Amtliche
des
Ammen
Erscheinungstage -
Mittwoch und Samstag.
Wiesbadener Taablalts.
Verlag».Fernsprecher: «r. 2»SS.
Bekanntmachung.
, na .^ te p mb bczeichnelen Strotzen btt etflbt SBiejbabeti foQen im Rechnungsjahre 1903 Tclegraphenlinten berqcftellt ttttben: Worthstr., Rheinstr., Babnhofstr., Suffen- JtrnBf,£mfcnpla^!fft r d)flflffc # 0d)iE(crpIöö,S r ^brid): straße, Adolfstr., Nicolasstr., Adelheidstr., Herr»> «-iritnstr. Albrtcbtstr Bleichstr., Bismorckring. Aorkstr.. Manergassc, Nengasse, Saalgosst, Nerosti., Outrstr., Taunurstr., Geisbergstr., Kapellenstr., Sliftnr., Ncrorhal, Elifabcthenstr., Nerobcrgstr., Lanzstr. und HeinrichSberg. *
Die Pläne Über die neuen Telegraphenlinien Telegrapbenamt in Wiesbaden aus Wiesbaden, den 10. Januar 1903. Kaiserliches Tclearaphenamt.
Polizei-Verordnung.
Auf Grund der K 5 und 6 der Allerhöchsten Derordniing über die Polizei-Verwaltung in dtn N'Utrworbeiien Landtstbcilen vom 20. September ^867 (G.-S. S. 1629) und der §8 143 und 144 des Gesetze- über die allgemeine Laudesverwaltiinq vom 30. Juli 1883 (G.-S. S.195) wird mit Zu- u'wmung des Gemtinbe-Vorstaiibes für den Stadt- «rln^fen ,e *^ >£t ^ >en nac ^^ e ^ en ^ e Polizei-Verordnung § 1.
Die unvcrbüllt zu», Verkauf auslicgenben
». Back- unb Fleiscdwaaren, sowie
d. sonstige Genußmiitel, bie znm Verzehren bereits fcrtiggestellt sind, dürfen von den Käufern nicht betastet, und das Betasten darr von den Verkäufern und ihren Angehörigen. Gehülfen und Bediensteten unter keinen Uiuständen geduldet werden.
ß 2.
... Wer in Ausübung eines Gewerbe» aiisge- schlachtete Thiere, Fleisch, Fleisch- oder Backwaarcn -L ^ .itou'ltlle NalirnngS- und Genntzmittel auf onentlichen Straßen oder Plätzen trägt oder in offenen Wagen fährt, ist verpflichtet, diese Gegenstände mit einem reinen Tuche verdeckt zu halten, sowie die etwa zur Beförderung verwendeten Körbe, Mulde», Fuhrwerke oder anderen Behältnisse dauernd in sauberem Zustande zu erhalten.
Die Bestimmung in 8 1 findet auch bezüglich der in vorstehender Weise beförderte» Gegenstände entsprechende Anwendung.
«m • • 8 3.
. , 5 ® e . r ., bie in 8 1 bezeichnet«» Maaren feilbält, oorf bei ihrer Verpackung in Papier, soweit die Umhüllung mit der Waare in dirccle Berührung kommt, nur reines, naturfarbenes, vorder zu Cetnem Zweck gebrauchte« Papier verwenden oder durch seine Angehörigen. Gehülfen oder Be dicusteten verwenden lassen.
Verboten ist insbesondere die Verwendung gebrauchter Schreibhefte oder Druckschriften (beispielsweise von Zeitungen oder Formularen), sowie von buntfarbigem und nicht naturfarbigem Papier.
8 4.
E» ist verboten, in Läden, in denen RahrungS- oder Genntzmittel offen ansgestellt sind, Hunde mitzubringen. sofern dieselben nicht an kurzer Leine gehalten werden.
8 5.
Für die Befolgung der in den 88 1—3 gegebenen Vorschriften ist sowohl der Verkäufer als auch dessen Personal, sowie der sonst Beauftragte verantwortlich.
8 6 .
In jedem Verkaufslokal bezw. in jeder Ver- kaufsftelle ist ein Abdruck dieser Polizei-Verordnung für jeden Käufer sichtbar auszuhängen.
Bekanntmachung.
Naffauischer Centralwaisenfond« Wirth'sche Stiftung für arme Waisen.
Im Frühjahr l. I. gelangen die Zinsen des Wirth'schen Stiftungr-Capital« von 20,000 Mark »US dem Rechnungsjahre 1902 im Betrage von etwa 800 Mk. zur Verausgabung.
