflegt das erste Dutzend für gewöhnlich noch nicht voll zu sein. Mit der Zeit krümeln sich dann noch einige pflichteifrige Abgeordnete an, und nach dem Schluß der Sitzung des Abgeordnetenhauses kommt alsdann von dort so viel Zuschuß, daß das zweite Dutzend vollgemacht wich, oder gar das Jubiläum der Anwesenheit von einem Viertelhundert Reichstagsabgeordneten gefeiert werden kann. Mit dieser Leutenot im Reichstag hängt die „Redenot", d. h. die durch das übermäßige Reden geschaffene Notlage, eng zusammen. Die chronische Beschlußunfähigkeit macht es eben absolut unmöglich, auch bei den ausschweifendsten Redeergüsscn einen Schluß der Debatte herbeizuführen, und so muß denn der beschlußunfähige Reichstag die unendlichsten Redeströme über sich ergehen lassen, wie es beispielsweise bei dem Etat des Reichsamts des Innern der Fall gewesen ist.
So hat es sich auch jetzt wieder gezeigt, daß die Zustände in den: diätenlosen Reichstag auf die Dauer unhaltbar sind, und daß diesen: unerquicklichen und beschämenden Zustande, dieser chronischen Leutenot im Reichstage auf die Dauer wirksam nur durch die Bewilligung von Diäten begegnet werden kann. Dann erst werden die Wähler in der Lage sein, sich solche Kandidaten auszusuchen, denen sie die moralische Verpflichtung auferlegen können, nicht nur mit dem „M. d. R." auf ihrer Visitenkarte zu prunken, sondern das ihnen übertragene Mandat wirklich auszuüben. Wenn übrigens zur Zeit die Leutenot im Reichstage noch stärker als gewöhnlich auftritt, so hat das seine besondere Ursache in der „Land- flucht" der Volksvertreter, die ein weit größeres Interesse als atl den Verhandlungen in: Reichstag daran haben,
in ihren Wahlkreisen ihren Wählern klar zu machen, daß sie auch für die nächste Legislaturperiode der geeignete Mann sind.
Ae Agitation zu den Reichstagswahlen, von denen wir ja nur noch wenig mehr als ein Vierteljahr entfernt sind, hat eben bereits mit aller Macht eingesetzt, so daß nirgends mehr ein rechtes Interesse an den Vorgängen in diesem auf den Aussterbeetat gesetzten Reichstag vorhanden ist und die Abgeordneten andererseits draußen im Lande alle Hände voll, oder richtiger gesagt „den Mund voll", zu tun haben. Hiermit hängt aber auch eng die Redewut der wenigen Volksvertreter zusamnren. die im Reichstage „vom Breitenstein nicht wankten und nicht wichen", denil man redet im Reichstage längst nicht mehr zu den kauin noch vorhandenen Zuhörern, sondern man spricht zumeist zum Fenster hinaus, man hält Wahlreden.
Wie unter diesen Umständen in den fünf Wochen, die der Reichstag, der ja am 3. April geschlossen werden soll, noch zur Verfügung hat, das noch ausstehende Gesetz- gebungsmaterial und vor allem der Etat, der ja zum 1. April fertiggestellt werden muß, bewältigt werden soll, das ist zur Zeit noch völlig schleierhaft. Außer der Novelle zum Krankenversicherungsgesetz, die ja nach der ersten Lesung, die nur zu dem Zweck veranstaltet wird, um der Regierung Winke für die erneute Einbringung der Vorlage im nächsten Reichstag zu geben, all acta, gelegt werden soll, hat der Reichstag noch die dritte Lesung des Gesetzentwurfs über die Kinderarbeit, ferner den Entwurf über die Phosph orzündwaren und das neue Wahlreglement zu erledigen, welches nur einer Lesung bedarf.
Zu diesem Pensum, das ja auch nicht im Handumdrehen zu erledigen ist, komint mm als Hauptaufgabe die Fertigstellung des Etats, von dem einzelne Positionen noch manche Schwierigkeiten bereiten werden. So muß man sich darauf gefaßt machen, daß beim Etat des Reichsjustizamts die zahlreichen aktuellen Fragen der Justizgesetzgebung angeschnitten werden. Der Etat des Reichs- eisenbahnamts wird nicht ohne Tarifdebatten vorübergehen, urrd beim Etat der Postverwaltung und des Jn- validenfonds pflegen die Wünsche und Forderungen immer zahlreicher und stärker zu sein, als die Aussicht auf Erfüllung. Umfangreiche Debatten sind natürlich auch beim Militär-, Marine- und Kotönialetat, dem Etat des Auswärtigen Anrtes und dein des Reichsschatzamtes zu erwarten, und dazu wird dem Reichstage noch ein Nachtragsetat über die- Blockade gegen Venezuela zugehen. Unter diesen Umständen sind die Aussichten für die rechtzeitige Erledigung des Etats nicht gerade rosig.
