51 * Jahrgang.
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D!e MG der Mischen $ronptin?ef|in in Inüpschrr Kelenchlnng.
„ Man liest,^ Laß die Kronprinzessin Luise nach ihrer für April d. erwarteten 9Wiederkunft mit einem, zufolge einer Erklärung ihres Geliebten von diesem ernsten Kinde letzteren zu heiraten beabsichtigt. Durch die Ehe soll das Kind legitimiert werden, aber die Kronprinzessin will während ihrer zweiten Ehe die Rechte als Akutter auch gegenüber ihren früheren Kindern be- halten, sie jedenfalls von Zeit zu Zeit scheu. Sollte die Ehescheidung Schwierigkeiten machen, so werde ein Disperis vom Papste helfen; vorläufig müsse sie im Auslande wohnen, weil im Deutschen Reiche ihre Freiheit gefährdet ser. — So viel Sätze, so viel Unrichtigkeiten.
. Da die Hausgesetze der regierenden Familien Gründe der Ehescheidung nicht aufzählen, sondern sich mit Vorschriften über das Verfahren, insbesondere die MIdung des entscheidenden Gerichtes, begnügen, so kommen lediglich die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches für dm Frage der Zulässigkeit der Ehescheidung in Be- trach.. Danach würde die Ehescheidungsklage begründet fern ber nachweisbarem Ehebruch, möglicherweise auch allein schon durch die Flucht mit dem Geliebten und die hartnäckige Weigerung der Rückkchr in das Haus nicht nur des Gatten» sondern auch des Vaters, natürlich ohne den Liebhaber. Man kann allein in diesen, Verhalten eine so schwere Verletzung der durch die Ehe begründeten Wichten finden, da« ihrem Herrii Gemahl die Fort- setzung der Ehe nicht zugemutet werden kann.
Dieserhalb Klage auf Scheidung zu erheben be- recksiigt war zufolge der deutlichen Vorschriften unseres Gesetzbuches allein der „andere" Ehegatte, also der Kronprinz.
Die Ehen werden von der: Gerichten geschieden, ohne Rücksicht darauf, welcher Konfession die Ehegattm ange- hören. Auch die Ehen von Katholiken werdeii von den Gerichten dern Bande irach getrennt, so datz die ge- schieden?n Gatten von jedem Standesbeamten zum Ab schlug erner neuen Ehe zngelasscn werdeii. Die Vorschrift der katholischen Religion, ioelche die Ehe bekannt- lich auf Grund van Stellen im Evangelium des Matthäus (V, 31 f., XIX, 8 f.), des Markus (X. 2), Lukas (XVI, 18) und sin 1. Briefe an die Korinther (VII 10) für unauflöslich erklärt, bindet den Katholiken jedoch in seinem Gewissen. Um dies zum Ausdruck zu bringen, hat der Abschnitt des Biirgerlichen Gesetzbuchs, welcher von der Ehe handelt, seinen (aus dem Gesetze vom 6. Februar 1875 über die Einführung der Standes- ämter herübergcnoinmenen) Schlußsatz erhalten: „Die kirchlichen Verpflichtungen in Ansehung der Ehe werden
Frmüetsrr.
„Schießt die Engländer gut tot und fangt die anderen?"
Am 9. Dezember 1899 empfing Dewet im Lager zu Ladysmith ein Telegramm des Präsidenten Steijn, durch welches er zum Fechtgeneral ernannt und nach dem westlichen Kriegsschauplatz dirigiert wurde. Nachtzwcnigen Tagen war Dewet in Magersfontein, wo Cronje kommandierte und untätig zusah, wie die Engländer alle Vorbereitungen trafen, um ihn einzuschließen und Kimberley zu entsetzen.
Dewet blieb nicht untätig, unternahm weite Streif, züge nach Süden und nahm am 19. Februar einen riesigen Proviantiransport der Engländer weg. Der Verlust dieses Transportes zwang Lord Roberts nach der Einnahme von Bloemfontein, bis znm 8. Mai in jener Stadt un- tättg liegen zu bleiben, bis neuer Proviant und Fourage von Kapstadt herbeigeschafft waren.
