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Jahrgang»

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|U 467. NedaktionS-Fernsprecher No. 52.

Dienstag» den 7. Oktober.

BerlagS-Fernsprecher Ns. 2266.

190».

I

Morgen »Ausgabe.

Korialpolitischr Umschau.

— Anfang Oktober. —

Seit der Herbstwind über die Stoppeln fegt, nimmt .auf dem Gebiete der Socialpolitik auch die Erörterung über die Linderung winterlicher Noch wieder einen breiteren Raum ein. Me Zeitverhältnisse drängen in diesem Jahre mehr als seit lange dazu, sich mit derartigen Fragen zu beschäftigen. Die Arbeitslosigkeit hat nicht nur in den größeren Städten einen bedenklichen Umfang erreicht, überall wo industrielle und gewerbliche Arbeit heimisch ist, sind seit langen Monaten zahllose Famuim- väter zu unfreiwilliger Rluße gezwungen. Die letzten Spargroschen sind meistens verzehrt. Viele müssen bereits heute vom Lkredit oder von der Barmherzigkeit chrer Mitmenschen leben. Eine Aussicht auf Besserung der wirthschaftlichen Zustände ist für die nächste Zeit ganz bestimmt nicht zu erwarten, so sieht denn ein großer Theil der ärmeren Bevölkerung dem kommenden Winter mit Sorge entgegen, und man ist gewiß, daß er harte Ent- bchrungen bringen wird. Sie werden in den nächsten Monaten um so größer sein, da wichtige Nahrungsmittel im Preise gestiegen sind, und selbst eine gute Kartoffel- ernte für den Armen, der in kleinsten Mengen einkaust, selten Vorth eil bringt. Auch ist der Preis für die kleinen Wohnungen nur ganz vereinzelt heruntergegangen: aber die große Arbeitslosigkeit hatte zur Folge, daß in den größeren Orten Abmiecher weit schwerer als in günstiger Geschäftszeit zu bekommen sind. Me Wohnungs- und Einkommenstatistik mancher Städte lehrt jedoch, daß weite Kreise der unbemittelten Stadtbevölkerung die Miethe für eine Familienwohnung nicht ohne Abmiether oder nur unter den größten Entbehrungen aufbringen können. Me heutigen Verhältnisse zwingen viele Familien ohne Abmiether geradezu zum Hungern, um die Miethe oder wenigstens einen Theil derselben bezahlen zu können.

Es ist natürlich ganz unangebracht, bei diesem trau­rigen Thema sofort vom hartherzigen Hauswirth zu reden. Ihm geht es oft kaum viel besser als dem Miether. Bekanntlich sind heute sehr viele Hauswirthe nur Per- Walter für die Hypothekengläubiger, an die sie eben so pünktlich den Kapitalzins abzuführen baben, wie sie die Miethe verlangen. Bleibt diese aus, stehen, wie das gegen­wärtig der Fall ist, theuere Wohnungen leer, so wird dem Hauswirth natürlich von seinen Verpflichtungen nichts nachgelassen: er hat dieselben trotz Miethausfälle voll und pünktlich zu erfüllen und er kann Gott danken, wenn er baare Mittel besitzt, um den Ausfall bestreiten zu können. So hat in letzter Zeit mancher Hauswirth, der, unvor­sichtig auf die Dauer des geschäftlichen Aufschwungs ver- trauend, sein Haus cheuer kaufte, schwere Verluste gehabt. Mancher hat Vermögen, Haus und guten Namen dran­

KeniUetorr.

Dar Rechlsstudium durch den Magen.

Jura wird bekanntlich höchst merkwürdiger Weife in England nicht auf den Universitäten studirt, sondern in London in den 4 Inns ok Oourt, in dem Illncoln's Inn, Lliääls Temple, Inner Temple und Gray’s Inn. Um daselbst Aufnahme zu finden und ein Barrister werden zu können, muß man jedoch an einer der englischen Uni­versitäten ein Examen bestanden haben und Nachweisen, daß man sich keiner juridischen Beschäftigung, die einen Verdienst erbringen könnte — es giebt hier bekannllich noch die nicht studirten „Rechtsgelehrten" Solicitors, Attorney-at-law, die sich ihre Wissenschaft erwerben, in­dem sie bei einem bereits Etablirten in die Lehre gehen -— hingiebt, noch ein Geschäft betreibt. Nachdem dieser- halb eine Erklärung erstattet ist, muß der Kandidat noch schriftlich den Wunsch zu erkennen geben, als Student ausgenommen zu werden und hat für das Formular, das er zu diesem Zweck ausfüllt, eine Guinea (21 Mt.) zu rrlegen.

