WitMlölMl Tiiglilätt.
*•- Jahrgang.
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Verlag: Langgasie 27.
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Aa. 4S7. 12. Samstag, »en 18. Heptemlier.
Morgen-Ausgabe.
Aas FidelKammißwefen im Aegierungsüesirk Wiesbaden.
Die Art und Weise der Verkeilung der Fideikommisse rm preußischen Staate war noch bis vor wenig Jahren der Öffentlichkeit völlig unbekannt. Erst im Jahre 1897 trat das Königliche statistische Bureau ii; Berlin mit einer entgehenden Statistik auf diesem Gebiete hervor, die sich auf den Stand vom Jahre 1895 bezog und damals viel Aufmerksamkeit erregte. Seitdem sind die Zu- und Abgänge, sowie der Bestand an Fideikommissen alljähr- Uw Mgestellt worden, so daß der abermalige statistische aeb^buck über das Ganze, wie er vor Kurzem der L effentlichkeit amtltcherseits dargeboten worden -ist. weil lerchter zu bewerkstelligen ist. als sein Vorgänger vor fünf Zähren. Derselbe bezieht sich auf den Stand vom An- fange 1900 und bietet nicht nur im Allgemeinen, sondern gerade auch für unseren Regierungsbezirk des Jnteressan- ten so mancherlei, daß es einer Rechtfertigung wohl nicht werter bedürfen wird, wenn diese Zeilen es unternehmen, aus diesem Kapitel in kurzem Zusammenhänge das Be- ruerkenswertheste wiederzugeben. Was zunächst den Um- fang und die Verth eilung der in unserem Bezirke Anfangs 1900 vorhandenen Fideikommisse anlangt, so entfielen vcn der Gesammtfläche im Betrage von . 561,701.1 ha
stLgesammt
15,270.5 ha
auf Fideikommisse, also 2,72 pCt. Das ist noch nicht ein- mal halb so viel als der Regierungsbezirk Kassel an Fideikommissen aufzuweisen hat (5,87 pCt.).
Mit ihrem Procentualantheile von 2,72 pCt bleibt unser Regierungsb^irk hinter der staatlichen Procentual- ziffer 6,14 pCt. um 3,42 PCt. zurück. Von den 14 Pro- binzen des preußischen Staates aber haben nur Hannover und Rheinland für die Fideikommisse eine noch geringere Antheilsziffer aufzuweisen, als unser Regierungsbezirk Wiesbaden, nämlich 1,95 bezw. 2,62 pCt. Verhältniß- n:aßig den ausgedehntesten Fideikommißumfang hat unter den Provinzen (einschließlich Berlin und Hohen- zollern'sche Lande) Hohenzollern, und zwar 16,49 pCt, verhältnißmäßig den geringsten aber die Provinz Hannover (1,95 pCt.). Unsere Provinz Hessen-Nasiau hat die Ziffer 4,74 pCt. und steht mit derselben unter den 14 Provinzen an neunter Stelle, also nicht besonders hoch.
Von den insgesammt 42 Kreisen unserer Provinz, die sich mit 24 auf den Regierungsbezirk Cassel und mrt 18 auf den Regierungsbezirk Wiesbaden vertheilen, sind vier ohne jeden Fideikommißbesitz, und zwar aus dem Regie- rungsbezirke Cassel die beiden Kreise Hünfeld und Stadt- k-eis Hanau, und aus dem Regierungsbezirke Wiesbaden
Feuilleton.
Schwedischer Brannlmeinausschank.
Gothrnburger System.
Von Theodor Ruhemaun.
Wie Dänemark, so ist auch Schweden uns in vieler Beziehung auf social-ethischem Gebiete überlegen. In Vorbeugungsmaßregeln für Volkskrankheiten und Volksseuchen wird dort weit mehr gethan als in Deutschland und Oesterreich.
Die „Trinksrage", die „Bekämpfung der Trunksucht", das „Einschränken der Völlerci" der unteren Volksschichten ist jetzt wieder bei uns an der Tagesordnung. Die Eisenbahnbeamten und fiskalischen Arbeiter, auch die mancher privater Gewerbebetriebe, erhalten Prämien und Geschenke, wenn sie sich zu Abstinenzlern umwanöeln. Vielfach schüttet man bei uns dabei wieder das Kind mit dem Bade aus.
