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st. Jahrgang.

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Jto* 70. Verlags-Fernsprecher No. 2958.

Mittwoch» den 11. Februar.

Redaktions-Fernsprecher No. 52.

1903.

Abend-Ausgabe.

pie WlseKlm an den deuWii WverMen.

Die Vivisektion an den deutschen Universitäten ist, wie wir der „Deutschen Hochschulkorrespondenz" ent­nehmen, kürzlich Gegenstand eingehender Erörterungen in der Petitionskommission des Reichstags gewesen, und Zwar auf Grund einer von der Abteilung Wiesbaden vom „Weltbund zur Bekämpfung der Vivisektion" einge­reichten Petition, welche das völlige Verbot der Vivisektion und die strafrechtliche Verfolgung von Zuwiderhandlun­gen gegen dieses Verbot forderte, und einer Petition vom -Vorstände des „Verbandes der Tierschutzvereine des Deutschen Reiches" in Köln a. Rh., welche für den Fall 'öcr Ablehnung des völligen Verbotes der Vivisektion die Einsetzung einer Reichstagskommission oder einer be­sonderen Reichsbehörde zur Überwachung der Tier-Ver­suche wünschte. Bei den Verhandlungen in der Kommission sind von seiten des Vertreters der Reichs­regierung bemerkenswerte Erklärungen über die Handhabung der Tierversuche an den deut­schen Universitäten und die Stellung der verbünde­ten Regierungen zu dieser Angelegenheit abge­geben worden, die nunmehr im Wortlaut präzisiert sind. Die Regierungen der deutschen Bundesstaaten stehen dannach nach wie vor auf dem Standpunkt, daß die medizinische und veterinärmedizinische Wissenschaft den Tierversuch nicht entbehren können. Zur Verhütung von Mißbräuchen sind indessen gewisse Kautelen geschaffen worden. Für die preußischen Universitäten sind im Jahre 1885 folgende Bestimmungen über die Ausführung der Versuche an lebenden Tieren getroffen worden:

Versuche an lebenden Tieren dürfen nur zu ernsten Forschungs- ober wichtigen Unterrichtszwecken vorgcnommen werden.

In den Vorlesungen sind Tierversuche nur in dem Maße statt- baft, als dies zum vollen Verständnis des Vorgctragenen not­wendig ist. „ , „

Die operativen Vorbereitungen zu den VorlesungSvcrsuchen sind in der Regel noch vor Beginn der eigentlichen Demonstration und in Abwesenheit der Zuhörer zu bewerkstelligen.

Tierversuche dürfen nur von den Professoren und Dozenten oder unter deren Verantwortlichkeit ausgeführt werden.

Versuche, welche ohne wesentliche Beeinträchtigung des Resul­tats an niederen Tieren gemacht werden können, dürfen nur an diesen und nicht an höheren Tieren vollzogen werden.

In allen Fällen, in welchen es mit dem Zwecke des Versuchs nicht schlechterdings unvereinbar ist, müssen die Tiere vor dem Versuche durch Anästhetica vollständig oder in nachhaltiger Weise betäubt werden.

Diese Bestimmungen sind später auf die preußischen Tierarzneischulen rc. ausgedehnt worden und an diesen Anstalten wie an den Universitäten noch heute in Geltllng.