Diesen Handstreich schildert General Christian Dewet in seinem Buche: „Der Kampf zwischen Bur und Brite" i Verlag von Karl Siwinna in Leipzig und Kattowitz) wie folgt:
„Am folgenden Morgen (12. Februar) setzte sich wieder eine starke Streitmacht aus den englischen Lagern am Modderfluß in Bewegung und schlug die Richtung nach der Kaffefontein-Diamantmine ein. Sofort gab General Cronje mir den Befehl, mit 4M Bürgern, einer Krupp- »nd einer Marim-Nordtenfeldtkanvne den Feind zurltck- zuwerfen. Ich beorderte daher die Kommandanten Andries Cronje, Piet Fourie, Schotten und Lubbe, mich zu begleiten, und wir marschierten an diesem Abend, bis wir uns gerade der Stelle gegenüber befanden, wo die Engländer ihr Lager aufgeschlagen hatten. Früh am anderen Morgen zogen wir vor den Engländern vis zum Platze Blaanwbank im Distrikt Jacobsbal und blieben hier stehen. Es dauerte nicht lange, bis die Feindseligkeiten begannen, aber es war eigentlich nur ein Artillerie- gefecht. Nach kurzer Zeit wurde es uns klar, daß wir,
durch ine Vorschriften dieses Abschnittes nicht berührt." Aber schon der § 15 unseres Gerichts-Verfassungsgesetzes ° >Mmcw 1877 bestimmte: „Die Ausübung einer geistlichen Gerichtsbarkeit in weltlichen Angelegenheiten ist. ohne bürgerliche Wirkimg. Dies gilt insbesondere bei Ehe- und Verlöbnissacheii." Ein Katholik, der zu seiner Kirche hält, darf nach den Vorschriften seiner Kirche
- überhaupt nicht klagen, sondern nur
auf Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft, d. h. auf sogenannte Scheidung von Tisch und Bett, wobei die Ehe- gatten aneinander gebunden bleiben» also nicht wieder heiraten dürfen, ohne verpflichtet zu sein, liiiteinander r/' . .auch diese Klage wird ein gläubiger Katholik mcht anstellen, ohne auch das geistliche Gericht zu Horen, denn die Ehe ist nach katholischer Auffassung mcht eine wettliclse, soiidern eine geistliche Angelegenheit, ein Sakrament. Das geistliche Gericht kanii die Aufhebung des Zusammenlebens (die separatio) auf be- stimmte Jahre oder bis zum Tode aussprechen, letzteres geschieht nur bei Ehebruch. — Die Scheidung der Ehe dem Bcnide nach kann das geistliche Gericht natürlich mcht aussprechen. Ter Papst kann allerdings in drei, wenig praktischen, Fällen eine gültig geschlossene Ehe lösen, von denen auch im vorliegenden Falle kein einziger auch nur entfernte Anwendung fiiiden könnte, da der eme Fall sich ans die Ehe von Nichtchristen bezieht, die beideii anderen Fälle auf eine Ehe, welche zwar vor der Behörde geschlossen, aber von den Ehegatten persönlich noch nicht vollzogen ist.
Ehescheidung und bloße Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft haben nach unfern bürgerlichen Gesetzen me gleichen Voraussetzungen. Begnügt sich der eine Teil, wie sicherlich der Kronprinz von Sachsen, mit der Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft, so braucht es darum iwch nicht der andere Teil zu tun, sondern dieser karm verlangen, daß das Gericht, wenn eS die Klage strr begründet hält, sofort auf volle Scheidung erkennt Zn dieser Lage würde sich die Kronprinzessin vor dem vom Könige inzwischen gebildeten Gerichts befinden, allerdings im Widerspruche mit ihren religiösen Pflichten, die sie jedoch lediglich in ihrem Gewissen binden und deren fortgesetzte Verletzung ihre Exkommunikation zur Folge haben würde.
Der allein für schuldig erklärten Frau kann der Mann die Führung seines Namens untersagen, worauf dm jpran wieder ihren Mädchennamen anzunehmen hat Ter allein für schuldig erklärten Frail gegenüber hat der Mann keine Unterhaüungspflicht. Dies gilt auch bei bloßer Aufhebung der ehelichen Geinetnschast, des- gleichen erlischt auch bei letzterer jedes E^b- und jedes Pflichtteilsrecht an dem demnächfügen Nachlaß des un- schuldige,: Ehegatten. Das Erb- und Pflichtteilsrecht hingegen an dem Nachlasse ihrer Eltern, sowie gegenüber ihren etwa vor ihr versterbenden Kindern wird durch die Scheidung oder die Aushebung der ehelichen
mit der gesamten Streitmacht von Lord Roberts zu tun hatten, ber jetzt ungeheuere Truppenmassen nach Paardcn- bergsdrift hin dirigierte. Ich überzeugte mich jetzt, daß -.ord Roberts keineswegs beabsichtigte, mit den Truppen, die er nach Kaffefontein schickte, von da aus nach Bloem- fontein weiter zu marschieren, sondern daß er unsere Streitkräfte so weit zu trennen suchte, datz er durch Paardcnbergsdrift und über Kimberley die Hauptstadt des Oranjefreistaats erreichen konnte.
