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Berliner Schristl eitun, „cs «resd,de»er T«,N«tts: «erlin-Wilmersdorf «üntzeistr. 6«.Fer»spr.: BmtUhlaud450u.451. L-g-n und Wagen wird keine s-wädr übern-m«-°.

Zamslag, IO. Juli 1915.

klbend-klusgabe.

Nr. 316. * 63. 3ahrga«K

Die deutsche „Lusitania"-Note.

Gerüchte, die innerhallb und außerhalb Deutsch­lands im Umlauf waren, schienen darauf vorbereiten zu wollen, als werde Deutschland, Len amerikanischen Drohungen nachgebend, unter Umständen auf den Unterseebootkrieg von nun ab verzichten oder doch in eine „M o d i f i k a t i o n" willigen. Eine um so erfreulichere Überraschung ist der so­eben veröffentlichte, unten mitgeteilte Wortlaut der ^deutschen Antwortnote, die überall lebhafte Genug­tuung wecken und zweifellos freudigen Widerhall rm ! ganzen Reiche finden wird.

Die deutick>e Note führt eine durchaus höfliche, ja freundschaftliche, zugleich aber auch eine erfreu- lich f e st e Sprache und scheint uns, in der w ü r d i g e n Weife sowohl, mit der sie die Grundsätze der wahren Menschlichkeit für das Vorgehen der deutschen Regierung, und für sie mehr als für jede andere j der kriegführenden Staaten, in Anspruch nimmt, wie ' auch in den praktischen Vorschlägen zur Ver­meidung von dom „Lusitania".Fall ähnlichen ftoti- flikten ganz außerordentlich glücklich. Mit leiser, aber nicht zu verkennender Ironie erinnert die deutsche Antwort an die freundschaftlichen Beziehun­gen zwischen Deutschland und Amerika, die bis auf die Zeit Benjamin Franklins zurückdatieren, aber auch an die deutsche Bereitschaft, die Beschlüsse der Londoner Seokriogskonferenz zu ratifizieren, das Seekriegsrecht zu regeln und das Seobeuterecht, wenn möglich, über­haupt abzuschaffen. Auch jetzt erklärt sich Deutschland bereit, die guten Dienste des Präsidenten der Ver­einigten Staaten zur Regelung all dieser Fragen in Anspruch zu nehmen. Zugleich aber erinnert die deutsche Note noch einmal daran — und das ist mehr als Wiederholung — daß England ganz offenkundig vom Beginn des Krieges an, entgegen allem Völkerrecht, neutrale Küsten und Häfen blockiert and alle neutrale Schiffahrt nach Deutschland so gut wie völlig unterbunden hat. Im Gegensatz zu allen Grundsätzen des Völkerrechts, das die kriegerischen .Handlungen nur aus den waffentragenden Teil der Bevölkerung ausdehnt, die friedliche Zivitbevölke- rung aber von den Leiden des Krieges möglichst zu ver­schonen trachtet, will England, wie einst die Buren, so nun die Deutschen, einem Hnngerkrieg ohne Gnade und bis zur völligen Vernichtung aus- ■ liefern. Der deutsche Unterseebootkrieg ist, wie die Note der Kaiserlichen Regierung mit Recht ausführt, darauf die einzig mögliche Antwort, nichts anderes als berechtigte Notwehr. Für die deutsche Regierung ist das höchste Humanitätsprinzip der Grundsatz, die eigenen Londeskinder in dem Deutschland qufgozwungenen Da- seinskompf zu schützen, ihr Leben zu retten. England ist es, das durch die Anweisung an die Handelsschiffe, sich zu armieren und die Untersee- äotte zu rammen, alle Grenzen zwischen Han­dels- und Kriegsfchiffahrt verwischt hat.

