Amtliche
des
Ammen
Ers cheinungstage:
Dienstag, Donnerstag, Samstag.
Wiesbadener Tagdlatls.
Verlags - Fernsprecher: Nr. 2266.
Mn. 34.
Donnerstag, den 20. März.
1902.
Bekanntmachung
Aber Abhaltnng der Frühjahrs-Eontrol- versammlungen 1902.
Zur Theilnahmc an den Frühjahrs-Control-
«ersammlunge» werden berufen:
1) sämmtlichc Reservisten (mit Einschluß der Reserven der Jägerklasse A der Jahrcs- klassen 1889 bis 1893);
2) die Mannschaften der Land- und Seewehr
1. Aufgebots, mit Ausschluß Derjenigen, welche in der Zeit vom 1. April bis 80. September 1890 in den activen Dienst getreten sind;
3) sämmtliche geübte und nicht geübte Ersatz- Reservisten:
4) die zur Disposition der Trnppcntheile Beurlaubten;
5) die zur Disposition der Ersatzbebörden Entlassenen. Die zeitig Ganzinvaliden, sämmtliche Halbinvaliden und die nur Garnison- dienstfähigcn, sowie die Mannschaften der Jägerklasse X haben mit ihren Jahresklassen zu erscheinen.
Die Controlpflichtigen des Kreises
Wiesbaden-Stadt
haben zu erscheinen wie folgt:
I« Wiesbaden
in, »deren Hofe der alten Infanterie- Kaserne, Schwalbacherstratze,
I. Sämmtlichc Mannschaften der Garde.
sowie die Mannschaften der Provinzial- Infanterie und zwar:
Jahrgang 1889 Mittwoch, den L.April 1902, Vormittags 9 Uhr.
Jahrgang 1890Mittwoch, den 2.April 1902 Nachmittags 37» Uhr.
Jahrgang 1891 u. 1892 Donnerstag, den 3. April 1902, Bormiltags 9 Uhr.
Jahrgang 1893 Donnerstag, den 3. April 1902, Nachmittags 37- Uhr.
Jahrgang 1894 Freitag, den 4. Slpril 1902, Vormittags 9 Uhr.
Jahrgang 1895 Freitag, den 4. April 1902, Nachmittags 37- Uhr.
Jahrgang 1896 Samstag, den 5. Aprill902, Vormittags 9 Uhr.
Jahrgang 1897 Samstag, den 5.Aprtl 1902,
3</» Hilf.
Nachmittags 37- ttl,r. „
Jahrgang 1898 Montag, den7. April 1902, Vormittags 9 Uhr.
Jahrgang 1899, 1900, 190t Montag, den
7. April 1902, Nachmittags 37» Uhr II. Die übrigen gedienten Mannschaften und zwar: Marine, Jäger, Maschincn- gewehrtrnppen, Eavallerie, Feldartilterie, Fustartillerie, Pioniere, Eisenbahn-, Telegraphen- nnd Lnftschiffe,truppen, Tran, (einschließlich Krankenträger), San,täts- Und Vcterinärpersonal nnd sonstige Mannschaften (Oekonomie-Handwerker, Arbeits-
soldaten ie.) wie folgt:
Jahrgang 1889. 1890, 189! Dienstag, den
8. April 1902, Vormittags 9 Uhr
Jahrgang 1892, 1893 Dienstag, den
8. April 1902, Nachmittags 37» Uhr. Jahrgang 1894. 1895 Mittwoch, den
9. April 1902, Vormittags 9 Uhr. Jahrgang 1896, 1897, Mittwoch, den
9. April 1902, Nachmittags 3' - Uhr. Jahrgang 1898.1899,1900,1901 Donners
tag, den 10. April 1902, Vor,nittags 9 Uhr.
III. Die Erfatz-Refervisten. Jahrgang 1889, 1890 Donnerstag, den
10. April 1902, Nachmittags 37'» Uhr.
Jahrgang 1891, 1892 Freitag, den
11. Slpril 1902, Vormittags 9 Uhr. 1894 Freitag, den Nachmittags 37- Uhr. 1896 Samstag, de« Vormittags 9 Uhr.
Jahrgang 1897 Samstag, den 12. April 1902, Nachmittags 37- Uhr. .
Jahrgang 1898 Montag, de» 14. Npr.»
1902, Vormittags 9 Uhr.
