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Erscheinungstage:

Mittwoch und Samstag.

Wiesbadener Tagblalts.

Verlags - Fernsprecher: Nr. 2953.

Uo. 16.

Mittwoch, den 25. Februar.

1903.

Bekanntmachung.

In den nachstehend bezeichneten Straßen der Stadt Wiesbaden sollen im Rcchnliiigsjahre 1902 unterirdische Telegrapbenlinieu hergest'llt werden:

Bierstadterstraße, Vodcnstedtstraße, Parkstraße, Bingertweg, Kursaal­platz, Pauli»,cnftraße, Grathstraße, Grünweg, Neugaffe und Eüeubogen- ^ gaffe.

Die Pläne über die neuen Telearaphenlinien liegen bei dem Telegraphenamt in Wiesbaden ans. Wiesbaden» den 19. Februar 1903. *

Kaiserliches Telegraphenamt.

Polizei-Verordnung.

Auf Grund der 88 6, 12 und 13 der Ver­ordnung vom 20. September 1867 und ans Grund der 8Z 187 und 189 des Landesverwaltungsgesetzes wird im Einvernehmen mit der Königlichen Eiscn- bahndircction zu Frankfurt a. M. unter Zu­stimmung des Bezirksausschusses für die mit elektrischer Kraft betriebenen Kleinbahnen des Regierungsbezirks Wiesbaden verordnet was folgt: 8 l.

. Der Betrieb der von dieser Verordnung be­troffenen elektrischen Kleinbahnen unterliegt de» Bestimmungen _ der von dem Unterzeichneten Regierungspräsidenten im Einvernehmen mit der Königlichen Eiscnbahndirection zu Frankfurt a. M. ulassencn Belriebsvorschriftcn. Insoweit nicht die Betriebsvorschriften oder die gegenwärtige Polizei- Verordnung Aurnahvien begründen, ist der Betrieb außerdem den allgemeinen straßcnpolizeilichen Vor­schriften unterworfen.

8 2.

Jede Beschädigung der Bahn und der dazu gehörigen Anlagen, sowie der Betriebsmittel nebst Zubehör, die Nachahmung der Signale, die Ver­stellung oder Versperrung der Ausweichevor­richtungen, überhaupt jede den Bahnbetrieb ge­fährdende oder störende Handlung ist untersagt.

§ 3.

Es ist verboten, die elektrischen Leitungen zu befassen, die Quer- und Arbcitsdrähte mit irgend welchen Gegenständen zu behängen oder zu be­rühren, sowie Fahnen oder sonstige Gegenstände an Gebäuden oder Masten derart anzubringcn daß die Drähte der elektrischen Bahn berührt werden.

8 *■

Beim Ertönen der Warnungsstgnale haben Fußgänger, Radfahrer und die Führer von Wagen losort die Fahrbahn für den Bahnbetrieb freizn- machen. Reiter, Radfahrer und Fuhrwerke haben den Straßenbahnwagen so weit Raum zu geben, daß weder die letzteren in der Fahrt, noch die Fahrgäste beim Ein- und Aussteigcn behindert oder gefährdet werden.

8 5 .

Die Vorschriften des § 4 gelten nicht für Wagen, in denen Allerhöchsteund Höchste Herrschaften fahren, für geschlossene marschirende Militär­abtheilungen, Leichen- und andere öffentliche A»f- ruae, sowie für Postwagen und im Dienste bestndliche Fuhrwerke der Feuerwehr.

8 6 .

Schweres Fuhrwerk darf die Bahn, sobald und soweit der Fahrdamm neben derselben frei ist, nicht befahren.

8 7.

Fuhrwerk oder Vieh ohne Aufsicht auf dem Gleise oder unmittelbar neben demselben stehen zn lassen, ist untersagt.

Aufsichtslos dastehendes Fuhrwerk und Vieh, sowie sonstige Gegenstände, welche die Gleise ver- lperrcn, sind die Bahnbcdiensteten zu entfernen befugt, unbeschadet der Strafbarkeit der Ver­antwortliche».

8 a

Da« Ablagen von Holz, Steinen und sonstigen Gegenständen auf dem Bahnkörper, sowie neben demselben innerhalb 1 Meter von der äußeren Schienenkautc ist verboten.

Sofern die Einhaltung dieser Entfernung nach den örtlichen Verhältnissen nicht möglich ist, muß soweit Raum gelassen werden, daß der Verkehr auf der Straßenbahn nicht beeinträchtigt wird.

8 9.

.Während der Fahrt ist das eigenmächtige Oeffncn der Wagenverschlüffe, das Stehenbleiben auf den Triltbreltern, sowie das Auf- und Ab- ivringen verboten.

