Erscheinungstage:
Dienstag, Donnerstag, Samstag.
Meslmümer Tagblntts.
Verlags - Fernsprecher: Nr. 2266.
Ao. 82.
Donnerstag, den 1. Mai.
1902.
Bekanntmachung.
Donnerstag, den » Juni 199S, Nachmittags 3 Uhr, werden die den Eheleuten Spezerei-Händler Wilhelm Silbcreisen und Dorothea, geb. .Herborn, zu Dotzheim gehörigen, in der Gemarkung Dotzheim belegenen Immobilie», bestehend aus: F265
1. einem zweistöckigen Wohnhaus mit Nebenbau, einer Scheune und einem Schweinestall nebst Hofraum, Stock- buchs-No. 887, belegen in der Römergasse zwischen Peter Herborn und Georg Adam Heil Erben, taxirt zu ll.OOOMk.»
2. zwei Gärten, sieben Accker und zwei Wiesen, taxirt zu 5658 Mk., zusammen auf 16,658 Mk. taxirt,
zum zweiten Male in dem Gemeindezimmer zu Dotzheim zwangsweise öffentlich versteigert.
Wiesbaden, den 24. April 1902. Königliches Amtsgericht 12.
Bekanntmachung,
bctr. das Anshebnngsgeschäft pro 1902.
Das diesjährige AushebunaSgeschäst im Stadtkreise Wiesbaden findet am 7., 9., 10., 12., 13. und 14. Mai statt.
Es kommen zur Vorstellung:
Am 7. Mai: Die als tauglich Vorgeninsterten des Jahrgangs 1880.
Am 9. Mai: ©in Tbeil des Jahrganges 1881.
Am 10. Mai: Ein Thcil der Jahrgänge 1881 und 1882.
Am 12. Mai: Der Rest des Jahrganges 1882 und die zum Landsturm zugethciltcn Leute und die dauernd Untauglichen.
Am 13. Mai: Die nach der Musterung hier zugezogcnen Militärpflichtigen.
Am 14. Mai: Die der Ersatzreserve znaetbeilten und die zum einjährig-freiwilligen Dienst berechtigt«,, von einem Trnvpcntbkil als nicht länglich befundenen Militärpflichtigen.
Vorladungen und Lofnngkscheine sind mitzu- bringen.
Gesuche um Befreiung bezw. Zurückstellung Militärpflichtiger wegen häuslicher Verhältnisse müssen, sofern dies nicht schon geschehen ist, unverzüglich an den Magistrat hierselbst eingereicht werden.
Diese Gesuche gelangen an dem Tage, an dem die Reklamirteu zur Vorstellung kämmen, und zwar unmittelbar nach Beendigung des MusterungS- geschästs zur Verhandlung.
Dabei müssen dieienigen Angehörigen (Eltern und Brüder über 16 Jabres wegen deren evcntl. Erwerbsunfähiakeit die Befreiung bezw. Zurückstellung eines Militärpflichtigen beantragt worden ist, zugegen oder im Falle sie durch Krankheit am versönlichen Erscheinen verhindert sind, durch ärztliches Attest entschuldigt sein, da sonst keine Berücksichtigung stnttsinden kann.
Ist ein solches Attest von einem nicht amtlich angestevten Arzt ausgefertigt, so muß cs amtlich beglaubigt sein.
Die Militärpflichtigen habe» sich an den betreffenden Tagen pünktlich um Vit Mir Morgens im Saale des.Hauses Koldgaffe 2a in sauberem Anzüge mit einem reinen Hemde gekleidet und sauber gewaschen, der Ersatz-Commission vor- znstellen.
Innerhalb und ankerhalb des Musterungs- lokales haben die Militärpfl'chtigen während der Dauer des (Geschäfts sich ordnungsmäßig und anständig zu betrage:: und jede Störung des Geschäfts durch Trunkenheit, Widersetzlichkeit, unerlaubte Eutferuiina, unnöthigeS Sprechen, sowie ähnliche llnaeböriakeiten zu vermeiden. Das Rauchen ist den Militärpflichtigen während der Abhaltung des MiisterungSpeschSfts verboten.
