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Erscheinungstage: Mittwoch und Samstag.

Wiesbadener Tagblatts.

Verlags-Fernsprecher: Nr. 2953.

Uo. 10.

Mittwoch, de« 4. Februar.

1803.

Bekanntmachung.

Hier ist ein ihren Ehemann und ihr Kind als Erben einsetzendeZ Testament der Frau Pr. med. Wagner, geb. Gallus, in Luckau, später angeblich in Wiesbaden, aus dem Jahre 1847 eröffnet. Es wird um Ermittelung der genannten, hier unbekannten Erben und Nachricht zu den Akten Test W. 7 ersucht. F 267

Luckau, den 22. Januar 1908.

Königliches Amtsgericht.

Bekanntmachung.

Die Termine zur Prüfung über die Befähigung zum Betriebe deS Hufveschlag-

gewerbes sind für dar 1. Vierteljahr des Jahres 1903 wie folgt festgesetzt: in Diez auf den 14. Februar 1903; in Dillcnburg auf den 28. März 1903; in Frankfurt a. M. auf den 7. Februar 1903; in Wiesbaden auf den 21. Februar 1903.

Meldungen zur Prüfung sind unter Einsendung:

1. des Geburtsscheines,

2. etwaiger Zeugnisse über die erlangte technische Ausbildung.

8. einer Erklärung darüber, ob und bejahen­denfalls wann und wo der sich Meldende schon einmal erfolglos einer Hnsfchmicdc- prüiung sich unterzogen bat, und wie lange er nacb diesem Zeitpunkte — was durch Zeugnisse uachzuwcijcn ist — berufsmäßig thätig gewesen ist,

4. der Prüfungsgebühr von 10 Mark nebst 5 Pf. Postbestellgeld an den am Ort der Prüfung wohnenden Königlichen Kreisthier- orzt, in Wiesbaden an den Königliche» DepartcmentSthierarzt vr> Augsteiu, welcher der Vorsitzende der Prüfungskommission ist. zu richten.

Die Prüfungsordnung für Hufschmiede ist im Regierungs-Amtsblatt von 1885 S. 61'63 und int Frankfurter Amtsblatt desselben Jahre? Seite 58/59, die Erweiterung de« § 3 derselben im Regierungs- Amtsblatt von 1894, S. 260 und von 1896 S. 151, sowie im Frankfurter Amtsblatt von 1894 S. 266/67 Vnb von 1896 S. 195 abgedruckt.

Wiesbaden, den 3. Januar 1903.

Der Regierungs-Präsident.

In Vertr.: Bake.

«Wird hiermit veröffentlicht".

Wiesbaden, den 12 Januar 1903.

Der Polizei-Direktor: v. Schenck.

Bekanntmachung.

Im Jahre 1903 finden an der Königlichen Lehranstalt für Wein-, Obst- und Garten­bau zu Geisenheim am Rhein folgende Unterrichtskurse statt:

2. Obstweinkursus in der Zeit vom 23. Februar bis 5. März 1903.

3. Öffentlicher ReblaukkursuS vom 23. bis 25. Februar 1903.

4. Obstbaukurfus in der Zeit vom 26. Februar bis 21. März 1903.

5. Baumwärterkursus in der Zeit vom 26. Febr. bis 21 März 1903.

6. Hefekursus in der Zeit vom 2. bis 13. Juni 1903.

7. Analhsenkursus in der Zeit vom 15. bis 27. Juni 1903.

8. Obstbaunachkurfus in der Zeit vom 17. bis 22. August 1903.

9. Baumwärtcrnachkursu« in der Zeit vom 17. bi« 22. August 1903.

10. Obstverwertungskursus für Frauen vom 24. bis 29. August 1903.

11. Obstverwertungskursus für Männer vom 31. August bis 5. September lö03.

Da« Unterrichtshonorar beträgt: für Kursus 2: für Preußen 20 Mk., für Nichtpreußen 25 Mk.