8 10.

Das Rauchen, sowie das Mitsühren brennender Cigarren und Pfeifen ist nur auf den Außenvlätzen und in denjenigen Wagenabtheilungen gestattet, welche für Raucher bestimmt und mit einer ent- wrechcnden Bezeichnung versehen sind.

8 11.

, Dar Lärme» und Singen der Fahrgäste, so­wie jedes unanständige und die Mitsahrenden belästigende Betragen ist untersagt.

8 12.

Personen, welche den Mitsahrenden durch ab­stoßende Kraukheitrerscheinuugeii oder unreinliches Aenßere lästig fallen, sowie trunkene Personen sind von der Mitsahrt ausgeschlossen.

8 13.

^ Die Mitnahme von Hunden, sowie von Gepäck, welches durch Umfang, üble» Gerucb oder schmutzige Beschaffenheit die Mitfahrenden belästigt, ist nicht erlaubt.

8 14. , . ,

Die Fahrgäste haben den auf Grund dieser Verordnung an sie gerichteten Aufforderungen der Schaffner Folge zu leisten. Wer Ne unbeachtet wßi, kann, abgesehen von seiner Bestrafung, von

der Mitfahrt ausgeschlossen werden, ohne daß er für das bereits gezahlte Fahrgeld Ersatz zu fordern hat.

8 16.

Wer aus Grund der vorstehenden Bestimmungen von der Mitradrt ausgeschlossen wird, hat den Wagen beim nächsten Halten zu verlassen.

8 16.

Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden, soweit nicht nach sonstigen gesetzlichen Vor­schriften, insbesondere nach 8 866No. 10 des Neichs- strafaesctzbiiches, eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 60 Mk., im Unvermögens­falle mit verhältnißmäßiger Haft bestraft.

8 17 .

Die unterm 12. Juli 1899 erlassene Polizei­verordnung für die Kleinbahnen des Regierungs­bezirks wird hiermit für die mit elektrischer Kraft betriebenen Kleinbahnen aufgehoben.

8 18 .

Diese Polizeiverordnung tritt sofort in Kraft.

Wiesbaden, den 9. Juli 1902.

Der Regierungs-Präsident. In Vertr.: Bake.

Bekanntmachung,

betreff, das Musterungs-Geschäft pro 1903.

Das diesjährige MusternngSgeschäft im Stadt­kreise Wiesbaden findet am 9., 10., 11., 12.. 13., 14.. 16.. 17., 18.. 19., 20. und 21. März statt.

Es kommen zur Vorstellung:

An» 9. März: Jahrgang 1881 Buchstabe A. bis einschließlich G.

Am 10. März: Jahrgang 1881 Buchstabe H. bis einschließlich N.

Am 11. März: Jahrgang 1881 Buchstabe O. bis einschließlich Z.

Am 12. März: Jahrgang 1882 Buchstabe A. bis einschließlich G»

Am 18. März: Jahrgang 1882 Buchstabe H. bis einschließlich N.

Am 14. März: Jahrgang 1882 Buchstabe O. bis einschließlich Z.

Am 16. März: Jahrgang 1883 Buchstabe A. bis einschließlich F.

Slm 17. März: Jahrgang 1888 Buchstabe G. bis einschließlich K.

Am 18. März: Jahrgang 1883 Buchstabe L. bis einschließlich R.

Slm 19. März: Jahrgang 1888 Buchstabe S. bis einschließlich Z.

Am 20. März: Verhandlung sämtlicher Gesuche um Befreiung derjenigen Militärpflichtigen vom Militärdienst, welche seit dem 9. März gemustert worden sind.

Nit» 21. März findet die Losung, sowie die Begutachtung etwa eingegangener Zurück- stellnngSgeiucbe von Mannschaften der Reserve, Marinercserve. Landwehr, Scewehr, Ersatzreicrve, Marine-Ersatzreserve und ans- gebildctcr Landsturmpflichligcr zweiten Auf­gebots statt.

Für die njchterschienenen Militärpflichtigen wird durch ein Mitglied der Ersatz-Kommission gelost. Gesuche um Befreiung bezw. Zurückstellung Militärpflichtiger kbegen häuslicher Verhältnisse müssen, sofern dies nicht scbon geschehen ist, unverzüglich an den Magistrat hicrselbst eingercicht werden.

Diejenigen Angehörigen (Eltern und Brüder über 16 Jahre), wegen deren cvent. Erwerbs­unfähigkeit die Befreiung bezw. Zurückstellung eines Militärpflichtigen beantragt worden ist, müffeir bei der Verhandlung der Reklamation am

20. März zugegen oder, im Falle sie durch Krankheit am persönlichen Erscheinen verhindert sind, durch ärztliches Attest entschuldigt sein, da sonst keine Berücksichtigung stattfinden kann.

