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51. Jahrgang.

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65 * Berlags-Fernsprecher No. 2953.

Sonntag» de« 8. Februar.

Redaktions-Fernsprecher No. 52.

1863 .

Woi , geai«lMsgabe B

Die Kaufnmnnsgerichle.

Zu denjenigen Gesetzesvorlagen, deren Erledigung in dieser Session des Reichstages mit Sicherheit zu er­warten sind, gehört vor allem das Gesetz über die Kauf­mannsgerichte, obwohl dasselbe dem Reichstage noch nicht zugegangen ist, sondern zur Zeit lwch dem Bundesrat vorliegt, wo es allerdings binnen wenigen Tagen seine Erledigung gefunden haben dürfte. Ebenso wenig wie iim Bundesrat dürste das Gesetz im Reichstag auf beson­dere Schwierigkeiten stoßen, da über die grundsätzliche Frage der Einführung von Sondergerichten für die hauptsächlichsten Streitigkeiten zwischen Prinzipalen uird kaufmännischen Angestellten nahezu Einstimmigkeit herrscht.

Zur Zeit werden die Streitigkeiten zwischen den Prin­zipalen einerseits und den kaufmännischen Angestellten, d. h. den Handlungsgehilfen und Handlungslehrlingen, durch die ordentlichen Gerichte entschieden. Dies hat bei der viel beklagten Langsamkeit des gerichtlichen Ver­fahrens zahlreiche Mißstände im Gefolge, da der Hand- lurtgsigeöilfe auf den pünktlichen Bezug seines Gehaltes angewiesen ist, während er bei dem amtsgerichtlichen Verfahren monatelang warten muß, bis er in den Besitz des ihm streitig gemachten Gehaltes gelangen kann. Auch sind die bei dem gerichtlichen Verfahren entstehenden Kosten unverhältnismäßig hoch, so daß die Handlungs­gehilfen, durch diese Kosten abgeschreckt, die zu decken sie vielfach gar nicht in der Lage sind, oft genug von der Ver-' fechtung ihrer Ansprüche Abstand nehmen müssen, was ja zweifellos ein nach keiner Richtung wünschenswerter Zu­stand ist.

Aus diesen Erwägungen heraus ist seit Jahren der dringende Wunsch nach der Einführung besonderer kauf­männischer Gerichte für diese Streitigkeiten zwischen Prinzipalen und Angestellten geltend gemacht worden, und gestritten wurde hierbei eigentlich nur über dieFrage, ob diese Gerichte an die Amtsgerichte oder an die Ge­werbegerichte angelehnt werden sollen. Die öffentliche Meinung hat sich jedoch ganz überwiegend für die zweite Alternative entschieden, und auch die Regierungsvorlage ihat diesen Vorschlag acceptiert. Zwar sind die Kauf­mannsgerichte, welche in allen Gemeinden mst mehr als 20 000 Einwohnern und bei vorhandenem Bedürfnis auch in kleineren Gemeinden errichtet werden sollen, als durchaus selbständige Gerichte geplant, aber in denOrten, wo sich Gewerbegerichte befinden, soll der Vorsitzende des

Gewerbegerichts in der Regel auch Vorsitzender des Kansmannsgerichtes sein, und auch die Einrichtungen für die Gerichtsschreiberei, den Burearidienst, dieSitzungs- und Bureauräumlichkeiten sollen für beide Gerichte ge­meinsam sein.

Die Kaufmannsgerichte sind in der Weise gedacht, daß sie cuis einem Vorsitzenden, mindestens einem Stell­vertreter desselben und wenigstens vierBeisitzern bestehen. Die Beisitzer sollen zur Hälfte aus selbständigen Kauf­leuten, zur Hälfte aus Handlungsgehilfen bestehen, während der Vorsitzende weder Kaufmann noch Hand­lungsgehilfe sein darf, sondern vielmehr, wie schon be­tont, in der Regel mit dem Vorsitzenden des Gewerbe­gerichts identisch sein wird, da ja für die 234 Orte des Deutschen Reiches mit mehr als 20 000 Einwohnern auch Gewerbegerichte gesetzlich vorgeschrieben sind.