Zuwiderhandlungen aeaen die Verordnung werden ans Grund de? § 3 der Polizeiverordnung vom 27. Juli 1898 mit Geldstrafe bis ru 30 Mk., im llnvermögeusfalle mit verhältnißmäßiger Haft bestraft.
lsnpünktlicheS Erscheinen, Fehlen ohne genügenden EntschnldianngSgriind, wird, sofern die betreffenden Militärpflichtigen nicht dadurch zugleich eine härtere Strafe verwirkt haben, nach § 26 «6 7 der Wehrordnnua vom 22. November 1888 mit Geldstrafe bis z» 80 Mk. oder Haft bis zu 3 Tagen bestraft.
Wiesbaden, den 12. April 1902.
Der Eivil-Varfltzende
der Ersatz-Eommissiou Wiesbaden, Stadt.
K. Prinz von Ratibor.
Bekanntmachung.
Es wird daraus hingewiesc», dasi cs im eigenen Interesse der Arbeitgeber liegt, bei Errichtung oder wesentlichen Veränderungen ihrer gewerblichen Anlogen den Königlichen Gewerbeaufsichtsbeamten (Gewerbe-Inspektor) zu Ratbe zu ziehen, damit zur Vermeidung nachträglicher Weiterungen und nn- nötbiger Kosten von vornherein diejenigen Ein- richtungen getroffen werden können, deren cs zur Erfüllung der durch die Bestimmungen der §§ 120a, d der Gewerbeordnung den Betriebsuntcrnehmeru nuferlegte» Pflichten' bedarf. *
Der Polizei-Präsident. K. Prinz v. Ratibor.
Bekanntmachung.
Die Herren Stadtverordneten werden auf Freitag, den 2. Mai I9V2, Nachmittags 4 Uhr, in den Bnrgcr- saal des Ralhhauses zur Sitzung ergebenst eingeladcn.
Tagesordnung:
1. Enteignung von Gelände zur Erbreiterung der Sonnenbergerstraße, jenseits der Kronenbrauerei. Ber. F.-A.
2. Ankauf zweier Grundstücke zwecks Erweiterung der Gewerbeschule. Ber. F.-A.
3. Vcrlhcilung des Waarenhausstcuer- Aufkommens für die beiden Jahre 1901 und 1902. Ber. F.-A.
4. Veräußerung städtischer Grundflächen an der Aorkstraße. Ber. F.-A.
5. Gebührenordnung für Vermessungsarbeiten. Ber. F.-A.
6. Erhöhung der Besoldung des DirectorS der Oberrealschule. Ber. F.-A.
7. Die einstweilen getroffenenEinrichtungen zur Erweiterung der Oberrealschule für die Zeit bis zur Errichtung der pro- jectirtcn zweiten Realanstalt. Ber. O.-A.
8. Erbreiterung und Pflasterung der Schierstcinerstraße, , veranschlagt zu 255,886 Mk. Ber. B.-A.
9. Tarif der Straßenbaukosteu für das Etatsjahr 1902. Ber. B.-A.
10. Reuovirungsarbeiten im Wiesbadener Brunnen-Comptoir. Ber. B.-A.
11. Verbesserung der Heizungsanlage im Stadtverordnetcnsaal. Ber. B.-A.
12. Nachforderung des Stadtbauamtcs bei den Ausgaben für Vorarbeiten pro 1901 F I, 2, b des Etats. Ber. B.-A.
13. Ein Baudispensgcsuch, bctr. Errichtung eines Wohnhauses an der Schierstcincr- straße. Ber, B.-A.
14. Aendcrnng des Schlachthaus-Gcbühren- tarifs. Ber. F.-A.
15. Antrag auf Uebertragung des unter F III, 14, g des Etats für 1901 vorgesehenen Ausgabebelrags von 1350 Mk. nach pos. d daselbst. Ber. F.-A.