Ist ein solches Attest von einem nicht amtlich angestelltcn Arzt auSgefcrtigt, so muß es amtlich beglaubigt sein.

Die Militärpflichtigen haben sich an den betreffenden Tagen pünktlich um 7'/, Uhr morgens in, Saale des Hauses Goldgasse 2 a. in sauberem Anzug, mit reinem Hemde bekleidet und sanber gewaschen, der Ersatz-Kommission vorznstellen.

Innerhalb und außerhalb des Musterungs- Lokals haben die Militärpflichtigen während der Dauer des Geschäfts sich ordnungsmäßig und anständig zu betragen und jede Störung des Geschäfts durch Trunkenheit, Widersetzlichkeit, unerlaubte Entfernung, unnötiges Sprechen, sowie ähnliche llngcbörigkciten zu vermeiden. Das Rauchen ist den Militärpflichtigen während der Abhaltung des Musterungs-Geschäftes verboten.

Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung werden auf Grund des 8 3 der Polizeiverordnung vom 27. Juli 1898 mit Geldstrafe bis zn 30 M, im Unvermögcnsfalle mit verhältnismäßiger Haft bestraft.

Unpünktlicher Erscheinen, Fehlen ohne ge­nügenden EntschnldignngSgrnnd wird, sofern die betreffenden Militärpflichtigen nicht dadurch zugleich eine härtere Strafe verwirkt haben, nach 8 26 ml 7 der Wehrordnnng vom 22. November 1888 mit Geldstrafe bis zu 30 M. oder Haft bis zu 3 Tagen bestraft.

Außerdem können ihnen von den Ersatz­behörden die Vorteile der Losung entzogen werden.

Die Militärpflichtigen der älteren Jahr­gänge, welche im vorigen Jahre oder früher gelost haben, haben ihre Losungsscheine mit- znbringcn. *

Wiesbaden, 12. Februar 1903.

Der Civil-Vorsitzende der Ersatz-Komnrission Wiesbaden, Stadt, p. Schenck.

Bekanntmachung.

Auf Antrag des Magistrats wird beabsichtigt, die frühere zwischen den Häusern Elisabeihen- straße 1 und 3 angelegt aelvescne Wege- vcrvindnng zwischen Elisabcthenstraße und Kaprllenftraße, nachdem diese Wcaefläcke in Privateigentum übergegangen ist, dem öffentlichen Verkehr zn entziehen. Gemäß §57 des Gesetze- über die Zuständigkeit der Verwaltung?- und Ver- waltnngsgerichtsbehörden vom I. August 1883 mache ich darauf aufmerksam, daß Einsprüche gegen die in Aussicht genommene Einziehung jener Wege­verbindung vom 1. März d. I. ab binnen 4 Wochen bei Vermeidung des Ausschlusses ans der Königlichen Polizei-Direktion, Zimmer No. 16. schriftlich ein- zurcichen oder mündlich zu Protokoll zn acbe» sind.

Wiesbaden, den 17. Februar 1903. *

_ Der Polizei-Direktor: v. Schenck.

Bekanntmachung.

Die Gustav-Adolfstraße und die Philippsderg- straßc von der Platterstraße bis zur Hartingstraße werden zwecks Herstellung von Gasleitungen a»f die Dauer der Arbeit für den Fuhrverkehr polizeilich gesperrt. *

Wiesbaden, 14. Februar 1903.

_Der Polizei-Direktor: v. Scher»«!.

Bekanntmachung.

Die Göbenstraße von der Dreiweidenstraße bis zur Werderstraßc und die Dreiweidcnstraße von der Göbenstraße bis zur Dotzheimerstraße werden zwecks H-rstellnna von Wasser- und Gas­leitungen auf die Dauer der Arbeit für den Fnhr- verkebr polizeilich gesperrt. *

Wiesbaden, 17. Februar 1903.

_ Der Polizei-Direktor: v. Schenck.

Bekanntmachung.

Mittwoch, den 25. Februar d. I., Vor- mittags» soll in dem Stadtwalde, District „Babnholz", das nachfolgend bezeichncte Gehölz an Ort und Stelle öffentlich meistbietend ver­steigert werden:

1. 5 Rmtr. Eichen-Scheitbolz,

2. 3 ., Eichen-Prügclholz,

3. 238 Bnchen-Scheitbolz,

4. 432 „ Buchen-Prügelholz und

5. 3525 buchene Wellen.