Die Kaufmannsgerichte sollen ohne Rücksicht auf den Wert des Streitobjektes zuständig sein für die haupt­sächlich in Frage kommenden Streitigkeiten zwischen Prin­zipalen und Handlungsgehilfen bezw. Handlungslehr­lingen. Es kommen hier also alle Streitigkeiten in Be­tracht über Antritt, Fortsetzung oder Auflösung des Dienstverhältnisses, sowie über die Ausstellung des Zeugnisses, sicher die Leistungen aus dem Dienswerhält- nis, über die Ansprüche auf Schadenersatz oder Zahlung einer Vertragsstrafe wegen Nichterfüllung oder nicht ge­höriger Erfüllung der aus dem Dienstverhältnis resul­tierenden Verpflichtungen rc. Ausgenommen hiervon sind jedoch die Streitigkeiten über Ansprüche aus einer Vereinbarung, durch welche der Handlungsgehilfe, bezw. Lehrling, für die Zeit nach Beendigung des Dienstver- hältnisses in seiner gewerblichen Tätigkeit beschränkt wird. Dagegen, daß diese Streitigkeiten aus der so­genannten Konkurrenzklausel nicht in die Gerichtsbarkeit der Kaufmannsgerichte einbezogen werden sollen, wird bereits von Vereinigungen kaufmännischer Angestellten Einspruch erhoben, doch dürfte die Regierung einer solchen, sehr erheblichen Erweiterung des Wirkungs­kreises der Kaufmannsgerichte zweifellos ablehneird gegenüberstehen.

Überhaupt rst anzunehmen, daß dieVorlage, welche nächster Tage dem Reichstage zugehen wird, dort auf wenig Widerstand stoßen, sondern im wesentlichen in der Form des Regierungsentwurfes Annahme und zwar eine sehr einmütige Annahme finden wird. Im Regierungs­entwurf ist vorgesehen, daß das Gesetz über die Kauf­mannsgerichte schon am 1. April er. in Kraft treten soll, und es ist in der Tat sehr wohl denkbar, daß die Erledi­gung der Vorlage „kurz und schmerzlos" geirug vor sich gehen wird, um die Einhaltung dieses Termins zu ermöglichen.

Freiheit und Zopf.

In Deutschland ist man im allgemeinen heute einig darüber, daß bürgerliche Freiheit unbedingt der: _ Fort­schritt zeitigen müsse, waren doch Gewerbefreiheit und Freizügigkeit die unsere industrielle Entwickelung vor­bereitenden Gesetze, die ersten Errungenschaften rmseres jungen parlamentarischen Lebens mit seinen liberalen Majoritäten. Die Verdienste des aufgeklärten Ab­solutismus, der zwar von Freiheit nichts wissen wollte, aber dennoch als gewaltiger Faktor kulturelleir Fort­schrittes und als Zopfabschneider wirkte, werden heute selten erwähnt, aber abzustreiten ist es nicht, daß wir z. B. die moralische Höhe unserer Richter und Beamten, den Schulzwang, die Beseitigung der hemmenden Zunft­autonomie und die Gründung des Zollvereins absoluten Regierungen verdanken. Nicht nur gegen die Freiheit, „das süße Engelsbild", sondern in erster Linie gegen die „Freiheiten", die aller freien Entwickelung im Wege standen, zogen sie zuerst ins Feld. Es ist kein Zufall, daß gerade Preußen, wo der aufgeklärte Absolutismus seit den: Ausgang des 30-jährigen Krieges herrschte, die Wiege unserer wirtschaftlichen und sozialm Reformen geworden ist. Die liberalen, d. h. freiheitlichen Ver­fassungen haben sich auf dem Festland, da, wo die nivel­lierende Hand des aufgeklärten Absolutismus gefehlt hat, nicht immer als ein Hort freiheitlichm und sozialen Fortschrittes erwiesen. Man denke an die schweren Kämpfe um das Wahlrecht, die allgemeine Schulpflicht und selbst um ein bescheidenes Maß von Arbeiterschutz in Belgien mit seiner sogenannten liberalm Mnster- verfassung!

Ähnlich verhält es sich, wenn auch nicht in so tragischer Weise, auf einzelnen Gebucken des modernen Lebens in der republikanischen Schweiz. Mit Recht erweckt die Eidgenossenschaft in mancher Hinsicht den Neid unserer liberalm Sozialvolitiker: das Koalitionsrecht ist ge­

festigter, der Arbeiterfchutz in einzelnen Punkten weit- gehmder als im Deutschm Reich, aber es fehlt auch an noch brach liegenden Feldern und an dunklm Winkeln gerade auf dem Gebiete der sozialen Wohlfahrtspflege nicht; eine Folge davon, daß es der Eidgmossenschaft an einein Heros des Einheitsgedankens gefehlt hat. Das Werk des großen Korsen, der mit Gewalt die kantonalen Grenzen wegwischte, konnte nicht auf Hingabe und daher nicht auf Bestand rechnen. Sind auch alle Eidgenossen darin einig wie ein Mann, den Fremden zu trotzen, so sind doch manche Einzelstaatm von Kantöwigeist, vor allem aber viele Einzelbürger von Eifersucht auf die Wahrung ihrer persönlichen Autorität der Eidgmossen- schaft gegmüber beseelt und wollen lieber die Freiheit

Feuilleton.

