Wiesbadener Tmblstt.
51. Jahrgang.
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Verlag: Langgasie 27.
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Worgen-flusgabe.
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EOHrnge« tiatfi G«IMimlsenrM.
JöHt dem 1. Jamrar d. I. ist die erste dreijährige Wahlperiode der durch das „Bürgerliche Gesetzbuch" mit dein 1. Januar 1900 eingeführten Gemeindewaisenräte abgelaufen. Vielfach hat man die Frage aufgeworfen, ob sich diese Einrichtung auch bewährt und welche Erfolge man^ damit erzreü habe, — eine sehr natürliche und berechtigte Frage, die es wohl verdient, einmal näher erörtert zu werden. Freilich wird man hierbei nicht, wie mari es in anderen Zweigen der Verwaltung zu tun beliebt, die Resultate ziffernmätzig Nachweisen können; aber das steht unzweifelhaft fest, daß die Einrichtung der Ge- meindewaisenräte eine höchst zweifelhafte ist, die es wohl verdient, im Interesse und zum Wähle unserer unmündigen Jugend noch weiter ansgebildet und aiifs sorgfältigste gepflegt zu werden. Wenn man freilich die große Anzahl der Mandatniederlegungeii iii und nach Ablauf der ersten Wahlperiode ins Auge faßt, so tonnte man leicht zu einer gegenteiligen Meinung und zu der Ansicht kommen, daß das Amt wohl eine Fülle von Arbeiten bringe,- aber keine Befriedigung gewähre. Zur Wider- leguug dieser Annahme möchten die ans der Menge der gesammelten und hier mitzuteilenden Erfahrungen eines Gemeindewaisenrates, der immer nur bedauert, daß ihm neben der Ausübung seines Hauptberufes so wenig Zeit für dieses Amt übrig bleibt, beitragen.
Wie an jeder neuen, so haften auch an dieser an sich wohltätigen und segensreichenEinrichtung noch mancherlei Mängel, die wir vor allem suchen in der großen Zahl der einem einzelnen Waisenrate unterstellten Mündel, in der Unerfcchrenheit vieler neueintretender Waisenräte, in den Schwierigkeiten, die sich bei der Kontrolle Herausstellen u. dergl. Im allgemeinen wird wohl jeder Waisenrat anerkennen müssen das freundliche Entgegenkommen seitens der Erziehungspflichtigen der Mündel, wenigstens ist dem Schreiber dieser Zeilen unter den vielen Besuchen
nur ein einziger Fall vorgekommen, der Remedur seitens des Vormundschaftsgerichtes erforderlich machte. In dm meisten Fällen konnte er die Worte hören: „Kommen Sie so oft, so oft Sie wollen! Sie sind uns jeder Zeit willkommen! Sie sollen sehen, daß das Kind den Fehltritt unserer Tochter, solange wir leben, nicht entgelten soll!" Ein braves Pflegeelternpaar, das bei dem immerhin spärlichen Verdienste derselben und der sehr niedrigen Erziehungsbeihilfe des außerehelichen Vaters in eurer Weise für das Enkelkirrd sorgt, die Hochachtung und Anerkennung herausfordert.
