51 . Jahrgang.
Erscheint in zwei Ausgaben. - Bezugs-Preis: durch den Verlag 5« Pfg. monatlich, durch die Post S Mk. 50 Pfg. vierteljährlich für beide Ausgaben zusammen.
Verlag: Langgasse 27.
ZB,OOO Abonnenten.
Anzeige,t-P reis:
Die einspaltige Petitzeile für lokale Anzeigen 15 Pfg., für auswärtige Anzeigen 35 Pfg. — Reklamen die Petitzeile für Wiesbaden 50 Pfg., für auswärts 1 Mk.
Arteigen-Armahrne ZELKKSK & & SgS?°'' ~ ** bic guMac cingtIcidJter ^ tigtn » ttr
jltf. 91. verlagS-Fernsprecher Ro. 2853._ DieNStag, de« 24. Redaktions-Fernfprecher No. 52. 1803.
Morgen«Angabe,
Die KewährunZ der Gewerbegenchte.
Von Erich Eyck.
Ter in letzter Zeit viel genannte Privatdozent und Stadtvat vr. Jastrow hat vor kurzem den ersten Band eines großangelegten Werkes: „Sozialpolitik und Verwaltungswissenschaft" (Berlin, Georg Reimer) erscheinen lassen. Als Gegenstand dieses Werkes bezeichnet der Verfasser die Darstellung der Verwaltungspolitik, ausgefaßt unter sozialem Gesichtspunkte. Der vorliege,rde Band bringt zunächst eine an treffenden Gedanken reiche Be- gründung dieses Programmes und alsdann seine Durchführung in der Schilderung zweier noch junger Ver- waltungsziveige: „Arbeitsmarkt und Arbeitsnachweis"
und „Gewerbegerichte und Einigungsämter". Zur Schilderung gerade dieser beiden Zweige ist Jastrow in ganz besonderem Maße berufen infolge seiner langjährigen erfolgreichen Tätigkeit auf diesen Gebieten. Insbesondere für das Gebier des Arbeitsnachweises kann er heilte als die erste Autorität gelten; hat er-doch in seiner Zeitschrift: „Der Arbeitsmarkt" die Arbeitsmarkt. Statistik für Deutschland überhaupt erst geschaffen. Infolgedessen ist das Buch auf ein so reichhaltiges Material ausgebaut, wie es keinem anderen zur Verfügung ge- standen hätte. Das anerkennende Urteil, das die Kritik allgemein gefällt hat, kann nur als ein durchaus gerecht- fertigtes bezeichnet werden. -
Wir wollen an dieser Stelle mit einigen Worten auf Jastrows Erörterungen über die deutschen Gewerbe- gerichte eingehen. Er weist ihnen eine außerordentlich hohe Bedeutung bei: „In unserem öffentlichen Leben gibt eS keine staatliche Einrichtung, cm der die Arbeiterwelt mit solcher Liebe, ja, schwärmerischer Verehrung hängt, wie diese. Das Gewerbegerichts-Gesetz ist die Magna Charta des deutschen Arbeiters." In erster Liiüe hat dies seinen Grund darin, daß die Arbeiter selbst hier zur positiven Mitwirkung an der Ausübung eines der obersten staatlichen Hoheitsrechte berufen sind. Me Gewerbe- gerichte entscheiden über dasjenige Rechtsverhältnis, das für das Berufsleben der großen Mehrzahl der Bewölke- rung das einzig wichtige ist, den Arbeitsvertrag. Im Jahre 1900 sind bei den Gewerbegerichten mehr als 75 000 Klagen anhängig gemacht worden. > Hierdurch darf der Beweis ihrer Notwendigkeit und Nützlichkeit als geführt angesehen werden.
In einer Richtung haben die Gewerbegerichte zweifellos das erfüllt, was man durch ihre Einrichtung zu erreichen suchte. Sie haben eine Schleimigkeit des
FrmLeton.
flo§ geckiilkwnl! I» dcaWi Wch-mMM.
Eine Säkular-Erinnerung an den Nerchsdeputationshauptschlutz.
Von vr. Curt Nndols Krenschner.