Außerdem für Reageutien re. 20 Mk., für Bedienung 1 Mk.

Kursus 3 ist frei.

Für Kursus 4: für Preußen 20 Mk.. für Nichtpreußen 30 Mk. Preußische Lehrer sind frei. Personen, die lediglich am Nachkursus (8) teiluehmen, zahlen 8 Mk., Nichtpreußen 12 Mk.

Für Kursus 5: Preußen sind frei, Nicht- preußcn bezahlen 10 Mk.. wenn sie nur am Nachkursus (Nr. 9) teilnchmcn 5 Mk- Für Kursus 6 u. 7: für Preußen 20 Mk., für Nichtpreußen 25 Mk. Außerdem für Reagenticn 20 Mk.. für Bedienung 1 Mk. Für Kursus 10 u. 11: für Preußen 6 Mk., für Nichtpreußen 9 Mk.

Anmeldungen sind zu richten bezüglich der Kurse 4, 5 und 8 bis 11 an die Direktion, bezüg­lich der Kurse 2 und 7 an den Dirigenten der önochemiscden Versuchsstation und bezüglich Kursus 6 an den Dirigenten der pflanzenphysiologischeu Ver­suchsstation.

Wegen Zulassung zum Rcblaurkursur wende man sich an den zuständigen Herrn Oberprästdenten. Weitere Auskunft erteilt das Sekretariat. Geisenheim, de» 1. Dezember 1902.

Der Direktor.

gez.: Goethe, Königl. LandcSökonomierat.

Bekanntmachung.

betreffend das Verabfolgen geistiger Getränke. Auf Grund der §8 137 und 139 des Gesetzes über die allgemeine Laudesverwaltung vom 30. Juli 1883 und gemäß der §§ 6, 12 und 13 der Verordnung über die Polizciverwaltung in den neu erworbene» Landcstcilen vom 20. Sept. 1867 wird unter Zustimmung des Provinzialrats für den Umfang der Provinz Hcsseu-Nussau Folgendes verordnet:

81. Den Gast- und Schankwirten, sowie den Branntweinkieiuhändlern ist verboten, geistige Getränke zum sofortigen Genuß oder zum Mit- nehmen an Betrunkene und an solche Personen, die von der Polizeibehörde als Trunkenbold be­zeichnet sind, zu verabfolgen.

Den von der Polizeibehörde als Trunkenbold bezeichneten Personen darf der Aufenthalt in den zum Ausschank von geistigen Getränken bestimmten Lokalen nicht gestattet werden.

8 2. Das Verabfolgen von Branntwein und nicht denaturiertem Spiritus zum sofortigen Genuß au Personen unter 16 Jahren ist den Gast- und Schankwirten und den Branntweinklcinhändlern verboten.

§ 3. Verantwortlich für die Befolgung der vorstehenden Vorschriften (Z8 1, 2) sind außer den Inhabern der Gast- und Schankwirtschaftcn und Branntweinkleinhandlnngen auch deren Stell­vertreter, Beauftragte und Gewerbegcbülfcn.

8 4. Die Gast- und Schankwirte und die Branntweinkleinhändler haben einen deutlich les­baren Abdruck dieser Polizciverordnung in ihren Schank- und Verkaufslokalen an augenfälliger Stelle ausznhängen.

Sie haben ferner die ihnen zugehenden Mit­teilungen der Ortspolizeibehördcii über die als Trunkenbolde bezeichneten Personen, solange diese Bezeichnung in Kraft besteht, anfzubewabren und dem Polizeibeamten (Gendarmen) auf Verlangen vorznzeigen.

8 5. Zuwiderhandlungen gegen diese Ver­ordnung werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mk. bestraft.