Ans Verlangen wird den Steigerer» bis zum

1. September d. I. Eredit bewilligt.

Zusammenkunft Vorniittags 10 Uhr vor dem Restanrat'onsgebäudc aus dem Nerobera. *

Wiesbaden, den 18. Februar 1903. _Der Magistrat.

Bekanntmachung.

Um Angabe dcsAuscntbalts folaenderPersoneu. welche sich der Fürsorge für hülfsdedürftige An­gehörige enizieheil, wird ersucht:

1. des Arbeiters Karl Baum, geboren am 20. 5. 1868 zu Wiesbaden,

2. des Taglöbners Georg Bcikler, geboren am

22. 6. 1849 zn HcchtShcim,

3. des Taglöbners Johann Bickert, geboren am 17. 8. 1866 zu Schlitz,

4. der ledigen Dienstinagd Karoline Bock, acb. 11. 12. 1864 zu Weilmünsier,

5. des Glaiergehülfe,, Karl Böhnke, geboren 31. 3. 1867 zu Elberfeld.

6. der ledigen Katharine Christ, geb. am 16. 4. 1875 zu Oberrod,

7. des Monteurs Johann Adam Delp, geb. am

23. 10. 1869 zu Egclsbach,

8. des Taglöhners Anton Etz, geb. 22. 10. 1866 zu Halm,

9. der Ehefrau des Arztes Theodor Ford. Hermine, geb. Sleinberger, geb. am 2. 2. 1875 zu Eppelsheim,

10. der ledige» Dienstmagd Elise Fuhr, geb. 11.12. 1874 zn Holzhansen ü. A..

11. des Rciseuden Alois Hcilmann, geboren 11. 4. 1856 zu Hainstadt,

12. des Taglöhners Wilhelm Horn, gen. Dietrich, geboren am II. 2. 1863 zu Hadamar.

13. des Taglöbners Albctt Kaiser, geb. 20. 4.1866 zu Sömmerda,

14. der ledigen Modistin Adele Knapp, qcb. 13. 2. 1874 zu Mannheini,

15. der ledigen Näberin Pauline Krämer, geb. am 2. 1. 1880 zu Caub,

16. der Cborsänger? Johann Malsy, geboren 11. 4. 1861 zu Engenhahn,

17. der ledige» Marie Mathes, geb. 18. 4. 1877 zn Kreuznach,

18. des Asphalteurs und Plattenlegers Johann Baptist Maurer, geb. 4. 5. 1862 zn Mainz,

19. de? Taalöhners Rabanus Naubcinicr, geb. 28. 8. 1874 zu Winkel,

20. der ledigen Dienstmagd Gertraud Rheinberger, geb. 19. 4. 1879 zn Frauenstein,

21. des Maurergehülfen Karl August Schneider, geb. 9. 8. 1868 zu Wiesbaden,

22. der ledigen Margarelha Schnorr, geb. 23. 2. 1874 zu Heidelberg,

23. des Musikers Johann Schreiner, geb. 20.1. 1863 zu Probbach,

24. der ledigen Lina Simons, geb. 19. 2. 1871 zu Haiger,

25. der ledigen Katbarina Stoppler, geb. 7. 5. 1874 zu Emmerich.

26. der Dienstmagd Regina Volz, geb. 7.10.1872 zn Jtilingen,

27. de« Taglöhners Alfred Wcndelmutb, geb. 8. 2. 1867 zn Rahrbach,

28. des Lierbiauer« Jobann Dapt. Zapf. geb.

16. 9. 1870 zu Obervicchtnch. *

Wiesbaden, den 15. Februar 1903.

Der Magistrat. Nrmcr»-Vcrwaltung.

Bekanntmachung,

betreffend die Versteigerung von Bauplätzen aus dem Adlcrterrain.

Samstag» den 29. Februar r». I.» Dor- »«»ittags 11 Uhr, sollen im Ralhbausc hier, auf Zimmer No. 55. aus dein Adlerierrain mehrere an der Langgaffe belegen« Bauplätze» zuerst in vier, dann in drei Ablhcilnngcn, öffentlich meist- biricnb versteigert werden. Das Ausgebot er­folgt pro Nirthe.

Die Pläne über die Bauplatz-Eintheilung. die Bedingungen und ein zwischeii der Polizcidircktion und dem Magistrate stattgehnbtcr Schriftwechsel bezüglich der Bebauung des Eckplätze«, liegen im Ratbhauie auf Zimmer No. 35 (Stadtvermessungs- amt) wäbrend der Vormittagrdienststiinden zur Einsicht aus: auch können dort die Pläne und Bedingungen gegen Eiiizahlung von einer Mark abgegeben werde». *

Wiesbaden, den 20. Februar 1903.