Schillers „Kraul von Meffma".

(Zum hundertjährigen Jubiläum.) Von Willy Widmaun.

Die E Febrn Prem Magb nur, !£V

.verrohte") über die ..Braut".

antiken Stils.

der Dichtung. — Ihre Vollendung anfangs Die Uraufführung in Weimar. — Merkwürdige uchstädt. — Die erste« Ausführungen in Berlin, bürg, Leipzig, Dresden. Stuttgart, Mannheim «rühmte Isabellen. — Allerlei Kritiken, lanch

Schillers Abkehr vom Drama Schlußwort.

über die Entstehung aller anderen Schillerschen Dramen sind wir besser unterrichtet, als über die Schöpfung seines Trauerspiels „Die Braut von Messina", das in diesen Tagen hundert Jahre alt geworden ist. Die Mitteilungen aus des Dichters Werkstatt während des Entwurfs und der Ausarbeitung dieser Tragödie sind auffallend spärlich. Die Anregung zu einer dramatischen Dichtung in antikem Stil empfing Schiller durch den Vorgang Goethes, dessen „Iphigenie" die antike Tragödie wieder auf deutschen Bühnen heimisch gemacht und zunächst die Dramen „Jon" und „Alarkvs" der beiden Schlegel veranlaßt hatte. Die wiederaufge­nommene Lektüre des Aschylos und Sophokles bestärkte bann Schiller in der Wahl eines antiken Stoffes und brachte ihn darauf, den griechischen Chor — in veränder­ter Weise — in sein neues Werk ernzuführen. Zum Vorwurf wählte er den Stoff von den feindlichen Brü­den:, den er in anderer Art schon in seinem Erstlings­drama, den „Räubern", so erfolgreich behandelt hatte. Ende Januar 1802 fühlte Schiller sich bereits von der neuen Idee lebhaft bewegt, aber es war noch „der Moment der Hoffnung und der dunklen Ahnung". In den fol­genden Monaten reifte der Plan deutlicher aus. Eine nähere Mitteilung über den Fortschritt der Arbeit bringt erst ein Brief an Goethe vom 18. August 1802, worin Schiller bemerkt: „Ich bin in diesen letzten Tagen nicht ohne Succetz mit meinem Stück beschäftigt gewesen, und ich habe noch bei keiner Arbeit so viel gelernt, als bei die­ser. Es ist ein Ganzes, das ich leichter übersehe und auch leichter regiere; auch ist eS eine dankbarere und erfreu­lichere Aufgabe, einen einfachen Stoff reich und gehalt­voll zu machen, als einen reichen und zu breiten Gegen­

