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SV Jahrgang.

Erscheint in zwei Ausgaben. — Bezugs-Preis: durch den Verlag 5© Pfg. monatlich, durch di: Post 2 Mt. 5© Pfg. vierteljährlich für beide Ausgaben zusammen.

Verlag: Langgasse 27.

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Wo. 176. Sirdoktions.Frrnsprechrr 31». 52. Mittwoch, >k» 16. April. 31». 2266. 1908.

Abend-Ausgabe.

Msridll miD Das deuW Emerdslklikii.

L. Berlin, 14. April.

Noch scheint es ziemlich weit hin zu sein bis zum Friedensschluß zwischen England und den südafrikanischen Republiken, aber die Verhandlungen ivcrdcn offeichar beiderseits mit der begreiflichen Sehnsucht geführt, diesem fürchterlichen Kriege ein Ende zu machen. Man wird sich irgendwie auf halbem Wege treffen. Jedenfalls hat die wirthschaftlich thätige Welt das Recht dazu, mit der Wiederherstellung von Ruhe und Ordnung in Südafrika für absehbare Zeit zu rechnen. Die Frage nach dem Zu­stande. der sich an den Friedensschluß anknüpfen wird, geht selbstverständlich nicht bloß England und die Eng­länder an. sondern ebenso alle übrigen Kulturvölker, deren Wohl und Wehe in wirthschaftspolitischcr Hinsicht mg genug mir den südafrikanischen Verhältnissen ver­knüpft ist. Wir haben uns bemüht, die in hiesigen fach­männischen Kreisen herrschenden Anschauungen über die muthmaßlichm Wirkungen des Friedensschlusses auf Handel und Wandel Deutschlands zu erfahren, und wir nurssm als Ergebnis; unserer Fragen feststellen, daß viel­fach eine Ueberfchätzung der zu erwartenden Folgen vor­handen ist. Aus einen Löwenantheil an der Wiederkehr friedlicher Zustände in jenen Gebieten hat selbstverständ­lich niemals gerechnet lverden können, aber es ist noch nicht sicher, daß uns überhaupt ein nennenswerther An- theil Zuwachsen wird. Man möge sich daran erinnern, welche Hoffnungen ans die Beilegung der chinesischen Wirren gesetzt wurden, und wie wenig sie sich erfüllt haben. Wo. ist die Sicherheit, daß sich Achnliches jetzt nicht in Südafrika wiederholen wird? Sie besteht nicht, und es ist vor Allem grundfalsch, die L-chwierigkeitm, in denen sich das deutsche Erwerbsleben befindet, zu einem wesentlichen Theile auf den Krieg in Südafrika zurück- zusühren. Daß dieser Krieg mitgewirkt bat, die Lage der deutschen Industrie zu verschlechtern, ist ja selbstver­ständlich, aber beispielsweise Amerika Hot gerade während des Krieges den stärksten Aufschwung nehmen können, und England selber leidet unter dem Kriege lange nicht so sehr, wie es eine oberflächliche Beurtheilung uns glauben machen möchte. Die Übeln Wirkungen des Krieges machen sich im britischen Reiche vorzugsweise durch ein starkes Fallen des Konsolcourses und durch die Nothwendigkeit fühlbar, große Anleihen aufzu­nehmen, deren Verzinsung den Engländern eine Er­höhung ihrer Steuerlast bringen wird. Sonst aber bat das englische Erwerbsleben zum Mindesten keine schlim­

mere Verwüstung als das deutsche erlitten. Kommt es jetzt zum Frimdensschluß, so werden die klugen Ge­schäftsleute an der Themse vermuthlich Mittel und Wege finden, um unbeschadet des Grundsatzes der offenen Thür den Wettbewerb, namentlich der deutschen Volkswirth- schaft, möglichst einzuschränken. Man kann leider nicht sagen, daß sie hierbei ohne Erfolg fein werden. So aus­gedehnt das Interessengebiet der deutschen Kapitalsmacht ist, so hat cs gerade in Südafrika zurückzustchm, nicht bloß, wie selbstverständlich, hinter dem englischen, son­dern auch hinter demjenigen Frankreichs, das sich sonst dach überall von uns hat zurückdrängen lassen. Gewiß wird das Aufhören des Krieges seinen Nutzen auch für Deutschland haben, aber man sollte ihn, wie gesagt, nicht überschätzen, schon aus dem Grunde nicht, voeil das deutsche Kapital nur durch das unselige Börsengesetz in seiner Entwickelung in einer Weise gehemmt ist, von der man an allen übrigen Welthandclsplätzm keine rechte Vorstellung haben mag, während man dort natürlich mit Vergnügen zusieht, wie lähmend dieses Gesetz in Deutsch­land wirkt. Das Sonderbare dabei ist, daß die Regie­rung zweifellos die Einsicht in die Gebrechlichkeit dieses von den Agrariern ertrotzten Gesetzes hat und seine groben Feister wenigstens einigermaßen verbessern möchte. Aber sie kann nicht, wie sie will; sie weiß, daß jeder derartige Versuch an der wahrscheinlich nicht zu überwindenden Obstruktion des Bündlerthums scheitern würde, und so unterbleibt der Versuch. Ter Reformgesetzentwurf ist ja fertig, aber Herr Möller muß ihn in seiner Aktenmappe behalten.