Es liegt tief in der Schwäche der menschlichen Natur begründet, sich nur der Dinge zu erinnern, die wirklich freudigen Inhalts sind und bei denen man eine vor den Augen anderer rühm- und ehrenvolle Rolle gespielt hat. Das aber zu vergessen, ^^auf man keine Ursache hat, stolz zu sein, ist nicht nur pstne Eigenheit des einzelnen, der das „Skelett im Hanse" so sorgfältig verbirgt, daß sich schließlich seine Erinnerung fälscht und er sich einredet, daß die ganze Sache nicht wahr sei. Selbst Völker handeln nicht anders. Eitle Selbstbespiegelung verlockt auch ganze Nationen dazu, nur in denjenigen Seiten ihres Geschichtsbuches zu lesen, wo die Muse Klio die ruhmvollen Taten und die Kunde von Zeiten des Blühens und Gedeihens eingetragen hat; die Blätter dagegen, auf denen das Register der Sünden eingetragen ist, unterschlägt man nur allzu gern, obgleich gerade das Studium der begangenen Fehler und Unterlassungen das beste Mittel für den einzelnen wie für die Gesamtheit ist, sich vor dem Wicderbegehen derselben Fehler und dem daraus erwachsenden Schaden zu schützen.
Ein Gedenktag, der das deutsche Volk wie nur wenige andere zur Selbsteinkehr und retrospektiven Betrachtungen der gedachten Art herausfordert, ist der 25. Febr. 1803. Zum hundertsten Male fährt sich nämlich an diesem Tage der Termin, wo durch den Reichsdepn- tationshanptschluß zu Regensburg an der buntscheckigen Landkarte des heiligen römischen Reiches deutscher Nation umfassende Veränderungen vorgenommen wurden, die zwar für die davon betroffenen Herren, Ritter, Bischöfe und Abte, freie Städte, Neichsdörfer und Neichstäler sehr schmerzlich waren, aber auch einen Mahnruf an die keiftigcn Führer der Nation bedeuteten, wohin der unselige Partikularismus der Negierenden und Regierten rm Verlaufe einer tausendjährigen Entwickelung das einstmals so mächtige Deutsche Reich der Karolinger und Sachsenkaiser gebracht hatte.
Wenn es sich bei dem Neichsbeputationshauptschlusse
Verfahrens gebracht, wie sie bis dahin in Deutschland uwbekannt war. Vor den Gewerbegerichten wurden 45 000 Sachen in weniger als einer Woche erledigt — 57 pCt. Nur 15 000 Sachen — 18 pCt. nahmen zwei Wochen und mehr in Anspruch. Im amtsgerichtlichen Verfahren aber wäre man sehr zufrieden, wenn man einen wesentlichen Teil der Sachen in weniger als einem Monat beenden könnte.
Weniger beifällig als über die Schnelligkeit des Verfahrens lauten häufig die Urteile über die Rechtssprechung, der mmt vielfach Parteilichkeit zu Gunsten der Arbeiter vorwirft. Jastrow tveist nach, daß diese abfälligen Urteile vielfach auf durchaus ungenügendes Material, nämlich auf Zeitungsreferate, gestützt werden. Demgegenüber stützt sich seine Darstellung auf die direkten^ Mitteilungen der Gewerbegerichte selbst, sowie auf Äußerungen ihrer Vorsitzenden. Alle Gewerbegerichtsvorsitzenden stirnmen überein in der Anerkennung ber Un- Parteilichkeit der Beisitzer. Jastrow leugnet nicht, daß verschiederrtlich Urteile vorgclommen sind, die dem Gesetz zuwiderlaufen und einseitig die Interessen der Arbeiter wahrnehmen. Er bestreitet aber, daß derartige Fehlurteile für die gewerbegerichtliwc Judikatur' charak- teristisch seien. . Vielmehr hätten sie häufig erziehlich gewirkt, indem die an sie anlnüpfenden Erörterurrgen die Arbeitsnehmerbeisitzer zur Erkenntnis ihres Unrechtes geführt haben. Andererseits finde man Tendenzurteile auch bei anderen Gerichten. Der Unterschied ist nur der, daß da, wo Juristen wirken, die Tendenz in eine scheinbar juristische Form gebracht und dadurch salonfähig gemacht wird, während jene Verstöße bei den Gewerbe- gerichten nicht bloß in der Denkweise, sondern auch in der Form unjuristisch auftreten und beiseite geschoben werden." Natürlich ist da der Weg zur Besserung leichter gefunden. Das Endurteil, zu dem Jastrow gelangt, ist ein durchaus günstiges. „Ter Versuch, die beiden Gegen- sätze in das Gericht selbst hineinzuverlegen und ihnen in einem unparteiischen Vorsitzenden einen Jndifferenzpunki zu geben, ist geglückt." Jastrow ist aber auch weiter der Ansicht, daß die Mißstimmung, die sich ursprünglich urs- besondere in Arbeitgeberkreisen gegenüber den Gewerbe- gerichteir gezeigt hat, in der Abnahme begriffen ist.