Jahrgang 1899. 1900 , 1901 Montag, den 14. April 1902, Nachmittags 3' - Uhr. Die Controlpflichtiaen des Kreises Wiesbaden—Land haben zu erscheinen wie folgt:
In Wiesbaden tm oberen Hofe der alten Infanterie Kaserne, Schwalbacherstrasie, am Dienstag, den 15. Avril 1902 , Vormittags 9 Uhr, die sämmtlichc,, Mannschaften aus Dotzheim. . m „
gm Dienstag, den 15. Aprrl 1902, Nachmittags 377 Uhr, die sämmtlichen Mannschaften aus Auringeu,Bierstadtn. Dreckeicheim, am Mittwoch, den 16. April 1902 , Vormittags 9 Uhr, die sämmtlichen Manu schäften aus Erbcnheim, Frauenstein und
am Mittwoch,' den 16. April 1902, Nachmittags 87> Mr, die sammtstchen Mannschaften aus Hebloch, Jgüadt, Kloppei.hcim, Medenbach. Naurod und Nordcnstadt am Donnerstag, den 17. April 190-, Vormittags 9 Uhr, die sämmtlichen Mannschaften aus Rambach. Sonneilb-rg und Wildsachen.
In Biebrich a. Rhein .
(auf dem Kascrnenhof der Unterofstzlerschuft)
am Donnerstag, de« 17. April 1902, Nach mittags 4 Uhr, di- Mannschaften der
Laiid- uiid Seewehr 7. Aufgebot« der Jahrcs- klassen 1889 bis 1893 einschließlich aus Biebrich a. Rhein, am Freitag, den 18. April 1902, Vormittags 9 Uhr, die Mannichafteu der Reserve der Jahresklassen 1894, 1895 und 1896 ans Biebrich a. Rhein, am Freitag, den 18. April 1902, Nachmittags 4 Uhr, di? Mannschaften der Reserve der Jahrcsklasse» 1897 bis 1901 einschließlich, sowie die zur Disposition der Truppentbkile und Ersatzbchördc» ciitlasseneu Mannschaste» aus Biebrich a. Rhein,
am Samstag, den 19. April 1902» Vormittags 9 Uhr, die sämmtliche» Erlatz- Reservisten der Jahresklassen 1889 bis 1901 aus Biebrich a. Rhein,
am Samstag, den 19. April 1902, Nach' mittags 4 Uhr» die sämmtlichen Maniischaften aus Schierstein.
In Hochheim a. Main (auf dem Schloßhof bei der Kath. Kirche) am Montag, den 21. April 1902, Vor mittags 87» Uhr, die sämmtliche» Mann schäften aus Hochheini, am Montag, den 21. April 1902, Vormittags 1077 Uhr, die sämmtlichen Mannschaften ans Delkenheim, Massenhciin, Walla» und Wicker.
In Flörsheim a. Main
(im Schulhofe) am Dienstag, den 22. April 1902, Bormittags 87- Uhr, die sämmtlichen Mannschaften aus Flörsbeim,
am Dienstag, den 22. April 1902 , Vormittags 10 Uhr, die sämmtlichen Mami- schaften aus Diedenbergen, Eddersheim und Weilbach.
Auf dem Deckel jeden Militär- und Ersatz- reserve-Passes ist die Jahreszahl der Inhaber? angegeben.
Zugleich wird zur Kcnntniß gebracht:
1) daß besondere Beorderung durch schriftlichen
Befehl nicht erfolgt, sondern diese öffentliche Aufforderung der Beorderung gleich z» erachten ist; ....
2) daß jeder Controlvflichtige bestraft wird,
welcher nicht erscheint bezw. willkürlich zn einer andern als der ihm befohlenen Control- versammlung erscheint. .
Wer durch Krankheit oder durch sonstige besonders dringliche Verhältnisse am Erscheinen verhindert ist, hat ein vo» der Ortsbebörde beglaubiatcS Gesuch dem Bezirksfeldwebe! hier baldigst cinzureichen. (Vergleiche Ziffer I 8 der Bestimmungen für die Mannschaften des Beurlanbten- staudes.) ^ . .
Die Enlscheidiing trifft das Bezirk- kommando. Wer fortbleibt, ohne daß ihin die Genehmigung seines Gesuchs zugegangen ist, macht sich strafbar; ^ .
3) daß cs verboten ist, Schirme und Stocke auf den Controlplatz miizubrliigeii;
4) daß jeder Man» seine Militärpapiere (Paß und Führniigszeugniß) bei sich haben muß,
Hierbei wird noch besonders bemerkt, daß in, Militärpaß die vom 1. April ab gültige Kriegsbeorderung bezw. Paßnotiz cingcklcbt sei" muß; v _. ,
5) daß bei de» Leuten der Reserve der Fuß- trnvpeu der Jabresklasse 1896 die Füße gemessen iverden, also sauber sein müssen.