8 6. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1903 in Kraft. ■

Alle sonstigen polizeilichen Vorschriften über dar Verabfolgen geistiger Getränke an Betrunkene und solche Personen, welche von der Polizeibehörde als Trunkenbolde bezeichnet sind, treten außer Kraft.

Polizeiliche Vorschriften, welche das Verab­folgen geistiger Getränke an jugendliche Personen weitergehendcn Einichränkungen unterwerfen, und welche das Verabfolge» geistiger Getränke an andere, als die in den §§ 1 und 2 genannten Personen betreffen, bleiben unberührt. *

Cassel, den 9. Dezember 1902.

Der Ober-Präsident: Zedlitz.

Bekanntmachung.

Die Müllerstraße wird zwecks Umbaues eines Teiles des bestehenden Kanals auf die Dauer der Arbeit für den durchgehenden Fuhr- vcrkebr polizeilich gesperrt. *

Wiesbaden, den 28. Januar 1903. _ Der Polizei-Direktor: v. Schenck.

Bekanntmachung. Donnerstag, den 5. Februar d. I., Vormittags, soll in dem städtischen Walddistricte „Schläferskopf" das nachfolgend bezeichnete Gehölz an Ort und Stelle öffentlich meistbietend versteigert werden:

5 verschiedene Stämmchen von zusammen 0,80 Fmtr.,

1 Buchen-Stamm von 1,37 Fmtr.,

1 Rmtr. Eichen-Scheitbolz,

2 Rnitr. Eichen-Prügelholz,

61 Rmtr. Buchcn-SÄeitholz,

123 Rmtr. Bncben-Prügelholz und 7. 8650 Buchen-Wellen.

Auf Verlangen wird den Steigerern bi? zum 1. September 1903 Credit bewilligt.

Zusammenkunft Vormittags 10 Uhr vor Kloster Clareutbal. *

Wiesbaden, den 30. Januar 1903.

Der Magistrat.

1 .

2 .

3.

4. f>. 6 .

Bekanntmachung.

Montag, den 9. Februar d. I.. Vor­mittags» soll in dem städtischen Walddistricte „Würzburg" das nachfolgend bezeichnete Gehölz an Ört und Stelle öffentlich meistbietend versteigert werden:

1. 4 eichene Stämme von zusammen 3,64 Fmtr.,

2. 18 buchene Stämme v. zusammen 18,02 Fmtr.,

8. 32 Rmtr. buchenes Nutzscheitbolz,

4. 4 Rmtr. eichene« Scheitholz,

5. 183 Rmtr. buchenes Scheitbolz,

6. 49 Rmtr. buchener Prügelholz und

7. 3165 buchene Wellen.

Auf Verlangen wird den Steigerern bis zum 1. September d. I. Credit bewilligt.

Zusammenkunft Vormittags 10 Uhr bei der Kanzelbuche. *

Wiesbaden, den 31. Januar 1903. ■

Der Magistrat.

Vorstehende« Kenntnis gebracht.

Wiesbaden,

wird hiermit zur

öffentlichen *

den 19. Dezember 1902.

Der Polizei-Direktor: v. Schenck

Wird hiermit veröffentlicht.

Wiesbaden» 27. Dezember 1902.

Der Polizei-Direktor: v. Schenck.

Bekanntmachung.

In Breslau erkrankten im Mai v. I. infolge Einatmens von Arsenwasserstoff fünf Personen, von welchen drei, trotz sorgfältiger Krankenhaus- behandlung, gestorben sind. Dieselben waren mit dem Fullen von sogenanntcn Kinder-Lustballons beschäftigt gewesen, was in der Weise erfolgte, daß durch Eiiiwirkuug von Zink auf verdünnte Schwefel­säure zunächst Wasserstoffgas bereitet und dieses alsdann in Ballons cingepreßt wurde.

Die Schwefelsäure war, wie die nachträgliche Untersuchung ergeben hat. stark arsenhaltig; es ent­stand daher bei dem Einwirken aut metallisches Zink nicht Wasserstoff, sondern ein Gemenge von Wasserstoff und Arsenwasserstoff.