Von diesem Standpunkt aus behandelt Jastrow auch die Frage ob die neu einzurichtenden Kaufmannsgerichte an die Amts- oder an die Gewerbegerichte angegliedert werden sollen. Bekanntlich hat sich der Bundesrat jetzt für die letztere Möglichkeit entschieden. Auch Jastrow tritt hierfür unter Anführung guter Gründe ein. Sicherlich passen die neu zu bildenden Kammern auch besser in den Organismus der Gewerbegerichte als in den der ordentlichen Gerichte. Für kleinere Gewerbegerichte würde erst die Lebensfähigkeit gegeben, wenn
der Anschluß der kaufmännischen Gerichte erfolgte. Auch würden häufig oie so unendtich verwickelten Zuständigkeitsfragen erheblich verringert werden.
Nom Standpunkt der Rechtspflege wie der Sozialpolitik aus kann man also mit der Entwickelung der Gewerbegerichte durchaus zufrieden sein. Sie haben den ordentlichen Gerichten eine Arbeit abgenommen, für deren Bewältigung letztere ungeeignet waren und sie haben zum ersten Male die Arbeiterklasse an der Rechtssprechung teilnehmen lassen und damit für die Ver- breitung friedlicher Anschauungen mehr getan, als alle noch so treffenden theoretischen Argumente vermocht hätten.
Deutsches Deich.
Der Umschwung in Bayern.
L. Berlin, 21. Februar.
Die offiziösen Münchener Beschwichtigungsversuche erschüttern hier nirgends die Überzeugung, daß Gras Crailsheim als ein Opfer des rücksichtslos vordringenden Klerikalismus gefallen ist. Ae Bemühungen, es anders darzustellen, wirken umso peinlicher, je mehr aus ihnen hervorgeht, daß die drohenden Gefahren eigentlich noch größer sind, als sie zunächst erscheinen konnten. Möglich, wahrscheinlich sogar, daß das siegreiche Zentrum für die erste Zeit klug darauf verzichtet, die äußersten Folgerungen zu ziehen, daß es sich für jetzt mit dem behaglichen Gefühl begnügt, die erlangte Macht jeder Zeit beliebig an- wenden zu können. Man wird so bald schwerlich hören, daß die Spannung zwischen München und Berlin sich ver- schärst habe: man wird vielmehr hören, daß alles in bester Ordnung sei und bleiben solle, und die Täuschung, als wäre es wirklich so, wird von hier aus mit verübt wer- den. Denn es liegt in der Natur der Dinge, daß man sich in Berlin beeifern wird, ein möglichst gutes Verhält- nrs zum Freiherrn v. Podewils herznstellen. Was soll denn auch anderes geschehen? Man muß hier ja froh sein, wenn der entstandene Riß nicht von München her erweitert wird; man muß so tun, als habe sich nichts Wesentliches geändert. So ist es denn zu begreifen, daß Graf Bulow durch offiziöse Federn (allerdings haben sich nur ziemlich untergeordnete dazu hergegcken; der „Lokal- Anzeiger" ist das Feld, auf dem sie ackern) den freilich schwächlichen Versuch macht, den Freiherrn v. Podewils seines vollen Vertrauens zu versichern und den System- Wechsel zu bestreiten. Aber jeder sieht, daß solche Beschönigungen, die znm Handwerkszeug der innerpolistschen Diplomatie gehören mögen, den deutlich zu Tage liegen- den Tatsachen gegeiiüber nicht verfangen. Das entscheidende Momeiit in den bayerischen Vorgängen ist der
bloß um die Kassierung einiger Dutzend nur mit der staatsrechtlichen Vergrüßerungsbrille sichtbarer mikroskopischer Serenissimi und anderer winziger Souveräne- täten handelte, käme ihm in der Geschichte des deutschen Volkes keine größere Bedeutung zu als manchem Friedensschlüsse, bei dem die überwundenen und Machtlosen nach dem bekannten Spruche „Denn ich bin groß und Du bist klein" die Zeche bezahlen mußten. Der Beschluß der Reichsdeputation ragt aber an Wichttgkeit über die vor ihm durch Kongresse und Fricdenstraktate verfügten territorialen Veränderungen deshalb hervor, weil es nun auch dem mit Blindheit Geschlagenen klar werden mußte, daß für das morsche Staatenkonglomerat, so sich Deutsches Reich nannte, die Agonie begonnen habe, zu der — o Ironie des Schicksals — die Vertreter dieses selben todsiechen Reiches — freilich auf höheres Machtgebot — eigenhändig bas Sterbeglöcklein läuteten.
