des
Erscheinungstage:
Mittwoch und Samstag.
Wiesbadener Tagblalls.
Verlag- - Fernsprecher: Nr. 2953.
N-. 12.
Mittwoch, den 11. Februar.
1903.
Bekanntmachung.
Die Termine zur Prüfung über die Befähigt»»,«» zum Betriebe des Hufbeschlaggewerbes sind für das 1. Vierteljahr des Jahres 1903 wie folgt festgesetzt: in Diez auf de» 14. Februar 1903; in Dillcuburg auf den 28. März 1903; in Frankfurt a. M. auf den 7. Februar 1903 in Wiesbaden auf den 21. Februar 1903.
Meldungen zur Vrüfnng find unter Einsendung
1. des Geburtsscheines,
2. clwaiger Zeugnisse über die erlangte technische Ausbildung,
8. einer Erklärung darüber, ob und bejahen denfalls wann und wo der sich Meldende schon einnial erfolglos einer Hufschmiede Prüfung sich unterzogen bat, und wie lange er nach diesem Zeilpnnkte — was durch Zeugnisse nachzuweiscn ist — berufsmäßig thätia gewesen ist,
4. der Prüfungsgebühr von 10 Mark nebst 5 Pf. Pofibestellgcld an den am Ort der Prüfung wohnenden Königlichen Kreistbier arzt, in Wiesbaden an den Königliche» DepartementSkhierarzt Dr. Augstein, welcher der Vorsitzende der Prüfungskommission ist, zu richten.
Die Prüfungsordnung für Hufschmiede ist im Regierungs-Ämtsblatt von 1885 S. 61/63 und im Frankfurter Amtsblatt desselben Jahres Seite58/59, die Erweiterung des 8 3 derselben im Regierungs- Amtsblatt von 1894, S. 260 und von 1896 151,
sowie im Frankfurter Amtsblatt von 1894 S. 266/67 und von 1896 S. 195 abgedruckt.
Wiesbaden, den 3. Januar 1903.
Der Regierungs-Präsident.
In Vertr.: Bake.
„Wird hiermit veröffentlicht".
Wiesbaden, den 12. Januar 1903.
_Der Polizei-Direktor: v. Schenck.
Polizei-Verordnung.
Auf Grund der §§ 5 und 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 20. September 1867 über die Polizei-Verwaltung in den neu erworbenen Landes- teilen, sowie der §§ 143 und 144 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 wird nach Beratung mit dem Gemcindc- vorftand nachstehende mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft tretende Polizei-Verordnung erlassen:
Der ß 9 der Polizei-Verordnung zur Verhütung von Unfällen bei baulichen Arbeiten vom 17. Februar 1896 erhält folaende Fassung:
8 9. Au-'rocknen von Bauten und Arbeiten in denselben.
1. In Räumen, in denen offene Kokskörbe ohne Ableitung der entstehenden Gase brennen, darf nicht gearbeitet werden. Solche Räume sind gegen andere, in denen gearbeitet wird, dicht abzuschließen. Sie dürfen nur vorübergehend von den die Kokskörbe beaufsichtigenden Personen betreten werden.
2. Die Kokrkörbe dürfen auf Balkenlagen nur auf einer doppelten im Verband gelegten Backsteinschicht von genügender Länge und Breite oder einer gleich feuersicheren Unterlage mit 20 cm hohen Randüberdccknng aufgestellt werden.
3. Vom 15. November bis 15. März dürfen
Stuckateur-, Putz- und Töpferarbeiten in Neubauten nur dann ausgefühlt werde», wen» die Räume, in denen gearbeitet wird, durch Türen und Fenster verschlossen sind. Die nur vorläufige Anbringung derartiger Verschlüsse ist für genügend zu erachten. *
Wiesbaden, den 1. Februar 1900.
Der Polizei-Präsident: K. Prinz v. Ratibor.
„Wird hiermit veröffentlicht."
Wiesbaden, den 28. Oktober 1902.
Der Polizei-Direktor: v. Schenck.
Bekanntmachung.
Diejenigen Herren Aerzte, welche im Laufe des Jahres 1902 in ihrer Privatpraxi« Impfungen dorgenommen haben und mit der Vorlage der im 8 8 des Reichs-Jmpfgcsctzes vom 8. April 1874 vorgeschriebencn Listen noch im Rückstand sind, werden ersucht, diese Listen umgehend der Königl. Polizei-Direction einzurcichcn. *
Wiesbaden, den 7. Januar 1903.