Oester präsentiren sich auch Kandidaten, die an keiner englischen Universität gewesen sind, aber nach ihrer Meinung sich trotzdem durchaus zu Studirenden der Rechtswissenschaft qualifiziren. Diese haben dann vor dem Board ok Examiners, das von den vier Inn» be- sttmmt wird, eine Prüfung zu bestehen und nachzuweisen, daß sie eine genügendeKenntniß der englischen und lateini­schen Sprache und der englischen Geschichte — mehr wird nicht verlangt — besitzen.

Hat er dies Examen bestanden, dann muß der Kandidat zunächst 6 Guineas zahlen für das Recht, die Vorträge von vier über Rechtswissenschaft lesenden Professoren zu hören, und darauf noch, um einem der Inns anzugehören, ungefähr 40 Pfund (800 Mk.) für den Zutritt und noch 100 Pfund (2000 Mk.) für entstehende Kosten hinter-

geben müssen und er beneidet seine früheren Mether, die unter den Fährlichkeiten des großstädftschen Hausbesitzes nicht zu leiden hatten. So treibt wirthschaftlich ein Keil den anderen und es ist sicher richtig, für bestimmte Härten des Daseins im Allgemeinen nicht den Einzelnen, sondern das sociale System verantwortlich zu machen und hrer den Hebel zur Besserung anzusetzen. Wenn dabei auch den einzelnen Menschen Gewissen und Ehre geschärft wird, so ist das eine Nebenwirkung, gegen die kein Socral- politiker etwas einzuwenden hat.

Auf die Noch der Zeft deuten auch die Erhebungen hin, die gegenwärtig in verschiedenen deutschen Bundes- staaten von den Regierungen über die Lage des Arbefter- standes und den Umfang der Aroeitslosigkeit angestellt werden. Man will namentlich auch wissen, ob man noch eine erhebliche Zunahme der Arbeftslosigkeit für die nächsten Monate befürchtet, und man hat die Absicht, in diesem Falle rechtzeitig einer Arbeitsnoth soweft als mög­lich durch vorbeugende Maßregeln zu begegnen. Es kann sich dabei im Wesentlichen nur um Notbstandsarbeiten handeln, eine Beschäftigung, die wirthschaftlich nicht in hohem Ansehen steht. Wer Staat und Gemeinden über- Haupt wichtige sociale Aufgaben zuweist, der ist nicht im Zweifel darüber, daß beide in Zeiten wirthschaftttchen Niederganges auch das System der Nothstandsarbeilen nicht ablehnen sollen. Wir Haben schon früher darauf hin- gewiesen, daß meistens an diese Arbeiten erst dann ge- dacht wird, toemt die Noch bereits an die Thür klopft. Eine kluge Vorbeugungspolitik soll aber alle derartige Beschäftigungen von langer Hand vorbereften und in Staat und Gemeinden für die regelmäßig wiederkchrm- den arbeitslosen Zeiten die Ausführung gewisser großer Arbeiten, die nicht drängen, zurückbehalten. Derartige Arbeiten giebt es sowohl bei den staaüichen Verwaltungen, wie iit jeder größeren Gemeinde. Nochstandsarbeiten sollen schon in guter Zeit mit Umsicht geplant und später mit socialem Verftändniß angeführt werden. Der kürz­lich in Colmar versammelte „Deutsche Verein für Armen­pflege und Wohlthäftgkeit" ist im Wesentlichen zu der- sechen Anschauung gelangt. Er hat zur Sache einige An­träge angenommen, die unterscheiden zwischen Noch­standsarbeiten im engeren Sinne und der Verlegung an und für sich nothwendiger öffentlicher Arbeiten in die arbeitsstille Zeft. Mese Arbeitsverschiebung soll allge­mein vorbeugend wirken, jene eine vorhandene Arbeits- losigkeft beseitigen helfen. Keine der beiden Veranstaltun- en darf eine Maßregel der Armenverwaltung sein; eide bedürfen einer planmäßigeren Vorbereitung als bisher und in geschlossenen Bezirken soll das chunlichst nach gemeinsamen Grundsätzen geschehen. Die genannte Versammlung hat diese Anträge einstimmig, eine Forde- rung auf Versicherung gegen Arbeitslosigkeft jedoch nur mit knapper Mehrheit angenommen.