Ähnliche Grundsätze kommen auch in den außer- prcußischen Bundesstaaten seit der Mitte der achtziger Jahre — in einigen Staaten schon seit längerer Zeit —■ zur Anwendung. Nach den vom preußischen Medizinal- minister in den letzten Jahren eingezogenen Erkundigun­gen sind in Bezug auf die Versuche an lebenden Tieren an den preußischen Universitäten Übelstände n i ch t hervor­getreten. Das Gleiche wird aus den anderen Bundes­staaten berichtet, so daß für die Reichsregierung bisher lein Anlaß zu einer veränderten Stellungnahme vorliegt. Die Frage, ob nach der in der besagten Weise erfolgten Regelung der Angelegenheit noch der Erlaß von be­sonderen strafrechtlichen Vorschriften zur Verhütung des Mißbrauchs von Vivisektionen als ein Bedürfnis anzu­sehen sei, ist von der großen Mehrzahl der um ihre Auf­fassung befragten Bundesregierungen verneint worden. Die Mitte der WerJahre des vorigcnJahrhunderts einge­leiteten Erwägungen darüber, ob etwa der § 300 Ziffer 13 des Reichsstrafgesetzbuchs, welcher denjenigen, der „öffentlich oder in Ärgernis erregender Weise Tiere boshaft quält oder roh mißhandelt", mit einer Geldstrafe bis zll 150 Akk. oder mit Haft bedroht, sowohl iin allge­meinen als in der Richtung auf die Frage der Vivisektion einer Abänderung bezw. einer späteren Fassung bedürfe, sind nicht zum Austrag gebracht worden. Es wurde wohl anerkannt, daß es an sich wünschenswert sei, den Schutz der Tiere drirch eilte entsprechende Umgestaltung jener Strafvorschrist zu erweitern, cs stellte sich jedoch als un- gemein schwierig heraus, eine Fassung zu finden, durch welche eine weite und willkürliche Auslegung, beziehungs­weise die Abhängigkeit des Richters von dem Gutachten des im einzelnen Falle zugezogenen Sachverständigen ausgeschlossen werden würde. Die Reichsregierung hat übrigens die Zusage erteilt, die zuletzt erwähnte Frage bei einer Revision des Strafgesetzbuchs von neuem in Er­wägung zu ziehen.

Der Berichterstatter, der Abg. Thiele, trat in erster Reihe für das gänzliche Verbot der Vivisektion ein. Wolle man dazu nicht schreiten, so müßten zum mindesten zureichende Kontrollmaßnahmen ergriffen werden. Tie jetzigen Kautelen genügten in keiner Weise. Tie Kontrollmaßregeln würden unter anderem darin zu be­stehen haben, daß genau Buch zu führen sei über Datum, Art und Dauer jeden Tierversuchs, über die Art des ver­wendeten Tieres, über die Namen derer, die den Ver­such vornehmen oder an ihm Mitwirken, über Zweck und Ergebnis des Versuchs, über den Ausgang des Versuchs für das Versuchstier. Verstöße gegen diese Kontroll­maßnahmen, über deren strengste Einhaltung dritte Per­sonen zu wachen haben müßten, würden mit scharfen Freiheitsstrafen zu ahnden sein und dem bezw. den Be­teiligten dauernd das Recht entzogen tyerden, Tier-Ver­suche vorzunehmcn oder sich in irgend einer Weise an ihnen zu beteiligen. Notwendig erscheine auch eine fest- * stehende Einschränkung der den Versuchen zu opfernden ■

Tiere nach Zahl und Art. Der Berichterstatter be­antragte, dem Plenum diePetition vorzuschlagen und dem Reichskanzler zur Berücksichtigung zu überweisen. In der Debatte wurde von mehreren Seiten die Vornahme von Tierversuchen für unentbehrlich bezeichnet und be- antragt, über die Petition, sofern sie ein völliges Verbot der Vivisektion verlange, Übergang zur Tagesordnung zu empfehlen. Dieser Antrag wurde gegen sieben Stimmen, der Antrag auf Berücksichtigung gegen fünf Stimmen abgelehnt und darauf fast einstimmig der Antrag angenommen, dem Plenum zu empfehlen, die Vivisektion als Material zur ferneren Änderung des Strafgesetzbuches zu überweisen.

Deutscher Reichstag.

Berlin, 10. Februar.