Deutscher Reichstag.

Berlin, 15. April.

Dos Haus ist nur mäßig besucht. Präsident Graf Balle- fttein begrüßt die anwesenden Mitglieder des Hauses und ge­denkt sodann des Verlustes, den das Haus durch das Ableben des Aba. Lieber erlitten habe. Was der Verstorbene mit seinen großen Gaben an Arbeiten für das Wohl und die Größe des Vaterlandes geleistet, werde in der Erinnerung Aller dankbar fortleben. Ungeachtet schwerer körperlicher Schmerzen habe er mit Selbstlosigkeit, Muth und Kraft für des Vaterlandes Herr­lichkeit bis zum letzten Athemzuge gerungen. Sein Andenken werde stets in Ehren bleiben. — Auf der Tagesordnung steh: di« Weiterberathung des Entwurfes einer Seemanns-Ordnung. Die Berathung wird fortgesetzt bei § 54. Derselbe bestimmt grundsätzlich, daß, falls der Schiffsmann nach Antritt des Dienstes erkrankt oder eine Verletzung erleidet, die Kosten der Verpflegung und Heilbehandlung von dem Rheder getragen werden, und zwar im Wesentlichen für die Zeit von 3 Monaten; für 6 Monate nur dann, wenn der Erkrankte das Schiff in einem außereuropäischen Hafen, oder in einem Hafen der Türkei,

des Schwarzen oder des Asow'schen Meeres hatte verlassen müssen. — Abg. Stadthagen (Soc.) befürwortet einen Antrag Albrecht, die Verpflichtung des Rheders generell auf die Zeit von 26 Wochen (seit der Erkrankung beziehungsweise seit Verlassen des Schiffes in einem Hafen) auszudehnen. — Abg. Kirsch (Centr.) empfiehlt einen von ihm gestellten Antrag, dem Rheder die betreffende Verpflichtung auch in dem Falle auf- zuerlegcn, daß der Schiffsmann noch nicht den Dienst angc- treten hatte, aber doch bereits angemustert war. Zweitens be­antragt Redner, die Verpflichtung des Rheders in allen den Fällen auf 6 Monate auszudehnen, in denen der Erkrankte das Schiff in einem nichtdeutschen Hafen verlassen mußte. Drittens beantragt er, den Absatz 4 des § 54 so zu fassen, daß ein Schiffsmann, der sich einer ärztlichen Heilbehandlung ohne berechtigten Grund entzieht, nicht schon um deswillen seiner Ansprüche verlustig geht, sondern nur dann, wenn er durch seine Weigerung, der ärztlichen Anordnung sich zu fügen, „nach ärztlichem Gutachten die Heilung' vereitelt oder wesentlich erschwert hat". — Abg. Molkenbuhr (e*oc.) tritt für den Antrag Albrecht ein. Er empfiehlt Haupt­sächlich zwei weitere Punkte dieses Antrags zur Annahme, näm­lich eine Zusatzöestimmung, derzufolge im Falle einer Verletzung die Verpflichtung des Rheders mit dem Zeitpunkt aufhören soll, mit dem die Berufsgenossenschaft die Fürsorge für den Ver­letzten übernimmt. Ferner soll der sich einer Heilbehandlung ohne berechtigten Grund Entziehende seiner Ansprüche aus kostenfreie Verpflegung oder Heilbehandlung nur dann verlustig gehen, wenn er „auf diese Folgen hingewiesen wurde und wenn dem Seemannsamt nachgewiesen wird, daß er durch sein Ver­halten die Heilung vereitelt oder wesentlich erschwert hat". Vom Abg. Kirsch (Eentr.) geht jetzt auch ein Antrag ein, der sich in­haltlich mit der vom Vorredner soeben empfohlenen Zusahbe- stimmung im Albrechi'schen Antrag deckt. — Unterstaatssekretär R o s e bittet um Ablehnung aller vorliegenden Abändcrungs- anträgc und um unveränderte Annahme der Konimissionsbc- schlüfle. Er erklärt sich auch gegen einen Antrag Cahensly, der die Verpflichtung des Rheders auch in dem Falle auf drei Monat: beschränken will, wo der Erkrankte das Schiff in einem Hafen der Türkei, des Schwarzen Meeres oder des Asow'schen. Meeres verlassen mußte. — Geheimrath v. Jon guter es bittet an dem KommifstonSbcschluß in dem Punkte festzuhalten, daß der Schiffsmonn seines Anspruches verlustig geht, der sich' überhaupt der Heilbehandlung entzieht. — Abg. Barkmanir (freist Volksp.) spricht sich im Wesentlichen für die im Antrag! Albrecht und im Antrag Kirsch vorgeschlagenen Verbesserungen aus. — Abg. Lcnzmann (freist Volksp.) äußert sich eben-e falls zustimmend zu dem die Heilbehandlung betreffenden Theil! des socialistischen Antrags. Nach weiterer kurzer Debatte wirb von dem socialistischen Antrag Albrecht die eine Bestimmung angenommen, daß im Falle einer Verletzung die Verpflichtung des Rheders mit dem Zeitpunkt aufhört, mit dem die Berufs- genoffenschaft die Fürsorge für den Verletzten übernimmt. Weiter wird der Theil des Antrags Kirsch angenommen, wonach die Verpflichtung des Rheders gegenüber einem Schiffsmann für den Erkrankungsfall bereits beginnt mit der Anmusterung, nicht erst mit dem Antritt des Dienstes. Ebenfalls angenommen wird

