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214 . Redaktions-Fernsprecher No. 52.

Freilag, den 9. Mai.

Berlagk-Fernsprechcr No. 2266. 1902 .

Abend-Ausgabe.

Wie tuirb’s im Reichstag?

Am Menstag ist der Reichstag in die Pfingstferien gegangen, und er wird diese erst am 3. Juni beenden, um chsdann zu versuchen, was sich noch in des Sommers schwüler Hitze an parlamentarischen Leistungen voll­bringen läßt. Das hohe Haus dehnt die Pfingstferien etwas lange aus, und die Ruhepause steht nicht recht im Verhältniß zu der vorangegangenen Arbeitsleistung. Aber der Geist der Beschlußunfähigkcit schwebst über dem Hause, und die Spekulation geht dahin, daß es vielleicht auf der Basis einer ausgedehnten Pfingsterholung mög­lich sein werde, im Juni für die Abstimmungen in dritter Lesung das seltene Vergnügen eines beschlußfähigen Hauses herbeizuführen. Ja die bösen Abstimmungen, wenn die nicht wären!

Me Leistungen, welche der Reichstag in diesem Sessionsabschnitt bereits aufzuweisen hat, sind nicht gerade überwältigend. Außer denl Etat sind lediglich die See­rechtsgesetze, die Schaumweinsteuer, die Servisnovelle, die Vorlage, betreffend die Beseitigung des fliegenden Gerichtsstandes für die Presse, das Mätengesetz für die Zolltarifkommission und einige kleinere Vorlagen von tertiärer Bedeutung zu Stande gebracht worden. Me Absicht, noch vor den Pfingstferien die Branntweinsteuer- vorlage und das Saccharingesetz iir dritter Lesung zu er­ledigen, ist an der chronischen Befchlußunfähigkeit des Hauses und die letztere Absicht an dem Bestreben von agrarischer Seite gescheitert, das Saccharingesetz in ein Verbot der privaten Saccharinfabrikation zu verwandeln.

Nach dem Wiederzusammentritt des Reichstags am 3. Juni wird derselbe sich zunächst mit der dritten Be- rathung des Saccharingesetzes befassen, und bleibt es ab­zuwarten, ob der angekündigte Vorswß gegen die Saccharinfabrikation hierbei wirklich unternommen wird, bezw. wie er abläust. Des Weiteren hat der Reichstag dann noch die dritte Lesung des Branntweinsteuergesetzes, die Novelle zum Zuckersteuergesetz und die ostafrikanische Bahnvorlage zu erledigen. Der von bündlerischer Seite gemachte Versuch, die Zuckersteuervorlage bis zum Herbst zu verschleppen und sie dann mit der Zolltarifvorlage zu verkoppeln, ist noch in der Dienstag-Sitzung des Reichs­tags, wo der Vorstoß des bündlerischen Abgeordneten Lucke die Konstatirung der Beschlußunsäbigkeit des Hauses herbeiführte, gescheitert. Während an dem Zu- islandekonnnen der Zuckervorlage nicht gezweifelt zu wer­den braucht, stehen die Chancen der ostafrikanischen Bahnvorlage nicht sonderlich günsüg, da von verschiedenen Seiten des Hauses die ungünstige finanzielle Lage gegen den Bahnbau ins Feld geführt werden wird.

Wenn der Reichstag das hier erwähnte Arbeits- rnaterial erledigen soll, so ist dazu erforderlich, daß nach den Pfingstferien wenigstens auf einige Tage die chronische

Beschlußunfähigkeit des Hauses unterbrochen wird. Nach der erhofften Erledigung dieser Vorlagen wird der Reichstag seine Sachen packen. An die Erledigung des Gesetzentwurfs, betreffend die Regelung der Kinderarbeit, kann in dem jetzigen vorgerückten Stadium natürlich nicht mehr gedacht werden. Desgleichen ist die wiederholt angekündigte Reform des Börsengesetzes und die Rege­lung der Bauhandwerkerfrage auf den folgendenSessions- abschnitt verschoben worden, der schon jetzt ganz außer­ordentlich belastet ist, da ihm außer dem Zolltarif noch die Erledigung der umfangreichen Novelle zum Kranken­versicherungsgesetz obliegen wird.