stand einzuschränken". Nach mehrfachen Störungen und Unterbrechungen war die Dichtung am Ende des Jahres so weit vorgeschritten, daß der Hauptinhalt bereits fest­stand. Am Silvesterabend las Schiller im Kreise der Seinigen die vollendeten Teile seiner Tragödie vor und versprach in freudigster Stimmung, künftig jeden Sil­vesterabend mit einem neuen Drama zu feiern. Mit größ­tem Eifer betrieb Schiller in den ersten 5 Wochen des Jahres 1808 die Fertigstellung der Dichtung. Es war eine anstrengende Arbeit, bis die vielen Lücken in den ersten vier Akten ausgefüllt waren. Um die Tragödie zu möglichster Vollendung zu bringen, ergänzte, änderte und feilte der Dichter mit unermüdlichem Fleiße. In den ersten Tagen des Februar 1803 beendete Schiller sein Werk. Am 4. Februar las er es in größerer Gesellschaft dem Herzog von Meiningen vor, dessen Geburtstag damit gefeiert werden sollte. Der Dichter hatte sich von dieser Vorlesung eine mäßige Erwartung gemacht, ward aber durch eine „recht schöne Teilnahme" erfreut. „Furcht und Schrecken", berichtet er Goethe, der nicht zugegen ge­wesen, „erwiesen sich in ihrer ganzen Kraft, auch die sanf­tere Rührung gab sich durch schöne Äußerungen kund: der Chor erfreute allgemein durch seine naiven Motive und begeisterte durch seinen lyrischen Schwung, so daß ich, bei gehöriger Anordnung, mir auch auf den Brettern eine bedeutende Wirkung von dem Chore versprechen kann". Außer Goethe erhielten nun zunächst Herzog Karl August und Schillers Freund, Christian Gottlteb K ö r n c r, Abschriften der „Braut von Messina". Was Goethe zu dem neuen Drama sagte, erfahren mir nir­gends: nur indirekt hat er sich gegen den Chor ausge­sprochen. Herzog Karl August äußerte sich sehr kühl: in einem Briefe vom 11. Februar 1803 bemerkte er Goethe gegenüber, mit diesem Werke reite Schiller auf einem Steckenpferde, von dem ihn nur die Erfahrung hcrnnter- bringen werde. Körner zollte dem Dichter warmes Lob, stellte aber den Erfolg des Werkes bei der lebenden Generation in Frage. „Dein neues Stück", schrieb er Schiller, „hat einen hohen Rang unter deinen Produkten; mir ist kein modernes Werk bekannt, worin man den Geist der Antike in solchem Grade fände. Der Stoff geht ganz unter in der Hoheit und Pracht der poetischen Form. Rechne übrigens nicht aus den Lärm und Beifall der jetzt lebenden Menge, aber auf dauernden Ruhm bei echten Kunstfreunden kommender Geschlechter".

Goethe sorgte mit Eifer für eine baldige Aufführung auf der Weimarer Hofbühne. Die Rolle der Jsabella teilte er Madame Amalie Miller (geb. Malcolmi, spätere Madame Wolfs) zu, die mit einer hohen Gestalt die Vor­züge ausdrucksvollen Mienenspiels, edler Haltung und guter Stimmmittel vereinigte. Noch in der letzten Februarwoche hielt Goethe die erste Leseprobe ab, die gut von statten ging. Schiller, der bei der Einstudierung eifrig mitwirkte, legte besonderen Wert auf kriegerisches, taktmäßiges Auftreten der Chöre: das Orchester sollte Er­scheinen und Abgang des Chors jedesmal mit einem kräf­tigen Marsch begleiten. Am 19. März erfolgte die e r st e Aufführung vor ausverkaustem Hause. Der Theater­zettel meldete an diesem Tage erstmals: „Die Braut von Messina oder die feindlichen Brüder: ein Trauerspiel mit drei Pausen, von Schiller".

Das neue Drama wurde mit vielem Beifall ausge­nommen; namentlich die in großer Zahl aus Jena her­übergekommenen Studenten brachten Schiller lebhafte Huldigungen dar. Am Schluffe rief ein junger Doktor der Philosophie (Sohn des Hofrats Schütz) dem Dichter ein kräftiges Vivat zu, in das die Studenten jubelnd einstimmten. Goethe war empört über diese im Weima­rer Hoftheater unerhörte Kühnheit: der junge Schütz er- hielt wegen seiner „verwünschten Acclamation" (wie Goethe cs nannte) einen polizeilichen Verweis. Schiller selbst soll durch den Vorfall peinlich berührt gewesen sein und seiner Mißbilligung durch Zischen Ausdruck gegeben haben. Von der Aufführung war Schiller sehr befriedigt. „Der Eindruck war bedeutend und ungewöhnlich stark", schrieb er an Körner, „ich kann wohl sagen, daß ich in der Vorstellung der „Braut" zum erstenmal den Eindruck einer wahren Tragödie bekam. Der Chor hielt das Ganze trefflich zusammen, und ein hoher, furchtbarer Ernst waltete durch die ganze Handlung". Die Zeitungs­berichte über die Weimarer Uraufführung widersprechen sich zum Teil. Während z. B. in der „Zeitung für die elegante Welt" (Leipzig, Nummer vom 81. März) konstatiert wird, daß der Chor „treffliche Wirkung tat", meldet L. F. Huber in Kotzebues Zeitschrift „Der Freimütige" (Berlin, Nummer vom 4./5. April): „Das Zusammensprcchen der Chöre tat, wie vorauszuschen war, eine sehr widrige Wir» k u n g". Seine Ansicht über das Drama faßte Huber in das eigentümliche Gleichnis zusammen: „DaL ganze