Der Magistrat.

Verdingung.

Die Liefernng des Bedarfs an Farbwaarcn und Materialien, wie Firniß, Leinöl, sowie sonstigen verschiedenen Artikel» der Drogerie im Rechnniigsjahr 1903 soll im Wege der öffentliche!» Ausschreibung verdnilgcn werden.

Angeb otssormnlarc und Verdingungsunterlagen können während der VormittagSdienststunden im Rathhanse, Zimmer No. 44, eiiigeiehen, auch von dort gegen Baarzahliing oder bestellgcldfreie Ein­sendung von 50 Pf. bezogen werden.

Verschlossene und mit der Ansschrift „Materialien" versehene Angebote sind spätestens bis

Doimerstag, de« 26. Februar 1908, Vormittags 10 Uhr, hierher einznreichen.

Die Eröffnung der Angebote erfolgt in Gegen­wart der etwa erscheinenden Anbieter.

Rur die mit dem vorgeschriebenen und aus- gefülltcii Verdingunasformular eingercichten An­gebote werden berücksichtigt. *

Zuschlagsfrist: 3 Wochen.

Wiesbaden, den 19. Februar 1903. Stadtbauamt, Abtheilung fuv Straßenbau.

Verdingung.

Die JahreSlieferung von ca. 250 lfdm. Gnmmifchrnbverstreifen soll im Wege der öffentlichen Ausschreibung verdungen werden.

Angebolsformularc und Vcrdittgungsuntcr- lagen können wäbrend der Vormittagsdienststundeu im Rathhause, Zimmer No. 44, eingesehen, auch von dort gegen Baarmhiung oder bcfteIXgcIbfreie Einsendung von 50 Pf. bezogen worden.

Verschlossene und mit der Ansschrift „Gummi- strciicn" versehene Angebote sind spnrestens bis Donnerstag, Se»r 26. Februar 1903, Vormittags 11 Uhr, hierher einzureichcn.

Proben sind entweder bei Abgabe der An­gebote einzureichcn oder zu dem Submissionstermiii mitzubringei!.

Die Eröffnung der Angebote erfolgt in Gegen­wart der etwa erscheinenden Anbieler.

Rur die mit dem vorgeschricbeneli und aus- gefüUtcil Verdingunasformular eingercichten An­gebote werden berücksichtigt.

Znschlagrfrist: 3 Wochen. *

Wiesbaden, den 19. Februar 1903. Stadtbauamt, Abtheilnng für Straßenbau.

Verdingung.

Die JahreSlieserungcn von a) ca. 1000 Stück Piaffavabescn, b) ca. 50 Stück Kehrwalzen- füllungcu tolle« im Wege der öffentlichen Aus­schreibung verdungen werden.

Angkbotsformiilarc und Verdingungsunter­lagen können während der Vorinittagsdienststunden im Rathhause, Zinimer No. 44, cingeiehen, auch von dorr gegen Baarzahliing oder bestellgeldfreie Ein- sendnng von 50 Pf. bezogen werden.

Verschossene und mit der Anfichrift „Piassava- bcsen" versehene Angebote sind spätestens bis

Donnerstag, dcn 26. Februar 1903, Vorrnittags 12 Uhr, hierher einzureichen.

Proben obengenannter Gegenstände sind ent­weder bei Angabe der Angebote einzureichen oder zn dem Subiniisionsterinine mttznbringe».

Die Eröffining der Angebolc erfolgt in Gegen­wart der etwa erscheinenden Anbieter.

Nur die init den, vorgcschriebenen und auS- gefüllten Verdingnngssoiinular eingercichten An­gebote werde» berncksichligt. *

ZnichlagSfrist: 3 Wochen.

Wiesbaden, den 19. Februar 1903. Stadtbariamt, Vbthcilnng für Straßenbau.

Verdingung.

Die Lieferung vol.24Cattnnkleiderrr (rosa) für die Kochbrunncnbcdieiiiilig.Brnnneninädchen. soll vergeben werden. Liefernngsterinin: 30. März 1903.

Angebote init der Anfichrist: „Submission auf Dienstkleider für die Kochbruniienbedicnnng" sind bis Samstag, dcn 23. Februar 1903, Bormittags 10 Uhr»

verschlossen unter Beifügung von Stoffmustern bei der nntcrzcichnelen Veriraltuiig einzureichen.

Die näheren Bedingungen liegen ans dem Bürcau der Kurverwaltung zur Einsicht offen. * Wiesbaden, den 18. Februar 1903.

Städtische Kurverwaltung.