Da sind die Schweden praktischer. Bei ihnen hat man die Arunksuchtsfrage, die zumeist ja eine Frage des Ver- bienens der Gastwirthe ist, auf eine recht praktische Weise gelöst.
Bis vor 40 Jahren fehlte auch dort freilich jede durchgreifende Reform auf dem Gebiete der Branntwein-Herstellung und des Branntweinvertriebes. Jeder Schwede hatte daS Recht, in seinem eigenen Hause Branntwein zu brennen, so viel er nur wollte. Die Folge davon war ein außerordentlich hoher Verbrauch auf den Kopf der Bevölkerung. Durch Lanöesgesetz wurde dann zunächst für die Ortschaften des platten Landes das Recht des eigenen Brennens im Hause untersagt und gleichzeitig den Reichsverwaltungen ein bestimmender Einfluß auf den Kleinhandel mit Branntwein eingeräumt.
Da setzte genau vor 40 Jahren, 1862, die Gemeindevertretung der Stadt Gothenburg einen Ausschuß ein. der die Ursachen der zunehmenden Armenpsleglinge unter den Arbeitern feststellen sollte. Dieser Ausschuß kam zu
Wiesbaden. In
die Kreise Dillkreis und Stadtkreis___......... V1 ..
den übrigen beiden Stadtkreisen der Provinz, Cassel und Frankfurt a. M. sind Fideikommisse vorhanden, wenn auch in Cassel nur ganz geringen Umfangs.
Von den 18 Kreisen unseres Regierungsbezirks Wies baden bleiben also 16 mit Fideikommissen, und zwar:
Kreis Usingen . . Obertaunuskreis . Kreis Höchst . . Oberwesterwaldkreis Landkreis Wiesbaden Kreis Biedenkopf . • Kreis St. Goarshausen Oberlahnkreis . . Unterwesterwaldkreis Untertaunuskreis . Stadtkreis Frankfurt a Kreis Limburg . . Rheingaukreis . . Kreis Westerburg . Landkreis Frankfurt Unterlahnkreis
41,1 ha --- 0,11 pCt. 55,4 „ „ 0,25 „ 59,0 „ „ 0,41 „
267,9 „ „ 0,82 „
299.1 „ „ 1,42 „
1358.1 „ „ 2,01 „
900,7 „ „ 2,39 „
1059,7 „ „ 2,70 „
1147.3 „ „ 3,14 „
1870.2 „ ., 3,59 „
M. 288,3 „ >. 3,61 „
1589.4 „ „ 4,58 „ 1335,9 „ „ 4,86 „
1810.1 „ 5,70 „
311.1 „ „ 5,70 „
2877.2 .. 7,27
Die Durchschnittsziffer für den Preußischen Gesammt- staat stellt sich auf 6,14 pCt. Von unseren Kreisen geht also nur ein einziger über diese Ziffer hinaus, nämlich der Unterlahnkreis, während die Kreise Westerburg und Landkreis Frankfurt nahe an dieselbe heranreichen.
Was nun die Zahl und den Umfang unserer Fideikommisse anbelangt, so hat unsere Provinz deren 107 mit 71,819 ha Fläche und entfallen davon auf unseren Regierungsbezirk Wiesbaden 30 Fideikommisse mit einer Fläche von zusammen 12,675 ha.
Diese unsere 30 Fideikommisse vertheilen sich auf die von der Statistik angenommenen acht Größenklassen wie folgt, und zwar:
3,04 pCt. 3,46 ,. 33,36 „ 22,21 „ 37,94
8 unter 100 ha ... . 885 ha
3 von 100 bis 200 ha . . 438 „
12 von 200 bis 500 ha . . 4228 „
4 von 500 bis 1000 ha . . 2815 „
3 von 1000 bis 2000 ha . 4809 „
— von 2000 bis 5000 ha . — „
— von 5000 bis 10,000 ha . — „ „ — "
— v on 10,000 ha u. mehr . — „ „ — "
30 12675 ha
Der überwiegende Theil des Umfangs der Fideikom- mffse setzt sich hiernach aus Betrieben oder Besitzungen von mehr als 200 ha zusammen, wie dies auch im Staate in seiner GesammtHeit der Fall ist.