Am Mnrkiplatz.

Roman von Hermann Hcibcrg.

(17. Fortsetzung.)

Nachdem diese wenigstens insofern eingetreten, als stur noch einzelne, durch Stoßen, Kneifen- Umarmen oder gar Küssen hervorgerufene Kichevlauto zum Ausdruck ge­langten, tappte sich Flohvogcl durch den Saal und war schon in die Nähe des Ausganges gelangt, als er jählings über einige sich auf dem Boden wälzende Kinder stolperte und, so lang wie er war, neben sie legte. Auch folgte diesem Fall ein wahrhaft erschütternder Lachausbruch, ein Geräusch von mm unbeabsichtigtem Stürzen, kollernden: Verwickeln und endlichem raschen Davonkriechcn.

„Wartet! das sollt Ihr mir büßen, Ihr verruchten Rangen!" fauchte der sich mühsam wieder cmporrichtende Mann, strebte mit ausgestreckten Händen von Neuem durch den dunklen Raum, erreichte den Flur und zog hier heftig an der für den Rathsdiener angebrachten Klingel.

Drinnen im Saal jedoch erhob sich.. nach den: schnell durch die Reihen gegangen, lvas Interessantes Flohvogel geschehen sei, der frühere übermüthige Lachtnmult, und dieser legte sich auch erst, nachdem nun wieder Licht cm- gesteckt war und Flohvogel bleich, entstellt vor Wnth, abermals vor die Jugend hintrat und mit drohender Miene die herrische Forderung stellte, daß sich Diejenigen, die cm dem doppelten Unfug: an dem Verlöschen der Gas- krone und an seinem Sturz theilgenommen oder deren Urheber kennten, sogleich melden sollten. Wenn eS ge­schähe, so werde er dies eine Mal milder verfahren, er­folge aber keine Antwort, so solle, er gebe sein Wort darauf, eine polizeiliche Untersuchung erfolgen.

Ein die Menschen und Gebäude in Brandgefahr bringender Unfug gehöre vor die amtliche Behörde, sei nicht nur den Elten: zur Anzeige zu bringen.

Erst schwieg Wes, dann aber trat Fite Knack aus der Reihe hervor und erklärte: Herr Flohvogel sei über sic. Fite Knack und Thora Perlmann, gestolpert. Sie warm

bein: Hcrumtappen gefallen. Sic bäten um Ent­schuldigung.

„Ihr? Ihr?" stieß der Betrofsme mißtrauisch heraus. Er wollte ihnen nicht glauben, er forschte in ihren Mienen. Es war ihm doch gewesen, als ob er über einige von dm Buben gestolpert sei, auch ihr Lachen ge­hört habe.'