16. Dcsgl. auf Gewährung eines weiteren Zuschusses von 500 Mk. für die hiesigen Kinderhorte. Ber. F.-A.
17. Dcsgl. auf Gewährung eines Beitrags für das Pettenhofcr - Denkmal in München. Ber. F.-A.
18. Errichtung einer Jngenieurstclle beim Stadlbauamt Abtheilunglll. Ber. O.-A.
19. Desgl. einer Landmesser-Assistentenstelle. Ber. O.-A.
20. Versetzung eines Bauassistenten und eines Banaufsehers in eine höhere GehaltSklasse. Ber. O.-A.
21. Eine Beschwerde des Privatiers Friedrich Pimmel. Ber. O.-A.
22. Neuwahl eines Schiedsmanns für den 1. Bezirk. Ber. W.-A.
Wiesbaden, den 28. April 1902.
Der Vorsitzende der
Stadtvcrordneten-Dersammlnng.
Auszug ans der Straßen-Polizci- Berordnnng vom 18. Sevt. 1900.
§ 56.
4. Kinder unter 10 Satiren, welche sich nicht in Begleitung erwachsener Personen befinden, sowie Dienstboten oder Personen in unsauberer Kleidung ist die Benutzung der in den öffentliche» Anlagen und Straßen aufgestellten Ruhebänke, welche die Bezeichnung „Kurverwaltung" oder „Bau- verwciltnng" trogen, untersagt. *
8 57.'
Verkehr in der Kochbrunnen-Anlage.
1. Kindern unter 10 Jahren ist ohne Begleitung erwacliscner Personen, Kinderwärtcrinne» jedoch, ’ die sich in Ausübung ihres Berufes befinde», überbauvt der Aufenthalt in der Kocb- briiniicn - Anlage und der Trinkhalle daselbst untersagt.
2. Personen in unsauberer Kleiduua, ferner solchen Personen, welche Körbe oder Traglasten irgend welcher Art mit sich führen, ist der Aufenthalt in der Kochbrnunen-Anlage und Trinkhalle, sowie der Durchgang durch die Anlage nicht gestattet.
3. In der Zeit vom 1. Avril bis 1. November ist das Rauchen in der Kochbrunneu-Aiilage bis 9 Uhr Vormittags verboten.
4. Da? Mitbringeii von Hunden in die Koch- brunnen-Anlagc und Trinkhalle ist verboten.
5. Während der Bninnenmnsik darf die Ver- bindnngSstraße zwischen TaunuSstraßc und Krcmz- platz mit Fuhrwerk jeder Art nur >m Schritt befahren werden.
Bekanntmachung.
Die fortschreitende Behanung der Bergbänae unserer Gemarkung bat es nothwendig gemacht, außer der seitherigen Wasserversorgung eine Hoch- druckwasserlcitung zu erbauen, deren Stollen- mündungeu ans Plus 250 über dl. dl, liegen.
Sobald diese Hochdruckleitung fertiaaestellt und in Betrieb genommen ist, werden unter Anrechnung der Reibungs- und sonstigen Verluste Gebäude bi« zu nachstehenden Grenzen mit Wasser versorgt werden könne»:
ein- und zweistöckige Gebäude bis zu einer Erdgeichoß-Fußbodeiilage auf Plus 215 über di. dl, einfchl,,
dreistöckige Gebäude bis zu einer Erdgeschoß- Fußbodeulage auf Plus 209 über H. N. einicbl.,
vierstöckige Gebäude bis zu einer Erdgeschoß- Fußbodenlage ans Plus 203 über dl. N. einschl.
Bis zur Fertigstellung der Hochdruckleitung wird jedoch noch einige Zeit vergeben, und bis dahin können nur solche Gebäude mit Wasser versehen werden, tarnt Erdgeschoß-Fußboden
a) bei einstöckigen Gebäuden höchstens Plus 172.
b) „ zweistöckigen „ „ „ 168,
ol „ dreistöckigen „ „ „ 162.
d) „ vierstöckigen „ „ „ 156
über dl. N. liegt'.