Nach dem Testament des verstorbenen Landes- director« a. D. Wirth sollen die Zinsen einer gering bemittelten Person (männlichen oder weiblichen Geschlechts), die früher für Rechnung de« Central- waisenfondS verpflegt worden ist und die sich seit Entlassung ans der Waiscnversoraung stets un- tadelhast betragen bat, frühestens fünf Jahre nach die,er Entlassung als Ausstattung oder zur Gründung einer bürgerlichen Niederlassung zu gewendet werden.
Die an den Landeshauptmann zu Wiesbaden zu richtenden Bewerbungen müssen Angaben ent halten
1) über den seitherigen Lebenslauf des Bewerbers oder der Bewerberin, namentlich ffit Entlassung ans der Waisenversorgung;
2) über deren dcrmalige Beschäftigung;
3) über die geplante Verwendung der erbetenen Zuwendung im Sinne der Stiftung.
. Ihnen sind amtliche Bescheinigungen über die letthenge Beschäftigung und Führung der Bewerber und Bewerberinnen, sowie Zeugnisse der seitherigen, insbesondere des letzten Arbeitsgebers beiznfügen.
Ich ersuche um Bewerbungen mit dem Hinweis. daß nur solche, die vor dem 1. März 1903 eingeben, berücksichtigt werden können. *
Wiesbaden, den 2. Januar 1903.
Der Landeshauptmann. Sartorius
d) diese» Alter bereit» überschritten, aber flch noch nicht vor einer Rekrutirungsbehörde gestellt, und
o) sich zwar gestellt, über ihre Militärverhältnisse aber noch keine endgültige Entscheidung erhalten haben, hierdurch aufgefordert, sich in der Zeit vom or* ■? a ” uar bis 1. Februar 1903 zum Zwecke ihrer Ausnahme in die Rekrutirungs-Stammrolle im Rathhause. Zimmer No. 18 (Erdgeschoß), nur Vormittags von halb 9 vis halb 1 Uhr anznmelden und zwar:
8 7 .
Zuwiderhandlungen werden, sofern nicht die allgemeinen Strafgesetze zur Anwendung kommen, mit Geldstrafe von 1 bi« zu 30 Mark und im Unvermögcnsfalle mit entsprechender Haft bestraft.
8 8 .
Diese Polizei-Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft.
Wiesbaden, den 2. Dezember 1902.
Der Könial. Polttei-Director. v. Schenck.
Bekanntmachung.
Behufs Zurückstellung vom Militärdienste haben sich diejenigen jungen Leute, welche im BerechiignngsscheinS zum einjährig- freiwilligen Dienst find und in diesem Jahre das 20. Lebensjahr vollenden, d. h. im Jahre 1883 geboren find» bei der Ersatz-Con,Mission Hierselbst Friedrichstraße 32, Zimmer No. 22. zu melden.
Die Meldungen haben innerhalb der Zeit vom 8 Januar bis 1b. Februar d. I. zu erfolgen und ist dabei der Berechtigungsschein zum einjährigfreiwilligen Dienst vorziilegen.
Versäumniß dieser Meldung bat gemäß 8 26 ack > der Wehrordnung eine Bestrafung wegen Verstotze« gegen die Melde-und Controlvorschriften zur Folge. *
Der Civil-Vorsitzende der Ersatz-Commission Wiesbaden-Stadt __ v. Lehen «k.
Bekanntmachung.
Diejenigen Herren Aerzte, welche im Laufe der Jahres 1902 in ihrer Prioatpraxis Impfungen vorgenommen haben und mit der Vorlage der im 8 8 der ReichS-Jmpfgesetze» vom 8. April 1874 vorgeschriebenen Listen noch im Rückstand sind werden ersucht, diese Listen umgehend der Königs' Polizei-Direction einzureichen. *
Wiesbaden, den 7. Januar 1903.
Der Polizei-Director.
Bekanntmachung.
Montag, den Ist. Januar d. I., Vormittags, soll in dem städtiichen Walddistrict „Hell- kuiid' da« nachstehend bezeichnete Gehölz an Ort und Stelle öffentlich meistbietend versteigert werden:
1. 16 eichene Stämme von 0,23 bi« 1,13 Festm.,
2. 36 eichene Stangen 1. und 2. Claffc,
3. 6 birkene Stangen 1. Claffc,
4. 5 buchene Stangen 1. Claffc,
5. 190 Nadelholzstangen 4. und 5. Claffc.
