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U«. 33».

Redaktions-Fernsprecher N». 52.

Donnerstag, den 24. Inli.

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BerlagS-Fernsprecher No. 2266. 1902»

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Die Fortbildungsschule.

Zu den brennendsten und mit dem größten Eifer er­örterten Fragen gehört die, wie der bedenklichen Krimi­nalität der Jugend mit Erfolg zu steuern sei. Leider wird jedoch diese Frage mehr vom einseitig strafrecht­lichen, als vom pävagogisch-socialpolitischen Standpunkt aus besprochen. Wenn es nun auch nicht zu bezweifeln ist, daß durch die an sich dringend nothsvendige Reform des Lckrafrechts auf dem Gebiet der Jugendfürsorge Manches, so vor Allem durch den Ausbau der bedingten Verurtheilung, die wir bisher nur in der unzulänglichen Form der bedingten Begnadigung haben, geschehen kann, so liegt es doch auf der Hand, daß auf diesem Gebiete alle strafrechtlichen Reformen halbe Maßregeln bleiben müssen, wenn mit ihnen nicht die erziehliche Arbeit des Volksbildners Hand in Hand geht.

Diese Arbeit hört aber heute für den bei Weitem größten Theil der Jugend mit dem Ende des schul­pflichtigen Alters auf, während doch gerade die Jahre nach der Beendigung des schulpflichtigen Alters, die ja auch der Volksmund in weiser Erkenntniß als Flegel­jahre bezeichnet, diejenigen sind, in denen für die Heran­wachsende Jugend die Versuchung und Verlockung zu Ab­wegen am größten, die Gefahr der Verwilderung und Verwahrlosung am stärksten ist. Als das werthvollste Mittel, mit dem dieser Gefahr begegnet werden kann, ist längst allgemein die Fortbildungsschule erkannt worden. Aber mit dieser Erkenntniß hat der Eifer in der Be­gründung der Fortbildungsschulen leider nicht Schritt ge­halten. Es hieße, offene Lhüren einrennen, wenn man heute über den Nutzen, ja über die dringende Noth- Wendigkeit der Fortbildungsschule eine längere Aus­einandersetzung schreiben wollte. Aber die nackten Zahlen der Statisük zeigen nur zu deutlich, wie wenig sich bisher diese Erkenntniß in die That umgesetzt hat.

Es giebt zur Zeit in Deutschland noch nicht ganz 650,000 Fortbildungsschüler und -Schülerrnnen. Das ist ein Resultat, auf das wir wahrlich keine Ursache haben, stolz zu sein. Und dabei ist dieses Ergebniß nur dadurch erreicht worden, daß einzelne Staaten, vor Allem Württemberg, Baden, Hessen und Sachsen, einen erfreu- lichen Aufschwung des Fortbildungsschulwesens zu der- zeichnen haben, während die meisten anderen Staaten, darunter auch der größte Bundesstaat Preußen, hierin leider noch ganz bedauerlich im Rückstand sind. Dies wird klar, wenn man vergleicht, wie sich diese 650,000 Fortblldungsschüler und -Schülerinnen, die in etwas mehr als 16,100 allgemeinen Fortbildungsschulen, Ge­werbe- und gewerblichen Fortblldnngsschulen, gewerb- lichen Fachschulen, Handelsschulen, landwirthschaftlrchen Schulen und allgemeinen Fortbildungs- und Fachschulen für Mädchen untergebracht sind, auf die verschiedenen Bundesstaaten vertheilen.

