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Die Kchm lies KraOmerslAruligsgesetzes.

Unser heutiges Krankenversicherungsgesetz ist zwei Jahrzehnte alt, doch hat es vor einem Jahrzehnt eine Auffrischung erfahren. Das Gesetz wurde am 15. Juni 1883 erlassen und es erhielt durch Gesetz vom 10. April 1892 eine neue Fassung, die zwar zahlreiche Änderungen herbei führte, aber den Aufbau des Gesetzles unberührt ließ. Seitdem ist nun wieder ein Jahrzehnt vergangen, und das Bedürfnis nach einer erneuten Reform des Krankenversicherungsgesetzes hat sich seitdem nach mehr­fachen Richtungen hin geltend gemacht. Schon im Jahre 1901 hieß es, daß dem Reichstag eine Novelle zum Krankenversicherungsgesetz zugehen würde, aber diese An- kündigrmg bewahrheitete sich weder damals noch im vorigen Jahre, wo die Regierung den Reichstag infolge der Belastung durch den Zolltarif möglichst mit ander­weitigem Beratungsstoff verschonen wollte. Nachdem nun der Zolltarif eine unerwartet schnelle Erledigung ge­funden hat, scheint es, daß der Reichstag vielleicht doch rroch mit der zweifellos schr dringlichen Reform des Krankenversicherungsgefetzes beschäftigt werden wird. Wenigstens ist dem Bundesrat soeben eine solche Gesetzes­vorlage zugegangen, und es ist daher nicht unwahrschein­lich, daß sie auch auf die ja nicht allzu sehr belastete Tagesordnung des Reichstags gesetzt wird.

Der Hauptzweck dieser Gesetzesnovelle besteht darin, eine von jeher sehr schwer und mit der Zeit immer schwerer empfundene Lücke zwischen der Krankenversiche- rung und der Invalidenversicherung auszusüllen. Zur Zeit mangelt es sowohl in der Krankenversicherung wie in der Invalidenversicherung an einer Bestimmung, die dahin geht, daß der Bezug der Invalidenrente unmittel­bar nach dem Llufhören des Bezuges der Krankenunter­stützung eintriü. Das frühere Jnvalidengesetz sicherte im Fall der Erwerbsunfähigkeit die Unterstützung erst ßu, nachdem die Krankheit ein Jahr gedauert hatte. Durch die Reform des Jnvalidenvlersicherungsgesetzes hat man die Jnvalidenunterstützung der Krankenunterstützung wesentlich genähert, denn jene tritt nunmehr nach Ablauf von 6 Monaten ein. Trotzdem besteht zwischen dieser nach 6 Monaten eintretenden Jnvalidenunterstützung und der Krankenunterstützuna, die nur bis zur Dauer von 13 Wochen gewährt wird, noch immer eine schr wesent- liche Lücke, die mithin 18 Wochen beträgt.

LemürLon.

Penny Dinners.

London, den 18. Januar.

Überall ist ein harter Winter ein Feind der Armen, lastet er mit doppelter Schwere auf den Enterbten dieser Welt, und tn allen großen und selbst kleinen Städten kann der, welcher schauen will, das Elend finden, das der strenge Gast heraufbeschwört. Aber wie gering dürfte es in jedem dieser Orte noch erscheinen, wenn man es mit dem vergleicht, das in der Metropole des reichen brittschen Staates vorherrscht, das uns hier auf Schritt und Tritt begegnet, sobald wir den wohlhabenderen Quar­tieren den Rücken kehren und uns ein wenig hinein- wagen in die anderen, in das Eastend mit all seiner Arbeit und all seiner Not, all seinem Laster, aber auch seinem oft unverschuldeten Elend. Eine vollkommene Stadt für sich, in der nicht alle zu den Armen gehören, in welcher diese aber nach Hunderttausenöen zählen, für die die kalte Jahreszeit Hunger und häufig Tod bedeutet.