Man mich dem einflußreichen Verein dafür dankbar sein, daß er sich auch mit dem oft traurigen Schicksal der Ziehkinder beschäfügt. Es herrscht durchaus Einmüthig- feit darüber, daß eine behördliche Beaufsichtigung des

legen. Für letztere Summe darf auch ein Drifter gut­sagen; da beim Verlassen des Jnstftuts die erwachsenen Kosten aber gewöhnlich so viel ausmachen, so sind früher oder später die 100 Pfund zu entrichten. Uebrigens braucht Niemand, wenn es ihm nicht paßt, den Vorlesun­gen der Professoren beizuwohnen; solange er nur spater die Examina besteht, kümmert sich Niemand darum, wie er sich seine Kenntnisse erworben hat. Die 6 Gumeas muß er indeß auf alle Fälle bezahlen.

Während aber, soweft die geisftge Kost in Frage kommt, dem Studenten eine größere Freiheit eingeräumt wird und Niemand danach fragt, woher er sie sich verschafft, widmet der „Oouneil ok .Legal Education" der leib­lichen der Rechtsbeflissenen große Aufmerksamkeit und verlangt, daß wenigstens ein Theil derselben in der Speisehalle des Inn eingenommen wird, dem derselbe an­gehört. Me Vorschrift ist, daß jeder Student 12 Terms, d. h. Vierteljahre, sich der Erlernung der Rechtswissen­schaft widmet und während jedes dieser Vierteljahre muß er mindestens 3 Dinners in der Halle einnehmen, falls er von einer britischen Universität kommt, und 6, wenn dies nicht der Fall ist. Danach erscheint es fast, als ob der Oouneil das Einnehmen dieser Mahlzeiten als eine nicht zu große Annehmlichkeit bewachtet und denjenigen, der keine Universität besucht hat, für diese Unterlassung da­durch straft, daß er ihm auferlegt, mindestens 72 Dinners in der Halle des Inns zu verspeisen, bevor er die Würde eines Barristers erlangen kann. (Uebrigens nehmen an diesen Mahlzeiten stets auch Barristers und Benchers (die Rangältesten) Theil.) Für letztere ist ein Tisch vor­handen, der von dem der übrigen Menge derAdvokaten ge- trennt ist, wie wiederum die Studenten sich etwa nicht mit diesen an der gleichen Tafel niederlassen dürfen. Am Wochentag um 5y 2 , am Sonntag um 5 Uhr findet das Dinner statt, das höchst würdevoll und nicht im Alltags- anzuge verzehrt werden muß. Betritt ein Student oder Barrister den Saal, dann nimmt ihm ein Mener Stock *

Ziehkinderwesens geboten sei, wie das eigenüich selbst­verständlich ift. Doch gingen die Ansichten darin aus­einander, ob die Normen derselben durch das Reich oder die Einzelstaaten und Gemeinden festgesetzt werden sollen. Man nahm schließlich einige Anträge an, die zunächst fest- setzen, daß überall eine behördliche Aufsicht auszuüben ist. Mit dieser Aufsicht sollen im Ehrmarnt weibliche Per­sonen unter Heranziehung von Aerzten betraut werden. Für Kinder bis zum vollendete zweiten Lebensjahr wur­den geschulte besoldete Pflegerinnen gefordert, auch soll die ganze Frage nicht durch das Reich, sondern landes­gesetzlich geregelt werden. Eine derarttge Aufsicht wird nicht umhin können, mit den Vereinen zum Schuh der Kinder vor Ausbeutung und Mißhandlung enge Fühlung zu halten. In Berlin haben diese leider sehr nothwendi- gen und _ segensreich wirkenden Vereine in den letzten Wochen in allen Theilen der Stadt Meldestellen ge­gründet, die bis auf 500 vermehrt werden sollen. An jenen Stellen können Kinder-Mißhandlungm gemeldet werden, von dort aus wird die weitere Untersuchung ein­geleitet und das Ergebniß, wenn nothwendig, der Polizei und Vormundschaft mitgethesit. So ist über die ganze Stadt das Netz einer Kinderschutzbehörde ausgebreitä, deren Energie es hoffenllich gelingen wird, die Zahl der- arttger Mißhandlungen erheblich zu vermindern. Gegen den beabsichttgten größeren gesetzlichen Kinderschutz in ge­werblichen Betrieben haben in letzter Zeit verschiedene Unternehmer-Vereinigungen Einspruch erhoben. Man befürchtet, daß manche Jndustriom ohne ausgedehnte Kinderarbeit nicht bestehen können, aber man wird gut thun, sich daran zu erinnern, daß auch bei der energischen Beschränkung der Kinderarbeft in Fabriken zahlreich« Jndustrieen von einer derartigen Maßregel das größte wirthschaftlich« Unheil befürchteten. Me damals klagen- den Jndustrieen bestehen nicht nur noch, sondern sie haben sich seitdem auch ganz erheblich ohne die Kinderarbeit ent­wickelt. Man soll also nicht zu ängsüich sein. Natürlich bringt jeder sociale .Fortschritt gewisse Härten mft sich; wo man dieselben mildern kann, mag es geschehen, aber man darf im gegenwärtigen Falle nicht vergessen, wie er­barmungslos in manchen Hausindustrieen namentlich mft der Gesundheit der Kinder verfahren wird. Kein Er­werbszweig hat das Recht, den Geist, Körper und oft mich die Moral schulpflichtiger Kinder zu Grunde zu richten!