Auch die erwähnten praktischen Vorschläge zur Vermeidung von neuen Zwischenfällen nach Art des .,Lusitania"-Falles scheinen uns so geschickt, 'daß den Vereinigten Staaten kaum etwas übrig bleibt, als diese Vorschläge anzunehmen und zu ihrer Vcr- wirklichung auch die Zustimmung Englands zu fordern. Deutschland ist bereit, nicht nur amerika­nische Dampfer, sondern auch neutrale zur Passagierheförderung zwischen Amerika und England zuzulassen und. ihnen Sicherheit vor den deutschen v-Booten zu gewährleisten, wenn anderer- seits die amerikanische Regierung die Garantie da­für übernimmt, daß diese Dampfer keine Bannware führen, ja Deutschland willigt, falls es Amerika an geeigneten Dampfern fehlen sollte, sogar ein, daß die Vereinigten Staaten eine bestimmte Anzahl bisher feindlicher Dampfer für diese Zwecke unter amerikanische Flagge nimmt. Dagegen erklärt es. daß es Weber ruhig zusehen, noch als im Interesse Amerikas liegend anerkennen kann, wenn das Leben amerikanischer Bürger einfach dazu dienen soll, feindliche Bannware zu decken. Deutsch­land hat einen Teil des Meeres als Kriegsgebiet erklärt, aber es ist damit nur dem englischen Bei- spiel gefolgt. Wer auf feindlichen Schiffen sich in Las Kriegsgebiet begibt — das wiederholt die Note mit Recht — setzt sich denselben Gefahren aus wie ein Neutraler, der den Landkriegsschauplatz aus- sucht und sich allzunahe in das Kampfgebiet wagt.

Den Einwand. daß die „Lusitania" armiert gewesen sei. hält die neue Note der Kaiserlichen Regierung nicht mchr aufrecht, dagegen wiederholt sie, daß ein so großes und so wohlousgerüstetes Schiss wie die „Lusitanra" zweifellos nicht so schnell untergegangen und die Katastrophe nicht soviel Menschenleben gefordert haben

würde, wäre der Dampfer nicht mit großen Mengen hochexplosiver Stoffe befrachtet gewesen.

Die neuen Vorschläge Deutschlands^ zusammen mit dem freundschaftlichen und würdigen Ton der deutschen Antwort müssen jenseits des Ozeans eine günstige Aufnahme siuden. Die Verantwortung für die rücksichtslose deutsche Seekriegsführnng fällt aüf die Engländer und ihren Aushungerungsplan, von der Verantrvortung für eventuelle weitere Opfer auf seiten der Neutralen können die Vereinigten Staaten sich lösen, wenn sie auf die deutschen Vorschläge rat­schen.

Der Wortlaut der Note.

W. T.-B. Berlin, 9. Juli. (Amtlich.) Die Antwort der Kaiserlich Deutschen Rechevung aus die amerikanische Note vom 10. Juni 1915 ist gestern überreicht worden und lautet wie folgt:

Der Unterzeichnete beehrt sich, Ew. Exzellenz, d«m Bot­schafter der Vereinigten Stauten von Amerika, James W. G e r a r ö, auf die Note vom 10. Juni F. O. Nr. 3814 über die Beeinträchtigung amerikanischer Interessen durch den deut­schen Unterfeeikoots'lrieg nachstehendes zu erwidern:

Die Kaffentiche Negierung hat mil (Genugtuung au-S der Note entnommen, wie sehr es der Regierung der Vereinig- ten Staaten am Herzen liegt,

die Grundsätze der Menschlichkeit .mch im gegenwärngen Krieg verwirklicht zu sehen. Dieser Appell finde! in Deutschland vollen Widerhall; und die Kaiserliche Regierung ist d u r ch a u s gewillt, ihre Drr- legnngen und Entschließungen .auch tm vorliegenden Fall eben­so von den Prinzipien der Humanität 'bestimmen zu lassen, wie sie dies stets tat. Dankbar -begrüßt es die Kaiserliche Re- pisruuitg. daß die amerikanische Regierung in ihrer Note vom 15. Inn' 191t selbst daran erinnerte, 'vre sich D e u t schl a n d :n der Behandlung des Seekriegsrechts stets von den Grundsätzen des F o r t f ch r i t t s und der Menschlichkeit leiten ließ. In der Tat Huben seit der Zeit, wo Friedrich der Große mit John Adams, Benjamin Franklin und Thomas Jesforson den Frcunds-chffts- und Handelsvertrag vom 10. September 1785 Mischen Preußen und der Republik des Westens vereinbarte, daitsche und amerikanische Staats­männer in dein Kampfe für