Aus den vielerr derartigen Fälleir sei noch cirrer hervorgehoben von einer außerehelichen Mutter, die bei außerordentlichem Fleiß und großer Sparsamkeit bei einem Wocheirverdienst von 10—12 Mk. sich gegen 1000 Mk. erspart hatte. Sie machte die Bekanntschaft eines jungeir Gewerbetreibenden. mit dem sie, obgleich derselbe mehrere Jahre jünger, in intimen Verkehr trat, der die Geburt eines Mädchens zur Folge hatte. In Aussicht auf die versprochene Ehe gab das vertrauensselige Mädchen ihrem Geliebten allmählich alle ihre Ersparnisse hin, und als die kleine Weltbürgerin das Licht der Welt erblickte, war sic fast aller Mittel bar. Trotzdem sorgte die Mutter aber in einer Weise für ihr Kind, die Bewunderung hervorrief. Das kleine Stübchen war in seiner Art ein Schmuckkästchen, das anheimelte, und das unschuldige kleine Wesen war ein so reizendes Kind, das ich gern, wenn ich ein reicher Mann gewesen wäre, zu meinen Kindern an Kindes Statt angenommen hätte. Ter Vater desselben verschwand bei Nacht und Nebel in seine Heimat, um hier, vor Gericht gefordert und zu einer Erziehungsbeihllse verurteilt, den Offenbarungseid zu leisten. Da er nichts verdient und seine Eltern nur in ihrem Berufe unterstützt gegen Kost, Kleidung und Woh- rmng, so kann ihm nichts abgepfändet werden, und die brave Mutter sorgt allein für das Kind. Wir haben uns billig gefragt, ob dieser unmenschliche Vater nicht durch Einliefenmg in eine Arbeitsanstalt zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gezwungeir werden könnte? In Verbindung mit dem äußerst rührigen Vormunde verfolgt der Waisenrat die Angelegenheit noch weiter, und es würde für beide eine reiche Befriedigung sein, wenn die betörte Mutter wieder zu ihrem mühsam erworbenen Kapital käme und dem Kinde, das üoröerf)aTtb' bei der Großmutter geborgen ist, ein menschenwürdiges Dasein ermöglicht würde, der pflichtvergessene Vater aber zur Erfüllung seiner Pflichten herangezogen werden könnte.
Freilich fehlt es auch nicht an solchen Müttern, denen ihre vorehelichen Kinder, nachdem sie. noch glücklich im Hasen der Ehe mit einem anderen Manne gelandet, mit einem Worte „im Wege sind" uird dieselben dürftig er- nähren und schlecht behandeln. So bekam ich in neuester Zeit ein Mündel aus einem anderen Bezirke überwiesen, auf dessen Begleitbogen die Bemerkung zu lesen war:
„Das Kind bekcinmt mehr Prügel als zu essen!" Ich fragte mich verwundert: „Warum haben der bisherige Waisenrat mit der Waisenpflegerin in diesem Falle nicht ernste Schritte getan, um das Kind von seiner unmenschlichen Mutter zu befreien?" Oder beruhte etwa die Mitteilung auf der Aussage sogenannter Nachbarinnen, die ihre Aussage nicht beweisen können? Tie Wohlfahrts- polizei ist hier berufen, Klarheit resp. Wandel zu schaffen. Es ist unsere Ausgabe und heilige Pflicht, solchen Unglück- fidlen Wesen ein menschenwürdiges Dasein zu verschaffen! Die Waisenpfleger sollten mit den „Kinderschutzvereinen", die sich in neuerer Zeit an vielen Orten gebildet haben, noch viel mehr Hand in Hand gehen und ihreBestrebungen zu den chrigen machen!
Doch die Erledigung solcher Fälle erfordert Zeit und Wege, und daran fehlt es vielen Waisenräten: denn es gibt auch wieder neueEingänge zu erledigen und geeignete Vormünder vorzuschlagen, ja inan soll, wie es neuerdings geschehen ist, die Bereitwilligkeit des Vorgeschlagenen zur Übernahme der Vormundschaft einholen; denn es heißt auf dem betreffenden Formulare: „Vorgeschlagen wird der zur Übernahme der Vormundschaft bereite..Das ist eine Vorschrift, die geradezu undurchführbar ist; denn ich habe Beispiele gehabt, daß ich geeignete Personen ohne einen gesetzlichen Befreiungsgrund um die Über» nähme einer Vormundschaft begrüßte, die niir aber rundweg diese Bitte abschlugen. Solche Herren inögen an Gerichtsstelle erfahren, daß sie auch zur Übernahme von Pflichten gegerr die menschliche Gesellschaft gezwuugen werden können, uns aber sollte mmt unser Amt nicht durch derartige Bestimmungen verleiden uitd unnötig er- schweren. Wir sind gespannt, wie sich die Vorgesetzte Behörde, welcher die Angelegenheit unterbreitet worden ist, dazu stellen wird.