Achnlichc Unglrickssälle, wie der erwähnte, sind auch anderwärts beobachtet worden. Abgesehen von den bei der Herstellung von Wasserstoff oder beim Hantieren mit demselben in chemischen Fabriken vorgckommencn Vergistungen. sind derartige Fälle auch beim Experimentieren mit Zink und Schwefel­säure in Schulen, beim Füllen und Dichten leck gewordener großer Luftballons eingetreten.

Neuerdings sind auch zwei Fälle von Ver­giftung durch Ballongas beobachtet worden, die beide mit dem Tode endeten.

Bei der großen Verbreitung, welche die Schwefelsäure und die Salzsäure in rohem Zu­stande in den verschiedensten Gewerben gefunden haben, empfiehlt es sich, im Interesse der öffent­lichen Sicherheit die weiten Kreise, welche sich vorübergehend oder gewerbsmäßig der Schwefel­säure oder Salzsäure bedienen, aus die Gefahren aufmerksam zu machen, denen sie bei der Benutzung der rode», d. h. arsenhaltigen Säuren, ansgesetzt sind. Der Preisunterschied zwischen roher Schwefel­säure (Arzncibuchware) und roher arseusreier Schwefelsäure und ebenso für rohe Salzsäure, arsenhaltig und arsenfrei, ist nur gering; ein Unter­schied im Preise für die beibm Präparate der Schwefelsäure bei Bezug von 1 Kilogramm besteht überhaupt nicht.

So kosten nach der Groß-PreiSliste von Riedel in Berlin (Ende April 1802): rohe Schwefelsäure Arzneibuch, 4. Ausgabe,0,20 Mk. für 1 Kilogramm. 12 Mk. für 100 Kilogramm, rohe Salzsäure arsen- frei 0,20 Mk. für 1 Kilogramm, 16 Alk. für 100 Kilogramm, rohe Salzsäure 10 Mk. für 100 Kilogramm, rohe Salzsäure arseufrei 12 Mk. für 100 Kilogramm.

Der Handwerker und der kleine Fabrikant sind hiernach ohne Weiteres in der Lage, arfenfreie Säure zu beziehen und damit fickt und ihre Arbeiter vor schweren Vergiftungen durch Einatmung von Arsenwasserstoff zu schützen.

Vorstehendes wird hiermit den Jnteresscuteu zur Kenntuisnahmc mitgeteilt. *

Wiesbaden, 10. Dezember 1902.

Der Polizei-Direktor. In Vertr.: Falcke.

Bekanntmachung.

Die am 26. Januar d. I. in dem Wald districte „SckläfcrSkopf" abgehaltene Hoiz- Versteigerung ist genehmigt worden und wird das ersteigerte Holz vom 2. Februar d. I. ab zur Abfuhr hiermit überwiesen.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß bis auf Weiteres di- Abfuhr des im „SchläserSkops" ersteiaerten Holzes nur auf dem nach dem Chauffeehause führenden Wege bewirkt werden kann.

Wiesbaden, den 31. Januar 1903.

Der Magistrat.

Bekanntmachung.

Die Lieferung von circa 2200 Stück Hunde­marken jährlich soll auf 2 Jahre vergeben werden.

Angebote sind mit der Aufschrift: „Angebot auf Lieferung von Hundemarken" bis zum 12. k. M. verschlossen im Ratbhausc, Zimmer No. 6, abzu­geben, woselbst auch vorher die Lieferungs­bedingungen eingesehen werden könne». In den Angeboten ist äuzugcdcu, daß die Bedingungen bekannt sind. *

Wiesbaden, den 29. Januar 1903.

Der Magistrat.

Staats- und Gemeindesteuer.