Es kommen in Deutschland auf 10,000 Einwohner, in Württemberg, das hier an der Spitze marschirt, über 500 Fortblldungsschüler und -Schülerinnen und, um gleich die Extreme einander gegenüber zu stellen, in Schaumburg-Lippe 23. Zwischen diesen Extremen stufen sich die anderen Bundesstaaten wie folgt ab: In Baden kommen auf 10,000 Einwohner nahezu 360 Fort- bildungsschüler und -Schülerinnen, in Hessen nicht ganz 350, in Sachsen ca. 290, in Sachsen-Koburg-Gotha ca. 225, in Waldeck ebenso viel, in Sachsen-Weimar über 220, in Sachsen-Meiningen ca. 210, in Schwarzburg. Sondershausen über 200, in Lübeck über 180, in Meck- lenburg-Strelitz ca. 144, in Reuß j. L. 125, in Bremen 110, in Bayern ca. 90, .. in Schwarzburg - Rudolstadt 85, in Hamburg über 70, in Braunschweig und Mecklenburg-Schwerin ca. 70, in Preußen knapp 70, in Reuß ä. L. ca. 64, in Sachsen- Altenburg über 60, in Lippe ca. 54, in Anhalt ca. 53, in Oldenburg ca. 35, in Elsaß-Lothringen 34 und in Schaumburg-Lippe, wie schon erwähnt, ca. 23.

Der größte Bundesstaat Preußen steht mithin, wäh­rend er eigenllich den anderen Staaten mit gutem Bei- spiel vorangehen sollte, in dieser Reihenfolge erst an der neunzehnten Stelle. Ganz besonders schlimm steht es, und zwar vor Allem wieder in Preußen, mit den Fort- blldungsschulen für Mädchen. Von den ca. 650,000 Fortbildungsschülern sind rund 540,000 männlichen und nur etwas über 106,0000 weiblichen Geschlechts. Wie schlimm auf diesem Gebiet die Verhältnisse in Deutsch­land liegen, geht daraus hervor, daß hiervon ca. 68,000 Fortbildungsschülerinnen auf Württemberg und Baden kommen, sodaß mithin fiir das ganze übrige Deutschland nur wenig mehr als 38,000 bleiben. lieber die Ver- thellung dieses Bestandes auf die einzelnen Bundes­staaten und den Stand des Fortbildungsschulwesens für die Mädchen werden wir in einem weiteren Artikel berichten.

Ei» neues Gesetz über Die MuglWe.

Das Reichsamt des Innern hat soeben, wie schon kurz gemeldet, einen neuen Gesetzentwurf über die Photographie fertiggestellt, der bestimmt ist, in die große Zahl von Rechtsfragen, die infolge des enormen Auf­schwunges der Photographie entstanden sind und welche die bisherige Gesetzgebung nur mangelhaft geregelt hat, Ordnung zu bringen. Die Vorlage, die den Regierungen der Bundesstaaten zur Begutachtung zugestellt worden ist, betitelt sich: Entwurf eines Gesetzes, betreffend das Urheberrecht an Werken der Photographie. Unter die Nebenbestimmungen über das photographische Urheber­recht ist aber auch das Recht am eigenen Bilde als ein der deutschen Jurisdiktion bisher fremder Begriff ein­gereiht.

Im § 6 des Entwurfes wird die Frage, ob bei be­stellten Porträts der Besteller — der nicht identisch sein mutz mit dem Photographirten — oder der Photograph als Urheber im juristischen Sinne anzusehen sei, zu Gunsten des Photographirten entschieden. Aber daneben bedarf noch die Frage der Lösung, ob und inwieweit ein Rechtsschutz gegen die unbefugte Verwerthung von Porträts zu Gunsten der abgebildeten Persönlichkeit noth- wendig und durchführbar ist. Der Entwurf stellt diesbe­züglich im 8 14 den Leitsatz auf:

Photographische Bildnisse (Porträts) dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.

Das geltende Gesetz enthält in dieser Beziehung keine Vorschriften, es ist also nur der Besteller als Träger des Urheberrechts in der Lage, für die Dauer der Schutzfrist die mechanische Nachbildung zu verhindern, und die abgebildete Person hat, insofern sie nicht mit dem Besteller identisch ist, überhaupt kein Verbtetungsrecht. Das Reichsamt des Innern führt in den Bemerkungen zu dem Entwürfe aus: „Das Unbefriedigende dieses Zu­standes wird auch alsdann nicht völlig gehoben werden, wenn, wie der vorliegende Entwurf vorschlägt, dt« Schutzfrist verlängert und die in dem Verbot nur der mechanischen Nachbildung liegende Einschränkung deS Schutzes beseitigt wird. Denn es läßt sich mit der allge­meinen Rechtsordnung und mit der Achtung, welche daS Recht der Persönlichkeit beanspruchen darf, kaum verein­baren, baß ein Porträt nach Ablauf einer Frist selbst von 15 Jahren der beliebigen Benutzung anheimfällt.