Aber als er dem treriherzigen Ausdruck in dem An­gesicht der sich schuldig Bekennenden begegnete, auch Engelbert Fries,, Fritz Knack und Felix Cholevms, auf die sich sein Verdacht sofort gerichtet, so arglos drein- schauten, ward er zweifelhaft, nickte kurz, wie es schien, befriedigt und erhob nun die andere Frage.

„Wer weiß etwas von der Gasuhr und von den Feuerwerksfröschm? Ich frage noch einmal! Erfolgt keine Antwort, lasse ich Euch sämmtlich morgen vor­laden."

Und um die Jugmd um so mehr einzuschüchtern, schloß er:

„Ich wiederhole, daß auf Unfug, der einm gefahr- bringenden Charakter trägt: SpiÄen mit Fmer und Licht­entziehung an öffentlichen Orten, Einzelgefängnißstrafe aus Wasser und Brod steht. Also, wer sich dem entziehen will, der rede."

Aber es erfolgte nichts, Nur einer der Knaben, der vorwitzige Konrad aus dem Rathhauskeller, trat vor und sagte:

„Wir können cs doch Alle gar nicht wissen und auch nicht gctvesen sein. Wir warm doch Alle hier, als die Lampen ausgingm und die Frösche kamen."

Zu diesen Worten der Weisheit nickten sämmttiche Buben und Mädchen eifrig. Das war richtig, daS war logisch. Und nun erhob sich auch bereits leises und dann immer lauter werdendes, auslehnendes Murmeln.

Sie würden cs ihren Eltem sagen, daß sie es nicht ge­wesen wärm, und die würden sie schon schützen. Herr Flohvogel könne sie doch nicht auschuldigm, wenn Andere den Schabernack ausgeführt hatten! Sie wüßtm Alle von nichts und es wäre auch schon spät, sic müßten nun nach Hanse.

„Still! Kein Wort mehr!" schrie der aufgeregte Alaun dazwischen.

„Alle Knaben sollen einzeln vor mich hintreten. Jeder soll mir die Hand reichen und mit seinmi Ehren-- wort bekräftigen, daß er von der Sache nichts weiß!"

Geschieht das, giebt Jeder die Hand, so will ich Euch glauben. Daß die Mädchen sö Unerhörtes nicht gethan haben, will ich ohne Weiteres annehmm."

So, nun stand die Sache schlecht. r Daß Jonas, Fritz und Felix nicht ihr Ehreittvort geben würden — Erna von Put wußte durch Fite, wer die Anstifter seien — war sicher. So würden sie also eistdeckt werden, und das wollte das für ihren Bruder zärtlich be­sorgte und für Felix heiß schwärmende Kind nicht. Sie trat, bevor Flohvogel die Knaben aufrufm konnte, chis der Reihe und sprach:

„Ich habe zufällig gestern einen Jungen von Fährnäß, den ich nicht kannte, hier oben heraufgehen sehen, er hatte eine ganze Düte mit Feuerwerkssachen in der Hand. Er. zeigte sie versteckt einem anderen Knaben, er lachte und lief die Rathhaustreppe hinauf. Der muß es gewesen sein!"

„Sprichst Tu die Wahrheit, Erna von Put?"

Dem jungen Geschöpf zitterte das Herz, sie hatte nie gelogen, sie verstand es nicht, und nun hier vor Allen st: diesen ernsten Augenblicken eine Unwahrheit zu sagen, wurde ihr sehr schwer, fast unmöglich.

Aber dann stieß Fite Knack sie ungesehen von Floh- Vogel an. Infolgedessen ging ein ruhig bestimmtes Ja über ihre Lippen, und ein „Bravo! Bravo!" ertönte aus dem Munde der Jugend.

Noch besann sich Flohvogcl einige Augenblicke. Aber die Erwägung, daß er nach dieser Aussage mit Härte nur dm Kürzeren ziehen, daß er alle Kinder gegen sich haben würde, bestimmte ihn zum Rückzug.

Freilich wünschte er sich wenigstens eines Vortheils bei dieser Angelegenheit zu versicheni. Demzufolge sagte er in einem fcierlichm Ton:

„Gut. Ich will denn die Sache ruhen lassen, jedoch unter einer Bedingung. Davon gehe ich nicht ab. Ihr könnt sie erfüllen! Wollt Ihr sie erfüllen?"