Amtliche
des
Anzeigen
Erscheinungstage: Dienstag, Donnerstag, Samstag.
Mrslmürnrr Tagblatts.
Verlags-Fernsprecher: Nr. 2266.
Po. 73.
Donrrerstagz den 19. Inm.
1902.
Im Kamen des Königs!
In der Strafsache gegen den Sackträger Peter Fuchs, geboren -am 6. April 1866 zu EitelLorn, katholisch, verheirathet, ohne Wlitärverhältniß. zu Wiesbaden, Stein- gafse 34 wohnhaft,
wegen Beleidigung,
hat das Königliche Schöffengericht zu Wiesbaden in der Sitzung vom 23. Mai 1902, au welcher Theil genommen haben: Gerichtsaffessor Oechs als Vorsitzender,
Dachdeckermeister Reih,
Töpfer Rüsch als Schöffen,
Amtsanwalt Bahl
als Beamter der Staatsanwaltschaft, Jnstizanwärter Axthelm als Gerichtsschrriber, für Recht erkannt:
DerAngcklagte wird wegen Beleidigung zu einer Gefängnißstrafe von 7 — Sieben — Tagen, sowie in die Kosten des Verfahrens verurtheilt. Außerdem wird der Königlichen Polizeidftection zu Wiesbaden, als der den Beleidigten Vorgesetzten Behörde, die Befugniß zugesprochen, den entscheidenden Tbeil dieses Urtheils binnen sechs Wochen nach Empfang einer mit der Bescheinigung der Rechtskraft versehenen Ausfertigung durch einmaliges Einrücken im „Wiesbadener Tagblatt" auf Kosten des AngÄlagten öffentlich bekannt zu machen.
V. R. w.
Ansgefertigt mit dem Anfügen, daß das Urtheil rechtskräftig ist. F265
Wiesbaden, den 31. Mai 1902.
Hartman«,
Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts 5.
20
20
80
Bekanntmachung.
Freitag, den 20. Juni 1002, Vormittags 10 Uhr, werden im Königlichen Theater (Eingang Wilhelmstraße) die seit September 1900 gefundenen und nicht abgeholten Gegenstände, als: Schirme, Stöcke, Operngläser, Fächer, Taschentücher, Brillen, Handschuhe u. s. w. zum Borthrile der Theater-, Kranken- und Unterstützungskaffe öffentlich meistbietend gegen Baarzahlung versteigert werden. T 285 Wiesbaden, den 17. Juni 1902.
Intendantur der Königlichen Schauspiele.
In Vertr.: Winter.
Bekanntmachung.
Interessenten werden hiermit ausdrücklich da- xaufähingewiesen, daß sie bezüglich der Ausstellung und Veriveuduug von Acetylcngasapparaten von den Lieferanten Gewähr für die richtige Ausführung und Aufstellung dieser Apparate ver- laugen müssen.
Der Polizei-Präsident. K. Prinz v. Ratibor.
Polizei - Verordnung.
Aus Grund der 88 6. 12 und 13 der Verordnung über die Polizei-Verwaltung in den ne» erworbenen LandeStbeilen vom 20. September 1867 (G. S. S. 1629) »nd der §§ 137 und 139 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom §0. Juli 1883 (fit, S. S. 195) verordne ich mit Zustimmung des Bezirks-Ausschusses für den pwfang der RegierungS - Bezirke« Wiesbaden wa« folgt:
§ 1. Gegenstände, Stoffe und Zubereitungen jeder Art, a) deren Feilhaktcn und Verkauf gesetzlich beschränkt ist, Kaiser!. Verordnung vom 22. Oktober 1901 (R. G. Bl. S. 880). b) deren Bestandtherle und Zusammensetzung weder durch ihre Benennung oder Ankündigung erkennbar gemacht werden, noch allgemein bekannt sind, oder (s) denen Wirkungen beigelegt werden, ivelche sie nicht besitze», dürfen als Mittel gegen Krankheiten und Körperschäde» bei Menschen und Thicren nicht öffentlich angekündigt oder nugepricsen werden.