Ich bin überzeugt, daß die meisten meiner Kollegen ihr Amt als Gemeindewaifenrat in dein angedeuteten Sinne führen, möchte aber auch an alle edlen Kinder- und Menschenfreunde die ebenso herzliche als dringende Bitte richten, uns in unseren Bestrebungen einer inneren Befriedigung gewährenden Amtsführung im weitesten Sinne unterstützen zu wollen, eingedenk des Wortes: „Was ihr getan habt einem unter diesen meinen Ge» ringsten, das habt ihr mir getan!"
Meister-Kurse.
Bei Gelegenheit der diesjährigen Beratung deZ Handels- und Gewerbeetats bat der Reichstagsabgeordnete für Wiesbaden, Herr Dr. Crügcr, im Abgeordnetenhaus beantragt, das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, die Kgl. Staatsregierung zu ersuchen, ,n jeder Provinz Meisterkurse einzurichten und Ausstellungen von im Kleingewerbe verwendbarer Maschinen und Werkzeuge zu veranstalten. Zu diesem Antrag hat
Feuilleton.
„Lebende Sprachen?'
Es ist nachgerade eine etwas trivial klingende Behauptung geworden, daß ein Mensch, der auf der Höhe der Bildung seiner Zeit stehen will, in sein allgemeines Wissen auch die Kenntnis mindestens einer fremden Kultursprache aufnehmen muß. Kein geringerer als der erste Napoleon sprach das Wort aus, daß ein Mann, der »wer Sprachen reden könne, zwei andere Männer wert sei. Aber so oft auch die Forderung nach mehr Sprach- kenntnissen erhoben ist, in so geringem Maße wird sie noch immer befolgt. Ünd wir haben in Deutschland keine begründete Ursache, mit souveräner Verachtung auf die Franzosen und Engländer herabzublicken, die sich oft genug weniger aus Mangel an Bildungstricb, als in einer Ausartung krankhaft chauvinistischer Uberhebung gegen bas Erlernen fremder lebender Sprachen ablehnend verhalten. Dieser beschränkte Nationaldünkel fehlt dem Deutschen ja völlig, und die alte, noch immer nicht aus- üerottcte Neigung zur Fremdtümelei läßt den deutschen Bildnngsphilistcr sogar gern ein wenig mit den Resten seines Schulfranzösisch oder -englisch glänzen. Die Vor- üebe für fremde Sprachfloskeln und ausländische Sprichwörter und Redensarten ist geradezu ein Charakteristikum für die schriftliche und mündliche Ausdruckswcisc der deutschen Halb- und Dreiviertelgebilbctcn; jedem Ausländer, der deutsche Zeitungen in die Hand nimmt, und zwar nicht nur Erzeugnisse der kleinen Provinzpresse, fällt die Fülle von fremdsprachlichen Brocken ans, mit denen unser gutes Deutsch in der üblichen Prcßsprache verhunzt ist. Uber den Rahmen dieser Sprachkenntnisse kommt man bei uns aber keineswegs so oft und in dem Maße hinaus, als es zu wünschen wäre. Wohlgemerkt: wir reden hier immer nur von der Kenntnis moderner gebender" Sprachen! Des Lateinischen und Griechischen m uns ans dem Gymnasium so viel cingelernt, daß wir wr die ganze übrige Lebenszeit völlig genug damit haben. Wenn wir aber im Französischen und Englischen glück- üch aus Prima die Regeln und Ausnahmen der Schul
grammatik uns eingepaukt haben und endlich ziemlich
einwandfrei den „Avare" oder eine Weihnachtsgeschichte von Dickens übersetzen können, so glauben wir, auch für unser Leben vom Französischen und Englischen genug zu haben. Nie war ein Aberglaube größer und schädlicher, zumal uns das beginnende Fachstudium weder Zeit, noch Lust zur weiteren Ausbildung des Erlernten läßt. Der Mann, der in späteren Jahren, mit kindlichem Vertrauen auf sein Schnlfranzösisch ins Land des „Erbfeindes" wandert, fühlt sich wie verraten und verkauft. Wenn er überhaupt zusammenhängende Sätze hervorbrlngt, wie sie im Verkehr des täglichen Lebens notwendig sind, wird er sie in einer Sprache zusammenkonstruieren, die mit dem heutigen Französisch nur eine entfernte Ähnlichkeit hat. Er nehme eine französische Zeitung vor, und seine Vokabclkenntnis, die er sich auf der Sekunda im „Charles XU." erworben, nützt ihm nichts, aber auch garnichts. Im Englischen liegen die Dinge ähnlich, wenn auch die realistischen Bildungsanstalten hier den Anforderungen des wirklichen Lebens weiter entgegenkom- mcn. Auch unsere höheren Töchterschulen bilden die Vokabelkenntnis in moderneren: Sinne aus als die Gymnasien. Für die wirkliche Beherrschung der fremden Sprachen geben aber auch sie nicht einmal eine bescheidene Grundlage.