6. 7 Rmtr. Eichen-Scheitbolz,
7. 21 Rmtr. Eichcn-Prügelholz,
8. 121 Rmtr. Buchen-Scheitkolz,
9 336 Rmtr. Buchen-Prügelholz,
10. 6525 buchene Wellen und fl- 52 Rmtr. Aspen- und Birken-Prugelholz.
Auf Verlangen wird den Steigerern bis zum 1. September 1903 Credit bewilligt.
Zusammenkunft Vormittags 10 Ubr vor dem Porige des neuen Friedhofes an der Platterstratze. Wiesbaden, den 10. Januar 1903. *
Der Magistrat.
Bekanntmachung.
In dem städtischen Badehause an der Roon- stratze sind zum 1. April 1903 drei Wohnungen, bestehend aus je vier Zimmern, 1 Küche, 1 Speise kaminer, 1 Baderaum. 1 Dachkammer und 2 Keller raumen, zu vermietben.
Schriftliche Angebote sind biS spätestens den 30. Januar d. I. in dem Rathbause hier. Zswnieit No. 51, abzngeben; daselbst wird auch nähere Auskunft ertheilt.
Die Wohnungen können an den Wochentagen Vormittags von 9 bis Nachmittag» 4 Uhr cin- gesehen werden. *
Wiesbaden, den 10. Januar 1903.
Der Magistrat.
Bekanntmachung.
Den hiesigen Mitgliedern der hessen-nassauischcn landwirthschaftlichen BerufSgenoffenschaft wird hierdurch bekannt gegeben, daß an die Stelle der VertraucnSnianneS Herrn August Christmann, der seinen landwirthschattlichen Betrieb eingestellt hat Herr Jakob Schweirguth, hier, Steingaffe 3, als Vertrauensmann für die sämmtlichen land- und forstwirtbichaftlicben Betriebe im Stadtkreise Wiesbaden (mit Ausnahme der Handclsgärtncreicn) getreten ist.
Wiesbaden, den 6. Januar 1903. _Der Magistrat.
Bekanntmachung.
Aus unserem Armen-ArbcitSbauS. Mainzerlandstraße 6, liefern wir von jetzt ab frei ins Hau«: Kiefern-Anzündeholz, geschnitten und fein gespalten per Centner Mk. 2.20. Gemischte« Anzündcholz' geschnitten und gespalten, per Centner Mk. 1.80' Bestellungen werde» im Ralhhause. Zimmer 13 Vormittags zwischen 9—1 und Nachmittags zwischen 3—6 Uhr, cntgegengenommc». *
_Der Magistrat.
Quittung.
Von Herrn Carl Acker sen. hier aus Anlaß eines freudigen Familienereigniffes 100 Mark zur Verwendung für die Stadtarmcn erhalten zu haben bescheinigt bestens dankend. *
Wiesbaden, den 10. Januar 1903.
Der Magistrat. — Armenvcrwaltung.
Dr. Scholz.
Bekanntmachung.
Das Militär-Ersatzgeschäft für 1903 betr.
Unter Bezugnabme auf 8 25 der deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 werden alle dermalen sich hier aufhaltcnden männlichen Personen, welche
») in der Zeit vom I.Januar bi» 31.Dez. 1883 euischlietzlich geboren und Angehörige d-S Deutschen Reiches sind
1. die 1881 und früher geborenen Militär- pflichtige«.
Freitag, den 2. Januar 1903, mit den
Buchstaben A bis einschließlich E. Sonnabend, den 3. Januar 1903, mit den Bnchstaben F bis einschließlich K. Montag, den 5. Januar ,903, mit den Buchstaben 8 bis einschließlich O. Dienstag, den 8. Januar 1903, mit den —^Buchstaben P bis einschließlich S. Mittwoch, den V. Januar 1903, mit den Buchstaben T bis einschließlich Z.
2. die 1882 geborenen Militärpflichtigen.
Donnerstag, den 8. Januar 1903, mit
den Buchstaben A v,S einschließlich D. Freitag, den 9. Januar 1903, mit den Buchstaben E bi» einschließlich S. Sonnabend, den 10. Januar 1903, mit den Buchstaben I bi« einschließlich M. Montag, den 12. Januar 1903, mit den Buchstaben N bi« einschließlich R. Dienstag, den 13.Jannar 1908, mit den Buchstaben S bis einichließlich U. Mittwoch, den 14. Januar 1903» mit den Buchstaben B bi« einschließlich Z.
Die 1883 geborenen Militärpflichtigen.
Donnerstag, den 18. Januar 1903, mit
dem Bnchstaben B.
Freitag, -en 1«. Januar 1903, mit den
Buchstaben A, «, D.