8 2. Zuwiderhandlungen werden, sofern die gesetzlichen Bestimmungen nicht eine höhere Strafe androhen, mjt Geldstrafe bis zu 60 Mk., im !l» permögenssalle mit entsprechender Haft bestraft.
§'8. Diese Polizei-Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Perkundjgnng in Kraft. Die Dolizei- Verorduuiig vom )9. Juli 1899 (ÄmtSbl. S. 293) wird vom gleichen Zeitpunkte ab dnfgchoben. *
Wiesbaden, den 16. Mai 19N.
Der Regierungs-Prasidei». Zn Vertr.: gcz. Bake
Wird veröffentlicht.
Wiesbaden, den 16. Juni 1902.
Der Maaiflrat.
Bekanntmachung.
Die nach dem Ortsstatut vom 12. Februar 1901 zu entrichtende Gebühr für die Benutzung der städtischen Canalisatiou beträgt auch für ^ das
Rechnungsjahr 1903 für das Frontmeter 26 Mark.
Ferner wird der gemäß 81 des Statuts vom 11. April 1891 aufgestellte und nachfolgend abgedruckte Kostcntarif für die durch das Stadtbauamt auszusührenden Hausanschluß-Canäle im Rechnungsjahr 1902 hiermit zur öffentlichen Kenntiiiß gebracht. *
Wiesbaden, den 10. Juni 1902.
Der Magistrat.
Kosten-Tarif
für die durch die Stadtgemcinde auszusührenden Hausanschlutz-Canäle.
1. Herstellung von Rohrcanälen.
Liefern, Verlegen und Verdichten von Steinzeug- röhren, einschließlich Lieferung der Formstücke, des Dichtungsmaterials, sowie einschließlich der Herstellung der Baugrube, bestehend aus: Ausnehmen der Bedeckung der Straßen, Fußwege, Einfahrten, Keller und Höfe; Ansheben des Grundes, ordnungsmäßiges Wiedereinfüllen des Grundes, Wieder- herstkllen des Pflasters — ausgenommen gemustertes Mosaikvflaster und dergleichen — ; Abfuhr des übrig bleibenden Grundes ec. bei einer Tiefe der Baugrube bis zu 1 Meter und bei einer Lichtwcite der Röhren von: „
Mk. Pfg.
a) 150 mm pro lfd. m: 7
b) 100 mm „ „ „ 6
c) 75 mm „ „ „ 6
Desgleichen bei Verwendung von gußeisernen Muffenröhren ec., wie pos. 1.:
a) 150 mm Lichtweite pro lfd. m: 14
b) 100 mm „ „ „ „ 10
a) Zuschlag zu pos. 1 und 2, für jedes lfd. m Canal, bei je rd. 50 Ctm.
Mehrticfe bis zu einer Tiefe der Baugrube von insgesammt 2 Meter, einschließlich Absprießen —
b) dcsgl., wenn die Baugrube mehr als 2 Meter tief war
c) Abzug von pos. 1 und 2, wenn besondere Bedeckung fehlt,
pro lfd. m:
Zuschlag von in der Baugrube befindlichem Maucrwcrk oder Gestein, einschl. Abfuhr,
a) wenn cs mit dem Pickel gelöst wird, pro obrn
b) wenn es mit dem Fäustel und Keil oder Meißel gelöst wird, oder wenn gesprengt werden muß, pro cbm
Zuschlag für Wiederherstellung der Bedeckungen der Straßen, Wegsteige ec., wenn solche aus Beton oder Asphalt bestanden, einschließlich der Unterlage, pro lfd. m
Anschlüßen eines vorhandenen gußeisernen Standrohres der Regcnabfall- leitnng an den Sandfang oder die unterirdische Leitung
Liefern und Anpassen eines gußeisernen Standrohres, einerseits an das Regenfallrohr, anderseits an den Sand- säng ober an die unterirdische Leitung und Bcfestiaen an der Facade, einschließlich Verdichten der Verbindungen,
"„gäbe des Verdichlungsmatcrials, der ohrhakcn und Rohrschellen, sowie Verputzen kleiner, etwa ansgebrochciier Stellen der Blauer
A. bei Hochführung des Standrohres, ca. 1,20 m über Terrain:
a) und einer Lichtweile von 100 mm
b) und einer Lichiweitc von 7b oder 80 mm
B. bei Hochführnng de?Standrohres, ca. 1,75 über Terrain:
a) u-ud einer Lichtweite von 100 mm
b) ULd einer Lichtweite von 75 oder 80 mm
Zuschlag zu pos. 7. wenn hierbei ein Etagenbogen zur Verwendung kommt und zwar:
a) bei einer Lichtwcite von 100 mm
b) bei einer Lichlweile von 75 oder 80 mm
Mk. Pfg.