Gewiß wird viel getan, um dieser Not zu steuern, mit vollen Händen wird gegeben, mit Liebe und Ver­ständnis dem Elend nachgegangen und versucht, Hülfe zu bringen, aber es kann doch immer nur gelingen, einem Teil, dem geringeren Teil, zu steuern. Am trau­rigsten erscheint es, wenn man den jungen Nachwuchs darunter leiden sieht, die kleinen Geschöpfe, für die das Leben noch nichts sein sollte als ein einziger schöner, sonniger Frühlingstag. Aber wie anders gestaltet es sich für sie, wie rührt eö sie schon an mit harten Händen. Selbst wenn man sich dorthin begibt, wo die Barmherzig­keit und das Mitleid das Los der Kinder zu erleichtern sucht, welch ein Bild von Armut, Leiden und Eut- behrnng.

Diese Lücke will die neire Novelle zum Krankenver­sicherungsgesetz ausfüllen, indem sie die Unterstützungs­pflicht der Krankenkasse auf 26 Wochen ausdehnt, so daß die Invalidenversicherung in dem Augenblick einsetzt, wo die Krankenunterstützung aufhört. Über die Not­wendigkeit. diese Lücke auszusüllen, besteht keine Mei­nungsverschiedenheit mehr. Es liegt ja aus der Hand, daß der Mangel einer Unterstützung in dieser Zeit nicht nur schr schwer empfunden werden muß, sondern unter Umständen auch für die Wiedererlangung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit des Erkrantten verhängnisvoll werden kann. Meinungsverschiedenheiten haben nur da­rüber bestanden, ob die Ausfüllung der Lücke der Invalidenversicherung oder der Krankenversicherung zu- geschoben werden soll. In Übereinsttmnmng mit der überwiegenden Mehrzahl der Sachkundigen hat sich die Regierung für den letzteren Weg entschieden, da die Krankenkassen mit ihrer lokalen Organisation hierfür weit geeigneter sind, als die Jnvalidenversicherungs- anstalten, für welche die Fürsorge in jährlich weit über 100 000 Krankheitsfällen außerordentliche geschäftliche Schwierigkeiten mit sich gebracht hätte. Was die Kosten dieser Reform betrifft, so ist berechnet worden, daß sie den Krankenkassen einen Mehraufwand von 1,16 Mk. für jedes Mitglied, das sind insgesamt etwa 10 Millionen Mk., auferlegen würde.

Was die wetteren Bestimmungen der Novelle zum Krankenversicherungsgesetz betrifft, so soll vor allem, einer oft erhobenen Forderung entsprechend, die Unter- stützungsdauer nach einer Entbindung auf 6 Wochen erhöht werden. Einem von allen Ärzten und Sozial- Politikern erhobenen Verlangen entspricht ferner die Beseitigung der Bestimmung, welche zur Zeit die Ge­währung einer Krankenunterstützung bei Geschlechtskrank. Heiken ausschließt. Endlich dürfte die Gesetzesnovelle auch die seit langem geplante Reform enthalten, welche die Ortskrankenkassen zentralisieren und unter die Lettung der Kommunalbeamten stellen will. Die Regierung steht auf dem Standpunkt, daß die Kassen dadurch besser als bisher im stände sein würden, eine ordnungsmäßige Staüsttk über die Krankheitsursachen, den Verlaus und die Tauer der Krankheiten aufzustellen. was ja für die Beurteilung und Bekämpfung der gewerblichen Krank­heiten von sehr erheblicher Bedeutung ist.

Die Verabschiedung dieser Gesetzesnovelle dürfte im Bundesrat auf keine besonderen Schwierigkeiten stoßen. Ob aber die Verabschiedung des Gesetzes im Reichstage noch in dieser vorgerückten Session gelingen wird, steht dahin, da es sich hierbei doch immerhin um eine ziemlich umfangreiche und in manchen Punkten strittige Gesetz­gebungsarbeit handelt.

Ass der M«elW der MeMrkMlleey.

Die Arbeiterkolonieen haben nun eine 20-jährige Geschichte hinter sich, seit Pastor w. Boöelschwingh 1882 die erste derselben, „Wilhelmsdorf", in TAfftfalen gründete. Seither sind allmählich im ganzen Reich 33 entstanden. Von diesen entfallen 21 auf Preußen, 2 aufs rechtsrheini­sche, 1 aufs linksrheinische Bayern, je 2 aus die König­reiche Sachsen und Württemberg, je 1 auf die Groß-

So hat die Londoner „Vegetarian Society" soge­nannte Penny Dinners ins Leben gerufen, die nur für die Kinder bestimmt sind. Die Board schools, d. h. die Gemcindeschulen, senden ihre Zöglinge dahin, und wenn die Eltern zu arm sind, um selbst die kleine Summe anf- zubringcn, die das Mahl bezahlt, dann erhalten die Kleinen Checks von der School Dinner Association, da­mit sie wenigstens einmal am Tage etwas Warmes ge­nießen und so viel, daß sie gründlich gesättigt sind.