„Von diesen Erwägungen aus gelangt der Entwurf zu dem Vorschläge, die Verbreitung und öffentliche Schaustellung von Porträts an die Einwilligung deS Abgebildeten zu knüpfen. Es soll hierbei keinen Unter­schied ausmachen, ob das Porträt auf Bestellung oder ohne solche, etwa im Wege der Momentaufnahme her» gestellt ist: auch das Bestreben eines Urheberschutzes ist belanglos. Die Aufnahme und die Nachbildung eine- Porträts fällt an sich nicht unter die Bestimmung: ein« Beschränkung in dieser Richtung würde die Amateur- Photographie stark beeinträchtigen, sie ist auch so lange

' Feuilleton.

In der Deichsdruckerri zu Berlin.

Bon Kurt v. Walfeld.

II.

Wie die Freimarke entsteht.

Der erste Saal, den ich betrat, war der große Ober­lichtsaal der Reichsbruckerei. Hier stehen die besten und feinsten Maschinen der Druckerei, die selbst die mehr­farbigen Drucksachen, auch mit gleichzeitigem Nummer- druck, genau und sicher selbständig vollziehen. Es spricht für die gute Ventilation, daß in diesem Raum, wo bei­nahe hundert große und kleine Maschinen unausgesetzt arbeiten, wo Hunderte von Menschen athmen, die Luft eine vorzügliche war. Es ist ein gutes Zeugniß für die Maschinen, daß sie durchaus keinen auffallenden Lärm machten. Gute Lust, vorzüglich arbeitende Maschinen, zufriedene Menscheugesichter, das ist die Signatur dieses Riesensaales. Das Bild änderte sich, als wir den Saal verließen und nach einer kleinen Wanderung den Gummirsaal betraten.

„Hier ist unser Gummirraum," sagte mein Führer, indem er die Thür öffnete, „er ist für uns eine ziemlich neue Einrichtung".

Ich trat ein, um entsetzt auszurufen: „Um Gottes- willen, wie viel Grad haben wir denn hier?"

Ein junger, liebenswürdiger Beamter trat sofort auf uns zu und sagte: SechSunbzwanzig Grad Celsius. Wir brauchen diese Temperatur, um die gummtrten Papierrollen in der vorgeschriebenen Stunde zu trocknen. Man gewöhnt sich an die Wärme. Sie sehen, wir sind in leichtester Sommer-Toilette, einfache, dünne Leinen- anzüge. Und ich befand mich im dicken Wtnterüberzieher. Aber ich litt, ohne zu klagen.

Das Papier, welches hier gummirt wird, dient nur zu Freimarken. Es wird in Rollen von 50 Kilo Gewicht und 900 Meter Länge gekauft. Von diesen Rollen werden täglich 12 Stück hier gummirt.

Ich trat an die Gummir-Maschine, die auS einem gefüllten, eisernen Behälter den Gummirschleim auf das Papier goß. Zwei breite, schmale Bürsten strichen das überflüssige Gummi wieder ab. Diese 900 gummtrten Meter Papier laufen von selbst durch den langen Saal und hängen sich von selbst in vier langen Reihen an dünnen Stangen kunstgerecht auf. Die Arbeiter stehen ruhig da und sehen zu, wie die wirklich tadellos funk- tionirende Maschine für sie arbeitet, exakter und sicherer als sie es mit ihren Händen thun könnten.