Bis zu welcher Höhenlage und unter welchen Bedingungen die Wasserversorgung svätcr aus der in der Ausführung beariffenen Hochdruckleitung erfolgen wird, soll durch statutarische Bestimmungen festgestellt werden.
Der einstweilige Anschluß derjenigen Gebäude, deren Erdgeschoß-Fußboden mehr ols 156 m über N. dl. liegt, schließt den svätcren Ausdiluß dieser Kebändc au die Hockidruckleituna und die An- weuduna der für diese sestzustellenden besonderen Bezuasbedinguuae» nicht nus.
Alle Banqesuche für höher liegende Gebäude müssen vorläuffg cntf Ablehnung begutachtet werden, da solche Nenbanteu bis zur Ferligstelliina der Hodidnicklcitnna keine in canaltechniicher »nd feuer- Volizcilicber Hinsicht ausreichende Wafferversorgmig erhalten können.
Ans diesem Grunde werden auch alle ans Dispens von diesen Bedingungen lautende Gesuche bis ans Weiteres abschlägig beschieden werden. *
Wicöbave«, den 12. März 1902,
Der Magistrat, In Bertr,: Frovenins.
Bekanntmachung.
Für städtische Fonds sind 223,000 Mark — ganz oder in Theilbeträgen — gegen doppelte gerichtliche Sicherheit nuf hiesige Gebäude »nd Grundstücke zu 4 °/o Zinsen alsbald aiiszuleiben. Bewerbungen werden im Rathhause, Zimmer Ro.23, entgeaengenommen. *
Wiesbaden» den 21. Avril 1902.
Der Magistrat.
Bekanntmachung.
Mit Bezug auf das bereit? veröffentlichte Ortsstatut für die kaufmännische Fortbildungsschule vom 11. Dezember 1901 wird nochmals bekannt gemacht, daß vorerst mir die unterste Stufe der im Ganzen für männliche Angestellte auf drei, für weibliche Angestellte aus zwei Jahre berechneten Unterrichtskurse eingerichtet werden soll, und daß der Schulzwang dementsprechend an! solche Angestellte beschränkt bleiben soll, die am 1. Januar 1902 oder später in hiesige Geschäfte eingetreteii sind.
Die hiesigen Handeltreibenden werden zugleich ansgefordert, alle von ihnen beschäftigten nach dem Ortsstatut schulpflichtigen Personen, die seit dem 1. Januar l. I. bei ihnen eingetreten sind, binnen sechs Tagen nach der ersten Veröffentlichung dieser Ailffordernng und alle in der Folge cintretenden schulpflichtigen Personen spätestens am sechsten Tage nach deren Annahme zum Eintritt in die Fortbildungsschule im Rathbause, Zimmer No. 3. anznmelden, wo ouch An- und Abmcldeformulare ausgegeben werden. ....
Freiwillig die Schule Besuchende bedürfen derselben Anmeldung.
Wiesbaden, den 17. April 1902. _ Der Magistrat.
Bekanntmachung.
Das nachstehende Schreiben der Königl. Effen- babn-Direction zu Frankfurt a, M. vom 19. März l. I. wird hierdurch zur öffentlichen Kenntmtz gebracht,
Wiesbaden» den 4. April 1902,
Der Magistrat.
An den Magistrat der Stadt Wiesbaden. ,
Ihrem Wunsche entsprechend, beabsichtigen wir die Einrichtung zu treffen, dasi die demnächst ttt Berlin zur Ausgabe kommenden, wahlweise über verschiedene Weae gültigen Rückfahrkarten nach den Ostseebädern bei zeitiger Bestellung in Wiesbaden am Schalter von Berlin nnaekordert und dann gleichzeitig mit einer Rückfahrkarte Wiesbaden - Berlin in Wiesbaden ailSgchandigt werden, ohne daß dem Reisenden hierdurch Mehrkosten erwachsen.