Wir sprachen vo:n nächsten Sessionsabschnitt und nicht von der nächsten Session, denn es steht schon jetzt fest, daß die Reichstagssession im Juni, wie schon in: vorigen

Jahre, nicht geschlossen, sondern nur ver­tagt werden wird. Der Reichstag wird damit den höchsten Sessionsrekord erreichen, denn diese Session, welche anr 19. November 1900 eröffnet und am 15. Mar 1901 bis zum 26. November 1901 vertagt wurde, wird infolge der abermaligen Vertagung im Juni erst im Jahre 1903 geschlossen werden.

In dem letzten, im Herbst des Jahres beginnenden Sessionsabschnitt, wo der Kampf um die Zolltarifvorlage im Plenum einsetzen wird, wird sich die Nothwendigkeit eines beschlußfähigen Hauses noch weit mehr als bisher fühlbar machen. Die Regierung hofft, daß die Zolltarif­tommission, welche bereits am 27. Mai wieder Zusammen­tritt und den Sonimer hindurch in Permanenz bleiben wird, bis zum Herbst mit den 946 Positionen des Zoll­tarifs, von denen bisher erst 244 erledigt sind, fertig werden wird. Wie aber in dem Reichstag, der am 16. Mai v. I. wegen Beschlußunfähigkeit vertagt werden mußte, und der auch jetzt wieder am letzten Sitzungstage vor den Pfingstferien an derBeschlutzunfähigkeit scheiterte, in dem kommenden Sessionsabschnitt, wo die Zolltarif- Vorlage erledigt werden soll, die Parlamentsmaschine ohne das Del der Gewährung von Mäten oder Unwesenheits­geldern in Gang gehalten werden soll, das ist vorläufig noch ein parlamentarisches Räthsel.

NeMMMdleO.

Die Vorbildung für den höheren Verwaltungsdienst ist gegenwärtig im Wesentlichen dahin geregelt, daß ein dreijähriges Studium der Rechte und der Staatswiffenschaften auf einer Universität, die Ablegung zweier Prüfungen — der ersten juristischen und der großen Staatsprüfung vor der „Prüfungs­kommission für höhere Verwaltungsbeamte" —, endlich zwischen diesen beiden Prüfungen die Zurücklegung eines Vorbereitungs­dienstes von mindestens zwei Jahren bei den Gerichtsbehörden und von mindestens zwei Jahren bei den Verwaltungsbehörden gefordert wird. Diese Regelung trägt den Ansprüchen der Gegenioart in Bezug auf die wissenschaftliche Vorbildung und praktische Vorbereitung der höheren Verwaltungsbeamten nichr

genügend Rechnung. Das mit der ersten juristischen Prüfung abschließende Universitätsstudium läßt das öffentliche Recht und die Staatswiffenschaften den anderen Rechtsdisziplinen gegen­über nicht ausreichend zur Geltung kommen. Die infolge dessen als nothwendig erkannte Ausgestaltung des Rechtsstudiums soll bekanntlich durch den dem Landtag bereits vorliegenden Gesetz­entwurf über die juristischen Prüfungen und die Vorbereitung für den höheren Justizdienst herbeigeführt werden, . sodaß weitere Vorschriften in dieser Richtung nicht erforderlich sein dürften.

Hingegen soll eine Aendcrung in den bisherigen Bestim­mungen über den speziellen praktischen Vorbereitungsdienst der höheren Verwaltungsbeamten Platz greifen. Der dem Landtag zugegangene Gesetzentwurf über die Befähigung für den höheren Verwaltungsdienst bestimmt: „Zwischen der ersten und zweiten Prüfung ist ein Vorbereitungsdienst von wenigstens acht Monaten bei einem Amtsgericht und wenigstens zweiJahren und zehn Monaten bei den Verwaltungsbehörden zurückzulegen." Nach den bestehenden Regulativen haben auf die neunmonatige Beschäftigung bei einem kleineren Amtsgericht ein einjähriger Dienst am Landgericht und eine mehrmonatige Beschäftigung bei der Staatsanwaltschaft zu folgen. Nach eingehender Er­wägung der einschlägigen Fragen erscheint die in Aussicht ge­nommene Beschränkung des gerichtlichen Vorbereitungsdienstes auf die Dauer von acht Monaten unbedenklich.