Die drei obersten Größenklassen sind in unserem Re- gierungsbezirke nicht vorhanden. Die meisten dieser um- fangreichsten Fideikommisse, nämlich 28 von 87. finden stch m Schlesien. Dann folgen Brandenburg (14), West- fiilen (10), Posen (8), Westpreußen und Schleswig. Holstein (je 5), Pommern und Ostpreußen (je 4), Hessen- Nassau und Rheinland (je 3), Hannover (2) und Hohen-
dem Ergebniß, daß die Ursachen in erster Linie in dem allgemein verbreiteten Branntweingenutz auf Borg zu suchen sei.
Die weisen Gothenbnrger Stadtväter faßten daraus den Beschluß, die Schankkonzession nicht mehr, wie früher, an private Bewerber auszugeben, die naturgemäß ein Interesse daran haben, daß möglichst viel getrunken wird, sondern einer gemeinnützigen Gesellschaft zu übertragen, die sich bereit erklärte, die Schankstellen zu verwalten, die Unkosten voy den Einnahmen abzurechnen und den ge- sammten Reingewinn für wohlthätige Zwecke zu verwenden. Später kam dann ein weiteres Abkommen mit der Gesellschaft zu Stande, worin sie sich verpflichtete, die Ueberschüste nicht mehr selbst zu Wohlfahrtszwecken zu verwenden, sondern an die Stadtverwaltung abzuführen. Neuerdings ist diese Ordnung des „Gothenburger Systems" für ganz Schweden zum Lanöesgesetz gemacht worden. Von den Ueberschüssen der Schankstätten erhält sieben Zehntel die Stadt, zwei Zehntel der Staat und ein Zehntel der Landkreis.
Die Sache hatte einen ganz ausgezeichneten Erfolg. Das vertrunkene Geld kam nicht mehr in die Hände weniger Branntweinbrenner, sondern in öffentliche Kassen, die es wieder für die allgemeine Volkswohlfahrt verwenden konnten.
Im vergangenen Jahre betrugen die Ueberschüffe der Branntweinschankstätten über eine Million Mark —. gewiß ein hübsches Sümmchen. Und dabei sucht man nicht etwa, um höheren Ueberschuß zu erzielen, die Mengen des getrunkenen Branntweins zu mehren, sondern im Gegentheil auf alle nur mögliche Weise einzuschränken.
In ganz Schweden sind die Schankstellen vermindert worden, man läßt sie nur bestehen, so weit ein wirkliches Bedürfniß für normal-trinkende Menschen notwendig ist. An Personen unter 18 Jahren darf kein Branntwein verabfolgt werden. An keinen Gast dürfen in einem Lokal mehr als zwei Schnäpse verabfolgt werden. Man hat auch mit Hülfe gemeinnütziger Gesellschaften Speise
zollern (1). Das größte Fideikommiß ist dies Hohen- zollern'sche, und zwar mit 68,815 ha oder 94,66 pCt. der Gesammtfläche des Ländchens. Es stellt diese Ziffer zweifelsohne den Besitz des Hohenzollern'schen Fürstenhauses dar, und es ist bei der enormen Procentualzisfer von 94,66 pCt. wohl leicht erklärlich, daß der Wohlstand des Bauernstandes in Hohenzollern im Gegensätze zu den angrenzenden württembergischen und badischen Landes- theilen ein keineswegs hervorragender ist.
Auf wie viele Besitzer sich die vorhandenen Fideikommisse vertheilen und welchen Gesellschaftsklassen die letzteren angehören, läßt sich aus der amtlichen Statistik leider nicht für die einzelnen Provinzen und Regierungs- bezirke ersehen. Den Gesammtstaat anlangend, so vertheilen sich die 1102 Fideikommisse auf 983 Besitzer, so- daß also häufig mehrere Fideikommisse in einer Hand vereinigt sind. Im Ganzen besaßen im preußischen Staate an Fideikommißfläche:
24 Mitglieder regierender Häuser . 198,711ha
38 Standesherren. 285,967 „
25 Mitglieder fürstlicher Häuser . . 235,661 „
243 Grafen. 7.71,995 „
556 Angehörige des sonstigen Adels . 608,801 „
97 B ürgerliche. 39,632 „
983
Die Turchschnittsgröße eines Fideikommisses im Besitze der regierenden Häuser ist sonach 8292, der standes- herrlichen 7625, der fürstlichen 9426, der gräflichen 8165, der sonsfigen adligen Familien 1093, der bürger- lichen Familien aber nur 408 ha.