Für diese Tülle wird auch, die Zustimmung der betbeiligten Verwaltungen vorausgesetzt» directe Gepäckabfertigung vorgesehen werden. __
Beschluß.
Von dem Wege zwischen der 6. Gewann „Atzelbcrg" und den Parzellen No. 6915 und 6918 des Lagerbnch? wird der ouf dem Plane mit A. B. C. D. E. A. bczcichnete Theil nach ordnungsmäßiger Durchfuhr,mg des gemäß § 57 de« Zn- ständigkcitSgesctzes vom 1. August 1883 eiiigelciteten Verfahrens bierdnrdi eiiiaezogni,
Wiesbaden» 22. April 1902.
Der Oberbürgermeister. In Bertr.: Körner.
Bekanntmachung.
In Folge eingetretener Aenderungen bei de» Jumiiigs-Kraiikenkassen wird nnsere Bekanntmachung m 14. Dezember 1899 über die im Stadtkreis Wiesbaden zu entrichtenden Beiträge zur Jnvaliden- rsicherung wie folgt abgeändert. Es ist zu entriditen:_
Für
Ein Wochenbeitrag der Lohnclaffe
I | II | III | IV | V von
Pf.! Vi.!
Ps.'
Vi.
Vv
> ! !
20
20
24
30
-
—
24
—
—
—
20
24
—
- .
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—
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30
1 1 1
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30
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20
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—
§ 13
3. Mitglieder der Krankenkasse der Klascr-Jnnnng zu Wiesbaden.
l Mitaliedcrclasse I.
§ 13 des Statuts „ 11 und III .........
> „ IV lind V.
4. Mitglieder der Krankenkasse der Küfer-Annnng zu Wiesbaden.
k ta w cw„, s ! Mitgliederclasse I und II.
9 13. de« LtatnlS j „ m lmb IV .
5. Mitglieder der Krankenkasse der Flcischer-Jnnung zn Wiesbaden.
w sstntMfa ( Mitgliederclasse I und II . . . . . .
des Statuts { „ m ,„,d iv.
6. Mitglieder der Krankenkasse der Schneider-Innung
zn Wiesbaden.
s Mitgliederclasse I.
13 des Statuts „ II und III.
| IV und V.
7. Mitglieder der Krankenkasse der Schreiner-Innung
zu Wiesbaden.
( Mitgliederclasse I.
§ 13 des Statuts „ II.
( „ III und IV.
8. Mitglieder der Krankenkasse der Schuhmacher-Innung zu Wiesbaden.
l Mitgliederclasse I.
des Statuts \ „ II und III.
1 „ IV und V.
9. Mitglieder der Krankenkasse der Tapezirer-Jnnnng zu Wiesbaden.
I Mitgliederclasse I.
> .. II.
„ III und IV.
Für diejenigen Personen, welche als Lohn oder Gebalt eine feste, für Wochen, Monate, Vierteljahre oder Jahre vereinbarte haare Vergütiing erhalten, sind Beiträge berjemgeii Lohnclasse zu entrichten, in deren Grenzen die haare Vergütung fallt, jofern diese Beiträge höher sind, als die nach der vorstehenden Bckanlltinad)ung moßgevenden.
Cassel, den 16. April 1992.
I No, 1873 02. Der Vorstand der Landes-VersicherungSanstalt Hessen-Nastau.
Riedcscl Freiherr zu Eisenbach»
Landeshauptmann.
Vorstehende Bekanntmachnna wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß nach Bestimmung des Vorstandes der Versicherungsanstalt Hessen-Nassau die Verwendung der höheren Marken vom Tage der Beröffentlidning ab zu crsolgcn hat. *
Wiesbaden, den 24. April 1902.
Der Magistrat, «lbtheilnng für Versichernngssachen.
8 13
§ 13 des Statuts