Wiesbaden» im März 1902.
Königliches Bczirks-Eommando.
Grnndstener-Ordnnttg der Stadt-Gemeinde Wiesbaden.
Auf Grund des Beschlusses der Stadt- verordncten-Versammluug vom 26. Juli 1901 wird gemäß der 88 23, 25, 27 des Conimunalabgabcil- gesetzes vom 14. Juli 1893 für die Stadt-Gemeinde Wiesbaden folgende Grundsteuer-Ordnung erlassen.
8 1.
Von allen int Stadtbezirke belegenen bebauten und nnbebatiten Grundstücken, soweit ihnen nicht nach § 24 de? Comiminalabgaben- gesetzes vom 14. Juli 1893 Befreiung vo» der Geiiieiudesteuer vom Grundbesitz zustcht, wird eine Gemkindc-Grundstcuer nach den Bestimmungen dieser Steuerordnung erhoben.
8 2 ,
Der Bestclieriing wird der gemeine Werth der steuerpflichtigen Grundstücke zu Grunde gelegt,
8 3.
Die Grundsteuer wird nach dem Satze vo» Zwei von jedem Tausend Mark des gemeinen Werthes erhoben. Eine Erhöhung dieses Satzes darf nur stattsiiidcii, wenn für die Gemeindceinkommcii- steuer ein höherer Zuschlag von 100 Prozent der veranlagten Staatskinkommenslcuer erhoben wird.
8 4.
Tie Feststellung des gemeinen Werthes erfolgt durch den Stcueransschnß »nd zwar erstmalig für die Zeit vom 1. April 1902 bis 31. März und von da ab je drei Rechnungsjahre.
8 b.
Zum Zwecke der Vcraiilaguiig ist jeder Eigcn-
tbümcr cinkssteiicrvflichtigsilÄrundstücksverpflichtct, auf die an ihn gerichtete schriftliche Aufforderung des Steneransschusses (Magistrats u. s. f.) übet bestimmte, für die Besteuerung erhebliche Thatsachni innerhalb der ihm zu bezeichnende» Frist Auskunft zu ertheilen. Der Steuerausschuß ist bei der Ver- anlaguiig au die Angaben des Steuervflichtige» nicht gebunden. Wird die Auskunft beanstandet, so sind de», Steuerhstichtigen vor der Veranlagung die Gründe der Beanstaiidung mit dem Anhcim- stellen mitzutbeile», hierüber binnen einer an- gemesseiien Frist eine weitere Erklärung abzugebc».
8 6-
Jeder Eigenthümcr eines stcuervflichtigeu Grundstücks hat dem Magistrat unter Vorlegung der betreffenden Urkunden oder sonstigen Nachwene binnen vier Wochen nach Eintritt der Veränderung Anzeige zu mache».
1. wenn in dem Eigenthum des Grundstücks
ein Wechsel cintritt,' „ ,
2. wenn bisher steuerpflichtige Grundstücke i» die Elaste der steuerfreien übergehen und umgekehrt,
3. wenn Gebäude neu erstehen oder gänzlich eingehcn,
4. wenn besteuerte Hausgruiidstücke in ihre Substanz, insbesondere durch Aufsetzen oder Abnebmeu eines Stockwerkes oder durch Anvauen oder Abbreche» eines Grimdslück- theilcs, durch Vergrößerung oder gänzliche oder thcilwcise Abtreuiiulig dazu gehöriger Hofräume und Gärten, oder besteuerte unbebaute Grundstücke durch Tbeilung oder Zusammenlegung mit anderen bebauten oder unbebauten verändert werden.
8 7-
Jahrgang 1893.
11. April 1902, Jahrgang 1895,
12. April 1902,
Bekanntmachung.
Mit Rücksicht darauf, daß bei der letzten .Herbst-Eontrolverjammlimg eine sehr große Zab! Eontrolpsticlitigcr gefehlt hat nnd dadurch zahlreiche BestraslUiqen erfolgen mußten, wird hiermit nochmals unter Hinweis ans Ziffer 12 der Pan- bcstimmnng bekaiiiit gemacht, daß das nneut- schnldigte Fehlen, sowie unpünktliches Erscheinen mit Arrest bestraft wird.
Ferner wird ebenfalls das iinentschnldigte Erscheinen bei einer anderen als der befohlenen Controlverlammluiig mit Arrest bestraft.