Tagesordnung: Interpellation Nißler (kons.j, be­treffend Gewährung von Beihilfen für Kriegsveteranen. — Schatzsekretär Thielmann erklärt sich bereit, sofort zu antworten. — Abg. Nißler (kons.) begründet die Interpellation, in welcher an den Reichskanzler die Frage gerichtet wird, ob er über die ans Grund der Reichstags- Resolution vom 0. März 1001 angestellten Erhebungen Mitteilung zu machen in der Lage sei. Jene Resolution verlangt, daß die Auszahlung der Veteranen-Beihilfen womöglich vom Tage der Anerkennung ihrer Berechti­gung erfolgt und fordert weiter Erhebungen darüber, wie viel unterstützungsbedürftige und anspruchsberech- tigtc noch vorhanden oder noch nicht mit Beihilfen bedacht seien. Redner macht in seinen Ausführungen der Regie­rung den Vorwurf, daß sie sich in Bezug aus Veteranen- Unterstützung von Jahr zu Jahr schieben lasse, statt selbst­tätig vorzugehen. — Schatzsekretär Freiherr v. Thiel- m a u n erwidert, der Jnvalidensonds werde schon in wenigen Jahren anfgezehrt sein, jedenfalls spätestens im Jahre 1910. Bon da ab würden also die Invaliden auf den ordentlichen Etat angewiesen sein. Was die am 0. März 1001 angeregten Erhebungen anlangc, so seien damals die einzelstaatlichen Regierungen durch Rund­schreiben des Reichskanzlers ersucht worden, dem Wunsche des Reichstages zu entsprechen. Auch dem Wunsche nach sofortiger Auszahlung der Beihilfe nach geschehener An­erkennung der Berechtigung sei Genüge geschehen. Kon­statieren müsse er, daß der Dispositionsfonds des Kaisers von 3 Millionen fast ganz für nicht anspruchsberechtigte Veteranen verwendet werde, welche unterstützungsbedürf­tig seien. Die Gesamtziffer der Kriegsteilnehmer, die in Betracht kommen könnten, belaufe sich auf 500 000, davon 300 000 in Preußen. Da sei es fast unmöglich, die Verhältnisse derselben so genau festzulegen und mit An­spruch auf Richtigkeit abzuschätzen, wie viele von diesen 500 000 unter die Resolution fallen. Im übrigen bitte er, den Bericht der Bndgetkommission über den Jnvali» ' denfonds abzuwarten. — Auf Antrag des Abg. v. Nor-

Dolrlor Wollmar und seine Schülerin.

Roman von Arthur Scwett.

(1. Fortsetzung.)

„Ich kenne ihn, er ist einer meiner ältesten Freunde", sagte der Direktor zu Koralli.

„Deshalb hat er mich auch zu Ihnen geschickt."

„Zu mir? Worin soll ich Ihnen nützen? Die Aus­bildung Ihrer Tochter ist doch beendet?"

„Ja nun, Herr Direktor, das kam nämlich so. Wir warm seit Ellis Einsegnung längere Zeit mit der Gesell­schaft in Frankfurt und Köln und anderen Städten herum. Als wir jetzt durch Berlin kamen, besuchten wir natürlich zuerst Herrn Pastor Bernstoff. Der nmß mit der Elli doch nicht ganz zufrieden gewcsm sein, denn er hatte eine längere Unterredung mit meiner Frau. Und die meint seitdem, Elli müsse noch etwas mehr Bildung erhalten, sie sei in der Kunstreitergesellschaft zurückgegangen. Nun, wir halten sie natürlich von jedem schlechten Umgang fern; sie darf mit niemandem aus dem Cirkus umgehen, mit dem wir nicht verkehrm, und das sind nur wenige, konmit auch nichts heraus dabei. Aber natürlich, von Bildung, wie meine Frau immer sagt — ist verstehe da­von nichts, doch ist das bei ihr so eine Idee —, kann dabei nicht die Rede sein."

„Ihre Frau stammt auch aus einer Kunstreiter-

familie?" . .

„Ach nein, Herr Direktor, das ist w eben die ganze Sache! Meine Frau stainmt ans einem sehr guten Hause. Sie mag nicht, daß nian darüber spricht, aber ihr Vater war Offizier."

„So, so", sagte der Direktor, den diese Unterrednilg immer mehr interessierte, „nun verstehe ich. Nun wünscht

Ihre liebe Frau —"

„Daß die Elli hier, wo wir voraussichtlich bis Weih- nachten bleiben, noch einige Stunden bekommt, so in all­gemeiner Bildung, wie meine Frau sagt. Und da wollte ich mir nun die Frage erlauben, ob Sie vielleicht, Herr Direktor, diese Stunden geben köniiten?"

Der Direktor lachte. „Wo denken Sie hin, mein guter Herr Koralli, ich habe genug zu tun, ich kann inich nicht auf Privatstunden mehr einlassen, selbst bei Ihrer Tochter nicht."

„Sie sollten sie nur kennen lernen", und die kleine Gestalt des Kunreiters hob sich in selbstbewußtem stolz in die Höhe, „aber freilich, das sagte mich schon Herr Pastor Bernstoff zu meiner Frau, Sie würden wohl keine Zeit dazu haben. Aber vielleicht meinte er, ein Lehrer aus Ihrer Schule."