Ws PerWten beim Anden nsn Sachen.
Wer eine verlorene Sacke findet (was augenblicklich nur verlegt ist, gflt nicht als verloren), ist nicht verpflichtet, sie an sich zu nehmen und abzuliefenr. Er kann sie einfach lassen, wo sie ist. Nimmt er sie aber an sich — und das werden die meisten Finder tun, teils aus
Eigennutz, teils weil sie den Verlierer kennen, teils um zu verhindern, daß sie in unehrliche Hände gerät oder aus anderen Beweggründen — so ist er damit ein Finden im Sinne des B. G.-B. geworden und mm auch verpflichtet, den Fundgegenstand zu verwahren. Kennt ep den Verlierer oder den Eigentümer der Sache, so muß er ihnen sofort Anzeige machen. Kennt er jene Personen nicht, so muß unverzüglich Anzeige bei der Polizeibehörde! erfolgen. Die Anzeige bei letzterer ist nicht geboten, wenn der Weist der Sache drei Mark nicht übersteigt. Immerhin ist es aber auch bei solchen Sachen ratsam, die Anzeige zu machen und die Sache an die Polizei abzuliefern^ dann hat man nrit der Aufbewahrung nichts zu schaffen., Auf Verlangen der Polizei mutz der Finder die Sache an sie abliefern. — Verwahrt er selbst die Sache, so muß er sie so gut verwahren wie seine eigenen Sachen und muß sie vor Zerstörung und böswilliger Beschädigung hüten. Sachen, die dem Verderben ausgesetzt sind oder welcher nur mit unverhältnismäßig großen Kosten aufbewahrst werden können, darf der Finder nach zuvoriger Ver- stäudigung der Polizei öffentlich versteigern lassen; in diesem Falle tritt der Erlös an die Stelle der Sache.! Letzteren kann der Finder ebenfalls an die Polizei ab- liefern und rnuß es aus deren Verlangen.
Infolge des Findcns hat der Finder Anspruch auf Ersatz etwaiger Aufwendungen auf die Sache — hierher gehören auch die Ausgaben für Ermittelung des Finders (Jnsertionskosten, Porto u. dergl.) — und auf Finderlohn. Letzterer wird, wenn die Sache nur für den Verlierer Wert hat (z. B. eine llrkunde, eine Photographie) nach billigem Ermessen festgesetzt; von Tieren beträgt er ein Prozent, bei Sachen im Werte bis zu 300 Mark fünf, vom Mehrwert ein Prozent. Findet inan also eine Brieftasche mit 800 Mark, so beträgt der Finderlohn 20 Mark, nämlich 15 Mark von 300 Mark und 5^ Mark von den ferneren 500 Mark. Wegen diesev Ansprüche hat der Finder das Zurückbehaltungsrecht, werrn ihm der Empfangsberechtigte die Sache abforderst, Der Anspruch auf Finderlohn ist ausgeschlossen bei Ver», letzung der Anzeigepflicht und bei Verheimlichung des Fundes (Funddiebstahl, genauer: Unterschlagung der gefundenen Sache). Beim Funddiebstahl findet auch kem Zurückbehaltungsrecht statt. Ist die Sache wieder in den Besitz des Verlierers gelangt, so muß der Finder seiner Ansprüche im Klagewege geltend machen und zwar binnen Monatsfrist nach der Herausgabe. Ist die Sache odep deren Erlös in der Verwahrung der Polizei, so erfolgt die Herausgabe an dm Berechtigten nur mit Zustimmung des Finders, so daß dieser seine obigm Rechte auch in diesem Falle zu wahren vermag. Er handelt klug, wenn er die Zustimmung so lange versagt, bis er für seine be» rechtigtm Ansprüche befriedigt ist. Der Verlierer kann^ wmn er nicht prozessieren will, unbescheidenen oder den> Wert der Sache übersteigenden Ansprüchen dadurch begegnen, daß er die ihm ausgehändigte Sache dem Finden zurückgibt. Hat er aber die Verwendungen gmehtnigt. so kann ec dies nicht mehr und muß nun diese und den Finderlohn zahlen. Im Falle der Genehmigung dev
Feuilleton.
Ginsegnungszeit und Mode.*)
Scheint es auch auf den ersten Blick, als habe eine ärchliche Handlung, wie die der Einsegnung, nichts mit 'er Mode zu tun, so zeigt sich's doch bei näherer Verachtung, daß bei der Einsegnung, äie den Schritt aus >er Kindheit in die lugend, ja, sehr oft den schritt aus dem Eltern- )ause in das Leben bereutet, auch die Außer- ichkeiten nicht unberück- ichtigt bleiben dürfen.