Der Gummirschleim wird täglich frisch aus gutem Rohmaterial in einem Nebenraum hergestellt. Der Zu­satz von bestem Glyzerin dient dazu, um die Sprödigkeit des Gummis zu lindern und seine Haltbarkeit zu ver­größern. Man braucht wirklich keine Angst zu haben, wie es doch oft vorkommt, eine Freimarke selbst mit der Zunge anzufeuchten, die Gummirmasse ist tadellos rein und enthält keine Spur von schädlichen Stoffen. Es herrschte die höchste Sauberkeit in dem Gummir-Rauw, aber die Hitze — ich war froh, ihr zu entrinnen.

Alle diese gummirten und getrockneten Papierrollen werben in der Buchbinderei von sauberen Mädchen in passende Bogen zerschnitten. Dann kann die Maschine ihre Arbeit beginnen. Jede Platte enthält, von Künst­lerhand gearbeitet, 100 Freimarken. Bier Kupferplatten gehören zu einem Bogen, der also 400 Freimarken ent­hält. Es lagen ganze Stöße von Marken auf dem Tisch der Buchbinderei. Der tägliche Verbrauch ist zu groß.

Die Kupferplatten mit den eingravirten, verkehrten Bildern der je 100 Freimarken hat der betreffende Ober- faktor in sicherem Verwahrsam, das ist ein eiserner, ein­gemauerter Tresor, welcher in seinem kleinen Arbeits­zimmer steht. Dieser Arbeitsraum ist in einer Ecke des großen SaaleS angebracht, von wo er den ganzen Raum durch ein Fenster übersehen kann.

Nicht nur die einfarbigen, auch die zweifarbigen Marken können durch einmaligen Druck hergestellt werben. Natürlich werden alle Werthpapiere, von der Zweipfennigsmarke an bis zum Tausendmarkschein, der strengsten Kontrolle bet der Herstellung unterworfen. Es

muß genau so viel Papier abgegeben werden, als di« Arbeiter empfangen haben. Da darf auch nicht das Ge­ringste fehlen. Natürlich geht es auch hier nicht ohne Fehldruck oder Makulatur ab. Diese unbrauchbare« Stücke werden später sorgsam vernichtet.

Im Jahre werden durchschnittlich 20 Bogen zu je 400 Freimarken gedruckt, also die schwr« Summe von 8 Milliarden Stück Freimarken.

Perforirt werden die Freimarken erst nach ständiger Fertigstellung. Diese Durchlöcherung geschieht auf besonderen, den sogenannten Perforirungsmaschinen.

Viel schneller und einfacher ist der Druck der Post­karten und Postanweisungen. Letztere werden mit und ohne Freimarke hergesteüt.

Alle diese Karten werden nur auf der Schnelldruck­oder der Rotations-Maschine hergestellt, bei welcher Maschine die Platte durch eine Walze, durch einen Cylinder ersetzt ist. So eine Rotations-Maschine ist ein Ungethüm, das allein ein Kapital repräsentirt. Bedient muß sie werden von drei Männern, dem Maschinen­meister, dem Aufleger und Abnehmer. So eine Schnell­bruckmaschine arbeitet ganz anders als die einfache Druckerpresse, sie kann in einer Stunde bis zu 2000 Bogen mit je 25 Postkarten oder je 20 Postanweisungen liefern. An Postkarten werden im Jahre gedruckt rund 300 Millionen Stück: Postkarten mit Rückantwort etwa den zehnten Theil.

In dem Saal, wo diese Arbeiten vollzogen werden, fällt dem Besucher ein umgitterter Raum, eine Art Zimmer, mitten im Saal, auf. DaS ist der Raum, wo ein Beamter weiter nichts thut, als täglich die geheimen Drucksachen des Staates zu verpacken und zu versenden.

Alle Beamten und Arbeiter, welche mit der Her­stellung von geheimen Drucksachen beschäftigt sind, werden durch Handschlag verpflichtet. Bei den geheimen Druck­sachen wird ebenso gewissenhaft und sorgsam verfahren, wie bei der Herstellung von Werthpapieren. Kein Stück Papier, keine Makulatur darf fortgeworfen, Alles tnu| prompt abgeliefert werden.