60 - 80
1 —
5 —
8 —
1 20
8 —
3 40
3
Zuschlag zu pos. 7 und 8, wenn das mhr ' - ----- -- *-
Standrohr tdcilwcise (bis zur Hälfte) in die Mauer eingelassen wird, einschließlich Verputz
desgl., wenn es ganz eingelassen wird
2. Entwäffcrungsgegcnständc,
einschließlich Llnvringen.
Liefern und fertig Versetzen eines Regenrohrgernchoerfchlusses
Liefern und fertig Versetzen eines Hschwafferverschlnsscs mit Schild, einschließlich der nölhigen Maurerarbeit, bei einer Lichtweite von
a) 150 mm
b) 100 mm
c) Liefern und fertig Versitzen einer qußeis. Abdeckung mit Rahmen 50 cm jn, Quadrat für einen Hochwasservcrschlußichacht
( 1 ) Liefern und Anbringen eines Emailleschjtdcs (Bcnntzungs-Vor- schrift für einen Hochwasser- Verschluß)
Liefern und Einsetzen eines gnßeif, Svnndkasteils 2c>
50
57
38
17
—
23
—
30
—
15
50
20
90
1
40
19
50
15
50
52
31
14
26 50
50
16 50
4 50
25 —
3. Maurerarbeiten.
Liefern und Versetzen eines Einlaß- tückes oder Bearbeiten eines hierzu lassenden Steinzeugrohrstückes und Einetzen desselben i» einen gemauerten oder Rohrcanal
1 Cubikmeter Manerwerk kostet:
a) Ans Bruchsteinen in Cement- mörtel 1:6
b) Aus gewöhnlichen Backsteinen in Cemcntmörtel 1 : 4
c) An« Blendsteinen in Cemcnt- mörtcl 1 : 4 und mit Cemcntmörtel 1 : 2 gefugt
d) Aus Bruchsteinen in Kalkmörtel 1 : 3
e) Ans gew. Backsteinen in Kalkmörtel 1 : 3
1 Quadratmeter Putz (Cement:
Sand — 1:2
1 Cubikmtr. Beton herzustellen kostet:
a) fester Beton, für Belastungen und dergl., Mischung 1:3:6
b) weniger fester Beton, für sichere Füllungen re., Mischung 1:5:10
Für besonderes Durchbrechen von Mauerwerk außerhalb der Baugrube, soweit erforderlich, einschließlich Wieder- herstellen pro lfd. in Mauerstärke 12
Für Taglohnarbciten werden berechnet:
1. Für einen tüchtigen Maurer pro Tag
2. Für einen tüchtigen Taglöhner pro Tag
3. Für einen tüchtigen Installateur pro Tag
Lieferung von Gegenstände« und Materialien,
deren Versetzung und Anbringung, bezw. Verarbeitung seitens der Stadt im Taglohn erfolgen muß:
Einen Hochwasser-Verschluß (ohne Schild) von
a) 150 mm Lichtweite
b) 100 mm „
c) Biuutzuiigrschild für Hochwasser Verschlüsse
d) 1 Abdeckung für einen Hochwasser Verschlußschacht
Ein Meter Stcinzeugrohr bei einer Lichtweite von
a) 150 mm
b) 100 mm
c) 75 mm
Ein VerbindnngS - Steinzeug-Rohr I ) ) bei einer Lichtweite von
a) 150 mm
b) 100 mm
Ein Bogen-Steinzeug- (V )
Rohr bei einer Lichtweite von
a) 150 mm
b) 100 mm
c) 75 mm