Der Polizei-Direetor.
Bekanntmachung.
Im Jahre 1903 finden an der Königlichen Lehranstalt für Wein-, Obst- und Gartenbau zu Geisenheim am Rhein folgende Untcrrichtskursc statt:
2. Obstweinkursus in der Zeit vom 23. Februar his 5. März 1903.
3. Öffentlicher RcblauSkursuS vom 23. bis 25. Februar 1903.
4. Obstbaukursus in der Zeit vom 26. Februar bis 21. März 1903.
5. Baumwärtcrknrstis in der Zeit vom 26. Febr. bis 21 März 1903.
6. HefekursnS in der Zeit vom 2. bis 13. Juni 1903.
7. Analysenkursus in der Zeit vom 15. bis 27. Juni 1903.
8. ObstbannachknrsuS in der Zeit vom 17. bis 22. August 1903.
9. BanmwärtcrnachkursiiS in der Zeit vom 17. bis 22. August 1903.
10. Obstverwertungskursus für Frauen vom 24. bis 29. August 1903.
11. Obstverwertungskurfus für Männer vom 31. August bis 5. September 1903.
Das Unterrichtshonorar beträgt: für Kursus 2: für Preußen 20 Mk., für Richtvreußen 25 Mk.
Außerdem für Reagenticn rc. 20 Mk., für Bedienung 1 Mk.
Kursus 3 ist frei.
Für Kursus 4: für Preußen 20 Mk., für Nichtpreußen 30 Mk. Preußische Lehrer sind frei. Personen, die lediglich am Nachkursus (8) tcilnehmen, zahlen 8 Mk., Nichtpreußen 12 Mk.
Für Kursus 5: Preußen sind frei, Nicht- preußen bezahlen 10 Mk.. wenn sie nur am Nachkursus (Nr. 9) teilnehmen 5 Mk- Für Kursus 6 u. 7: für Preußen 20 Mk., für Nichtpreußen 25 Mk. Außerdem für Reagentien 20 Mk., für Bedienung 1 Mk. Für Kursus 10 u. 11: für Preußen 6 Mk., für Nichtpreußen 9 Mk.
Anmeldungen sind zu richten bezüglich der Kurse 4, 5 und 8 bis 11 an die Direktion, bezüglich der Kurse 2 .und 7 an den Dirigenten der önochcmischcn Versuchsstation und bezüglich Kursus 6 an den Dirigenten der pflanzenphysiologischen Versuchsstation.
Wegen Zulassung zum Reblauskursus wende man sich an den zuständigen Herrn Oberpräsidenten. Weitere Auskunft erteilt das Sekretariat. Geisenheim, den 1. Dezember 1902.
Der Direktor.
gcz.: Goethe, Königl. Landcsökonomicrat.
Vorstehendes wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. *
Wiesbaden, den 19. Dezember 1902.
Der Polizei-Direktor: v. Schenck.
Bekanntmachung.
Nach dem Erlaß des Herrn Finanzministers vom 31. Oktober d. I. findet wegen der Neu- bcmcffung der Portopauschalsumme für die Postsendungen in Staatsdienst-Angelegenheiten in der Zeit vom 1. Januar bis einschließlich 31. Dezember 1903 eine Portozäblung in der Weise statt, daß alle unter dem Aversionierungsvermerk abgebcndcn Postsendungen vom Absender mit Zähl- markcn beklebt, und diese von den Postanstalten durch den Ausgabcstempel entwertet werden. Die Sendungen sind auch während des Zähljahres in der bisherigen Weise mit dem Aversionierungs- stempel und dem Dienstsiegel pp. zu versehen.
Infolgedessen ist „es erforderlich, datz diejenigen Herren Arzte, welche die von ihnen zu erstattende»» Anzeige»» vo»» dem Ausbruch a,»stechender Krankheiten durch die Post abserrden, sich mit dem erforderlichen Markenvorrat versehen, beziehungsweise denselben im Kassenbüreau — Zimmer No. 24 des Polizci- DircklionS-GebäudeS — abholcn lassen.
lieber die Verwendung der Zaolmarken wird die Kontrolle diesseits ansgcübt werben.
Zäblmarken, welche unverwendet geblieben sind, müssen bestimmungsmäßig zurückgegeben werden und wird um deren Rückgabe bis 3. Januar 1904 ersucht. *
Wiesbaden, den 8. Dezember 1902.
Der Polizei-Direktor: v. Schenck.