Neue Fideikommisse sind in den letzten Jahren in unserem Regierungsbezirke nicht entstanden. Im Gegen- theile war in dieser Beziehung sogar eine Abnahme zu Verzeichnen, und zwar um 3,7 ha und 369,22 Mk. Grundsteuerreinertrag.
Interessant ist auch ein Ueberblick über unsere 107 Hessen-nassauischen Fideikommisse nach der Art und Zeit ihrer Entstehung.
Danach zählte unsere Provinz im Jahre 1850:
39 ursprüngliche Fideikommisse mit 25,224 ha Mache 10 in Fideikommisse umgewandelte _Lehne mit . :. 15,542 „ _
49 40,766 ha Flache
hingegen Anfangs 1900:
88 ursprüngliche Fideikommisse mit 58,907 ha Mach, 19 in Fideikommisse umgewandelte _Lehne mit. . 17,912 , ■„
107 71,819 ha Fläche
sodaß die Vermehrung in den letzten 50 Fahren also betrug:
49 ursprüngliche Fideikommisse mit 28,683 ha Fläch« , 9 in Fideikommisse umgewandelte
Lehne mit. 2,870 , ,
31,053 ha Fläche
58
Häuser errichtet, in denen airßer dem einen „Appettt- schnaps", der in Schweden als nothwendiges Zubehör zur Mahlzeit gilt, Branntwein überhaupt nicht verabfolgt wird, auch hat man an allen Orten Lesezimmer für das Volk geschaffen, in denen kein Gast gezwungen ist, Bier oder Spirituosen zu sich zu nehmen. Der Verkauf auf Borg ist gesetzlich verboten. Die Wirthe in den Lokalen — und das erscheint als das Wichtigste — sind fest besoldet, sie haben einen Verdienst nur aus dem Absatz der Speisen. Damit ist die Hauptquelle der Trunksucht, das Inter- esse des Wirthes an einem möglichst großen Alkoholumsatz, mit einem Schlage beseitigt. Wie gern würde man bei uns in ein öffentliches Lokal gehen, sein Esten einnehmen, seine Zeitung lesen, ohne immer gleich gezwungen zu sein, einige Glas Bier zu konsumiren.
Der Kleinvcrkauf von Branntwein ist ebenfalls ge- setzlich geregelt. Mengen unter ein Liter dürfen nicht abgegeben werden. Auf der anderen Seite dürfen im Großhandel nur 280 Liter abgegeben werben.
Alle diese Maßregeln des „Gothenburger Systems" haben zur Folge gehabt, daß in Schweden der Alkoholverbrauch, auf den Kopf der Bevölkerung gerechnet, be- deutend zurückgegangen ist. Er beträgt jetzt nur schwache acht Liter auf den Kopf pro Jahr berechnet. Es ist das ein bedeutend geringerer Satz, als wir ihn in anderen Kulturländern finden. Betrachten wir nun eine Reihe von „Ausschankstelleu der Gothenburger Schankgesell, schüft":
Die Gesellschaft verfügt über fünf eigene Häuser, während die übrigen Schankstellen in Miethsräumen nntergebracht sind. Da ist zunächst eine „Kleinhandlung". Das Lokal fällt von außerhalb in keiner Weise auf, ist vielmehr wie alle Kleinhanblungen und alle Schanklokale der Gesellschaft nur durch ein kleines, schwarzes Schildchen gekennzeichnet, sodaß man, um es zu finden, danach suchen muß. Sicher ein gewichttger Umstand, der geeig- net ist, dem Branntweintrinken entgegen zu arbeiten. Das Lokal ist einfach ausgestattet und nur von Morgens 9 Uhr bis Abends 7 Uhr geöffnet. Wie schon erwähnt.