a) 1 lfd. m Eisenrohr von 150 mm Lichtweite
b) 1 Verbindungsrohr von 150 mm Lichtweite
c) 1 Bogenrohr von 150 mm Licht- weite
a) 1 lfd. m Eisenrohr von 100 mm Lichlweite
b) 1 Verbindungsrohr von 100 mm Lichtweite
c) 1 Bogcnrohr von 100 mm Licht- weite
Standrohrc für Regenfallröhren für eine Hoch'ührung von
a) ca. 1,20 .in über Terrain:
1. bei einer Licbtweite von 100 mm
2. bei einer Lichtwcite von 75 bezw. 80 mm
b) ca. 1,75 m über T-rrain:
1. bei einer Lichtweite von 100 mm
2. bei einer Lichtwcite von 75 bezw. 80 mm
Ein Etagenbogen bei einer Lichtweite
von:
a) 100 mm
b) 75 oder 80 mm Eine Rohrschelle für eine Lichtwcite
von:
a) 100 mm
b) 75 oder 80 mm 1 Kilogramm Portland-Cement
a) 1 Cubikmeler Flußsaud
b) 1 „ Grubensand
a) 1 „ sftußki-S
b) 1 ,. Grubenkies
1 Liter gelöschter Kalk —
a) Gewöhnliche Backsteine, pro Stuck —
d) Blendsteine „ „
c) Bruchsteine pro Cubikmeter 5
a) 1. Ein Cnbtkm. Cementmört-l 1:4 21 2. Ein Eimer Cemenimörlel 1:4
(vo>i 15 Liter Inhalt) —
b) 1, Ein Cubikmeter verlängerten
Cenikiilmörtel 1:6 17
2. ElnEimcrverlängerten Cenient- möriel 1:6 (von 15 Liter- Inhalt) —
e) 1. Ein Cnbikm, Kalkmörtel 1:3 14 2. Ein Eimer Kalkmörlel 1:3
(von 15 Liter Inhalt) —
Lieferung gießsertiger Asphalt- Gondron-Masse an die Baustelle, pro Liter
5 —
3 50
5 50
17
Beifahren guten Ansfüllmaterials, ofern dasselbe durch städtisches Fuhrwerk herbeigeschafft werden muß, Pro Cubikmeter. gleiäi zwei Fuhren
Für Darleihen der städtischen Ban- pumpe zur Wasserhaltung, einschließlich Transport von und zur Arbeitsstelle, wobei jedoch die zur Bedienung erforderlichen Arbeiter im Tagclohn berechnet werden, pro Tag
Anmerkung : Für alle jonft_ nicht aufgeführten Materialien und Arbeitsleistungeu wrrd gu den reinen Selbstkosten ein Zuschlag von Io,» ür Lager-, Transport- und VerwaltungSkosteu erhoben. __
30
50
80
25
40
65
80
25
50
80
50
20
75
50
60
10
60
80
30
30
10
03
10
30
25
25
02
05
07
85
26
5. Sonstiges.
Mk. Pfg.
3 25
4 —
1.40
1.60
3.20
2.80
-. 90 ,
1.—
2.70
1.801
1.40
2o
— 22
Bekanntmachung.
Anmeldungen zur Reinigung -er San-» und Fcttfänge in den Privat-Gnmdstuckcu find schriftlick, oder mündlich an die Abthcilung für Canalisationsweieu unseres Stadtbamrmtes, Rath' hau», Zimmer No. 57. zu richten. .
Die Neiniaung der ans Straßenyebiet bestnd- lichen Sandfäugc von Regen- und Kücheu-^all- röhrcn gesänebt gemäß 8 5 de» Canal-OrtSstamts vom 11. April 1891 obligatorisch auf Kosten der Hauscigenthümer.