Bekanntmachung.
, Auf Grund de? 8 3 Abs. 2 des Neichsgcsctzcs, betreffend den Schutz der Brieftauben und den Brieftaubenverkehr im Kriege, vom 28. Mai 1894 — Neichs-Ges.-Bl. Seile 463 — wird hiermit zur «»gemeinen Kenntnis gebracht, daß der Brieftauben-Verein „Columbia" zu Wiesbaden dem Verbände "futscher Brieftauben-Liebhaber-Vereine angehört und die im Besitze der nachverzeichnetcn Mitglieder "leses Vereins befindlichen Brieftauben den Schutz des obenerwähnten Gesetzes genießen.
Liste des Brieftar»be,»-Verei»»S „Columbia" Wiesbaden,
Lsd.
Ro.
Die Mitglieder
Zahl
der
Militär-
Brief-
tauben
Lage des Taubenschlager.
Zu- und Vorname
Stand
oder Gewerbe
Wohnung
1
Jeckcl, Wilhelm
Gastwirth
Sonnenberg
50
Vorderhaus
2
Momberger, Karl Philipp
Kaufmann
Richlstraße 20
22
Lagerplatz Adolfs-Allee 40
3
Prinz. Karl
Weinhändlcr
Sonnenberg
50
Seitenbau
4
Rnpverl, Heinrich
Architekt
Kellerstraße 9
35
Vorderhaus
5
Schiffer. Jak. Ed.
Schornsteinfeger
Sonnenberg
25
6
Seel, Karl
Schneidermeister
Fricdrichstr. 44
36
Hinterhaus
7
Kreuter, Heinrich
Schmiedemeister
Adelheidstr. 49
70
Wiesbaden, den 16. Januar 1909.
Der Polizei-Direktor: v« Scheuch.
im
im
im
rm
im
vom
vom
vom
vom
vom
Bekanntmachung.
Unter Bezugnahme auf die Bestimmungen des Herrn Regierungs-Präsidenten über die Aiissührung der zeitweise zu wiederholenden polizeilichen Maß- und Gewichtsrcvision vom 1. Juli 1886 (Reg.: Amtsbl. für 1886 Seite 286) wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die technischen Revisionen der Maße und Gewichte in hiesiger Stadt in den Monaten April, Mai und Juni 1903 stattfindcn werden, und zwar:
Bezirke des I. Polizei-Reviers 1. vis 15. April 1903,
Bezirke de? II. Polizei-Reviers 1«. bis 30. April 1903.
Bezirke des HI. Polizei-Reviers 1. bis 15. Mai 1903,
Bezirk des IV. Polizei-Reviers 16. Mai biS 7. Juni 1903,
Bezirke des V. Polizei-Reviers 8. bis 20. Juni 1903.
Unrichtig befundene Maße und Gewichte werden eingezogen und deren Besitzer zur Strafe gezogen werden.
Die beteiligten Gewerbetreibenden werden deshalb anfgefordert, ihre Maße und Gewichte, soweit deren fortdauernde Nichtigkeit zweifelhaft erscheint, rechtzeitig vorher zur aichamtlichen Prüfung zu bringen.
Bemerkt wird, daß Gewichte und Wagen u. s. w. durch einen zweijährige» Gebrauch, bei unvorsichtiger Handhabung in noch früherer Zeit, unrichtig werden können.
Die Revision wird sich auch auf die Maße und Gewichte derjenigen Landwirte erstrecken, in deren Gewerbebetriebe ein Zumessen und Znwägeu im öffentlichen Verkehr, sei es beim Einkauf oder beim Verkauf von landwirtschaftlichen Produkten und sonstigen Waren, stattfindet.
Wiesbaden, den 21. Oktober 1902.
Der Polizei-Direktor: v« Schenck.
Die vorstehende Bekanntmachung wird mit dem Bemerke» veröffentlicht, daß das Aichamt für Längenmaße, Hohlmaße, Flüfsigkeitsmaßc, Gewichte und Wagen sich im Untergeschoß des Rathauses (Ostseite, gegenüber dem Marktplatz) befindet und Donnerstag jeder Woche geöffnet ist. Wiesbaden, den 7. Februar 1903.
Der Magistrat, v. Jbell.
10 ,
Bekanntmachung.