Sonnabend, den 17. Januar 1903, mit
den Buchstaben E, F.
Montag, den 19. Januar 1903, mit den
Buchstaben G, I.
Dienstag, den 20. Januar 1903, mit dem
Buchstaben H.
Mittwoch, den 21. Januar 1903, mit
dem Buchstaben «.
Donnerstag, den 22. Januar 1903, mit
dem Buchstaben L.
Freitag, den 23. Januar 1903, mit dem
Buchstaben M.
Sonnabend, den 24. Januar 190», mit ^ den Buchstaben R. O.
Montag, den 2«. Januar 1903, mit den
Buchstaben P, O.
Dienstag, den 27. Januar 1903, mit dem
Buchflaben R.
Mittwoch, den 2».Januar 1903, mildem
Ä Buchstaben ®.
Donnerstag» den 29. Januar 1903, mit ^ den Buchstaben T, U, B.
Freitag, den 30. Januar 1903, mit den
Buchstaben W, X, B-
Sonnabend, den 31. Januar 1903, mit
dem Buchstaben Z.
. . Die nicht hier geborenen Meldepflichtigen haben . »j ! Anmeldung ihre Geburtsscheine »nd die zuruckgestellten Militärpflichtigen ihre Loosungr- schcine vorzulcgen. Die erforderlichen GeburtS- Icheme werden von den Führern der Civilstands- rcgffter der betreffenden Gemeinde kostenfrei aur- gestellt. Die hier geborenen Militärpflichtigen beacht t,M8 Geburtsscheines für ihre Anmeldung
Für diejenigen Militärpflichtigen, welche hier geboren oder domicilberechtigt, aber ohne ander- weiten dauernden Aufenthaltsort zeitig abwesend sind ^(auf der Reise begriffene HandlungSaebülfeu,
S> ."befindliche Seeleute k.) haben die Eltern, Vormünder, Lebr-, Brod- oder Fabrikherrn derselben die Verpflichtung, sie zur Stammrolle an zumelden.
W"?rpflichtige Dienstboten, Haus- und Wirthichaftsbeamte, Handlungsdiener, Handwerks- ^stllen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter rc., welche hier in Diensten stehen, Studirende, Schüler und Zög- linge der hiesigen Lehranstalten sind hier gestellungspflichtig und haben sich hier zur Stammrolle an ziimclden.
Militärpflichtige, welche im Besitze de« Berechtigungsscheines zum einjähriq-freiwilligen Dienst oder de« Befahigungsscheine« zum Seesteuermaiin sind, haben beim Eintritt in das militärpflichtige Alter ihre Zurückstellung von der Aushebung bei dem Civlivorsttzendcn der Ersatz-Commission. Herrn Polizcidircctor von Schenk hier, zu beantragen und sind alsdann von der Anmeldung zur RckrutirungS-stammrolle entbunden.
Die Unterlassung der Anmeldung zur Stamm- rolle in oben angegebener Zeit wird mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Hast bis zu 3 Tagen geahndet.
Militärpflichtige, welche mit Rücksicht auf ihre Familicnverhältniste u. s. w. Be- sreenng oder Zurückstellung vom Mtlitär- dienst beanspruchen, haben die deSfallsigen Anträge b»S zum 1. Februar 1903 bei dem Magistrat dahier schriftlich einzureichen und zu begründen.
, Nicht rechtzeitig cingereichte Gesuche werden Nicht berücksichtigt.
Wiesbaden, den 17. Dezember 1902.
Der Magistrat. In Vertr.: Hetz
Bekanntmachung.
Montag, den 1». Jannar er.» und cvent. di« folgenden Tage, Vormittag» S und Nachmittags 2 Uhr anfangend, werden
im Leihhaufe, Neugaffe 6 a (Eingang Schillgasse) b'rr, die dem städtischen Leihbause bi» zum 15. Dezember 1902 einschließlich verfallenen Pfänder, bestehend in Brillanten. Gold, Silber, Kupfer, Kleidungsstücken, Leinen, Betten rc., versteigert.
Bis zum 15. Januar er. können die verfallene» Pfänder Vormittag» von 8-12 Uhr »nd Nach- mittags von 2 Ubr bis zum Eintritt der Dunkelbeit noch ausgclöst, bezw. die Pfandscheine über Metalle und sonstige, dem Mottenfraß nicht unterworfene Pfänder nmgcschrieben werden.
Freitag, den 16. d. M., ist da» Leihhau» geschlossen. *
Wiesbaden, den 3. Jannar 1903.
_ Die LeihhauS-Deputatio«.