Für das Rechnungsjahr 1902 bleibt der seitherige, nachfolgend abgedruckte Kostentarif bestehen. Hierzu wird bemerkt, daß bei «ronarnch zweimaliger Reinigung der Sinfftoffb«baIter eines Hausarundstücks die einfachen Tarifsätze, bei monatlich viermaliger Reinigung die zwei» fachen und bei monatlich achtmaliger Reinigung die vierfachen Tarifsätze zur Berechnung Krumen.
Diesem Kosteiliarif sind die biSsmgen Einheitspreise für die von der Stadtgememde übernommene Reinigung und Oelbeha ndamg der in Privatgrundstücken bestehenden sogmamrtm Oel-Piffoirs bergefügt.
Wiesbaden, den 10. Juni 1902. -
Der Magistrat.
Kosten-Tarif der Sinkkasten-Reinigm»^
Auf die Dauer eines Jahre« berechnet.
1. Gemauerte Sinkkasten ohne -
Eimer. Mk . 2 . 70 !
2. Sinkkasten mit freistehendem
Eimer.
3. Sinkkasten mit hängendem Eimer
4. Kellerstnkkasten
a) gemauerte, ohne Eimer . .
b) von Tbon oder Eise», mit
Eimer.
5. Reanrrohrsandfänge
a) zu ebener Erde.
b) unter Terrain.
6. Gemauerte Fettfänge ....
7. Gewöhnliche Fettfänge (Eisen od.
Thon).-
8. Wasserverschlüsse (Putzspphons)
9. Pissoirflnkkasten, sowie sonstige
stinkende Abgänge enthaltende Wasserverschlüsse.. 2.30
NB. Außergewöhnliche Fälle und Verbältmff« unterliegen besonderer Bestimmung der Einheitspreise durch das Stadtbauamt, nach den gleichen bei Aufstellung dieser Tarifs maßgebend ge» wesencn Grundsätzen.
(So ist z. B. der Mindestbetraq, zu welchem die Stadt eine Reinigung übernimmt, 3 Mk., d. h. für Lofraithe» mit nur einzelnen Objecte», deren Reinigung nach tarifmäßiger Berechnung ziisammen weniger als 3 Mk. ausmachen, ist der Mmdest» betrag von 3 Mk. zu entrichten.)
Nach Pos. 4 werden alle in Souterrcnn» Räumlichkeiten, sowie unter Hot-Oberfläche, bezw,, ans Treppen-Podesten befindliche» Sinkkasten oder Fettsängc berechnet.
Unter den vorstehenden Betrage» ist »ur d« regelmäßige Reinigung der beir. Sand- und Fett» sänge von Schmutz, Sand »nd Fett verstanden,
- f
ns. Kosten-Tarif für die regelmäßige
Reinigung und Oelbehandlung von iltz Privatgrnndstücken bestehenden sogen- Oel-Piffoirs.
1. Bei wöchentlich einmaliger Reinigung pro
Stand »nd Jahr . . , c> Mk. 50 Pf
2. Desgleichen bei wöchentlich zweimaliger Reinigung 7 „ — „
3. Desgleichen bei wöchentlich zweimaliger Reinigung in
den Sommermonate» -
Stpril bis September einschl, und einmaliger Reinigung in de» übrigen Monaten des J ahres , , 5 „ 25 „
Accise-Rückvergütunff.
Die Accisc-Nückvergntungsbeträge au» vorigem Monat sind zur Zahlung angewiesen und könneu gegen Emvsitngsbestätignna im Lause dsiics Monaj^ jn der Adseriiguiigsstelle, Nengasse 6a, Part., Ein- iichmerei, während der Zeit von $ Vorm, bis, 1 Nachin. und 3—6 Nachm, in Empfang genommen werden.
Die bis zum 80, d.M. Abends nicht erhobeueiz- Rcciie-Rückvergütnnge» werden den EmpsangS- bercchiigten absiiglich Postporto durch Postanweifnua überiandl werden. *
Wiesbaden, den 10. Juni 1902.
Stadt. «lceise-Amt,