Die Erhebung der 4. Rate erfolgt vom 15. d. M. ab straßenweise nach dem auf dem Steuer- zettel augegebenen Hebeplau. Die Hebetage sind nach den Aitfangsbuchstaben der Straßen wie folgt festgesetzt (die auf dem Steuerzettel angegebene Straße ist maßgebend):

8, T, U, Y am 3., 4., 5. Februar,

W, Y, Z und außerhalb des Stadtberinge» am 6., 7.. 8. Februar.

Es liegt im Interesse der Steuerzahler, daß sie die vorgeschriebenen Hcbctage benutzen, nur dann ist rasche Besördernug möglich. *

Wiesbaden, den 14. Januar 1903.

Städtische Steuerkasse,

RathhanS, Erdgeschoß, Zimmer No. 17.

Verdingung.

Die Gestellung der Futzrenleistnngen bei Ausführung »er städtischen Straßen« Reinigung ' zur Nachtzeit im Rechnungr-

jahre 1908 soll im Wege der öffentlichen Aus­schreibung verdungen werden.

Augebotsformularc und Verdingungsunterlagen können während der VormittagSdienststnndeit im Rathhause. Zimmer No. 44. eingesehen, auch von dort gegen Banrzahlung oder bestellgcldfrctc Ein» sendung von 1 Mk. bezogen werden. _

Verschlossene und mit der Aufschrift „Straßen- Reinigung bei Nacht" versehene Angebote sind spätestens bis

Dienstag, den 10. Februar 1908, Vormittags 10 Uhr»

hierher cinzureichen. . , , .

Die Eröffnung der Angebote erfolgt tu Gegen­wart der etwa erscheinenden Anbieter.

Nur di- mit dem voraeschricbenen und aus- gefüllten Verdingungsformulare eingerelchtcn An­gebote werden berücksichtigt.

Zuschlagsfrist: 3 Wochen.

Wiesbaden, den 28. Januar 1903. Stadtbanamt, Slbth. für Straßenbau.

Bekanntmachung,

betreffend die Lersteigernug von Bauplätzen aus dem Adlerterrai».

Samstag, den 14. Februar d. I.» Vor­mittags 11 Uhr, sollen im Rathhause hier auf Zimmer No. 55. aus dem Ndlerterrain mehrere an der Lauggasie belegene Bauplätze, zuerst in vier, dann in drei Abtheilungen, öffentlich meist­bietend versteigert werden.

Die Pläne über die Bauvlatz-Eintheilung, die Bedingunaeu und ein zwischen der Polizei-Direktion und dem 'Magistrate stattgebabter Schriftwechsel bezüglich der Bebauung der Eckplatzes, liegen im Rathhause aus Zimmer No. 35 (Stadtvermessungs­amt) während der Vormittagsdienststunden zur Einsicht an«; auch können dort die Pläne und Bedingungen gegen Einzahlung von einer Mark abgegeben werde». *

Wiesbaden, den 24. Januar 1903.

Der Maaistrat.

Verdingung.

Die Lieferung der für das Stadtbauamt im Rechnungsjahre 1903 erforderlichen Schnitt­hölzer soll im Wege der öffentlichen Aurschreibung verdungen werden.

Angebotsformulare und VerdiiigungS-Unter- lagen können während der Vormittags-Dienst- stiinden im Rathhause. Zimmer No. 44, emgesehen. auch vo» dort gegen Baarzahtung oder bttttllgeld- sreie Einsendung von 50 Pf. bezogen werdm.

Verschlossene und mit der Aufschrift „schnitt. Hölzer" versehene Angebote sind spätestens bis Donnerstag» den 12. Februar 1008, Vormitags 11 Uhr, hierher einzureichcn. , . , ...

Die Eröffnung der Angebote erfolgt ttt Gegenwart der etwa erscheinenden Anbieter.

Rur die mit dem vorgeschriebenen und aus- gefüllten VerdingnugSformular eingercichten An­gebote werden berücksichtigt.