Aber wenn Hunger wohl auch am schlimmsten peinigt, wie schwer haben sie doch noch zu leiden, wenn er gestillt ist, diese armen Geschöpfe. Ein Penny Dinner ist eben im Zuge in einer kleinen Kapelle, die zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt ist. Sie kommen herein in Scharen, die winzigen Gäste, so mager und so kalt aus- sehend. Dünne, oft zerschlitzte Gewänder bedecken sie. Ein kleines Mädchen trägt ein schwarzes Kleid, das augenscheinlich für ein weit älteres bestimmt war. Der Halsausschnitt ist so weit, daß es von ihrer mageren Form herabhängt, wie um die Mode der ausgeschnittenen Kleider zu äffen. Das Auge kann deutlich erkennen, ob­gleich das Herz lieber nicht daran glauben möchte, daß dies losehüngende dünne Gewand alles ist, was das Kind an hat, was sie schützen soll vor dem bitteren schneidenden Wind. And da ist zum Penny Dinner auch ein ganz kleines Geschöpfchen gekommen, noch nicht zwei Jahre alt, geführt von einer Schwester von sechs, ein Baby so winzig und zart, daß der Löffel sich zu groß für das Mündchcn erweist, als die Schwester es dann füttern will. Dies Kindchen, das im 22. Monat seiner Pilgerfahrt auf Erden durch Schnee und Eis gewandert war, trug ein Kattun­kleidchen und hätte man dieses entfernt, dann wäre cs so nackend gewesen als zur Zeit, da es vor noch nicht 2 Jahren mit einem Schrei die Welt begrüßte, die ihm bis jetzt so grausam war. Auch der Knabe von 8 Jahren,

Herzogtümer Baden, Hessen, Oldenburg, 1 auf da» Fürstentum Schwarzburg-Rudolstaüt und 1 auf Hamburg. Ein Verzeichnis der Arbeiterkolonieen mit Anführung des Gründungsjahrcs und der Zahl der Aufnahmeplätz« für Kolonisten bietet manches Bemerkenswerte. ES be­stehen heute: Wilhelmsdorf mit Bethel, Westfalen (1882, 149 Plätze), Berlin mit Reinickendorf ('83, 276), Kästorf, Hannover ('88, 250), Rickling, Schleswig-Holstein ('83, 120), Friedrtchswille, Brandenburg ('83, 200), Dornahof, Württemberg I ('83, 100), Seyda, Provinz Sachsen ('83, 100), Dauelsberg, Oldenburg ('84, 60), Wunsch«,

Schlesien I ('84, 65), Meierei, Pommern ('84, 150), Carls- Hof, Ostpreußen ('84, 250), Ankenbuck, Baden ('85, 76), Neu-Ulrichstein, Hessen ('85, 180), Lühlerhetm, Rhcin- provinz, evangelisch ('86, 220), Schneckengrün, Königreich Sachsen I ('86, 120), Friedrich-Wilhelmsdorf bei Geeste- münde ('86, 87), Elkenroth, Rheinprovinz, katholisch I! ('86, 80), Simonshof, Bayern I ('88, 104), Maria-Been, Westfalen, katholisch ('88, 120), Alt-Latzig, Posen ('88, 60), Magdeburg, Provinz Sachsen ('88, 82), Geilsdorf, Schwarzburg-Ruöolstaöt ('89, 45), Erlach, Württem­berg II ('91, 100), Hamburg ('91, 170), Hohenhof,

Schlesien II, katholisch ('92, 65), Hilmarshof, Westpreutzen ('92, 100), Herzogsägmühle, Bayern II ('94, 190), Urft, Rheinprovinz, katholisch II ('96, 86), Lieske, Königreich Sachsen II ('97, 100), Schäferhof bei Pinneberg in Schics- wig ('98, 120), Schernau bei Ramstein, Pfalz ('99, 50), Freistadt. Hannover ('99, 200), Weeze, Rheinprovinz, katholisch III ('902, 42).