Ich marschierte etwa sechs Meilen weiter in der Richtung nach Kaffefontein und wußte mein aus 8M Mann bestehendes Kommando unbemerkt vorwärts zu bringen, während ich die übrigen hundert Mann unter Komman- baut Lnbbe parallel mit dem großen englischen Heer, das sich jetzt Paardenbergsbrift näherte, marschieren ließ, um dessen Bewegungen zu beobachten. Es war eine gewaltige Armee, die znm größten Teil cnrs berittenen Truppen bestand, sicher neun oder zehn Batterieen und einen Train von leichten Mauleselwagen hcttte.
Ich dachte mir, datz, während General Cronje dem Feinde vorn entgegentrat, ich mich auf den Rekognos- zierungsdicnst zu beschränken und im Rücken von Lord Roberts das zu tun hätte, was seinen Vorstoß in der Front hinderi, konnte.
Ich schickte deshalb an General Cronje einen Melde- reiter; es ivar dies Corn. G. I. Scheepers — der später berühmte Held der Kapkolonie. Er war damals der Chef unseres Heliographendienstes und hatte sich bereits einen geachteten Namen erworben. Ich benachrichtigte durch ihn den General Cronje, datz die Engländer bei Blaauwbank in der Richtung nach Paardenbergsbrift eine Schwenkung gemacht hätten, und gab ihm den Rat, mit seinen Streitkräften so rasch wie möglich ans dem Wege zu gehen, da das feindliche Heer nach meiner Schätzung 40- bis M 000 Alaun stark sei. Ich hielt mich umso mehr dazu berechtigt, ihm diesen Rat zu geben, als sich in seinen Lagern Frauen und Kinder befanden, was zu großen Unznträglichkeiten führen konnte.
Scheepers brachte mir die Antwort Cronjcs zurück Wenn ich hier seine Äußerungen wörtlich wieöergebe, so tue ich dies nicht ans irgend einem Gefühl der Miß-
Gemeinschaft nicht berührt. Vater und Kinder würde r Ä5' beerben. Diese sind auch nicht berechtigt, ihr deii Pflichtteil wegen des Ehebruchs zu entziehen. Dazu fit ein Vater nach dem Gesetzbuche für die österreichischen Staaten (8 768 Ziffer 4) erst dann berechtigt, wenn dis Tochter eine gegen die öffentliche Sittlichkeit anstößige Lebensart beharrlich fichrt." Die mit dem geschiedenen Mmine erzeugten Kinder zu erziehen ist das alleinige ReAt des unschuldigen Ehegatten. Me für schuldig erklärte Mutter hat auch keinen gesetzlichen Anspruch darauf, daß ihr gestattet wird, die Kinder von Zeit zu Zeit zu besuche oder ihren Besuch bei sich zu empfangen.
Viele rechtliche Schwierigkeiten wird das zu erwartende Kind machen, besonders bei der Prüfung der 0 -rage nach der Ehelichkeit und dein Stande. Nach unserem Rechte ist ein während der Ehe geborenes Kind nur dann nicht ehelich, wenn es den Umständen nach „offenbar unmöglich" ist, daß die Frau das Kind von dein Manne empfangen hat. Auch wenn die Ehe schon vor der Mederkunft getrennt sein sollte, so würde das Kind, weil es vor Ablauf von 270 Tagen nach Auf- losung der kronprinzlichen Ehe geboren wird, als Kind des Kronprinzen gelten. Ein Gegenbeweis gegen die gesetzliche Vermutung der Vaterschaft ist nur in der Richtung ziilässig, daß der Ehemann behauptet und beweist — er kann seiner Frau hierüber den Eid zu. schieben, — daß er ihr innerhalb der gesetzlichen Em- pfangmszeit nicht beigewohnt habe. Ein Gegenbeweis gegen die Vermutung deS Ehemannes als Vater ist aus- geschlossen, wenn er in jener Zeit beigewohnt hat. Daher das Interesse der sächsischen Behörden an der Feststellung des Geburtstages des jetzigen Embryo.