Um Angabe desAufenthaltS folgenderDersonen, welche sich der Fürsorge für hülfsbedürftige Angehörige entziehen, wird ersucht:
1. des Arbeiters Karl Baum, geboren am 20. 5. 1868 zu Wiesbaden,
2. des Taglöbners Georg Beikler, geboren am
22. 6. 1849 zu Hechtsheim,
3. des Taglöhners Johann Bickcrt, geboren am 17. 8. 1866 zu Schlitz,
4. der ledigen Dienstmagd Karoline Bock, geb. 11. 12. 1864 zu Weilmünster.
5. des Glaiergehülfen Karl Böhnke, geboren 31. 3. 1867 zu Elberfeld,
6. der ledigen Katharine Christ, geb. am 16. 4. 1875 zu Oberrod,
7. des Monteurs Johann Adam Delp, geb. am
23. 10. 1869 zu Egclsbach,
8. des TaglöhnerS Anton Etz, geb. 22. 10. 1866 zu Hahn,
9. der Ehefrau des Arztes Theodor Ford, Hcrmine, geb. Stciiibergcr, geb. am 2. 2.1875 zu Eppelsheim,
der ledigen Dienstmagd Elise Fuhr, geb. 11.12. 1874 zu Holzhausen ü. A..
11. des Reisenden Aloir Heilmann, geboren 11. 4. 1856 zu Hninstadt,
12. des TaglöhnerS Wilhelm Horn, gen. Dietrich, geboren am 1l. 2. 1863 zu Hadamar, des Taglöhners Albert Kaiser, geb. 20. 4.1866 zu Sömmerda,
der ledigen Modistin Adele Knapp, geb. 13. 2. 1874 zu Mannheim,
der ledigen Näberin Pauline Krämer, geb. am 2. 1. 1880 zu Caub,
des Chorsängers Johann Malsy, geboren 11. 4. 1861 zu Engcnhahu,
17. der ledigen Marie Mathcs, geb. 18. 4. 1877 zu Kreuznach,
18. des Asphalteur» und Plattenlegcr» Johann Baptist Maurer, geb. 4. 5.1862 zu Mainz.
19. der Maurers Karl Menk, geb. 15. 3. 1872 zu Biskirchen,
20. des Taalöhners Rabanus Nauheimer, geb. 28. 8. 1874 zu Winkel.
21. der ledigen Dienstmagd Gertraud Rheinberger, geb. 19. 4. 1879 zu Frauenstciu,
22. des Maurcrgehülfe» Karl August Schneider, geb. 9. 3. 1868 zu Wiesbaden,
23. der ledigen Margaretha Schnorr, geb. 23. 2. 1874 zu Heidelberg,
24. de« Musikers Johann Schreiner, geb. 20.1. 1863 zu Probbach,
25. der Ehefrau Wilhelm Seif, Karosine, geb. Horn, geb. 17. 11. 1869 zu Langenschwalbach,
26. der ledigen Lina Simon«, geb. 19. 2. 1871 zu Haiger,
27. der ledigen Katharina Stöppler, geb. 7 5. 1874 zu Emmerich,
28. der Dienstmagd Regina Bolz, geb. 7.10.1872 zu Jtrlingcn,
29. des TaglöhnerS Alfred Wendclmuth, geb. 8. 2. 1867 zu Rohrbach,
30. des Bieilnauers Johann Bapt. Zapf, geb.
16. 9. 1870 zu Obcrviechtach. *
Wiesbadcu, den 1. Februar 1903.
Der Magistrat. Arme,»-Verwaltung.
13.
14. 16. 16.
Bekanntmachung.
Die Lieferung von circa 2200 Stück Hund» marke»» jährlich soll auf 2 Jahre vergeben werden Angebote sind mit der Aufschrift: „Angebot auf Lieferung von Hundemarken" bis zum 12. k. M verschlossen im Rathhause, Zimmer No. 6, abzu- geben, woselbst auch vorher die Lieferungs- bedingniigeu eingcsehen werden können. In den Angeboten ist änzngcbe», daß die Bedingungen bekannt sind. *
Wiesbaden, den 29. Januar 1903. _ Der Magistrat.
Bekanntmachung,
betreffend die Versteigerung von Bauplätzen au» dem Adlerterrain.
Sanrstag, der» 14. Februar d. I., Vormittags 11 Uhr» sollen im Rathhausc hier auf Zimmer No. 55. aus dem Adlerterrain mehrere an der Langgaffc belegene Bauplätze, zuerst in vier, dann in drei Abtheilungen, öffentlich meistbietend versteigert werden.