die Freiheit der Meere uiid für den Schutz des friedlichen Handels immer zuisammengesianderu Bei den internationolen Verlhandlumgen. die später zur Regelung des SectrteN-rechts gepflogen wurden, sind Deutichlund und Amerika für fortschrittliche Grundsätze insbesondere für die Abschaffung des See- beuterechts sowie für die Wahrung der neutralen Interessen, eingetreten. Noch bei Beginn des gegenwärtigen Krieges hat sich die deutsche Regierung auf Vorschlag der amerikanischen ßiegienuiig sofort bereit erklärt, die Lon- doner Seekriegsrechtserklärnng zu ratifizie­ren un) sich dadurch bei der Verwendung ihrer (Seestreitkräfte allen dorr rorgeschriebenen Beschränkungen zugunsten der Neutralen zu nuteriwerfen. Ebenso hielt Deutschland stets :n deni Grundsatz fest, oatz der Krieg m't der b ew aff- neten und organisierten Macht der feindlichen Staaten zu führen ist, daß dagegen die feindliche Zivilbe­völkerung nach Möglichkeit von kriegerischen Maßnahmen verschont blechen mutz. Die Kaiserliche Regierung hegt die bestimmte Hoffnung, daß es beim Eintritt des Friedens oder sogar schon früher gelingen wird, dos See- krregsrecht in einer Weise zu ordnen, die

die Freiheit der Meere

verbürgt, und ste wird es mit Tank und Freude begrüßen, wenn i'ie dabei H a n d l n H a n d mit der am-rrikanischen Re­gierung arbeiten kann. Wenn in dem gegeuwärtiyen Krieg ;e langer je mehr dle Grundsätze durchbrochen werden, die das Ziel der Zukunft sein sollten, trägt dte d eut- s ch e Regierung lerne Schuld davan.

Der amerikanischen Regierung ist bekannt, wie von vorn­herein »nd iit st e i g e n d e r Rücksichtslosigkeit Deutschlands Gegner daraus ausgingen, unter Lossagung von allen Regeln des Bvlkerrechis und unter Mißachtung aller Rechte der Neutralen durch die völlige Lahmlegung des fried­lichen Beri-hrs zwischen Deutschland und den neutralen Län­dern nicht sowohl die Kriegführung als vielmehr das Leben der deutschen Natron vernichtend zu treffen.

Am 3. November 1914 erklärte England die Nordsee zum Kriegsgebiet und gcföhvdete und erschwerte der neutralen Schifsahr^ üic Durchfahrt durch Legung schleckst verankerter Minen sowie Vuvch Anhrlt.en und Aufbringung der Schiffe aufs äußerste, so daß tatsächlich neutrale Küsten und Häsen gegen alles Völkerrecht blockiert wurden. Lange vor Beginn des Unterseebootskriegs unterband England auch die legitvnie neutrale Schiffahrt nach Deutschlanü so gut wie völlig So wurde Deutschland zu einem Handelskri>eg niit Unter)eebooten gezwungen. Bereits am 16. November i914 erklärie der englische Premiermintster rm Unterhaus, daß es eine der Hauvt rnsgabon Englands sei, zu ver­hindern, daß Nahrungsmittel für die deutsche Bevölkerung über neutrale Häfen >iach Deutschland ge­

langten. Seit 1. März 1915 nimmt England von den neu- tralen Schiffen alle nach Teutfchlarid gchenden sowie alle von Deutschland kommenden Waren, auch wenn sie neutrales Eigentum sind, ohne weiteres weg.

Wie seinerzeit die Buren, so soll jetzt das deutsche Volk vor die Wahl gestellt werden, ob cs mit seinen Frauen und Kindern dem Hungertod erliege» oder ob es seine Selbstän­digkeit ausgcben wolle.

Währeird uns so unsere Feinde taut und offen den Krieg ohne Gnade bis zur Völligen Vernichtung ansagten, führen wir den Krieg in der Notwehr für unsere nationale Existenz und wn eines dauernd gesicherten Friedens willen. Ten erklärten Mstchten unserer Feinde und der von 'hnen angewaiidten völkerrechtswidrigen .KrieigführiuMg mutzten wir den Unterieebootskrieg anpassen. Bei allen grundsätz­lichen Bemühungen, neutrales Loben und Eigentum nach Möglichkeit vor einer Schäd-gung zu bewahren, hat die deut­sche Regierung schon in der Denkschrift vom 4 . Februar rück­haltlos anerkannt, daß durch den Unterseebootskrieg die Inter­essen der Neurralen in Mitteidenschaft gezogen werden könnren.

Aber ebenso wird auch die amerikanische Regierung zu würdige» wissen, daß die Kaiserliche Regierung in dem Daseinskampf, der Dculschland von den Gegnern aufgczwnngcn und an gekündigt ist, die heilige Pflicht bat. alles, was irgend in ihrer Macht steht, zu tun, um das Leben der deutschen Nntertanen zu schützen uns zu retten.