Dem Direktor schoß ein schneller Gedanke durch den Kopf. „Das wäre vielleicht nicht unmöglich. Aber ans eins muß ich Sie von vornherein aufmerksam machen, Herr Koralli. Wenn einer von den Herren die Güte hätte, solche Stunden zu übernehmen, so müßte Ihre Tochter sie mit Gewissenhaftigkeit und Pünktlichkeit innehalten."

„Dafür werde ich sorgen. Elli hat jeden Tag bei mir eine Stunde zu proben und arbeitet des Abends. Die übrige Zeit ist sie frei."

„Aber des Nachmittags sind doch zuweilen Vor­stellungen?"

„Am Nachmittag tritt Miß Ellida nie auf." Herr Koralli war ganz der alte wieder.

„Und eins noch: foldjc Privatstunden sind natürlich nicht billig."

„Herr Koralli zuckte sehr geringschätzig die Achseln. „Wir haben fünfzehnhundert Franken „Monatsgage", Herr Direktor, und für die Elli ist uns nichts zu teuer."

„Nun gut, ich werde mir die Sache überlegen. Morgen um diese Zeit können Sie sich Bescheid holen."

„Meine Frau wird kommen. Sic wollte eigentlich heute schon mitgehen. Servus, Herr Direktor, ich danke Ihnen, Servus."

Dieselbe Grandezza in der Verbeugung, ein Hände­druck, der künstlerische Herablassung zeigte, und ebenso eilig, wie er gekommen, hatte Herr Koralli das Zimmer verlassen.

Ter Direktor war allein. Aber er kehrte diesmal nicht so schnell wie nach anderen Besuchen an seinen Stundenplan zurück. Ein halbes Lächeln lag auf dem so

ernsten Gesicht. „Ich und einer Kunstreiterin allgemeine Bildung beibringen! Ich muß einmal meiner Frau den Vorschlag machen! Aber geholfen muß dem Mann wer­den, dafür will ich sorgen."

Ter Briefträger kam mit dm Postsachen. Ein Brief fiel dem Direktor sofort ins Auge. Er trug die Schrift» züge des Pastors Bernstoff und kam aus Berlin. Der Direktor durchflog die ersten Seiten: herzliche Freund­schaftsversicherungen, angelegentliche Fragen nach dem Befinden des Direktors und seiner Familie, Mitteilungm aus der Arbeit des Pastors, dann blieb sein Auge auf einer Stelle haften: „Heute nun, lieber Freund", schrieb der Pastor, „komme ich dir mit einer Angelegenheit, die dir etwas wunderbar, vielleicht komisch klingen wird, um die es rnir aber ernst ist. ES sind jetzt wohl zwei Jahre her, da kam ein Reiter vom Cirkus Brotti-Wellhoff, der damals gerade hier in Berlin Vorstellungen gab, zu mir und bat mich, seine Tochter unter meine Konfirmandinnen aufzunehmen und sie Ostern einzusegnen. Tu kannst dir denken, mit ivie geringem Vertrauen ich diesem Gesuch Näher trat, aber der Vater ließ mir keine Ruhe, er kam wieder und wieder. Ich merkte, daß die Sache ernst ge» nonunen wurde, und sagte zu. Es war bei meiner großen Amtsarbeit keine leichte Aufgabe, denn der Konfirman- deu-Unterricht hatte längst begonnen, ich mußte die kleine Kunstreiterin also allein unterrichten. Und doch muß ich bekennen, ich habe von diesen Stunden mehr Freude gehabt, als ich anfänglich dachte. Meine Schülerin war damals noch nicht fünfzehn Jahre alt. Sie hatte eine Ausbildung genossen, die natürlich in vielen Dingen mangelhaft war, die ich aber dennoch unter diesen Vcr- hältnissen nicht erwartet hätte. Von, Cirkus merkte man ihr außer einer sehr urwüchsigen Freiheit in ihrem Auf- treten wenig an. Die Eltern hielten sie möglichst von der Gesellsck>aft zurück. Überhaupt flößten mir diese Eltern einen wachsenden Respekt ein; es erschien mir über die Maßen rührend, wie diese beiden, selbst am Cirkus engagiert und jeden Abend in schwerster Arbeit das täg. liche Brot verdienend, mit einer Treue der Erziehung ihres Kindes oblagen, wie ich sie auch in geordneten Ver-