Wo ein Kind des oanses eingesegnet wer- >en soll, gibt es für die Rutter Arbeit in Hülle Md Fülle: glückliche Arbeit, denn voll wird ihr Serz sein von Freude md Dankbarkeit, daß sie letzt nahe daran ist, eines hier Kinder in denKreis sei Erwachsenen einzu- ühren.
, Die ihr obliegende
Arbeit bedarf längerer Zeit der Vorbereitung, erstreckt je sich doch meistenteils nicht nur auf gründliche Instand- Atzung und Erneuerung der Kleidung des einzusegnen- den Kindes, sondern beanspruchen doch auch die Geschwister ein festlich Gewand zu dem Feiertage, und will sie selbst
*) Bearbeitet und mit Abbildungen versehen von der Schnitt- wrster.Abtcilung der „Dentschcn Moden-Zeitnng ,_ Leipzig,
Morkgrafcnstrafie 4. Preis dumen-Nummer 25 Ps.
der reichillustrierten Konsirmau-
nicht minder durch würdiges Aussehen das Fest ehren. Denn an diesem Tage sind die Augen der Freunde und Verwandten auf die Ihren gerichtet; da kommen alle, ihrerseits mit guten Anzügen, neuen Frühlings-Besuchs- toiletten angetan, um Glück zu wünschen, und auch sie beweisen durch ihre äußere Erscheinung, daß sie den Eltern des Einsegnungskindes Ehre erweisen wollen.
Es hat sich der Brauch heransgebildet, daß die Mädchen evangelischen Bekenntnisses in schwarzen Kleidern, man macht solche natürlich in Übereinstimmung mit der herrschenden Mode, zur Einsegnung gehen; ein weißes Strcifchen am Halse, das Taschentuch, in einigen Ortschaften ein Blumenstrauß geben einige lichte Punkte in das ernste Bild, denen sich oft noch der diskrete Glanz eines Goldkreuzchens oder einer feinen Brosche — die Gabe lieber Verwandten — zugescllt. Das Haar bleibt unbedeckt, wer Zöpfe trägt, bindet ein schwarzes Band hinein. Das Kleid hat einen die Erde berübrcnben Rock, es ist meist das erste lange Kleid. Ist die Witterung kühl, die Kirche nicht geheizt, so trägt die Konfirmandin eine schwarze Jacke, die man modern, aber nicht auffällig wählt und so, daß das junge Mädchen später noch Nutzen davon hat.
Die jungen Mädchen katholischen Glaubens tragen sich meist in Weiß. Die zur Einsegnung schreitenden jungen Leute haben einfache schwarze oder doch dunkle Jackenanzüge, saubere Wäsche und einen schwarzen Filz- ynt, der früher übliche Zylinder, in diesem Falle eine wahre Angströhre, ist glücklich überwunden.
Was nun die Wahl der Stoffe anbelangt, so nimmt man für die schwarzen Konfirmandenanzüge glatte oder in sich gemusterte Stoffe, neuerdings werden aber auch solche mit Musterchen in dem glänzenden Charakter der Mohairstoffe und diese selbst gern verarbeitet. Und wrr stimmen diesen weniger stumpf und traurig aussehenden Stoffen auch gern zu, in Berücksichtigung darauf, daß ein schwarzes Kleid lange getragen werden und nicht immer nur ernsten Zwecken dienen soll. An alattcn Stviien
sind Kreppcheviot, Cheviot, Kaschmir und Kammgarn die gängigsten.
Unter den gemusterten Stoffen werden besonders empfohlen Suleika, ein glattes Gewebe mit glänzenden krausen Streifen durchzogen, Seraphine, Heroica und Thekla mit erhaben aufliegenden Blumen- und Ranken- mustern überstreut. Dido mit zierlichem regelmäßigem Muster, Baldivia mit Ripsgrund und stabähnlichen kleinen Mustern besät, und Mercedes mit kleinen Blatt.
mustern.
Wer ein Sammetkleiü arbeiten will, dem sei Kronen - Sammet bestens empfohlen. Nimmt man Sammet zu Befatzzwecken, so tut man gut, Seiden- sammet zu verwenden. — Als Garnitur wird gern Seide genommen, und zwar sind Taffct, Merveillenx und Armurc die am meisten bevorzugten.
An weißen Stoffen für Kommunikantinnen werden vorwiegend glatte, wie Kaschmir, Serge, fein- fädiger Cheviot, Covercoat, Krepp und Wvllbatist verarbeitet, greift man zu ,,, 1 wählt man Stoffe mit
llernen, unscheinbaren Müsterchen in Wolle, solche mit Seideneffektcn läßt man für ein Einsegnungskleid unberücksichtigt.
Die Eltern der Einzuscgnenden, welche nebst den größeren Geschwistern mit zur Kirche gehen, kleiden sich gleichfalls schwarz, die Kinderchen festlich, aber doch ruhig wie der Ernst des Tages es gebietet; meist nehmen die erwachsenen Familienmitglieder am heiligen Abend, mahl teil.