Die Coiitralversaiiimlnngeii finde» all>ahrlich in, Avril und November statt und bat jeder Con- irolpflichtige, falls er von der Bekanntmachung keine Kcnntniß erhält, die Pflicht, sich den bctr.
' aa bei seinem Bezirksfeldwebel zn erfragen.
' Wiesbaden, im März 1902.
_ Kgl. Bezirks-Kommando
Bekanntmachung.
1. Die Mannschaften der Reserve, Landwehr I
nnd 77 und der Ersatz-Reserve haben für die Zeit vom 10. bis 25. März - falls sie selbst nicht zu Hause sein können —eine andere erwachsene Person des Hausstandes (Anverwandten, Hausimrth oder sonst zuverlässigen Mitbewohner) mit Emvsanq- nabme der Kriegsdeorderungen bezw. Patz-Notizen zu beauftragen. .. ro
2. Ader Mann (ausgenommen die als unabkömmlich bezeichneten, die vom Wassenmenst
rurückaestellten und die ungeübten Ersah-Reservlsten) der bis zum 25. März d. I. Abends keine Kriegsbeorderung oder Paß-Notiz erhalten hat, soll
hiervon sosort seinem Bezirksfeldwebel mündlich oder schriftlich Meldung erstatten.
3. Die vom 1. April ab nicht mehr gültigen alten qetben Kriegsbeordcruiigen und Paß-Notizen sind an diesem Tage durch die Mannschaften selbst zu vernichten, die ue»e,i rothen eluzukicben.
Königliches Bezirks-Commando.
Die nach dieser Stenerordiiiliig den Eigcn- thümcru der steuerpflichtige» Grundstücke obliegenden Berpflichtnugeii liege» in gleicher Weise ihren gesetzlichen Vertretern (Vormündern, Pflegern, Vorstehern von Corporationeu, Amen - Gesellschaften n. s. f.), sowie den vo» den Eigenthümeru mit der Verwaltung der Grundstücke beauftragte» Personen ob.
8 8 .
Die Stenerpflicht oder Steuererhöhnng hinsichtlich ueuerbauter oder in ihrer Substanz verbesserte Gebäude (§ 6 No. 3 und 4) beginnt nach Ablauf des Rechnungsjahres, in welchem der Neubau bewohnbar oder benutzbar geworden oder die Verbesserung volleiidet ist.
Im Ucbriaen treten Ermäßigungen und Er- böhmigeii der Steuer infolge der in 8 6 erwähnten Veränderung mit dem ersten Tage des auf die Veränderungen folgeudcii Monats in Kraft. Sind jedoch die im 8 6 unter No. 2, 3 und 4 erwähnten Veränderungen nicht bis zu diesem Tage in der vorgeschriebene» Weise angezeigt, so tritt eine dadurch bedingte Ermäßigung oder Befreiung von der Steuer erst mit dem Tage des auf die Anzeige folgenden Monats in Kraft.
Die hiernach erfolgenden Zugangsveraiilagiingen erfolgen sür den Rest der lausenden Veranlagungs- Periode nach den Beslimmungeu dieser Steuerord- niing. Im Uebrigen werden die im Laufe einer Veraulagiingsperiode eintretenden Veränderungen im gemeinen Werthe der steuerpflichtigen Grundstücke erst bei der nächsten Veranlagung berücksichtigt.
8 S.
Für die Gemeiiidegrundsteuer hastet außer dem Eigentbümer der Nießbraucher des steuerpflichtige» Grundstücks.
Mehrere Miteigeiitbümer oder Nießbraucher desselben Grundstück« haften als Gesammtschuldncr; das Gleiche gilt, wenn das Eigenthum an Grund,! Boden und au den darauf errichteten Gebäuden oder Gcbäudctbeilen verschiedenen Personen zusteht.
Im Falle de« Eiaeiltbumswechsels haftet außer dem »eucii der bisherige Eigenthüiner bis zur Er» stattmig der im 8 6 vorgcschriebenen Anzeige.
8 10.
Veranlagte Grundsteucrbeträge können in einzelnen Fällen durch den Magistrat niedergeschlagen werden, weim deren zwangsweise Beitreibung die Steuerpflichtigen in ihrer wirtbschafllichen Existenz gefährden, oder wenn das Beitreibungsversahren voraussichtlich ohne Erfolg sein würde.
8 11.
Gegen die dem Eigentbümer des steuerpflichtige« Grundstücks durch besondere Mittheilung bekannt zu uiacheudc Veranlagung siebt innerhalb eine; mit dem ersten Tage nach erfolgter Mittheilun» bcgiiiiieiidcn vierwöchigen Frist das Rechtsmittel des Einspruchs bei dem Magistrat nnd gegen dessen Bescheid innerhalb einer mit dem ersten Tage nach erfolgter Zustellung beginnenden zweiwöchigen Frist die Klage bei dem Bezirksausschüsse offen.