Der Lehrsatz, daß eine fremde Sprache einem gebildeten Menschen unumgänglich nötig ist und seinen Gesichtskreis um eine ganz neue Welt zu erweitern vermag, ist also, wie so viele sehr fchöne und wahre Behauptungen, zwar in der Theorie bis zum Überdruß hervorgehoben, in der Praxis vorläufig aber noch immer sehr selten anerkannt. In Deutschland sind einstweilen immer noch kaufmännische Angestellte das Hauptkontingent der Kenner fremder Sprachen. Nachahmenswerte Ausnahmen finden sich auch einmal in den großen Handcls- nnd Seestädten, wo der Jüngling nach Verlassen der Schule meist nach England geschickt wird oder gar auf einige Zeit „überseeisch" wird, und ferner in der Rhcin- provinz und im Sndwesten des Vaterlandes, wo ein längerer Aufenthalt in der französischen Schweiz oder in Frankreich selbst zur Vo,llcndnng der Bildung der jungen Damen und Herren für erforderlich erachtet wird. Im
uorigen Deutschland sind wir aber im großen und ganzen wenig vorwärts gekommen in Sprachkcnntnissen, obwohl doch unsere überseeischen Handelsbeziehungen und die Ausdehnung unserer ausländischen Interessen und unserer ganzen Weltpolitik uns mehr und mehr mik der Kenntnis fremder Sprachen und Völker vertraut machen sollten. J
Ter gute Wille zum Sprachenlernen ist nun auch heute mehr als früher vorhanden. Jeder von uns kommt heute hier und da in die Lage, in Kreisen zu verkehren, rn denen ^luslänöer erscheinen unö in denen man ohne r ^Kenntnis der fremden Umgangssprache eine peinliche, beschämende, wo nicht gar lächerliche Rolle spielt. Roch hinderlicher ist die mangelnde Sprachkenntnis für Reisc- ^ nur die Hälfte vom Vergnügen haben, wenn sie ych auf Führer und Hotelangestellte verlassen müssen. Wir ichwergen hier ganz von dem Erzieherischen und Brldungswert fremder Kultnrsprachcn,- es sind, wie wir sehen, auch aus anderen Gebieten genug treibende Beweggründe vorhanden, die uns die Kenntnis der fremden Umgangssprachen im dringendsten Maße wünschenswert erscheinen lassen. Und dennoch entschließen wir uns so schwer zu dem Studium. Woran liegt öaö?
ES liegt einfach daran, daß nach den bisherigen Lehr- Methoden uns stets die fremde „lebende" Sprache wie eine der antiken, toten Sprachen üeigebracht ist Rach demselben System, wie wir die regelmäßigen und ünregcl- mäßigen Deklinationen und Konjugationen des Latein!» scheu und Griechischen lernten - die Erinnerung daran laßt uns schon schaudernd davon Abstand nehmen irgend eine Grammatik wieder in die Hand zu nehmen - nach diesem selben verstaubten System sollen wir eine lebende Sprache lernen. Das ist ganz einfach unmöglich. Anstatt uns emzuführen in die moderne Welt, die uns umgibt, und uns zu zeigen, wie ein andcrssprechcndcs Volk sich darin zureckitfindet, lernen wir an den schwierigsten Konstruktionen, die die fremde Grammatik und Syntax kennt in ausgeklügelt zusammcngcstclltcn Sätzen alles das kennen, was unregelmäßig, absonderlich oder spröde für den Lernenden ist. Wir üben die Gymnastik des Geistes damit, und hierin liegt ja zum großen Teil auch der Wert der alten Sprachen, wir lernen aber damit nicht das