Einsichtigere hatten freilich schon lange vorher den bangen Ton dieser Sterbeglocken vernommen. Mit Recht konnte im Jahre 1778 Herder den Kaiser Joseph ll. mit den Versen apostrophieren:
O Kaiser, Du von neunnndneunzig Fürsten
Und Ständen wie des Meeres Sand
Das Oberhaupt, gib uns, wonach wir dürsten,
Ein deutsche? Vaterland!
und der junge Görrcs schrieb, als der Friedensschluß von Campc» Formio bekannt wurde, die von flammender Empörung durchglühten Worte nieder: „Am 80. Dezember 1787 nachmittags 8 Uhr starb zu Regensburg im blühenden Alter von 955 Jahren 5 Monaten und 28 Tagen saust und selig an einer gänzlichen Entkräftung und hinzugekommenem Schlagflutz das Heilige Römische Reich schwerfälligen Andenkens."
Der berühmte Koblenzer Publizist hatte sich um einige Jahre verrechnet. Das Reich gehörte zu den bejammernswerten Kranken, die nicht leben und nicht sterben können und mußte in seinen letzten Tagen noch die Demütigung über sich ergehen lassen, daß die Arzte, die es zu Tode kuriert hatten, dem noch lebenden Patienten die Rechnung präsentierten, für deren Forderungen sie ohne Erröten aus den Habseligkcitei, des Sterbenden Befriedigung suchten und auch fanden. Der Herganp war, in großen Zügen geschildert, folgender. Nachdem Preußen schon im Jahre 1795 durch den Abschluß des Baseler Separatfriedens die deutschen Interessen preis- gegeben und seine linksrheinischen Besitzungen an Frank.
ikuij gegen me ZUM-ernng abgetreten hatte, beim Ab- schlaffe des allgemeinen Friedens dafür voll entschädigt zu werden, setzte Österreich den Kampf gegen die fran. zösischen Revolutionsheere mit wechselndem Glück fort, bis der rapide Vorstoß, den Bonaparte in das Herz der österreichischen Erblande zu Anfang des Jahres 1797 unternahm, den eingeschüchterten Kaiser zum Leobener Waffenstillstand und dem darauffolgenden Frieden von Eampo Formio bewog. Das linlsrheinische Deutschland wurde hierdurch im Prinzip an Frankreich preisgegeben, ledoch die Entschädigung der ihrer Besitzungen verlustig gehenden Fürsten auf Kosten der rechtsrheinischen deutschen Krrchcnfürsten beschlossen, deren Besitzungen zn diesem Zwecke säkularisiert werden sollten. Der Rastatter Kongreß, dem die Durchführung dieser Neuerung zur Aufgabe gestellt war, brachte sein Werk, da sich inzwischen die zweite Koalition gegen Frankreich gebildet hatte. Nicht zum Abschluß, erhielt vielmehr noch ein ganz anderes Nachspiel durch ein fürchterliches, noch bis heute nicht genügend aufgeklärtes völkerrechtliches Verbrechen, nämlich durch die Ermordung der abreisenöen fran. zostschen Gesandten. Der zweite Koalitionskrieg gegen Frankreich war aber für die Verbündeten ebensowenig vom Gluck begünstigt, wie sein Vorgänger. Im Frieden von Lnneville vom 9. Februar 1801 wurde die Abtretung des linken Rheinufers aufs neue ausgesprochen, vom Kaiser aber nicht nnr als Herren Österreichs, sondern auch im Namen des Deutschen Reiches bestätigt
Das Deutsche Reich hatte ein Gebiet von 60 000 Quadratkilometer mit einer Bevölkerung von 31/2 Mil. "onen Menschen verloren und die Aufgabe übernmnmen. die Bcrlusttrager dadurch zu entschädigen, daß man unter deni wundersamen Gemcngsel kleiner und kleinster souveräner Staatengcbilde, wie sie das westliche und südliche Deutschland als ein Unikum politischer Ler. sahrenyeit bot, ein großes Abschlachtcn vornahm. ü Zur Ausführung dieser schmerzlichen Operationen wurde vom Regensburger Reichstage eine Reichs-Devu. tatton eingesetzt, eine schwerfällig arbeitende Maschine die unter vielem Gepolter und Nädergekreisch erfab- cungsmäßig wie die kreißenden Berge im lateinischen Sprichwort oft nur ein lächerlich kleines Mäuslein ae- bar. Das Produkt der hohen Körperschaft, die sich aus 'en Ber-tretern von Kurmainz, Böhmen, Brandenbura veffen-Kaffel, Pfalz-Bayern, Sachsen, Württemberg und a>'m Hoch- und Deutschmeister zusammensetzte, kam dies.