Einspnich uiid Klage haben auf dre Verpflichtung zur vorläufigen Zahlung der veranlagten
Steuer keinen Einfluß.
8 12.
Die Steuer ist in vierteljährlichen Beträgen i» der ersten Hälfte des zweiten Monats ein» jede» Vierteljahres zu entrichten.
Rückstände werden im Wege d:s VerwaltungS- zwaiigsverfahrcns bcigetrieben.
8 13.
Wer eine ihm gemäß 88 3 bis 7 obliegend« Anskilnft oder Anzeige nicht rechtzeitig m der vor» qeschriebcneu Form erstattet, wird, insofern nicht nach bestehenden Gesetze» eine höhere «strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark bestraft.
8 14-
Diese Steuerordnung tritt am 1. April 1902 in Kraft.
Wiesbaden, den 31. Juli 1901.
Der Magtstrat.
Genehmigt durch Beschluß des Lezirks-Ilns- ichusseS vom 10. Oktober 1901 und durch Erlaß des Herrn Minster des Innern und der Finanzen vom 7. November 1901.
Vorstehende Grundsteuer-Ordniiiig wird zur öffentlicheii Keinitniß gebracht.
Wiesbaden, den 4. Februar 1902.
Der Magistrat, v. Jbell.
Bekanntmachung.
Die fortschreitende Bebauung der Berghänge unserer Gemarkung hat es nothweudig gemacht, außer der seitherigen Wasserversorgung eine Hoch- druckwasserlcituiifl zn erbauen, deren Stollen- inililduligen auf Plus 250 über N7 N. liegen.
Sobald diese Hochdruckleitung fertiggeflellt nnd in Betrieb genommen ist, werden unter Anrechnung der Reibungs- und sonstigen Verluste Gebäude bis zn nachstehenden Grenzen mit Wasser versorgt werden können:
ein- und zweistöckige Gebäude bis zu ciiler Erdgeschoß-Fußbodeulage auf Plus 215 über 77. 17. cinschl., . , .
dreistöckige Gebäude bis zu -nier Erdgeschotz- Fußbodenlage auf Plus 209 über 17.17. einfdtl., . _ , ,
vierstöckige Gebäude bis zu einer Erdgeschoß. Fußbodenlage auf Plus 203 über 17. N. einschl.
Bi« zur Fertigstellung der Hochdruckleitung wird jedoch noch einige Zeit vergehen, otS dahin tonnen nur solche Gebäude mit Waffec versehen werden, deren Erdgeschoß-Fußboden
a) bei einstöckigen Gebäuden höchstens PlnS 178,
b) „ zweistöckigen ,. „ » 1^.
e) „ dreistöckigen „ » »
d) „ vierstöckigen „ n » 100
über N. 17. liegt.
Bis zu welcher Höhenlage und unter welche« Bcdiiigru'gen die Wasserversorgung spater ans der in der Ausführung begriffenen Hochdruckleitung erfolgen wird, soll durch statutarische Bestiiumungt» sestgestellt werden. . .
' Der einstweilige Anschluß d-rl-n,gen Gebäude, deren Erdgeschoß-Fußboden mehr als 156 m üder 17. 17. liegt, schließt den spateren Anschluß dieser Gebäude au die Hochdruckleitung und die An- wendnna der sür diese festzustellendcii besonderen Bezugsbedinguiigen nicht aus.
Alle Baiigesuche für höher liegende Gebäude müssen vorläufig auf Ablehnung begutachtet werden, da solche Neubauten bis zur Fertigstellung der Hochdruckleitung keine in canaltechnischer und feuerpolizeilicher Hinsicht ausreichende Wasserversorgung erhalten können. . „ .
Ans diesem Grunde werden auch alle auf Dispens von diesen Bcdiilgungen lautende Gcsnchr bis auf Weiteres abschlägig beschicden werden. Wiesbaden, den 12. März 1902.
Der Magistrat. In Vertr.: Frobtuitts.
Bekanntmachung.
Die am 18. d. M. in den Districtm »ebenkies", „Geisheck", ,,Gehr«' und „Psaffenborn" abgehaltene tzolzversteigerung ist genehmigt worden und wird da- erstrtgerte Holz zur Abfuhr überwiesen. .
Wiesbaden, den IS. Mar, 1S0S.
Der Magistrat. In Bertr.r ÄütttWff.