Sehr im Jrrttim befindet sich auch der Liebhaber, wenn er behauptet, nach der Scheidung demnächst ohne wetteres die Kronprinzessin heiraten zu können. Denn die Ehe zwischen einem wegen Ehebruchs geschiedenen Ehegattm und dessen Mitschuldigm ist unstatthaft nach deutschem wie nach französischem Recht (ö 1312 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und Arükel 298 des Code cm 1 ) Den einzigen Hoffnungsblick bildet die Möglich- keit, daß von dieser Vorschrift Befreiung bewilligt werden lann.^ Ob der König von Sachsm oder, wmn die neue Ehe rm Auslände geschlossm iverden soll, ein aus- landiicher Souverän diesm Mspms erteücn wird? Eine kacholijche Ehe-chließung ist undenkbar, denn die katho- Ii,che Kirche trank nicht einmal eine geschiedme Prote- stanttn oder Griechin, wie viel wmiger eine Katholikin.
Zum Schlüsse wende ich mich dm Befürchtungen zu, welche che Kronprinzessin bei Fortsetzung ihres Aufcnt- Haltes rm Deutschen Reiche für chre persönliche Freiheit hegk. ^ch halte drese Furcht für übertrieben. Ern Zusammenwohnen und ein Zusammenleben mit dmi GÄiebten wurde allerdings im Tmtschm Reiche nicht gestattet inerdm, dmn in den dmtschm Staatm bestehen Landes-Vorschriftm, welche der Polizei das Recht gebm
achtnng seiner Persönlichkeit, denn ich respekttere den General als einen Helden, der Furcht vor den, Feinde überhaupt nicht kannte, sondern weil ich ebenso wohl einen Beitrag zur Geschichte dieses Krieges, wie zur Charakte- . x ’°'j Norries Unerschrockenheit liefern will. „Als
Lv » (Ironie meine Meldung machte," rappor-
Scheepers, „rief er mit einem Fluche: „Habt ^öer die verdammte Angst vor den Engländern? cv ® te ßltt lot und fangt die anderen!"
sorgte ich dafür, daß mein Kommando vom r rvuröe, dessen Bewegungen ich sorg,
faltig beobachtete. Am 16. Februar glaubte ich Gelegen- hett »u haben, dem englischen Oberbefehlshaber einen Streich spielen zu können. Eine große Proviantkolonve marschierte hinter den englischen Tmppm uri iä - mir zu Mate, ob ich sofort augreifen und den
? Engländern ihren Proviant abnehmen solle. An dickem Tage war dies noch nicht möglich; denn das Wagnis wäre zu groß gewesen, da viel zu viel Truppen in der Nähe waren und ich mich mit meinen 3M Mann noch verborgen mußte. Auch am folgenden Tage ließ ich mich vor dem ^-eind nicht blicken, aber am Abend sah ich, daß die Kolonne sich in der Nähe von Blaauwbank am Rietflutz zu lagern begann. Außerdem hatte ich bemerkt öab das Gros der englischen Truppen mit Lord Roberts weiter marschiert war. Am 18. Februar hielt ich mich auch noch verborgen, da die Proviantkolonne ihr Lager nicht verließ. Der Grund davon war, wie ich später horte, der, daß sie auf Kolonnen, die von Belmont-Station kommen sollten, warten mußte. Am folgenden Tag aber griff ich von einer ^eitc an und stieß dabei auf d«l bis. Ügen Widerstand von 3. bis 400 Mann, die jedoch keine Geschütze hatten. ^
Nach einem zweistündigen Gefecht wurden die Eng. lander durch Reiterei und vier Armstrongkolonnen verstärkt, sie machten die äußersten Anstrengungen, um uns aus unseren Stellungen, die wir auf den Mauleselwagen eingenommen hatten, zu vertreiben, aber da ich sehr aut wußte, in welche Verlegenheit die englischen Truppen kommen würden, wenn ich ihnen den Proviant wegnähme, war ich fest entschlossen, mich der Kolonne zu be.