Der Kinderschutz soll bereits bei der Frau beginnen. Es ist daher eigenüich selbswerständlich, daß die einen ehr- lichen socialen Fortschritt auf Grundlage der heutigen Wirthschaftsordnung anstrebende „Gesellschaft für social« Reform" in ihrer kürzlich in Köln abgehaltenen Versamm­lung die mäßige Forderung des Zchnstundmtages für Frauen und dieHeraufsetzung derAItersgrmze für jugend­liche Arbeiter von 16 auf 18 Jahr« einsttmmig annahm. Bedauern muß man die wenig befriedigende Stellung des socialdemokrattschm Parteftages zur Alkoholfrage. Me Arbeiter-Partei hätte ganz besonders gute Gründe, eine derarttge für die Volkswohlfahrt so ungemein wichttge Frage nicht mit öden Späßchen und Witzchen

und Rock ab, worauf ein anderer ihn in den Talar hüllt, der das Eigenthum des Inns ist. Den Hut behält er, und zwar auf dem Kopf, bis der Head Butler drei Schläge mft einem Hammer thut, worauf man ihn abnimmt und sich am Tische niederläßt. Doch fängt damft daS Mahl noch nicht an. Der Ruf ertönt nun „BencherB, gentlemen", woraus Jeder sich ehrfurchtsvoll erhebt. Die alten Herren kommen majestättsch hereingeschritten, machen ihre Verbeugung und dann bleiben Alle stehen, bis abermals die Sttmme des Haushofmeisters sich hören läßt: „8kuhe, bitte, meine Herren." Dies ist das Signal für dm Kaplan, den Segen zu sprechen, und nun endlich nimmt Alles Platz, und Messer und Gabel treten in Thätigkeit.

Ein Abend in jedem Vierteljahr wird Grand Night genannt, und bei dieser Gelegenheft wird ein etwas besseres Dinner servirt, undGäste — gewöhnlich juristtsche und polittsche Celebritäten — speisen mit dm Benchers. Mese sollm es sich übrigens auch an anderen Tagen an nichts fehlen lassm, sondem stets das Feinste und Beste erhaltm. Dabei bezahlen sie nichts, während die Barristers für die Mahlzeit einschließlich Wein 2% Schilling und die Studmtm für die ersten 6 in jedem Vierteljahr eine Guinea, also per Dinner 3sch Schilling und dann je 2 Schilling, zu entrichten haben.

Wie man sieht, ist es in England zwar nicht sehr schwer, aber auch nicht billig, ein sttidirter Rechtsanwalt zu wer­den. Es sind mindestens, abgesehen von den Ausgaben des täglichen Lebens, 6000 Mk. nöthig, um die An- forderungm, die das Inn stellt und die erfüllt werden müssen, zu befriedigm. Dafür ist der Barrister bann ein vornehmer Mann, so vomehm, daß er nicht direkt mit einemKläger, sondern nur durch einen Solieitor mit dem­selben Verkehren darf. Dadurch kann es aber komnim daß ihm nie die Führung eines Prozesses überftagen wird' er es sich sein Lebtag an der Ehre gmügen lassm nmß.

H. L a n d.