Die Pläne über die Bauplatz-Eintheilung, die Bedingungen und ein zwischen der Polizei-Direktion und dem Magistrate stattgebabter Schriftwechsel bezüglich der Bebauung des Eckplatzes, liegen im Rathhausc auf Zimmer No. 35 (StadtvermessungS- amt) während der Vormittagsdienststunden zur Einsicht aus; auch können dort die Pläne und Bedingungen gegen Einzahlung von einer Mark abgegeben werden. *
Wiesbaden, den 24. Januar 1903. _ Der Magistrat.
Bekanntmachung.
Diejenigen Privatpersonen, welche die Absicht haben. im Stadtkreise Wiesbaden Privatunterrichts- »t«d Erziehungs-Anstalten einzurichten oder Privatunterricht zu erteilen, werden hiermit auf folgende Bestimmungen der Staatsministerialinstruktion vom 31.Dezember 1839 aufmerksam gemacht:
1. Die Gesuche um Erlaubnis zur Anlegung oder Fortsetzung einer Privatschule oder einer Privat-Erziehungsanstalt sind unter Einreichung eines Lebcnrlaiifes. der über die Bildung, die wissenschaftliche und sittliche Befähigung der Bewerber spechcnden Zeugnisse und de« Einrichtungsplaiic« der fraglichen Anstalt bei der städtischen Schul- depntation anzubringen, welche die etwa noch erforderlichen Ermittelungen z» veranlassen, an die Königliche Regierung über das Gesuch zu berichten und, wenn demselben kein Bedenken entgegensteht, die Ausfertigung des Erlaubnisscheines zu beantragen hat.
2. Personen, welche ein Gewerbe daraus machen, in solchen Lehrgegenständen, die zum Kreise der verschiedenen öffentlichen Schulen gehören, Privatunterricht in Familien oder in Privatschulen zu erteilen, sollen ihr Vorhaben bei der städtischen Schnldevutation anzeigen und sich bei derselben über ihre wissenschaftliche Befähigung durch cinZeuguis der betreffenden Prüflingsbehörde und über ihre sittliche Tüchtigkeit für Unterricht und Erziehung durch ein Zeugnis der Obrigkeit und der Geistlichkeit des Ortes, wo sie sich während der letzten drei Jahre aufgehaltcn haben, ausweifen. Wollen sic in Fächern, die nicht in den verschiedenen Schulen gelehrt werden, Privatunterricht erteilen, so haben sie nur ihre sittliche Tüchtigkeit für Unterricht und Erziehung auf die angegebene Art bei der städtischen Schnldeputätion darzntun. *
Wiesbade»», den 7. Februar 1903.
Städtische Sch»»ldep»»tation.
I. A.: Müller, Schulinspektor.
Verdingung.
Die Lieferung der für dar Stadtbauamt im Rechnungsjahre 1903 erforderlichen Schnitthölzer soll im Wege der öffentlichen Ausschreibung verdungen werden.
Angebotsformulare und Verdingungs-Unterlagen können während der VoriuittagS-Dienst- stundcn im Rathhause, Zimmer No. 44, eingeschen. auch vo» dort gegen Baarzahlung oder bestellgeld- stcie Einsendung von 50 Pf. bezogen werden.
Verschlossene und mit der Auischrift „Schnitthölzer" versehene Angebote sind spätesten« bis Donnerstag, de,» 12. Februar 190», Bormitags 11 Uhr, hierher einzureichcn.
Die Eröffnung der Angebote erfolgt i« Gegenwart der etwa erscheinenden Anbieter.
Nur die mit dem vorgeschriebenen und aus- gefüUteu Verdingnngsforinular cingereichtcn Angebote werden berücksichtigt. *
Zuschlagsfrist 3 Wochen.
Wiesbaden, den 31, Januar 1903. Stadtba»»a,ut. Abtheilung f. Straßenbau.
Bekanntmachung.
Durch die Umbauten in der Schlachthaus- Anlage sind zwei noch sehr gut erhaltene, genietete Gitterträger je 9,84 Meter lang und 0,90 Meter hoch, überflüssig geworden und sollen
Freitag, den 13. Februar,
Raä>mittags 4 Uhr» in der Schlachthaus-Aiilage an den Meistbietenden öffentlich versteigert werden.
Die Bedingnngeu liegen im Büreau der chlachthaus-Lcrwaltung zur Einsicht aus und können die Träger jederzeit besichtigt werden. * Wiesbaden, de» 27. Januar 1903.
Die städtische Schtachthaus-Deputation.