In Bezug auf den Vorbereitungsdienst bei den Verwal­tungsbehörden ist gegenwärtig die Beschäftigung bei dem Lanü- rath, bei der Regierung und dem Bezirksausschuß, sowie lhun- lich auch bei dem Vorstande einer Stadtgemeinde vorgeschrieben. Die Dauer der Beschäftigung bei der Regierung einschließlich der damit während mindestens sechs Monaten zu verbinoenden Beschäftigung bei dem Bezirksausschuß ist in dem Regulativ vom 30. November 1883 auf 15 Monate, die Beschäftigung bei dem Landrath im Allgemeinen auf sechs Monate festgesetzt, welchem noch drei Monate Zuwachsen, falls die auf diesen Zeit­raum bemessene Beschäftigung bei dem Vorstände einer Stadt­gemeinde wegfällt. Daneben ist noch bestimmt, daß die bei der Regierung beschäftigten Referendare behufs Ausbildung in den Domainen - Verwaltungsangelegenheiten mindestens während eines Zeitraumes von vier Monaten bei der Finanzabtheilung einer Regierung, in deren Bezirk sich größere Domainen be­finden, beschäftigt tverden sollen. Diese Regelung hat sich in mehrfacher Hinsicht als ungenügend erwiesen. Vor Allem soll die Beschäftigung bei den Lokalinstanzen, also bei denzenigen Stellen, in deren Geschäftskreis sich die Verwaltung in unmittel­barer Berührung mit Land und Leuten vollzieht, erweitert wer­den. Von diesen Instanzen ist die wichtigste der Landrath, bei tvelchem sich fast alle Zweige der Verwaltung zusammen­finden. Die Ausbildungszeit bei dieser Behörde soll nicht unter einem Jahre bemessen, in geeigneten Fällen aber auch über die Dauer eines Jahres ausgedehnt werden. Desgleichen soll die Zeitdauer des Dienstes bei den Regierungen verlängert werdem Es wird endlich auch Werth auf eine BesMstigung der Referendare in den ländlichen Gemeinde- und Polizeivcrwal- tungen, bei dem Vorstande von Stadtgemeinden und weiteren Kommunalverbänden, sowie in den Organen wirthschaftlicher Interessen (Landwirthschafts- und Handelskammern) gelegt. Jedoch hat der Gesetzentwurf es vermieden, in dieser Beziehung

Die zweite Buße.

Roman von Dietrich Theben.

(3. Fortsetzung.)

„Nein, leider nicht. Sollen die Leute die Stunde weit nach Reickendorf laufen, wenn ihnen der Krämer so viel näher wohnt?"

Reickendorf war das nächste größere Dorf.

„Meinetwegen dis nach Buxtehude."

„Es ist unbillig. Me Leute sind Abends müde", mahnte der Verwalter, ohne auf das protestirende Kopf­schütteln des Grafen weiter zu achten. „Den Meierei­mädchen haben Sie am zweiten Weihnachtsfeiertage die Erlaubniß versagt, nach dem „Pfeifentopf" zum Tanz zu gehen."

„Ich will keine Herumtreiberinnen."

„Wie oft wird den Mädchen ein solches Vergnügen geboten? Dreimal im Jahr. An den zweiten Feiertagen von Ostern, Pfingsten und Weihnachten."

„O, zum Jahrmarkt, zum Erntefest."

„Gut. Ist das zu viel? Me Jugend soll nicht ver­sauern. Fahren Sie nicht mit den Komtessen zuweilen nach Kiel oder Hamburg, um ein Theater zu besuchen? Das können die Mägde nicht, wünschen sie vielleicht auch kaum. Me Anregung, die ihrer Art mehr zusagt, ist der einfache Tanz, den sie verstehen, bei dem sie lachen und das junge Blut rascher kreisen lassen können."

„Sehen Sic, das Blut erhitzen —* das sagen Sie selbst!"

„Einmal frisch gejubelt, und die Arbeit geht noch mal so leicht."

„Verschwiemelt werden sie darnach. Immer wieder juchzen wollen sie, heidi, hopsasa — kennen wir. Noch was?"

„Ich bitte um Geduld. Sie haben angeordnet, daß den Leuten kein Brennholz mehr überlassen werde."