Wollte die Kaiserliche Regierung diese ihre Pflichten der- -'äumen, würde sie sich vor Gott und d«er Geschichte einer Verletzung derjenigen Prinzipien höchster Humanität -waldig machen, welcht die Grundlage jedes StaatÄebens sind. M-t erschreckender Deutlichkeit zeigt der Fall der „Lusitania", zu wel.her Gefährdung von MenschenseÄen dre Art der Kri-cg-führung unsere- Gegner führt. Durch die unter Verheißung von Prämien erfolgte Anweisung- an die brüiichen HandeLsschisse, sich zu armieren und die Unter,eeboote zu rammen, ist, in schärfstem Wrder- fpruch mit allen Grundsätzen des Völkerrechts, jede Grenze zwischen Handels- und Kriegsschiffen verwischt, und jinö die Reuträlen, die ihre Handelsschiffe als Reisonde benutzen, allen Gefahren des Krieges in erhöhtem Maße awS- gefetzt worden. Hätte der Kommandant des deutschen Unter- feeboots, nelches die „Lusitania" vernichtete, Mannsch.flten und Reisende vor der Torpedieruing ausbooten lassen, so hätiL dies dir sichere Vernichtung seines eigenen Bootes bedeurct. Stach allen bei der Versenkn,ng vtel^ kleinerer und weit wenig seetüchtiger Schiffe gemachten Erfahrungen war zu erwarten, ixitz ein so mächtiges Sckstsf wie die „Lusi- tania" auch nach der Torpedierung lange genug über Wasser bleiben ioürde, um die Passagiere in die Schispsboote gehen zu lassen. Umstände ganz besonderer Art^ insonderheit

daö Vorhandensein großer Mengen hochexplosiver Stoffe an Bord,

täuschten diese Erwartung. Außerdem darf noch! daraws 'htzr- gsw'ieien tverden, daß bei der Schonung der „Lusitania'' Tausende Kisten mit Munition dien Feinden Deutschj- lands zugeflöhrt und dadurch Tausende deutscher Mütter und Kinder ihrer Ernährer beraubt ivorden wären In dem Geist der Freundschaft, von dem daS deutsche Volk gegenüber der Union und ihren Bewohnern seit den eriten Tagen ihres Bestehens beseelt ist, wird die Kaiserliche Regierung immer bereit >-ein, auch während des gegenwärtigen Krieges alles ihr Mögliche zu tun, um einer Gefährdung des Löbens amerikanischer Bürger vorzu- dengen. Die Kaiserliche Regierung wiederholt daher ihre Z u s l ch e l u n g. daß amerikanische Schaffe in Aus­übung der legitimen Schiffahrt nicht gehindert, das Leben amerikanischer Bürger ans neutralen Schiffen nicht gefährdet werden sollen. Um porherzusehende, bei der Seekrtsgßfüchrung der Gegner Deutschlands mögliche Gefährdungen ameribw- nffcher Paisagievdamipfer auSzuschließen, werden die deutscher Unterseeboote angewiesen werden, solche durchs besondere Abzeichen kenntlich gemilchte und in angemessener Zeit vorher a n g e s a g t e Pasfagierdamofer frei und sicher p a s s r e r e n zu lassen. Dabei gibt sich die Kaiserliche Regie- iung allerdings der zuversichtlichen Hoffnung hin, daß die amerikanische Regierung die Gewähr übernimmt, daß diese Schiffe keine Konterbande an Bord haben.

Tie näheren Vereinbarungen für eine unbehelligte Fahrt lsieser Schiffe würden von dm beiderseitigen M ar ne ü ehörden zu tre'fen sein. Zur Schaffuilg aus­reichender Reisegelegenheit für amerikanische Bürger über den Atlantischen Dzean stellt die deutsche Regie- rimg zur Erwägung, die Zahl der verfügbaren Dampfer da- eurch zu vermehren, daß mne angemessene, einer genaue­ren Vereinbarung unteckli-egende Zahl neutraler- Dampfer unter amerikanischer Flagge in den Pssslagier- dienst unter den gleichen Bedingungen wie die vorgencmnren nmerikuniscken Dan'pfer eingestellt tmrü. Die Kaiserliche Re- gterung glaubt annehmen zu diwsen, d«rß aus diese Wei-se ausreichende Gelegenheiten für amerikanische Bürger zur Reise über den Atlantischen Lzean zu sihaffien sind. Eine zwingende Notwendigkeit für am-erikamisch« Bürger, in Kriegszeilen aus Scknffen unter feindlicher MaWg nach Europa zu retzen, -d:irfte demnach nicht vorliegen,