Verdingung.
.-I Die Slnsführung der schmiedeeiserne« Einfriedigung und Geländer für den Neubau
der Gntenbergschulc hierseldst soll im Wege der öffentlichen AiiSschreibung verdungen werden.
... Verdingungsuiiterlage» und Zeichnungen können wahrend der Vormittagsdienstnunden im Rath- daufe, Zimmer No. 41. bezw. im Baubüreau der Gutcnbergschule cingesehen und die Angebotsfor- mnlare von der erstgenannten Stelle gegen Baar- zahlung oder besicllgeldfreie Einsendung von 25 Pf. und zwar bis zum 17. Januar 1903 bezogen werden.
Verfchloffene und mit der Aufschrift „H. A. 121' versehene Angebote sind spätesten» bis
Montag, den 19. Januar 1903, Vormittags 10 Uhr,
hierher einzureichen.
Die Eröffnilng der Angebote erfolgt in Gegen» wart der etwa erscheinenden Anbieter.
Aiir die mit dem vorgeschriebene» und ausge. füllte» Verdingungsformular cingercichten Angebote werden berücksichtigt. *
Zuschlagsfrist: 30 Tage.
Wiesbaden, den 3. Januar 1903. Stadtbauamt, Abtheilung für Hochbau.
Verdingung.
Für den Neubau der Gutenbergschule hierseldst soll die Herstellung und Anlieferung pp.r 1) der zweisitzigen Schulbänke,
3) „ Turngc'räthe pp. für die untere Turnhalle,
im Wege der öffentlichen Ausschreibung verdungen werden.
Die Verdingungsunterlagen können während der Vormittagsdiensistunden im Ralhhause, Zimmer No. 41, die Zeichnungen und Musterbank im Bau« burean der Baulcitung eingesehen, die AngcbolS- unterlagen auf Zimmer No. 41 bis zum 22. Jannar 1903 bezogen werden.
No. 2 ist kostenlos und für No. 1 und 8 sind ie 50 Pf. zu entrichten.
Die Geldsendungen sind an unseren technischen Sekretär Andreß (Rathhau» hier) zu adressiren.
Verfchloffene und mit der Aufschrift „H. A. 122 Loos" versehene Angebote sind spätestens bis
Samstag, den 24. Januar 1903, Vormittag» 10 Uhr,
hierher einzureichen.
Die Eröffnung der Angebote erfolgt — unter Einhaltung der obigen Loos-Rcibenfolge — in Gegenwart der etwa erscheinenden Anbieter.
Nur die mit dem vorgeschriebenen und auS- gefüllten Verdingungsformular eingereichten Angebote werde» berücksichtigt. *
Zuschlagsfrist: 30 Tage.
Wiesbaden, den 10. Januar 1903. Stadtvanamt, Abtheilung für Hochbau.
Stadt, öffentl. Güter-Niederlage.
In die städl. öffentliche Güter-Niederlage unter dem Accise-Anilr-Gebäudc. Neugaffe 6a hier, werden jederzeit unverdorbene Waaren zur Lagerung auf- genommen.
Das Lagergeld beträgt zehn Pf. für je 60 kg und Monat. Die näheren Bedingmigen sind in unserer Buchhattcrei, Eingang Neugaffe 6 a. zu erfahren. *
Städt. Aecise-Amt.
Städtische Feuerwache Wiesbaden.
Bei der hiesigen städtischen Feuerwache ist die Stelle eine» Dbcrfenerwehrmannes sofort zu besetzen.
Verlangt wird, daß die Bewerber körperlich gesund »nd rüstig sind, da« 30. Lebensjahr nicht überschritten und -längere Zeit einer Feuerwehr angehört haben, sowie die erforderliche Geräthekenntniß besitzen. Ferner müssen dieselben befähigt sein die Aiannschaftcii im praktischen und theoretischen Dienste zu unterrichten und einen ersten Anqriff selbstständig zu leiten.
Die Probedienstzeit beträgt 3 Monate und ist der Gehalt festgesetzt auf Mk. 1400.—, alle 2 Jahre um Mk. 50 — steigend bis zum Höchstgehalt von Mk. 1900.—. Die Abstellung erfolgt gegen dreimonatliche Kündigung.
Geeignete Bewerber wollen ihre Meldunaen unter Beifügung der Zeugnisse, eine» Lebenslaufe» lind ' Gesundbeitrattcslcs bis zum 31. Januar a c. an die Unterzeichnete Stelle einfendcn. ' *
Wiesbaden, den 8. Januar 1903.
Die Branbbirection.