„Kaufen sollen sie's, kaufen, lieber Herbrinck! Be- ' komme ich ioas geschenkt?"

„Me Leute haben freie Wohnung und Anspruch auf Weide, Stroh und Heu für eine SM), ferner auf freies

Brennmaterial-das ist in den niedrigen Löhnen mit

verrechnet."

Luckner rückte nervös aus seinem Platz.

„Gut, gut! Also dementtren Sie ..."

„Mehrere Leute hätten in der strengen Kälte nicht einmal heizen können, wenn ihnen nicht von Nachbarn ausgeholfen worden wäre. Das erbittert, Herr Graf."

„Ich sagte ja schon: lassen Sie sie weiter schleppen

— meinetwegen, bis sie das ganze Gut aufgefeuert haben —"

„Ihr Brauner hat beim Beschlagen einem der Schmiedegesellen —" ,M

„Weiß schon, weiß schon!" w

„— die Kniescheibe verletzt —"

„Kann ich dafür, wenn die Leute unvorsichtig sind?"

„Der Braune hat seine Tücken . . . . Mr Mann hat fast ein Vierteljahr lang gelegen. Jetzt ist er hergestellt. Me Kosten von Doktor und Apotheke-"

„Ja doch! Ja! Trage ich ... . Kreuzdonner — geben sie dem Tabbeck auch seine sechs nicht verdienten Mark — aber klappen Sie endlich Ihre Mappe zu! Oder sind Sie immer noch nicht zu Ende?"

„Ein paar Kleinigkeiten noch."

Luckner lief ungeduldig um seinen Schreibtisch.

„Ordnen Sie, ganz nach Ihrer besseren Einsicht!"

Er markirte den Aufgebrachten, war aber im Grunde zufrieden, wenn er nicht mehr behelligt wurde.

„Menstag ist Jagd", lenkte er ab. „Richten Sie sich ein, daß Sie nicht wieder fehlen."

„Geht leider nicht. Der Frost scheint mir nicht mehr von Dauer, und da muß Eis gefahren werden."

„Lassen Sie mich mit dem verdammten Eis in Ruhel

— Wenn Sie nicht dabei sind, fehlt mir was. Und Tönndorp und den Anderen auch. — Was, acht? Setzen

Sie Ihre Amtsmiene ab und kommen Sie mit zuiy Abendbrot», Herbrinck."

„Ich bitte noch uni kurzen Urlaub."

„Noch zu thun?"

„Nur ein paar Augenblicke. Dann werde ich mich beeilen."

„Na, denn man zu!" sagte Luckner lachend.

Im Verwalterhause wartete die Frau des Arbeiters Tabbeck. Herbrinck drückte ihr drei Thalerstücke in die Hand und erkundigte sich nach ihrem Manne.

„Montag will er das ivieder versuchen", sagte die Frau.

„Wird auch hoffentlich ivieder gehen", munterte Herbrinck auf. „Und wenn er zuerst nicht jeden Tag kommen kann, dann einen um den anderen. Oder er setzt mal 'n halben Tag aus, wenn's nicht recht mehr weiter will. Mit der Zeit kommr er schon wieder iiber den Berg, Haben Sie denn noch Hol; zu Hause?"

„Bis Moittag langt das."

„Schön. Gleich Vormittags können Sie ivieder holen, und die Anderen auch, sie könnteir das wohl noch bestellen, was?"

„Jo, Herr von Herbrinck. Awer de Graf —"

„War ja nur ein Mißverständnis; von ihm, Frau Tabbeck, und ist längst wieder in Ordnung. Adjüs, be­stellen Sie das nur."

„Jo? Mnn is das gut —•"

Nickend ging die Frau uiid Herbrinck traf Anstalten, der Einladung des Grafen Folge zu leisten.

Graf Luckner stand mit seiner ältesten Tochter Eveliiie im Gespräch, während Komtesse Helene noch an dem reich und einladend gedeckten Tische ordnete, als Herbrinck ein- ttat. Der Hausherr ging ihm entgegen und schüttelte ihm aufgeräumt die Hand.

„Da ist auch Ihr Leibgericht, Herbrinck; geräucherter Lachs — frisch angekommen."

Helene von Luckner legte ihren Arm in den des Vaters und begrüßte den Gast mit strahlendem Lächeln»