ZuschlagSsrist 3 Wochen.

Wiesbaden, den 31. Januar 1903. Stadtbanamt, Slbth. für Straßenbau.

Bekanntmachung.

Der Fluchtlinicnpla« für die Er- reiterung der Schützenstraße von Haus No. 14 auswärts, sowie zur Verlegung des Treppenweges T—X hat die Zustimmung der Ortspolizeibebördc erhalten und wird nunmehr im neuen Rnthhaur, 1. Obergeschoß. Zimmer No. 38«, innerhalb der DiensMndcn zu Jeder- inannS Einsicht offen gelegt. ,

Dies wird gemäß yl des Gesetzes vom

2. Juli 1875, betr. die Anlegung und Veränderung von Straßen rc., mit dem Bemerken hierdurch bekannt gemacht, daß Einwendungen gegen diesen Plan innerhalb einer präklusivischen, mit dem

3. Februar d. I. beginnenden und einschließlich 3. März d. I. endende» Frist von 4 Wochen beim Magistrat aiiznbringcu find.

Wiesbaden, den 30. Januar 1903.

Der Magistrat.

_ I» Vertr.: FrobeniuS.

Bekanntmachung.

Die auf dem alten Friedhöfe befindliche Kapelle (Trauerhalle) wird zur Slbhaltung von Tranerfeierlichkciten unenigelilich zur Ver­fügung gestellt und zu btefem Zweck im Winter aus städtische Kosten nach Bedarf geheizt; die gärtnerische und sonstige AuSjchmückung der Kapelle wird stadtseitig nicht besorgt, sondern bleibt alleinige Sache der Antragsteller. Die Benutzung der Kapelle zu Trauerfeierlichkeiten ist rechtzeitig bei dem znständigenFriedhossausschcr anzumelden. welcher alsdann dafür sorgt, daß diese zur be stimmten Zeit für den Traucrakl frei ist.

Wiesbaden, den 1. Februar 1903.

Die Friedhofs-Deputation.

Verdingung.

Die Lieferung und Anfuhr von Grubensand und Grubenkies, bezw. Mosbachcr Kies» sowie durckgestebten Rheinkies sür da« Stadt-

bauamt im Rechnuugsjahre 1903 soll im Wege der öffentlichen Ausschrcibnng verdungen werden.

Angebotssormularcund Verdingungsunterlagen können während der VormittagSdienslstnnde» im Rathhause, Zimmer No. 44. euigesehen, auch von dort gegen Baarzahlnng oder vestellgcldfreie Ein- senduiig von 1 Mark bezogen werden.

Verschlossene und mit der Anfschritt „Sand und Kies" versehene Anacbote sind spätestens bis Samstag, den 14. Februar 1908, Vormittags ll Uhr, hierher einzureiche». , , . . m

Die Eröffnung der Angebot- erfolgt in Gegen­wart der etwa erscheinenden Anbieter.

Nur die mit dem vorgeschriebenen und aus- gefüllte» Verdingungsformular eingercichten Au- geböte werde» berücksichtigt. *

Zuschlagsfrist: 3 Wochen.

Wiesbaden, de» 31. Januar 1903. Stadtbanamt, 2lbtt,eilung f. Straßenbau.

Bekanntmachnng.

Durch die Umbauten in der Schlachthaus- Anlage sind zwei noch sehr gut erhaltene, genietete Gitterträger je 9,84 Meter lang und 0,90 Meter hoch, überstüssig geworden und sollen

Freitag, den 18. Februar, Nachmittags 4 Uhr,

in der Schlackithons-Aiilage an den Meistbietenden öffentlich versteigert werden. ,

Die Bedingungen liegen im Bureau der Schlack,ihaus-Vcrwaltnng zur Einsicht ans und können die Träger jederzeit besichtigt werden. * Wiesbaden, den 27. Januar 1903.

Die städtische Schlachthaus-Deputation