Die größte Kolonie ist in Berlin mit Reinickendorf für 275 Kolonisten, dann folgen Kästorf in Hannover und Carlshof in Ostpreußen für 250 Kolonisten, Lühlerheinr in der Rheinprovinz für 220 Personen. Die kleinsten sind Urft in Rheinpreutzen für 85 und Frieörich-Wtl- helmsdorf bei Geestemünde für 87 Personen, doch kommt bei letzterer in Betracht, daß cs weniger Arbeiter- als Heimatkolonie zur dauernden Ansiedelung der Arbeiter ist. Im ganzen verfügen die 88 Kolonieen über 8865 Plätze, die bisher (d. h. bis Ende Oktober 1902) 188 892 Leuten Unterkunft gewährt haben und am genannten Tage einen Bestand von 3055 Kolonisten aufwiesen. Unter den Anstalten sind 5 konfessionell (4 katholisch, 1 evange­lisch). Diese befinden sich sämtlich in Rheinland-West­falen.

Es ist beachtenswert, daß von allen 38 Arbeiter» kolonieen 26 im Jahrzehnt des wirtschaftlichen SttllstandS oder Niedergangs — zwischen 1882 und 1892 — gegründet worden sind. Im Jahrzehnt der Handelsverträge nur 7, weil beim Aufschwung der Industrie natürlich keine Not­wendigkeit dazu vorlag. Im Jahre der Krise, 1903, ist auch wieder eine neue Kolonie im Kreis Geldern (Rhein- provinz) entstanden. Bei der sprunghaften Entwickelung unserer Industrie und der katastrophenarttgen Zu» sammenschrnmpfung der Arbeitsgelegenheit tm Laufe der letzten beiden Jahre wird man gut tun, die Errichtung neuer Arbeiterkolonieen, zumal zur Urbarmachung un­serer weit sich hinstreckenden Odländereien, der sogenann­ten Moore, ins Auge zu fassen.

Auch außerhalb Deutschlands finden jetzt die Kolo- nicen Nachahmung, so ist z. B. 1900 in England die Kolo­nie Libury Hall, die für 83 Personen Raum hat, ins Leben gerufen worden. Sie hat bisher schon 630 Leuten Auf-

der so eifrig seinem Mahle zusprach, ließ durch einen großen Riß in seiner Jacke erkennen, daß kein Gewand sich darunter befand, und wie tn den genannten Fällen war es in gar vielen.

Aber für den Augenblick wenigstens waren sie ver­gnügt, all die Kleinen, die den Raum so füllten, daß nicht viel Platz zum Bewegen verblieb, denn der Penny kauft ein wohlschmeckendes, gesundes Mahl und der Teller wirb so oft gefüllt, bis der kleine Magen keine Speise mehr aufnehmen kann. Anfänglich pflegen die Kinder sich sttll zu verhalten, scheu und durchfroren warten sie, bis die Reihe an sie kommt, aber es braucht ja nicht viel, um ein jugendliches Gemüt zu erheitern, und die, welche ge- sättigt sind, waren bald sehr vergnügt. Doch sie müssen wieder hinaus in Kälte und Wind, um anderen Platz zu machen, die ihres Mahles harren.

Der Penny bezahlt die Nahrungsmittel und dir Feuerung, aber nicht die Arbeit, die mit der Bereitung und dem Austeilen verknüpft ist und dafür müssen die Mitglieder der Londoner Vegetarian Society auf- kommen. Das Mahl besteht aus Suppe oder Pudding und Brot und Kuchen, und wie bereits erwähnt, erhalten die Kinder so viel, wie sie nur essen »können.

Zahlreiche solcher Gesellschaften giebt es in London, die die Wohltätigkeit mit auf ihre Fahne geschrieben haben oder nur und ausschließlich diese üben, von ein­zelnen oder vielen gemeinsam wird geholfen und gegeben, damit, wenn der Winter da ist mit seinem Gefolge an Arbeitsnot, an Hunger und Elend, die Armen eine helfende Hand finden, aber alles, was geschieht, ist doch meist nur ein Tropfen in dem Riesenbecher der Not. Tausende und Abertausende erreicht die Barmherzigkeit nicht und sie gehen zu Grunde im engen kalten Stübchen, oder, was noch schlimmer, auf den sturmdurchbrausten nächtlichen Straßen. H. Land.